Fenster, Türen, Sonnenschutz
Theodor-Heuss-Gymnasium
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Beschreibung der Baumaßnahme Die Stadt Waltrop plant die Erneuerung der abgängigen Waschbetonfassade des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Waltrop durch eine Vorhangfassade aus Faserzementplatten. Hierzu wird die Fassade eingerüstet und der Baubereich mit Bauzaun gesichert. Die Fassadenelemente werden nach Entfernung der PCB-belasteten Fugen demontiert und entsorgt. Die Ausführung erfolgt in drei Bauabschnitten gem. der Bauablaufplanung, da der lärmintensive Rückbau der Fassade innerhalb der Sommerferien erfolgen muss. Das Leistungsverzeichnis ist dahingehend entsprechend unterteilt. Im Bereich der Grünfläche wird die Baustelleneinrichtung aufgestellt und verbleibt dort über die gesamte Bauzeit. Beanspruchte Rasenflächen sind mittels Stahlplatten zu schützen. Der erste BA befindet sich auf der gegenüberligenden Gebäudeseite. Dort ist für die Bauzeit eine separate kleinere Baustelleneinrichtung herzustellen. Eine Zerkleinerung mit Brechen der Fassadenelemente auf dem Gelände der BE ist möglich, sofern diese Arbeiten innerhalb der Sommerferien erfolgen. Anderenfalls müssen die Elemente  verladen und auf einem Geländer des AG zerkleinert werden. Im Zuge der Baumaßnahme ist auch die Errichtung eines Aufzuges auf der Schulhofseite (Eckbereich zw. dem 2. und 3. BA ) geplant. Bei der Ausführung der Arbeiten ist zu beachten, dass keine Gefährung von Schülern und Passanten erfolgen darf. Der abgeplante Bauzaun ist stets verschlossen zu halten. Dies betrifft insbesondere auch den Baustellenverkehr. Beim Rangieren ist stets ein Sicherungsposten vorzuhalten. Folgende Gewerke werden zur Umsetzung der Maßnahme ausgeschrieben: - Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung - Baustelleneinrichtung, Rohbau, Erdbau, Betonsanierung - Gerüstbau, Baustellensicherung - Fassadenbau einschl. Sockelarbeiten sowie Fenster- und Türumbauarbeiten - Dachdeckerarbeiten - Betonsanierungs- und Rohbauarbeiten Diese Ausschreibung umfasst die FASSADENBAUARBEITEN. Unmittelbar nach der Auftragsvergabe hat der AN ein Aufmaß durchzuführen und anschließend zügig mit der Statik sowie Werk- und Montageplanung zu beginnen, damit die Fassadenarbeiten unmittelbar nach dem Rückbau der Waschbetonfassade beginnen können. Der Terminplan ist zwingend zu beachten. Auch die Prüfzeit des Prüfstatikers von bis zu 7 Wochen ist zu berücksichtigen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden nach DIN 18351 ZTV 01   Allgemeines Die nachfolgenden Titel beschreiben die Fassadenbekleidungsarbeiten von Wand- und Untersichtsflächen mit großformatigen Faserzementtafeln auf einer Aluminium-Unterkonstruktion. Die Dämmung hat mittels Mineralwolle, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), zu erfolgen. Brandriegel sind gem. Planung einzubauen. Unterschiedliche Plattenarten sind vorgesehen, diese sind im Vorfeld durch den AG zu bemustern und freizugeben. Im unteren Bereich sind diese als ballfurfsicher mit entsprechender Stärke einzubauen. Im Sockelbereich erfolgt eine Abdichtung mit PMBC, auf die XPS-Dämmplatten verklebt werden. Darauf sind dann Faserzementtafeln zu kleben. Sämtliche Höhen und Abmessungen sind der Planung zu entnehmen. Zudem ist eine Stückliste begefügt, aus der die Abmessungen der Einzelplatten zu entnehmen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liste nur eine Ergänzung der Ausschreibung darstellt und nicht für die Bestellung der Platten vorgesehen ist. Die genauen Abmessungen sind im Zuge der Werk- und Montageplanung nach Erstellung des Aufmaßes zu definieren. Des weiteren sind die Erneuerung von Fensterpaneelen, Fenster sowie Türen in der Ausschreibung mit enthalten. Schutzmaßnahmen der Fenster einschließlich angrenzender Bauteile sind, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, mit einzukalkulieren. ZTV 02   Technische Grundlagen Technische Grundlagen für die Ausführung der nachstehenden Leistung sind die VOB, DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden, sowie alle einschlägigen DIN-Normen, Gütebestimmungen und Verarbeitungsrichtlinien, auch der Hersteller, in ihrer jeweils neuesten Fassung. Alle Formteile sind den örtlichen Gegebenheiten vorschriftsmäßig und optisch einwandfrei anzupassen. ZTV 03   Güteanforderungen Es sind nur Baustoffe und Fertigteile zu verwenden, die den DIN-Vorschriften oder besonderen Zulassungen entsprechen und den Forderungen der Gewerbeaufsicht bezüglich toxischer Unbedenklichkeit entsprechen. Datenblätter und Zulassungen sind vorzulegen. Zum Nachweis sämtlicher verarbeiteten Materialien sind zudem die Lieferscheine vorzulegen. ZTV 04   Verbindungsmittel Sämtliche Befestigungs- und Verbindungsteile sind nicht rostend und gem. statischen Vorgaben vorzusehen. Sie sind so zu wählen, dass Kontaktkorrosion vermieden wird. Die Nietenköpfe zur Befestigung der Faserzementtafel sind im Farbton der Platten beschichtet einzubauen. Die Konsolen sind mit Verankerungsmitteln aus Edelstahl zu befestigen. ZTV 05   Sicherung gegen Windsog Alle Konstruktionsteile sind, auch wenn im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich vermerkt, durch geeignete Mittel gegen Windsog zu sichern. ZTV 06   Materialstärken und Befestigung Die Stärken sämtlicher Bauteile und Befestigungen, sowie Anzahl und Anordnung der Befestigungsmittel sind eigenverantwortlich festzulegen und müssen mindestens den Anforderungen der DIN bzw. den Herstellerrichtlinien entsprechen, soweit nicht im Leistungsverzeichnis höhere Anforderungen gestellt sind. Die Halterungen / Konsolen sind aus Edelstahl auszubilden, da diese über eine deutlich niedrigere Wärmeleitfähigkeit verfügen im Vergleich zu Alu-Halterungen. ZTV 07   Dehnung Erforderliche Dehnungsfugen sind eigenverantwortlich in Anzahl und Anordnung an den entsprechenden Bauteilen anzuordnen. Die Platten sind mit ausreichend Fest- und Gleitpunkten gem. Herstellervorgabe zu befestigen. Dies ist in der Werkplanung detailliert mit darzustellen. ZTV 08   Zusammenfügen der Teilanlagen Leistungen, die für das Zusammenfügen der Teilanlagen, für die Übergänge zu den angrenzenden Bauteilen anderer Gewerke erforderlich sind oder Konstruktionsteile, insbesondere Befestigungsmaterialien, Kleinteile oder ähnliches, die zur funktionsgerechten und mängelfreien Vertragserfüllung (Herstellung einer funktionsfähigen Gesamtanlage) notwendig sind, sind, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung keine besondere Erwähnung gefunden haben, mit den Einheitspreisen der aufgeführten Einzelpositionen abgegolten. ZTV 09   Nebenleistungen Ergänzend zur VOB sind nachfolgende Leistungen Nebenleistungen, die nicht besonders vergütet werden. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1. Alle sich aus den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art und den ZTV ergebenden Leistungen sind Nebenleistungen, sofern sie im Leistungsverzeichnis keine besondere Erwähnung gefunden haben. 2. Höhenfestpunkte Herstellen der erforderlichen und zusätzlichen Höhenfestpunkte, die zur Durchführung der eigenen Leistung erforderlich sind. 3. Arbeitssicherung Die Sicherung der eigenen Arbeitsleistung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmer, einschließlich Maßnahmen zum Verhindern nachteiliger Auswirkungen auf die Leistung aufgrund von Witterungsverhältnissen, z. B. Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind. Gedämmte Fassadenbereiche sind zeitnah nach dem Einbau der Dämmung zu verschließen. 4. Anarbeiten und Eindichten Zum Leistungsumfang gehört auch das Anarbeiten und Eindichten aller Durchführungen, sowie die erforderlichen An- und Abschlüsse jeglicher Art.
Beschreibung der Baumaßnahme
01 Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA1
01
Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA1
01.04 Fenster, Türen, Sonnenschutz
01.04
Fenster, Türen, Sonnenschutz
01.06 Arbeiten auf Anordnung des AG
01.06
Arbeiten auf Anordnung des AG
02 Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA2
02
Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA2
02.04 Fenster, Türen, Sonnenschutz
02.04
Fenster, Türen, Sonnenschutz
02.06 Arbeiten auf Anordnung des AG
02.06
Arbeiten auf Anordnung des AG
03 Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA3
03
Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA3
03.03 Fenster, Türen, Sonnenschutz
03.03
Fenster, Türen, Sonnenschutz
03.05 Arbeiten auf Anordnung des AG
03.05
Arbeiten auf Anordnung des AG