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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
16 Kunststoff-Fenster
16
Kunststoff-Fenster
Bauvorhaben:
Neubau einer Seniorenresidenz mit 96 vollstationären
Pflegeplätzen sowie 16 Kurzzeitpflege- plätze
Auftraggeber:
Cureus West GmbH
Karl-Breuing-Str. 4
45770 Marl
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage des Grundstücks
Der Standort des zu errichtenden Bauvorhabens befindet
sich in Niederkassel.
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Marktstraße 102
53859 Niederkassel
1.1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut. Die Rohbauarbeiten werden
zum Teil parallel zu den Arbeiten der
Aussenentwässerung stattfinden.
1.1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 4 - geschossige Gebäude (EG, 1.OG, 2.OG,
STG) mit Teilunterkellerung ist mit einem Flachdach
geplant.
1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über
"Marktstraße".
1.2. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften der derzeit gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen DIN-Vorschriften, Normen und
Gesetzgebung
Bauvorhaben:
Ausschreibung:
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie
z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die
vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige
Erbringung der geforderten Leistung einschließlich
aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten
Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate
gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle
Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie
werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes.
Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges
Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der
Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden
kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur
Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf
Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung.
Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend
beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich
mitzuteilen.
Art der Positionen:
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition):
Eventualposition mit GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei
denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht,
ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur
Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung
der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der
Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit.
Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als
Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis:
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei
denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht
feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur
Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P.
anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition:
Alternativpositionen sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie
können anstelle einer oder mehrerer anderer
Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die
Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der
Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung
ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach
der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig
vom Auftraggeber darüber informiert.
Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten,
nicht als Gesamtpreis.
Ablauf:
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht
entsprechend der DIN - Normen, der
Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik auszuführen.
Es sind Bautagesberichte (einschl. Fotodokumentation)
zu erstellen, die mindestens wöchentlich einzureichen
sind.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt
und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden
(Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch
den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber
beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers
veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und
Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze,
örtlichen Verordnungen, Satzungen und
Transportbestimmungen verwiesen, die bei den
zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche
Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders
beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und
lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes
ausgeschrieben ist.
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als
abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter
Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und
Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas
anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe
und Materialien muss in der Originalverpackung
erfolgen. Es sind die Richtlinien des
Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei
Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers
verwendet werden.
Für alle einzubauenden Materialien sind vor Einbau
Produktatenblätter bzw. Zulassungen einzureichen!
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden
Arbeiten erforderlichen
Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht
gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und
werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte
Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des
Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind
vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das
Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu
Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen.
Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach
Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das
Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun
ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze
Baustelleneinrichtung usw.)
Besondere Hinweise:
Werkstattpläne aller wesentlichen Bereiche und
Anschlusspunkte hat der Auftragnehmer auf Verlangen
rechtzeitig vor Ausführung in Abstimmung mit dem
Auftraggeber und übrigen Projektbeteiligten
anzufertigen und zur Freigabe vorzulegen.
Es sind Bautagesberichte (einschl. Fotodokumentation)
zu erstellen, die mindestens wöchentlich einzureichen
sind.
Für alle einzubauenden Materialien sind dem
Auftraggeber unaufgefordert vor dem jeweiligen Einbau
Produktatenblätter, Zulassungen, Prüfzeugnisse etc.
einzureichen!
Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache
mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher
ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort
ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche)
teilnimmt. Ist im LV die Erstellung und Vorlage von
Revisionsunterlagen gefordert, so sind diese
vollständig vor, spätestens jedoch mit der
Schlussrechnung einzureichen. Hierzu gehören auch oben
genannte Nachweise etc. Wir weisen an dieser Stelle
darauf hin, dass die Leistung erst nach Vorlage der
Revisionsunterlagen -die sonstige Fertigstellung
vorausgesetzt- komplett erbracht sind.
Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in
technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines
Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu
begründen.
Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene
Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten;
versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche
Preise nach billigem Ermessen ein.
Mit seiner Unterschrift unter das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer/Bieter
an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines
Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten
sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Ausschreibung:
DGNB-Zertifizierung
übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung
_______________________________________________________
_____________________
Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel
Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein
staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein
Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer
Anforderungen an die technischen, funktionalen,
ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen
Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der
Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer
unabhängigen Prüfung.
Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine
Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei
der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten
Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforder-lich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB
(Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet
und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau
Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe
Silber erreicht werden.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell
sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und
Bauprodukte (einschließlich der verwendeten
Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten
Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist
sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und
umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch
und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden
und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und
Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte
besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und
Bauausstattungen energie- und wassersparend
auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der
Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2),
für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten
werden.
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe,
Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und
umzusetzen Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen
an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG
sicherzustellen.
Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die
Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet
sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen
Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der
Produktauswahl einzuhalten. Der AN verpflichtet sich
zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren
Erfüllung schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die
mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens
Auftragnehmer einzureichen:
Hersteller & Produktname
Angaben zum Einsatzort
verbaute Menge
Sicherheitsdatenblätter
Technische Produktdatenblätter
Herstellererklärungen
EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der
folgenden Flächen zu beachten:
Bodenaufbauten inkl. Gründungen
Außenwandaufbauten
Innenwandaufbauten
Deckenaufbauten
Dachaufbauten
Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen
VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung
zur Übergabe an den Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu
beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese
Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach
Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte
Bauleitung eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige
Gebäude sowie für die DGNB
-Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem
Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten
Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe
nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer
bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen,
Holzfensterbänke usw.)
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of
Forest Certification Schemes)
FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die
bestätigen, dass die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC
oder FSC erfüllt werden
Auflistung des verbauten Holzes
Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den
Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil
aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das
entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70%
bei "FSC-Mix" oder Certified Content CC bei dem
PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden
Nachweise:
Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder
holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben
über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die
vorhandenen Zertifikate
PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest
Certification Schemes)
FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise,
die bestätigen, dass die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC
erfüllt werden
Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der
Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen
Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw.
Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute
Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate
(inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B.
FSC.Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das
gesamte verbaute Holz, zu liefern.
1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und
Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die
frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden
und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung
ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung
von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus
Ländern der EU werden die Mindest- sowie die
inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen.
Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen,
die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt
sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte
in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus
NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die
Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und
dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den
Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach
DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des
Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten
Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen
Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es
sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen
einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen
sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der
Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor
abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche
Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche,
geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken,
Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube
sind an der Entsteh-ungsstelle möglichst vollständig zu
erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung
des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss
verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist.
Ablagerungen sind zu vermeiden. Geräte und Maschinen
sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu
überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und
Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren
Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN
hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich
selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind
unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen
und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die
nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und
gesetzlichen Mindestvorschriften des
Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer
ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen,
Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG
vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen. Die
Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle,
Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl),
Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden.
Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu
minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess
Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung
einzuweisen und zu schulen.
Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver
Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere
Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und
weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und
des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme
von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und
Abbruchabfälle zu ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor
schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie
mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu
schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung
möglichst in seinen ursprünglichen Zustand
zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten
besonders zu schützen. Um Boden und Grundwasser vor
schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe
vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die
Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der
chemikalienrechtlichen Kennzeichnung "umweltgefährlich"
zurückgegriffen werden.
Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie
z. B. nicht ausgehärtete Epoxid-harze, muss auf der
Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe
nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018)
zu ENV1.2
Anlage 2 Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung
(Anhang Dokument 313) Version
1.3 / gültig ab 03/2023
Mit seiner Unterschrift unter das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer/Bieter
an, dass diese ZTV zur Nachhaltigkeit Bestandteil
seines Angebotes und in den Einheitspreisen enthalten
sind.
_______________________________________
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
DGNB-Zertifizierung
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem
Leistungsverzeichnis beigefügt und bei der Kalkulation
zu beachten:
Anlagen:
Positionspläne Fenster
Pos.-F_RHEI-AF-01, KG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06
Pos.-F_RHEI-AF-02, EG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06
Pos.-F_RHEI-AF-03, 1.OG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06
Pos.-F_RHEI-AF-04, 2.OG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06
Pos.-F_RHEI-AF-05, STG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06
Pos.-F_RHEI-AF-20, Ansichten 1, BT A-B, 1_100,
2026-02-06
Pos.-F_RHEI-AF-21, Ansichten 2, BT A-B, 1_100,
2026-02-06
RHEI-BA-00, Lageplan, 2025-06-11
RHEI-AF-10, Schnitt A-A, BT A-B, 1_100, 2026-02-06
RHEI-AF-11, Schnitt B-B, BT A, 1_100, 2026-02-23
RHEI-AF-12, Schnitt C-C, BT A, 1_100, 2026-02-06
RHEI-AF-13, Schnitt D-D, BT B, 1_100, 2026-02-06
RHEI-AF-14, Schnitt E-E, BT B, 1_100, 2026-02-06
RHEI-Schallschutznachweis
C245 Stückliste Kunststoff
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem
6.9 Fenster und Außenelemente
6.9.1 Allgemein
Die Ausführung der Fenster und Außentüren hat nach den
Planungsunterlagen zu erfolgen. Die Charakteristik der
Elemente ist den Zeichnungen des Architekten zu
entnehmen. Die Festlegung der Ausführung in Kunststoff
oder Aluminium ist den Übersichtsplänen (DIN A3) zu
entnehmen.
Sämtliche zur Ausführung kommende Terrassen-/Balkon-,
Haupt-/Nebeneingangs- sowie Fluchttüren sind
schwellenlos und barrierefrei mit geeignetem
Türdichtungssystem (schlagregendicht) auszuführen.
Im obersten Geschoss der Haupttreppenhäuser ist mind.
ein Fenster oder eine Lichtkuppel mit einer RWA-Anlage
(Lüftungsquerschnitt gem. Landesbauordnung und
Brandschutzkonzept), mit elektromotorisch angetriebenem
Öffnungsmechanismus, nach Zeichnung und Angabe des
Brandschutzgutachters und der Baugenehmigung,
auszuführen. Die Auslösestellen befinden sich i.d.R. im
Erdgeschoss sowie im obersten Geschoss. Maßgebend sind
die TGA-Planung und das Brandschutzkonzept.
Die Fenster im Küchen- und Wäschereibereich einschl.
deren Nebenräume erhalten ein Insektenschutzgitter.
Ausführung als abnehmbare Vorsatzrahmen oder als
Insektenschutzrollo in den geplanten
Sonnenschutzsystemen integriert.
6.9.2 Anforderung an die Konstruktion
Die Fenster- und Fassadenelementkonstruktion,
einschließlich der Verbindungselemente, Abdichtungen,
etc. zum Baukörper, muss alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die tragenden
Bauteile des Baukörpers abgeben können. Die
Anforderungen bezüglich Windwiderstandsfähigkeit,
Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit,
Aufpralllast, Wärmeschutz, Schallschutz, etc. müssen
erfüllt sein.
Nachzuweisen ist der Uw-Wert des Fensters und nicht der
Ug- Wert des ausgeschriebenen Glases. Die Berechnung
soll gem. DIN 10077-1 durchgeführt werden.
Geforderter Uw-Wert des Fensters (zertifiziertes
Fenster) von 0,76 W/m²K gem. Energie-einsparnachweis
des Fachplaners.
Durch den Einbau der Sonnenschutzanlagen und
Absturzsicherungen Montage auf Blendrahmen darf die
Standsicherheit der Fenster nicht beeinträchtigt
werden. Die Profilquerschnitte müssen so dimensioniert
werden, dass die erforderlichen Verstärkungen
fachgerecht integriert werden können.
Die Schlagregendichtheit muss nach EN 1027 geprüft und
nach EN 12208 klassifiziert sein. Nachweis der Fenster
über die Systemprüfung.
Die Fugendurchlässigkeit der Fenster muss nach EN 1026
geprüft und nach EN 12207 klassifiziert sein.
Für den Schallschutz von Neubauten gelten die DIN 4109,
die VDI-Richtlinien 2719 und die Auflagen aus der
Baugenehmigung bzw. Festsetzungen im Bebauungsplan. Das
erforderliche Schalldämm-Maß Rw,R des Fensters ist je
nach Lärmpegelbereich im Zusammenspiel mit Außenwand,
Aufsatzkasten (Rollladen bzw. Raffstore) und Lüfter dem
Schallschutznachweis des Fachplaners zu entnehmen.
Bei der Ausführung von Sonnenschutzanlagen ist die
Blendrahmenbreite der Fenster entsprechend anzupassen
bzw. BLR-Verbreiterungen ggf. zu berücksichtigen.
Ebenfalls ist das Überdämmen der Blendrahmen im Bereich
WDVS, Anschläge bei Verblendfassaden, sowie die Montage
von Insektenschutzgitter bei der Ausführung zu
beachten.
Die Ausführung der Schwelle bei den schwellenlosen
Elementen ist mit AG und Betreiber frühzeitig
abzustimmen und zu bemustern.
Alle bodentiefen Fenster mit Austrittsmöglichkeit in
die Außenanlagen sowie Terrassen- & Balkontüren
erhalten äußere Griffschalen (Farbton der Fenster) in
stabiler Ausführung mit Schnapper oder
Magnetverschluss.
In alle Bewohnerzimmer sind Zuluftelemente in den
Fenstern, im Bereich des Rollladenaufsatzkasten oder
der Fassade (Fensterleibungsbereich) entsprechend den
Schallschutzanforderungen einzubauen
=> siehe Haustechnik bzw. gemäß LV.
.
Die für Bewohner zugänglichen Türen mit Anschluss an
die Außenanlagen (Gartenbereich), Terrassen, Balkone,
Dachterrassen, sowie die Haupteingangstüren zum Alten-
und Pflegeheim erhalten ein Schwellensystem (0,00cm),
z.B. System Alumat o.glw., siehe Übersichtsplan.
6.9.3 Profilfarben
Die Farbe der Fenster und Außentüren erfolgt gem. der
Festlegung in der Schnittstellenliste:
Farbe der Fenster- und Außentürelemente (Kunststoff,
Aluminium):
Innenfarbe: weiß (RAL 9016)
Außenfarbe: Quarzgrau (RAL 7039)
Minderkosten für eine einfarbige Ausführung der Fenster
(Farbton weiß innen und außen) sind dem AG separat im
Angebot auszuweisen.
6.9.4 Verglasungen
Im Standard werden 3-fach Verglasungen mit einem
wärmedämmtechnisch verbesserten Randverbund TPS oder
gleichwertig eingesetzt bzw. gem.
Energieeinsparnachweis des Fachplaners. Das gilt
insbesondere für alle U- Werte sowie für die g- Werte
von Verglasungen. Das Glas entspricht in Güte und
Abmessung den Forderungen der DIN 18361 bzw. DIN 1249.
Der Glasfalz der Fenster-/Außentürelemente muss Gläser
mit ausreichender Stärke aufnehmen können, um
entsprechend der Anforderungen an die Funktionsgläser
für Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz und TRAV
zu erfüllen. Die Bautiefe des Profils ist den
Anforderungen anzupassen.
Festverglasungen im Brüstungsbereich ebenerdiger
Elemente sowie im Bereich der Balkone / Dachterrassen
in den Obergeschossen sind mit einer VSG-Verglasung
auszuführen. Außerhalb der Balkone / Dachterrassen sind
die Elemente bei nicht vorhandener Absturzsicherung mit
einer Verglasung gem. den Anforderungen der DIN 18008-4
auszuführen.
Verglasungen von WC, Pflegebädern, Umkleideräumen,
Technikräumen und anderen sichtschutz-bedürftigen
Räumen sind mit Ornamentglas oder Folierung gem.
Bemusterungsliste und vorheriger Absprache mit dem
Betreiber auszuführen.
Wo die Realisierung einer äußeren Sonnenschutzanlage
ggf. nicht möglich ist, ist die Verglasung als
Sonnenschutzverglasung vorzusehen.
6.9.5 Beschläge
Die Beschläge werden der Konstruktion und Größe der
Elemente entsprechend ausgeführt. Es werden nur
selbstlehrende, klemmbare und justierbare Beschläge
eingebaut. Sämtliche Beschlagteile einschließlich
Schrauben, sind aus rostfreiem Stahl. Es werden nur
Markenbeschläge verarbeitet, die den Güte- und
Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft entsprechen z.B.
der Firma Schüco, Roto NT, o.glw. und die die
Anforderungen der EN 13126 erfüllen sowie den zu
erwartenden Belastungen angepasst sind.
Alle Fenster und Fenstertüren erhalten Fenstergriffe im
Farbton weiß. Alle Fenster (Ausnahme Fluchtund
Rettungswege) sind mit abschließbaren Fenstergriffen
(alle gleichschließend) gem. Bemusterungsliste sowie
einem Beschlag Kipp-vor-Dreh mit einer
Fehlbedienungssperre auszuführen. Z.B Fenstergriff
"greenteQ, FG10.TBT1"
Im Bereich der von Rollstuhlfahrer genutzten
Bewohnerzimmer (siehe Pos. Pläne) ist die Griffhöhe
nach DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen in einer Höhe von
850 bis 1050 mm anzuordnen.
Beschläge Hauseingangs- und Hausnebeneingangstüren.
Es sind Einbruchsschutzrosetten, Stoßgriff außen und
Drückergarnitur (RC2N) mit Panikverschluss innen zu
berücksichtigen. Bei der Abstimmung zur Ausführung
Stoßgriff / Knauf / Drücker ist der Betreiber mit
einzubeziehen.
Erforderliche Obentürschließer sind gem. der
Anforderungen an barrierefreies Bauen auszuführen, z.B.
GEZE TS 5000 in der Ausführung ECLine. Alle nach außen
aufschlagenden Türen sind mit einem Türschließer mit
mechanischer Feststellung und integriertem Türstopper
mit Pufferfunktion auszuführen.
Fluchttürüberwachung
Fluchttüren und alle für Bewohner zugängliche
Außentüren sowie alle Fluchttüren der
Haupt-verbindungsflure im Bereich der Wohngruppen
erhalten eine Fluchttürüberwachung. In Abstimmung mit
dem Betreiber erfolgt die Fluchttürüberwachung an 3
festzulegenden Türen in Form eines Fluchttürterminals /
Türzentralen z.B. Fa. GEZE, Dorma o.glw. und einer
Aufschaltung mittels potenzialfreien Kontaktes zur
Telekommunikationsanlage inkl. Aufschaltung auf die
BMA. In den restlichen Bereichen mit Hilfe eines
Einhand-Türwächters für Türdrücker inkl. Reed-Kontakt
zur Aufschaltung auf Störmelde- / Tel.-Anlage.
6.9.6 Anschlüsse / Abdichtung zum Baukörper
Die Montagerichtlinien der RAL-Gütegemeinschaft sind zu
beachten.
An allen Fenstern und Außentüren ist, innen und außen,
ein umlaufendes Dichtungsband (Wind- / Luftdichtigkeit)
vorzusehen. Das innere Dichtungsband wird eingeputzt.
Die Dichtungsart wird nach der Tabelle "Anschluss der
Fenster zu Baukörpern" vom Fensterinstitut Rosenheim
gewählt. Zu verwenden sind dauerelastische Dichtstoffe
nach DIN 18540 auf Thiokol-Basis. Als
Hinterfüllmaterial ist ein geschlossenzelliger
Schaumstoff zu verwenden. Alternativ können auch
elementbreite 3-D Dichtungsbänder (Trioplex - Fa.
Temco-Illbruck o. glw.) in gleicher Funktion eingebaut
werden.
Anschluss unten:
Die Anschlüsse der Fenster und Außentürelemente an den
Rohbau im Sockelbereich sowie im Bereich von Balkonen
u. Dachterrassen sind wasserdicht mit einer
Flüssigkunststoffabdichtung gem. DIN 8533 abzudichten
z.B. 2K -wasserdichter System-Anschluss (System Kemper
o.glw.).
Im Bereich von begehbaren Balkonen und Dachterrassen
sind höhenverstellbare Drainroste (System Sita, Gutjahr
o.ä.) in Leibungsstärke gem. Einbauanleitung des
Herstellers funktionsgerecht durch den AN einzubauen.
6.9.7 Haupteingangstüren (APH)
Die Haupteingangstür der Seniorenresidenz sowie die Tür
zwischen dem angrenzten Windfang und dem Foyer- /
Empfangsbereich werden als zweiflügelige
Automatikschiebetüranlagen installiert (Fabrikat: z.B.
DORMA, GEZE, RECORD o.glw.). Die Ausführung erfolgt mit
einem Standardantrieb und feingerahmten
Leichtmetallprofilen im RAL-Farbton der Fenster
einschl. einer Isolier-/ Wärmeschutz-verglasung als
Fluchtwegtür gem. Brandschutzkonzept.
Stromlos öffnend (Akkupaket), mit redundantem,
selbstüberwachtem Antrieb, mit Selbstregulierung und
-überwachung der Türflügelbewegung. Ausstattung mit
zwei selbstüberwachten Lichtvorhängen
und zwei Radarbewegungsmeldern, davon der Melder in
Fluchtrichtung in selbstüberwachter Ausführung. Antrieb
mit Mikroprozessorsteuerung, selbstlernend, mit
intelligenter Schnittstelle. Schaltprogramme Aus,
Ausgang, Dauerauf, Automatik, selbstregelnd Teiloffen.
Eine Öffnung der Außentür muss über die Telefon- und
Schwesternrufanlage möglich sein.
Abmessungen gem. Plan, Kämpferkonstruktion:
Durchgangsmontage mit Seitenteil gem. Planung,
Schutzflügel mit Einscheibensicherheitsglas ESG 10mm
klar, elektronische Verriegelung mit Handentriegelung,
Einbau abschließbarer Programmschalter, Einbau in den
Antrieb, thermisch entkoppelt.
Der Taster für die Handentriegelung der äußeren Tür ist
formschön im Eingangsbereich zu platzieren. Die
Position ist mit AG und Betreiber abzustimmen. Es ist
eine Außenöffnung über PZ-Zylinderschließung und ein
Öffnungstaster im Windfang für die äußere Tür
vorzusehen.
Automatsche Schiebetüren in Flucht- u. Rettungswegen
dürfen gem. (AutSchR) nicht verriegelt werden. Wenn die
Türen auf Wunsch des AG / Betreiber z.B. im Nachbetrieb
verriegelt werden soll, muss eine automatische Öffnung
der Türen im Brandfall sowie eine Öffnung der Türen im
Panikfall über einen Fluchttürterminal erfolgen.
Hierfür muss eine Zustimmung im Einzelfall bei der
zuständigen Genehmigungsbehörde durch den Fachplaner
Brandschutz des AG eingeholt werden. Der AN hat dies
entsprechend zu koordinieren.
6.9.8 Hausnebeneingangstüren (Anlieferung, Fluchttüren,
usw.)
Hausnebeneingangs- / Ausgangstüren (Anlieferung),
Fluchttüren, sowie Türen mit Alumat-Schwelle (siehe
Planung) werden als ein- oder zweiflüglige Drehtüren je
nach Nutzung oder Frequentierung in Kunststoff oder
Aluminium-Glas-Konstruktion hergestellt. Diese
Außentüren sind mit einer beidseitigen
Verbundsicherheitsverglasung einbruchhemmend,
auszustatten. Im Bereich der Anlieferung ist zu
beachten, dass diese Überdacht sein muss.
Die Bedarfsflügel / Seitenteile der 2-flg. Fluchttüren
sind gem. Planung mit einem integrierten Fensterflügel
(Kipp-Beschlag) auszuführen. Bei den Beschlägen sind
Einbruchsschutzrosette, Stoßgriff außen und
Drückergarnitur mit Panikverschluss innen zu
berücksichtigen.
Alle für Bewohner zugänglichen Außentüren sowie die
Fluchttüren der Hauptverbindungsflure im Bereich der
Wohngruppen werden mit einer Türüberwachung durch
Aufschaltung auf die Telefonanlage mittels
potentialfreien Kontaktes ausgestattet. Zudem werden
bis zu drei Türen in Abstimmung mit dem Betreiber mit
einem Türterminal (Fluchtwegsteuerung UP) z.B. Fa.
GEZE, Dorma ausgeführt.
6.9.9 Alu-Glasfassade
Großflächige Fensterfassaden sind in Aluminium
auszuführen. Bei geschossübergreifenden
Alu-Glas-Fassaden ist eine Pfosten- Riegelkonstruktion
oder Stapelfassade auszuführen.
Im Sichtbereich von Geschossdecken, Abhangdecken o.ä.
sind diese Flächen mit einem geschlossenen Element als
Sandwichelement oder einer Delogcolor Verglasung nach
Wahl des AG auszuführen.
In Brüstungsbereichen ist eine absturzsichere
Verglasung vorzusehen.
6.9.10 Kunststofffenster
Die Fenster-, Fenstertüren und Türen sind nach den
Vorgaben und Vorschriften des Instituts für
Fenstertechnik Rosenheim und den DIN-Normen zu liefern
und einzubauen. U.a. sind die DIN-Normen DIN 1055, Teil
4, für Windlasten, DIN 1055, Teil 3, für
Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und
Riegeln bis Brüstungshöhe für Vertikallasten auf Riegel
bei zu öffnenden Fenstern einzuhalten.
Mehrkammerprofilsysteme, z.B. Fa. Schüco, Kömmerling,
Drutex oder gleichwertig sind mit einer Bautiefe von
ca. 80-90mm, drei Dichtungsebenen (mit Mitteldichtung),
bei weißen Profilen mit lichtgrauen Dichtungen, bei
Dekorprofilen mit schwarzen Dichtungen auszuführen.
Unabhängig von der Fenstergröße sind die Fensterprofile
grundsätzlich auszusteifen. Es werden nur Profilsysteme
aus Qualitätsmarkenrohstoffen auf der Basis eines
hochschlagzähen Polyvinylchlorids (PVC-U) eingebaut,
deren Profile den Güte- und Prüfbestimmungen gem.
RAL-Richtlinien RAL-GZ 716/1 entsprechen. Der
Hersteller sowie das Profil einschl. techn. Datenblatt
ist anzugeben und vom AG freizugeben.
Entwässerungsöffnungen in der Sichtfläche werden durch
PVC-Kappen abgedeckt, bzw. erhalten eine durchgängige
Abdeckleiste bei darunter angeordneter Festverglasung.
Die bodentiefen Fenster werden standardmäßig, falls
nicht anders in den Architektenplänen dargestellt als
2-flg. Stulpfenster ausgeführt. In den oberen
Geschossen kommt zudem ein Brüstungsgeländer der Firma
Abel Metallsysteme System Vitrum, Höhe mind. 1,00m
bestehend aus einem umlaufenden Quadratrohrprofil mit
VSG-Verglasung im Farbton der Fenster zur Ausführung.
Die Befestigung erfolgt als zugelassene
Absturzsicherung auf den Blendrahmen des Fensters.
Bodentiefe Fenster, die ohne äußeres Brüstungsgeländer
geplant bzw. dargestellt sind, werden als 2 bzw. 4-tlg.
Fensterelemente mit einer Festverglasung im
Brüstungsbereich mit waagerechtem Riegel, im EG als
VSG-Verglasung bzw. nach DIN 18008 -4 in den oberen
Geschossen als Absturzsicherung ausgeführt. 2-flg.
Fenster kommen hierbei als Drehkippfenster mit Pfosten
zur Ausführung.
6.9.11 Fensterbänke
Außenfensterbänke sind entsprechend dem
Wärmedämmverbundsystem (Systemgleich) aus Aluminium
(Fa. STO, o.glw.) mit rückseitig angeordneter
Anti-Dröhn-Matte (2/3 der Ausladungsfläche) und
seitlicher Aufkantung bzw. seitlichen Gleitendkappen
wasserdicht einzubauen.
Die Fensterbänke sind mit nicht rostenden
Befestigungsmitteln inkl. Abdeckkappen (Farbe der
Kappen wie Fenster) und einem Dichtungsband am
Fensterbankanschlussprofil ausreichend zu befestigen.
Bei einer mehrschaligen Baukörperausbildung
(Verblendmauerwerk, Vorhangfassaden, etc.) ist
unterhalb der Fensterbänke eine Dichtungsbahn
anzuordnen, die zusammen mit der Fensterbank am
Fensterbankanschlussprofil zu befestigen und
wannenförmig auszubilden ist.
Die Außenfensterbänke müssen mindestens 40 mm über die
fertiggestellte Fassade auskragen. Bei Ausladungen von
mehr als 150mm sind zusätzliche Befestigungen
(Konsolen) zum Schutz vor Abheben einzubauen. Die
Fensterbänke einschl. der Untersichten sind für die
Dauer der Bauarbeiten gegen Verschmutzung und
Beschädigung (Verkratzung) zu schützen.
Die Außenfensterbänke sind als einbrennlackierte Alu -
Fensterbänke im Farbton der Fenster auszuführen.
6.9.12 Äußerer Sonnenschutz (siehe Übersichtsplan
Sonnenschutz)
Bewohnerzimmer
Alle Bewohnerzimmer erhalten eine Rollladenanlage mit
Aufsatzkasten und motorischer Steuerung gem.
Bemusterungsliste. Entsprechend der zulässigen
Behanggröße erfolgt die Ausführung als Kunststoff- oder
Aluminiumrollladenpanzer. Die Elektroinstallation der
Rollladenanlage wird mit einer Einzelsteuerung je Raum
entsprechend ausgestattet.
Die Umsetzung einer Zentralsteuerung (Etage / Fassade)
von der Zentrale + den Dienstzimmern wird in der
Schnittstellenliste festgelegt.
Büroräume, Speisesaal, Aufenthaltsräume der
Wohngruppen, Therapieräume, Café, Restaurant
Die Fenster erhalten gem. Übersichtsplan Sonnenschutz
und Bemusterungsliste eine Raffstore- / Lamellenanlage
(als aufgesetzten Fenster-Raffstorekasten z.B. Fabr.
Roma Typ PURO XR RS, bzw. je nach Planung s.Ansichten
als vorgesetzte Anlage) mit verstärkten
Führungsschienen und motorischer Steuerung. Jedes
Fenster erhält eine separate Einzelsteuerung (auf/ab)
sowie bei den Bewohneraufenthaltsräumen eine zentrale
Etagensteuerung (fassadenabhängig) vom zugehörigen
Dienstzimmer und von der Verwaltung aus. Ausführung mit
Wind- und Regenwächter, Steuerungen, Zentrale, und
UP-Motorsteuereinheiten. Die Zuleitung ist von innerer
Dose zum Motor mit Hirschmann-Stecker / Kupplung)
auszustatten. Bei Räumen mit mehreren
Sonnenschutzanlagen (Fenster) ist zusätzlich im
zentralen Eingangsbereich ein Gruppentaster vorzusehen.
Sämtliche Führungsschienen und sichtbaren Elemente
haben den gleichen RAL - Farbton wie die Fenster.
Lamellen erhalten den Farbton RAL 9006.
Im Bereich der Fluchttüren / Notausgangstüren /
Notausstiegen sind die Sonnenschutzanlagen mit einer
Notraffung inkl. der Aufschaltung an die
Brandmeldeanlage auszuführen oder die Bereiche werden
mit einer Sonnenschutzverglasung ausgeführt (siehe
Betreiberkonzept). Für den Funktions-erhalt bei
Stromausfall ist ein Akku vorzusehen. Bezüglich der
Realisierung / Ausführung hat vom AN eine frühzeitige
Abstimmung mit dem Brandschutzprüfer / AG zu erfolgen.
Falls in den Architektenzeichnungen dargestellt, sind
im Bereich von Terrassen, Balkonen und Dachterrassen
Gelenkarmmarkisen z.B. vom Typ Warema K60 mit
Elt.-Antrieb geplant. Diese sind selbstüberwachend und
werden nicht in das Zentralsystem eingebunden.
6.10.3 Brüstungsgeländer außen - bodentiefe Fenster
Die bodentiefen Fenster in den Obergeschossen erhalten
gem. den Architektenplänen ein Brüstungs- geländer. Die
Geländer werden von der Firma Abel Metallsysteme System
Vitrum bzw. Simplum, H=1,00m bzw. H=1,10m über
Oberkante Fertigfußboden bzw. mögliche Auftrittskante,
oder gleichwertig, ausgeführt. Die Befestigung der
Geländer erfolgt über zugelassene Tragsysteme auf den
Blendrahmen der Fenster. Evtl. hierfür erforderliche
Verbreiterungen an den Fenster sind entsprechend in den
Fensterpositionen mit einzukalkulieren.
Absturzsicherung für bodentiefe Fenster nach Grundlage
DIN 18008-4 Kategorie A, Auslegung für Holmlast 1,0 kN
AbP (allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis)
Statischer Nachweis für Holm- und Windlast.
6.9 Fenster und Außenelemente
16.01 Kunststoff-Elemente
16.01
Kunststoff-Elemente
16.02 Stundenlohnarbeiten
16.02
Stundenlohnarbeiten