To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkung Die Arbeiten sind in den der ehemaligen Tabakfabrik in Bruchsal durchzuführen.
Tabakfabrik
Die ehemalige Malzfabrik Marx, ein viergeschossiger Massivbau aus Backsteinmauerwerk mit
Sandsteingliederungen, um 1890 erbaut, ist ein Kulturdenkmal nach §2 Denkmalschutzgesetz Baden-
Württemberg. Am Erhalt des Gebäudes besteht aus wissenschaftlichen, heimatgeschichtlichen und
künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse. Es handelt sich um einen Umbau, die Sanierung
und Aufstockung eines denkmalgeschützten Gebäudes. Alle Ausführungen und Festlegungen müssen
mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Viele Festlegungen können erst im Laufe des
Baufortschritts erfolgen. Abweichungen können daher möglich werden. Diese werden jedoch in
gleicher Qualität und Güte der ursprünglich angedachten Leistung umgesetzt.
Es sind sämtliche geltenden DIN-Normen und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die grundlegenden Normen zum Fliesenlegen und Estricharbeiten (DIN 18352, DIN 18353 sowie die entsprechenden ATV der VOB/C).
Die Ausführungspläne, Detailzeichnungen und Angaben des Architekten sind vorrangig gegenüber allgemeinen Beschreibungen und dem Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen.
Unstimmigkeiten oder Abweichungen sind vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung anzuzeigen.
Vorbemerkung
Hinweis Hinweis
Vor Beginn bis zum Ende der Arbeit ist darauf zu achten, dass alle Beschädigungen an Wänden, Türen, Fliesen, Aufzügen, etc. in der Verantwortung des Unternehmers liegen.
Hinweis
01 Parkett-, Holzpflasterarbeiten
01
Parkett-, Holzpflasterarbeiten
ZTV Parkett-/Holzpflasterarbeiten 1. Allgemeines
Es gelten die VOB/C, insbesondere ATV DIN 18356 „Parkettarbeiten“, die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die zum Ausführungszeitpunkt gültigen einschlägigen Normen, Richtlinien und Fachregeln.
2. Planung und Vorbereitung
Der Auftragnehmer (AN) hat vor Ausführungsbeginn sämtliche Maße, Höhen, Einbaugegebenheiten und die Eignung des Untergrundes eigenverantwortlich zu prüfen. Hierzu gehören insbesondere Ebenheit, Restfeuchte, Tragfähigkeit, Haftzugfestigkeit, Temperatur, vorhandene Abdichtungen sowie die Verträglichkeit der vorgesehenen Baustoffe. Festgestellte Mängel oder Bedenken sind dem Auftraggeber (AG) unverzüglich und schriftlich gemäß VOB/B § 4 Abs. 3 anzuzeigen. Erforderliche Werkstatt- und Montageplanungen sind rechtzeitig vorzulegen.
3. Ausführung
Die Ausführung hat fachgerecht und entsprechend den Herstellerangaben zu erfolgen. Die Verlegerichtung ist, sofern nicht anders vorgegeben, in Richtung der Hauptlichtquelle auszuführen. Materialien unterschiedlicher Chargen sind innerhalb zusammenhängender Flächen zu vermeiden oder optisch gleichmäßig zu mischen. Bewegungs-, Rand- und Anschlussfugen sind entsprechend den technischen Anforderungen herzustellen.
Für Maß- und Ebenheitstoleranzen gilt DIN 18202. Bei hochwertigen Sichtflächen sind erhöhte Anforderungen an die Ebenheit einzuhalten. Brand-, Schall- und Feuchteschutzanforderungen sind zu berücksichtigen.
4. Oberflächen
Holzböden sind, sofern nicht anders beschrieben, mit geölter Oberfläche herzustellen. Schleif-, Spachtel- und Beschichtungsarbeiten sind so auszuführen, dass ein gleichmäßiges und mangelfreies Erscheinungsbild entsteht. Werkseitig versiegelte Oberflächen sind während der Verlegung besonders zu schützen; Beschädigungen gelten als Mangel.
5. Sockelleisten, Anschlüsse und Übergänge
Sockelleisten sind passend zum Bodenbelag auszuführen und fachgerecht zu befestigen. Ecken und sichtbare Enden sind auf Gehrung auszubilden. Übergänge zu anderen Bodenbelägen sind mit geeigneten Profilen oder technisch gleichwertigen Lösungen herzustellen. Anschlüsse an Bauteile sind dauerhaft, sauber und optisch einwandfrei auszuführen.
6. Schutzmaßnahmen und Übergabe
Die eingebauten Bodenflächen sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen zu schützen. Schutzabdeckungen einschließlich deren späterer Entfernung und Entsorgung sind Bestandteil der Leistung. Die Böden sind gereinigt, oberflächenfertig und mit Pflegeanleitung zu übergeben. Bei geölten Oberflächen ist zusätzlich 1 Liter des verwendeten Pflegeöls zu übergeben.
7. Rutschhemmung
Die Anforderungen an die Rutschhemmung gemäß den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien sind einzuhalten. Sofern keine gesonderten Anforderungen definiert sind, ist mindestens die Rutschhemmungsklasse R9 geschuldet, was der üblichen Anforderung für Wohn- und Aufenthaltsräume entspricht.
8. Nebenleistungen
Sämtliche zur vollständigen, funktionsfähigen und fachgerechten Ausführung erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C sowie alle Hilfs-, Schutz-, Transport-, Hebe-, Anpassungs-, Befestigungs-, Reinigungs-, Mess-, Prüf-, Dokumentations-, Vorhalte- und Entsorgungsleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für Aufmaße, Werkstattplanung, Baustelleneinrichtung, Schutzabdeckungen, Materialtransporte auf der Baustelle, Klein- und Befestigungsmaterialien sowie sämtliche zur mängelfreien Leistungserbringung erforderlichen Arbeiten.
9. Untergrundprüfung und Bedenkenanmeldung
Die Prüfung des Untergrundes gemäß DIN 18356, DIN 18365 und den Herstellervorgaben gehört zum Leistungsumfang des AN. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung von Ebenheit, Festigkeit, Trockenheit, Sauberkeit, Temperatur, vorhandenen Fugen, Rissen sowie der Eignung für das vorgesehene Belagssystem.
Erkennbare Mängel, Abweichungen oder Bedenken sind dem AG vor Ausführungsbeginn unverzüglich und schriftlich gemäß VOB/B § 4 Abs. 3 anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt der Untergrund als geeignet übernommen.
10. Baustellenlogistik
Materialanlieferungen, innerbetriebliche Transporte, Vertragen auf der Baustelle, Zwischenlagerung, Schutzmaßnahmen, Hebezeuge, Aufzüge, Krangestellungen, Gerüste, Provisorien und alle zur Leistungserbringung erforderlichen logistischen Maßnahmen sind Bestandteil der Leistung, soweit in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich anders beschrieben.
11. Schnitte und Anpassungsarbeiten
Sämtliche erforderlichen Schnitte, Aussparungen, Ausklinkungen, Anpassungen und Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Türzargen, Rohrdurchführungen, Stützen, Einbauteile, Bodentanks, Revisionsöffnungen, Schienen, Fassadenanschlüsse und technische Einbauten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
12. Bewegungs-, Rand- und Anschlussfugen
Vorhandene Bauwerks-, Estrich- und Bewegungsfugen sind konstruktiv zu übernehmen und im Oberbelag fortzuführen.
Erforderliche Rand-, Anschluss- und Bewegungsfugen sind entsprechend den technischen Regelwerken herzustellen und dauerhaft funktionsfähig auszubilden.
13. Fußbodenheizung / Fußbodenkühlung
Bei Flächenheiz- und Kühlsystemen sind die Vorgaben der DIN EN 1264, die Herstellerangaben sowie die gültigen BEB-Merkblätter einzuhalten.
Das Vorliegen der erforderlichen Aufheiz- und Funktionsheizprotokolle ist vor Ausführungsbeginn zu prüfen.
14. Schutz angrenzender Bauteile
Angrenzende Bauteile, Oberflächen und Einbauten sind während der Arbeiten vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Beschädigungen sind vom AN auf eigene Kosten zu beseitigen.
15. Musterflächen
Auf Verlangen des AG sind Musterflächen oder Musteraufbauten herzustellen. Freigegebene Musterflächen dienen als Qualitätsmaßstab für die Ausführung.
16. Reinigung
Die Leistung umfasst die laufende Grob- und Feinreinigung der eigenen Arbeitsbereiche sowie die besenreine Übergabe der bearbeiteten Flächen.
Klebstoff-, Öl-, Versiegelungs- und Materialrückstände sind vollständig zu entfernen.
17. Dokumentation
Zur Abnahme sind folgende Unterlagen zu übergeben:
Herstellerdatenblätter
Sicherheitsdatenblätter
Pflege- und Wartungsanleitungen
Produktnachweise
Prüfprotokolle (z. B. CM-Messungen, Haftzugprüfungen)
Nachweise zu eingesetzten Materialien und Oberflächen
18. Abrechnung
Abgerechnet werden ausschließlich die tatsächlich ausgeführten und nach Aufmaß festgestellten Leistungen.
Verschnitt, Materialmehrverbrauch, Anpassungsarbeiten, Zuschnitte, Randbereiche, Kleinflächen und sonstige ausführungstechnisch erforderliche Mehraufwendungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit nicht ausdrücklich gesonderte Positionen ausgeschrieben sind.
19. Besondere Leistungspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer schuldet eine vollständig funktionsfähige, gebrauchstaugliche und mangelfreie Gesamtleistung. Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen, auch wenn sie in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich beschrieben sind, jedoch nach den anerkannten Regeln der Technik zur vollständigen Herstellung erforderlich werden, sind Bestandteil der Einheitspreise.
ZTV Parkett-/Holzpflasterarbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten Parkett
01.01
Vorbereitende Arbeiten Parkett
01.02 Bekleidung/ Beläge
01.02
Bekleidung/ Beläge
01.03 Bekleidung/ Beläge WE01
01.03
Bekleidung/ Beläge WE01
01.04 Bekleidung/ Beläge WE06
01.04
Bekleidung/ Beläge WE06
01.05 Bekleidung/ Beläge WE07
01.05
Bekleidung/ Beläge WE07
01.06 Bekleidung/ Beläge WE08
01.06
Bekleidung/ Beläge WE08
01.07 Bekleidung/ Beläge WE10
01.07
Bekleidung/ Beläge WE10
01.08 Bekleidung/ Beläge WE14
01.08
Bekleidung/ Beläge WE14
01.09 Bekleidung/ Beläge WE15
01.09
Bekleidung/ Beläge WE15
01.10 Bekleidung/ Beläge WE16
01.10
Bekleidung/ Beläge WE16
01.11 Sonstige Leistungen
01.11
Sonstige Leistungen