Brandschutztüren KG
TED Wiesbaden
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Allgemeine Vorbemerkung Vorbemerkungen – Brandschutztüren Beim Bauvorhaben Tedesco wird ein Bestandsgebäude umfassend saniert und um zwei zusätzliche Vollgeschosse aufgestockt. Im Zuge der Maßnahme werden Fenster- und Türanlagen ausgetauscht bzw. neu hergestellt. Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Brandschutztüren beziehen sich ausschließlich auf Türen im Kellergeschoss. Die Ausführung der Arbeiten im Kellergeschoss ist für Ende Mai 2026 vorgesehen. Technische Anforderungen und Ausführung Die Lieferung und Montage der Brandschutztüren hat gemäß den geltenden DIN-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellerangaben zu erfolgen. Maßgeblich sind insbesondere: DIN 4102-5 (Feuerschutzabschlüsse) DIN EN 13501-2 (Klassifizierung) DIN 18273 (Beschläge und Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren) DIN 18101 (Türmaße) Alle Brandschutztüren sind als bauaufsichtlich zugelassene, geprüfte Komplettsysteme auszuführen und müssen im eingebauten Zustand die geforderte Klassifizierung (z. B. T30) erfüllen. Die Ausführungspläne und Türlisten des Architekten als auch die Brandschutzpläne des Brandschutzsachverständigen sind vorrangig vor dem Leistungsverzeichnis zu beachten. Sämtliche Maße und Wandstärken sind vor Ausführung am Bau eigenverantwortlich zu prüfen. Montage und Ausführung Alle Elemente sind passgenau in die Wandöffnungen einzubauen und einschließlich aller erforderlichen Befestigungs- und Anschlussarbeiten funktionsfertig zu montieren. Der Einbau hat gemäß den Montagevorgaben des Herstellers und der jeweiligen Zulassung zu erfolgen. Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Putz, Trockenbau, Bodenbeläge) sind sauber und fachgerecht herzustellen. Alle Türelemente sind vollständig zu liefern und zu montieren, einschließlich: Türblatt Zarge Dichtungen Beschläge und Drückergarnituren Schließbleche Befestigungsmaterialien Zargen sind lot- und fluchtgerecht einzubauen, Türblätter leichtgängig und einwandfrei schließend einzuhängen. Qualitätssicherung und Hinweise Beschädigte oder verschmutzte Oberflächen sind vor Abnahme fachgerecht instand zu setzen bzw. zu reinigen. Abweichungen, Unklarheiten oder Bedenken sind vor Ausführung der Bauleitung anzuzeigen.
Allgemeine Vorbemerkung
01 Türen KG
01
Türen KG
01.01 Brandschutztüren Kellergeschoss
01.01
Brandschutztüren Kellergeschoss
01.02 Nebenarbeiten
01.02
Nebenarbeiten
01.03 Sonstiges
01.03
Sonstiges