Spezialtiefbau
Talsperre Weida
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04 Ramm- und Rüttelarbeiten
04
Ramm- und Rüttelarbeiten
Vorbemerkungen/Hinweise gem VOB/C 4.0.1 Angaben zur Baustelle Art, Lage, Maße, Zugänglichkeit, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Arbeitsplanums oder des Baugrundes für das Arbeitsplanum, insbesondere Einschränkungen der Arbeitshöhe. Der Einbau der Spundwandprofile im Talraum erfolgt nach Absperrung des Zuflusses der Weida. Gemäß dem geotechnischen Gutachten vom 27.03.2026, erstellt durch die BIGUS GmbH, ist der Bodenaufbau wie folgt beschrieben: Im oberen Bereich liegen lokal gering mächtige, weiche Teichsedimente (BGS 1.1) vor. Darunter folgt Schwemmlehm (BGS 1.2). In tieferen Lagen ist Schwemmkies (BGS 1.3) anstehend, der nach unten hin von Verwitterungsschutt (BGS 2.1) und Schieferfestgestein (BGS 2.2) unterlagert wird. Nach Aushub des Grabens, Verfüllung mit Flüssigboden und Wiederverfüllung der Baugrube ist eine Arbeitsebene entsprechend der geplanten Einbringtechnologie und Geräteeinsatzes nach Wahl des AN herzustellen. Die geplante OK der Arbeitsebene ist bei ca. 295,0 mNN. Die Zugänglichkeit erfolgt über die vorhandene und zu ertüchtigende Baustraße im Süden aus dem Talraum kommend. Gründungstiefen, Gründungsarten, Konstruktionen und Lasten benachbarter Bauwerke. entfällt Art, Lage und Maße sowie Eigentümer natürlicher und künstlicher Hohlräume sowie bekannter Hindernisse, z. B. Anker, Bodenverfestigungen und Geotextilien aus früheren Baumaßnahmen. Im Erdreich können sich Bauwerksreste wie alte Fundamente befinden, die bei Aushubarbeiten zu beachten und anzuzeigen sind. Es sind aber keine bestimmten Lagen/Angaben bekannt. Art, Umfang und Ausführungszeitpunkt von Beweissicherungsmaßnahmen. Beweissicherungsverfahren vor und nach Errichtung der Spundwand sind im Bereich der Leitungsquerung, der Baustraßen, des Talraumes vor und nach Errichtung der Arbeitsebene durchzuführen. Außerdem ist der Bauverlauf zu dokumentieren mittels Fotodokumentation, vorallem Bereiche, die nach Fertigstellung nicht mehr sichtbar und begehbar sind. Zulässige Verformungen des Verbaus und benachbarter Bauwerke. Die horizontalen Kopfverformungen sind auf H/100 zu begrenzen, so dass sie für z. B. Hinterfüllungen, Anker, angrenzende Bauwerke, Leitungen etc. unschädlich sind. Hydrogeologische Verhältnisse. Die Hydrogeologischen Verhältnisse sind dem geotechnischen Gutachten vom 27.03.2026, erstellt durch die BIGUS GmbH, zu entnehmen. Die Wasserleitung im Untergrund erfolgt primär innerhalb der grob- bis gemischtkörnigen Sedimentablagerungen (Schwemmkiese) der Weida bzw. der unterlagernden Schieferzersatzzonen. Es ist davon auszugehen, dass das Schieferfestgestein den Was- serstauer darstellt. 4.0.2 Angaben zur Ausführung Anzahl, Art, Lage und Maße der zu verbauenden Baugruben, Gräben und dergleichen. Es sind Spundwände entlang der Fangedammachse als Hochwasserschutzwand bis OK 299,0 mNN, als Ankerwand über den Leitungen sowie als Flügelwände am Einlaufbauwerk auszuführen. Planmäßige Baugruben- oder Grabensohle einschließlich Dränagemaßnahmen. Um eine Umläufigkeit des Grundwassers um die Spundwand zu verhindern, wird diese in den Fels mittels mit Flüssigboden verfüllten Vorlaufgraben eingedichtet. Die planmäßige Grabensohle liegt bei ca. 288,5 mNN. Diese Sohle kann je nach antreffender Lage des Schieferfelses (BGS 2.2) varriieren. Art und Zweck des Verbaus. Höhenlage des Verbaus bezüglich der vorhandenen und geplanten Topographie. Die Spundwände dienen als Hochwasserschutz und sind bis auf eine Höhe OK 299,0 mNN zu führen, um einem HQ10 standzuhalten. Bauzustände und Endzustand. Die Bauzustände zur Herstellung der Rohrleitungsdurchführung sind mit dem Rohrleitungsbauer abzustimmen. Die statische Wirksamkeit der Spundwand ist gemäß Statik und Werkpanung des AN mittels geeigneter Maßnahmen z.B. Gurtung und Verankerung jederzeit sicherzustellen. Die Spundbohlen sind auf die vorgesehenen Sollhöhen durch Abbrennen herzustellen: auf OK 299,0 mNN sowie im Bereich der vorhandenen Baustraße auf OK 297,33 mNN. Zu belassende, ganz oder teilweise wieder rückzubauende Spundwände Die Spundwanninnendichtung verbleibt im Fangedamm und geht nach Abschluss der auszuführenden Leistungen in das Eigentum des AG über. Zusätzlich hergestellte Spundwände, der durch den Auftragnehmer geplant und errichtet wird, ist nach Leistungsabschluss vollständig zurückzubauen. Abschnittweiser Ein- oder Ausbau der Spundwände. Die Wahl eines geeigneten Bauablaufs sowie die Festlegung einer ggf. abschnittsweisen Ausführung obliegen dem Auftragnehmer. Angaben zur Verwendung gebrauchter Stoffe und Bauelemente, auch wenn sie verbleiben. Es sind gebrauchte intakte Spundwandprofile zulässig ohne aufgebogene Schlösser und Löcher. Reingebrannte Öffnungen sind dauerhaft und fachgerecht zu verschließen. Ebenso sind gebrauchte intakte Einstabanker zulässig. Alle Stahlkonstruktionen des Baubehelfs werden schwarz und nicht verzinkt ausgeführt. Besondere Anforderungen an das Hinterfüllmaterial beim Einbau des Verbaus. Als Hinterfüllmaterial sind nur hierfür geeignete, ausreichend tragfähige und verdichtungsfähige Böden bzw. Baustoffgemische zu verwenden. Bindige, aufgeweichte oder organische Böden, insbesondere Teichsedimente und Schwemmlehme, sind als Hinterfüllmaterial nicht zulässig. Unterhalb 295,0 mNN ist die Verfüllung im Schutz der Wasserhaltung im Trockenen mit geeignetem Aushubmaterial auszuführen; die Eignung zum Wiedereinbau ist nachzuweisen. Oberhalb 295,0 mNN sind für den Stützkörper an der Spundwand geeignete Liefermaterialien zu verwenden. Diese sind lagenweise einzubauen und entsprechend den Anforderungen der Einzelpositionen zu verdichten. Maßgebend bleiben ergänzend die Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses sowie die geotechnischen Vorgaben. Anzahl, Art, Lage und Maße von vertikalen und horizontalen Tragelementen sowie Ausfachungen und Dränschichten. Zur Sicherstellung der statischen Wirksamkeit der Spundwand sind im Bereich der Rohrdurchdringungen / des Einlaufbauwerks zusätzliche Tragelemente vorzusehen. Hierzu gehören insbesondere horizontale Gurtungen aus Stahl im Bereich der Leitungsdurchführungen sowie Rundstahlanker / Daueranker entsprechend Statik und Werkplanung des Auftragnehmers. Art, Lage, Maße und Anzahl der Tragelemente ergeben sich aus den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses sowie der geprüften Ausführungs- und Werkplanung. Ausfachungen und Dränschichten: keine besonderen Anforderungen. Lage und Abstand der Ansatzpunkte, Einbindetiefe und Höhenlage der Oberseite des Verbaus. gemäß Planung, OK 299,0 mNN sowie im Bereich der vorhandenen Baustraße OK 297,33 mNN Die Einbindetiefe ist abhängig von der anzutreffenden Lage des Felses. Die Rammarbeiten der Spundwände erfolgen nur bis zum Antreffen des Felses. Mit Erreichen der Felsoberkante sind die Rammarbeiten einzustellen Zulässige Toleranzen bei der Herstellung. Abweichung von der geplanten Achse: ± 10 cm (horizontal, im Grundriss) Abweichung von der Senkrechten: <= 1 : 100 Höhe Spundwandkopf nach Abbrennen: Abweichung: ± 2 cm Beschreibung von Boden, Fels und sonstigen Stoffen im Baugrund hinsichtlich der Eigenschaften und Zustände nach Abschnitt 2.3. siehe geotechnischen Gutachten vom 27.03.2026 Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind. keine Besondere Anforderungen an die Wasserdurchlässigkeit des Verbaus. Die entlang der Fangedammachse angeordnete Spundwand ist als wasserundurchlässige Dichtwand auszubilden. Die Spundbohlen sind mit geeigneter Schlossdichtung zu liefern und einzubauen. Die Schlösser sind über die gesamte wirksame Höhe dicht auszubilden. Transport-, Montage- und sonstige Öffnungen / Lochungen in den Spundbohlen sind dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Öffnungen und Durchdringungen, insbesondere im Bereich von Leitungsdurchführungen, sind nach Maßgabe der Werkplanung des Auftragnehmers wasserdicht auszubilden und zu schließen. Maßgebend bleiben ergänzend die Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses sowie die geprüfte Ausführungs- und Werkplanung. Leistungen für das Lösen von Blöcken, Bauwerksresten und sonstigen Hindernissen. Es können sich Bauwerksreste wie Fundamente und Blöcke im Erdreich befinden. Das Lösen ist in den entsprechenden LV-Pos. einzukalkulieren. Schutz von Bau- und Anlagenteilen. Die vorhandene Baustraße ist ggf. während der Spundwandarbeiten zu schützen. Der Schutz der Rohrleitungen ist durch eine enge Abstimmung des Bauablaufs mit dem Rohrleitungsbauer sicherzustellen. Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzende Bauwerke. Die Anschlüsse an die Talflanken im Fels erfolgen mittels Betoneinfassungen aus Ortbeton. Nutzung fremder Grundstücke durch den Verbau und die Verankerungen. entfällt Anzahl, Art, Lage und Maße von Aussparungen und Durchdringungen der Verbauflächen. Im Bereich des Einlaufbauwerks durchdringen 2 Rohrleitungen DN 1400 die Spundwand / Dichtwand. Die hierfür erforderlichen Aussparungen / Öffnungen sind nach Werkplanung des Auftragnehmers herzustellen. Die Durchdringungen sind fachgerecht auszubilden, im Bereich der Rohrdurchführungen statisch erforderlich zu gurten / verstärken und wasserdicht auszuführen. Die Eindichtung der Rohrdurchführungen ist entsprechend den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses herzustellen. Maßgebend bleiben ergänzend die Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses sowie die geprüfte Ausführungs- und Werkplanung. Anzahl, Art, Lage und Maße von Überfahrten, Fußgänger- und Behelfsbrücken. Das Baufeld ist über eine übergeordnete Baustraße erreichbar. Zusätzlich verläuft entlang des Fangedamms parallel zur Spundwand eine Baustraße bzw. Zuwegung aus Schotter. Der Auftragnehmer hat die für seinen Bauablauf erforderlichen temporären Überfahrten, Behelfsrampen, Querungen sowie innerbetrieblichen Verkehrsführungen zwischen der übergeordneten Baustraßenzuführung, der Baustraße entlang des Fangedamms und den jeweiligen Arbeitsbereichen eigenverantwortlich herzustellen, vorzuhalten, zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu beseitigen. Zusätzliche Vergütungsansprüche hieraus bestehen nicht; die Leistungen sind mit den Einheitspreisen der entsprechenden Positionen abgegolten. Art und Umfang von Absturzsicherungen, Anprallschutz, Absperr- und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Erforderliche Absturzsicherungen, Anprallschutz- sowie Absperr- und Verkehrssicherungsmaßnahmen bei den Arbeiten an der Spundwand / Dichtwand sind durch den Auftragnehmer gemäß den einschlägigen Vorschriften herzustellen, vorzuhalten und an den Bauablauf anzupassen. Dies gilt insbesondere für Arbeitsbereiche mit Absturzhöhen, baubegleitendem Baustellenverkehr, Baustraßen, Zuwegungen sowie für Querungen und Übergänge zwischen den Arbeitsbereichen.
Vorbemerkungen/Hinweise gem VOB/C
04.01 BE im Baubereich II - Talraum
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BE im Baubereich II - Talraum
04.02 Spundwandarbeiten
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Spundwandarbeiten