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LV-Deckblatt LEISTUNGSVERZEICHNIS
BAUVORHABEN: Neubau der Kita Lerchenfeld, Neuaufstellung Kleinmodulanlage
BAUORT: Henny-Löwenstein-Straße 2
28857 Syke
BAUHERR: Lebenshilfe Syke
Haupstraße 5
28857 Syke
GEWERK: Montage Kleinmodulanlage
12696_04_390_51
ABGABETERMIN: bis Freitag, 20.03.2026
um 12:00 Uhr
an: Bolle System- und Modulbau GmbH
über COSUNO an: Thorsten Günther (Einkauf und Vergabe)
GENERAL - UNTERNEHMER: Bolle System- und Modulbau GmbH
Hans-Geiger-Straße 21
48291 Telgte
PROJEKTLEITUNG: Daniel Fiege
d.fiege@bolle.net
VERGABEART: freihändige Vergabe
AUSFÜHRUNGSFRISTEN:
Baubeginn (Gewerk) : 27.04.2026
Fertigstellung (Gewerk): 30.04.2026
VOB-Abnahme: ca. Juni 2026
ANGEBOTSSUMME NETTO: ........................................... €
Zzgl. MwSt 19 %: ........................................... €
ANGEBOTSSUMME BRUTTO: ........................................... €
........................................................................................
Ort, Datum Bieter, Stempel und Unterschrift
LV-Deckblatt
Inhalts- und Anlagenverzeichnis Inhaltsverzeichnis
- Baubeschreibung
- Technische Vorbermerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
- Leistungsverzeichnis
Anlagenverzeichnis
- Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
- Planunterlagen:
▪ 100_12696_Grundriss EG
▪ 300_12696_Ansichten, Schnitt
▪ Containerdetails
▪ Montageplan Unterkonstruktion Fassade
▪ Montageplan Vordach
▪ BOLLE_Montagehinweise
▪ Plan zur Montagereihenfolge
Inhalts- und Anlagenverzeichnis
Baubeschreibung Baubeschreibung
1. Erläuterung der Gesamtbaumaßnahme
Die Lebenshilfe Syke plant den Neubau einer Kindertagesstätte als Kleinmodulanlage, bestehend aus Containern, die mit einer Sandwichpaneel-Fassade bekleidet werden. Das Gebäude wird im Neubaugebiet des Bebauungsplans Lerchenfeld II, Baugrundstück Henny-Löwenstein-Straße 2 in 28857 Syke errichtet. Die Bolle System- und Modulbau GmbH übernimmt bei dem Projekt die die funktionale und betriebsbereite Errichtung des Gebäudes. Das Dach wird mit einer PV-Anlage ausgestattet. Die Planung und Ausführung der Gründung und der Außenanlagen obliegen dem Architekturbüro Ahrens GmbH aus Nienburg/Weser.
Es handelt sich um eine eingeschossige Stahlkonstruktion, die zu Großteilen bereits im Werk in Telgte vorgefertigt und anschließend zur Baustelle transportiert wird. Dadurch werden von Ort vor allem Innenausbauarbeiten notwendig, insbesondere die Nachbearbeitung an den Verbindungsstellen der Container. Weitere vor Ort auszuführende Arbeiten umfassen das Verlegen von Bodenbelägen, Malerarbeiten, sowie Trockenbauarbeiten. Die Erschließung des Baugrundstücks erfolgt über die Henny-Löwenstein-Straße.
[Ansichten]
Abb.: Neubau Kita Lerchenfeld
2. Angaben zur Ausführung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Bei der Ausführung sind die entsprechenden Forderungen der Bau- Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Arbeitssicherheit durch den AN zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
3. Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
Zu beachten ist die Anlage "Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen" der Bolle System- und Modulbau GmbH.
4. Besondere Hinweise:
Im Anhang der Ausschreibung liegen die Planungsunterlagen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte bei. Weitere Unterlagen wie Statik und Wärmeschutznachweis werden auf Nachfrage digital zur Verfügung gestellt. Zur Ausführung auf der Baustelle wird eine Ausführungsplanung im Maßstab 1:50 bereitgestellt.
Baubeschreibung
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung für alle Gewerke einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig„, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
ASR A5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
DIN EN 1090
Bei der Auftragsvergabe von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium im bauaufsichtlichen Bereich dürfen nach den geltenden Landesbauordnungen ausschließlich Unternehmen beauftragt werden, die über die vorgeschriebenen Qualifikationsnachweise verfügen. Der bauaufsichtliche Bereich umfasst alle tragenden und sichernden Bauprodukte. Das gilt für Treppen und Geländer genauso wie für Stahlkonstruktionen, -hallen und Ingenieurbauwerke. Daher werden an die ausführenden Unternehmen besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebseinrichtung und des erforderlichen Personals gestellt.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Baugrund
Bodenverhältnisse / Grundwasser: Ein Bodengrundgutachten wurde erstellt und kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Das Grundwasser liegt mehrere Meter unterhalb der Geländeoberfläche, daher ist während der Bauzeit nicht mit Grundwasserproblemen zu rechnen.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
Die Kosten der Baustelleneinrichtung sind - sofern nicht separat als Leistungsposition abgefragt - in die Einheitspreise einzurechnen. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala). Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Meldebogen für die SiGeKo
Zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der entsprechende Meldebogen aus der Baustellenordnung vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und an die SiGeKo zu senden.
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
01 Gewerk: 390.51
01
Gewerk: 390.51
01.01 01. Baustelleneinrichtung
01.01
01. Baustelleneinrichtung
01.02 02. Vorbereitende Maßnahmen
01.02
02. Vorbereitende Maßnahmen
01.03 03. Montagearbeiten
01.03
03. Montagearbeiten
01.04 04. Dienstleistungen
01.04
04. Dienstleistungen