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1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Ausführungsbereich
Der Ausführungsbereich der nachfolgend beschriebenen Leistungen befindet sich an folgender Adresse:
SWSG Kundencenter Bad-Canstatt
Rostocker Str. 2-6
70376 Stuttgart
1.2 Zweck:
Das Ziel des Projekts ist die Umgestaltung und Aufwertung der Büroflächen im Inneren sowie des Terrassenbereichs im Erdgeschoss des SWSG-Kundencenters. Vom Umbau ausgenommen sind jedoch die Treppenhäuser, das Untergeschoss, die Obergeschosse und alle anderen genutzten Bereiche des Gebäudes, die nicht Teil dieses Umbaus sind.
1.3 Baumaßnahe:
Art der Baumaßnahme: Sanierung
Beteriebszustand bei Arbeiten
im Bestandsgebäude: leergezogen
Umbaufläche Gesamt:ca.520m²
1.4 Gebäude:
Gebäude zur Nutzung als:Gebäudeklasse 5
Gesamtanzahl Geschosse:6
davon Untergeschosse:1
Dachform (Gesamtgebäude): Giebeldach / Satteldach mit tragender Holzkonstruktion und Ziegeldeckung
Dachform
(Umbaubereich / Dachterrasse): Flachdachkonstruktion aus Stahl / Holz mit Metalldeckung
Gebäudemaße ca. Angaben (Gesamt):
Länge = 56 m
Tiefe = an der breitesten Stelle ca. 21 m
Höhe= 17,50 m ü. Gelände (Messung von 0,00 m)
1.5 Geschossnutzung:
Das Gebäude wurde um ca.1950 ( genaue Dokumente liegen zum Zeitpunkt Erstellung LV nicht vor) als freistehendes Bauwerk errichtet und im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen mehrfach saniert.
Es umfasst insgesamt sechs Geschosse einschließlich eines Untergeschosses.
Das Gebäude hat eine vielseitige Nutzung und beherbergt neben der Geschäftsstelle der SWSG auch verschiedene andere Einrichtungen. Im Untergeschoss befindet sich die Mobile Jugendarbeit Hallschlag. Dieser Bereich ist über einen separaten Eingang im Hanggeschoss zugänglich. Zudem befindet sich im Gebäude der Polizeiposten Hallschlag, der ebenfalls über einen eigenen Zugang erreichbar ist.
Nur die zur Sanierung vorgesehenen Flächen im Erdgeschoss, einschließlich der angrenzenden Terrassenfläche (Flachdachkonstruktion), sind während der Umbauarbeiten leergezogen und stehen dem Auftragnehmer vollständig zur Verfügung.
Das Untergeschoss des Gebäudes enthält Flur, Vorraum, Gewölbekeller und Kellerraum, die teils als Lagerflächen genutzt werden. Der sanierte Bereich im Erdgeschoss befindet sich ostsüdlich und bietet Mieterbetreuung sowie Serviceleistungen.
In den Obergeschossen befinden sich vermietete Wohnungen, die in unterschiedlichen Nutzungseinheiten untergebracht sind. In den restlichen Büro- und Verwaltungsräumen arbeiten SWSG-Mitarbeiter aus den Abteilungen Verwaltung und technischem Dienst.
Kundenparkplätze befinden sich vor dem zentralen Eingang des Gebäudes. Die Zufahrt erfolgt über die Rostocker Straße, die zugleich für Baustellenfahrzeuge und Materialanlieferungen genutzt wird.
Zusätzlich stehen während des Umbaus auch Mitarbeiterparkplätze hinter dem Gebäude zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die Straße "Auf der Steig".
1.6 Konstruktion:
Das Gebäude basiert auf einer Massivbauweise mit Mauerwerk und Beton. Die tragende Konstruktion umfasst ein Stahlbeton-Tragskelett mit Stahlbetondecken und Stahlbetonbrüstungen entlang der Außenfassade. Die Außenwände bestehen aus Mauerwerk und einer Glasfassade.
Für den Brandschutz sind die tragenden Kernwände und F-90 Wände zu den Fluchttreppenhäusern aus Stahlbeton gefertigt. Die Feuerbeständigen Wände zwischen den Nutzungseinheiten sind ebenfalls in Stahlbeton ausgeführt.
Die Innenwände bestehen zum größten Teil aus Mauerwerk und sind teilweise in F90 ausgeführt.. Nichttragende Innenwände bestehen aus Trockenbauwänden oder Glastrennwandsystemen.
Die lichten Geschosshöhen des Umbaubereichs (OK RFB bis UK RD) betragen:
EG Geschlossfläche: ca. 2.80m
EG Geschossfläche UK Sturz: ca. 2.25m
Innerhalb des Umbaubereichs sind Unterzüge sowie Abhangdecken vorhanden, die sowohl Klimaanlagen als auch Lichttechnik integrieren.
Diese sind vollständig zurückzubauen, einschließlich Unterkonstruktionen, Abhänger und Einbauten (z. B. Leuchten, Lüftungsgitter).
Darüber hinaus sind vereinzelt Zwischendecken vorhanden, die vermutlich aus brandschutztechnischen Gründen eingebaut wurden.
Diese können nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung / Fachplanung Brandschutz verbleiben, sofern deren Zustand und Funktion dies zulassen.
EG UKFD Unterzüge: ca. 2.19 m / 2.23 m
EG UKFD Abhandecke Bürofläche:ca. 2. 45 m / 2.60 m
EG UKFD Abhangdecke Eingang:ca. 2.35 m
EG UKFD Flur: ca. 2.52 m
Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden Erkundungsbohrungen durchgeführt.
Die dabei ermittelten Decken- und Aufbauhöhen sind im beiliegenden Dokument "1717_Erkundungsbohrungen_251008.pdf" dokumentiert und den Bietern zur Kenntnisnahme beigefügt.
1.7 Bodenaufbauten Bestand (ca. Angaben) des Umbaubereichs:
Hinweis:
Die vorliegenden Angaben basieren auf alten Dokumenten sowie Schnitten aus bisherigen Genehmigungsplänen. Aufgrund der verwendeten historischen Unterlagen können kleinere Abweichungen oder Unklarheiten in den technischen Details auftreten. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Quellen zusammengetragen. Bieter muss Unklarheiten und relevante Abweichungen unverzüglich in Textform melden.
Bodenaufbau EG Bürofläche/ Besprechungsäume
Aufbau ca. 130 bis 144 mm auf Betondecke:
(Angaben aus Bestandsplänen übernommen)
StäbchenparkettEstrichDämmungBetonrippendecke (statisch tragend): ca. 300 mm / ca. 150 mm an dünster StelleDämmung unter Betonrippendecke: ca. 80 mm
Bodenaufbau EG Dusche / WC Räume:
(Durch Erkundungsproben bestätigt)
Aufbau ca. 150 mm auf Betondecke:
FliesenEstrichDämmungBetonrippendecke (statisch tragend): ca. 300 mm / ca. 150 mm an dünster StelleDämmung unter Betonrippendecke: ca. 80 mm
Bodenaufbau EG Außenbereich, Terrasse:
Aufbau auf Betondecke mit Gefälle von ca. 2 %:
(Angaben aus Bestandsplanung und Gutachten übernommen)
Vegetationsschicht - Pflanzerde, stark durchwurzelt, ca. 10 cmGeotextil - Durchwurzelungsschutz und TrennlageWasserspeicherschicht - Substrat, ca. 10 cmGeotextil - erneute TrennlageBautenschutzmatte, zweilagig, ca. 2 × 6 mmBituminöse Abdichtung, zweilagig (Schweißbahnen, teils mit Kupfereinlage als Durchwurzelungsschutz), ca. 20 mmWärmedämmung - PUR-Hartschaumplatten, ca. 8 cmDampfsperre - Bitumenschweißbahnen, ggf. mit Bitumenverguss, ca. 10 mmTragkonstruktion - Stahlbetondecke ca. 300 mmDämmung unter Betonrippendecke: ca. 80 mm
1.8 Baustelleneinrichtung:
Kran zur Mitnutzung:nein
Lagermöglichkeiten:Lagermöglichkeiten befinden sich auf den Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen
Lagerfläche für AN:Nutzung der Außenflächen (Kunden- und Mitarbeiterparkplätze) möglich; Kapazitäten sind begrenzt und vorab mit dem AG / ÖBL festzulegen.
Baus. Stromanschluss (kW):Baustromanschlüsse sind vorhanden. Die genaue Anschlussleistung ist vom AN gemeinsam mit Fachplanung / Architekt (FI) zu ermitteln.
Baus. Wasseranschluss:Bauwasseranschlüsse sind vorhanden. Die genaue Dimensionierung ist vom AN mit FI / Fachplanung abzustimmen.
BE -Fläche für AN im Gebäude:Eingeschränkt zulässig; Nutzung nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch AG / ÖBL.
Da die bestehenden Sanitäranlagen im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ebenfalls erneuert werden,
ist die Benutzung der hauseigenen Toiletten während der Bauzeit nicht gestattet.
Der Auftragnehmer hat geeignete Baustellentoiletten (Toilettenkabinen oder Containeranlagen) auf eigene Kosten zu stellen, zu reinigen und zu unterhalten.
Das WC im Untergeschoss kann vom AN genutzt werden, sofern dies mit den laufenden Arbeiten an den Sanitärleitungen vereinbar ist.
Bei gleichzeitigen Arbeiten an den Leitungen oder Sperrungen ist eine mobile Sanitäranlage bauseits durch den AN vorzuhalten.
Eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Sanitäranlagen ist sicherzustellen.
Weitere BE-Einrichtungsflächen sind auf dem Gelände des AG nicht möglich.
Falls der AN weitere BE-Flächen benötigt, so liegt dies in seinem Eigenermessen bei gleichzeitiger Kostenübernahme. Vorherige Abstimmung / Freigabe durch ÖBL / AG ist obligatorisch. Erfolgen diese im öffentlichen Bereich, schließen diese die Veranlassungen und Gebühren etc. mit ein. Sollen Eigentümer-Freiflächen in Anspruch genommen werden, bedarf es der separaten Antragstellung und deren Freigabe. Alle Kosten daraus, inkl. Wiederherstellung des Ursprungszustandes, ist / wird Sache des AN.
Aus Baustelleneinrichtung AG ableitend, ergeben sich für den AN weitere beispielhafte Eigenleistungen, die mit dem EP als abgegolten gelten:
Einrichtung von zusätzlichen BE-Flächen im Bedarfsfall, inkl. Wiederherstellung der Flächen zu Lasten des ANTransportaufwendungen aller Art inkl. Schutzmaßnahmen an Bestandseinbauten Eigentümertägliche Grundreinigung / Schuttsammlung (ist/wird Eigentum AN inkl. Entsorgung außerhalb Bau-Gelände)Arbeitsplatzbeleuchtung Stromversorgung ab BaustromverteilerBauwasserverwendung ab Hahn (der weitere "Wasserweg" muss absolut trocken bleiben)alle Handwerkergerätschaften müssen die UVV-Vorschriften erfüllenbei funkenflugverursachenden Arbeiten und/oder Schweißarbeiten entsprechende Schutzmaßnahmen der Umgebung inkl. Feuerlöscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe Maßnahmen zur Bewachung und Verwahrung aller AN-Eigentums, inkl. DiebstahlschutzMaterialdisposition auf Abruf bzw. anschließende VerarbeitungStaubschutzmaßnahmen bei allen staubverursachenden Arbeiten.Schutzmaßnahmen an bleibenden Bestandseinbauten bzw. Neueinbauteilen.Persönliche Schutzausrüstung Mitarbeiter
Untersagt wird/ist:
- Konsum alkoholischer Getränke vor und während
Vor-Ort-Tätigkeiten.
- Rauchen im Hause (außerhalb nur in BE-Fläche)
- verantwortungslose Entsorgung von Zigaretten
(Entsorgungseinrichtung z.B. Aschenbecher etc.
muss seitens AN gewährleistet werden)
- Übernachtungen jeglicher Art
- Lagerung/Restmüll von Getränken / Speisen
- der Einsatz von abgasbetriebenen Gerätschaften
- Baureklame
- das Aufstellen von Bau- oder Mietcontainern (nur nach
Freigabe ÖBL / AG)
- Das Einleiten von Schadstoffen und/ oder sich
verklumpenden Restmaterialien etc. in die
Bestandsleitungen.
- Aufstellen von Schuttcontainern ohne Unterlage gegen
bleibende Kratzspuren.
1.9 Baustellenumfeld:
Arbeitszeiteneinschränkungen:Die üblichen Ruhezeiten sind einzuhalten (z. B. 20:00-06:00 Uhr).
Lärmeinschränkungen:Lärmintensive Arbeiten, insbesondere Abbruch- und Stemmarbeiten, sind mit dem AG abzustimmen. Der AG informiert bei Bedarf die betroffenen Mieter.
Erschütterungseinschränkungen: keine besonderen Einschränkungen bekannt.
Da sich vermietete Einheiten im Gebäude befinden, sind bei der Durchführung der Arbeiten besondere Rücksichtnahmen erforderlich, um die Mieter nicht zu stören. Hierzu zählen Einschränkungen bei der Lärmemission sowie die Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit und der Sicherheitsvorkehrungen für die Mietparteien. Jegliche Arbeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden müssen, sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen.
1.10 Anlieferung / Logistik / Zufahrt:
Parkmöglichkeiten:Kunden- und Mitarbeiterparkplätze stehen in begrenztem Umfang fürMaterialanlieferung und Lagerung zur Verfügung. Die Nutzung ist vorab mit dem AG abzustimmen.
Durchfahrtbeschränkungen:Keine besonderen Beschränkungen bekannt; ggf. erforderliche Abstimmungen sind durch den AN vorzunehmen.
Durchfahrthöhe:Keine einschränkenden Höhenbegrenzungen bekannt; ist vom AN vor Einsatz größerer Fahrzeuge zu prüfen.
Deckenlast: Tragfähigkeiten von Zufahrten, Gehwegen und Außenflächen sind durch den AN vor Nutzung zu prüfen.
Zeitfenster: Anlieferungen sind während der regulären Arbeitszeiten möglich; genaue Zeitfenster sind mit dem AG abzustimmen.
Entladeflächen:Entladeflächen auf Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen können nach Abstimmung mit dem AG genutzt werden.
Kranentladung:Keine bauseitige Krannutzung vorhanden. Falls erforderlich, ist eine mobile Kranstellung durch den AN zu planen und mit dem AG abzustimmen.
Ebenerdige Zugänglichkeit:Ebenerdiger Zugang über den Haupteingang möglich.
Das Treppenhaus wird von Mietern mitgenutzt und kann ausschließlich als Personenzugang oder für den Transport kleiner Materialien verwendet werden.
Es ist jederzeit frei und sauber zu halten, da es als notwendiger Rettungsweg dient.
1.11 Bauablauf:
Die Sanierungsarbeiten erfolgen in einem leergezogenen Bürobetrieb und werden in einem Zug durchgeführt. Aufgrund der angrenzenden Nutzung des mobilen Jugendzentrums und der Mietwohnungen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Lärm, Erschütterungen, Sauberkeit und der Aufrechterhaltung der Zugänge erforderlich. Auch der Besucherparkplatz muss außerhalb des Baubereichs des Auftragnehmers liegen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Arbeitstätigkeiten im restlichen Gebäudebereich weiterhin ohne Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.
Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass die Treppenhäuser während der gesamten Bauzeit für die anderen zugänglichen Nutzungseinheiten stets zugänglich bleiben, da sie als notwendige bauliche Rettungswege dienen.
1.12 Ausführungstermine:
Ausführungszeitraum wird voraussichtlich von ca. Juni 2026 bis September 2026 für die Umbaumaßnahme stattfinden.
Die detaillierte Terminschiene wird im technischen Klärungsgespräch erläutert.
Die Beauftragung umfasst die Einhaltung der vorgegebenen Vertragstermine und beinhaltet im Bedarfsfall auch die Bereitstellung zusätzlicher Personenkapazitäten ohne zusätzliche Vergütung.
Der Auftraggeber geht grundsätzlich von einer regulären Arbeitswoche aus (MO-FR)
Die evtl. erforderliche Genehmigung für Nacht-, Feier- und Sonntagsarbeit holt sich der AN in Abstimmung mit AG selbst ein.
1.13 Gerüste
Für Arbeiten auf den Geschossebenen (Raumhöhe >/= 3,00 m) obliegt es dem Bieter Gerüste zu verwenden. Sie gelten als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Arbeiten sind mit Rollgerüst möglich.
Bei Gerüsteinsatz in Bereichen mit bereits fertig verlegten oder wiederzuverwendenden Bodenbelägen (z. B. Teppich, Fliesen, Parkett) sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Eindrücken oder Beschädigungen durch Gerüstrollen unentgeltlich zu erbringen.
1.14 Reinigungsaufwendungen
AN-Leistung:
tagtägliche Grundreinigung in den Umbaubereichen, einschließlich Transportwege und BE-Flächen.Kostenübernahme, falls vom AN vorgenannte Grundleistungen weder befolgt noch ordnungsgemäß durchgeführt werden
Die Entsorgung der anfallenden Materialien aller Art ist / bleibt AN-Leistung.Zwischenreinigung:Eine gesonderte Zwischenreinigung während der Bauphase erfolgt nicht.
Die Sauberkeitspflicht der einzelnen Gewerke ist Bestandteil der jeweiligen Leistung und in den Einheitspreisen einzurechnen.
Reinigungstätigkeiten während der Bauzeit (z. B. zur Gewährleistung eines sauberen Arbeitsumfelds oder zur Übergabe von Teilflächen) gelten als Nebenleistung.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
1.15 Planfreigaben / Materiallieferzeiten
Hat der Bieter Bedenken, dass die vom Architekten (IFG) vorgesehenen Materialien weder handelsüblich abrufbar und/oder lange Liefer- / Fertigungszeiten eintreten, so ist mit Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Unabhängig davon liegt es im Eigenermessen des AN, die Planfreigaben rechtzeitig zu erwirken, damit die Montagetermine eingehalten werden können, inkl. der eventuell vorzumontierenden Teile.
Der Bauherr geht davon aus, dass der AN die Planerstellung gewissenhaft zur Freigabe einreicht, sodass dem Architekten / AG die Planfreigabe ohne wesentliche Plankorrekturen möglich ist / wird.
Grundsätzlich erfolgt vom AN die komplette Ausführungs-und Detailplanung bis zur Freigabe durch den Architekten und / oder Bauherren.
1.16 Handmuster
Jedes Materialteil ist als Handmuster vorzulegen, diese bleiben bis zur Abnahme im Besitz des AG. Die Handmuster sind in die EP einzukalkulieren.
1.17 Bemusterungen allgemein:
Sämtliche Bemusterungen (Farben, Lacke, Deckenoberflächen, Holz- und Schreineroberflächen) sind mit den angrenzenden Materialien vor Ort abzustimmen.
Für Maler- und Deckenflächen sind Musterflächen am Objekt anzulegen, um Farb- und Glanzabstimmungen zu angrenzenden Schreineroberflächen sicherzustellen.
Die Bemusterung erfolgt im Beisein der Bauleitung bzw. des Architekten; freigegebene Muster gelten als verbindlich für die Ausführung.
Abweichungen hiervon sind nur nach schriftlicher Freigabe zulässig.
1.18 Angebotsgrundlage / Preisermittlung
Dem AN ist bewusst, dass es sich um Sanierungsmaßnahmen in einem Bestandsgebäude handelt. Jedoch können trotz sorgfältigster Leistungsermittlung "Ausschreibungsdifferenzen und/oder Wartezeiten, etc." eintreten.
Der Bauherr erwartet, dass sich der AN vor Angebotsabgabe über den Ist-Zustand des Umbaubereichs vor Ort informiert und evtl. Unwegbarkeiten bei der Ausführung gleich im Einheitspreis (EP) berücksichtigt werden.
Das vom Auftraggeber aufgestellte Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Urheberrechte, Fabrikats- und Typenangaben sind eindeutig anzugeben.
1.19 Vergabe
Für Angebotseröffnung, Wertung und Zuschlag gelten ausschließlich die Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG in der jeweils gültigen Fassung.
Projektspezifische Festlegungen erfolgen im Rahmen der Vergabeunterlagen bzw. der technischen Klärungsgespräche.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote (PDF und GAEB) akzeptiert.
Aufgrund der Vorgaben des Bauherrn (siehe KEV Blätter) müssen alle elektronischen Angebote jedoch vorab angemeldet und zugelassen werden. Eine Einreichung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.
1.20 Freistellungsbescheinigung Vorabzugssteuer
Jeder Bieter hat seinem Angebot eine entsprechende Freistellungserklärung des für ihn zuständigen
Finanzamtes beizufügen.
1. 21 Einmessung /Geometer (Arbeitnehmerleistung)
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragnehmer / Generalunternehmer die zur mängelfreien und passgenauen Umsetzung erforderlichen Einmessarbeiten im eigenen Hause erbringt.
Hierzu zählen insbesondere das Anbringen von:
AusbauachsenDeckenachsenMeterrissen
Darüber hinausgehende Einmessungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen. Sie gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet.
1. 22 Rangfolge der Vertragsunterlagen
Für die Rangfolge der Vertragsunterlagen gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG in der jeweils gültigen Fassung.
1. 23 Regelung unvorhersehbarer Umstände
Bei unvorhersehbaren Bestandssituationen ist der AG/ÖBL unverzüglich schriftlich zu informieren.
Eigenmächtige Änderungen sind unzulässig.
Das Vorgehen ist gemeinsam zu dokumentieren und freizugeben.
1. 24 Dokumentationspflichten / Fotodokumentation
Der AN führt eine vollständige Fotodokumentation zu allen verdeckten Arbeiten, Öffnungen und kritischen Bauzuständen.
Digitale, chronologische Ablage; vorzulegen auf Anforderung und spätestens zur Abnahme.
Unvollständige Dokumentation gilt als Pflichtverletzung.
1. 25 Koordination der Gewerke
Die Koordination aller Gewerke erfolgt durch den Generalunternehmer (GU).
Der GU verantwortet Abstimmung, Schnittstellen, Termine, Arbeitsschutz und Qualitätssicherung.
Abstimmungen mit ÖBL sind rechtzeitig zu führen.
1. 26 Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
Für die Ausführung der Leistungen gelten:
- VOB/B und VOB/C in gültiger Fassung inkl. ATV,
- KEV Blätter: VOB/A 2016 Abschnitt 1 als Vergabegrundlage
- einschlägige DIN-Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik,
- LBO Baden-Württemberg,
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- Baustellenverordnung (BaustellV),
- Unfallverhütungsvorschriften (BG Bau),
- Arbeitsstättenrichtlinien (ASR),
- projektspezifische behördliche Auflagen.
Der AN trägt Verantwortung für deren Einhaltung.
Abweichungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung und Freigabe durch den AG zulässig.
1.27 Produktänderungen / Alternativvorschläge / Planungsmehrkosten
Planungsmehrkosten, die durch vom Auftragnehmer initiierte Produktänderungen, Materialwechsel oder neue Produktvorschläge entstehen, werden dem Auftragnehmer weiterbelastet, sofern diese Änderungen nicht ausdrücklich vom Auftraggeber veranlasst oder technisch zwingend erforderlich sind.
Der Auftragnehmer hat alternative Produktvorschläge vorab schriftlich einzureichen.
Eine Prüfung oder Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber bzw. Planer.
Diese Regelung dient der Vermeidung unnötiger Planungsaufwände und stellt eine faire Kostenzuordnung sicher; sie ist nicht als Einschränkung konstruktiver Verbesserungsvorschläge gemeint.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Besondere Vertragsbedingungen 2.1 Objekt-/ Bauüberwachung
Die Objekt- / Bauüberwachung obliegt dem Architekten.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
Grundsätzlich ist der AG alleinig zuständig für:
- Änderung und Ergänzungen zum Vertrag.
- Entgegennahme von Behindertenanzeigen
- Vorbehaltserklärungen gegen die Schlusszahlung
- Bewilligung von Kostenveränderungen
- Abnahmen
2.2 Besprechungsteilnahme
Der Architekt / AG lädt ein und erstellt über jede Besprechung ein Protokoll. Der AN kann im Bedarfsfall jederzeit eine Besprechung beantragen. Um den Bauablauf zu koordinieren, werden wöchentliche Regelbesprechungen angesetzt. Die Besprechungen werden am Projektstandort stattfinden.
Die Teilnahme der eingeladenen Personen ist zwingend.
2.3 Fachbauleitung AN / Sprache
Vorausgesetzt wird ein erfahrener und in Wort und Schrift sicherer deutschsprechender Fachbauleiter/in.
Alle schriftlichen Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache abgefasst werden.
2.4 Rechnungsstellungen
Für Form, Inhalt, Prüffähigkeit und Einreichung aller Rechnungen gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG (insbesondere KEV 112.1, KEV 116.1 und KEV 117) in der jeweils gültigen Fassung.
Projektspezifische Abläufe und Ansprechpartner werden im technischen Klärungsgespräch festgelegt.
2.5 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur gemäß den Vorgaben der KEV-Formblätter zulässig.
Anmeldung, Genehmigung, Nachweisführung und Vergütung richten sich ausschließlich nach den einschlägigen KEV-Bestimmungen.
Eine Ausführung ohne vorherige Freigabe des AG ist nicht zulässig.
2.6 Vertragspreise
In den Vertragspreisen ist alles enthalten, was zur vollständigen, sach- und ordnungsgemäßen, funktions- und termingerechten Ausführung aller vertraglichen Leistungen notwendig ist. Die Vorziffer 1.12
"Ausführungstermine" , sowie 1.18 "Preisermittlung" ist dabei zu berücksichtigen.
Soweit im Leistungsbeschrieb oder an anderer Stelle nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind mit den Vertragspreisen insbesondere abgegolten:
Kosten für die Erfüllung vertraglicher MitwirkungspflichtenKosten für Lizenzen und gewerbliche SchutzrechteKosten für Forderungen, die sich aus den technischen und vertraglichen Vorschriften ergebenKosten für Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, TÜV und / oder Sachverständige-GebührenKosten für AN-seitige Bereitstellung von Werk- undLagerplätzen außerhalb Ziffer 1.5 "Anfahrt / Parkflächen"Lohn- und GehaltsnebenkostenBeseitigung des aus den Arbeiten anfallenden Verpackungsmaterials und des Bauschutts inbegriffen
2.7 Kostenveränderungen
Minder- oder Mehrleistungen werden gemäß den Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben behandelt.
2.8 Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern richtet sich nach den Vorgaben der KEV-Formblätter.
Alle Nachunternehmer - einschließlich Subunternehmer - sind dem AG rechtzeitig zu benennen und bedürfen dessen Zustimmung.
2.9 Nachweisführung AN
Für Dokumentations-, Nachweis- und Informationspflichten gelten die entsprechenden Bestimmungen der KEV-Formblätter der SWSG.
Projektspezifische Anforderungen (z. B. Fotodokumentation) ergeben sich aus den Abschnitten 1.24 ff. dieses LV.
2.10 Sicherheit auf der Baustelle
Die Anordnungen der Bauleitung und / oder SiGeKo sind Folge zu leisten. Allgemein gelten die Inhalte der jeweiligen Vorschriften und / oder Gesetze.
2.11 Bauhaftpflichtversicherung
Die Anforderungen an die Bauhaftpflichtversicherung ergeben sich aus den KEV-Formblättern.
Der Nachweis ist vor Vertragsabschluss zu erbringen.
2.12 Bauleistungsversicherung
Der AG schließt für das Projekt eine Bauleistungsversicherung ab.
2.13 Haftung / Abnahme / Gewährleistung
Für Abnahmen, Haftung, Gewährleistungsfristen und Verjährung gelten ausschließlich die entsprechenden KEV-Formblätter der SWSG (u. a. KEV 116.1, KEV 116.2, KEV 117).
Projektbezogene Ergänzungen werden im Rahmen der Vergabe festgelegt.
2.14 Vertragsstrafen
Regelungen zu Vertragsstrafen ergeben sich aus den KEV-Formblättern.
Projektspezifische Festlegungen werden im technischen Bietergespräch erläutert.
2.15 Bürgschaften
Art und Umfang der geforderten Sicherheitsleistungen richten sich nach den KEV-Formblättern der SWSG (insbesondere KEV 310, KEV 311, KEV 312).
Konkrete Modalitäten werden im Rahmen der Vergabe festgelegt.
2.16 Revisionsunterlagen
Der Unternehmer ist verpflichtet für alle ihm unterstehenden Gewerke die erforderlichen Revisionsunterlagen zusammenzustellen und spätestens bei Schlussrechnung dem AG vorzulegen. Auszahlung erfolgt erst nach Vollständigkeit der Unterlagen.
Die Revisionsunterlagen sind wie folgt zu erstellen:
- 1 × in Papierform (für den Bauherrn, vollständig gebunden),
- 1 × in digitaler Form als PDF- und DWG-Dateien,
auf USB-Datenträger oder über eine durch den AG definierte digitale Plattform (z. B. Cloud / SharePoint).
Die digitale Version muss alle relevanten Pläne, Schemata, Dokumentationen und Nachweise enthalten und eindeutig beschriftet sein.
Die Dokumentationsunterlagen sind in folgender Ordnerstruktur zu übergeben:
1. Abnahmeprotokolle Errichterbescheinigungen
2. Revisionspläne, Werk- und Montagepläne
3. Reinigungs- und Pflegehinweise
4. Betriebsanleitungen
5. Wartungsanleitungen (-Angebote, -Plan)
6. Fabrikatslisten + Datenblätter
7. Zulassungen
8. TÜV-und Sachverständigenabnahmen
9. Fachbauleitererklärungen
10.Fachunternehmerbescheinigung
11.Verwendbarkeitsnachweis
beispielhaft, bzw nach Erfordernis. Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Die Stellung der Teil-Schlussrechnung ist davon abhängig, dass der zuständige Bauleiter die Vollständigkeit geprüft und freigegeben hat.
2.17 VOB /B
Die VOB/B ist / wird in der aktuell geltenden Fassung Vertragsbestandteil.
2.18 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zum Ausfüllen der Lücke solle eine angemessene Regelung gelten, die - soweit noch rechtlich möglich - dem am Nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Ende der Besonderen Vertragsbedingungen.
2. Besondere Vertragsbedingungen
3. Anlagen - Pläne Dem Leistungsverzeichnis ist eine Planliste beigefügt.
"1717_kundencenter bad cannstatt_Planliste.pdf." >>> als Vorabzug
Alle dort verzeichneten Ausführungspläne werden dem Leistungsverzeichnis beigefügt und sind Grundlage der Kalkulation.
Im Leistungsbeschrieb werden die Angaben zu Material und Oberfläche meist mit Kürzeln dargestellt ("Materialstempel")
Die Übersicht über alle Materialien / Oberflächen finden sich im sogenannten "Materialboard" wieder.
Dieses ist dem Leistungsverzeichnis beigefügt.
1717_AUS_EG_MA_101-Materialboard Boden
1717_AUS_EG_MA_102-Materialboard Decke
1717_AUS_EG_MA_103-Materialboard Wand
1717_AUS_EG_MA_104-Materialboard Innenausbau
Anlagen nur zur Information!
Keine Ausführungszeichnungen!
3. Anlagen - Pläne
4. Anlagen - Sonstige nachfolgende Unterlagen sind dem Leistungsverzeichnis beigefügt und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
1717_SWSG_Previews.pdf1717_Erkundungsbohrungen_251008.pdf
Bauakustisches Konzept * / Lichtplanung / Haustechnikplanung (für neuen Umbau): wird nachgereicht
* nur zur Information / Orientierung. Es gelten die bauakustischen Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Anlagen nur zur Information!
Keine Ausführungszeichnungen!
4. Anlagen - Sonstige
03 Baustelleneinrichtung
03
Baustelleneinrichtung
ZTV Baustelleneinrichtung 1. Allgemeines
Diese ZTV regelt alle Leistungen zur Herstellung, Unterhaltung und zum Rückbau der Baustelleneinrichtung für die Sanierungsmaßnahme im EG. Der AN führt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich, sicherheitsgerecht und in enger Abstimmung mit der ÖBL durch.
Alle Kosten für Bereitstellung, Genehmigungen, Betrieb und Rückbau sind in den Einheitspreisen enthalten.
2. Dokumentation vor Beginn
Vor Herstellung der Baustelleneinrichtung hat der AN eine vollständige Foto-/Videodokumentation anzufertigen über:
den Zustand aller öffentlichen Wege, Gehwege, Parkplätze und Straßenflächen,alle angrenzenden Bauteile im Bestand (Zugänge, Fassadenbereiche, Bodenbeläge).Die Dokumentation ist der ÖBL vor Ausführung vorzulegen und dient als Schadensnachweis.
3. Flächen und Zugänge
Flächen außerhalb des Grundstücks dürfen nur mit behördlicher Genehmigung genutzt werden.Baustellenzufahrten, Rangierflächen und Fußgängerwege sind dauerhaft freizuhalten bzw. abzusichern.Parkplätze, die für Container bereitgestellt werden, sind vom AN gegen unbefugte Nutzung und Schäden zu sichern (Absperrung, Markierung, Poller o. ä.).
4. Baustellenversorgung
Die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser erfolgt über die vorhandenen Gebäudeanschlüsse:
Anschluss, Sicherung, Betrieb und Rückbau liegen vollständig beim AN.Leitungen sind trittsicher, spannungsfrei und frostgeschützt zu verlegen.Arbeitsbeleuchtung und Stromverteiler sind gemäß DGUV Vorschrift 3 zu prüfen.
5. Baustelleneinrichtung
Zur Baustelleneinrichtung gehören insbesondere:
Absperrungen, Bauzäune, BeschilderungenBeleuchtung, Sicherheits- und Brandschutzausrüstungabschließbarer Lagercontainer nach eigenem ErmessenAbfallcontainer, ZwischenlagerflächenSauberlaufzonen / SchutzmattenSchutzmaßnahmen für Flure, Treppen, Türen und FassadenVerkehrssicherungsmaßnahmen für Baustellenfahrzeuge und FußgängerÜbergänge Bestand > BaustelleDer AN hat die Einrichtungen regelmäßig zu kontrollieren und in sicherem Zustand zu halten.
6. Sanitäranlagen
Statt eines WC-Containers ist ein Dixi-Bau-WC für die Dauer von 4 Wochen bereitzustellen.
Umfasst:
Lieferung und Aufstellenwöchentliche Reinigung und EntleerungDesinfektionVerbrauchsmaterialienRückbau nach Ablauf der 4 Wochen
7. Verkehrssicherung & Straßensperrungen
Falls für Anlieferung, Containerstellung oder Montagearbeiten Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum erforderlich sind, gelten:
Der AN organisiert alle Straßensperrungen, Halteverbotszonen, Beschilderungen und Absperrungen selbst.Erstellung und Einreichung aller Unterlagen (Lageplan, Beschilderungsplan).Abstimmung mit den zuständigen Behörden.Alle Gebühren, Sicherungsmaßnahmen und Wiederherstellungskosten trägt der AN.Dies umfasst insbesondere Genehmigungen nach:
§ 45 StVO (verkehrsrechtliche Anordnungen)§ 16 Straßengesetz BW (Sondernutzung)Die Genehmigungen sind der ÖBL vor Beginn vorzulegen.
8. Container- und Lagerflächen
Container sind nur an den freigegebenen BE-Flächen der ÖBL zu platzieren.Die Parkflächen für Container sind vom AN zu schützen (Absperrungen, Markierungen).Container müssen wind- und diebstahlsicher verankert sein.Ein abschließbarer Lagercontainer ist im Einheitspreis enthalten.
9. Ordnung, Sauberkeit und Schutzmaßnahmen
Laufende Reinigung aller benutzten Wege und Arbeitsbereiche.Sauberlaufmatten sind zu verlegen, regelmäßig zu reinigen und bei Bedarf auszutauschen.Schutz von Bestandsbauteilen erfolgt durch geeignete Schutzmaterialien.Brandschutz-, Erste-Hilfe- und Evakuierungswege sind jederzeit freizuhalten.
10. Dokumentationspflichten während der Bauzeit
Nachweise über Genehmigungen, Prüfprotokolle und SicherheitsnachweiseFotodokumentation von Schutzmaßnahmen, Montagezuständen und ÄnderungenAblage aller Unterlagen in der Baustellenakte (digital oder analog)
11. Rückbau und Wiederherstellung
Nach Abschluss der Arbeiten:
vollständiger Rückbau aller BaustelleneinrichtungenReinigung aller genutzten BereicheWiederherstellung aller Flächen (öffentliche Wege, Parkplätze, Nutzflächen) in den UrsprungszustandReparatur etwaiger Beschädigungen erfolgt durch den AN ohne Zusatzvergütung
ZTV Baustelleneinrichtung
03.01 Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
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Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
03.03 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten