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Örtlichkeit VORBEMERKUNG ZUM BAUVORHABEN
Bauort:
Am Fronhof, 97616 Salz
Bauherr:
VR-Bank Main-Rhön eG
Felix-Wankel-Str. 5
97526 Sennfeld
Mit der Baumaßnahme soll im 2 Quartal 2026 begonnen werden. Die anvisierte Fertigstellung ist für 4 Quartal 2028 geplant
Das ehemalige Betriebsgelände am westlichen Ortsrand der Gemeinde Salz, das vorrangig seit den 1930er Jahren der industriellen Nutzung zugewiesen war, soll durch den Neubau von sechs Wohnungshäusern reaktiviert werden.
Die Mehrfamilienhäuser mit den Ausmaßen von ca. 18,00 x 28,50m verteilen sich dem Straßenverlauf folgend auf dem Gelände und erschaffenen eine offene Komposition zwischen den einzelnen Baukörpern. Dadurch soll eine integrative Platzgestaltung mit klaren und offen Gebäudefluchten erzielt werden. Es entstehen somit Gebäudeensembles zwischen 3 und 4 Geschossen mit jeweils 12-15 Wohneinheiten. Diese werden auf einer gemeinsam nutzbaren Tiefgarage mit ca. 100 Stellplätzen gegründet.
Beabsichtigt ist die Schaffung von zeitgemäßen Wohnungen, wobei die Größen der Wohneinheiten und der vorgesehene Wohnungsmix eine breite Bevölkerungsschicht ansprechen soll und sowohl für ältere als auch jüngere Menschen einen adäquaten bezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Im Erdgeschoss entstehen an der Seite zur Frankenstraße in den Häusern E und F Gewerbeeinheiten.
Die EG-Wohnungen verfügen über kleine private Terrassen welche zu den öffentlichen Flächen abgegrenzt werden. Die Wohnungen der Geschosse 1-2 erhalten großzügig geschnittene Balkone, die sich in die Gebäudekubatur integrieren. In den Staffelgeschossen der 4-geschossigen Bauten, sollen große Dachterrassen entstehen.
Das Objekt wird entsprechend der Anforderung der BayBO Art. 48 an barrierefreies Bauen gebaut. Dies umfasst die Schaffung barrierefrei erreichbarer Wohnungen mindestens eines Geschosses je Gebäude (entspricht 4 WE je Gebäude)
Diese Wohnungen werden gem. dem aktuell gültigen Regelwerk DIN 18040-2 als „barrierefrei nutzbar“ errichtet. Das beinhaltet insbesondere die Einhaltung von Bewegungsflächen im öffentlich zugänglichen Bereich sowie in den Wohnungen selbst.
DIN 18040-2 beinhaltet 2 Standards
Barrierefrei nutzbar
Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar
DIN 18040-2 beinhaltet weiterhin Regelungen für auditive, visuelle und taktile Warn, Orientierungs-, Leitungs- und Informationssysteme. Dies beeinflusst die Ausführung von Bedienelementen, Kommunikationsanlagen und weiteren Ausstattungen.
Örtlichkeit
92 Videoüberwachung Baustelle
92
Videoüberwachung Baustelle
92.01 Videoüberwachung Baustelle
92.01
Videoüberwachung Baustelle