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Technische Bedingungen  Blitzableiteranlagen Technische Bedingungen  Blitzableiteranlagen 1.  In den Angebotspreisen müssen enthalten sein: a) Arbeiten in Höhe von bis zu 20m, b) die Transportkosten aller Materialien bis Verwendungsstelle, c) die Kosten für die Verpackungen, d) die Kosten für die Vorhaltung sämtlicher Werkzeuge, Leitern, Gerüste usw., e) die Kosten sämtlicher Kleinmaterialien, die zur Inbetriebnahme der Anlagen erforderlich sind, auch wenn diese nicht im Angebotstext aufgeführt sind, f) die Kosten für Einrichtung der Baustelle, Fahrten, Auslösung usw., g) die Erstellung der Prüfungsunterlagen mit den eingetragenen Messergebnissen in 3-facher Ausfertigung. 2. Der Bieter verpflichtet sich, 8 Tage nach Aufforderung durch die Bauleitung mit der Montage zu beginnen und innerhalb einer vom Bauherren gegebenen Frist zu beenden. 3. Vor Beginn der Montage sind keine Geräte und Materialien anzuliefern. 4. Für die Ausführung sind folgende Bestimmungen und Richtlinien maßgebend: a) berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, b) die Blitzschutzbestimmungen des VDE V 0185 (neueste Ausgabe), c) die DIN- und VDE-Vorschriften (neueste Ausgaben), d) die Angaben der Bauleitung. 5. Die Blitzableiteranlage hat sich den architektonischen Verhältnissen und Gegebenheiten anzupassen, damit störende Elemente in der Fassadenausführung vermieden werden. 6. Vor Beginn der Arbeiten ist dem Bauherren eine Ausführungszeichnung in 2-facher Ausfertigung vorzulegen, von denen nach Prüfung eine Ausfertigung der Montagezeichnung dem Auftragnehmer zurückgegeben wird. Änderungen in der Ausführung bedürfen der Zustimmung der Bauleitung. 7. Die Montagearbeiten sind im Zuge des Baufortschrittes auszuführen. Nach Beginn der Montage sind alle nachfolgend durchzuführenden Arbeiten ohne besondere Aufforderung durch die Bauleitung weiterzuführen. 8. Besonders wird darauf hingewiesen, dass infolge Bauunterbrechungen zusätzlich erforderliche An- und Abfahrten nicht besonders vergütet werden. 9. Dem Angebot beigefügte Lieferungs- und Verkaufsbedingungen haben keine Gültigkeit. 10. Beigefügte Vorbemerkungen und Bedingungen des Bauherren oder Architekten haben grundsätzlich Vorrang. 11. Es wird Bauseits kein Gerüst oder Steighilfe gestellt. 12. Es sind keine geprüften Anschlagpunkte vorhanden.
Technische Bedingungen  Blitzableiteranlagen
01 Erdungs u. Blitzschutzanlagen
01
Erdungs u. Blitzschutzanlagen
01.01 Haus A (Hostel)
01.01
Haus A (Hostel)
01.02 Haus B (Gastro)
01.02
Haus B (Gastro)
01.03 Haus C (Büro)
01.03
Haus C (Büro)