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ZTV (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen)
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist die Ausführung von Metallbauarbeiten im Außen- und Innenbereich. Art und Umfang der Leistungen werden nachfolgend beschrieben.
Es gelten die VOB Teil C sowie alle einschlägigen Normen und Richtlinien in ihrer jeweils letzten Fassung, insbesondere:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtung en
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 24531-1 Roste als Stufen
DIN 180203-2 Toleranzen im Hochbau: Vorgefertigte Teile aus Stahl.
Unklarheiten sind vor der Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im LV beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgegebenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Abweichende Konstruktion:
Sofern der Bieter eine Konstruktion anbietet, welche von der Ausschreibung abweicht, hat er mit dem Angebot Detailzeichnungen der Hauptposition im Maßstab 1 : 1 einzureichen. Mit den Zeichnungen ist die Gleichwertigkeit der Konstruktion nachzuweisen. Die Vergütung für neu zu erstellende Planvorlagen sowie Berechnungen ist in die EP einzukalkulieren. Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Ausführungsdetails anzufertigen und zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Vergütung ist in die EP´s einzurechnen.
Ausführungsunterlagen:
Die Erstellung der Werkstattzeichnungen und Stücklisten ist grundsätzlich Aufgabe des Auftragnehmers.
Die übergebenen Planunterlagen sind durch den AN im Bezug auf Maßrichtigkeit und Übereinstimmung mit den örtlichen Verhältnissen verantwortlich zu prüfen.
Sämtliche Detailfestlegungen sind vor Ausführung mit dem Architekten und dem Tragwerksplaner abzustimmen. Bei Abweichungen zwischen beiliegender Detailzeichnung und Beschreibung gilt das technisch höherwertige als Grundlage der Position.
Die Werkstattzeichnungen sind vom AN 2-fach zur Verfügung zu stellen. In den Werkstattzeichnungen sind alle für die Prüfung von bautechnischen Unterlagen sowie für die Bauausführung und Abnahme wichtigen Bauteile eindeutig, vollständig und übersichtlich darzustellen.
Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Werkstattzeichnungen mit Genehmigungsvermerk zurückgegeben sind.
Für die Prüfung und Freigabe der Werk- und Montageplanung ist eine Frist von 10 Arbeitstagen einzukalkulieren.
Maßaufnahme:
Höhenangaben werden jals Meterriß von der Objektüberwachung verbindlich vorgegeben.
Werkstoffe, Bauteile:
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Werkstoffe und Bauteile einschließlich Abladen, Lagern und Transport auf der Baustelle.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus unsachgemäßer Lagerung und Transport. Für alle zu liefernden und herzustellenden Materialien sind die jeweils entsprechenden DIN-Vorschriften in allen Teilen einzuhalten, insbesondere auch für den Zusammenbau. Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen, Kleineisenteile etc. sind aus nichtrostendem Material herzustellen. Die verwendeten Stähle müssen gütegeprüft sein. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Alle tragenden Bauteile sind entsprechend der statischen Vorgaben und den Details der Architekten auszuführen.
Der AN ist für die Standsicherheit der von ihm auszuführenden Bauteile verantwortlich.
Schraubverbindungen:
Schraubverbindungen sind gemäß den einschlägigen Normen auszuführen. Es dürfen nur Schrauben nach DIN7990 und DIN EN 14399-4, Passschrauben nach DIN 7968 und DIN EN 14399-8, mit Scheiben DIN 7989 und DIN EN 14399-6 bzw. DIN 434 oder DIN 435 verwendet werden.
Bei erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind Sicherungsmuttern nach DIN 7967 oder gleichwertige Sicherungen anzuordnen.
Sämtliche Löcher für Schraubenverbindungen sind mit Ausnahme von Unterfütterungen zu bohren. Für eingepasste Schrauben müssen die kleiner gebohrten Löcher aufgerieben werden. Verbindungslöcher dürfen auf keinen Fall gebrannt werden. Für gleitfeste Schraubenverbindungen (HV-Verbindungen) sind die Richtlinien und Normenverweise des bauforumstahl e.V: zu beachten.
Alle Schraub- und Bolzenanschlüsse sind entsprechend dem Beanspruchungsgrad und dem Sicherheitsbedürfnis zu sichern gegebenenfalls durch Kronmuttern mit Splinten.
Befestigung am Rohbau:
Alle Befestigungen am Rohbau sind mit amtlich zugelassenen Dübelsystemen herzustellen. Dabei sind die Mindestabstände von Betonkanten und Mauerwerk zu berücksichtigen. Befestigungen mit Schußbolzen sind unzulässig.
Stemmarbeiten sind grundsätzlich zu vermeiden.
Sind diese jedoch unumgänglich, dürfen sie nur nach Abstimmung und Freigabe durch die Objektüberwachung ausgeführt werden.
Bei Nichtbeachtung gehen die Kosten der erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN.
Bei der konstruktiven Ausbildung von Anschlüssen ist dem späteren Ausbau in Bezug auf Optik und qualitativ einwandfreien Oberflächen Rechnung zu tragen.
Dies gilt insbesondere für vorstehende Verbindungsmittel.
Korrosionsschutzarbeiten:
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und andere ungünstige Einflüsse auftreten.
Grundlage für den Korrosionsschutz ist die DIN EN ISO 12944-4 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme.
Stahlelemente sind, wenn in den Positionen erwähnt, nach DIN EN ISO 1461 feuerverzinkt herzustellen.
Der komplette Korrosionsschutz ist im Werk herzustellen. Werkseitig grundierte bzw. verzinkte Stahlkonstruktionen müssen während des Transportes, der Zwischenlagerung und der Montage bis zur Schlussabnahme durch geeignete Maßnahmen geschützt werden.
Beschädigte Beschichtungen sowie durch Schweißung vor Ort entfernte Beschichtungen sind sorgfältig im Systemaufbau mit entsprechender Schichtdicke nachzubessern.
Folgende praxisübliche Zinkschichtdicken/-überzüge sind mindestens einzuhalten:
Materialdicken (mm) / Zinkschichtdicken (µm)
< 2 / 60
> 2...3 / 80
> 3...6 / 100
> 6...8 / 120
> 8...15 / 150
> 15 / 170
Prüfung des Korrosionsschutzes:
Die Prüfung der Sollschichtdicken ist nach DIN EN ISO 12944-4 zu erbringen.
Der Nachweis der Prüfung kann vom Bauherrn abgefordert werden.
Die folgenden Untergrundvorbereitungen gelten mit den EP der jeweiligen Positionen als abgegolten:
Oberflächen reinigen und durch eine ammoniakalische Netzmittelwäsche gründlich entfetten.
Profilquerschnitte:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Profilquerschnitte und -längen gelten nur als Übersicht für die Kalkulation.
Eventuelle Änderungen der Konstruktion und der Profilquerschnitte bleiben vorbehalten und dürfen die Einheitspreise nicht beeinflussen.
Abrechnung:
Zuschläge für Verschnitt, Walztoleranz, Schweißnähte, Schraubverbindungen und dergleichen werden nicht berücksichtigt.
Schrauben und alle sonstigen Verbindungsmittel sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Montagevorkehrungen
Eventuell notwendige Montagevorkehrungen und Montageverbände, die nach der Fertigstellung der Gesamtkonstruktion nicht mehr erforderlich sind, müssen wieder ausgebaut werden.
Eine besondere Vergütung für derartige Montagevorkehrungen erfolgt nicht.
Konstruktive Anforderungen
Wenn nicht anders im Leistungsverzeichnis beschrieben sind alle beschriebenen Leistungen weitgehend in der Werkstatt zu fertigen. Auf der Baustelle soll nach Möglichkeit nur noch die Montage erfolgen.
Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Anforderungen entsprechen.
Der Einbau der Konstruktion ist nach den genehmigten Details spannungsfrei vorzunehmen, Bewegungen aus Wärmedehnung des Materials, sowie aus Bewegung des Bauwerks müssen aufgenommen werden können.
Erforderliche Befestigungslaschen und Ausgleichsmaterialien sind in die EInheitspreise einzukalkulieren.
Biegungen und Kröpfungen sind rissfrei und ohne Querschnittsverengungen herzustellen. Knickpunkte sind sauber auf Gehrung zu schneiden und ansatzfrei zu verschweißen. Schnitte und Sägekanten sind zu entgraten.
ZTV (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen)
02 Türen
02
Türen
02.01 Türen aussen
02.01
Türen aussen
02.02 Türen Innen
02.02
Türen Innen
02.03 Türschliesser, Feststellwer, Puffer EG
02.03
Türschliesser, Feststellwer, Puffer EG
02.04 Schlösser
02.04
Schlösser
02.05 Garnituren
02.05
Garnituren