Stahltüren
STRE_C
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Bietererklärung Bietererklärung 1. Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Die Bietererklärung Die Projektbeschreibung Die zusätzliche Vertragsbedingungen Die zusätzlich technische Vertragsbestimmungen Die Leistungsbeschreibung Die Ausführungsplanung Details Amtlicher Lageplan Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1 aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf der Zuschlagfrist gebunden. 2. Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich / wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: seit: . . . . . . . . . . . . . . unter der Nummer: . . . . . . . . . . . . . . 3. Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen: Ja Nein 4. Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen. 5. Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin / sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein: - Freistellungsbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Bau BG - Bestätigungen der Haftpflichtversicherung - Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des Ersthelfers, Bescheinigung über Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten - Sozialversicherungsnummern und Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten 6. Zulässige Verwendung von Unterlagen: Der Bieter ist nur berechtigt, die Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu verwenden. Darüber hinaus sind die Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das Vorstehende gilt für Teile der Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen, Teile bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind. Soweit ein Bieter zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die Ausschreibungsunterlagen einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt, gleich welchen Mediums der Bieter sich bedient, insbesondere also auch Internetauktionsplattformen, hat der Bieter sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine angebotsunabhängige Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt. Verstößt der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten. 7. Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Ort: . . . . . . . . . . . .         Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Bietererklärung
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gemäß DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Lage: Das Projekt befindet sich am nordöstlichen Rand von Euskirchen zwischen der Badewelt Euskirchen und der Kölner Straße (Landesstraße L194). Hier entsteht ein teilunterkellertes zweigeschossiges Wohngebäude mit Staffelgeschoss. Das Grundstück wird hier von der Kölner Straße aus über die Stresemannstraße erschlossen. Das Gelände besitzt im Bereich des Bauvorhabens ein leichtes Gefälle nach Norden. Die Baustellenzufahrt für Bautätigkeiten erfolgt ausschließlich von der Stresemannstraße auf das Grundstück. Der Bauzaun wird entlang der äußeren Grundstücksgrenzen aufgestellt. Anschrift der Baustelle: Stresemannstraße 3f, 53879 Euskirchen Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden. An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an: Wohnbebauung, Gewerbebauten (siehe Flurkarte) Zufahrtmöglichkeiten / Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Stresemannstraße Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen folgende Transportmittel zur Verfügung: vom AN vorzuhalten. 0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. (Neubau) Bauart: Das Projekt ist ein teilunterkellertes Mehrfamilienhaus mit 2 Wohngruppen und 4 Wohneinheiten in Massivbauweise Kellergeschoss: WU Konstruktion mit Lastfall gegen drückendes Wasser Decken: Ortbetondecken Bodenaufbauten: Dämmung mit Estrich und Bodenbelag Außenwände: Leichtbeton mit Wärmedämmverbundsystem, UG Stahlbeton teilw. mit WDVS Fenster: Kunststofffenster mit Rollladenkästen, in Dämmebene eingebaut Innenwände tragend: Leichtbetonsteine, teilweise Stahlbeton Innenwände nicht tragend: Metallständerwände mit GK-Bekleidung, Gipskartonvorsatzschalen, Leichtbetonsteine Treppen: Massiv Ortbeton, entkoppelt Dachform: Flachdach Höhen und Flächen (Neubau) OKFFB UG - 2,80 m OKFFB EG + 0,00 m = 155,85 ü.NN OKFFB OG + 3,05 m OKFFB STG + 6,25 m OK Attika StG + 7,17 m OK Attika Dach   + 9,65 m Umbauter Raum   ca. 6.006 m³ Name und Anschrift des Auftraggebers: s. Deckblatt Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Arbeiten: s. Deckblatt Geplante Dauer der Arbeiten: s. Deckblatt Sigeko Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ist beauftragt.
Projektbeschreibung
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C mit in diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen sich auf die VOB/B Zu § 1 Art und Umfang der Leistung 1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat. Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart. 2. Vertragsbestandteile werden: - alle unter Punkt  1 Anlagen der Verträge wie Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne, Dokumente etc. - ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Heirzu zählen u.a.weiterführende statische Unterlagen etc. - bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der oben aufgestellten Reihenfolge. Zu § 2 Vergütung Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB Zu § 3 Ausführungsunterlagen 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf Wunsch als pdf oder dwg Datei per Mail. 5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unaufgefordert und rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht eingeschränkt. Zu § 4 Ausführung 4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw. seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung der Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10 Arbeitstage. 4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Inanspruchnahme privaten und öffentlichen Grundes mit den Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für Wasser- und Energieanschlüsse. Siehe hierzu Regelungen in den sonstigen Vertragsbedingungen "Abzüge Netto". Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem prozentualen Anteil seiner Nettorechnungssumme an den Kosten der Beistellungen durch den Auftraggeber. Diese setzen sich wie folgt zusammen: -Bauleistungsversicherung: 0,4% -Bauwasser: 0,4% -Baustrom: 0,4% -Sanitärunterhaltung: 0,1% Die Benutzung von allen zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Auftragnehmers. Zu § 5 Ausführungsfristen als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN verpflichtet sich zur Lieferung eines Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf Grundlage dieses Ablaufplans gelten als Vertrags- fristen. Grundlage des Ablaufplans bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der Bauzeitenplan als bindend. Änderungen der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur bei beidseitiger Anerkenntnis als bindend. Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen, einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann der AN nur dann geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich anmeldet. Zugleich sind die für die Festsetzung der Vergütung erforderlichen Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen. Zu § 7 Verteilung der Gefahr Ergänzung:Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abzuschließen. Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren ist ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf seinem Grundstück befinden. Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf einer Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen. Zu § 11 Vertragsstrafe Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2 Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die Obergrenze der Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstraffe kann bis zur Schlußzahlung vorbehalten werden. Als Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem Deckblatt des Vertrags Zu § 12 Abnahme Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die Gefahrtragung richtet sich ausschließlich nach §644 BGB. Zu § 13 Mängelansprüche Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies gilt auch für vom Feuer berührte Bauteile von Feuerungsanlagen Zu § 14 Abrechnung Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlagrechnungen sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen sind nur bei Teilabnahmen zulässig. Nachtragsleistungen sind unter Angabe des Nachtragsauftrages  in besonderen Abschnitten auszuweisen. Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung einzureichen. Zu § 15 Stundenlohnarbeiten Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird ausgeschlossen. Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen. Den Stundentzetteln sind Fotos beizufügen. Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten. Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der Nummernfolge der Abschlagrechnungen einzuordnen. Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden. Material - oder Maschineneinsatz ist gesondert aufzuführen, Pauschalierungen werden nicht akzeptiert, wenn nicht vertraglich vereinbart Zu § 16 Zahlung Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet. Schlussrechnungen werden nach mängelfreier Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen Rechnungssumme gezahlt, 5 v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit der Gewährleistung (siehe hierzu §17 Sicherheitsleistungen). Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt. Als Wert gelten bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus dem Lager des Auftragnehmers die Wiederbeschaffungspreise und bei Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus denen Menge, Wert und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten Bauteilen der Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den folgenden Zahlungen Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen. Als Tag der Zahlung gilt bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung, Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung, Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Post oder Geldanstalt. Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro NEUNWERK Architekten. Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen, wenn - die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen, - die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen wird. - Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exclusive Feiertage NRW. Zu § 17 Sicherheitsleistung Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen, Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu leisten. Die Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu erfolgen. Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener Schlussrechnung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische Bürgschaft eines "in den Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen Kreditinstituten geleistet werden. Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des Antrags zu leisten. Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistung einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche - auch auf Erstattung von Überzahlung - erfüllt worden sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht berührt. Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Zu § 18 Streitigkeiten Gerichtsstand Liegen die Vorraussetztungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Kalkulationshinweise Kalkulationshinweise Folgende Leistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: Die Arbeiten an der Baustelle können nicht in einem Zug ausgeführt werden. (siehe Bauzeitenplan) Für die Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die Baustelle mehrfach zeitlich versetzt besetzt werden muss. Alle Sicherheits- und Baustelleneinrichtungen für das Gewerk, Geräte, Aufenthaltscontainer für das eigene Personal, Lagerstätten etc., die nicht ausdrücklich in den einzelnen Postionen erfasst wurden
Kalkulationshinweise
04 Stahltüren
04
Stahltüren
04.__.0001 Stahlblechtüre ohne Anforderung, 885/2135, EZ Stahlblechtür ohne Anforderung Einbaufertiges Element, 65 mm in Dünnfalzausführung, 3-seitig gefälzt, einflügelig, Eckzarge ohne Bodeneinstand für den nachträglichen Einbau auf den Estrich in Sichtmauerwerk / Beton, Türblatt und Zarge feuerverzinkt und tauchgrundiert, Farbton RAL 9016 Verkehrsweiß mit PZ-Wechselschloss oder Blindeinsatz Türgriff: Wechselgarnitur mit schwarzer Rundgriff-Drückergar- nitur - Knauf Baurichtmaß: B/H 0,885/ 2,135 m Lieferung und Montage in fertiger Arbeit inkl. aller benötigten Kleinteile etc, sowie dem Vermörteln der Zarge. Einbau: Hausmeister-WC , UG Fabrikat: Novoferm Typ Porta Premio oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ......................... angeb. Fabrikat Drücker:........................
04.__.0001
Stahlblechtüre ohne Anforderung, 885/2135, EZ
1.00
Stk
04.__.0002 Stahlblechtüre ohne Anforderung, 1010/2135, EZ Stahlblechtür ohne Anforderung Einbaufertiges Element, 65 mm in Dünnfalzausführung, 3-seitig gefälzt, einflügelig, Eckzarge ohne Bodeneinstand für den nachträglichen Einbau auf den Estrich in Sichtmauerwerk / Beton, Türblatt und Zarge feuerverzinkt und tauchgrundiert, Farbton RAL 9016 Verkehrsweiß mit PZ-Wechselschloss oder Blindeinsatz Türgriff: Wechselgarnitur mit schwarzer Rundgriff-Drückergar- nitur - Knauf Baurichtmaß: B/H 1,01/ 2,135 m Lieferung und Montage in fertiger Arbeit inkl. aller benötigten Kleinteile etc, sowie dem Vermörteln der Zarge. Einbau: Abstellräume WGR + Bew., MK Flur, HAR , UG Fabrikat: Novoferm Typ Porta Premio oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ......................... angeb. Fabrikat Drücker:........................
04.__.0002
Stahlblechtüre ohne Anforderung, 1010/2135, EZ
4.00
Stk
04.__.0003 Stahlblechtüre ohne Anforderung, 1135/ 2135, EZ Baurichtmaß: B/H 1,135/ 2,135 m Lieferung und Montage in fertiger Arbeit inkl. aller benötigten Kleinteile etc, sowie dem Vermörteln der Zarge. Einbau:Technik, UG Fabrikat: Novoferm Typ Porta Premio oder gleichwertig
04.__.0003
Stahlblechtüre ohne Anforderung, 1135/ 2135, EZ
H
1.00
Stk
04.__.0004 Stahlblechtüren T30-RS, 1010/ 2135, EZ Feuerschutztür rauchdicht, T30-RS, als Notausgang Feuerhemmendes, einbaufertiges Element, 65 mm in Dünnfalzausführung, mit absenkbarer Bodendichtung, 3-seitig gefälzt, einflügelig, Eckzarge ohne Bodeneinstand für den nachträglichen Einbau auf den Estrich in Sichtmauerwerk / Beton, Türblatt und Zarge feuerverzinkt und tauchgrundiert, Farbton RAL 9016 Verkehrsweiß. Feuerhemmend nach DIN 4102, mit PZ-Wechselschloss oder Blindeinsatz und Antipanikfuntion. Türgriff:HOPPE-Edelstahl-Feuerschutz-Kombi-Schutz-Wechsel-Garnitur mit Zylinder FS-E86G/3332ZA/42H/42HS/1400 oder gleichwertig. Obentürschließer: GEZE Obentürschließer TS 5000 ECline, für die Montage an Feuer- und Rauchschutztüren, nach EN 1154 A, Größe 3 - 5, für barrierefreie Türen nach DIN 18040 mit Montageplatte, Farbe Edelstahl ähnlich Brandschutz: T30RS Baurichtmaß: B/H 1,01/ 2,135 m Lieferung und Montage in fertiger Arbeit inkl. aller benötigten Kleinteile, Obentürschließer etc, sowie dem Vermörteln der Zarge wenn erforderlich. Nachweis ist vorzulegen Einbau: Brandmeldezentrale, UG Fabrikat: Novoferm Typ Porta Premio angebotenes Fabrikat: ......................... angeb. Fabrikat Drücker:........................
04.__.0004
Stahlblechtüren T30-RS, 1010/ 2135, EZ
1.00
Stk
04.__.0005 Stahlblechtüren T30 RS, 1135/ 2200, Blockzarge mit Blockzarge und Baurichtmaß: B/H 1,135/ 2,20 m Einbau: Treppenhaus A, UG Fabrikat: Novoferm Typ Porta Premio angebotenes Fabrikat: ......................... angeb. Fabrikat Drücker:........................
04.__.0005
Stahlblechtüren T30 RS, 1135/ 2200, Blockzarge
H
2.00
Stk
04.__.0006 Zulage Automatisierung Zulage zu vorbeschriebener Aluminiumtüranlage für die Ausstattung des Elements mit Magnetschalter-Set Wechsler zur elektronischen Öffnungsüberwachung zur Rückmeldung an Drehtürantriebe inkl. Zuleitung, ca. 6m und Wechselkontakt Riegelschaltkontakt Wechsler zur Statusabfrage des Hauptriegels von 1- oder 2 tourigen Schlössern mit oder ohne E-Öffner zur Rückmeldung an Drehtürantriebe, Türgongs oder Gebäudeleittechnikanlagen Ausführung als Wechsler inkl. Zuleitung, Länge 6m
04.__.0006
Zulage Automatisierung
1.00
St
04.__.0007 Türdiktator Lieferung und Montage eines Türdiktators.
04.__.0007
Türdiktator
1.00
Stk