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ATV DIN 18299
I. Allgemeine Vorbemerkungen Teil 1
Angaben gemäß DIN 18299 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
0 Allgemeine Baubeschreibung
Im Bereich der Standortschießanlage Hamm-Heessen ist auf dem Standortübungsplatz der Neubau zweier Übungshäuser in Massivbauweise inkl. Einfriedung sowie die Errichtung „zerstörter“ Infrastruktur zu Übungszwecken geplant.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffen-
heit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Lage der Baustelle:
Das Grundstück liegt in einem Kasernengelände der Bundeswehr (Sondergebiet gemäß BauNVo). Die militärischen Vorschriften sind von allen vom Auftragnehmer
eingesetzten Arbeitskräften, Lieferanten und sonstigem Personal zu beachten.
Arbeitnehmer aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken (siehe Anlage
Staatenliste) haben keinen Zutritt.
Die Zufahrt zu dem Baustellengelände erfolgt über die Hammer Strasse (L811) und der Straße Im Oestricher Holt.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.
Keine
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
Die Übungshäuser sind nach Art freistehender, einfacher Wohnhäuser (Stahlbeton) mit entsprechender Raumaufteilung zu errichten. Das jedem Übungshaus zuzuordnende Grundstück soll mit niedriger Zaun- und Mauerabgrenzung eingefriedet werden.
Die Ausführung der Gebäude erfolgt als Massivkonstruktion mit Satteldächern.
Die Gebäudeabmessungen von ÜH 1 betragen 12 x 8m, mit einer Grundfläche von 96,77m2.
Die Gebäudeabmessungen von ÜH 2 betragen 10 x 4,5m, mit einer Grundfläche von 45,36m2.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Das Baugrundstück liegt inmitten eines Truppenübungsplatzes und ist über eine befestigte Straße zu erreichen. Das Verlassen der Zuwegung zum Baugrundstück, ob mit Fahrzeugen oder zu Fuß, ist strengstens untersagt.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Keine
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B.
Montageöffnungen.
Keine
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für
Wasser, Energie und Abwasser.
Ausführung gemäß Leistungsverzeichnis
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.
Lagerflächen auf dem Baugrundstück sind vorhanden.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen.
Gemäß Bodengutachten
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
Gemäß Bodengutachten
2.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Keine
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Gem. Leistungsverzeichnis
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Keine
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Gem. Leistungsverzeichnis
0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Keine
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
Keine
0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen.
Keine
Generell ist bei allen Baugrundeingriffen erhöhte Aufmerksamkeit geboten, da die Existenz von Kampfmitteln nie ganz ausgeschlossen werden kann. Falls bei Erdarbeiten verdächtige Gegenstände gefunden werden oder eine außergewöhnliche Verfärbung des Erdreichs zu bemerken ist, sind die Arbeiten umgehend einzustellen. Die örtliche Bauüberwachung des AG und die Feuerwehr (02381 - 903 - 0 bzw. 02381 - 903 - 0) sind unverzüglich zu informieren.
0.1.18 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
Keine
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Keine
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten o. ä.
Gemäß Bodengutachten
0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
Keine
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Die Koordinierung der Arbeiten und Arbeitskräfte obliegt dem AN
02 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
Die Erstellung der Trinkwasserleitung für die Bauwasserversorgung ist bevorzugt auszuführen. Die weitere Koordinierung der Ausführung obliegt dem AN.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
Keine
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Keine
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen,
z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.
Gem. Leistungsverzeichnis
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt.
Keine
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.
Keine
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Die Gerüststellung ist Teil der GU-Ausschreibung.
0.2.8 Vorhalten von Gerüsten, Hebezeugen und anderen Einrichtungen für andere Auftragnehmer.
Die Gerüststellung ist Teil der GU-Ausschreibung.
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
Gemäß Bodengutachten und Leistungsverzeichnis.
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage;
Gemäß Bodengutachten und Leistungsverzeichnis.
0.2.15 Art, Menge, Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe.
Keine
0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und
Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Keine
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer.
Die Koordinierung der Arbeiten und Arbeitskräfte obliegt dem AN
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
Keine
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.
Keine
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
Gemäß allgemeine Vertragsbedingungen
03. Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3.1 und 0.3.2 Andere Regelungen für die Ausführung von Bauleistungen, als in ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehen.
Keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
0.4.1 Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV)
Im LV ausdrücklich benannt / ausgeschrieben
0.4.2 Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2 aller ATV)
Im LV ausdrücklich benannt / ausgeschrieben
ATV DIN 18299
06 Rohbauarbeiten
06
Rohbauarbeiten
ATV DIN 18331 Betonarbeiten ATV DIN 18331 Betonarbeiten
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke.
Gemäß Bodengutachten und Leistungsverzeichnis
0.1.2 Ausbildung von Baugruben.
Gemäß Bodengutachten und Leistungsverzeichnis
0.1.3 Art, Lage und Ausbildung benachbarter Bauteile, gegen die betoniert werden soll.
Keine
01.4 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten.
Die Koordinierung der Leistungen obliegt dem AN GU
0.1.5 Windeinwirkung.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Anzahl, Art, Lage und Maße der Bauteile, u. a. nach Bauteildefinitionen nach Tabelle A.1, getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.2 Anforderungen und Vorgaben nach DIN EN 1992-1-1 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau" Teil 1-1: Allgemeine DIN EN 1992-1-1/NA "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau", DIN EN 1992-1-2 ,,Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-2; Allgemeine Regeln Tragwerksbernessung für den Brandfall" in Verbindung mit DIN EN 1992-1-2/A "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall", DIN EN 1. 1992-2 ,,Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 2: Betonbrücken - Bemessungs- und Konstruktionsregeln" in Verbindung mit DIN EN 1992-2/NA "Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 2: Betonbrücken / Konstruktionsregeln", DIN EN 1992-3 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Bemessungs- und Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 3: Silos und Behälterbauwerke aus Beton" in Verbindung mit DIN EN 1992-3/NA ,,Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spann- betontragwerken - Teil 3: Silos und Behälterbauwerke aus Beton", Bautechnische Unterlagen, u. a. Art des Betons, Festbetoneigenschaften, Expositionsklasse Feuchtigkeitsklasse, Druckfestigkeitsklasse, Wassereindringwiderstand.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.3 Verwendung von
- Beton besonderer Zusammensetzung, z. B. Leichtbeton, Faserbeton, Beton mit Farbzusatz, Beton mit Weißzement,
- Beton besonderer Fertigung, z. B. Vakuumbeton, Unterwasserbeton.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.4 Bei sichtbar bleibenden Betonflächen u. a.
- Klassifizierung der Ansichtsflächen,
- Oberflächentextur, erforderlichenfalls Beschreibung des Schalungs- und Schalhautsystems, Oberflächenausbildung nicht geschalter Teilflächen,
- Farbtönung,
- Flächengliederung,
- Ausbildung von Fugen, Kanten, Ankern und Ankerlöchern sowie Schalungsstößen,
- Bewehrungsanschlüsse für einbindende Bauteile,
- erhöhte Anforderungen an die Deckenuntersicht und daraus resultierende Leistungen, z. B. zum Schutz gegen abfallenden Flugrost,
- Anzahl der Erprobungsflächen, Auswahl der Referenzfläche.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.5 Einhäuptige Schalung, Aufdopplung, z. B. Matrizen, besonderes Schalverfahren.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.6 Art, Lage, Maße, Zeichnung, Bemessung sowie Ausführung von Traggerüsten für Konstruktionen nach Abschnitt 4.2.6
Gemäß Leistungsverzeichnis
0,2.7 Mitnutzung von Gerüsten durch andere Unternehmen, besondere Anforderungen.
Die Koordinierung der Leistungen obliegt dem AN GU
0.2.8 Umbau von Gerüsten für Zwecke anderer Unternehmer.
Die Koordinierung der Leistungen obliegt dem AN GU
0.2.9 Vorhalten von Gerüsten, Abdeckungen, Umwehrungen und dergleichen über die eigene Nutzungsdauer hinaus.
Die Koordinierung der Leistungen obliegt dem AN GU
0.2.10 Neigung, Krümmung und Höhensprünge von Flächen.
Keine
0.2.11 Mengen, Sorten und Maße des Beton- und Spannstahls. Verwendung von Sonderstählen, Korrosionsschutz. Besondere Biegeformen, z.B. Spiralen, Schlaufen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.12 Besonderheiten der Bewehrungsführung, z.B. örtlich erhöhter Bewehrungsgrad für deckengleiche Unterzüge, und Besonderheiten von Bewehrungsstößen, z.B. Schweiß- und Schraubverbindungen, Verwahrkästen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.13 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Aussparungen und dergleichen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.14 Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von Einbauteilen, z. B. Ankerschienen für Aufzugsanlagen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0,2.15 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Arbeits-, Bewegungs-, Schein-, Bauwerks- und Bauteilfugen, Ausbildung von Schalungsstößen sowie von Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzende Bauteile.
0.2.16 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung fugenloser Betonflächen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.17 Vorgaben für das Betonieren gegen bestehende Bauteile, z.B. maximale Steiggeschwindigkeit beim Betonieren.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.18 Art, Ausführung und Maße von Schrägen an Decken, Wänden, Balken und Unter- und Überzügen, Vouten sowie von Konsolen und aus der Fläche hervortretenden Proflierungen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.19 Herstellen von stumpf- oder spitzwinkligen Ecken.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.20 Erhöhte Betondeckung der Stahleinlagen, z. B. für werksteinmäßige Bearbeitung.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.21 Anforderungen an Abstandhalter.
Siehe statische Berechnung
0.2.22 Art, Beschaffenheit und Festigkeit des Untergrundes, z.B. Art, Dicke und Zusammendrückbarkeit von Dämmstoff-, Trenn- und Schutzschichten, Abdichtungen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.23 Ausbildung der Bauteile und Beschaffenheit der Oberfläche des Betons, z. B. für Abdichtungen, Beschichtungen, Tapezierungen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.24 Anforderungen hinsichtlich der Nachbehandlung des Betons sowie Besonderheiten u.a. bei der Verwendung von Trenn- sowie Nachbehandlungsmitten.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.25 Oberflächenausbildung und -behandlung nicht geschalter Flächen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.26 Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.27 Anforderungen, die sich aus der Errichtung von elektrischen Anlagen,z.B. Erdungs- und Bltzschutzanlagen, ergeben.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.28 Ausbildung von Pfahlfußverbreiterungen und Pfahlköpfen sowie deren Bewehrungen.
Keine
0.2.29 Mechanische, chemische und dynamische Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile während und nach dem Einbau ausgesetzt sind.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.30 Leistungen zum Ausgleich von Unebenheiten im Untergrund.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.31 Schutz von Bau- oder Anlagenteilen und dergleichen.
Keine
0.2.32 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung.
Die Koordinierung der Leistungen obliegt dem AN GU
0.2.33 Vorgaben, die aus Sachverständigengutachten resultieren.
Gemäß Gutachten
0.2.34 Lage und Ausbildung von Gleitlagern.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.3 Einzelangaben bei Abweichung von den ATV
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen beschrieben.
0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei
Keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
Als Nebenleistungen, für die unter den Voraussetzungen der ATV DIN 18299. Abschnitt 0.4.1, besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorzusehen sind, kommen insbesondere in Betracht:
- Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste sowie der Traggerüste (siehe Abschnitt. 4.1.2),
- Schutz des Betons gegen Witterungseinflüsse bis zum genügenden Erhärten (siehe Abschnitt 4.1.6),
- Erstellen von statischen Verformungsberechnungen und Zeichnungen für Hilfskonstruktionen (Siehe Abschnitt 4.1.8).
- Herstellen und Belassen von Abdeckungen und Umwehrungen (siehe Abschnitt 4.1.9).
ATV DIN 18331 Betonarbeiten
06.05 Betonarbeiten Bewehrungsstahl, Einbauteile ÜH1
06.05
Betonarbeiten Bewehrungsstahl, Einbauteile ÜH1
06.12 Betonarbeiten Treppe ÜH1
06.12
Betonarbeiten Treppe ÜH1