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Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben 1. Bauvorhaben / Grundstückslage
Frau Alexandra und Herr Christoph Stagl beabsichtigen ein Einfamilien-
Wohnhaus mit Hanggarage als Ersatzbau für
das besteh. Einfamilien-Wohnhaus in 83684 Tegernsee, Perronstraße 23
auf Fl.NR. 593/2 der Gemarkung Tegernsee zu errichten.
Das Grundstück wird von der Schwaighofstraße (B307) über die
Perronstraße erschlossen. Die Perronstraße ist vor dem Baugrundstück
eine Privatstraße, auf der die Zufahrt nur bis zur südlichen
Grundstücksgrenze / bis zu der bestehenden Garage möglich ist. Eine
Nutzung der Perronstraße über dies hinaus ist nicht gestattet.
Das Baugrundstück mit Südwesthanglage weist von Norden nach Süden einen
Höhenunterschied von ca. 13-14 m auf.
Hangfuß an Südwestecke ca. 745,0 m ü. NN, OK. Gelände Nordostecke 747,50
ü. NN.
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verläuft der nicht ausgebaute
Wildbach 'Rottacher Wiesengraben' (ein Gewässer 3. Ordnung).
Die geplanten Fußbodenebenen für:
OK Einfahrt Hanggarage 746,68 m ü. NN.
OK. FFB. Hanggarage 749,07 m ü. NN.
OK. FFB. Kellergeschoss 752,24 m ü. NN.
OK. FFB. Erdgeschoss 755,22 m ü. NN.
Bedingt durch die Hanglage können die Arbeiten nur in Teilabschnitten
ausgeführt werden. Die gesamte Baustelleneinrichtung ist über die
gesamte Ausführungszeit vorzuhalten, zu betreiben und zu betreuen.
2. Verkehrsverhältnisse, vorhandene Zufahrts-, Lager- und Arbeitsplätze
2.1 Die Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle sind aufgrund des
Platzmangels als extrem schwierig einzustufen.
Für die Zufahrtsstraßen geltende Tonagenbegrenzungen sind zu beachten.
Zur Befahrung mit höheren Tonagenlasten sind die Genehmigungen bei
Beauftragung vom AN einzuholen.
Verkehrs- und Sicherungsmaßnahmen auf den Zufahrtsstraßen und
Stichstraße obliegen dem AN und sind eigenverantwortlich mit den
Behörden abzustimmen.
2.2 Die Sauberhaltung der Straßen und Zufahrten obliegt dem AN.
Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen.
Schutzmaßnahmen sind zu treffen für Randsteine/Zäune/Grenzsteine etc.
2.3 Die Stellplatzsituation vor Ort ist extrem stark eingeschränkt. Das
Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich auf ausgewiesenen und
ordnungsgemäßen Parkflächen zulässig. Auf die Belange der Anwohner ist
besondere Rücksicht zu nehmen. Unzulässiges Parken ist strikt zu
vermeiden.
3. Angaben zur Ausführung
3.1 Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die
Baumeisterarbeiten für die geplante Baumaßnahme
(Tiefbau-, Beton-, Maurerarbeiten).
3.2 Die gesamte Baustelleneinrichtung ist über die gesamte
Ausführungszeit vorzuhalten, zu betreiben und wieder zu beseitigen.
3.3 Anschlüsse für Wasser und Strom sowie Abwasser sind vom AN zu
beantragen, einzurichten, vorzuhalten und wieder abzubauen.
3.4 Die Beseitigung von Abwasser und Abfällen ist vom AN mit den
Behörden abzustimmen.
3.5 Die Flächen der Baustelle sind vom AN für die Durchführung der
Baumaßnahme nutzbar. Anderweitig zu nutzende Flächen außerhalb der
Baustelle (z. B. für die Baustelleneinrichtung usw.) hat der AN
eigenständig
und auf eigene Kosten zu organisieren und anzumieten (inkl. aller
Nebenkosten, Gebühren usw.). Die Kosten werden in der Position
"Baustelleneinrichtung" vergütet bzw. sind in den EP der folgenden
Positionen einzurechnen.
3.6 Lager- und Arbeitsplätze sind entsprechend der räumlichen Lage nur
stark eingeschränkt bzw. nicht vorhanden.
3.7 Die Organisation der Lager- und Arbeitsplätze auf dem Baugrundstück
sind mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen.
3.8 Auf dem Baugrundstück sind Zugänge und Flächen außerhalb des
Baukörpers, für Versorgungswege und Baustelleneinrichtung vom AN
herzustellen, zu unterhalten und wieder zu beseitigen.
Die Kosten sind in die EP der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
3.9 Die Baustelle ist stets sauber zu halten. Das Beseitigen aller
Verunreinigungen wie Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des AN
herrühren, ist laut Ziffer 4.1.11 VOB Teil C, DIN 18299 Sache des AN
(Nebenleistung).
Unterbleibt die Erfüllung der Vertragsnebenleistung "Beseitigen von
Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren" oder wird sie
unzureichend durchgeführt, was einer Nichterfüllung des Vertrages
entspricht,
so ist der AG bei einmaliger schriftlicher angemessener Fristsetzung
berechtigt, diese Nebenleistungen selbst oder durch Dritte zu Lasten des
AN durchführen
zu lassen.
3.10 Die Arbeiten sind im Rahmen des vorgegebenen Termins auszuführen.
Der AN sichert zu, dass durch entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz
(u. a. Bereitstellung von Ersatzgeräten) die festgelegten Termine
eingehalten werden. Mehrungen, Ausfallzeiten bzw. besondere Maßnahmen
für Schlechtwettertage sind einzukalkulieren. Es ist in jedem Falle eine
5-Tage-Arbeitswoche anzunehmen. Über eventuelle Auflagen der Stadt
Tegernsee z. B. zur Einhaltung von Ruhezeiten, hat sich der AN vorab zu
informieren. Evtl. einzuhaltende Ruhezeiten sind in den Arbeitsablauf
einzuplanen und können weder der Bauzeit angerechnet noch vergütet
werden.
Ausnahmeregelungen sind selbständig mit den Behörden zu vereinbaren.
Der AN hat sich auf die zeitlichen Gegebenheiten einzustellen.
Die Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes sowie der entsprechenden Gesetze
zur Einhaltung der maximalen täglichen Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer
sind
zu beachten.
3.11 Vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN eine Gefährdungs- und
Belastungsanalyse gemäß Vordrucke der BBG durchzuführen.
Die Arbeiten haben nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen
unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen.
3.12 Eine Beweissicherung der angrenzenden und umliegenden Gebäude
und Straßen wird vom AG durchgeführt.
4. Arbeitsablauf
Bedingt durch die Hanglage können die Arbeiten nur in Teilabschnitten
ausgeführt werden (Erd-, Kanal-, Mauerwerks- und Betonarbeiten).
5. Geplanter Terminablauf
Baubeginn: ca. 36. KW 2026
Beginn Rohbauarbeiten: ca. 40. KW 2026
Fertigstellung Rohbau: ca. 15. KW 2027
6. Örtliche Besichtigung
Der Bieter ist verpflichtet, die örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen,
welche der Bieter mit Unterschrift auf dem Kostenangebot bestätigt.
Nachforderungen, die mit fehlender Ortskenntnis begründet werden,
sind ausgeschlossen.
7. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zwingend mit vorzulegen:
Schriftliche Bestätigung des Bieters, dass er sich von den örtlichen
Gegebenheiten der Baustelle, des Umfeldes usw. durch Ortsbesichtigung
in Kenntnis gesetzt hat.
7.1 In Erweiterung der Allgemeinen Angaben gelten die folgenden
Allgemeinen Vertragsbedingungen
Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Vertragsbestandteile
Dem Leistungsverzeichnis zum Angebot, Abrechnung und Ausführung der
Arbeiten liegen zugrunde:
1.1 Auflistung der beiliegenden Pläne und schriftlichen Unterlagen.
1.2 Das Leistungsverzeichnis mit allen Vertragsbedingungen.
1.3 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen DIN 1961.
1.4 Die Vorschriften der VOB/C in der zum Zeitpunkt der Abnahme
geltenden Fassung, deren Abrechnungsbestimmungen, jedoch in der bei
Unterzeichnung dieses Vertrages geltenden Fassung.
1.5 Die anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN-Normen, alle
sonstigen gültigen technischen Vorschriften und Auflagen der in der
Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und
Aufsichtsbehörden sowie Gütegemeinschaften, jeweils in der zum Zeitpunkt
der Abnahme der Vertragsleistung geltenden Fassung.
1.6 Verkaufs- und Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers, die dem
Angebot beigefügt sind, gelten nur soweit als verbindlich, als sie bei
der Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.7 Mündliche, telefonische und telegrafische Mitteilungen oder
Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung um
rechtsverbindlich zu werden.
2. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers
Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich
vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf
Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4. Angebot und Vergabe:
4.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf
der Angebotsfrist einzureichen.
4.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des
Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
4.4 Das Leistungsverzeichnis gilt als Angebot und ist an dafür
vorgesehener Stelle durch rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
anzuerkennen.
4.5 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen
anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind
ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter
Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt
werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden
im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.6 Glaubt der Anbieter, dass zur vollständigen Herstellung der
geforderten Leistung, Arbeiten oder Lieferungen erforderlich sind,
welche nach seiner Ansicht aus den Zeichnungen und dem
Leistungsbeschrieb nicht ersichtlich sind, so hat er dies in einem
Zusatzangebot mit Begründung mitzuteilen.
4.7 Der Anbieter hat in gesonderter Anlage zum Angebot aufzuführen,
welche bauseitigen Arbeiten oder Lieferungen er zur Herstellung seiner
eigenen Leistung voraussetzt (sofern sie nicht schon in dafür
aufgeführten Nebenleistungen des Unternehmers enthalten sind).
4.8 Die Abgabe der Angebote erfolgt für den Auftraggeber kostenlos. Der
Auftraggeber behält sich freie Wahl unter den Angeboten vor, ohne an das
billigste gebunden zu sein. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der
Unternehmer, dass er über die Preisberechnung mit konkurrierenden Firmen
keine Preisabsprache oder Vereinbarung getroffen hat. Für den Fall, dass
sich diese Erklärung als unrichtig herausstellt, steht es dem Bauherrn
frei, sofort vom Vertrag zurückzutreten.
4.9 Der Anbieter bleibt an sein Angebot 24 Werktage ab Einreichungsdatum
gebunden.
4.10. Nach Vergabe der Arbeiten sind Lohn- oder Materialpreiserhöhungen
der angebotenen Leistung auf die Dauer der Bauzeit einzukalkulieren,
mind. jedoch auf die Dauer eines Jahres ab Vertragsabschluss.
5. Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ
und quantitativ gleichwert sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen
bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen
eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des
Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer
einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den
Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des
Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen
lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden
von der Wertung ausgeschlossen.
6. Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller
Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern
unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit
Siegel versehene Erklärung abzugeben.
7. Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmern
ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch
Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die
vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8. Zusätzliche Ergänzungen zu VOB Teil B
zu § 2. Vergütungen:
Soweit die ermittelte Leistung nach Aufmaß vergütet wird, gelten die
vereinbarten Einheitspreise auch dann, wenn die Massen um nicht mehr als
10 % von dem im Auftrag vorgesehenen Umfang abweichen.
Das gleiche gilt entsprechend, wenn vorhergesehene Lieferungen nach
Auftragserteilung ganz oder teilweise wegfallen.
Bei der Vergabe als Pauschalauftrag sind die zugrundeliegenden Massen
vor Auftragserteilung vom Auftragnehmer zu überprüfen und anzuerkennen.
Mit Annahme des Auftrages erkennt er sie als für sich verbindlich an.
Rechenfehler oder sonstige Irrtümer bei der Preisermittlung begründen
keine Änderung des Pauschalpreises. Zusatz- und Nachtragspositionen
dürfen nur nach dem vorher eingereichten und genehmigten
Nachtragsangebot, Einzel- bzw. Pauschalpreisen abgerechnet werden.
zu § 4. Ausführungen:
Ohne Zustimmung des Auftraggebers ist die Weitergabe des dem
Auftragnehmers erteilten Auftrages an Nachunternehmer nicht gestattet.
Der Auftragnehmer muss bei genehmigter Vergabe solcher Leistungen an
Nachunternehmer diese ebenfalls auf die für den Auftragnehmer gültigen
Vertragsbedingungen festlegen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Falle
dem Auftraggeber allein verantwortlich.
zu § 5. Ausführungsfristen:
Ausführungsfristen bzw. Montagetermine sind auf der Titelseite angegeben
und werden im Bauvertrag besonders vereinbart.
zu § 7. Verteilung der Gefahr:
Für das Bauvorhaben wird vom Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung
gegen unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen an eingebauten
Bauteilen und Bauleistungen abgeschlossen. Der Versicherungsschutz
umfasst das schlüsselfertige Bauobjekt.
Die anteilmäßige Prämie beträgt 0,30 % der Auftragssumme. Diese wird dem
Auftragnehmer bei der Schlussrechnung angelastet und abgezogen. Die
Selbstbeteiligung des jeweiligen Schadens von 250,-- ı muss vom
Vertragspartner getragen werden, der den Schaden zu vertreten hat.
zu § 11. Vertragsstrafe:
11.1 Kommt es zu einer durch den AN schuldhaft verursachten
Überschreitung einer Vertragsfrist, kann der AG eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2% der Brutto-Schlussrechnungssumme pro Werk-tag geltend
machen. Betrifft die Überschreitung nur einen abgrenzbaren Teil der
Leistung, der die Fertigstellung/Inbetriebnahme des geschuldeten Werks
nicht beeinträchtigt, so berechnet sich die Vertragsstrafe nur nach dem
Wert dieser Teilleistung. Die Vertragsstrafe, die für den einzelnen,
konkreten Werktag zu bezahlen ist, beträgt höchstens 0,2% der Brutto-
Schlussrechnungssumme. Dies gilt auch dann, wenn der AN mehrere
Vertragstermine schuldhaft überschritten hat. In diesem Fall werden also
die an die schuldhafte Überschreitung der einzelnen Vertragstermine
geknüpften Vertragsstrafen nicht addiert. Es bleibt vielmehr bei der vom
AN zu bezahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Brutto-
Schlussrechnungssumme.
11.2 Die nach 11.1 anfallende Vertragsstrafe ist der Höhe nach -
unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitung - auf höchstens 5% der
Brutto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
zu § 12. Abnahme:
Für die Abnahme gilt § 12 VOB/B, jedoch mit Ausnahme von Ziffer 5. Eine
Abnahme erfolgt also nicht stillschweigend durch die Unterlassung des
Verlangens nach Abnahme oder dadurch, dass die Bauherrschaft die
Leistung oder einen Teil der Leistung des Auftragnehmers in Nutzung
nimmt. Eine Abnahme erfolgt förmlich und zwar gemeinsam mit
Auftragnehmer, Auftraggeber und örtlicher Bauleitung. Von der Abnahme
ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen.
zu § 13. Gewährleistung:
Für die Gewährleistung des Auftragnehmers gilt VOB/B § 13, jedoch
beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von Satz 4 generell 5 Jahre,
sofern im Bauvertrag nichts anderes vereinbart.
Der Auftragnehmer kann die Gewährleistungsansprüche auf Dritte
übertragen.
zu § 14. Abrechnung:
Sind in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis bzw. werden im
Bauvertrag keine anderen Aufmaßgrundsätze festgelegt, erfolgt das Aufmaß
und Abrechnung nach der VOB.
Der Auftragnehmer hat Aufmaß und Abrechnungszeichnungen in 3-facher
Fertigung über alle von ihm ausgeführten Bauleistungen anzufertigen u.
als Beilage zu jeder Rechnung über die Bauleitung einzureichen. Alle in
der Rechnung erscheinenden Stückzahlen, Maße und Massen müssen in
Übereinstimmung mit dem Auftragsmaß in prüfbarer Form enthalten sein.
Als Unterlagen können ggf. die Zeichnungen d. Architekten u. Ingenieure
verwendet werden.
Der Nachweis der ausgeführten Leistungen ist in jedem Falle Sache des
Auftragnehmers.
zu § 16. Zahlungen:
Abschlags-, Tagelohn- und Schlussrechnungen sind mit dem
Leistungsnachweis in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung
einzureichen. Abschlagszahlungen, auf a-Conto-Forderungen und
Zwischenrechnungen werden zu 90 % des Wertes inkl. MwSt. der geleisteten
Arbeit gemäß § 16 Ziffer 3 bezahlt. Schlussrechnungen können erst nach
Abschluss des gesamten Auftrages gestellt werden. Die
Zahlungsmodalitäten werden im Auftragsfall vertraglich vereinbart.
Umsatzsteueränderung:
Es gilt der jeweils gesetzliche Umsatzsteuersatz als vereinbart. Sofern
sich während der Bauzeit die Höhe des Umsatzsteuersatzes ändert, sind
vom Auftragnehmer für die bis zum Zeitpunkt der Umsatzsteueränderung in
sich abgeschlossenen Teilleistungen mit dem alten Umsatzsteuersatz
abzurechnen.
zu § 17. Sicherheitsleistungen:
Die Parteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5% der
Brutto-Schlussrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist. Für
die ordnungsgemäße Vertragserfüllung wird eine Sicherheit in Höhe von 5%
der Brutto-Auftrags-Summe vereinbart.
Der AN ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer
schriftlichen, unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen und
selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abzulösen. Im
Übrigen gilt § 17 Ziff. 2 VOB/B.
Die Bürgschaften gehen zu Lasten des AN.
zu § 18. Streitigkeiten:
Erfüllungsort für die Bauleistung ist die Baustelle. Streitigkeiten
entscheiden die ordentlichen Gerichte.
Gerichtsstand ist der Sitz des AG, bzw. gem. vertraglicher Vereinbarung.
9. Verbrauchskosten:
9.1 Allen Auftragnehmern werden Strom- und Wasserverbrauchskosten, sowie
die Kosten für Bauschuttabfuhr einschl. Kippgebühr gemäß nachfolgender
Aufschlüsselung berechnet.
Kostenverteilung für Strom Wasser Bauschutt
Putzarbeiten 1,0 % 0,5 % 1,0 %
Zimmermannsarbeiten 0,5 % - 0,5 %
Dachdeckerarbeiten 0,3 % - 0,5 %
Spenglerarbeiten 0,3 % -
0,3 %
Heizungsinstallation 0,7 % 0,3 % 0,5 %
Sanitärinstallation 0,7 % 0,3 % 0,5 %
Lüftungsinstallation 0,5 % - 0,5 %
Elektroinstallation 0,5 % 0,1 % 0,5 %
Schreiner-/Glaserarb. (Innenausb.) 0,5 % - 0,3 %
Innentüren - Fertigelemente 0,3 % - 0,5 %
Estricharbeiten 0,8 % 0,7 % 1,0 %
Fliesenarbeiten 0,7 % 0,3 % 1,0 %
Natursteinarbeiten 0,7 % 0,3 % 0,5 %
Trockenputzarbeiten 0,7 % 0,3 % 0,7 %
Malerarbeiten 0,5 % 0,3 % 0,4 %
Rollladenarbeiten/Tore 0,3 % - 0,2 %
Schmiedearbeiten 0,5 % - 0,2 %
Bodenbelagsarbeiten Teppich 0,5 % - 0,5 %
Bodenbelagsarbeiten Parkett 0,5 % - 0,5 %
Garten-, Landschaftsarbeiten 0,7 % 0,3 % -
Tiefbauarbeiten 0,5 % - -
Aufzugsbau 0,5 % - -
Für nicht aufgelistete Gewerke werden die Verbrauchskosten mit dem
jeweiligen Unternehmer in den Vertragsverhandlungen festgelegt.
9.2 Vom Punkt 9.1 befreit werden nur Auftragnehmer, die unter Absprache
mit dem Hauptunternehmer, eigene Zwischenzähler montieren. Die
Zähleranfangs- u. Endstände sind in Anwesenheit des Hauptunternehmers
abzulesen.
Die Ablesetermine hat jeder Auftragnehmer mit dem Hauptunternehmer
selbst zu vereinbaren.
9.3 Für die Bauschuttabfuhr, einschl. Kippgebühr, wird wie im Punkt 9.1
verfahren, sofern nicht eine eigene Bauschuttentsorgung erfolgt u.
nachgewiesen wird.
Zur Bauschuttbeseitigung werden hierfür vom Hauptunternehmer Container
aufgestellt u. geleert, bzw. vom Hauptunternehmer ein
Schuttzwischenlagerplatz zugeteilt, welcher dann vom Hauptunternehmer
entsorgt wird.
9.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet in Abständen von längstens 3
Tagen seinen Bauschutt besenrein, aus u. um das Gebäude zu räumen u. zum
Container, bzw. Schuttzwischenlagerplatz zu transportieren.
Werkstoffe, wie sämtl. Metalle, Karton, Papier oder chemisch
verunreinigte Behältnisse (Lack u. Farbeimer) sind vom Auftragnehmer
eigenverantwortlich, über die von den Kommunen zur Verfügung gestellten
Einrichtungen, zu entsorgen.
9.5 Kommt der Auftragnehmer der Verpflichtung der Baureinigung u.
Schuttentsorgung, wie unter Punkt 9.4 beschrieben, nicht nach, und nimmt
er trotz schriftlicher Aufforderung u. Terminsetzung das gesetzlich
geregelte Nachbesserungsrecht nicht wahr, wird im hierfür ein Anteil von
1 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
10. Leistungsumfang:
Zweifel über Art, Umfang und Ausführung der Leistung sind vor
Angebotsabgabe zu klären. Dem Angebot und allen Leistungen liegen die
Eingabe-, Werk- und Detailpläne, die im Architekturbüro nach vorheriger
Terminvereinbarung eingesehen werden können, zugrunde. Treten
Unklarheiten bezüglich der Ausführung auf, so hat er sich durch
Rücksprache mit dem Büro KPW Architekten vor Ausfüllung der betreffenden
Position im Leistungsverzeichnis, Klarheit zu verschaffen.
Der Anbieter hat sich an Ort und Stelle über die Lage, der Zu- und
Abfahrtswege, sowie der Transport, Lager- und Unterkunftsmöglichkeit auf
der Baustelle zu unterrichten, welche der Bieter mit Unterschrift auf
dem Kostenangebot bestätigt.
Nachforderungen, die mit fehlender Ortskenntnis begründet werden, sind
ausgeschlossen.
Alle Massen und Abmessungen sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer
verantwortlich festzustellen.
Vor Inangriffnahme der Arbeiten hat der Auftragnehmer alle Pläne auf
Maßrichtigkeit zu prüfen.
Etwaige Maßfehler berechtigen ihn deshalb nicht zu
Schadenersatzforderungen.
11. Anerkenntnis:
Mit seiner Unterschrift unter die Allgemeinen Vertragsbestimmungen
erkennt der Auftragnehmer an, dass die in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden
und dass eigene Vertragsbestimmungen des Auftragnehmers keine Gültigkeit
haben und zwar auch dann nicht wenn in dem Angebot des Auftragnehmers
oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird.
________________________________ ____________________________________
Ort, Datum Der Auftragnehmer
Der Unternehmer ist Mitglied der ____________________________
Berufsgenossenschaft mit Sitz in ____________________________
Nummer der Mitgliedskarte ____________________________
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen 1. Objekt-/Bauüberwachung
1.1 Die übergeordnete Objekt-, Bauüberwachung obliegt dem hierfür
beauftragten
Ingenieur-/Architekturbüro.
Der Architekt übt als Bevollmächtigter des Auftraggebers das Hausrecht
auf der Baustelle aus.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
1.2 Bauleitung/Bauüberwachung vom AN
Der AN ist alleine für die Ausführung und ordnungsgemäße Erfüllung
seiner Leistungen verantwortlich. Er nimmt alle Bauleitungsaufgaben bzw.
Bauüberwachungsfunktionen für seine Leistungen wahr.
Der AN hat zur ständigen Leitung der Arbeiten einen zuverlässigen,
technisch gebildeten und praktisch erprobten, verantwortlichen Bauleiter
abzuordnen und vor Baubeginn dem Auftraggeber schriftlich zu benennen.
Der Bauleiter muss bevollmächtigt sein, im Verkehr mit dem Auftraggeber
den
AN an der Durchführung des Vertrags zu vertreten, so dass seine
Handlungen und Unterlassungen in dieser Beziehung den Auftragnehmer
verpflichten.
Der Auftragnehmer hat täglich Bautagebuchberichte zu liefern, die alle
Angaben enthalten müssen, die für die Ausführung und Abrechnung der
Leistung von Bedeutung sein können.
Von allen wichtigen Maßnahmen und Ereignissen im Baubereich ist der
Auftraggeber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen; insbesondere hat der AN
Bauunfälle, bei denen Personen oder Sachschäden entstanden sind,
Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden
an Nachbargrundstücken und -gebäuden, und sonstige Ereignisse
unverzüglich mitzuteilen. Er hat eine mündliche Mitteilung innerhalb von
zwei Werktagen schriftlich zu bestätigen.
1.3 Auftragnehmer, Projektverantwortlicher, Bauleitung, Vorarbeiter
Die Auftragnehmer, Projektverantwortlicher, Bauleitung, Bauführung sowie
der Vorarbeiter müssen der deutschen Sprache fließend sprechend mächtig
sein und bei Ausführung der beauftragten Leistung ständig vor Ort sein.
Dieses gilt ebenfalls für, vom Auftragnehmer, eingesetzte
Nachunternehmer.
2. Baustelleneinrichtung - Baustellenmitbenützung
2.1 Verkehrsverhältnisse, vorhandene Zufahrtswege, Lager - Arbeitsplätze
Die Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle sind aufgrund des
Platzmangels als extrem schwierig einzustufen.
Lager- und Arbeitsplätze in der angrenzenden Umgebung sind vom AN unter
Berücksichtigung der lokalen polizeilichen und ordnungsrechtlichen
Bestimmung zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in der
Baustelleneinrichtung einzurechnen. Sowohl die Organisation der Lager-
und Arbeitsplätze auf dem Baugrundstück als auch in der angrenzenden
Umgebung sowie die Regelung der Zufahrt zur Baustelle über vorhandene
Zufahrtswege sind mit der Objekt-/Bauüberwachung des AG abzustimmen
(Baustelleneinrichtungsplan).
Baustellenunterkünfte, Wohncontainer u. ä. sind für die Baumaßnahme
nicht zugelassen.
2.2 Sofern für Baustelleneinrichtung keine gesonderten Positionen
ausgeschrieben sind, sind die Kosten für Baustelleneinrichtung in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
2.3 Anschlüsse für Wasser und Strom sowie Abwasser sind für die
Ausbaugewerke vorhanden. Die Verteilung auf der Baustelle sowie
notwendige Verlegungen und/oder Umbauten sind Sache des AN. Die
Verrechnung der Verbrauchskosten erfolgt gemäß dem beigefügten
Kostenverteilungsschlüssel.
2.4 Die Bereitstellung der sanitären Einrichtungen erfolgt für die
Ausbaugewerke bauseits.
2.5 Der Transport der Materialien an die jeweiligen Einbauorte obliegt
dem AN.
Hier sind in jedem Falle erschwerte Bedingungen mit ggf. notwendigen
Zwischentransporten mit Kleingeräten oder per Hand einzukalkulieren.
Evtl. vom AN einzusetzende Lastenaufzüge sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und entsprechend den UVV und in Abstimmung mit dem
SiGeKo aufzustellen und zu betreiben. Der Einsatz der bauseitigen Kräne,
falls zum Ausführungszeitpunkt noch vorhanden, ist Sache des AN und von
diesem mit dem Rohbauunternehmer eigenverantwortlich abzustimmen.
3. Verhalten auf der Baustelle
3.1 Der AN ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Bestimmungen der
Berufsgenossenschaft sowie die Anordnungen der Polizei, Behörden und der
zuständigen SiGe-Koordination eingehalten werden.
Alle vom AN auf der Baustelle verwendeten Arbeitsmittel (Werkzeuge,
Hebezeuge, Steighilfen etc.) müssen in einem einwandfreien und geprüften
Zustand sein. Der AN dokumentiert dies mit Prüflisten und Prüfplaketten
die auf erstmaliges Verlangen des AG zur Einsicht auszuhändigen sind.
3.2 Die Baustellen- und Brandschutzordnung ist zu beachten.
3.3 Sämtliche Forderungen und Auflagen zum Arbeitsschutz und zur
Unfallverhütung, insbesondere der VBG 109 und UVV sind zu erfüllen.
3.4 Umweltschutz
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Beeinträchtigung der
Umwelt vermieden wird. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind
zu beachten.
Der AN übernimmt für seine Arbeiten alle gesetzlichen Verpflichtungen im
Rahmen des Umweltschutzes, insbesondere bezüglich des Lärmschutzes.
Es sind für die Durchführung seiner Leistungen nur solche Geräte und
Maschinen einzusetzen, die dem neuesten Stand der Lärmschutztechnik
entsprechen.
4. Terminablauf
Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Ausführungsfristen
auszuführen.
5. Materialökologische Vorgaben
5.1 Allgemeine Anforderungen an die Materialwahl
Es dürfen keine Baukonstruktionen und -materialien verwendet werden, die
gesundheits- und/oder umweltunverträgliche Stoffe enthalten bzw. abgeben
können.
Zur Umsetzung dieser Ziele müssen für die ausgewählten Baustoffe Angaben
zur Zusammen-setzung, zu Inhaltsstoffen und deren Konzentration gemacht
werden. Der AN hat für die in der Leistungsbeschreibung benannten
Baustoffe alle Nachweise über Inhaltsstoffe beizubringen.
Werden Produkte verbaut die nicht den geforderten Anforderungen genügen
oder nicht durch den AG oder die Bauleitung freigegeben wurden, so
werden diese auf Kosten des AN entfernt. Für anfallende Schäden haftet
der AN. Die geforderten Leistungen für die Produktdeklarationen sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
5.2 Negativliste nach toxikologischen Kriterien (gesundheitsgefährdend)
Zu beachten ist im Besonderen die folgende Negativliste mit Produktion
oder Materialien, deren Verwendung im Hinblick auf ein gesundes Umfeld
für die Nutzer verboten oder auf Ausnahmen beschränkt ist. Ihr Einsatz
muss im Einzelfall vom Auftraggeber genehmigt werden. Die Anforderungen
an den Gebäudebetrieb sind darüber hinaus zu beachten.
Problematische Stoffe und Materialien
Formaldehyd
bei kleinflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:
Verwendung von Holzwerkstoffen mit E1-Klassifizierung oder
emissionsärmere Holzwerkstoffe
(entsprechend der DIBt-Richtlinie 100)
bei großflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:
nur formaldehydarme bzw. -freie Holzwerkstoffe (Klassifizierung RAL-UZ
76 bzw. RAL-UZ 38)
Nachweis des Herstellers über die Einhaltung des Richtwerts für
Formaldehyd bei Baustoffen und Möbeln vor Zuschlagserteilung.
Cadmium-, chrom-, asbest- und bleihaltige Produkte
Verzicht auf Cadmium-, chrom-, asbest- und bleihaltige Produkte bei
Farben,
Anstrichen, Dämmstoffen und anderen Produkten.
Holzschutzmittel
Kein Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln in Innenräumen. Es ist
allenfalls ein Bläueschutz für Nadelhölzer tolerierbar.
Verwendung von chemischen Holzschutzmitteln nur im zwingend
vorgeschriebenen Rahmen
(DIN 68800) - für nichttragende Holzbauteile mit dem RAL-Prüfzeichen der
Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V. bzw. für tragende Holzbauteile
mit dem Prüfzeichen des Instituts für Bautechnik.
Lösemittel
Verzicht auf lösemittelhaltige Baustoffe im Innenbereich (z. B.
Haftgrund, Primer, Kleber, Farben, Lacke). Reduzierung der
Lösemittelemission auf ein Minimum durch ausschließlichen Einsatz
schadstofffreier bzw. -armer Produkte in Innenräumen. Lösemittelhaltige
Produkte dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies ausdrücklich verlangt
wird.
Chlorierte Kohlenwasserstoffe
Keine Produkte mit chlorierten Kohlenwasserstoffen einsetzen.
Künstliche Mineralfasern
Beachtung der vorsorglichen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Mineralwolle
(TRGS 521, Empfehlung der Bauberufsgenossenschaften). Ausschließlich
Verwendung von Produkten, die den Kriterien "Kanzerogenitätsindex Ki >
40" oder "Halbwertzeit < 40 Tage" und somit dem RAL-Gütezeichen für
Produkte aus Mineralwolle entsprechen.
Einbau gegenüber Innenräumen nur mit Abdichtung (z. B. Platten, Folien).
Biozide
Verzicht auf kennzeichnungspflichtige Fungizide, Insektizide,
Bakterizide in Materialien und Produkte.
6. Stundenlohnarbeiten
6.1 Es gilt die VOB/B, § 15
Stundenlohnarbeiten sind nur nach schriftlicher Anforderung durch die
Objektüberwachung auszuführen.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich bis
spätestens 9.00 Uhr des folgenden Werktages Stundenlohnzettel in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben
enthalten:
- fortlaufende Nummerierung
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsort innerhalb der Baustelle
- die Art der Leistung
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder
Gehaltsgruppe
- genaue Angaben über verbrauchte Stoffe und verwendete Geräte
(Gerätekenngrößen)
Prozentuale Angaben bei den Verbrauchstoffen werden nicht anerkannt, und
gem. VOB sind Mengennachweise zu erbringen.
7. Ausführung
7.1 Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten zu überzeugen,
dass er seine Leistungen oder Lieferungen ohne Gefährdung von
nachfolgenden Bauarbeiten ausführen bzw. einbringen kann.
7.2 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Zusammenarbeit mit den
anderen an der Baustelle tätigen Unternehmen reibungslos verläuft. Er
ist verpflichtet, die Benutzung seiner Rüstungen, Anfahrtswege,
Versorgungsleitungen usw. durch andere Unternehmer unentgeltlich zu
gestatten, bzw. mit diesen nach vorheriger Vereinbarung direkt zu
verrechnen.
7.3 Es ist die Pflicht des Auftragnehmers, sich vor Arbeitsbeginn mit
allen in Frage kommenden Versorgungsbetrieben in Verbindung zu setzen
und sich über die Lage etwaiger Leitungen zu unterrichten. Eine
Absicherung der Kreuzungsstellen, Absperrungen der Leitungen und die
Genehmigung der Leitungskreuzung ist rechtzeitig einzuholen.
7.4 Der Auftragnehmer hat alle Angaben, Lieferungen und Leistungen der
Bauherrschaft oder Bauleitung, sowie vorher tätig gewordenen
Auftragnehmern zu untersuchen, zu prüfen und die Bauherrschaft oder die
Bauleitung vor Inangriffnahme oder Fortsetzung seiner Arbeiten auf
Bedenken aufmerksam zu machen.
7.5 Der Auftragnehmer haftet für Mängel und Folgen aus dieser Handhabung
oder Unterlassung, es sei denn, dass die Bauherrschaft oder die
Bauleitung auf ihre Anordnung besteht. Ist der Auftragnehmer im
Einzelfall zu einer fachlichen Prüfung nicht in der Lage, ist er
verpflichtet die Bauherrschaft oder die Bauleitung hierauf schriftlich
hinzuweisen, sonst bleibt seine Haftung bestehen. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, diese Bedingungen auch Nachunternehmern aufzuerlegen.
7.6 Treten an der Baustelle nicht vorhersehbare Schwierigkeiten auf, so
kann die Bauherrschaft oder die Bauleitung verlangen, dass entgegen dem
Terminplan die Errichtung bestimmter Bauteile vorgezogen wird, ohne dass
daraus der Auftragnehmer besondere Ansprüche herleiten kann.
8. Baustoffe
8.1 Für die Ausführung des Auftrages dürfen nur Baustoffe in 1. Qualität
mit Güteschutzzeichen verwendet werden und müssen den
Materialökologischen Vorgaben entsprechen.
8.2 Baustoff- und Materialprüfungszeugnisse sind auf Wunsch vorzulegen.
Baustoffprüfungen werden von der Bauleitung angeordnet. Die
Prüfungskosten gehen zu Lasten des AN.
8.3 Fehlerhafte Leistungen anderer Gewerke darf der Auftragnehmer mit
seinen Leistungen nicht in Verbindung bringen oder überdecken (Abnahme
des Untergrundes).
8.4 Auf Anordnung der Bauüberwachung hat der Unternehmer Materialproben
und Muster zur Auswahl vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle solange Proben durchzuführen,
bis sie vom AG gutgeheißen werden. Wird die vom Architekten gewünschte
und besprochene Wirkung infolge unsachgemäßen Arbeitens oder aus
Missverständnis des Auftragnehmers nicht erzielt, so ist eine Abänderung
unentgeltlich vorzunehmen.
9. Leistungsumfang
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, verstehen sich die
Einheitspreise (Positionspreise) einschließlich Material mit
Nebenwerkstoffen, Herstellung, Lieferung, anbringen (verlegen -
versetzen), Transport zur Arbeits- und Verwendungsbaustelle, Vorhalten
aller Geräte, Schalungen, Rüstung und sonstigen Hilfsmitteln einschl.
der Nebenarbeiten, die zur vollständigen Fertigstellung der einzelnen
Position erforderlich sind.
10. Übergabedokumentation
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind als Teil der Abnahme bereits
zwei Wochen vorher an den Auftraggeber vollständig zu übergeben:
- Gewährsbescheinigung: schriftliche Erklärung des Unternehmers über die
ordnungsgemäße Erstellung der Leistung nach den anerkannten Regeln der
Technik.
- Fertigstellungsanzeige: schriftliche Mitteilung an den Bauherrn über
die Fertigstellung des Bauvorhabens.
- Bautagebuch: Kopien des Bautagebuches über die gesamte Bauzeit.
- Nachunternehmerliste: vollständige Auflistung aller beteiligten
Subunternehmer.
- Zulassungsbescheide, Prüfzeugnisse bzw. Gütenachweise aller
eingebauten Materialien.
- Konstruktion: Protokolle der Bewehrungsabnahmen (Abnahmen durch den
projektbeteiligten Statiker).
- Bestandspläne
- Wartungs- und Vorgangslisten: Der Auftragnehmer hat sämtliche für den
Betrieb und die Instandhaltung erforderlichen Wartungs- und
Vorgangslisten zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Diese
müssen alle relevanten Anlagen und Komponenten umfassen und die
durchzuführenden Wartungsintervalle, Prüfschritte sowie Abläufe
nachvollziehbar und vollständig dokumentieren.
- Rückgabe der Baufeldübergabebestätigung mit der von der Bauleitung
unterzeichneten Abnahme auf Unversehrtheit bzw. Wiederherstellung des
Urzustandes der genutzten Flächen.
- Entsorgungsnachweise (EVN), notwendige Begleitpapiere, erforderliche
Nachweise usw.
Vorlage in 2-facher Ausfertigung: 1x AG, 1x Bauakt
Besondere Vertragsbedingungen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung BESONDERER TEIL - Baustelleneinrichtung
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle
Bauleistungen - mit Ausnahme der Gewerke
Gerüstbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten,
Schalungsarbeiten,
Verbau- und Rammarbeiten -, die in der Regel nicht
körperlich in das
Bauvorhaben eingehen, aber zu seiner Herstellung
erforderlich sind.
Von den einschlägigen Normen sind besonders zu
beachten:
RSA - Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr
für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
DIN EN 12352 - Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und
Sicherheitsleuchten
DIN EN 60 439-5 - Besondere Anforderungen an
Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen, die im
Freien an öffentlich zugängigen Plätzen aufgestellt
werden; Kabelverteilerschränke (KVS) in
Energieversorgungsnetzen.
Soweit vorhanden, sind in den Ländern auch Richtlinien
für Ausführung und Abrechnung von
Baustelleneinrichtungen zu beachten.
Gleiches gilt für die vom GAEB ausgearbeiteten
Richtlinien. Sie gelten nachrangig.
2 Stoffe, Bauteile
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP
43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54
entsprechen.
3 Ausführung
Auf Verlangen ist vor Einrichten der Baustelle ein
Baustelleneinrichtungsplan
zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung
vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwaige
Vermessungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und
Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht
behindert werden.
Im Einrichtungsplan ist die Lagerung der Erdmassen mit
zu berücksichtigen.
Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen,
Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen
sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des
Verwendungszweckes anzulegen.
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist
nicht gestattet.
Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind - auch
von Materiallagerungen freizuhalten.
Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass
die Ver- und
Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und
ohne Behinderung
verlegt werden können.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind
mit Beginn der Arbeiten im Zuge der
Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der
Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über
den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und
überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind
rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
Baustellen-
und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich
zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist
vom Auftragnehmer an den Auftraggeber
ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine
Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter -
insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der
Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig
beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung
unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel
über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden
Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener
Bauwerke oder Bauteile.
Die Standorte für folgende Baumaschinen und Geräte sind
mit der Bauleitung
des Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem
selbst abzustimmen:
- Krane und Krananlagen (außer Mobilkrane)
- Mischeinrichtungen und Silos
- Fördereinrichtungen und Aufzüge
Bei Turmdrehkranen ist dazu die maximale Höhe,
Ausladung und Abstützlast anzugeben.
Das gilt auch, wenn ein noch nicht bestätigter
Baustelleneinrichtungsplan vorliegt.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
- Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau
der Baustelleneinrichtung
oder von wesentlichen Teilen derselben zu
informieren.
- Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung
sind unverzüglich zu
entfernen.
- Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür
benötigte Gelände bzw.
die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den
ursprünglichen Zustand
zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
4 Preisinhalte
Soweit nicht anders beschrieben, umfasst die
Baustelleneinrichtung den
Auf- und Abbau, den An- und Abtransport, sowie
Herstellung, die Vorhaltung
und Unter-haltung unter anderem von
- Baustraßen, Gleisanlagen, befestigten Plätzen
- Tagesunterkünften, Sanitäreinrichtungen und
Baustofflagern
- Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Wasser,
Abwasser, Strom, Gas,
Wärmeenergie für eigene und Subunternehmerleistungen
(der Verbrauch wird gesondert geregelt)
- Baustellenbeleuchtung und Arbeitsplatzbeleuchtung
- Winterbauschutzeinrichtungen
- Vormontageplätzen, Arbeitsplätzen für technologische
Einrichtungen,
Baumaschinen und dergl.
- Bauten (auch Baracken, Container) für Büros, sanitäre
und soziale Zwecke
- Bauzäunen, Absperrungen, Verkehrsleiteinrichtungen,
Schutzwänden,
Behelfsbrücken und -überdachungen, provisorischen
Einhausungen.
- Schutzvorrichtungen für bestehende Baulichkeiten oder
die Umwelt
- Bauaufzügen, Bautreppen, Rampen
- Bauschuttsammel- bzw. Recyclinganlagen
- Maßnahmen des Umwelt- und Gewässerschutzes
Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung durch
einzelne Auftragnehmer wird in den Besonderen
Vertragsbedingungen bauvorhabenbezogen festgelegt.
Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten für
diese kostenfrei benutzt.
Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist mit
den Preisen abgegolten. Das gilt auch für den Fall,
dass mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen
erforderlich sind.
Statische und gründungstechnische Berechnungen für das
Aufstellen von Kränen, Silos u. dgl. sind in den Preis
einzurechnen.
In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im
Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit sie
nicht vom Auftraggeber zu tragen sind.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß
(zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des
Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die
entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen
(z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die
erhöhten Gebühren zu tragen.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der
Baustelle beauftragt,
so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der
Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der
Kontrollen richten sich nach den örtlichen
Gegebenheiten.
Baustelleneinrichtung
1._. 1 Schnurgerüst Schnurgerüst rings um die gesamte Baugrube, standsicher
verstrebt, aufstellen.
Die durchgehend angeordneten Horizontalbohlen zum
Einschneiden für den Geometer müssen absolut waagerecht
und mindestens 1,00 m über Gelände angebracht werden.
Es darf erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher
Umfassungs- und tragender Zwischenwände im EG entfernt
werden. Evtl. erforderliche Abnahmen durch die
Baubehörde sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu
beantragen.
1._. 1
Schnurgerüst
L
1.00
Psch
1._. 2 Gebäude einmessen Schnurgerüst durch ein zugelassenes Vermessungsbüro
erstellen, lage- und höhenmäßig einmessen lassen und
ausstellen einer Einmessbescheinigung mit Lageplan zur
Vorlage beim Landratsamt.
1._. 2
Gebäude einmessen
1.00
Psch
1._. 3 Baustelleneinrichtung Antransport und betriebsfertiger Aufbau der
Baumaschinen, Geräte, Werkzeuge, Bauhütten für Material
und Personal zur ordnungsgemäßen und termingerechten
Durchführung der vertraglichen Arbeiten.
Herrichten und unterhalten der Lager- und
Arbeitsflächen.
Sicherungen und Absperrungen zu Straßen, fremden
Grundstücken und Baugruben einschl. der erforderlichen
Beleuchtung, sowie Unterhaltung bis Bauende.
Herstellen der für den Material- und Bodentransport
erforderlichen Zu- und Abfahrtswege auf der Baustelle.
Der Baukran mit Führer ist für Zimmer-, Dachdeckungs-
und Abdichtungsarbeiten zur Verfügung zu stellen.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den betreffenden
Unternehmern. Der Bauherr leistet hierfür keine
gesonderte Vergütung.
Vorhalten, Wiederabbau und Abtransport aller
Einrichtungen und Anlagen, Räumung aller beanspruchten
Flächen, Zufahrten und dergl. und wiederherstellen des
ursprünglichen Zustandes.
1._. 3
Baustelleneinrichtung
1.00
Psch
1._. 4 Bautoilette Bautoilette (Chemietoilette, anschlussfrei) gemäß den
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und
Arbeitsstättenrichtlinien aufstellen und vorhalten.
Die Bautoilette ist ab Rohbaufertigstellung bis zur
Bezugsfertigstellung des Bauvorhabens allen am Bau
beteiligten Handwerkern zur Verfügung zu stellen.
Wieder Abtransport, einschl. aller Nebenleistungen wie
Miete, Reinigung (inkl. Chemikalien) in angemessenen
Zeiträumen (mind. 1x wöchentlich) und dergl. Inkl. dem
Herrichten,
Auf- und Abbau eines geeigneten Unterbaues aus
Holzdielen (ca.2m²) zum Aufstellen und sauberem Zugang
zu den Toiletten. Vorhaltdauer ca. 11 Monate
Abrechnungsbeginn ab Ende Rohbau.
1._. 4
Bautoilette
1.00
Psch
1._. 5 Bauwasserhauptanschluss Wasserversorgung der Baustelle, auch für Fremdfirmen
nutzbar, herstellen, vorhalten, unterhalten,
frostsicher
verwahren und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen.
Für die Sicherstellung der Frostsicherheit sind
Heizbänder, frost-sichere Gründung der Leitungen sowie
mit Betonringen vertiefte, wärmegedämmte und abdeckbare
bzw. überirdische komplett eingehauste Entnahmestellen
zu erstellen und zu unterhalten.
Der Bauwasseranschluss ist beim zuständigen
Wasserversorgungsunternehmen zu beantragen und mit
demselben zu verrechnen. Herstellen der Zuleitung und
Stellung der erforderlichen Zapfstellen in
ausreichender Anzahl nach Angabe, mit provisorischer
Leitung heranführen, einschl. Erdarbeiten vom
öffentlichen Anschluss bis zum Schwerpunkt der
Baustelleneinrichtung komplett herstellen, einschl.
vor-halten, unterhalten und beseitigen nach
Fertigstellung des Bauwerks. Der Unternehmer ist
verpflichtet, allen Nachunter-nehmern die Anlage zur
Verfügung zu stellen. Die Verbrauchskosten hat er mit
diesen selbst zu verrechnen. Für die
Nachfolgehandwerker erfolgt die Abrechnung nach den
Angaben in den Vorbemerkungen.
1._. 5
Bauwasserhauptanschluss
1.00
Psch
1._. 6 Baustromanschluss Stromversorgung, Baustromanschluss mit Messsatz, auch
für Fremdfirmen nutzbar, mit Anschlusskabel,
Verteilerkasten mit Schloss, ausreichend abgesichert,
mit provisorischer Leitung heranführen, einschl.
Erdarbeiten vom öffentlichen
Anschluss bis zum Schwerpunkt der Baustelleneinrichtung
komplett herstellen, einschl. vorhalten, unterhalten
und
beseitigen nach Fertigstellung des Bauwerks.
Die behördlichen Anträge für die Einrichtung und
Beseitigung der Anlage sind ohne Mitwirkung des AG zu
stellen.
Für den Auf- und Abbau des Baustromanschlusses-Haupt-
stromverteiler mit Licht und Drehstrom hat der
Unternehmer zu sorgen und die Kosten zu tragen. Der
Unternehmer ist verpflichtet, allen
Nachfolgeunternehmern die Anlagen zur Verfügung zu
stellen. Die Verbrauchskosten hat er mit diesen selbst
zu verrechnen. Für die Nachfolgehandwerker erfolgt die
Abrechnung nach den Angaben in den Vorbemerkungen.
1._. 6
Baustromanschluss
1.00
Psch
1._. 7 Baustromverteiler-Schrank Baustromverteiler-Schrank nach
DIN 57612 und VDE 0612
_______________________________
Nachstehende Geräte in geeigneter IP-Ausführung
Ausführung in geschlossenem Blechkasten verschließbar,
darin eingebaut:
1 Drehstromzähler für Messung
1 Hauptsicherung als Griffsicherungslasttrenner 100 A,
3-polig
1 4-pol. Fehlerstromschutzschalter
Nennstrom 100 A
Grenzfehlerstrom 0,5 A
9 Abgangssicherung 3 x 63 A mit Schraubsicherungen
1 5-pol. CEE-Steckdose 32 A
2 5-pol. CEE-Steckdosen 16 A
10 Schukosteckdosen 16 A
1 Lichthauptschalter 1 x 16 A
1 Zeitschaltuhr mit Hilfsschütz (Steuerung
Baubeleuchtung)
Komplett mit allem Zubehör
inkl. allen Sicherungseinsätzen montiert
und angeschlossen.
1._. 7
Baustromverteiler-Schrank
2.00
Stck
1._. 8 Erdspieß/Staberder Ausführung: Kreuzprofil 50x50x3 mm
Werkstoff: Fluss-Stahl, feuerverzinkt mit
Anschlusslasche
komplett montiert und angeschlossen.
1._. 8
Erdspieß/Staberder
2.00
Stck
1._. 9 Bauzaun, Stahlrahmen (mobil, h = 2,00 m) Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton, inkl.
sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. Der Zaun ist
aufzustellen, und nach Abschluss aller Bauarbeiten
wieder abzubauen.
Türen und Tore werden gesondert vergütet.
Zaunhöhe: 2,00 m
Vorhaltedauer 14 Monate
1._. 9
Bauzaun, Stahlrahmen (mobil, h = 2,00 m)
W
50.00
m
1._.10 Bauzauntor 3,50 m Bauzauntor, verschließbar, 2-flügelig, passend zum
Bauzaun, einschl. Türschloss und Zylinder, 6 Stück
Schlüssel;
Vorhaltdauer: ca. 14 Monate.
Durchfahrtsweite: 3,50 m, Höhe: 2,0 m
1._.10
Bauzauntor 3,50 m
W
1.00
Stck
1._.11 Verkehrssicherung Auf- und Abbau Baustelle und alle zugehörigen Baustellenteile nach den
Vorschriften der StVO mit den erforderlichen Verkehrs-
und Hinweiszeichen, Schutz- und Sicherheitseinrichtung
kennzeichnen.
Die benötigten Flächen sind anschießend in den
geplanten oder Originalzustand zu versetzen.
Das Aufstellen eines Beschilderungsplanes und die
Abstimmung mit den Behörden ist einzurechnen.
1._.11
Verkehrssicherung Auf- und Abbau
1.00
Psch
1._.12 Sicherungsgerüste Erstellen und unterhalten von Abdeckungen und
Umwehrungen von Öffnungen im Gebäude und
Gebäudeumfassung, diese sind über die eigene
Benutzungsdauer hinaus dem Unternehmer zur Verfügung
zu stellen.
Die dafür notwendigen Umbauten sind mit den
Nachfolgehandwerkern abzustimmen.
Decken- und Bodenöffnung behelfsmäßig umwehren,
durch Herstellen, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen
von Trag- und Unterkonstruktion sowie der
erforderlichen
Aussteifungen und Befestigung an massive Bauteile.
Deckenöffnung mit Kanthölzern und Bohlen abdecken,
einschl. der erforderlichen
Abstützung; unverschiebbar, begehbar; inkl. vorhalten,
unterhalten und beseitigen. Abdeckungen in
verschiedenen Größen.
Deckenränder, Treppengeländer sowie Treppenpodest-
Umwehrung aus Holz oder Metall provisorisch herstellen,
vorhalten und beseitigen. Die Geländer sind zwingend
derart auszubilden, dass eine einmalige Befestigung
über Horizontal-adapter an der Treppenwange bzw.
Deckenstirnseite für die gesamte Bauzeit erfolgen kann,
und somit ein freier Zugang zu den Podest- und
Treppenober-, -unter- und -wangenseiten für die
Ausbauhandwerker gewährleistet ist. Hierzu sind
geeignete Hülsen in FT- und Ortbetonschalungen
einzubauen. Die wiedergewinnbaren Teile sind nach
Aufforderung durch die Bauleitung vom AN abzubauen und
abzutransportieren.
Die Ausbildung der Abdeckungen, Geländer und
Seitenschutze ist gemäß den UVV und nach Angabe
der Bauleitung und/oder des SiGeKo durchzuführen.
1._.12
Sicherungsgerüste
1.00
Psch
1._.13 Höhenfestpunkt herstellen, t=80 cm Höhenfestpunkt bestehend aus einem Bolzen mit Rundkopf
(mind. 10 cm lang) in einem Betonfundament aus B35
(Querschnitt mindestens 0,07 m²) inkl. aller
Nebenarbeiten komplett herstellen.
Die Lage ist gemeinsam mit dem AG festzulegen.
Die Höhenfestpunkte sind gleich nach Auftragserteilung
herzustellen und vor Durchführung der ersten
Geländeaufnahme durch den AN auf die vom AG zur
Verfügung gestellten Höhenfestpunkte einzumessen.
Während und nach Ablauf von Frostperioden sind die
Höhenlagen der Festpunkte zu kontrollieren und
Veränderungen zu protokollieren.
Gründungstiefe: 80 cm
1._.13
Höhenfestpunkt herstellen, t=80 cm
W
1.00
Stck
1._.14 Rohbaubegleitende Vermessung Rohbaubegleitende Vermessung über alle Gebäudeteile
durch einen zugelassenen Vermesser zur Einhaltung und
Kontrolle der Vorgaben aus den Ausführungs-/Werkplänen
(erhöhte Anforderungen an Maßtoleranzen, Ebenheit,
Flucht- und Lotrechtigkeit, siehe Vorbemerkungen).
Die Achsen und Höhen sind vor und nach den Schal- und
Betonarbeiten einzumessen, dauerhaft anzutragen und zu
kontrollieren. Vor Beginn der weiteren Schal- und
Betonarbeiten ist der Untergrund bzw. Boden (=Decke
darunterliegendes Geschoss) höhenmäßig aufzunehmen
und der Meterriss mit der örtlichen Bauleitung
festzulegen.
Die fertiggestellten Wände sind vor Beginn der
Deckenschalarbeiten nochmals auf flucht- und lotrechte
Ausbildung zu kontrollieren. Für jedes Geschoss ist ein
Einmess- und Kontrollprotokoll vorzulegen.
Die Meterrisse und Achsen sind mittels Bolzen dauerhaft
in jedem Stockwerk anzubringen (Meterrisse an Wänden
und Stützen, Achsen am Boden und Decke) und nach
Freigabe durch die Bauleitung wieder zu entfernen.
1._.14
Rohbaubegleitende Vermessung
O
1.00
Psch
1._.15 Bautür, provisorisch Bautür, behelfsmäßig, Ausführung in Systembauweise aus
Metall, verschließbar, in das Bauwerk einbauen,
vorhalten und beseitigen. Inkl. umlaufenden Holzrahmen,
am Bauwerk befestigt.
Inkl. Schließzylinder mit 6 Schlüsseln.
Lichte Weite: ca. 1,00 m
Höhe: ca. 2,00 m
Bodenfreiheit: ca. 0,05 m
Vorhaltedauer: 6 Monate
1._.15
Bautür, provisorisch
2.00
Stck
1._.16 Bauschuttbeseitigung Bauschuttbeseitigung: Baurestmasse Kl. 5a (thermisch
gut verwertbar).
Bis zur Fertigstellung des Rohbaues ist die
Bauschuttbeseitigung Nebenleistung des Bauunternehmers
und über die von den Kommunen zur Verfügung gestellten
Einrichtungen zu entsorgen.
Mit Beginn der Ausbaugewerke bis zum Zeitpunkt der
Baufeinreinigung sind auf der Baustelle Container
aufzustellen und nach Bedarf über die zur Verfügung
stehenden Einrichtungen zu entsorgen.
Container mit 7,0 cbm Nutzinhalt für Bauschutt.
Baurestmasse Kl. 5a "thermisch verwertbar" wie Papier,
Pappe, Kartonagen, Kunststoffbehälter, Folien,
Kleinholzreste, Styropor, Styrodur, weitgehendst alle
Schaumprodukte, Teppich, Textilien.
1._.16
Bauschuttbeseitigung
W
5.00
to
1._.17 Bauschuttbeseitigung Bauschuttbeseitigung wie Pos. 1.16, jedoch
Baurestmasse Kl. 5b "thermisch nicht verwertbar" wie
Kunststoffbehälter mit Metallteilen, Steinwolle,
Glaswolle, Heraklith, Kabelkanäle, Dachpappe,
Matratzen, Metallteile, mineralische Abfälle, Rigips,
PVC, Laminat,
Ausgleichsschüttungen.
1._.17
Bauschuttbeseitigung
W
3.00
to
1._.18 Bauschuttbeseitigung Bauschuttbeseitigung wie Pos. 1.16, jedoch Baurestmasse
Kl. 5c, vermischte Baurestmassen aus 5a und 5b.
1._.18
Bauschuttbeseitigung
W
3.00
to
Fassadengerüste Es wird nochmals auf die Vorbemerkungen in den
Allgemeinen Angaben bezüglich der erschwerten
Antransportmöglichkeiten und der Abrechnungsmodalitäten
hingewiesen.
Die gesamten Positionen verstehen sich inkl. Aufbau,
Vorhaltung, Unterhalt und Abbau auch wenn in den
Positionen nichts weiter beschrieben ist.
Der Abrechnungszeitraum 1 Woche vor Beginn der
Zimmererarbeiten bis zum Tag der Freimeldung durch die
Bauüberwachung.
Beschriebener Aufbau:
Grundgerüst W06
Gerüstverbreiterung nach innen 70cm
Dachfangschutz in der letzten Gerüstlage W06 nach außen
Fassadengerüste
1._.19 Schutz- und Arbeitsgerüste W06 Erstellen, vorhalten und wieder abbauen eines
Metallgerüstes gem. DIN EN 12811-1 als
längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst gem. DIN
EN 12810-1) um das Gebäude.
Das Gerüst ist auf die Dauer von 36 Wochen für
Zimmerer-, Dachdecker-, Spengler-, Fensterbau-, VWS/
Putz- und Malerarbeiten vorzuhalten und entsprechend
für die vorgenannten Gewerke zu ergänzen.
Eine Gerüstaufstellung, sowie -abbau in mehreren
Abschnitten ist zu berücksichtigen u. schließt
Nachforderungen aus.
Im Preis inbegriffen sind alle Nebenleistungen wie
Gerüstbrücken in Eingangsbereichen, Leitergänge nach
Erfordernis u. Höhenausgleiche.
An- und Abtransportarbeiten, wieder entfernen von
Verankerungsmittel u. verschließen der Öffnungen beim
Gerüstabbau.
Abgerechnet wird die tatsächliche Gerüstfläche.
Grundvorhaltezeit: 36 Wochen
Breitenklasse: W06
Höhenklasse : H1
Lastklasse: 3
Gerüsthöhe: 5,50 m bis 11,00 m
Gerüstlänge: ca. 90 lfm
Aufstellung: Süd-, Nord-, Ost- und Westseite.
1._.19
Schutz- und Arbeitsgerüste W06
600.00
m²
1._.20 Vorhalten Schutz- u. Arbeitsgerüst W06 Vorhalten des Schutz- und Arbeitsgerüstes über die in
der Pos. 1.19 angegebene Standzeit hinaus. Die
Abrechnung erfolgt nach m² Gerüst pro angefangene
Woche.
1._.20
Vorhalten Schutz- u. Arbeitsgerüst W06
W
1,200.00
m²Wo
1._.21 Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70m Zulage zu Pos. 1.19 für die Verbreiterung des
Gerüstbelages von Standgerüsten nach außen durch
Konsolen oder Kragträger von 70 cm Breite, zur
Ausbildung eines Dachfangschutzgerüstes unter
Dachvorsprüngen und dgl. inkl. Verankerungsbügel u.
Befestigungen;
Gebrauchsüberlassung bis 36 Wochen (Grundeinsatzzeit).
Der Rückbau erfolgt im Zuge der Fassadenarbeiten nach
Angabe der Bauleitung, auch in Teilbereichen.
Arbeitslage: bis 9 m ü. Gelände
Konsolbreite: ca. 0,70m bei Gerüsten W06
1._.21
Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70m
60.00
m
1._.22 Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70 m, Gebr. überl. Gerüstverbreiterung außen; Verlängerung der Gebrauchs-
überlassung über die Grundeinsatzzeit der Pos. 1.18
hinaus.
1._.22
Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70 m, Gebr. überl.
W
120.00
m/Wo
1._.23 Dachfangschutzgerüst an Fassadengerüst Ausbau des Arbeitsgerüstes der Pos. 1.19 zum
Dachfangschutzgerüst gem. DIN 4420-1 mit Schutzwand
inkl. Netzverkleidung gem. DIN EN 1263-1 an den Trauf-
und Giebelseiten für Zimmerer-, Dachdecker-, Klempner-
und Malergewerke.
Abrechnung Gerüstverbreiterung (Konsolen) über
gesonderte Pos.
Gebrauchsüberlassung: 12 Wochen
Fanglage: FL 1
Schutzwand: SWD1
Gerüstart: DG
Neigung Dachfläche: >18°
Breite Fanglage: mind. W06
Höhe Schutzwand bis min. 1,0 m über OK Traufe bzw. OK
Giebel.
1._.23
Dachfangschutzgerüst an Fassadengerüst
65.00
m
1._.24 Dachfangschutzgerüst, Gebrauchsüberlassung Vorhalten des Dachfanggerüstes über die in der Pos. 1.
23 angegebene Standzeit hinaus.
Die Abrechnung erfolgt nach lfm. Dachfangschutzgerüst
pro angefangene Woche.
1._.24
Dachfangschutzgerüst, Gebrauchsüberlassung
W
130.00
m/Wo
1._.25 Podesttreppenanlage an Fassadengerüst Podesttreppenanlage an Fassadengerüst der Pos. 1.19.
über die gesamte Gerüsthöhe, Zugang in jede Gerüstlage.
Grundeinsatzzeit bis 32 Wochen.
Grundfläche: ca. 0,60 / 2,50 - 3,00 m
Gerüsthöhe: bis 9,0m
1._.25
Podesttreppenanlage an Fassadengerüst
1.00
Stck
1._.26 Podesttreppe, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die
Grundeinsatzzeit der Pos. 1.25. hinaus.
1._.26
Podesttreppe, Gebrauchsüberlassung
W
2.00
StWo
1._.27 Gerüstträger Gerüstträger in Gitterkonstruktion für die Überbrückung
von Durchfahrten, Eingängen, nicht tragfähigen
Bauteilen u. dgl. in die Gerüstkonstruktion der Pos.
1.19. einbauen; Gebrauchsüberlassung bis 32 Wochen
(Grundeinsatzzeit).
Öffnungsbreite: bis 6,0 m
Abrechnung nach lfm Überbrückung (1 lfm Überbrückung =
min. 2 lfm Gerüstträger)
1._.27
Gerüstträger
W
5.00
m
1._.28 Gerüstträger, Vorhaltung Gerüstträger in Gitterkonstruktion für die Überbrückung
von Durchfahrten u. dgl.; Verlängerung der
Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit der Pos.
1.27. hinaus. Die Abrechnung erfolgt nach lfm
Überbrückung pro angefangener Woche.
1._.28
Gerüstträger, Vorhaltung
W
10.00
mWo
1._.29 Absturzsicherung/Innengeländer Innengeländer als wandseitige Absturzsicherung am
Fassadengerüst, bestehend aus Geländer- und
Zwischenholm, ohne Bordbrett. Das Geländer ist überall
dort anzubringen, wo der Abstand zur Wand mehr als 30
cm beträgt. Der Rückbau erfolgt im Zuge der
Fassadenarbeiten durch den AN der VWS-Arbeiten. Die
Lagerung erfolgt auf den jeweiligen Gerüstebenen. In
der Position ist der 1-malige zusätzliche
zwischenzeitliche Abtransport durch die Gerüstbaufirma
nach Abruf durch die Bauleitung im Zuge der VWS-
Arbeiten enthalten.
Gebrauchsüberlassung bis 24 Wochen (Grundeinsatzzeit).
1._.29
Absturzsicherung/Innengeländer
W
20.00
m
2 Tiefbauarbeiten
2
Tiefbauarbeiten
2.1 Erdarbeiten
2.1
Erdarbeiten
2.2 Kanalarbeiten
2.2
Kanalarbeiten
2.3 Regiearbeiten
2.3
Regiearbeiten
3 Betonarbeiten
3
Betonarbeiten
Vorbemerkung Die Ausführung der Arbeiten hat nach den allgemeinen
technischen Vorschriften für Bauleistungen DIN 18331,
VOB sowie nach DIN 1045-1 bis 3 Beton- und
Stahlbetonbau, Bemessung und Ausführung zu erfolgen.
Die zu verarbeitenden Materialien müssen den
Forderungen der jeweiligen Stoffnorm entsprechen.
Expositionsklassen DIN 1045-1 entsprechend den
jeweiligen Erfordernissen bzw. nach Angabe in den
Bewehrungsplänen des Statikers.
Weiterhin sind zu beachten:
- DIN 18202 - Maßtoleranzen im Hochbau -
hier Teil 5 Ebenheitstoleranzen mit
erhöhten Anforderungen (Zeile 4 und 7)
Ausführung: Allgemeines
Betonzusatzmittel
Bei Betonzusatzmitteln dürfen - außer bei Fließmitteln
- nicht mehrere Zusatz-mittel derselben Wirkungsgruppe
verwendet werden. Bei Stahlbeton bedarf der Einsatz von
Stabilisierern der ausdrücklichen Genehmigung durch die
Bauleitung. Das gilt analog beim Einsatz von
Dichtungsmitteln für wasserundurchlässigen Beton. Bei
Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht
zugelassen.
Betonzusatzstoffe
Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein
Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann
verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden
Be-standteile haben.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach
Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der
Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des
Herstellers sind dazu vorzulegen.
Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl
besteht kein Einwand, sofern keine Schäden,
Verfärbungen und dergleichen entstehen.
Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch
andere Unternehmen,
z. B. Stahlpanzerrohre der elektrischen Leitungen,
Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker
und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem
Ausschalen zu schließen (Nebenleistung).
Sichtbeton
Für den Begriff "Sichtbeton" gibt es noch keine
verbindlichen Definitionen.
Zur inhaltlichen Abgrenzung der ausgeschriebenen
Positionen kann deshalb nachfolgende Einteilung
vorgenommen werden:
Sichtbeton I
Sichtbar bleibende Betonflächen ohne spezielle
Forderung;
Schalung nach freier Wahl des Auftragnehmers.
Sichtbeton II
Sichtbar bleibende Betonflächen für bauseitige
malermäßige Oberflächenbearbeitung (Teilspachtelung und
Anstrich oder Tapezieren)
Schalung:
- einheitliche nichtsaugende Schalung
- regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker
- gefaste/nicht gefaste Kanten nach Wahl des
Auftraggebers
- Grate abgeschliffen
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
gilt
Sichtbeton II als Ausführungs- und
Kalkulationsgrundlage:
Wasserundurchlässiger Beton
Für wasserundurchlässigen Beton sind langsam erhärtende
Zemente zu verwenden, z. B. Z 32,5. Die Sieblinie der
Zuschlagstoffe soll zwischen A und B liegen. Vor
Erstarrungsbeginn ist eine Nachverdichtung vorzunehmen.
Mechanische Beanspruchungen und Erschütterungen durch
Bauprozesse sind in den ersten Tagen zu vermeiden.
Abstandhalter aus Kunststoff sind grundsätzlich nicht
zu verwenden. Falls das Betonieren aus technologischen
oder vom Auftragnehmer zu vertretenden zeitlichen
Gründen nicht in einem Arbeitsgang erfolgen kann, sind
wasserundurchlässige Fugen mit Fugenbändern oder -
blechen herzustellen; eine besondere Vergütung erfolgt
in diesem Fall nicht.
Bewehrung
Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist
unzulässig. Bei Abstandhaltern aus Kunststoff ist zu
garantieren, dass keine Verformung durch Erwärmen oder
kein Sprödbruch eintritt; ein Prüfnachweis kann
verlangt werden. Für frei bewitterte Außenbauteile sind
zementgebundene Abstandhalter zu verwenden. Die
Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden,
geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den
Ausführungsplänen für die Bewehrung und den
Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des
Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen
Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere
Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert
sein.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine
für vorgeschriebene
Abnahmen mit dem Statiker oder Prüfingenieur. Die
Bauleitung ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung
ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für
Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich
Hilfs- und Schutzgerüste; Montagehalterungen
Kraneinsatz, Verschließen der Transportöffnungen und
das Einholen von Transport-genehmigungen.
Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde Unternehmen
ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis,
Prüfzeugnisse und den Eignungsprüfungsnachweis zu
stellen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu
liefern.
Es werden statische Nachweise gefordert:
- Anforderungen an die Auflager
- Berücksichtigung der Anhängelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
- Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte
oder -linien
Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allgemein
bauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte
Fabrikate verwendet werden.
Preisinhalte
Die Leistungen der Beton-Stahlbetonarbeiten sind
getrennt nach
(Beton einschl. Schalung) und Bewehrung ausgeschrieben.
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gelten ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 nachfolgende
Leistungen als Nebenleistung:
- Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die
Ebenheit und Maß haltigkeit.
- Herstellen von Aussparungen nach Plan für Fenster,
Türen, Sturzauflager.
- Aussparungen für Schlitze und Durchbrüche der
Haustechnik (Elektro-Heizung-
Lüftung-Sanitärleitungen), Aussparungen für
Aufzugeinbauteile.
- Fenster- und Türstürze für betonierte Innen- und
Außenwände sind in den
jeweiligen Massen enthalten und werden nicht
gesondert vergütet.
- Sämtliche Kanten an Betonbauteilen, auch bei
Dehnfugen sind, wenn nicht aus
technischen Gründen scharfkantig erforderlich, mit
Dreikantleisten abzufasen,
Kragplatten sind mit Wassernase auszuführen.
- Liefern und einbauen von Bewehrungsanschlüssen,
Maueranschlussanker,
Verankerungen für Lichtschächte und dergl.
(Halfenschienen).
- Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem
Arbeitsablauf des Auftrag nehmers ergeben.
- Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -
wänden, die werkseitig eingebrachte Bewehrung,
die Schalung, das Herstellen der Auflager mit
Ausnahme
spezieller Gleitlager oder Knoten, das Vergießen
montagebedingter Aussparungen so wie das
Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und
der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden
mit Ausnahme von Dehnfugen.
- Bei Spannbetonfertigteilen die Spannarbeiten
einschließlich Spannstähle, Spannglieder und
Hilfsmaterialien bei sofortigem Verbund.
- Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen
von Öffnungen nach Aufforderung
durch die Bauleitung.
- Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
- Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers
währen dessen Tätigkeitszeitraumes durch
andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen
entstehen.
- Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu
4 Wochen über die
eigene Benutzungszeit hinaus.
- Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders
bei kühler Witterung).
- Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen.
- Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das
Beseitigen von Betonbrücken -
wenn Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes
ausgeschrieben oder aus
den Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der
Ausbildung von
Gerbergelenken.
- Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis
nicht erwähnt ist.
Die Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene
Schalung" ausgeschrieben ist,
über deren örtliche Anwendung hat sich der
Auftragnehmer im Zweifel mit der
Bauleitung abzustimmen.
- Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von
Montagehalterungen für Fertigteile.
- Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim
Einziehen von Decken die
nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit
Quellmörtel.
- Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerscheinen
nach dem Ausschalen;
die Schienen sind zu säubern.
- Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem
Ausschalen oder Unter-
stützungen von Stahlbeton- und Filigrandecken.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das
Reinigen, Vorbehandeln und
das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
- Entfernen von Betonrändern an Decken und Wänden,
sowie entgraten aller
Betonteile nach dem Ausschalen.
- Betonkosmetische Behandlung fehlerhafter
Betonoberflächen,
Kunstharzverpressen von Betonnestern.
- Statische Nachweise für den Montagezustand und für
die
Anschlag- (Lastaufnahme-) Vorrichtungen bei
Stahlbetonfertigteilen.
Vorbemerkung
3._. 1 Betonüberwachung ÜK II gem. DIN 1045-3 Durchführung der Betonüberwachung ÜK II
gemäß DIN 1045 Teil 3.
Die Betonüberwachung umfasst folgende Leistungen:
Vorgaben für die Betonrezeptur,
Festlegung der Einbauvorschriften,
Festlegung der Nachbehandlungsmaßnahmen,
Festlegung der Betonierabschnitte usw.
Abstimmung der vorgenannten Punkte mit dem Statiker,
Bodengutachter, Betonlieferant, sowie laufende
Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben und
Festlegungen.
Frischbetonprüfungen nach DIN 1045-3 durch eine
anerkannte unabhängige E-Prüfstelle.
Festbetonprüfungen nach DIN 1045-3 durch eine
anerkannte unabhängige E-Prüfstelle.
Anmeldung über eine anerkannte F-Prüfstelle.
Erstellung der erforderlichen Prüfformulare.
Nachweise und Abschlussbericht der Prüfstellen.
Die Vorschriften für eine Baustelle der ÜK II nach
DIN 1045 Teil 3 sind vom AN einzuhalten.
Die Qualifikation ist nachzuweisen.
3._. 1
Betonüberwachung ÜK II gem. DIN 1045-3
1.00
Psch
3._. 2 Zulage für Ausführung Permaton Zulage zu den Positionen der WU-Wände und Bodenplatten
für die Ausführung mit Abdichtungssystem PERMATON
(vormals Zementol) bzw. gleichwertig, mit 10-jähriger
Gewährleistung, gemäß Auflagen der Firma PERMATON
herstellen. Oberfläche eben und sauber abgezogen und
zugerieben.
Die Arbeiten sind zu überwachen und bestätigen zu
lassen.
Angebotenes System: ____________________
3._. 2
Zulage für Ausführung Permaton
W
1.00
Psch
Betonstahl für Ortbetonbauteile
Betonstahl für Ortbetonbauteile
3._. 3 BST 500 S (A), gerade Betonstahl BST 500 S (A) (Rundstahl), liefern,
schneiden und einbauen nach statischer Berechnung und
Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne
Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
3._. 3
BST 500 S (A), gerade
18.00
to
3._. 4 BST 500 S (A), gebogen Betonstahl BST 500 S (A) (Rundstahl), liefern,
schneiden,
biegen und einbauen nach statischer Berechnung und
Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne
Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
3._. 4
BST 500 S (A), gebogen
7.00
to
3._. 5 BST 500 M (A), gerade Betonstahl BST 500 M (A) (Baustahlmatten), liefern,
schneiden und einbauen nach statischer Berechnung
und Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne
Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
3._. 5
BST 500 M (A), gerade
16.00
to
3._. 6 BST 500 M (A), gebogen Betonstahl BST 500 M (A) (Baustahlmatten), liefern,
schneiden, biegen und einbauen nach statischer
Berechnung
und Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne
Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
3._. 6
BST 500 M (A), gebogen
3.00
to
3._. 7 Baustahlgewebeunterstützungskörbe Baustahlgewebe-Unterstützungskörbe für Bauteile aus
Ortbeton. Bei Sichtbeton sind Unterstützungskörbe mit
Kunststoffabstandhalter zu verwenden.
3._. 7
Baustahlgewebeunterstützungskörbe
750.00
kg
3._. 8 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten
Fabr. Schöck
Typ BOLE U 10/170-5/A600-CV25
o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._. 8
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
3.00
Stck
3._. 9 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten
Fabr. Schöck
Typ BOLE U 10/170-3/A360-CV25
o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._. 9
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
10.00
Stck
3._.10 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten
Fabr. Schöck
Typ BOLE U 10/170-9/A1080-CV25
o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.10
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
4.00
Stck
3._.11 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten
Fabr. Schöck
Typ BOLE U 10/170-7/A840-CV25
o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.11
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
3.00
Stck
3._.12 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten
Fabr. Schöck
Typ BOLE U 16/280-9/A1800-CV35
o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.12
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
4.00
Stck
3._.13 Ankerschienen, verzinkt, Profil 38/17 Ankerschienen, feuerverzinkt,
in unterschiedlichen Längen in die Schalung einbauen,
inkl. Entfernen der Schaumfüllung nach dem Ausschalen.
Stahlgüte: S235JR
Profil: 38/17 mm
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.13
Ankerschienen, verzinkt, Profil 38/17
25.00
m
3._.14 Ankerschienen, verzinkt, Profil 28/15 Ankerschienen, feuerverzinkt,
in unterschiedlichen Längen in die Schalung einbauen,
inkl. Entfernen der Schaumfüllung nach dem Ausschalen.
Stahlgüte: S235JR
Profil: 28/15 mm
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.14
Ankerschienen, verzinkt, Profil 28/15
W
5.00
m
3._.15 Ankerschienen, verzinkt, Profil 40/22 Ankerschienen, feuerverzinkt,
in unterschiedlichen Längen in die Schalung einbauen,
inkl. Entfernen der Schaumfüllung nach dem Ausschalen.
Stahlgüte: S235JR
Profil: 40/22 mm
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.15
Ankerschienen, verzinkt, Profil 40/22
W
5.00
m
3._.16 Fugenband Bodenplatte-Wand Fugenband (Fabr. Permaton bzw. gleichwertig) zum
Ausbilden von Arbeits- und Dehnungsfugen für
wasserdichte Betonbauwerke im Übergang Bodenplatte zur
Wand.
Alterungsbeständige Weich-PVC-Fugenbänder,
unverrottbar, witterungs- und aggressivbeständig in
allen in der Praxis verwandten Profilen und Qualitäten,
einschl. aller Formstücke, Stöße und Eckausbildungen
gemäß Herstellervorschrift, liefern und in die
Bewehrung der Bodenplatte bzw. Decke einbauen.
Inkl. evtl. erforderlicher Betonaufkantungen in
Wandstärke (25-30 cm) 12 cm hoch auf der Bodenplatte
bzw. Decke
(je nach angebotenem Fabrikat).
Arbeits-/Dehnfugenband mit Stehbügel 24 cm breit.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.16
Fugenband Bodenplatte-Wand
140.00
m
3._.17 Fugenband Wand-Wand Fugenband (Fabr. Permaton bzw. gleichwertig) zum
Ausbilden von Arbeits- und Dehnungsfugen für
wasserdichte Betonbauwerke im Übergang Wand zu Wand.
Alterungsbeständige Weich-PVC-Fugenbänder,
unverrottbar, witterungs- und aggressivbeständig in
allen in der Praxis verwandten Profilen und Qualitäten,
einschl. aller Formstücke, Stöße und Eckausbildungen
gemäß Herstellervorschrift, liefern und in die
Bewehrung der Wände einbauen.
Arbeits-/Dehnfugenband mit Stehbügel 24 cm breit.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.17
Fugenband Wand-Wand
12.00
m
3._.18 Fugenblech Wand/Decke Fugenblech zum Ausbilden von Arbeits- und Dehnfugen
für wasserdichte Betonbauweise im Übergang Wand zu
Decke.
Fugenblech V4A mit Spezialbeschichtung einschl. aller
Formstücke, Klemmbügel, Stoß- und Eckausbildungen,
gemäß Herstellervorschrift liefern und in die Bewehrung
der Wände einbauen.
Fugenblech H = 150 mm
3._.18
Fugenblech Wand/Decke
120.00
lfm
3._.19 Fugenband Dehnungsfugenband Fugenband wie Pos. 3.16 und 3.17,
jedoch als Dehnungsfugenband 24 cm breit.
3._.19
Fugenband Dehnungsfugenband
20.00
m
3._.20 Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagrecht Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, d = 5 cm aus
unbewehrtem Beton, als Normalbeton DIN 1045 C12/15,
Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht im
Bereich der Fundamente und Bodenplatten nach Angabe
herstellen.
Abrechnung erfolgt nach Breite x Länge der
aufzubetonierenden Fundamente, Bodenplatten etc.
3._.20
Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagrecht
230.00
m²
3._.21 Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, geneigt Ortbeton-Sauberkeitsschicht B15, d = 5 cm, wie Pos. 7.
17,
jedoch Untergrund in schräger, Neigung bis 45 Grad.
Ausführung im Bereich der Bodenplattenanvoutung und
Bereich Rampe.
3._.21
Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, geneigt
110.00
m²
3._.22 Ortbeton C12/15 als Höhenausgleich Ortbeton C12/15, als Auffüllung und Höhenausgleich ohne
Schalung an Höhenversprüngen aus unbewehrtem Beton
DIN 1045, C12/15, Untergrund abgetreppt, obere
Betonfläche waagerecht, Dicke bis 100 cm.
3._.22
Ortbeton C12/15 als Höhenausgleich
W
5.00
m³
Bodenplatten
Bodenplatten
3._.23 Bodenplatte C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1, WU, d= 30cm Ortbeton-Fundamentplatte C30/37, WU, güteüberwacht,
Untergrund geneigt, Bewehrung in gesonderter Position.
Fundamentbodenplatte in C30/37 in wasserundurchlässigem
Beton nach DIN 1045-1 bis 3 und Prüfbestimmungen nach
DIN 1045-1 bis 3, Beanspruchungsklasse 1,
Nutzungsklasse A (gemäß WU-Richtlinie 2003).
Bodenplatte an den Rändern und Aussparungen
in Plattenstärke abgeschalt (Schalung ca. 49 lfm.),
Oberfläche eben, sauber abgezogen u. zugerieben
herstellen.
Plattenstärke: 30 cm, Oberfläche im Gefälle
Ort: Tiefgaragenzufahrt
Beton: C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1
3._.23
Bodenplatte C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1, WU, d= 30cm
90.00
m²
3._.24 Bodenplatte C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1, WU, d= 30-40cm Ortbeton-Fundamentplatte C30/37, WU, güteüberwacht,
Untergrund waagrecht, Bewehrung in gesonderter
Position.
Fundamentbodenplatte in C30/37 in wasserundurchlässigem
Beton nach DIN 1045-1 bis 3 und Prüfbestimmungen nach
DIN 1045-1 bis 3, Beanspruchungsklasse 1,
Nutzungsklasse A (gemäß WU-Richtlinie 2003).
Bodenplatte an den Rändern und Aussparungen
in Plattenstärke abgeschalt (Schalung ca. 43 lfm.),
Oberfläche eben, sauber abgezogen u. zugerieben
herstellen.
Plattenstärke: 30-40 cm, Oberfläche im Gefälle
Ort: Tiefgarage, Treppenhaus
Beton: C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1
3._.24
Bodenplatte C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1, WU, d= 30-40cm
105.00
m²
3._.25 Bodenplatte tieferliegend als Zulage Zulage zu Ortbeton-Fundamentbodenplatte, WU,
für Teilabsenkungen zum Einbau eines Parksystems
Platte unter 45° mit der Sauberkeitsschicht
abgeschrägt.
1. Absenkung, achteckig, Kantenlänge 199 cm
Abmessung 480x480 cm, Höhe 10cm
2. Absenkung, rechteckig,
Abmessung 50x80 cm, Höhe 33cm
gem. beiliegendem Datenblatt der Fa. Klaus Multiparking
3._.25
Bodenplatte tieferliegend als Zulage
5.00
m²
3._.26 Zulage Oberfläche Bodenplatten glätten Zulage zu Pos. 3.23 und 3.24 für das maschinelle
Glätten der Bodenplatten-Oberfläche zur Erreichung
einer fertigen Fußbodenoberfläche, inkl. aller
notwendigen Maßnahmen
zur Nachbehandlung (z. B. Folienabdeckung).
3._.26
Zulage Oberfläche Bodenplatten glätten
195.00
m²
3._.27 Zulage Erschwernis Betonkernaktivierung Zulage zu Pos. 3.24. für den bauseitigen
Einbau einer Fußbodenheizung (Betonkernaktivierung).
Die Bewehrungs- und Betonarbeiten sind mit der
Installationsfirma abzustimmen.
3._.27
Zulage Erschwernis Betonkernaktivierung
W
22.00
m²
3._.28 Zulage Oberseite schräg Zulage zu Pos. 3.24 für das
Ausbilden von oberseitigem Gefälle gem. Planzeichnung
Breite: 140
Länge: 250 cm
Höhe: 0-5 cm
Ausführungsort: Schleuse im Türanschluss zur Garage
3._.28
Zulage Oberseite schräg
1.00
Stck
3._.29 Bodenplatte tieferliegend C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, d=25cm Ortbeton-Fundamentbodenplatte C25/30, WU,
güteüberwacht, Untergrund waagerecht, wie Pos. 3.24,
Plattenstärke: 25 cm
Ort: Aufzugsunterfahrt
Beton: C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, GK16, ÜK2
3._.29
Bodenplatte tieferliegend C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, d=25cm
5.00
m²
3._.30 Bodenplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, D=30cm Ortbeton-Fundamentplatte C25/30, WU, güteüberwacht,
Untergrund waagerecht, Bewehrung in gesonderter
Position.
Fundamentbodenplatte in C25/30 in wasserundurchlässigem
Beton nach DIN 1045-1 bis 3 und Prüfbestimmungen nach
DIN 1045-1 bis 3, Beanspruchungsklasse 1,
Nutzungsklasse A (gemäß WU-Richtlinie 2003).
Bodenplatte an den Rändern und Aussparungen
in Plattenstärke abgeschalt (Schalung ca. 64 lfm).
Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben
herstellen.
Plattenstärke: 30 cm
Ort: Gründung Bodenplatte Kellergeschoss
Beton: C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, GK16, ÜK2
3._.30
Bodenplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, D=30cm
20.00
m²
3._.31 Bodenplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, D=30cm Ortbeton-Fundamentplatte C25/30, WU, güteüberwacht,
Untergrund waagerecht, Bewehrung in gesonderter
Position.
Fundamentbodenplatte in C25/30 in wasserundurchlässigem
Beton nach DIN 1045-1 bis 3 und Prüfbestimmungen nach
DIN 1045-1 bis 3, Beanspruchungsklasse 1,
Nutzungsklasse A (gemäß WU-Richtlinie 2003).
Bodenplatte an den Rändern und Aussparungen
in Plattenstärke abgeschalt (Schalung ca. 64 lfm).
Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben
herstellen.
Plattenstärke: 30 cm
Ort: Gründung Bodenplatte Erdgeschoss
Beton: C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, GK16, ÜK2
3._.31
Bodenplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, D=30cm
70.00
m²
3._.32 Streifenfundamente C25/30, XC4, XF1, XA1 Streifenfundamente aus Stahlbeton auf vorhandene
Sauberkeitsschicht betoniert, 2-seitig geschalt.
Bewehrung in gesonderter Position.
Ausführung als Fundament unter Stützwänden.
Beton: C25/30, XC4, XF1, XA1
Abmessungen: b/h 45/75 cm, in verschiedenen Längen,
oberseitig und unterseitig waagerecht.
Einbau:
Streifenfundamente Stütwand Garagenzufahrt
3._.32
Streifenfundamente C25/30, XC4, XF1, XA1
W
3.00
m³
Ortbetonwände
Ortbetonwände
3._.33 Wände WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände C25/30, WU, Stahlbeton, 2-seitig
geschalt,
Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht
in C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, in wasserundurchlässigem
Beton.
Bewehrung in gesonderter Position.
Wandhöhe: bis 280 cm
Wandstärke: 25 cm
Ort: Garagenzufahrt, Umfassung Wohngebäude und Garage
3._.33
Wände WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt
330.00
m2
3._.34 Wände WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände C25/30, WU, Stahlbeton, 2-seitig
geschalt,
Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht
in C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, in wasserundurchlässigem
Beton.
Bewehrung in gesonderter Position.
Wandhöhe: bis 150 cm
Wandstärke: 25 cm
Ort: Auzugunterfahrt
3._.34
Wände WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt
10.00
m2
3._.35 Wände, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände C25/30, WU, Stahlbeton, 2-seitig
geschalt,
Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht
in C25/30, XC4, XF1, XA1.
Bewehrung in gesonderter Position.
Wandhöhe: bis 150 cm
Wandstärke: 25 cm
Ort: Pool
3._.35
Wände, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt
W
25.00
m2
3._.36 Wände, WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=30 cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände C25/30, WU, Stahlbeton, 2-seitig
geschalt.
Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht
in C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, in wasserundurchlässigem
Beton.
Bewehrung in gesonderter Position.
Wandhöhe: ca. 280 cm
Wandstärke: 30 cm
Ort: Untergeschoss Wohngebäude
3._.36
Wände, WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=30 cm, 2-seitig geschalt
O
1.00
m2
3._.37 Wände C 25/30, Stahlbeton, Dicke 20 cm, Innen Wände aus Stahlbeton, Oberfläche glatt, mit regelmäßig
sichtbaren Schalungsstößen. Betonwarzen und Grate
abschleifen. inkl. Schalung, Bewehrung in gesonderten
Positionen.
Bauteil : Innenwand Betongüte : C 25/30
Wanddicke : 20 cm
Innenwände
H= 2,70m-3,00m
3._.37
Wände C 25/30, Stahlbeton, Dicke 20 cm, Innen
130.00
m2
3._.38 Wände C 25/30, Stahlbeton, Dicke 25 cm, Innen Wände aus Stahlbeton, Oberfläche glatt, mit regelmäßig
sichtbaren Schalungsstößen. Betonwarzen und Grate
abschleifen. inkl. Schalung, Bewehrung in gesonderten
Positionen.
Bauteil : Innenwand Betongüte : C 25/30
Wanddicke : 25 cm
Innenwände
H= 2,70m-3,00m
3._.38
Wände C 25/30, Stahlbeton, Dicke 25 cm, Innen
10.00
m2
3._.39 Beton stocken Betonoberfläche mittels Pressluftmeisel stocken
bis eine einheitliche Struktur entsteht.
Bearbeitungstiefe: 5-10 mm
inkl. erhöhte Betondeckung von 5 cm im Bereich der zu
stockenden Wandflächen.
3._.39
Beton stocken
W
20.00
m²
Stützen
Stützen
3._.40 Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 36,5/36,5cm Ortbeton-Stütze, C25/30, Stahlbeton,
Stütze als Aussteifungs-, Zugstütze im ausgesparten
Mauerwerk, außenseitig 2-seitig senkrecht wärmegedämmt
mit Poroton DRS o. glw., mit 15 mm porisierter
Ziegelschale und 105 mm Neopor-Dämmung.
Stütze 4-seitig geschalt, 2-seitig gedämmt,
Nenndicke: 120 mm
Beton: C25/30, XC1
Querschnitt: 36,5 / 36,5 cm, Höhe 285 cm
Einbauort: Giebelwände OG Eckbereiche
Zulage zum MW.
3._.40
Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 36,5/36,5cm
3.00
Stck
3._.41 Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 24/36,5cm Ortbeton-Stütze, C25/30, Stahlbeton,
Stütze als Aussteifungs-, Zugstütze im ausgesparten
Mauerwerk, außenseitig 1-seitig senkrecht wärmegedämmt
mit Poroton DRS o. glw., mit 15 mm porisierter
Ziegelschale und 105 mm Neopor-Dämmung.
Stütze 4-seitig geschalt, 1-seitig gedämmt,
Nenndicke: 120 mm
Beton: C25/30, XC1
Querschnitt: 24 / 36,5 cm, Höhe 285 cm
Einbauort: Traufwände OG
Zulage zum MW.
3._.41
Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 24/36,5cm
4.00
Stck
3._.42 Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 24/36,5cm Ortbeton-Stütze, C25/30, Stahlbeton,
Stütze als Aussteifungs-, Zugstütze im ausgesparten
Mauerwerk, außenseitig 1-seitig senkrecht wärmegedämmt
mit Poroton DRS o. glw., mit 15 mm porisierter
Ziegelschale und 105 mm Neopor-Dämmung.
Stütze 4-seitig geschalt, 1-seitig gedämmt,
Nenndicke: 120 mm
Beton: C25/30, XC1
Querschnitt: 24 / 36,5 cm, Höhe 425 cm
Einbauort: Giebelwande OG Firstbereiche
Zulage zum MW.
3._.42
Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 24/36,5cm
1.00
Stck
3._.43 Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 49/36,5cm Ortbeton-Stütze, C25/30, Stahlbeton,
Stütze als Aussteifungs-, Zugstütze im ausgesparten
Mauerwerk, außenseitig 1-seitig senkrecht wärmegedämmt
mit Poroton DRS o. glw., mit 15 mm porisierter
Ziegelschale und 105 mm Neopor-Dämmung.
Stütze 4-seitig geschalt, 1-seitig gedämmt,
Nenndicke: 120 mm
Beton: C25/30, XC1
Querschnitt: 49 / 36,5 cm, Höhe 425 cm
Einbauort: Giebelwande OG Firstbereiche
Zulage zum MW.
3._.43
Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 49/36,5cm
1.00
Stck
3._.44 Profilstahl, Hohlprofil als Stahlstütze S235 Profilstahl S235JR aus nahtlosen Hohlprofilen nach DIN
2448 rund bzw. quadratisch nach DIN 59410 mit Kopf- und
Fußplatten, Schraub- und Schweißverbindungen nach
statischer Berechnung und Bewehrungsplänen des
Statikers.
Liefern und senkrecht als tragende Stützen zwischen
Geschossdecken gemäß Detailplanvorgabe einbauen.
Profilstahl entrosten und Farbbeschichtung als
Korrosionsschutz.
Profilquerschnitt QRO: 120/8 mm
mit Kopfplatte: 180/180/15 mm,
Fußplatte b/l/d: 180/180/15 mm,
Einzellänge 2800 mm,
Einbau als Tragstütze
3._.44
Profilstahl, Hohlprofil als Stahlstütze S235
1.00
Stck
Geschossdecken
Geschossdecken
3._.45 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=25cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach
statischer Berechnung, unterseitig im Gefälle geschalt
herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und
zugerieben, Höhe Betonunterseite über OK.-RFB 250 cm.
Bewehrung in gesonderter Position.
Plattenränder abgeschalt ca. 50 lfm.
Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 25 cm
Einbauort: Decke über Garagenzufahrt
3._.45
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=25cm
43.00
m²
3._.46 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=25-38cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach
statischer Berechnung, unterseitig im Gefälle geschalt
herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und
zugerieben, Höhe Betonunterseite über OK.-RFB 250 cm.
Bewehrung in gesonderter Position.
Plattenränder abgeschalt ca. 50 lfm.
Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 25-38 cm
Einbauort: Decke über Garagenzufahrt
3._.46
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=25-38cm
43.00
m²
3._.47 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=35cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach
statischer Berechnung, unterseitig waagerecht geschalt
herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und
zugerieben, Höhe Betonunterseite über RFB ca. 280 cm.
Bewehrung in gesonderter Position.
Plattenränder abgeschalt ca. 45 lfm.
Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 35 cm
Einbauort: Decke über UG Garage
3._.47
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=35cm
90.00
m²
3._.48 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=22cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach
statischer Berechnung, unterseitig waagerecht geschalt
herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und
zugerieben, Höhe Betonunterseite über RFB ca. 280 cm.
Bewehrung in gesonderter Position.
Plattenränder abgeschalt ca. 37 lfm.
Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 22 cm
Einbauort: Decke über Kellergeschoss (untere Ebene)
3._.48
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=22cm
44.00
m²
3._.49 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=24cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach
statischer Berechnung, unterseitig waagerecht geschalt
herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und
zugerieben, Höhe Betonunterseite über RFB ca. 280 cm.
Bewehrung in gesonderter Position.
Plattenränder abgeschalt ca. 35 lfm.
Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 24 cm
Einbauort: Decke über Kellergeschoss (obere Ebene)
3._.49
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=24cm
64.00
m²
3._.50 Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten C25/30, XC1, d=24 cm Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten für
Ortbetonergänzung als Plattendecke aus ca. 5 cm dicken
vorgefertigten Betonelementplatten mit
Sichtbetonuntersicht nach DIN 1045-1 bis 3 und
entsprechenden Aufbeton,
einschl. Beischalung, Montageunterstützung und
Gitterträger o. a., Unterseite glatt, tapezier- und
streichfähig.
Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben.
Deckenauflager abdecken mit 500er Bitumenpappe besandet
in Auflagerbreite.
Deckenauflager: Umfassungswände in Beton,
Wärmedämmung an der Deckenstirnseite aus Polystyrol
Hartschaumplatten DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert (XPS)
WLG 040, Baustoffklasse B1, Oberseite angeraut,
einschl. der erforderlichen Befestigungsmittel.
Dämmdicke: 120 mm, Höhe in Deckenstärke.
Deckenauflager: Umfassungswände in Mauerwerk,
Wärmedämmung an der Deckenstirnseite mit Ziegelschale,
Dämmdicke 120 mm, Höhe in Deckenstärke z. B. "Poroton
DRS Plus" bzw. glw.
Die stirnseitige Dämmung und Papplage ist in den
Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert
vergütet.
Höhe Betonunterseite über OK.RFB ca. 280 cm.
Bewehrung gesonderte Position.
Plattenränder abgeschalt, ca. 55 lfm.
Aufbeton: Betongüte C25/30, XC1, Deckenstärke 24 cm
Einbauort: Decke über Erdgeschoss
3._.50
Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten C25/30, XC1, d=24 cm
120.00
m²
3._.51 Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten C25/30, XC1, d=22 cm Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten für
Ortbetonergänzung als Plattendecke aus ca. 5 cm dicken
vorgefertigten Betonelementplatten mit
Sichtbetonuntersicht nach DIN 1045-1 bis 3 und
entsprechenden Aufbeton,
einschl. Beischalung, Montageunterstützung und
Gitterträger o. a., Unterseite glatt, tapezier- und
streichfähig.
Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben.
Deckenauflager abdecken mit 500er Bitumenpappe besandet
in Auflagerbreite.
Deckenauflager: Umfassungswände in Beton,
Wärmedämmung an der Deckenstirnseite aus Polystyrol
Hartschaumplatten DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert (XPS)
WLG 040, Baustoffklasse B1, Oberseite angeraut,
einschl. der erforderlichen Befestigungsmittel.
Dämmdicke: 120 mm, Höhe in Deckenstärke.
Deckenauflager: Umfassungswände in Mauerwerk,
Wärmedämmung an der Deckenstirnseite mit Ziegelschale,
Dämmdicke 120 mm, Höhe in Deckenstärke z. B. "Poroton
DRS Plus" bzw. glw.
Die stirnseitige Dämmung und Papplage ist in den
Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert
vergütet.
Höhe Betonunterseite über OK.RFB ca. 280 cm.
Bewehrung gesonderte Position.
Plattenränder abgeschalt, ca. 55 lfm.
Aufbeton: Betongüte C25/30, XC1, Deckenstärke 22 cm
Einbauort: Decke über Erdgeschoss
3._.51
Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten C25/30, XC1, d=22 cm
O
1.00
m²
3._.52 Geschossdecke Ortbeton Aufzug Geschossdecke des Aufzugs
Ausführung in Ortbeton, inkl. Schalung,
Bewehrung in gesonderter Position.
Plattenränder abgeschalt ca. 8 lfm.
Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 20 cm
Einbauort: Decke über Erdgeschoss
3._.52
Geschossdecke Ortbeton Aufzug
4.00
m2
3._.53 Eingangspodest C25/30, Isokorb, Rostaussparung Eingangspodest Stahlbeton mit Schöck Isokorb XT,
Typ K-M4-V2-Rei120-CV35-X120-H=200-6.0
Fabr. Schöck bzw. glw., zur thermischen Trennung
an Bodenplatte gehängt.
Podestplatte zur Aufnahme von Oberbelägen.
Podestplatte mit Aussparung 120/75 cm im Bereich
des Belagrostes, gemäß Planangabe herstellen.
Podestabschalung 3-seitig.
Bewehrung in gesonderter Position.
Plattengröße L/B: 250/100 cm
Plattenstärke: d=22cm
Betongröße: C25/30, XC2
Einbauort: Eingangspodest über FT-Zuluftschacht
3._.53
Eingangspodest C25/30, Isokorb, Rostaussparung
W
1.00
Stck
3._.54 Deckenausklinkungen Treppenauflager Zulage für das Ausbilden von oberseitigen
Deckenausklinkungen zur Auflagerung von
Fertigteiltreppen.
Ausklinkung: b/h ca. 12/12 cm, in Teillängen von 100-
110 cm.
3._.54
Deckenausklinkungen Treppenauflager
4.00
m
3._.55 Betonaufkantung, C25/30, XC1, 2-seitig geschalt Ortbetonaufkantung am Deckenrand der Geschossdecken
aufgesetzt.
Aufkantung 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht
und glatt, Oberfläche waagerecht, alle Kanten
gebrochen.
Bewehrung in gesonderter Position.
Höhe über Rohdecke bis 14 cm.
Querschnitt: b/h 12/12-14 cm
Betongüte: C25/30, XC
Einbauort: Aufkantung um Treppenaussparungen
3._.55
Betonaufkantung, C25/30, XC1, 2-seitig geschalt
24.00
m
Treppenanlagen / Fertigteiltreppen
Treppenanlagen / Fertigteiltreppen
3._.56 Fertigteiltreppen C35/45, 17 Stg., Antrittspodest, viertelgewendelt Liefern und montieren von vorgefertigten,
viertelgewendelten Treppenläufen mit Austrittspodest,
aus Stahlbeton C35/45,
Feuerwiderstandsklasse F90, gemäß inkl. Bewehrung,
gemäß mitzuliefernder Statik.
Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem
Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante
leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher.
Treppenlauf viertelgewendlet mit 17 Stg.
Steigungsverhältnis 18,4 / 27 cm
Laufbreite 100 cm, Laufplatte d=20cm
mit einseitig angeformter Auflagerkonsolen 12/12 cm
Treppenlauf mit Antrittspodest b/l ca. 100/113 cm,
d=25cm,
Auf Elastomerlagern und Dorn in Bodenplatte
aufgelagert.
Einbauort: Garage - Kellergeschoss
3._.56
Fertigteiltreppen C35/45, 17 Stg., Antrittspodest, viertelgewendelt
1.00
Stck
3._.57 Fertigteiltreppen C35/45, 16 Stg., Antrittspodest Liefern und montieren von vorgefertigten Treppenläufen
mit Austrittspodest, aus Stahlbeton C35/45,
Feuerwiderstandsklasse F90, gemäß inkl. Bewehrung,
gemäß mitzuliefernder Statik.
Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem
Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante
leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher.
Treppenlauf geradläufig mit 7 Stg.
Steigungsverhältnis 18,6 / 27 cm
Laufbreite 107 cm, Laufplatte d=20cm
mit einseitig angeformter Auflagerkonsole 12/12 cm,
Treppenlauf mit Antrittspodest b/l ca. 100/100 cm,
d=25cm,
Auf Elastomerlagern und Dorn in Geschossdecke
aufgelagert.
Einbauort: Kellergeschoss - Erdgeschoss
3._.57
Fertigteiltreppen C35/45, 16 Stg., Antrittspodest
1.00
Stck
3._.58 Fertigteiltreppen C35/45, 16 Stg. Liefern und montieren von vorgefertigten Treppenläufen
mit Austrittspodest, aus Stahlbeton C35/45,
Feuerwiderstandsklasse F90, gemäß inkl. Bewehrung,
gemäß mitzuliefernder Statik.
Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem
Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante
leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher.
Treppenlauf geradläufig mit 16 Stg.
Steigungsverhältnis 18,6 / 27 cm
Laufbreite 107 cm, Laufplatte d=20cm
mit zweiseitig angeformter Auflagerkonsole 12/12 cm,
Auf Elastomerlagern aufgelagert.
Einbauort: UG Treppe - Zwischenpodest
3._.58
Fertigteiltreppen C35/45, 16 Stg.
1.00
Stck
3._.59 Trittschallschutzlager Liefern und einbauen von Trittschallschutzlagern auf
die Auflagerkonsolen der FT-Treppen und Podeste Fabr.
Schöck:
Tronsole Typ F-V1, Einzellänge 110 cm o. glw.
3._.59
Trittschallschutzlager
4.00
Stck
3._.60 Trittschalldämmelement Treppenlauf/Bodenplatte Tronsole Typ B mit D Liefern und einbauen von Trittschalldämmelementen
zwischen Treppenlauf und Bodenplatte.
Fabr. Schöck Tronsole Typ B mit Lagesicherungsdorn Typ
D.
Einzellänge 120 cm, Breite 50 cm, Dicke 1,5 cm
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.60
Trittschalldämmelement Treppenlauf/Bodenplatte Tronsole Typ B mit D
5.00
Stck
3._.61 Schallbrückenfreie Fugenausbildung Typ L Schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen Wand,
Treppenlauf und Podest.
Fabr. Schöck bzw. glw.
Tronsole-Fugenplatte Typ L, Einzellänge bis 250 cm,
Höhe 40 cm, Stärke 1,5 cm im Bereich des Treppenlaufs,
liefern und nach Hersteller-Einbauanleitung auf Beton-
bzw. MW anbringen.
3._.61
Schallbrückenfreie Fugenausbildung Typ L
18.00
m
Stürze
Stürze
3._.62 Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 25/55cm,3-seitig geschalt Ortbeton-Sturz C 25/30 Stahlbeton, 3-seitig geschalt,
als Sturz auf Stützen und Wänden aufgelagert,
gemäß statischer Berechnung und Planangabe herstellen.
Bewehrung in gesonderter Position.
Seitenflächen senkrecht, Betonsichtfläche glatt,
Oberseite in Deckenschräge, Unterseite waagerecht.
Abgerechnet wird die zu überdeckende Öffnung.
Bewehrung in gesonderter Position.
Höhe UK. Sturz über OK. RFB ca. 235 cm.
Querschnitt einschl. WD b/h 25/55 cm
inkl. 25 cm Geschossdecke
Betongüte: C30/37, XC4, XF1, XA1
Einbauort: Sturz Garagentor
3._.62
Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 25/55cm,3-seitig geschalt
3.00
m
3._.63 Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 50/65cm,3-seitig geschalt Ortbeton-Sturz C 25/30 Stahlbeton, 3-seitig geschalt,
als Sturz auf Stützen und Wänden aufgelagert,
gemäß statischer Berechnung und Planangabe herstellen.
Bewehrung in gesonderter Position.
Seitenflächen senkrecht, Betonsichtfläche glatt,
Oberseite in Deckenschräge, Unterseite waagerecht.
Abgerechnet wird die zu überdeckende Öffnung.
Bewehrung in gesonderter Position.
Höhe UK. Sturz über OK. RFB ca. 235 cm.
Querschnitt einschl. WD b/h 50/65 cm
inkl. 35 cm Geschossdecke
Betongüte: C30/37XT Typ K-O-M1-REI120-CV35-LR145-X120-
H200-7.0 , XC4, XF1, XA1
Einbauort: Garage
3._.63
Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 50/65cm,3-seitig geschalt
6.00
m
3._.64 Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 45/39cm,3-seitig geschalt Ortbeton-Sturz C 30/37 Stahlbeton, 3-seitig geschalt,
als Sturz auf Stützen und Wänden aufgelagert,
gemäß statischer Berechnung und Planangabe herstellen.
Bewehrung in gesonderter Position.
Seitenflächen senkrecht, Betonsichtfläche glatt,
Oberseite in Deckenschräge, Unterseite waagerecht.
Abgerechnet wird die zu überdeckende Öffnung.
Bewehrung in gesonderter Position.
Höhe UK. Sturz über OK. RFB ca. 235 cm.
Querschnitt einschl. WD b/h 45/39 cm
inkl. 24 cm Geschossdecke
Betongüte: C30/37XT Typ K-O-M1-REI120-CV35-LR145-X120-
H200-7.0 , XC4, XF1, XA1
Einbauort: Kellergeschoss
3._.64
Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 45/39cm,3-seitig geschalt
8.00
m
3._.65 Zulage deckengleiche Unterzüge Zulage zu den Positionen der Decken für den
Mehraufwand und Verschnitt der Deckenschalung im
Bereich der Fenster- und Türstürze, Ausführung bei
deckengleichen Unterzügen.
3._.65
Zulage deckengleiche Unterzüge
15.00
lfdm
3._.66 Attikaaufkantung, C25/30, XC1, XF1, XA1, 2-seitig geschalt Ortbeton-Attikaaufkantung am Deckenrand aufgesetzt.
Aufkantung 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht
und glatt, Oberfläche im Gefälle, alle Kanten
gebrochen.
Bewehrung in gesonderter Position.
Höhe über Rohdecke bis 70 cm.
Querschnitt: b/h 16/20-50 cm
Betongüte: C25/30, XC1, XF1, XA1, GK16
Einbauort: Aufkantung Decke über Garagenzufahrt
3._.66
Attikaaufkantung, C25/30, XC1, XF1, XA1, 2-seitig geschalt
13.00
m
3._.67 Attikaaufkantung, C25/30, XC1, XF1, XA1, 2-seitig geschalt Ortbeton-Attikaaufkantung am Deckenrand aufgesetzt.
Aufkantung 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht
und glatt, Oberfläche waagerecht, alle Kanten
gebrochen.
Bewehrung in gesonderter Position.
Querschnitt: b/h 16/20-25 cm
Betongüte: C25/30, XC1, XF1, XA1, GK16
Einbauort: Aufkantung Decke über Kellergeschoss
3._.67
Attikaaufkantung, C25/30, XC1, XF1, XA1, 2-seitig geschalt
W
19.00
m
Zuluftschacht
Zuluftschacht
3._.68 Zuluftschacht-Fertigteil, wasserundurchlässig Wasserundurchlässiger Zuluftschacht mit
Dreifachdichtung.
Betonqualität: C30/37, Spezial-Betonmischung massiv und
wasserdicht für dauerhafte Haltbarkeit.
Fertigteil-Kellerlichtschacht U-förmig mit Boden mit
Direktablaufmuffe Ø 50 mm, mit Acrylglasstandrohr.
Sichtfläche in Sichtbeton, Ecken mit verstärkter
Eckaussteifung.
Wasserdicht: nach DIN 18195 Lastfall 6
Druckwasserdicht: 0,2 bar ~ 2 Meter Wassersäule
Dichtungen: incl. fertig montiertes, und umlaufendes
doppeltes Dichtungsband aus geschlossen zelligen PVC
und einer mittigen Dichtung als flexibles Butyl-Band
Klasse 1, Bodenablauf an Entwässerungsringleitung
anschließen.
Lichtschacht komplett liefern und nach
Herstellervorschrift montieren.
Fabr. HAIN-AQUATherm-Beton-Lichtschachtsystem o. glw.
Lichte Weite b/t 175/125 cm, Gesamthöhe 225 cm,
Wandstärke 10 cm
Angebotenes Fabrikat................................
3._.68
Zuluftschacht-Fertigteil, wasserundurchlässig
1.00
Stck
Geländestützwände
Geländestützwände
3._.69 Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagerecht Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, d=5cm
aus unbewehrtem Beton, als Normalbeton DIN 1045 C12/15,
Untergrund waagerecht bzw. bis zu 15% geneigt,
obere Betonfläche waagerecht im Bereich der Fundamente
und Bodenplatten nach Angabe herstellen.
Abrechnung erfolgt nach Breite und Länge der
aufzubetonierenden Fundamente, Bodenplatte usw.
3._.69
Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagerecht
20.00
m²
3._.70 Stützwandfundamentplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm Stützwandfundamentplatte aus Stahlbeton,
in wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045-1 bis 3,
Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche 2%
abgeschrägt, Fundamentplatte bis 15% geneigt,
auf vorhandene Sauberkeitsschicht betoniert.
Bewehrung in gesonderter Position.
Beton: C25/30, XC2
(Abschalung ca. 60 lfm)
Abmessungen: Stärke 25-30 cm, Breite bis ca. 1,30 m,
verschiedene Längen bis 520 cm.
3._.70
Stützwandfundamentplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm
4.00
m³
3._.71 Stützwand WU, C30/37, XC3, XD3, XF4, WU, d=30cm Stahlbetonstützwand in 2-seitiger Schalung
in Stahlbeton WU, güteüberwacht,
in wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045-1 bis 3,
Seitenflächen senkrecht, Oberseite waagerecht,
in Längsrichtung bis 25% geneigt,
Unterseite in Längsrichtung bis 10% geneigt.
Erhöhte Betondeckung von 5 cm im Bereich der zu
stockenden Wandflächen.
Oberfläche in Sichtbetonqualität.
Wandhöhe: 130 - 400 cm
Wandstärke: 30 cm
Beton: C30/37, XC3, XD3, XF4, WU, WF, ÜK2,
cnom 4,0 cm seitlich,
cnom 5,5 cm an der Oberseite
Ausführung: Geländestützwände
3._.71
Stützwand WU, C30/37, XC3, XD3, XF4, WU, d=30cm
9.00
m³
3._.72 Beton stocken Betonoberfläche mittels Pressluftmeisel stocken
bis eine einheitliche Struktur entsteht.
Bearbeitungstiefe: 5-10 mm
inkl. erhöhte Betondeckung von 5 cm im Bereich der zu
stockenden Wandflächen.
3._.72
Beton stocken
W
20.00
m²
Einbauteile
Einbauteile
3._.73 Elektrodosen Liefern und einbauen von Elektrodosen
in die Stahlbeton-Filigrandecken.
Fabr. Kaiser Typ 1227-55 o. glw.
3._.73
Elektrodosen
W
30.00
Stck
3._.74 Einbaugehäuse aus Kunststoff für Nieder- und Hochvolt Halogenleuchten Einbaugehäuse aus Kunststoff für Nieder- und Hochvolt
Halogenleuchten, mit Montageplatte.
Gehäuse-Einbauhöhe 133 mm, in Plattendecke
Lampenleistung max. 50 W
Auslassöffnung (DA) Leuchte ca. 80 mm
Einbauhöhe (ET) Leuchte ca. 100 mm
Hersteller/Typ: Kaiser HaloX-P o. glw.
Art.-Nr.: 1291-15
Einbaugehäuse liefern und gemäß Planvorgabe
in die Geschossdecke einbauen.
E-Verrohrung bauseits.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.74
Einbaugehäuse aus Kunststoff für Nieder- und Hochvolt Halogenleuchten
W
10.00
Stck
Aussparungen schließen
Aussparungen schließen
3._.75 Deckenaussparungen schließen, bis -0,05 m² Deckenaussparungen und -durchbrüche mit Beton
in gleicher Güte des Bauteils nachträglich schließen
sowie Angleichen der Oberfläche an angrenzende
Bauteile, inkl. Schalung, konstruktiver Bewehrung
und Anarbeiten an die Leibungen, Durchführungen
und Einbauteile.
Einzelgröße: bis 0,05 m²
Deckendicke: bis 25 cm
3._.75
Deckenaussparungen schließen, bis -0,05 m²
15.00
Stck
3._.76 Deckenaussparungen schließen, 0,05 - 0,50 m² Deckenaussparungen und -durchbrüche mit Beton
in gleicher Güte des Bauteils nachträglich schließen
sowie Angleichen der Oberfläche an angrenzende
Bauteile, inkl. Schalung, konstruktiver Bewehrung
und Anarbeiten an die Leibungen, Durchführung
und Einbauteile.
Einzelgröße: 0,05 bis 0,50 m²
Deckendicke: bis 25 cm
3._.76
Deckenaussparungen schließen, 0,05 - 0,50 m²
10.00
Stck
3._.77 Wandaussparungen schließen, -0,05 m² Wandaussparungen mit Beton in gleicher Güte des
Bauteils nachträglich schließen sowie Angleichen der
Oberfläche an angrenzende Bauteile, inkl. beidseitiger
glatter Schalung, konstruktiver Bewehrung und
Anarbeiten an die Leibungen, Durchführungen etc.
Einzelgröße: bis 0,05 m²
Tiefe: bis 0,40 m
3._.77
Wandaussparungen schließen, -0,05 m²
5.00
Stck
3._.78 Wandaussparungen schließen, 0,05 - 0,25 m² Wandaussparungen mit Beton in gleicher Güte des
Bauteils nachträglich schließen sowie Angleichen der
Oberfläche an angrenzende Bauteile, inkl. beidseitiger
glatter Schalung, konstruktiver Bewehrung und
Anarbeiten an die Leibungen, Durchführungen etc.
Einzelgröße: über 0,05 bis 0,25 m²
Tiefe: bis 0,40 m
3._.78
Wandaussparungen schließen, 0,05 - 0,25 m²
5.00
Stck
Dämmungen
Dämmungen
3._.79 Dämmung unter Bodenplatten mit Verkehrslasten, d=120mm Dämmung unter Bodenplatten aus extrudiertem
Polystyrol-Hartschaum (FCKW- und HFCKW-frei)
entsprechend DIN 18164 Typ WD/WS, Rohdichte 38 kg/m³,
WLG 040, B1 - schwer entflammbar - nach DIN 4102,
Druckspannung bzw. Druckfestigkeit nach DIN EN 826;
0,50 N/mm², Oberfläche glatt, Kantenausbildung mit
Stufenfalz, Deckmaß 1250 x 600 mm,
liefern als Wärmedämmung unter der Bodenplatte,
auf Sauberkeitsschicht lose verlegen.
Dämmplatte mit einer Lage PE-Folie als Trennlage
abdecken, Stöße lose mind. 20 cm überlappt.
Plattendicke: 120 mm
Ausführung: unter Bodenplatten UG Wohnhaus und Garage
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.79
Dämmung unter Bodenplatten mit Verkehrslasten, d=120mm
145.00
m²
3._.80 Zulage für Dämmung auf schräge Anvoutung Zulage für Dämmung auf schräger Anvoutung,
45% geneigt.
Einschneiden der Plattenstreifen von bis 60 cm Breite.
(ca. 10 lfm)
3._.80
Zulage für Dämmung auf schräge Anvoutung
5.00
m²
3._.81 Perimeterdämmung, d=120mm Dämmung von erdberührten Außenwänden aus extrudierten
Polystyrol-Hartschaumplatten (FCKW- und HFCKW-frei)
nach Perimeterzulassung Z-23.5-225,
entsprechend DIN 18164 Typ WD/WS,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 034, B1 - schwer entflammbar
-
nach DIN 4102, Druckspannung bzw. Druckfestigkeit
nach DIN EN 826: 0,30 N/mm²,
Druckspannung für Dauerdruckbelastung nach DIN EN 1606
(Stauchung 2% nach 50 Jahren): 0,13 N/mm²,
mit umlaufender Stufenfalz, Deckmaß 1250 x 600 mm,
dicht gestoßen auf vorhandenen Unterbau,
dicht gestoßen und im Verband verlegt,
mit lösungsmittelfreiem Kaltbitumenkleber,
vollflächig bzw. nicht hinterläufig aufkleben bzw.
befestigen.
Dämmstärke: 120 mm
Angebotenes Fabrikat: ____________________
Ausführung: Umfassung Unterflurgarage
3._.81
Perimeterdämmung, d=120mm
230.00
m²
3._.82 Wärmedämmung d=50mm, in Wandleibung, Breite 10 cm Wärmedämmung wie Pos. 7.92 in Wandleibung eingelegt,
jedoch als Streifen von 10 cm Breite von Wandaußenkante
in die Leibung.
Nenndicke: 50 mm, Breite 10 cm
Ort: UG Wohngebäude, Leibung Fassadenelemente
3._.82
Wärmedämmung d=50mm, in Wandleibung, Breite 10 cm
30.00
lfm
3._.83 Schutz, Abdichtung, Kunststoff-Noppenbahn mit aufkaschiertem Polypropylen-Vlies
Kunststoff-Noppenbahn zum Schutz der Dichtung oder
Dämmung an erdberührten Wandflächen, einschl. Fixierung
an der Wand und Ausbildung der Ecken.
Überdeckung: 6 Noppenreihen
Foliendicke: 0,7 mm
Noppenhöhe: ca. 8 mm
Noppenbahn mit aufkaschiertem Polypropylen-Vlies
(ca. 110 gr/m²)
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.83
Schutz, Abdichtung, Kunststoff-Noppenbahn
200.00
m²
3._.84 Wärmedämmung auf Betonwände und -decken (Tektalan) d=125mm Wärmedämmung in Betonwände aus
Mineralwolle-Mehrschichtplatte nach DIN 1101 aus nicht
brennbaren Mineralwollekern nach DIN 18165 Teil und
magnesitgebundenen, feinwolligen Heraklith
Deckschichten,
WLG 045, einschl. erforderliches, nicht brennbares
Befestigungsmittel.
Tektalan - HDX bzw. glw.
Plattendicke: 125 mm
Ort: Außenwand Wohnhaus UG zur Garage
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.84
Wärmedämmung auf Betonwände und -decken (Tektalan) d=125mm
W
130.00
m²
3._.85 Wärmedämmung, Schaumglasplatten, d=120mm Wärmedämmung als Plattenstreifen auf Betonwände liefern
und in Schalung einlegen bzw. nachträglich befestigen.
Schaumglasplatten nach DIN EN 13167,
Anwendungstyp PW nach DIN 4108-10, WLS 045
Plattendicke: 120 mm
Streifenbreite ca. 30 cm, ca. 10 lfm
Schaumglasplatten
Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.85
Wärmedämmung, Schaumglasplatten, d=120mm
W
3.00
m²
4 Erdungsanlagen
4
Erdungsanlagen
Vorbemerkung Fundament-, Ringerder Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage,
die entsprechend den neuesten Vorschriften der
VDEW-Richtlinien (0815 Teil 1 und 2/11.82)
ABB- Richtlinien und Leitsätze
DIN-Norm
allen örtlichen, gültigen Behördenvorschriften,
insbesondere die der örtlichen Brandbehörde
Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer
geltenden Vorschriften der Deutschen Bundespost
gewerblichen Berufsgenossenschaft
den Plänen des Fachingenieurs
auszuführen ist.
Der Fundamenterder dient gemäß Paragraf 9 ABB und 2
Paragraf 2/6 VDEW
als Erdung der Blitzschutzanlage sowie als
Mittelspannungs-Schutzerder.
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die in
Güte und Maßen
DIN 48801 bis 48860 entsprechen.
Grundlage der Massenpositionen im nachfolgenden
Leistungsverzeichnis sind die Entwurfspläne des
beauftragten Architekturbüros, werden der
Fundamenterder sowie die Ableitungen fachgerecht
verlegt. Die Rohbaufirma übergibt der Blitzschutzfirma
die Ausführungspläne, jegliche Änderungen sind
eingezeichnet.
Die nachstehenden Einheitspreise verstehen sich pro
Stück bzw. pro Meter.
Bei Bauteilen aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen,
feuerverzinktem Stahl, feuerverzinktem Temperguss oder
Zinkdruckguss dürfen nur Schrauben aus verzinktem Stahl
(Feuerverzinkung) verwendet werden. Beim Übergang von
verschiedenen Werkstoffen dürfen keine
Korrosionsschäden auftreten.
Das zur Verwendung kommende Material ist auf Wunsch der
örtlichen Bauleitung vor dem Einbau vorzulegen.
Bandstahl 30 x 4 mm, feuerverzinkt, Zinkauflage 500g/m²
nach DIN 48801 wird hochkant auf Abstandshaltern in
Beton verlegt, einschließlich allem zugehörigen Klein-
und Befestigungsmaterialien.
Beim Einsatz von WU-Beton wird zusätzlich ein Ringerder
vorgesehen (V4A).
Vorbemerkung Fundament-, Ringerder
Fundamenterder / Stahl verzinkt - Bodenplatte
Fundamenterder / Stahl verzinkt - Bodenplatte
4._. 1 Fundamenterder Bandstahl FI30 Bandstahl verzinkt 30 x 3,5 mm DIN 50164-2
liefern und nach DIN 18014 in der Bodenplatte
mit Abstandshaltern alle 2-3 m hochkant verlegen.
Verbindung mit den Armierungseisen durch
Armierungsklemmen (auch Kreuzstücke).
Einschl. Verlege- u. Verbindungs- und
Befestigungsmaterial.
4._. 1
Fundamenterder Bandstahl FI30
140.00
m
4._. 2 Anschlussfahne aus verzinktem Bandstahl 30/3,5 mm, Länge ca. 2,0 m nach Wandaustritt
liefern und montieren. Ausführung nach DIN 18014.
Befestigung an der Armierung durch Armierungsklemmen,
leitfähiger Anschluss an die Armierung alle 3 m.
Für Anschlussfahnen im Innenbereich Wandaustritt 0,25 m
oberhalb Rohfußboden.
4._. 2
Anschlussfahne aus verzinktem Bandstahl 30/3,5 mm,
3.00
Stck
4._. 3 Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl Verbinder DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1), Klasse N
für normale Belastung, für Kreuzverbindungen,
aus nichtrostendem Stahl, für Fl 30 mit Fl 30.
4._. 3
Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl
8.00
Stck
4._. 4 Verbindungsklemme Band Klemme DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1), Klasse N
für normale Belastung, für Flach- und Profilstahl, aus
nichtrostendem Stahl, mit Treibschrauben und
Gegenplatte.
4._. 4
Verbindungsklemme Band
12.00
Stck
4._. 5 Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12
als korrosionsfreier Anschluss z.B. der Ableitung an
die Bewehrung von Gebäuden oder an die Erdungsanlage
für den Schutzpotentialausgleich und/oder den
Funktionspotentialausgleich
Typ M mit Anschlussachse (l = 180 mm, Ø10 mm)
Anschlussgewinde: M10 / M12
Werkstoff Platte: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI: 316Ti / 316L / 316
Werkstoff Achse: St/tZn
Kurzschlussstrom (AC 50 Hz / DC): 6,5 kA
Normenbezug: DIN EN 62561-1
4._. 5
Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A)
2.00
Stck
Ringerder / Edelstahl V4A
Ringerder / Edelstahl V4A
4._. 6 Erdung Ringerder Stahl Niro Rd10 Erdung als Ringerder, DIN EN IEC 62561-2
(VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Rd 10,
Werkstoff-Nr. 1.4571, unter Sauberkeitsschicht
und in vorhandene Baugrube einlegen.
4._. 6
Erdung Ringerder Stahl Niro Rd10
130.00
m
4._. 7 Anschlussfahne Stahl Niro Rd10 L 3m Anschlussfahne einschl. Anschluss an den Erder,
DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem
Stahl, Rd 10, Werkstoff-Nr. 1.4571, Einzellänge 3 m.
4._. 7
Anschlussfahne Stahl Niro Rd10 L 3m
6.00
Stck
4._. 8 Verbindungsklemme Stahl Niro Kreuzstücke Kreuzstücke, für ober- und unterirdische Verbindungen
zum Verbinden von Leitern,
in Kreuz- und T-Anordnung
Werkstoff Klemme NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd / Rd Rd / Rd 8-10 / 8-10mm
Klemmbereich Rd / Fl 8-10 / 30mm
Klemmbereich Fl / Fl Fl / Fl30/30mm
Zwischenplatte: Ja
Normenbezug DIN EN 50164-1
oder gleichwertig
liefern und montieren
4._. 8
Verbindungsklemme Stahl Niro Kreuzstücke
8.00
Stck
4._. 9 Kennzeichnung für Anschlussfahnen Kennzeichnung für Anschlussfahnen zum Aufstecken
auf Runddrähte oder Bänder als auffällige Kennzeichnung
(wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase.
Werkstoff: PVC
Durchmesser Ø: 70 mm
Aufnahme Fl: 30 x 3,5 mm
Aufnahme Rd: 10 mm
Farbe: grün / gelb
4._. 9
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
3.00
Stck
4._.10 Korrosionsschutz Anschluss- und Verbindungsstellen Korrosionsschutz an Anschluss- und Verbindungsstellen
im Erdreich mit Korrosionsschutzbinde DIN 30672-1 und
DIN 30672-2.
4._.10
Korrosionsschutz Anschluss- und Verbindungsstellen
8.00
m
4._.11 Dichtmanschette für Rundleiter 10mm Dichtmanschette zum Verhindern des kapillaren
Eindringens von Wasser in den Beton bei der Einführung
von Anschlussfahnen im Bereich des Grundwassers.
Entspricht der Norm DIN EN 62561-5 (VDE 0185-561-5).
Druckwassergeprüft bis 5 bar.
Werkstoff: Thermoplastisches Elastomer
Dimension: RD 10
4._.11
Dichtmanschette für Rundleiter 10mm
6.00
Stck
4._.12 Rammung eines Tiefenerders Ausführung in V4A, Rammtiefe: 3,0 m
Materialien: OBO 5000866, OBO 5001633, OBO 3041212, OBO
5021647, Dehn 47841
Kopfloch ausheben, Tiefenerder rammen.
Komplett mit Verbindungsklemmen,
Anschlussklemmen und allem Zubehör.
Mit zulässigem Prüfbericht nach DIN VDE 0100/600.
4._.12
Rammung eines Tiefenerders
O
1.00
Stck
4._.13 Laufenden Meter Erdgraben Laufenden Meter Erdgraben
in Handschachtung öffnen und nach dem Verlegen
der Erdleitung wieder verfüllen und verdichten.
4._.13
Laufenden Meter Erdgraben
O
1.00
m
Dokumentation
Dokumentation
4._.14 Fotodokumentation der Erdungseinrichtung Fotodokumentation der im Beton und im Erdreich
verbauten Erdungseinrichtungen, wie V4A Raster 10 x 10
m, Fundamenterder, Klemmenbefestigung an Bewehrung,
Ableitungen, Erdungsfestpunkte u. a., Übergabe der
sauber beschrifteten Dokumentation per Papier/ Datei
(pdf) zu übergeben an die Fachbauleitung.
4._.14
Fotodokumentation der Erdungseinrichtung
1.00
psch
4._.15 Messen/Prüfen Messen und Prüfen der Erdungsanlage,
gemäß DIN EN 62305, DIN VDE 0185-305, DIN 18014. Anzahl
der Messstellen 25, gemessene Widerstandswerte
auflisten einschließlich Prüfbericht,
Anlagenbeschreibung
und Bestandszeichnung in 2-facher Papierausfertigung
sowie digital auf CD-ROM.
4._.15
Messen/Prüfen
1.00
psch
4._.16 Dokumentation nach DIN 18014 Dokumentation nach DIN 18014
Es ist eine Dokumentation anzufertigen. Hierfür ist das
Ergebnis der Durchgangsmessung sowie Pläne und
Fotografien vorzulegen.
Bei der Installation der Erdungsanlage sind ausreichend
Fotos für eine lückenlose Dokumentation zu erstellen.
Die Dokumentation in Form von Bestandszeichnungen und
Prüfprotokollen in spätestens 4 Wochen nach
Fertigstellung zu übergeben.
4._.16
Dokumentation nach DIN 18014
1.00
psch
5 Abdichtungsarbeiten
5
Abdichtungsarbeiten
Vorbemerkung Für die Ausführung der Abdichtung gegen drückendes
Wasser der Außenwände im Erdreich wird vorausgesetzt,
dass die Betonwände keine Fehl-, Hohl- oder sonstigen
haftungsmindernden -stellen aufweisen. Dies ist im
Leistungsumfang der Betonarbeiten zwingend enthalten.
Der Untergrund muss frostfrei, fest, sauber,
ausreichend
trocken sowie frei von Nestern, klaffenden Fugen,
Graten und sonstigen Verunreinigungen sein.
Wasserabweisende und haftungsmindernde Bestandteile
sind zu entfernen, Kanten sind zu brechen und Kehlen
sind zu runden. Fugen und Vertiefungen sind durch eine
geeignete Füllspachtelung zu schließen.
Sämtliche Vor- bzw. Nacharbeiten sind vom AN
festzustellen und durchzuführen. Eine gesonderte
Vergütung erfolgt nicht.
Vorbemerkung
5.1 Betondecken
5.1
Betondecken
5.2 Wände
5.2
Wände
6 Maurerarbeiten
6
Maurerarbeiten
Vorbemerkung - MAURERARBEITEN nach DIN 18330 Die Ausführung der Arbeiten hat nach den allgemeinen
technischen Vorschriften für Bauleistungen DIN 18330
VOB, sowie nach DIN 1053 "Mauerwerk Berechnung und
Ausführung" zu erfolgen. Die zu verarbeitenden
Materialien müssen den Forderungen der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen.
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C - Abschnitt 5.
Besondere Abrechnungsmodalitäten sind nachfolgend in
der Vorbemerkung bzw. im Leistungsbeschrieb aufgeführt
und gelten als verbindlich.
Preisinhalte:
In die Preise der Maurerarbeiten sind einzukalkulieren:
- Das Anlegen und Mauern von Pfeilern, Fenster- und
Türöffnungen (auch mit
schräger Leibung).
- Anlegen von Aussparungen und Durchbrüchen für HLSE.
- Herstellen von Schlitzen für HLSE, Schlitze für
Wandeinbindungen.
- Das Einbinden und verankern von Zwischenwänden mit
den anschließenden
Wänden, Böden und Decken.
- Planmäßiges Einbauen bzw. Einlegen von bauseits
gelieferten Kleinteilen.
- Die statisch vorgeschriebene Überdeckung aller
Öffnungen bis zu einer Lichten
Weite, von 2,0 m, soweit Ziegelstürze verwendet
werden können, in gerader
Form in allen Trag-, Trenn-, bzw. Umfassungswänden.
- Herstellen von Pfeilern-, Wandecken-, Schlitz- und
Wandeinbindungen und
sonstige nicht auf den ganzen Ziegel bzw. Formstücke
abgestimmte Bauteile.
- Das Glätten aller Flächen für die waagerechten
Mauerwerksabdichtungen mit
reinem Zementmörtel.
- Mehrbreiten der horizontalen Mauerwerksabdichtung zum
Anschluss anderer
Bahnen.
- Das Ausgleichen der Deckenauflager oder der
Trennwände mit Steinen anderer
Formate (das Problem der Kantenpressung beachten).
- Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen
von Öffnungen
nach Aufforderung durch die Bauleitung.
- Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
- Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers
während dessen Tätigkeits-
zeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine
Behinderungen entstehen.
- Das Einlegen der Dämmstreifen zum Anschluss
unbelasteter Trennwände an
Decken.
- Das provisorische Abdecken von Trennfugen.
- Hilfsabsteifungen und Hilfsschalungen für Stürze und
Decken.
- Hilfskonstruktionen im Sinne von Nr. 4.1.1 DIN 18330
sind z. B. Lehrgerüste für
Schalungen, Bögen, Gewölbe sowie Transportbrücken für
die eigene Tätigkeit.
- Sichern der Mauerwerksbauteile gegen
Niederschlagswasser mit dem
normalerweise gerechnet werden muss, und seine
erforderliche Beseitigung.
- Fensterbrüstung und Mauerkronen sind während der
Bauphase in jeder Schicht
gegen eindringendes Tagwasser (Regen-Schnee) zu
sichern.
- In die Arbeitsräume abfallende Stein- und Mörtelreste
sind vor Hinterfüllung der
Arbeitsräume zu entfernen.
- In den einzelnen Stockwerken sind an jeder Türe,
sowie in allen Ecken
Meterrisse nach genauem Nivellement gut sichtbar
anzubringen.
- Ein Nachweis der Güteschutzüberwachung aller
verwendeten Baustoffe ist
entsprechend der Bay. BO auf der Baustelle
bereitzuhalten.
Vorbemerkung - MAURERARBEITEN nach DIN 18330
6._. 1 Außenmauerwerk, Planziegel d = 36,5 cm, 0,065 W/(mk) Mauerwerk in allen Geschossen lot- u. fluchtgerecht
nach Zeichnung u. Angabe herstellen aus Planziegel
Die Ziegel sind entsprechend der Leistungsbeschreibung
mit Dünnbettmörtel gedeckelt, entsprechend der
Zulassung
Z-17.21-1300 und der DIN EN 1996 zu vermauern, unter
Verwendung zugehöriger System- und Ergänzungsziegel.
Mauerwerk, mörtelfreie Stoßfugenverzahnung,
Dünnbettmörtel gedeckelt.
Rohdichteklasse 0,65 kg/dm3
Druckfestigkeitsklasse 8
Rechenwert der Wärmeleitzahl ?R = 0,065 W/(mK)
Bewertetes Schalldämmmaß Rw,bau,ref = 49,3 dB
Charakt. Mauerwerksdruckfestigkeit fk = 3,9 MN/m²
Geeignet für Erdbebenzonen nach DIN 4149 0-3
Fabr. Hörl & Hartmann
WS065 SILVACOR
d = 365 mm; 12 DF (247/365/249 mm)
Angebotenes Fabrikat: ____________________
6._. 1
Außenmauerwerk, Planziegel d = 36,5 cm, 0,065 W/(mk)
200.00
m²
6._. 2 Vormauerung Fußpfette d = 11,5 (6DF/Planziegel T08) Vormauerung der Fußpfette d = 11,5 cm (6 DF/Planziegel
T08), Vormauerung auf Umfassungs-MW, auf der
Pfetteninnenseite von UK. Pfette bis UK. Dachsparren,
zwischen den Sparren, Ziegeloberseite in Schräge der
Dachneigung geschnitten.
Im Preis inbegriffen sind die Lieferung und das
Verlegen einer mineralischen für Kerndämmung
zugelassenen Mineralfaser-dämmplatte WLG 040/A1
zwischen Pfette und Vormauerung.
Mineralfaserdämmplatte d = 60 mm
Höhe Vormauerung 45 cm
Mauerstärke 11,5 cm
6._. 2
Vormauerung Fußpfette d = 11,5 (6DF/Planziegel T08)
17.00
m²
6._. 3 Zulage 1. Reihe im EG d = 24 cm (Planziegel) Zulage zu Pos. 6.1 für die Ausführung der 1. Reihe mit
Planziegel d=24cm
U-Wert: 0,47 W/(m²K)
Mauerdruckfestigkeit: Fk 3,7 MN/m²
Fabrikat: Poroton T16 o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
6._. 3
Zulage 1. Reihe im EG d = 24 cm (Planziegel)
20.00
m
6._. 4 Abgleichen v. Giebelanschlüssen Abgleichen von oberen Giebelanschlüssen durch Anpassen
des Mauerwerks in Schräge der Dachneigung als Zuschlag
zum MW.
Mauerstärke 36,5 cm
6._. 4
Abgleichen v. Giebelanschlüssen
14.00
m
6._. 5 Innenmauerwerk d = 24 cm Planz. 1,2/12 Innenmauerwerk, HLZ-Planziegel 1,2/12, d = 24 cm.
Mauerwerk aus Hochlochziegel nach DIN 105 u.
bauaufsichtlicher Zulassung. Die Ziegel sind mit einem
Dünnbettmörtel nach DIN 1053-1 entsprechend
bauaufsichtlicher Zulassung u. DIN 1053 zu vermauern.
Mauerwerk in allen Geschossen lot- und fluchtrecht mit
entsprechenden Ergänzungs- u. Ausgleichsziegel nach
Zeichnung u. Angabe herstellen.
Im Preis inbegriffen ist das Anlegen u. Ausführen von
Pfeilern, Öffnungen, Aussparungen und Durchbrüchen,
ebenso beinhaltet ist die statisch vorgeschriebene
Überdeckung aller Öffnungen bis zu einer Lichten Weite
von 2,0 m in waagrechter Form, soweit Ziegelstürze
verwendet werden können.
Mauerwerk, mörtelfreie Stoßfugenverzahnung,
Dünnbettmörtel
Angebotenes Fabrikat: ____________________
Rohdichteklasse 1,2 kg/dm³
Festigkeitsklasse 12
Grundwert der zul. Druckspannung mind. 1,8 MN/m²
Format: 10 DF (240/308/249 mm)
Wandstärke: 24 cm
6._. 5
Innenmauerwerk d = 24 cm Planz. 1,2/12
O
1.00
m²
6._. 6 Innenmauerwerk d=17,5cm, Planziegel 1,2/12 Innenmauerwerk HLZ-Planziegel 1,2/12, d=17,5cm,
wie Pos. 6.5., jedoch
Format: 7,5 DF (175/308/249 mm)
Wandstärke: 17,5 cm
6._. 6
Innenmauerwerk d=17,5cm, Planziegel 1,2/12
W
26.00
m²
6._. 7 Innenmauerwerk d = 11,5 cm Planz. 1,2/12 Innenmauerwerk, HLZ-Planziegel 1,2/12, d = 11,5 cm,
wie Pos. 6.5, jedoch
Format: 5 DF (115/308/249 mm)
Wandstärke: 11,5 cm
6._. 7
Innenmauerwerk d = 11,5 cm Planz. 1,2/12
O
1.00
m²
6._. 8 Innenmauerwerk HLZ A 1,2/12 d = 11,5 cm San. Vorm. Innenmauerwerk, HLZ A 1,2/12, MG II, d = 11,5 cm für
nachträgliches vor- und einmauern der
Sanitärinstallation.
Als gesondertes MW vor die Trag- bzw. Trennwände
gesetzt.
Format: 2 DF (115/240/113 mm)
Wandstärke: 11,5 cm
6._. 8
Innenmauerwerk HLZ A 1,2/12 d = 11,5 cm San. Vorm.
O
1.00
m²
6._. 9 Sturzauflager Sturzauflager, HLZ A 1,4/20, MG IIa / III entsprechend
den statischen Erfordernissen nach Angabe der
Bewehrungs-pläne im Außen- und Innenmauerwerk in allen
Geschossen als Zuschlag herstellen.
Rohdichteklasse: 1,4
Druckfestigkeitsklasse: 12/20
Format: 2 DF (240/115/113 mm)
Wandstärke: 24 - 49 cm
6._. 9
Sturzauflager
W
0.50
m³
6._.10 Pfeilermauerwerk HLZ A Pfeilermauerwerk, HLZ A, 1,4/20, MG IIa/III
entsprechend
den statischen Erfordernissen nach Zeichnung und Angabe
in allen Geschossen herstellen.
Pfeiler als Einzelpfeiler bzw. mit Innenmauerwerk
verzahnt.
Rohdichteklasse: 1,4
Druckfestigkeitsklasse: 12/20
Format: 2 DF (240/115/113 mm)
Einzelquerschnitt bis 2500 cm²
6._.10
Pfeilermauerwerk HLZ A
W
0.50
m³
6._.11 Einbauen Rollladenkästen Einbauen von bauseits gelieferten Rollladenkästen in
36,5 cm Mauerstärke.
Gerechnet wird die zu überdeckende Öffnung.
6._.11
Einbauen Rollladenkästen
O
1.00
m
6._.12 Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk Liefern und Verlegen von Ziegel-Wärmedämmstürzen über
Öffnungen von < 2,25 m nach Herstellerangaben und gemäß
DIN EN 1996 mit einem Auflager von mind. 11,5 cm in
einem Mörtelbett (mind. MG IIa). Die Stürze sind so
einzubauen, dass die Ziegelschale unten liegt. Bei
längeren Stürzen ist spätestens nach 1,25 m eine
Montageunterstützung vorzusehen, die erst nach
ausreichender Steifigkeit in der Druckzone (12,5 bis
100 cm) bzw. erreichter Aushärtungszeit der
Stahlbetondecke nach DIN wieder entfernt werden darf.
Sturzbreite: 365 mm
über Öffnung, lichte Maueröffnungen zw. 88,5 cm
Abrechnung nach Gesamtlänge des Sturzes.
Angeb. Fabrikat: ......................................
.......................
Ziegel-Flachsturz wärmegedämmt
d = 365; h = 113 mm
Abrechnung nach Fertigmaß
6._.12
Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk
2.00
St
6._.13 Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk Liefern und Verlegen von Ziegel-Wärmedämmstürzen über
Öffnungen von < 2,25 m nach Herstellerangaben und gemäß
DIN EN 1996 mit einem Auflager von mind. 11,5 cm in
einem Mörtelbett (mind. MG IIa). Die Stürze sind so
einzubauen, dass die Ziegelschale unten liegt. Bei
längeren Stürzen ist spätestens nach 1,25 m eine
Montageunterstützung vorzusehen, die erst nach
ausreichender Steifigkeit in der Druckzone (12,5 bis
100 cm) bzw. erreichter Aushärtungszeit der
Stahlbetondecke nach DIN wieder entfernt werden darf.
Sturzbreite: 365 mm
über Öffnung, lichte Maueröffnungen zw. 176 cm
Abrechnung nach Gesamtlänge des Sturzes.
Angeb. Fabrikat: ......................................
.......................
Ziegel-Flachsturz wärmegedämmt
d = 365; h = 113 mm
Abrechnung nach Fertigmaß
6._.13
Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk
6.00
St
6._.14 Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk Liefern und Montage von Ziegel-Wärmedämmstürzen an
Dachkonstruktion. Die Stürze sind so einzubauen, dass
die Ziegelschale unten liegt.
Sturzbreite: 365 mm
über Öffnung, lichte Maueröffnungen zw. 301 cm
Abrechnung nach Gesamtlänge des Sturzes.
Angeb. Fabrikat: ......................................
.......................
Ziegel-Flachsturz wärmegedämmt
d = 365; h = 113 mm
Abrechnung nach Fertigmaß
6._.14
Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk
1.00
St
6._.15 Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk Liefern und Montage von Ziegel-Wärmedämmstürzen an
Dachkonstruktion. Die Stürze sind so einzubauen, dass
die Ziegelschale unten liegt.
Sturzbreite: 365 mm
über Öffnung, lichte Maueröffnungen zw. 488,5 cm
Abrechnung nach Gesamtlänge des Sturzes.
Angeb. Fabrikat: ......................................
.......................
Ziegel-Flachsturz wärmegedämmt
d = 365; h = 113 mm
Abrechnung nach Fertigmaß
6._.15
Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk
1.00
St
6._.16 Glattputz Mauerleibung Herstellen der Fenster- und Türleibungen im Mauerwerk
der Pos. 6.1, für RAL-Montage der Fenster- und
Fenstertüren best. aus:
Schließen der offenen Steinkammern leibungsseitig mit
Kalkgipsmörtel und abglätten der Leibungsflächen bis 5
mm Stärke mit bauaufsichtlich zugelassenen Glättmörtel.
Mauerstärke 36,5 cm
6._.16
Glattputz Mauerleibung
130.00
m
6._.17 Stoßfugen-Flachstahlanker Stoßfugen-Flachstahlanker 300/22/0,75 mm aus V4A Stahl
in die Lagerfugen von stumpfgestoßenem Schallschutz MW.
liefern und nach DIN 1053 einbauen.
6._.17
Stoßfugen-Flachstahlanker
200.00
Stck
6._.18 Ausgesparte Schlitze 12 - 25 cm Ausgesparte Schlitze im Mauerwerk u. Betonwänden, für
Heizung - Sanitär - Elektro und dergl. schließen,
Ausmauern mit HLZ A, 2 DF, Rohdichte 1,2, MG IIa
einschl. aller Nebenleistungen.
Schlitzbreiten 12 - 25 cm, Schlitztiefe 12 - 15 cm
6._.18
Ausgesparte Schlitze 12 - 25 cm
W
15.00
m
6._.19 Schließen Mauerschlitze, 25 - 35 cm Schließen von Mauerschlitzen wie Pos. 6.18, jedoch
Schlitzbreiten 25 - 35 cm, Schlitztiefe 12 - 15 cm
6._.19
Schließen Mauerschlitze, 25 - 35 cm
W
15.00
m
6._.20 Schließen Mauerschlitze, 35 - 50 cm Schließen von Mauerschlitzen wie Pos. 6.18, jedoch
Schlitzbreiten 35 - 50 cm, Schlitztiefe 12 - 15 cm
6._.20
Schließen Mauerschlitze, 35 - 50 cm
W
10.00
m
6._.21 Elektroschlitze mit Kalkmörtel Elektroschlitze mit Kalkmörtel auswerfen, als Putzgrund
für den Innenputz.
6._.21
Elektroschlitze mit Kalkmörtel
W
200.00
m
6._.22 Wanddurchbrüche Wanddurchbrüche für Heizung - Sanitär - Elektro -
Lüftung u. dergl. in Ziegelmauerwerk und Betonwänden,
schließen mit einem entsprechend dem Wandmaterial
angepassten Material einschl. aller Nebenleistungen.
Abgerechnet wird die Aussparungsgröße.
Wandstärke 11 - 49 cm (Einzelquerschnitt 500 - 2500
cm²)
6._.22
Wanddurchbrüche
W
1.50
m³
6._.23 Deckendurchbrüche Deckendurchbrüche für Heizung - Sanitär - Elektro -
Lüftung u. dergl. schließen, einschl. Schalung, Beton
u. allen Nebenarbeiten (Deckenstärke 16 - 22 cm,
Einzelquerschnitt 500 - 2500 cm²)
Abgerechnet wird die Aussparungsgröße.
6._.23
Deckendurchbrüche
W
1.50
m²
Vorbereitung Technikraum
Vorbereitung Technikraum
6._.24 Zement-Kalkputz Wand Zement-Kalkputz, vor Beginn der Installationsarbeiten
im Heiz- bzw. Tankraum zum Grundieren und filzen
mit Hasit-Maschinenputz bzw. gleichwertig (Hasigrund
650),
der Mörtelgruppe II DIN 18550, liefern
und mit Feinputzmaschine in zwei Putzlagen
lot- und fluchtgerecht auftragen und filzen.
Ausführung gemäß Werksvorschrift.
Der Einheitspreis versteht sich einschl. aller
Eckschutzschienen.
6._.24
Zement-Kalkputz Wand
45.00
m²
6._.25 Feuchtigkeitssperre Feuchtigkeitssperre aus Bitumenschweißbahn V60 S4
liefern,
auf nicht unterkellerten Betongrund, bestehend aus
Voranstrich, Schweißbahn satt aufgeklebt,
Stöße mind. 10 cm überlappt und verschweißt,
an den Wänden bis OK. Belag hochgezogen.
Gerechnet wird nur die Bodenfläche.
6._.25
Feuchtigkeitssperre
15.00
m²
6._.26 Trennlage auf Feuchtigkeitssperre Trennlage auf Bitumenabdichtung aus 1 Lage PE-Folie
0,2 mm, 10 cm Stoßüberdeckung liefern,
lose verlegen, an den Wänden bis OK. Estrich
hochziehen.
6._.26
Trennlage auf Feuchtigkeitssperre
15.00
m²
6._.27 Wärmedämmung PUR Wärmedämmung aus PUR-Hartschaumplatten, WLG 025,
Brandschutzklasse B1.
Auf dem Boden verlegte Rohrleitungen aussparen,
Hohlräume mit Perlitte auffüllen.
Randdämmstreifen ca. 8 mm zu aufgehende Bauteile
bis OK. Fußbodenbelag liefern und einlagig verlegen.
Dämmschichtdicke: 50 mm
6._.27
Wärmedämmung PUR
15.00
m²
6._.28 Trennlage auf Wärme-/Trittschalldämmung Trennlage auf Wärme-/Trittschalldämmung aus 1 Lage
PE-Folie 0,2 mm, 10 cm Stoßüberdeckung liefern,
lose verlegen, an den Wänden bis OK Estrich hochziehen.
6._.28
Trennlage auf Wärme-/Trittschalldämmung
15.00
m²
6._.29 Zementestrich CT - C25 - F4 - S65 Zementestrich, Güteklasse CT - C25 - F4 - S65
liefern und einbauen als schwimmender Zementestrich
als Unterlage für Fliesen- und Plattenbeläge,
Nutzlast bis 3 kN/m².
Oberfläche gerieben und geglättet.
Fugenanordnung nach DIN.
Nenndicke: 65 mm
6._.29
Zementestrich CT - C25 - F4 - S65
15.00
m²
6._.30 AKS-Gitter AKS-Gitter, 1-lagig, in Estriche unter Keramikbelägen
liefern und einlegen.
6._.30
AKS-Gitter
15.00
m²
7 Regiearbeiten
7
Regiearbeiten
Vorbemerkung Regiearbeiten
Für nicht massenmäßig erfassbare Arbeiten und dergl.
Ausführung erfolgt nur auf besondere Anordnung der
örtlichen Bauleitung und gegen täglichen Nachweis
(Regieberichte mit Auflistung Arbeitsstunden - Geräte
und Materialeinsatz).
Von der Bauleitung bzw. Bauherrn nicht bestätigte
Regieberichte werden bei der Abrechnung nicht
anerkannt.
Alle eingesetzten Einheitspreise sind Festpreise ohne
MwSt. auf Dauer der Gesamtbauzeit.
Lohnkosten verstehen sich einschl. Stellung der
Werkzeuge, Unternehmer-zuschläge, Sozialkosten,
Telefonkosten, Portogebühren, Steuerabgaben,
Auslösungen, Wegegelder und dergl.
An- und Abfahrten zur Baustelle werden nicht gesondert
vergütet.
Vorbemerkung
7._. 1 Meisterstunden Meisterstunden
7._. 1
Meisterstunden
10.00
Std.
7._. 2 Polierstunden Polierstunden
7._. 2
Polierstunden
10.00
Std.
7._. 3 Vorarbeiterstunden Vorarbeiterstunden
7._. 3
Vorarbeiterstunden
20.00
Std.
7._. 4 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
7._. 4
Facharbeiterstunden
60.00
Std.
7._. 5 Helferstunden Helferstunden
7._. 5
Helferstunden
20.00
Std.
Gerätestunden für Baumaschinen Gerätestunden für Baumaschinen verstehen sich inkl. An-
und Abtransport zur Baustelle, Be- und Entladen,
Wartung- und Betriebsstoffe, sowie aller Nebenkosten,
Unternehmerzuschläge und dergl.
Gerätestunden für Baumaschinen
7._. 6 Baukran Mietgebühr mit Bedienungspers. Baukran Mietgebühr mit Bedienungspersonal
7._. 6
Baukran Mietgebühr mit Bedienungspers.
20.00
Std.
Betonbohr- und -schneidearbeiten Bohren und Schneiden von Durchbrüchen in Wänden oder
Fundamenten mittels Diamantbohr- oder sägegerät, in
Beton C10/15 bis C35/45, bewehrt und unbewehrt,
Bauteildicken
10 - 60 cm, incl. beseitigen der Bohrkerne und
Wandteile und laufende Absaugung und
Entsorgung des Schlammwassers.
Das Aufmaß erfolgt bei Bohrarbeiten nach effektiver
Bohrtiefe in cm im Bauteil, ohne zusätzliche Vergütung
von Stahl-bewehrungen. Das Aufmaß bei Schneidarbeiten
erfolgt nach geschnittener Betonleibungsfläche im m²,
unabhängig der Aussparungsgröße. Notwendige
Zwischenschnitte zur besseren Abtransportfähigkeit
werden nicht vergütet.
Betonbohr- und -schneidearbeiten
7._. 7 Bohren von Durchbrüchen Ø 153 mm Bohren von Durchbrüchen in Stahlbetonwände Durchmesser
bis 153 mm, Wandstärken bis 40cm
7._. 7
Bohren von Durchbrüchen Ø 153 mm
100.00
cm
7._. 8 Bohren wie dto.,jed. bis 204 mm Bohren von Durchbrüchen wie dto., jedoch Durchmesser
bis 204 mm, Wandstärken bis 40cm
7._. 8
Bohren wie dto.,jed. bis 204 mm
75.00
cm
7._. 9 Bohren wie dto.,jed. bis 304 mm Bohren von Durchbrüchen wie dto., jedoch Durchmesser
bis 304 mm, Wandstärken bis 40cm
7._. 9
Bohren wie dto.,jed. bis 304 mm
50.00
cm
7._.10 Aufstellen von Bauschuttcontainern 7,0 m³ Aufstellen von Bauschuttcontainern 7,0 m³ nach Bedarf,
einschl. Mietgebühr, Austausch oder Abtransport
(Entleeren)
7._.10
Aufstellen von Bauschuttcontainern 7,0 m³
3.00
Stck
7._.11 Materialkosten verstehen sich frei Baustelle Materialkosten verstehen sich frei Baustelle einschl.
Unternehmerzuschläge - Leihgebühren für Paletten, sowie
Unkosten.
Nicht im LV aufgeführte Materialpreise werden für
Regiearbeiten gegen Nachweis zu den Einheitspreisen der
Fa. ..................... mit einem Zuschlag von ......
...% berechnet.
Materialverbrauch angenommen ı 500,00
7._.11
Materialkosten verstehen sich frei Baustelle
1.00
Psch