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Allgemeingültige Vorbemerkungen Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung einer Komplettleistung: Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der Herstellung der kompletten Heizungsanlage, sowie der Medienanschlüsse von Frisch- und Abwasser, sowie der sanitären Installation im Containergebäude. Ausführung auch der unerwähnten, aber üblichen, Arbeiten zur Herstellung einer betriebsfertigen Anlage. Die Installationen sind nach den gültigen Bau-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften, sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend der Nutzung auszuführen. Hergestellt nach den einschlägigen DIN-Normen anerkannten Richtlinien und der funktionalen Leistungsverzeichnis anbei. Hier für ein Schulgebäude in FAGSI Containerbauweise.
Die Beschreibungen erfolgen überwiegend in Form einer funktionalen Darstellung der Bauaufgabe. Sämtliche Bau-, Konstruktions-, Ausstattungs- und Leistungsinhalte sind in den entsprechenden Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen und in die Leistung mit einzukalkulieren.
Herstellung der Medienanschlüsse (Frisch- und Abwasser).
Siehe Bilder unter Dokumente.
Der Aufbau der Containerwände erfolgt in Trockenbauweise. Die kompletten Leitungsführungen können Unterputz in den Wänden installiert werden. Die Montage des Porzellans wird nach Fertigstellung der Wandaufbauten notwendig.
Die Leitungen vom Hausanschluss zu den Verbrauchern, ist komplett vor Ort herzustellen.
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter selbst zu tragen!
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen!
Die Pläne, Zeichnungen und Dokumente, welche mit der Anfrage übermittelt wurden gelten mit Angebotsabgabe als gelesen. Anforderungen hieraus sind mit einzukalkulieren.
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend nachzuweisen!
Bautagesberichte des AN
Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen.
Diese sind dem AG mindestens 1x wöchentlich zu übergeben.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB)
Die DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und der
dort genannten "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen" (ATV) zur jeweiligen ausgeschriebenen Leistung.
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten.
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten
Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.1 Allgemeines
2.1.1 Zur Koordinierung der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit allen am Bau beteiligten Firmen engstens zusammenzuarbeiten.
2.1.2 Vor Bestellung und Einbau von Installationsgeräten (Schalter, Steckdosen, Leuchten, Lautsprecher, Regler usw.) kann die Bauleitung kostenlos die Vorlage von Mustern, Abbildungen und sonstigen technischen Angaben verlangen.
2.1.3 Die Preise sind für den gesamten Ausführungszeitraum bindend.
2.1.4 Für eine Geräteart ist nur ein Fabrikat und ein Typ anzubieten und zu liefern.
2.1.5 Es gelten die Sonderbestimmungen der Städt. Feuerwehr, des Technischen Überwachungsvereines und der Gewerbe- bzw. Bauaufsichtsämter.
2.1.6 Es gelten die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zur Unfallverhütung und Haftpflicht.
2.2 Montagehinweise
2.2.1 Das Befestigen der Schukosteckdosen hat in den Schalterdosen mit Schrauben zu erfolgen.
2.2.2 Die Empfehlungen der Hersteller zur Verlegung und Montage von Leitungen und Einbauteilen sind zu berücksichtigen.
2.2.3 Die Anordnung und Höhenlage von Leuchten, Schaltern und Steckdosen sowie die eventuelle Kombination von Schaltern und Steckdosen ist mit der Bauleitung abzustimmen.
2.2.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle bzw. durch Einsicht der Zeichnungen beim Architekten/Planer über Umfang und Art der Arbeiten zu informieren.
2.2.5 Die Ausführungsfirma erhält Entwurfspläne für die Anlage. Diese Unterlagen sind vor Beginn der Arbeiten in firmeneigener Verantwortung zu prüfen und daraus sind Ausführungspläne zu erstellen. Gültig sind die bei Leistungsbeginn dem Auftragnehmer vorliegenden Architektenpläne.
2.2.6 Der Auftragnehmer hat einen deutschsprachigen Fachbaustellenleiter für die gesamte Bauzeit zu stellen, der nur mit dem Einverständnis des Bauleiters gewechselt werden darf.
2.2.7 Die alleinige Verantwortung für die technische Richtigkeit und VDE-mäßige Ausführung der Anlage trägt der Auftragnehmer. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausführungsunterlagen ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
2.2.8 Der Auftragnehmer hat sich in der Durchführung seiner Arbeiten dem jeweiligen Baufortschritt anzupassen. Ein ggf. erforderlicher Mehreinsatz an Monteuren zur Fertigstellung eines Anlagenteiles muss gewährleistet sein.
2.2.9 Nach Beendigung der Arbeiten ist vom Auftragnehmer eine Einweisung des vom Auftraggeber benannten Bedienungspersonals vorzunehmen.
2.2.10 Materiallagerung und evtl. -umlagerungen an der Baustelle einschließlich der damit verbundenen Transportarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.2.11 Fabrikatshinweise mit dem Zusatz "oder gleichwertig angeboten" dienen nur der technischen Kennzeichnung. Es bleibt dem Bieter überlassen, ein anderes, mindestens gleichwertiges Fabrikat anzubieten und zu liefern, soweit dieses in Qualität, Abmessungen, Funktionseigenschaften, Kundendienst und Wartung etc. als gleichwertig gelten kann. Da auch Montageverhältnisse und die TAB des EVU zu beachten sind, ist im Zweifelsfall vor Angebotsabgabe Rückfrage beim Planer erforderlich. Bei Nichteinhaltung dieser Weisung ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch kostenlosen Austausch den geforderten Zustand herzustellen. Die im LV geforderten Angaben zum Fabrikat und Typ sind auszufüllen. Andernfalls ist das beschriebene Fabrikat mit dem angegebenen Typ zu liefern.
2.2.12 Das Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers, wird nicht vergütet und muss nach dem Auspacken sofort von der Baustelle entfernt werden.
2.2.13 Die Materialbeschaffung muss unter Berücksichtigung der örtlichen Erfordernisse ausführungsgerecht erfolgen. Alle Massen sind am Bau zu prüfen.
2.2.14 Nur Materialien, die das VDE-Prüfzeichen tragen, dürfen verwendet werden. Alle mehrfach benötigten Materialien sind in Form, Konstruktion und Farbe vom gleichen Fabrikat und Hersteller zu wählen.
2.2.15 Bei den Installationsarbeiten sind außerdem besonders zu beachten: Maßnahmen zur Verminderung von Schallbrücken, Durchführung in Brandschutzabschnitten (Decken und Wände) sind mit zugelassenem Material zu verschließen. Über das verwendete Material ist ein gültiges Prüfzeugnis bzw. vorzulegen. Der konstruktive Brandschutz im Zusammenhang mit der Stahlbauweise ist zu beachten.
2.2.16 Durchbrüche im Trockenbau sind eigenverantwortlich zur erstellen sowie zur verschließen.
2.2.17 Anfallender Bauschutt ist ohne besondere Aufforderung umgehend zu dem von der Bauleitung anzugebenden Platz zu schaffen.
2.2.18 Der AN sorgt eigenverantwortlich für alle zur Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Montagehilfen, wie Leitern, Gerüste usw. auch für Arbeiten über 7 m. Er informiert sich über die anfallenden Arbeitshöhen für die Montagen in seinem Gewerk.
2.4 Revisionsunterlagen
2.4.1 Alle Revisionsunterlagen müssen dem Auftraggeber in digitaler Ausführung übergeben werden. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und müssen den Endzustand der Montage darstellen. Im einzelnen bestehen die Unterlagen aus: - Grundrisszeichnungen mit Eintragung der Elektroinstallation - Verteilungsplänen und Schaltschemen - Stromlaufplänen - Bedienungs- und Wartungsanweisungen einschl. Checklisten
2.4.2 Die Revisionsunterlagen müssen dem AG 7 Tage vor Abnahme übergeben werden.
2.5. Prüfungen und Abnahmen
2.5.1 Vor Beginn der Anstreicherarbeiten ist vom Auftragnehmer eine Funktionsprüfung der Anlage vorzunehmen. Messungen sind durch Prüfprotokolle nachzuweisen. Messgeräte sind vom Auftragnehmer beizustellen.
2.5.2 Der Auftragnehmer hat die für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen zu veranlassen.
2.5.3 Für Aggregate, werkstatt- oder fremdgefertigte Anlagen wie Verteilungen usw. sind prüffähige Unterlagen in deutscher Schrift vorzulegen.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
01 FUNKTIONALE LEISTUNGSBESCHREIBUNG
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FUNKTIONALE LEISTUNGSBESCHREIBUNG
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.02 Planung | Nachweise
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Planung | Nachweise
01.03 Installationen | Sanitär, Lüftung & Heizung
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Installationen | Sanitär, Lüftung & Heizung
01.04 Voll-Wartung technische Anlagen
01.04
Voll-Wartung technische Anlagen
01.05 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten