Bauwasserversorgung
Airbus Hamburg, H24X Modular Operations
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I. Ausschreibungsbedingungen I.    Ausschreibungsbedingungen 1.   Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. 2.   Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. 3.   Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. 4.   Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: -   ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter (vorgesehene kfm. und technische Federführung). -   Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen. 5.   Anlagen 5.1.   Planliste Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen: Zur Verdeutlichung der geplanten Staubschutzeinhausung der Bughutze liegt eine Skizze mit Grundriss auf jeder Ebene zum Verlauf und mit einem Schnitt bei.
I. Ausschreibungsbedingungen
II. Bau-/Baustellenbeschreibung II.   Bau- /Baustellenbeschreibung 1.   Allgemein Auf dem Airbus-Werkgelände am Standort Hamburg-Finkenwerder sollen die Hallen 241-244 im Zuge des Projekts Modular Operations für den Bereich Single Aisle | Final Assembly Line (FAL) | Endmontage umgebaut und baulich erweitert werden. Die Umbauarbeiten beziehen sich ausschließlich auf die Hallenbereiche und das Untergeschoss, der oberirdischen Riegelbau ist nicht betroffen. 2.   Baubeschreibung 2.1.   Bestandsgebäude und Abmessungen: Der Gebäudekomplex Halle 241-244 besteht aus insgesamt vier nebeneinander liegenden Hallenteilen. Halle 241 ist die östlichste der vier Hallen. Sie hat eine Breite von ca. 92 m, eine Tiefe von etwa 99 m einschl. Bughutze. Die lichte Höhe der Halle beträgt 17 m, in der Bughutze rund 14 m. Die nach Westen folgenden Hallen 242, 243 und 244 besitzen die gleichen Abmessungen. Auf der Südseite gliedert sich an alle Hallen jeweils ein Büroriegel mit oberirdischen Geschossen an, in dem jedoch keine Bautätigkeiten stattfinden. Der Hallenkomplex verfügt über ein Untergeschoss unterhalb des Büoriegels, das über die Treppenhäuser erreichbar ist, sowie über ein Medienkanalsystem. Ein südlicher Medienkanal verläuft entlang des Untergerschosses vom Riegelbau. Ein Torluftkanal ist entlang der Nordfassade vorhanden, der über Lüftungsschlitze direkt mit der Halle verbunden ist. Der Torluftkanal ist Teil der Hallenbeheizung entlang der Fassade. Der südliche und nördliche Kanal sind durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Medienkanäle jeweils in der Mitte eines jeden Hallenteils miteinander verbunden. 2.2.   Nutzung des Bestandsgebäudes: Der Gebäudekomplex Halle 241-244 wird während der gesamten Maßnahmen weiterhin für die Flugzeugproduktion der Modellreihe A320 verwendet. Hierfür werden in Taktvorgängen vollständige Flugzeuge über das nördliche Vorfeld über die großen Hallentore in die Hallenbereiche geschleppt. Die Produktionsarbeiten finden teilweise von Bühnen und teilweise vom Boden rund um die Flugzeuge statt. In jeder Teilhalle befinden sich drei sogenannte Bauplätze. Der mittlere Bauplatz wird mit BP3, der östliche Bauplatz mit BP1 und der westliche Bauplatz mit BP2 benannt. Für Baumaßnahmen innerhalb der Halle können 1-2 Bauplätze nach rechtzeitiger vorheriger Abstimmung unter Berücksichtigung des Produktionsablaufs freigehalten werden, jedoch nie mehr als diese gleichzeitig, so dass sich immer mind. 10 Bauplätze in Produktion befinden. Für Maßnahmen innerhalb der Bughutze werden die Flugzeuge auf BP3 etwas weiter nach Norden "geparkt". Eine regelmäßige Abstimmung mit der Produktion zu Baumaßnahmen innerhalb der Halle ist obligatorisch und findet als ggf. tägliche Koordinationsrunde vor Ort statt. Die Anwesenheit der Bauleiter der ausführenden und tätigen Firmen ist obligatorisch und muss gewährleistet werden. Der Büroriegel im Süden dient als Büronutzung und beinhaltet die Sozialraumflächen für die Produktionsbeschäftigten. Der Büroriegel bleibt während der gesamten Maßnahme voll in Funktion und Betrieb. Das Untergeschoss und die Medienkanäle beinhalten gebäudetechnische Anlagen und dienen der Verteilungen der Medien im gesamten Gebäudekomplex. Während der Maßnahmen sind die gebäudetechnischen Anlagen voll in Funktion zu halten. Bei Bedarf müssen Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden, um den Betrieb nicht zu beeinflussen. Im Erdgeschoss des Büroriegels am Übergang Halle 242/243 befindet sich die ehemalige Cuisine, im Untergeschoss darunter die technischen Anlagen für den Betrieb der ehemaligen Küche. Die Räumlichkeiten befinden sich nur im Teilbetrieb, der jedoch aufrecht erhalten werden muss. In diesen Bereichen finden auch Rückbaumaßnahmen statt, die mit dem Teilbetrieb abgestimmt werden müssen. 2.3.   Vorhabensbeschreibung: Das Gesamtprojekt umfasst alle baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen sowie den Einbau von Fertigungsmitteln und Produktionsbühnen für die folgenden Teilmaßnahmen: PAX-Ebenen BP3: Die mittleren Bauplätze (Bauplatz 3) werden durch einen von Airbus (FEMI) betreuten und gesteuerten Lieferanten mit Bugbühnen auf PAX-Ebene ausgestattet. Hierfür sind bauseitig kleinere Maßnahmen wie der Ausbau der vorhandenen Bodenschienen, Geländeranpassungen am Lower Deck oder Rammschutzeinbauten an den Bühnenstützen durchzuführen. Zudem wird die Medieninfrastruktur für die Bugbühnen zur Verfügung gestellt. Die weitere Ausrüstung der Bühnen erfolgt durch den Bühnenlieferanten. Die einzelnen Bugbühnen in jedem Hallenteil sollen sukzessive in Betrieb genommen werden. Balkonübergänge Main/Upper Deck: Die Logistikbalkone der Main und Upper Decks sollen über „Brücken“ (Stahlkonstruktionen) miteinander verbunden werden. Zu diesem Zweck ist zusätzlich die vorherige Demontage ehemaliger Bühnenteile an den Balkonen erforderlich. Die Balkone werden mit Beleuchtung und Rauchmeldern ausgetattet. Die "Brücken" sollen in jedem Hallenteil sukzessive in Betrieb genommen werden Bühnenerweiterungen BP1+2: Die bestehenden Bugbühnen der Bauplätze 1 und 2 werden durch einen von Airbus (FEMI) betreuten Bühnenlieferanten erweitert. Bauseitig ist die Ausstattung mit neuen Rammschutzbügeln geplant. Von Seiten der technischen Ausrüstung sind lediglich Sicherheitsbeleuchtung und Rauchmelder vorzusehen, ggf. müssen drei Hydrantenkästen geirngfügig versetzt werden. Die weitere Ausrüstung der Bühnen erfolgt durch den Bühnenlieferanten. Die Bühnenerweiterungen sollen je Hallenteil sukzessive in Betrieb genommen werden. Hydraulikanlage: Für die Hydraulikversorgung aller Bauplätze soll das Gebäude mit einer Hydraulikanlage ausgestattet werden. Im Untergeschoss am Übergang zwischen Halle 242 und Halle 243 wird die vorhandene, ehemals für die Cuisine verwendete Lüftungszentrale teilweise zurückgebaut und räumlich verkleinert. Der neu zur Verfügung stehende Raum sowie die im Untergeschoss vorhandenen ehemaligen Nebenflächen der Cuisine werden für eine Hydraulikzentrale sowie für zwei Trafokammern und eine NSHV für die zusätzlich erforderliche Elektroversorgung umgenutzt. Die Einbringung von Gerätschaften erfolgt während der Bauphase über einen zu schaffenden Zugang von außen, der schlussendlich mit einer Kasematte geschlossen wird, die dann nur noch den Austausch der Trafos ermöglicht. Im Untergeschoss unterhalb der Produktionshalle werden die Medienkanäle sowie der Torluftkanal während laufenden Produktionsbetriebs in der Halle mittels Untertage-Baumaßnahmen durch weitere Mediengänge und Regelstationen und Schlauchräume für die Hydraulikversorgung unterhalb der einzelnen Bauplätze 1-3 in jedem Hallenteil ergänzt. Nach Fertigstellung der baulichen Maßnahmen erfolgt die technische Ausstattung parallel zum Einbau der Hydraulik-Anlagen sowie des Hydraulik-Leitungsbaus durch einen von Airbus betreuten Hydraulikanlagen-Lieferanten. Der Zugang zum Untergeschoss erfolgt über temporäre, vom Vorfeld im Norden herzustellende Zugänge zum Torluftkanal. Es sind vorerst drei Zugänge vorgesehen. Für den Anschluss der Hydraulikversorgung an den Bauplätze werden Sohlendurchbrüche hergestellt und Schlauch-Pits eingebaut. Hierfür muss ein Bereich im vorhandenen Heizbeton in der Halle freigelegt, Heizleitungen umverlegt und wieder angeschlossen sowie der Heizbeton an die neuen Pits angearbeitet werden. Für die Maßnahme werden die Bauplätze einzeln geräumt. Nach Fertigstellung der Hydraulikanlagentechnik sollen die einzelnen Regelstationen und damit die Hydraulikversorgung in jeder einzelnen Halle sukzessive in Betrieb genommen werden. Heckfloorpits BP1+2: Im Heckbereich der Bauplätze 1+2 sollen neue Floorpits mit begehbaren Räumen im Untergeschoss hergestellt werden. Dazu werden im Zuge der Untertage-Baumaßnahmen für die Hydraulikversorgung zusätzliche Stichgänge und Floorpitschächte hergestellt. Die Medienversorgung der Floorpits in den neuen Schächten erfolgt über die bestehenden Medienkanäle und die neuen Mediengänge. Für die Herstellung der Floorpitschächte werden Sohlendurchbrüche hergestellt. Hierfür muss ein Bereich im vorhandenen Heizbeton in der Halle freigelegt, Heizleitungen umverlegt und wieder angeschlossen sowie der Heizbeton an den neuen Floorpit-Schachtdeckel angearbeitet werden. Für die Maßnahme werden die Bauplätze einzeln geräumt. Bodensteckdosen BP1-3: Alle Bauplätze sollen mit neuen Bodensteckdosen inkl. Kabelrohranschlüssen an die Regelstationen im Untergeschoss ausgestattet werden. Der Elektroanschluss der sog. Tripods erfolgt über die bestehenden Medienkanäle, die neuen Mediengänge, die neuen Regelstation und final über einen Leerrohr-Anschluss. Für die Herstellung der Tripod-Gruben werden Sohlendurchbrüche hergestellt. Hierfür muss ebenfalls ein Bereich im vorhandenen Heizbeton in der Halle freigelegt, Heizleitungen umverlegt und wieder angeschlossen sowie der Heizbeton an den neuen Tripod-Grubenrahmen angearbeitet werden. Für die Maßnahme werden die Bauplätze einzeln geräumt. Anpassung der Hauptgangmarkierung: Im Anschluss an die Umbaumaßnahmen muss die Markierung der Flucht- und Rettungswege angepasst werden, sowohl auf der Hallensohle als auch auf den Ebenen Main Deck und Upper Deck. 3.   Angaben zur Baustelle 3.1.   Örtliche Verhältnisse Die Baustelle liegt innerhalb des Werksgeländes und ist mit LKW bis an die Umbaustelle zu erreichen. Der Gebäudekomplex H241-244 ist aus Süden über die Bughutzen befahrbar. Die Maßnahmen für die PAX-Ebenen und die Brückenübergänge sowie die Hydraulikzentrale werden von hier aus erreicht. Auf der Südseite wird zwischen den Hallenteilen 241 und 242 eine Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen. Auf der Nordseite ist eine Zufahrt über das Vorfeld und die Hallentore möglich. Die Maßnahmen im Untergeschoss sollen über zu schaffende Zugänge von außen in den Torluftkanal ebenfalls über das Vorfeld erreicht werden. 3.2.   Baustelleneinrichtungsfläche Südlich der Halle 241-244 steht befestigte und befahrbare Flächen für die Baustelleneinrichtung auf der derzeitigen Parkplatzfläche zwischen den Bughutzen Halle 241 und Halle 242 zur Verfügung. Die genaue Begrenzung wird nach gemeinsamer Erarbeitung des Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung und der Projektleitung des Auftraggebers festgelegt. Um Beschädigungen an der Pflasterung mit Betonpflaster zu vermeiden, ist dieses bei Lagerung von schweren Gegenständen entspechend zu schützen. Schadstellen sind nach Räumung der Baustelle auszubessern. Nördlich der Halle 241-244 werden mehrere befestigte und befahrbare Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Es ist grundsätzlich zu beachten, dass auf der nördlichen Hallenvorfeldfläche ein erhöhter Logistik- und Taktverkehr vorhanden ist. Eine entsprechende Rücksichtnahme ist erforderlich. Im Nordwesten steht an der Flutschutzmauer eine Lagerfläche für Materialien und Aufstellfläche für Materialcontainer zur Verfügung. Auf der Ostseite im Bereich der Nachbarhalle wird eine Fläche für die Aufstellung von Personal- und ggf. Materialcontainern zur Verfügung gestellt. Eine Materiallagerfläche ist hier nur eingeschränkt möglich. An den Gebäudeecken der Hallen 241 und 244 sowie zwischen den Hallen 242 und 243 wird eine Fläche für den täglichen Bedarf und die Einbringung in das Untergeschoss frei gehalten. Zusätzlich wird eine kleinere Fläche für den täglichen Bedarf zwischen den Hallen 241 und 242 oder zwischen den Hallen 243 und 244 als Baustelleinrichtungs- oder Vormontagefläche bereitgestellt. 3.3.   Materiallagerung / Materialsicherung Eine Lagerung innerhalb der Halle darf aufgrund der laufenden Produktion nicht erfolgen und muss entsprechend in den vor beschriebenen Flächen der Baustelleneinrichtung erfolgen. Lediglich für den direkten Bedarf kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung ein Lagerbereich innerhalb eines Baustellenbereichs abgestimmt werden. Bei Materiallagerung in der Halle ist der Fußboden entsprechend zu schützen. Der Auftragnehmer muss selbst eine geschützte bzw. gesicherte Materiallagerung gewährleisten, ggf. in Materialcontainern. Vom Auftraggeber werden keine Lagerräume zur Verfügung gestellt. Das gesamte Baugelände liegt innerhalb des Airbus-Werksgeländes. Es erfolgt jedoch keine Baubewachung durch den Auftraggeber. Erforderliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind daher vom Auftragnehmer zu ergreifen. Bauzäune, auch wenn sie verschraubt sind, bieten keine ausreichende Materialsicherheit. 3.4.   Sanitär- und Waschgelegenheiten Die Sanitär- und Waschgelegenheiten in den Hallen und anderen Gebäuden stehen nicht zur Verfügung bzw. dürfen vom Baustellenpersonal nicht genutzt werden. Sanitär- und Waschcontainer sowie zusätzlich transportable Toiletten sind als Teil der Baustelleneinrichtung vorgesehen und werden vom GU für Bauleistungen für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Eine tägliche Reinigung wird durchgeführt. 3.5.   Baustromversorgung Die Baustromversorgung wird über den GU für Bauleistungen gewährleistet. Baustromverteiler werden sowohl innerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen als auch in jedem Hallenteil sowohl im Torluftkanal als auch in der Bughutze und variabel in den Hallen für die Bühnenerweiterungen aufgestellt. Die Baustromverteiler stehen allen beteiligten Unternehmen zur Erbringung ihrer Leistungen zur Verfügung. Die einzelnen Leistungsanforderungen sind frühzeitig vom Auftragnehmer anzugeben. Der individuelle Anschluss von den Verteilern zur Nutzungsstelle ist von jedem Gewerk einzeln zu gewährleisten. Das verwendete Equipment muss mit aktuellen Prüfzeichen versehen sein. Die Verbrauchskosten für Baustrom der Bauherr. 3.6.    Bauwasserversorgung Die Bauwasserversorgung wird über den GU für Bauleistungen gewährleistet. Bauwasser wird im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen Nord an der Hallenfassade und Süd zur Verfügung gestellt. Der individuelle Anschluss von den Verteilern zur Nutzungsstelle ist von jedem Gewerk einzeln zu gewährleisten. Das verwendete Equipment muss mit aktuellen Prüfzeichen versehen sein. Die Verbrauchskosten für Bauwasser trägt der Bauherr. 3.7.   Vormontagen Um eine zügigere örtliche Montage zu ermöglichen, soll der Stahlbau möglichst vormontiert werden. Als Fläche für Vormontagen können die größeren Baustelleneinrichtungsflächen verwendetet werden. 3.8.   Baustellenabfälle Für alle Baustellen- und Abbbruchabfälle gilt: AIRBUS ist der Abfallerzeuger im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die operative Entsorgung ist Sache des Auftragnehmers. Die Entsorgung muss mit dem AG abgestimmt wetrden. AIRBUS stellt alle erforderlichen Entsorgungsnachweise bereit. Ansprechpartner sind die lokalen Abfallbeauftragten der Abteilung Operativer Umweltschutz MHGGHEH (für Hamburg-Finkenwerder zurzeit: Vanessa Riemann). Die AIRBUS Operations GmbH - Abfallerzeugernummer ist: B2D350A00. Bei Abfällen aus mitgebrachten Materialien, die bei Auftragserfüllung angefallen sind, gilt die Fremdfirma (der Auftragnehmer) als Abfallerzeuger. Dies gilt beispielsweise für Verpackungsmaterial (vgl. Betriebsordnung für Fremdfirmen). Alle Abfälle sind zu sammeln und von der Fremdfirma unmittelbar zurückzunehmen und entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen extern zu entsorgen. Nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung, Projektleitung, lokale Abfallbeauftragte können ggf. Abfallcontainer von AIRBUS-Entsorgungsfirma zur Verfügung gestellt werden. Alle Kosten einschließlich der Entsorgungsgebühren gehen zu Lasten des AN. Dokumentation – „Monthly Report“ Vom Auftragnehmer ist spätestens am 10. des Folgemonats eine projektspezifische monatliche Aufstellung aller entsorgten Abfälle (gefährlich und nicht gefährlich) zu liefern. Die Dokumentation erfolgt in MS-EXCEL. Ein Link mit Zugriff auf eine Excel-Vorlagendatei wird im Auftragsfall zur Verfügung gestellt. Das Template Monthly Report ist zu senden an: michael.pabst@airbus.com jonathan.j.westphal@airbus.com CC: vanessa.riemann@airbus.com örtliche Bauleitung Projektleitung Die aktuelle Vorlage (siehe Beispiel in den Anlagen zur Ausschreibung) ist über den Link vor der ersten Abfuhr abzufragen bei der Abteilung General Services South Germany (Ansprechpartner zurzeit: Michael Pabst / michael.pabst@airbus.com). 3.9.   Baustellensauberkeit und -reinigung Die Baumaßnahmen erfolgen während des Produtkionsbetriebs in den Halle 241-244. Aus diesem Grunde ist die Baustellensauberkeit besonders zu beachten. Baumaßnahmen innerhalb der Halle sind grundsätzlich staubarm durchzuführen. Entsprechende Maßnahmen wie Staubschutzzelt und Nassschnittverfahren sind im Einzelnen ausgeschrieben. Staubschutzzelte sind auch im Baustellenbereich in der Bughutze hinter der Sicht- und Staubschutzwand einzusetzen. Trotzdem muss der Hallenboden im Bereich der Baustelle täglich besenrein und im Bereich der Produktion staubfrei hinterlassen werden. Auch bei der Reinigung der Bodenflächen muss auf geringe Staubentwicklung geachtet werden. In den Produktionsbereichen ist der Boden täglich mit einem Reinigungsfahrzeug nass zu reinigen. Anfahrwege zur Baufeldflächen im Außenbereich sind jeweils unmittelbar nach Verschmutzung zu reinigen. Die Baustellenbereiche sind zudem stets aufgräumt und besenrein, soweit möglich, vorzuhaten. Die nördliche Vorfeldfläche soll nach Bedarf (siehe Ausschreibungsposition im Leistungsverzeichnis Bauleistungen) ein bis zwei Mal täglich mit einer Kehrmaschine gereinigt werden. 3.10.   Baustellenlärm Die Produktionshalle sowie der mehrgeschossige Büroriegel im Süden sind während der gesamten Baumaßnahme komplett in Betrieb. Um Störungen des Betriebs und ungeplante Unterbrechungen der Baumaßnahmen zu vermeiden, müssen lärmintensive Arbeiten, vor allem Abbruch- und Stemmarbeiten ausnahmeslos, in den Abend- und Nachstunden (22 bis 6 Uhr) stattfinden. Bohr- und Sägearbeiten können ggf. auch zu den normalen Tagesarbeitszeiten stattfinden. Die Lärmintensität ist jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen. Bei Bedarf sind bestimmte kürzere Zeitfenster einzurichten, in denen die Bohr- und Sägearbeiten stattfinden. 4.   Allgemeine Angaben zur Ausführung 4.1.   Vorschriften / Richtlinien Für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten müssen für die Kalkulation und die Ausführungen unter anderem folgendee Vorschriften und Richtlinien berücksichtigt werden: die VOB, Teil B und C, die VDI-Vorschriften, die VDE- und EN-Vorschriften, die DIN-Vorschriften, die behördlichen Vorschriften, die bauaufsichtlichen Auflagen, insbesondere die Auflagen der Baugenehmigung, die allgemeinen Herstellerrichtlinien, die anerkannten Regeln der Technik die Technischen Ausführungsrichtlinien Gebäudetechnik (TAR) der Airbus Operations GmbH, alle sonstigen internen Richtlinien der Airbus Operations GmbH. Anwendung finden weiterhin alle für die ausgeschriebenen Leistungen in Frage kommenden Richtlinien, Vorschriften, Normen, Gesetzvorlagen, Ordnungen und Verordnungen sowie Auflagen, auch wenn diese im Einzelnen nicht aufgeführt sind, gemäß letztgültigem Stand und Stand der Technik. 4.2.   Liste verbotener Stoffe Airbus stellt eine Liste verbotener Stoffe zur Verfügung, die auch aus Produktionsgründen unbedingt berücksichtigt werden muss. 4.3.   Verwendete Stoffe / Materialien Alle verwendeten Stoffe und Materialien sowie die Anlagen und Einrichtungen müssen neu sein. Soweit in der bautechnischen Praxis in geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln der Technik bestimmte Eigenschaften von Stoffen, Materialien, Anlagen, Einrichtungen oder Leistungen gefordert sind, gelten diese als vertraglich zugesichert, soweit dieser Vertrag, einschließlich seiner Anlagen, nicht höhere Anforderungen stellt. Kosten für gesonderte Baustoffprüfungen, Prüfzeugnisse o.ä für Stoffe, Materialien, Anlagen oder Einrichtungen, die der Auftraggeber oder ein Dritter mangels geeigneter Nachweise verlangt, hat der Auftragnehmer zu tragen. § 4 Nr. 6 VOB/B bleibt unberührt. Bauprodukte und Anlagen dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn für sie eine CE-Konformität nachgewiesen bzw. sie einer Güteüberwachung unterliegen. Die eingesetzten Materialien sind durch Materialprüfzertifikate zu belegen, ihre Identität ist nachzuweisen. Andere Bauprodukte und Anlagen dürfen nur verwendet werden, wenn die Konformität auf andere Weise nachgewiesen wird und ihre Herstellung nachweislich den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Güteüberwachung entspricht. Auf Verlangen hat der Auftregnehmer dies nachzuweisen. Außerdem hat der Auftregnehmer dem Auftreggeber ihre beabsichtigte Verwendung rechtzeitig vor Einsatz schriftlich anzuzeigen. 4.4.   Fremdfirmenkoordination Gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat Airbus eine Fremdfirmenkoordination eingeführt, über die Fremdirmen zur Zusammenarbeit, gegenseitiger Information über Gefahren und Abstimmung von Schutzmaßnahmen verpflichtet werden. Airbus hat eine Person bestimmt, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, sobald gegenseitige Gefährdungen möglich sind. Als Fremdfirmenkoordinator fungiert die Airbus Projektleitung. Die grundsätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz der eigenen Mitarbeiter verbleibt stets bei der jeweiligen Fremdfirma selbst (Auftragnehmer). Die Fremdfirmenkoordination sorgt lediglich für die Abstimmung an der Schnittstelle zwischen den verschiedenen Unternehmen, um Gefahren, die aus der Zusammenarbeit entstehen, zu minimieren. Alle tätigen Firmen sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeiten die Fremdfirmenunterlagen, die in Formularform zur Verfügung gestellt werden, auszufüllen und beim Fremdfirmenkoordinator einzureichen. Das gilt nicht nur für die direkt beauftragten Firmen, sondern auch für alle Nachunternehmer. 4.5.   Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Neben der Objektüberwachung ist aufgrund der EG-Baustellenrichtlinie gem. Baustellenverordnung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) vom Bauherrn bestellt. Soweit es für die Sicherheit erforderlich ist, hat der SiGeKo Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter darüber zu unterrichten. Die Pflichten der Objektüberwachung und die des Auftragnehmers werden hierdurch nicht berührt. Rechtzeitig vor Montagebeginn hat der Auftragnehmer den Baustellenerfassungsbogen, die Koordinationsvereinbarung, die Selbstauskunft und die Gefährdungsbeurteilung auszufüllen sowie den Montageablauf auf sicherheitstechnische Belange mit dem SiGeKo abzustimmen. Eine Sicherheitseinweisung durch den SiGeKo ist vor Aufnahme der Tätigkeiten obligatorisch. 4.6.   Zugang zum Werksgelände und zu Gebäuden Das Airbus-Werksgelände Hamburg-Finkenwerder ist zugangsbeschränkt. Um das Gelände betreten zu dürfen, ist für jede Person einzeln eine temporäre Zugangsberechtigung beim Werksschutz am Werkszugang Osttor, Kreetslag 10, zu beantragen. Für den Antrag auf Zugangsberechtigung ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich, andernfalls wird der Zugang definitiv verwehrt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig um erforderliche Zugangsberechtigungen zu kümmern. Es wird darauf hingewiesen, dass es zu Stoßzeiten wie Anfang eines Monats zu längeren Wartezeiten kommen kann. Wartezeiten oder die Verwehrung der Zugangsberechtigung entbindet den Auftragnehmer ausdrücklich nicht von seinen vertraglichen Pflichten und berechtigt auch keinesfalls zu einem Anspruch auf Vergütung eines Mehraufwands. Die Koordination muss der Auftragnehmer in sein Angebot einkalkulieren. 4.7.   Baustellenordnung Airbus Für jede Baustelle auf dem Airbus-Werksgelände Hamburg-Finkenwerder gilt die Baustellenordnung für das Werk Hamburg-Finkenwerder. Die Inhalte sind zu beachten und vertraglich bindend. 4.8.   Baustellensprache Die Baustellensprache ist deutsch. Der Auftragnehmer hat – auch bei Einsatz von Subunternehmern – jederzeit zu garantieren, dass auf jedem einzelnen Einsatzort auf der Baustelle eine vollständige und problemlose Verständigung auf Deutsch erfolgt. Wird festgestellt, dass dies nicht möglich ist, so hat der Auftragnehmer unverzüglich Abhilfe zu schaffen und diese dem Auftraggeber anzuzeigen. Bleibt diese Abhilfe aus, so ist der Auftraggeber berechtigt, die betroffene Kolonne bzw. den betroffenen Subunternehmer von der Baustelle zu verweisen. Der Auftragnehmer hat für alle daraus entstehenden Ausfälle, Verzögerungen und Schäden aufzukommen. § 4 Nr. 8 VOB/B bleibt unberührt. 4.9.   Bauleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer übernimmt als Generalunternehmer (GU) für die vergebenen Gewerke die Gesamtverantwortung für die Ausführung des Bauprojekts gegenüber dem Bauherrn. Der Auftragnehmer bestimmt eine GU-Bauleitung. Zu den Aufgaben der GU-Bauleitung gehören insbesondere: Koordination der Nachunternehmer, Qualitätssicherung, Termin- und Kostenkontrolle und Reporting an den Auftraggeber und die Bauüberwachung, Dokumentation wie Führung des Bautagebuchs. Die Teilnahme der GU-Bauleitung an der wöchentlichen Baubesprechung ist obligatorisch. Das Bautagebuch ist wöchentlich bei der Baubesprechung für die vergangene Woche einzureichen. 4.10.   Sicherheitsbeauftragter des Auftragnehmers Die Gestellung eines Sicherheitsbeauftragten, der durch regelmäßige Kontrollgänge die Einhaltung  der  UVV überwacht und Mängel an Geräten, Gerüsten, Geländern, Abdeckungen usw. dem Auftragnehmer zur Beseitigung meldet, gehört zur Leistung des Auftragnehmers, einschl. Abstimmung mit den vom Bauherrn eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator. Die Betriebs-, Kontroll- und Ordnungsvorschriften des Auftraggebers sind einzuhalten. Zuwiderhandelnde Personen hat der Auftragnehmer auf Verlangen der Bauleitung sofort von der Baustelle zu verweisen.
II. Bau-/Baustellenbeschreibung
III-1. ZTV - Baustelleneinrichtung III-1.   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Gewerk   Baustelleneinrichtung 1.   Leistungsumfang 1.1.   Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet die gesamte Baustelleneinrichtung für die nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen. 1.2.   Südlich der Halle 241-244 steht befestigte und befahrbare Flächen für die Baustelleneinrichtung auf der derzeitigen Parkplatzfläche zwischen den Bughutzen Halle 241 und Halle 242 zur Verfügung. Die genaue Begrenzung wird nach gemeinsamer Erarbeitung des Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung und der Projektleitung des Auftraggebers festgelegt. Um Beschädigungen an der Pflasterung mit Betonpflaster zu vermeiden, ist dieses bei Lagerung von schweren Gegenständen entspechend zu schützen. Schadstellen sind nach Räumung der Baustelle auszubessern.. 1.3.   Nördlich der Halle 241-244 werden mehrere befestigte und befahrbare Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Es ist grundsätzlich zu beachten, dass auf der nördlichen Hallenvorfeldfläche ein erhöhter Logistik- und Taktverkehr vorhanden ist. Eine entsprechende Rücksichtnahme ist erforderlich. Im Nordwesten steht an der Flutschutzmauer eine reine Lagerfläche für Materialien und Aufstellfläche für Materialcontainer zur Verfügung. Auf der Ostseite im Bereich der Nachbarhalle wird eine Fläche für die Aufstellung von Personal- und ggf. Materialcontainern zur Verfügung gestellt. Eine Lagerfläche ist hier nur eingeschränkt möglich. An dern Ecken der Hallen 241 und 244 sowie zwischen den Hallen 242 und 243 wird eine Fläche für den täglichen Bedarf und die Einbringung in das Untergeschoss frei gehalten. Zusätzlich wird eine kleinere Fläche für den täglichen Bedarf zwischen den Hallen 241 und 242 oder zwischen den Hallen 243 und 244 als Baustelleinrichtungs- oder Vormontagefläche bereitgestellt. 1.4.   Eine Lagerung innerhalb der Halle darf aufgrund der laufenden Produktion nicht erfolgen und muss entsprechend in den vor beschriebenen Flächen der Baustelleneinrichtung erfolgen. 1.5.   Der Auftragnehmer muss selbst eine geschützte bzw. gesicherte Materiallagerung gewährleisten, ggf. in Materialcontainern. Vom Auftraggeber werden keine Lagerräume zur Verfügung gestellt. 1.6.   Für die Leistungen sind erforderliche Arbeits- und Schutz- oder ggf. Rollgerüste, Arbeitsbühnen und Hubsteiger - auch über 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe - in den jeweiligen Positionen mit einzurechnen. Die Leistung gilt entgegen der VOB als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. 2.   Ausführung 2.1.   Für die vorgesehene Baustelleneinrichtungsfläche ist ca. 5 Tage nach Beauftragung ein Baustelleneinrichtungsplan als Vorschlag zur Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der Bauleitung und zur Freigabe durch den Auftraggeber einzureichen. 2.2.   Die Waschgelegenheiten in den Hallen stehen nicht zur Verfügung. Waschcontainer bzw. transportable Toiletten sind als Teil der Baustelleneinrichtung vorgesehen. Besondere Maßnahmen zur Hygiene sind zu beachten. Eine tägliche Reinigung ist vorgesehen, ausgeschrieben und durchzuführen. 2.3.   Die Baustelle ist am Ende eines jeden Arbeitstages stets besenrein und aufgeräumt zu hinterlassen. Unnötige Staubentwicklung ist zu vermeiden. Die Arbeiten sind daher staubarm bzw. mit entsprechenden Staubschutzmaßnahmen auszuführen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.4.   Motorische Hilfs- und Arbeitsgeräte, die innerhalb der Hallen genutzt werden, müssen mit Abgasschläuchen ausgestattet sein, über die die Abgase aus dem Gebäude geführt werden, bzw. elektrisch angetrieben werden. 2.5.   Die Hallenfläche darf nur mit Hallenreifen befahren werden (Weißbereifung). Bei schwarzer Bereifung ist ein adäquater Schutz vorzusehen. 2.6.   Die Gestellung eines Sicherheitsbeauftragten, der durch regelmäßige Kontrollgänge die Einhaltung  der  UVV überwacht und Mängel an Geräten, Gerüsten, Geländern, Abdeckungen usw. dem Auftragnehmer zur Beseitigung meldet, gehört zur Leistung des Auftragnehmers, einschl. Abstimmung mit den vom Bauherrn eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator. 2.7.   Die Betriebs-, Kontroll- und Ordnungsvorschriften des Auftraggebers sind einzuhalten. Zuwiderhandelnde Personen hat der Auftragnehmer auf Verlangen der Bauleitung sofort von der Baustelle zu verweisen. 2.8.   Das gesamte Baugelände liegt innerhalb des Airbus-Werksgeländes. Es erfolgt jedoch keine Baubewachung durch den Auftraggeber. Erforderliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind daher vom Auftragnehmer zu ergreifen. Bauzäune, auch wenn sie verschraubt sind, bieten keine ausreichende Materialsicherheit. 2.9.   Bauzäune als Abtrennungen innerhalb der Hallen sind nach Bedarf erforderlich. Bei paralleln Bau- und Produktionstätigkeiten innerhalb einer Hallenfläch, wird die durch Bauzäune abgegrenzte Fläche als Baustelle deklariert und an den Zugängen gekennzeichnet. Das gilt auch für den Zeitraum der Betriebsruhe, da die Prodktion nicht komplett ausgesetzt, sondern lediglich mit geringerer Kapazität fortgeführt wird. Bauzäune als Abgrenzung und Absturzsicherungen an den Brückenkanten sowie um die Gruben und Schächte herum sind ausgeschrieben. Sämtliche Bauzäune innerhalb der Hallen sind ggf. mit Schutz an den Betonfüßen zum Schutz der Hallenböden vorzusehen. Bauzäune als Abtrennungen der Baustelleneinrichtungsfläche im Außenbereich sind ebenfalls ausgeschrieben.
III-1. ZTV - Baustelleneinrichtung
03 Bauvorbereitende Maßnahmen für Baukonstruktion
03
Bauvorbereitende Maßnahmen für Baukonstruktion
03.03 Bauwasserversorgung BE Nord und Süd H241-242
03.03
Bauwasserversorgung BE Nord und Süd H241-242