Metallbauarbeiten-Innentüren
Stadt Essen Grugapark Bauernhofcafe - Gebäudeausbau
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Baubeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen Anlagenverzeichniss Baubeschreibung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bauvorhaben Neubau Café am Bauernhof im Grugapark, 45131 Essen Gemarkung Rüttenscheid, Flur 007, Flurstück 194. 1. Allgemeines Auf einem Teilgrundstück im Grugapark Essen, soll für Grün und Gruga der Stadt Essen (GGE) -benachbart zum Kleintiergarten- der Neubau des Cafés am Bauernhof errichtet werden. Das gesamte Grundstück mit ca. 500m² Grundfläche ist im Eigentum der Stadt Essen. Das Gebäude wird eine Grundfläche von ca. 300 m² aufweisen sowie eine überdachte Außenterrasse mit ca. 100 m². Das Café  wird zukünftig durch einen externen Betreiber betrieben. Das gastronomische Angebot soll regionale Speisen, Gebäck und Getränke umfassen. Ein Teilbereich wird als Gastraum mit ca. 30 Sitzplätzen im Gebäude sowie 34 zusätzlichen Sitzplätzen unter einer überdachten Außenterrasse betrieben. Außerdem soll in dem integrierten Kiosk der Verkauf von Speisen und Getränken im Take-Away-Betrieb erfolgen. Der Zugang erfolgt barrierefrei im Bereich der auskrageden Überdachung. Der Küchenbereich umfasst die Zubereitungs- und Kioskküche sowie eine Spülküche und Vorratsräume, die zum Teil gekühlt werden. Die Belieferung erfolgt über eine, das Gebäude begleitende, Rampe. Das Gebäude ist in wärmegedämmter Holzrahmenbauweise mit einer Holzleistenbekleidung sowie teilweise in Massivbauweise mit Hochlochziegeln und mineralischem WDVS geplant. Einzelne Fassadenbereiche erhalten eine bodengebundene Fassadenbegrünung. Zur räumlichen Verbindung von Gastraum und Aussenterrasse ist eine großformatig öffenbare Glas-Faltanlage vorgesehen. Die Dachkonstruktion besteht aus Massiv-Sperrholzplatten, die pultartig ansteigen und dabei eine zweiseitig geneigte, flache Ebene bilden. Die Dachebene kragt gegenüber der Südostfassade ca. 3,5 m aus. Der wärmegedämmte Dachaufbau wird als extensives Solar-Gründach ausgebildet. Das Raumprogramm wurde in Abstimmung mit GGE (Grün und Gruga Essen) erstellt und richtet sich u.a. nach den Anforderungen zur Umsetzung der mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) bauaufsichtlich in NRW eingeführte Fassung der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen). Energietechnisch erfolgt die Umsetzung der Maßnahme gemäß der zum Zeitpunkt des Bauantrages aktuell gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) DIN 4108-2: 2013-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. 1.1 Erschließung Das Baugrundstück befindet sich im südöstlichen Gebiet des Grugaparks an der südwestlichen Grenzecke des Gruga-Freibades. Die Erschließung des Neubaus erfolgt über die Wegegabel zwischen dem Kinderspielplatz, dem Kleintiergarten und der Tummelwiese und wird barrierefrei gemäß DIN 18040-1 erfolgen. Der Haupteingang wird einladend und leicht auffindbar gestaltet. Im Bereich der Außenanlagen werden eine gastronomisch betriebene Außenterrasse, Hochbeete, Treppen- und Podestanlagen sowie Infrastruktureinrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Objekts  vorgesehen. 2. Grundlagen der Planung Grundlagen der Planung sind: - Leistungsbeschreibung -Neubau eines Cafés am Bauernhof- der Stadt Essen, Grugapark Essen - Nutzer- bzw. Betreiberanforderungen aus Planungsgesprächen gemäß der Protokolle - Abstimmung des Raumprogramm mit Grün und Gruga Essen - Abstimmung zur Küchenausstattung und Küchentechnik mit dem Betreiber - Ergebnisse aus den Planungs- u. Projektbesprechungenbesprechungen Nr. 01 bis 17 - Erläuterungsberichte der Fachplaner für TGA 3. Auftraggeber : Stadt Essen Grün und Gruga Lührmannstr. 80 45131 Essen Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1.0 - Normen, Grundlagen - siehe Vertragsbedingungen - Darüber hinaus gelten für alle Arbeiten die Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter, Verordnungen und Empfehlungen, Werks- und technische Vorschriften und Güte-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung sowie Hinweise, die sich auf die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach der neuesten Kenntnis der Technik beziehen und die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Liefer- und Herstellerfirmen. Es gelten alle für die im Leistungsprogramm enthaltenen Leistungen zutreffenden am Tag der Abnahme geltenden Normen und Vorschriften. Insbesondere: VOB, Teil B + C, Landesbauordnung NRW, Ausführungszeichnungen, Regeln der BG, Unfallverhütungsvorschriften, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Landesabfallgesetz LAbfG, Abfallsatzung der Stadt Essen, Gewerbeabfallordnung GewAbfV, Wasserhaushaltsgesetz. 2.0 - Schadstofffreie Materialien Für alle Baustoffe und Bauteile sind ausschließlich schadstofffreie Materialien zu verwenden. 3.0 - Baulärm, Arbeitszeiten Belästigungen im Baustellenbereich und von Anwohnern und Passanten an/auf Zufahrtsstraßen durch Lärm und Staubentwicklung o.ä. bei den Arbeiten bzw. Transporten sind auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung inkl. Staubschutz bei Transporten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die geltenden Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten. Desweiteren sind die Auflagen und Verwaltungsvorschriften des Immissionsschutzgesetzes einzuhalten. 4.0 - Baustellenzufahrt und Einrichtung, Verkehrssicherheit, Baustrom / Bauwasser Zufahrt zur Baustelle gemäß Luftbild mit eingetragener Wegeführung: Die Zufahrt erfolgt über die Straße "Am Grugapark ", durch den Eingang "Grugabad "  (Torbreite ca. 5m) und dem asphaltierten Weg folgend bis zum Baugrundstück. Folgendes ist zu beachten: Befahrbarkeit der Zuwegung : Es liegen keine klassifizierten Belastungsangaben für die befestigten Straßen/Wege im Grugapark vor. In der Praxis werden diese als Wege für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr (Mannschafts- und Leiterwagen) sowie zum Materialtransport mit LKW genutzt. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Verkehrssicherheit : Der Grugapark wird als öffentlich zugänglicher Landschaftspark täglich unterschiedlich stark von Menschen frequentiert. Bei der Andienung der Baustelle sind die Sicherheitsbelange der Parkbesucher zu beachten und besonders zu berücksichtigen. Außerdem befindet sich im Einzugsbereich der Baustelle eine Kita, die morgens und mittags über dieselben Wege, wie die der Baustelle, von Kindern mit Eltern erreicht wird. Erschwernisse u. Einschränkungen während der Ausführungszeit durch verkehrs- und sicherheitsbedingte Einflüsse sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Baustelleneinrichtung : Lagerung gemäß beigefügtem Baustelleneinrichtungsplan. Die Anlieferungen und Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung und den anderen beteiligten Firmen zu koordinieren. Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Baustellen-WC und Bauzaun werden bauseits (durch das Rohbauunternehmen) bereit gestellt und vorgehalten. Dem AN steht kein Verfügungsrecht über Räume innerhalb der Baustelle zu. vgl. VOB, Teil C, Ziffer 4.1.1; DIN 18 299. 5.0 - Baureinigung In die Einheitspreise ist einzukalkulieren, dass die Arbeitsbereiche und Zuwegungen während der gesamten Bauzeit sauber zu halten sind, betroffene Teile öffentlicher bzw. privater Straßen und Wege sind ständig sauber zu halten. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial, sonstige Abfälle) ist zu trennen und arbeitstäglich an einer von der Bauleitung festzulegenden Stelle zu sammeln. Der Schutt wird Eigentum des AN und ist mindestens 1 x wöchentlich zu entsorgen. Sofern der AN dieser Verpflichtung trotz Fristsetzungen nicht nachkommt, wird die Bauschuttbeseitigung durch den AG (Bauleitung) zu Lasten des AN veranlasst. Die entstehenden Kosten werden bei der Rechnungsbearbeitung in Abzug gebracht. Die Verwertung hat Vorrang vor der Deponierung. Auf den Abfallkatalog der Stadt Essen für die Entsorgung von Bau- und Baustellenabfällen wird hingewiesen. Alle Kosten der Entsorgung wie Liefern, Aufstellen, Austausch und Abtransport der Entsorgungscontainer inklusive erforderlicher Gebühren sind einzukalkulieren, der horizontale und vertikale Transport der Materialien von jeder Entstehungsstelle in den Container außerhalb der Förderweglängen gemäß DIN 18459 wird gesondert vergütet. Werden darüberhinaus Schadstoffe vorgefunden (z.B. PAK, PCB, Asbest etc.), ist dies dem AG unverzüglich zu melden. Wiederverwertbares Material (z.B. Beton, Hölzer, Metalle, Kunststoff, Elektroschrott etc.) geht in den Besitz des AN über und ist sofort abzutransportieren. 6.0 - Ausführungsunterlagen Sämtliche Ausführungsunterlagen werden dem AN in digitaler Form übergeben. Die Ausführungsunterlagen werden dem AN sukzessive nach Planungsfortschritt zur Verfügung gestellt, so dass die branchenüblichen Zeiten für Materialbeschaffung und -disposition eingehalten werden können. 7.0 - Meterrisse Meterrisse werden bauseits durch den Rohbauunternehmer im Gebäude angelegt. 8.0 - SiGeKo Der Bauherr setzt gemäß Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ein. Der AN hat seinen auf der Baustelle verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfer zu benennen. Die Gefährdungsbeurteilung des AN ist dem SiGeKo unaufgefordert vorzulegen. 9.0 - Personal Der AN verpflichtet sich, für die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen und zur Einhaltung der vereinbarten Termine ausreichendes Personal mit qualifizierter Führung zur Verfügung zu stellen. 10.0 - Witterung Erschwernisse während der Ausführungszeit durch Witterungseinflüsse sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. z.B. gelten Regenfälle als typische Gefahrenursache im Bauwesen. Niederschläge und deren Schäden sind durch den AN ohne Vergütung zu beseitigen. Im Übrigen gelten die Regelungen der VOB Teil B. 11.0 - Bauablauf Werden über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, Leistungen außerhalb der nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) festgelegten Arbeitszeiten erforderlich und durch den Auftraggeber angeordnet, so wird der hierdurch entstehende Mehraufwand gemäß den Zuschlägen des BRTVs auf Nachweis vergütet. 12.0 - Koordination Der AN hat sich mit den parallel am Bau tätigen Firmen hinsichtlich der Arbeitsabläufe, Termine u.ä. zu koordinieren. 13.0 - Montageplanung / Statik Der AN hat, soweit erforderlich, Montage- bzw. Aufstellzeichnungen unverzüglich nach Beauftragung dem AG rechtzeitig zur formellen Freigabe vorzulegen. Es ist mit einer Prüfzeit von 1 Woche auf Auftraggeberseite zu rechnen. Die Bauzustände/Sicherungsmaßnahmen sind, soweit erforderlich, durch den AN ohne gesonderte Vergütung zu bemessen und nachzuweisen. 14.0 - Gerüste Entfällt 15.0 - Maße Alle Maße sind ca.-Maße und vor Ausführungs- bzw. Planungsbeginn eigenverantwortlich vom AN aufzunehmen. 16.0 - Nebenleistungen Siehe hierzu auch 4 der VOB Teil C und die gewerkespezifischen Vorbemerkungen. 17.0 - Bautagebericht Der AN hat täglich einen Bautagebericht zu verfassen mit allen relevanten Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter, zu Gerät, ausgeführten Tätigkeiten, Wetter etc. und dem AG / Architekten vorzulegen. (siehe auch ZVB des AG) 18.0 - Termine Rahmentermine gemäß Vertragsbedingungen. 19.0 - Baugespräche Der AN hat an den regelmäßig stattfindenden Baugesprächen mit einem entscheidungsbefugten Mitarbeiter teilzunehmen. 20.0 - Objektbegehung vor Angebotsabgabe Dem Bieter wird vor Abgabe des Angebotes empfohlen, sich eingehend über die Lage und Beschaffenheit sowie über An- und Abfuhrverhältnisse an Ort und Stelle zu informieren und eventuelle Schwierigkeiten bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Absprache mit dem AG möglich. Spätere Einwände oder Vorbehalte, die aus Unkenntnis der Gegebenheiten abgeleitet werden, können nicht geltend gemacht werden. 21.0 - Bauwesenversicherung Entfällt 22.0 - Sonstiges Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Materialien und Bauteile, einschl. Abladen, Lagern, Transportieren auf der Baustelle, sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. Alle Leistungen, die zur Funktionsfähigkeit bzw. Vollständigkeit der beschriebenen Arbeiten erforderlich werden, sind im Einheitspreis enthalten, auch wenn im Einzelfall diese Leistungen nicht besonders erwähnt sind. Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach besonderer Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist. Dem LV sind folgende Planunterlagen beigefügt: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- BHC_Luftbild BHC_Baustelleneinrichtung A 00 BHC_Grundriss A 01 BHC_Schnitte A+B_A 02 BHC_Schnitte C+D_A 03 BHC_Ansicht SW+NW_A 04 BHC_Ansicht NO+SO_A 05 BHC_Konstruktionsansichten_A 06 BHC_Dachaufsicht_A 07 BHC_Fassadenschnitte D 01-02, S 01-02.1_A 08 BHC_Fassadenschnitte D 02.2-03.1, S 02.2-03.1_A 09 BHC_Fassadenschnitte D 03.2-04, S 03.2-04_A 10 BHC_Fassadenschnitte D 05-06.1+2, S 05-06.1+2_A 11 BHC_Deckenspiegel_A 13 BHC_Detail-Horizontalschnitt Faltwand D 10 BHC_Detail-Personaleingang D 11 BHC_Detail-Fußbodenaufbauten D 12 Haustechnik: Haustechnik_Sanitär Haustechnik_Lüftung Haustechnik_Elektro Haustechnik_Elektro_Durchbrüche
Baubeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen Anlagenverzeichniss
05 Los 5 Metallbauarbeiten - Innentüren
05
Los 5 Metallbauarbeiten - Innentüren
Art und Umfang der Leistung Art und Umfang der Leistung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallerbeiten. Die Leistung umfasst das Liefern und Herstellen von Edelstahl-Betriebstüren, elektrisch und manuell betrieben, einschl. Edelstahlzargen und aller Nebenarbeiten. Termine (voraussichtlich) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Türenaufmaß Ausführungsbeginn: 15.02.2027 (07. KW) Ausführungsende: 19.02.2027 (07. KW) Zargen- + Türblättereinbau Ausführungsbeginn: 07.06.2027 (23. KW) Ausführungsende: 11.06.2027 (23. KW)
Art und Umfang der Leistung
Beigefügte Unterlagen Dem LV sind folgende Planunterlagen beigefügt: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- BHC_Luftbild BHC_Baustelleneinrichtung A 00 BHC_Grundriss A 01 BHC_Schnitte A+B_A 02 BHC_Schnitte C+D_A 03 BHC_Ansicht SW+NW_A 04 BHC_Ansicht NO+SO_A 05 BHC_Konstruktionsansichten_A 06 BHC_Dachaufsicht_A 07 BHC_Fassadenschnitte D 01-02, S 01-02.1_A 08 BHC_Fassadenschnitte D 02.2-03.1, S 02.2-03.1_A 09 BHC_Fassadenschnitte D 03.2-04, S 03.2-04_A 10 BHC_Fassadenschnitte D 05-06.1+2, S 05-06.1+2_A 11 BHC_Deckenspiegel_A 13 BHC_Detail-Horizontalschnitt Faltwand D 10 BHC_Detail-Personaleingang D 11 BHC_Detail-Fußbodenaufbauten D 12 Haustechnik: Haustechnik_Sanitär Haustechnik_Lüftung Haustechnik_Elektro Haustechnik_Elektro_Durchbrüche
Beigefügte Unterlagen
Technische Vorbemerkung - Technische Vorbemerkungen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: EG 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben. Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Der Auftragnehmer hat den Schließplan in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzustellen, damit die speziellen Vorstellungen des Auftraggebers berücksichtigt werden können. Der Schließplan darf unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sondern ist so sicher zu bearbeiten, zu verwahren und zu transportieren, dass jegliche Art unbefugter Zugriffe durch Dritte ausgeschlossen ist. Die erforderlichen Längen der Profilzylinder hat der Auftragnehmer vor Ort zu ermitteln. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zylinder annähernd bündig mit der Oberfläche der Schilder oder Rosetten abschließen. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. 5. Angaben zur Abrechnung Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5. Abschnitt 4.2.8 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendiges Vergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung -
05.1 Edelstahltüren
05.1
Edelstahltüren
05.2 Stundenlohnarbeiten
05.2
Stundenlohnarbeiten