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Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden.
https://www.freundlieb.de/avb/
Allgemeine Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben: St. Vinzenz Gebäude am Ring (GaR) und Kita
Bürohaus und Kita
Fahrendeller Str. 21-23, 44787 Bochum
Ausschreibung: 4513 TG-Dämmung GaR
Auf dem Grundstück des ehemaligen Klostergartens an der Fahrendeller Straße Ecke Nordring in Bochum, soll ein Bürogebäude mit unterschiedlichen Nutzungen entstehen und im hinteren Bereich eine Kindertagesstätte.
Die Nutzungen des „Gebäude am Ring“ (GaR) sind vielseitig und sollen in Zukunft ein Gemeinschaftsbüro, eine Pflege- und Beratungseinrichtung, drei zur Fremdvermietung gestellten Praxiseinheiten, Räumlichkeiten für Workshop und Schulung und einen Veranstaltungssaal für nicht mehr als 200 Personen sowie Räumlichkeiten für zwei Jugendwohngruppen und 13 Trainingswohnungen für junge Erwachsene beinhalten.
Das Haus ist als konventioneller 4- bis 5-geschossiger Massivbau mit einem TG als WU-Konstruktion geplant. Das Tiefgeschoss des Gebäudes beinhaltet eine Tiefgarage mit Fahrradkeller, sonstigen Kellerräume und Technikräumen. Bei der Tiefgarage handelt es sich um eine nicht öffentliche Mittelgarage unter 1000 m² mit natürlicher Lüftung.
Im Weiteren soll im geschützten inneren Bereich des Grundstückes eine Kindertagesstätte entstehen. Die Kindertagesstätte ist als 1-geschossige Massivholzkonstruktion auf einer Betonbodenplatte geplant. Unter der Bodenplatte gibt es nur einen kleinen Kriechkeller für die unterirdische Technikanbindung.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Zusätzliche Vorbemerkungen 4513 TG-Dämmung GaR
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18345
Wärmedämm-Verbundsysteme, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade,
- VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
- WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit der Wanduntergründe durch Schnurgerüst und Flächenaufmaß sicherzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle
eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Siloaufstellungen, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze,
Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der
Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind
u. a.:
- vollständiges Wärmedämm-Verbundsystem nach GEG-Nachweis,
- Anpassung des WDVS an den Geländeverlauf,
- Anschluss an integrierten und vorgesetzten Sonnenschutz,
- Anordnung von Brandschutzriegeln,
- statische Bemessungen, Windsog, Dübelberechnung,
- Gefahr von Veralgung,
- Sockelausbildung,
- Dachrandanschluss sowie Innenseiten von Attiken,
- Dehnungsmöglichkeiten an Fensterbankanschlüssen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Sofern Regenfallrohre zur Ausführung von WDVS-Arbeiten demontiert werden, müssen vom AN provisorische
Regenwasserableitungen bis auf die Geländeoberfläche an allen Fallrohranschlüssen angebracht werden.
Im Falle von Zugerscheinung durch "Kaminwirkung" bei Gerüsten mit Gerüstverkleidung hat der AN bei
Erfordernis für temporäre Öffnungen in der Verkleidung zu sorgen.
Wenn dem AN Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt werden, sind diese von grober Verschmutzung, die
durch die Arbeiten des ANs entstanden sind, täglich zu Arbeitsende zu reinigen.
3.2 Materialien
Die Verarbeitungsrichtlinien der WDVS-Hersteller sind ebenso einzuhalten wie die Vorgaben aus DIN 55699.
Polystyrol-Hartschaumdämmungen sind nur in grafitgeschäumter Ausführung zulässig. Alle Materialien sind
systemintern aus dem Produktangebot nur eines Herstellers zu beziehen.
Eckschutz- und Abschlussprofile sollen mit minimaler Ansichtsbreite in verzinkter Oberfläche, keinesfalls
jedoch kunststoffbeschichtet ausgeführt werden.
3.3 Untergrund
Dem AN obliegt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Prüfung des Untergrunds in Bezug auf Ebenheit,
Trockenheit, Saugfähigkeit, Materialeignung, Festigkeit der Oberfläche etc.
3.4 Anschlüsse
Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind durch geeignete Maßnahmen, z. B. entsprechen de An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dergleichen, zu trennen. Des Weiteren ist bei Anschlüssen zwischen Bauteilen im Innen- und Außenbereich eine thermische Trennung auszubilden; der Isothermenverlauf ist zu beachten.
3.5 Fugen
Der AN erfragt unaufgefordert die größten zu erwartenden Fugen und Setzungsbewegungen, er stimmt die
Auswahl geeigneter Fugenprofile hierauf ab. Die Ausbildung aller Fugen sowie der An-/Abschlüsse erfolgen
nach Vorgaben des Systemherstellers. Fugen sind im WDVS direkt oberhalb der Fugen im Untergrund des
WDVS auszuführen.
3.6 Oberputz/Beschichtung - WDVS
Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Ober putzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im Oberputz gelten als wesentlicher Mangel. Besonders bei Oberputzschichten mit Farbzusatz ist darauf zu
achten, dass für zusammenhängende Flächen nur Material einer Charge verwendet wird.
Alle nichtmineralischen, getönten Oberputze erhalten einen abschließenden Deckenanstrich mit
Silikonharzfarbe zur Vermeidung von Flecken/Farbunterschieden.
3.7 Deckendämmung
Bei außenseitiger Deckendämmung, bei z. B. auskragenden Bauteilen oder Loggien, sind vorderseitig
systemzugehörige Tropfkantenprofile mit mindestens 10 mm Überstand/Abkantung einzubauen. Als
Deckendämmung sind ausschließlich nicht brennbare Baustoffe zulässig, Polystyroldämmung darf nicht zum
Einsatz gebracht werden.
3.8 Innendämmungen
Soweit Innendämmungen an der Unterseite von Decken zur Ausführung gelangen, sind alle in die Decken
einbindenden Bauteile (Stützen, Unterzüge, Wandköpfe etc.) bis zu einer Höhe von 1,00 m unterhalb der
Decke allseitig flankierend zu dämmen, soweit nicht anderweitig anderslautend beschrieben.
Die an den Außenecken sichtbaren Dämmstoffanschnitte sind zu überdecken, ausgenommen es handelt sich
um durchgängig monolithische Dämmstoffe ohne andersartige Oberfläche. Soweit konstruktiv möglich, sollen
die Anschnittsflächen von Dämmstoffen an Außenecken von Unterzügen nach unten und nicht seitlich
angeordnet sein. Der AN stellt dem AG verschiedene Möglichkeiten der Ausführung von Außenecken (z. B.
Über-Eck, Gehrung, Blechprofilabdeckung etc.) im Rahmen einer Bemusterung zur Auswahl vor.
Soweit Befestigungsmittel von Innendämmungen nach Herstellerangaben in die Oberfläche bündig einsenkbar sind, ist diese Einsenkung auszuführen.
3.9 Oberflächenvergütung - Anti-Graffiti
WDVS-Oberflächen an öffentlich begehbaren Flächen erhalten bis 3,00 m Höhe, soweit nicht abweichend
beschrieben, eine zum System des WDVS-Herstellers gehörige Anti-Graffiti-Beschichtung.
3.10 Biozide Materialeinstellungen
Dem AG ist bekannt, dass Jahre nach der Herstellung des WDVS ein Algen- und Pilzbefall an
Fassadenflächen auftreten kann. Biozide Einstellungen der Oberputze oder Anstriche können diesen Effekt als Opferschicht nur verzögern, nicht jedoch dauerhaft unterbinden. Aus Gründen des Umweltschutzes soll der AN, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, in bewitterten Lagen keine biozid eingestellten Materialien verwenden, um keine Biozide in das Grundwasser einzutragen.
3.11 Sockel
Die Oberfläche des Sockelputzes ist, soweit nicht ausdrücklich anderslautend beschrieben, mit einfarbig
grauem Oberputz und doppellagiger Gewebespachtelung (Panzergewebe) herzustellen.
3.12 Bauphysik
Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen (Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen
grundsätzlich gedämmt werden.
Metallprofile, z. B. Sockelprofile, sind, wenn der Untergrund nicht aus schwach dämmendem Baumaterial wie
z. B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem
Dämmstoff, z. B. extrudiertem Polystyrolhartschaum, thermisch von den Wänden zu trennen. In das WDVS
einbindende oder dieses tangierende Bauteile sind mit dauerelastischen Materialien oder
bewegungsaufnehmenden Fugenprofilen so anzuarbeiten, dass die auftretenden Längenänderungen
zwängungsfrei aufgenommen werden.
Soweit Dübel zur Befestigung von WDVS verwendet werden, sind nur eingesenkte Dübel mit
wärmegedämmten Kopfscheiben zulässig.
3.13 Brandschutz
In WDVS mit brennbaren Dämmstoffen sind Brandschutzriegel aus nichtbrennbaren Dämmstoffen
(Mineralwolle A1, Flammpunkt > 1.000 °C) mindestens an folgenden Stellen einzubauen:
1. < 90 cm über OK Gelände als Sockelstreifen,
2. im Gebäudeabschluss unterhalb Traufe/Attika,
3. vollständig umlaufend (nicht nur über Fensterstürzen!) in mindestens jedem zweiten Geschoss.
Beim Einbau von Polystyroldämmstoffen an Fassaden bewohnter oder genutzter Gebäude besteht während
des Anbringens der Polystyrolplatten bis zu deren Überdeckung mit Armierungsmörtel ein deutlich erhöhtes
Brandrisiko mit schlimmstmöglicher Personengefährdung! Aus diesem Grund ist der AN für die Einhaltung bzw. Umsetzung der nachfolgenden Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich:
- Aufklärung der Bewohner/Nutzer der Gebäude zu den Brandgefahren durch Aushänge und Flugblättern.
- Der AN wird nur so viele unverputzte Polystyrol-Dämmstoffflächen erstellen, wie es arbeitsablauftechnisch
unverzichtbar ist, um ansatzfreie Armierungsputzflächen zu bekommen.
- Dämmstoffe aus Polystyrol dürfen vom AN nur in mindesterforderlicher Menge und stets nur unmittelbar vor
ihrer Verarbeitung auf dem Gerüst zu lagern.
Das Arbeitsgerüst ist vom AN arbeitstäglich komplett von Polystyrolresten abzufegen; alle übrigen
brennbaren Stoffe sind von dem Gerüst und unter dem Gerüst arbeitstäglich zu entfernen.
- Der AN benennt dem AG bis spätestens 5 Tage vor Ausführungsbeginn den für den Brandschutz
verantwortlichen Bauleiter namentlich.
Gleichfalls sind Brandwände mit nicht brennbaren mineralischen Dämmstoffen zu überdecken, der AN
erkundet hierfür unaufgefordert die Lage von Brandwänden hinter den zu verputzenden Außenwänden. Der
Sockelbereich solcher Brandwandüberdeckungen ist mit feuchtigkeitsresistenter und nicht brennbarer
Schaumglasdämmung zu versehen.
3.14 Statik/Windlasten
Der AN schuldet im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Dübelstatik und als deren Grundlage eine Windsogberechnung samt deren Prüfung. Alle erforderlichen Eingangswerte für die Statik ermittelt der AN nach Auftragserteilung selbstständig.
Zusätzliche Vorbemerkungen
LV-Anlagen (zum Download) A nlagen zum LV
01. BE-Plan und Übersichtsplan
02. Planungsunterlagen Architektur GaR
03. Terminplan Stand 30.06.2025
04. Wärmeschutznachweis GaR
05. Brandschutzkonzept GaR mit Anlagen
06. LCA-Analyse GaR
LV-Anlagen (zum Download)
01 TG-Dämmung Decke
01
TG-Dämmung Decke
01.01 TG-Dämmung Isover Topdec Decke UG GaR
01.01
TG-Dämmung Isover Topdec Decke UG GaR
01.02 Alternativ Rockfon TG-Dämmung Decke UG GaR
01.02
Alternativ Rockfon TG-Dämmung Decke UG GaR
02 TG-Dämmung Wand
02
TG-Dämmung Wand
02.01 TG-Dämmung Isover Ultimate Wand UG 2-1 Bauteil 1-3
02.01
TG-Dämmung Isover Ultimate Wand UG 2-1 Bauteil 1-3