Erdarbeiten mit Verbau
Spreestraße 12, 12439 Berlin
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01
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Alle Kosten, die durch Forderungen dieser Vorbemerkungen entstehen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Herausnahme bzw. separate Vergabe von Titeln bleibt vorbehalten. 2. Änderungsvorschläge Vorschläge für geeignetere Materialwahl sowie wirtschaftlichere und konstruktiv bessere Lösungen sind mit der Angebotsabgabe bekanntzugeben. Zu den angebotenen Fabrikaten sind mit der Angebotsabgabe Muster und Prospektmaterial kostenlos vorzulegen. 3. Maßnahmen gegen schädliche Witterungseinflüsse Zum Schutz gegen schädliche Witterungseinflüsse aller Art sind jahreszeitlich unabhängig, für die Durchführung und Sicherung aller eigenen Leistungen entsprechende Vorkehrungen zu treffen. 4. Baugrube Vor Beginn der Bauarbeiten hat der Rohbauauftragnehmer vom Auftragnehmer für die vorbereitenden Erdarbeiten die Baugrube voll verantwortlich zu übernehmen. Zu diesem Zweck werden bei der Übernahme von dem AN für die vorbereitenden Erdarbeiten ein Protokoll und Zeichnungen über vorhandene Aushubhöhen, Böschungen, Zustand der angrenzenden Gehwege usw. übergeben. Der Rohbauauftragnehmer hat die Unterlagen unverzüglich genau zu prüfen für abzuzeichnen. Werden Abweichungen und/ oder Mängel festgestellt, so sind diese unter Angabe der Mängelbeseitigungsmöglichkeiten zu vermerken. Das Protokoll ist zugleich Abrechnungsgrundlage und ist der Bauleitung 2-fach zu übergeben. Evtl. später notwendige Regulierungsarbeiten gehen allein zu Lasten des Rohbauauftragnehmers. Mit der Baugrube übernimmt der Auftragnehmer die Haftung und die Kosten für die Spartensicherung. Bei Baugrubenaushub (nach Grobaushub) sind als Beihilfen Schnurgerüste, Nebenachsen und Hilfspunkte, welche für die Feinabsteckung und Einmessung des Bauwerkes (einschl. der Fundamente) erforderlich sind, Zug um Zug zu erstellen. 5. Maße und Nivellemente Alle Maßnahmen und Eintragungen in den Planunterlagen sind vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit zu überprüfen. Übernommene Festpunkte wie Meterrisse usw. sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. 6. Grund- und Baueinmessungen Der AN bekommt vom Auftraggeber beauftragten Vermessungsbüro kostenfrei zwei Grundachsen, sowie einen verbindlichen Höhenpunkt übergeben. Der Unternehmer haftet für die Einhaltung aller Grundstücksgrenzen, Flucht- und Baulinien, Höheneinmessungen und Nachbaranschlüsse, so, wie sie in den behördlichen oder sonstigen genehmigten Plänen eingetragen sind. Örtliche Einmessungen sind daraufhin laufend zu kontrollieren. Grenzsteine, Grenzmarkierungen, städtische Messungspunkte etc. sind durch Setzen von Rohren, Meisselkreuzen oder sonstiger Kennzeichen im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen zu sichern. Übernommene Festpunkte sind für die ganze Dauer der Bauzeit gegen jegliche Beschädigung fachgerecht zu schützen. Verlorengegangene Punkte sind wieder herzustellen. Außerdem ist der Nachweis zu führen, dass sämtliche Bauteile plangerecht ausgeführt wurden. Der Nachweis ist von einem staatlich anerkannten Vermessungsingenieur zu führen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. Die Anzeichnung der Meterrisse an allen Wohnungszugängen (Türöffnungen) ist bei der Rohbauausführung mittels mechanisch befestigter Meterrissplakette vorzunehmen und verbindlich zu kennzeichnen. Undeutliche bzw. entfernte Markierungen sind ggf. auch mehrmals zu wiederholen. Im Bereich der Aufzüge sind ebenfalls verbindliche Höhenmarkierungen fest am Gebäude mittels mechanisch befestigter Meterrissplakette o.ä. zu realisieren und nach Fertigstellung der Aufzüge zu entfernen. Anfallende Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 7. Gebäudesicherung Die Zugänge zum Neubau sind mit provisorischen Verschalungen und Brettertüren zu versehen, die nach der Arbeitszeit und an Feiertagen verschlossen gehalten werden müssen. Je 2 Schlüssel sind der Bauleitung zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
Termine Ausführungszeitraum Rohbau: Beginn voraussichtlich 27.11.2026 1 Woche nach Auftragserteilung erfolgt gemeinsam mit der Bauleitung des AG eine Anlaufbesprechung. Weitere Zwischentermine für Lieferungen und Leistungen werden nach Terminplan bzw. nach Baufortschritt von der Bauleitung bekanntgegeben. Wegen der Kürze der Termine sind Lieferungen und Leistungen mit den anderen am Bau beschäftigten Firmen exakt abzustimmen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die sehr knapp bemessene Bauzeit nicht überschritten werden darf. Um eine rechtzeitige Fertigstellung zu gewährleisten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Vertragsleistungen mit den Vertragsleistungen der anderen am Bau beteiligten Firmen entsprechend abzustimmen. Dies gilt besonders bei Zwischenterminen, sowie einzelner abgeschlossener Teilleistungen. Die Arbeitstermine können sich verschieben, maßgebend sind dann die für die Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte genannten Arbeitstage. Bei bauseitigem Terminverzug (z.B. fehlende Vorleistung anderer Gewerke) erfolgt ein erneuter Abruf drei Werktage vor Arbeitsbeginn. Mehrkosten durch Terminverschiebungen entstehen dem AG nicht. Sonderwünsche: Änderungswünsche des Bauherrn sind jederzeit möglich, sofern es der Bautenstand zulässt und hierdurch keine Verzögerungen auftreten. Die hierdurch bedingten Mehr- oder Minderkosten sind dem Bauherrn gesondert in Rechnung zu stellen bzw. zu erstatten. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei den auszuführenden Arbeiten der behördlich vorgeschriebene Lärmschutz eingehalten werden muss.
Termine
Baubeschreibung Die BUWOG Berlin Wohnen GmbH errichtet zwischen den Grundstücken Hasselwerderstraße, Fließstraße, Spreestraße und der Spree in 12439 Berlin im Ortsteil Niederschöneweide des Bezirks Treptow-Köpenick ein neues Wohngebiet mit dem Namen bdquo;Wohnwerkldquo;. Das Baufeld WA 1.1/2.1 wird begrenzt durch die Straße Kupferkamp im Südwesten, der Spreestraße im Nordwesten, der Spree im Norden und dem Baufeld WA 1.2/2.2 im Südosten. Die geschlossene Bauweise der geplanten Bebauung mit zwei verbundenen Gebäuden orientiert sich parallel zur Straße. Durch die Anordnung einer Tiefgarage, die vom Kupferkamp erschlossen wird, ist der Innenraum zum Nachbarbaufeld verkehrsfrei und erlaubt damit die Bildung eines ungestörten Freiraums mit einer dem Wohnen angemessenen Aufenthaltsqualität. In nachhaltiger Porotonbauweise werden 62 Wohnungen mit rund 1.500 m² Außen- bzw. Spielfläche entstehen. Ein fünfgeschossiges und ein siebengeschossiges Wohngebäude, jeweils mit einem zurückgesetzten Staffelgeschoss, formen in ihrer Gebäudegeometrie einen Riegel parallel zur Grundstücksgrenze entlang der Spreestraße bzw. entlang der Baugrenze des Kupferkamps. Die beiden in sich verzahnten Körper sind durch ein zurückgesetztes Sicherheitstreppenhaus miteinander verbunden.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorschriften / Regeln Leistungen, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung der Baumaßnahme notwendig sind, auch wenn nicht explizit beschrieben, sind in den Positionen mit einzukalkulieren. Die Benutzung von Räumen innerhalb der Neubauten als Unterkunft oder Baustofflager ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einerausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Standorte für Baumaschinen und Geräte sowie die Lagerflächen sind mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassaden oder aber das fertiggestellte Bauteil nicht verschmutzt werden. Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen sind grundsätzlich vom Auftragnehmer zu tragen. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen,die bereits Endprodukte darstellen, sind soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen bzw. Verschmutzungen zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftragserteilung das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
Allgemeine Vorschriften / Regeln
Hinweis Baustraßen, Unterbau für Lagerflächen o. ä. Es sind keine Baustraßen, befestigte Flächen für Lagerflächen o. ä. vorhanden. Sämtliche erforderliche Baustraßen, befestigte Flächen für Lagerflächen o. ä. sind in die Position bezüglich der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Einzukalkulieren ist jeweils die Herstellung, Vorhaltung / Unterhaltung und der spätere Rückbau und Abtransport zur eigenen Verwendung. Es ist ebenfalls einzukalkulieren, dass sich das Baufeld höhenmässig unterhalb des Höhenniveaus der angrenzenden Bereiche befindet.
Hinweis Baustraßen, Unterbau für Lagerflächen o. ä.
02 Baufeldfreimachung
02
Baufeldfreimachung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen: Für die Vorbereitung und Ausführung der Leistungen gelten insbesondere die Regelungen der DIN 18459 ATV - Abbruch- und Rückbauarbeiten. Nachweise, Anzeigen und Anmeldungen, die aus den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes resultieren, sind der Objektüberwachung mindestens 3 Werktage vor Beginn der Leistungsausführung unaufgefordert vorzulegen. Die Leistungen dienen der Vorbereitung des Baufelds für die nachfolgenden Leistungen des Tiefbaus.
Vorbemerkungen
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Rückbau
02.02
Rückbau
02.03 Entsorgung
02.03
Entsorgung
02.04 Stundenlohnarbeiten
02.04
Stundenlohnarbeiten
03 Baustelleneinrichtung
03
Baustelleneinrichtung
03.__.__.__.210 Temporären Notablauf herstellen Im Zuge der Ausführung der Dampfbremse einen temporären Ablauf herstellen, der temporäre Ablauf muss sicherstellen, dass das Regenwasser während der Bauphase kontrolliert abgeleitet wird, genaue Ausführung des temporären Ablaufes nach Wahl des Auftragnehmers. Der temporäre Ablauf entwässert über Öffnungen in der Attika und ist an das Behelfsregenfallrohr / Flexschlauch anzuschließen - Behelfsregenfallrohr / Flexschlauch in gesonderter Position. Einschließlich Muffe für den Anschluss an den Flexschlauch.
03.__.__.__.210
Temporären Notablauf herstellen
8.00
St
03.__.__.__.220 Behelfsregenfallrohr / Flexschlauch Behelfsregenfallrohr / gewebeverstärkter Flexschlauch DN100, abschnittsweise je nach Rohbaufortschritt anschliessen an provisorischen Notablauf, anbringen an Decken / Stützen mit Fallrohrschellen und später abschnittsweise wieder beseitigen. Spezialdübel für Befestigung in Poroton-Mauerwerk. Einschließlich täglicher Kontrolle und Unterhaltung.
03.__.__.__.220
Behelfsregenfallrohr / Flexschlauch
148.00
m
03.__.__.__.230 Behelfsregenf. / Flexschl. vorhalten u. unterhalten Behelfsregenfallrohr / gewebeverstärkter Flexschlauch DN100, vorhalten, arbeitstäglich kontrollieren und unterhalten und nachbefestigen.
03.__.__.__.230
Behelfsregenf. / Flexschl. vorhalten u. unterhalten
7,400.00
mWo
03.__.__.__.240 Foliendichtung, PE-HD, t=1,5mm, auf Böschung Foliendichtung, verlegen auf geneigter Böschung und wasserdicht verschweissen, Neigungswinkel der Böschung ca. 45deg;. Material: PE-HD Materialstärke t = 1,5mm Fachgerechte Verlegung einschließlich wasserdichtem Verschweißen der Nähte / Stösse. Überlappende Verlegung längs zur Böschung. Einbau unmittelbar vor Verfüllung / Auffüllung der Baugrubenbereiche am Uferweg. Einschließlich Lagesicherung an Fuß und Böschungskrone. Verlegung und Verschweissung durch geschulte Fachschweißer. Die Foliendichtung wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Gewerk GaLa-Bau überdeckt und verbleibt dauerhaft im Erdreich.
03.__.__.__.240
Foliendichtung, PE-HD, t=1,5mm, auf Böschung
300.00
m2
03.__.__.__.250 Gehwegüberfahrt aus Asphalt, 20m2 Gehwegüberfahrt aus Asphalt, Flächengröße ca. 20 m2, mit Trennlage etc. nach Erfordernis. Ausführung nach technischen Erfordernissen und behördliche oder sonstigen Vorschriften. Anmerkung: Der späterer Rückbau der Gehwegüberfahrt erfolgt bauseits durch das Gewerk Garten- und Landschaftsbau.
03.__.__.__.250
Gehwegüberfahrt aus Asphalt, 20m2
L
1.00
Psch
03.__.__.__.260 Bauleiter nach LBO Stellen des verantwortlichen Bauleiters nach der Landesbauordnung Berlin für die eigenen Leistungen. Einschließlich aller Formalitäten und Aufwendungen.
03.__.__.__.260
Bauleiter nach LBO
L
1.00
Psch
03.__.__.__.270 Rasteraufmass des Planums 2100m² durch Vermesser Erstellen eines Rasteraufmasses des vom Bauherren übergebenen Planums durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro. Fläche ca. = 2100 m² (ca. 60m x 35m) Abstand der Rasterpunkte je 20 m in x- und i y-Richtung. Rasteraufmass dient als Grundlage für die Abrechnung der Erdbauarbeiten. Ausführung nur nach Abstimmung mit dem AG.
03.__.__.__.270
Rasteraufmass des Planums 2100m² durch Vermesser
L
1.00
Psch
04 Erdarbeiten und Verbau
04
Erdarbeiten und Verbau
04.01 Verbauarbeiten / Trägerbohlwand
04.01
Verbauarbeiten / Trägerbohlwand
04.02 Erdarbeiten - Gründungspolster
04.02
Erdarbeiten - Gründungspolster
04.03 Erdarbeiten - Bodeneinbau bis Übergabe GaLa-Bau
04.03
Erdarbeiten - Bodeneinbau bis Übergabe GaLa-Bau
04.04 Offene Wasserhaltung u. Schutz Baugrubensohle
04.04
Offene Wasserhaltung u. Schutz Baugrubensohle