Tiefbau-Verbauarbeiten
Sportzentrum Mönchengladbach
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Projektbeschreibung Im Rahmen des Bauvorhabens Sportzentrum Mönchengladbach sind Verbauarbeiten zur temporären Sicherung von Baugruben und Gräben auszuführen. Gegenstand dieser Vergabeeinheit ist die Lieferung, Herstellung, Vorhaltung und der Rückbau der erforderlichen Verbausysteme einschließlich Seitenschutz sowie die Erstellung der zugehörigen, prüfbaren Verbaustatik. Die Leistungen umfassen insbesondere freistehende Trägerbohlwände mit Holzausfachung in unterschiedlichen Verbautiefen, die erforderlichen Träger gemäß statischer Vorgabe, den Seitenschutz an Baugruben und Gräben sowie die vollständige statische Bearbeitung mit Berechnungen und Zeichnungen in prüffähiger Form. Ziel der Ausschreibung ist eine vollständige, standsichere, technisch einwandfreie und den örtlichen sowie statischen Anforderungen entsprechende Verbaulösung für die vorgesehenen Bauzustände.
Projektbeschreibung
00.01 Vortext / Vorbemerkungen Vertragsgrundlagen Für die Ausführung gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung insbesondere die VOB/B, die einschlägigen ATV der VOB/C, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-, EN- und sonstigen technischen Regelwerke sowie die gültigen Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutzes. Für die Ausführung des Verbaus sind darüber hinaus die statischen und konstruktiven Vorgaben der Verbauplanung maßgeblich. Allgemeiner Leistungsumfang Mit den angebotenen Einheitspreisen sind sämtliche Lieferungen und Leistungen abzugelten, die zur vollständigen, standsicheren und funktionsgerechten Herstellung, Vorhaltung und dem Rückbau der ausgeschriebenen Verbauarbeiten erforderlich sind, auch wenn diese nicht in jeder Einzelheit gesondert beschrieben sein sollten. Hierzu zählen insbesondere: Einmessen der Verbauelemente Einbringen der Träger erforderliche Bohrarbeiten Einbetonieren der Träger im Fußpunktbereich Herstellen der Ausfachung standsicheres Vorhalten über den ausgeschriebenen Zeitraum Ziehen der Träger Rückbau sämtlicher Verbaubestandteile Herstellen, Vorhalten und Entfernen des Seitenschutzes sämtliche erforderlichen Neben-, Hilfs-, Geräte-, Personal- und Logistikleistungen Kalkulationshinweis Die Preise sind so zu kalkulieren, dass eine vollständige und technisch einwandfreie Verbaulösung einschließlich aller erkennbar erforderlichen Nebenleistungen geschuldet ist. Sämtliche üblichen und zur fachgerechten Ausführung notwendigen Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind. Dies gilt insbesondere für das Einmessen, die für das Einbringen der Träger erforderlichen Arbeitsschritte, die Einhaltung der vorgegebenen Höhen und Achsen, die fachgerechte Ausbildung der Holzausfachung, die Abstimmung mit dem Bauablauf sowie alle üblichen Maßnahmen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und standsicheren Bauzustandes. Statik / Ausführungsvorgaben Die Bohlträger HEB 200 sind gemäß Verbauplanung des Statikers gebohrt einzubringen und im Fußpunktbereich einzubetonieren. Für den Fußpunktbereich ist ein Betonmindestdurchmesser von 62 cm einzuhalten. Die Ausführung hat entsprechend der statischen Vorgaben sowie der ausgeschriebenen Geometrien und Verbautiefen zu erfolgen. Prüf- und Hinweispflicht Der Auftragnehmer hat die Vergabeunterlagen, die statischen Vorgaben, die vorgesehenen Bauzustände sowie die örtlichen und technischen Randbedingungen eigenverantwortlich zu prüfen. Unklarheiten, Widersprüche, fehlende Angaben oder erkennbare Behinderungen sind rechtzeitig vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Später geltend gemachte Mehrkosten aus erkennbaren Umständen, die vor Angebotsabgabe hätten angezeigt werden können, werden nicht anerkannt. Insbesondere hat der Auftragnehmer zu prüfen, ob die ausgeschriebenen Verbauarten, Einbindetiefen, Trägerlängen und Ausführungsrandbedingungen mit den örtlichen Gegebenheiten und dem vorgesehenen Bauablauf abgestimmt sind. Koordination / Bauablauf Die Verbauarbeiten sind mit der Bauleitung und den übrigen am Bau Beteiligten abzustimmen. Die Leistungen sind so zu organisieren und auszuführen, dass der Baustellenablauf nicht unnötig behindert wird. Übliche Erschwernisse aus abschnittsweiser Herstellung, Bauzuständen, Rangier- und Geräteaufwand, Wartezeiten sowie der Koordination mit Folge- und Nachbargewerken sind in die Kalkulation einzubeziehen, soweit sie nach Art der Ausschreibung erkennbar sind. Seitenschutz / Verkehrssicherung Soweit ausgeschrieben, ist an Baugruben und Gräben ein geeigneter Seitenschutz herzustellen, vorzuhalten und zu entfernen. Der Seitenschutz ist entsprechend den einschlägigen Regelwerken auszuführen. Der Auftragnehmer schuldet für die Dauer seiner Leistung einen ordnungsgemäßen, standsicheren und verkehrssicheren Zustand der von ihm hergestellten Sicherungseinrichtungen. Verbaustatik / Prüffähigkeit Bestandteil der Leistung ist die Erstellung der statischen Berechnungen und Zeichnungen zu den ausgeschriebenen Trägerbohlwänden in prüffähiger Form. Die Unterlagen sind vollständig, nachvollziehbar und so aufzubereiten, dass sie durch den Prüfstatiker geprüft werden können. Die Lieferung hat 3-fach in Papierform sowie zusätzlich als PDF zu erfolgen. Abweichungen / Alternativen / Bedarfspositionen Abweichungen von der ausgeschriebenen Ausführung sind im Angebot eindeutig kenntlich zu machen und gesondert zu beschreiben. Alternativangebote oder abweichende technische Lösungen sind nur wertbar, wenn sie hinsichtlich Standsicherheit, Funktion, Bauablauf und technischer Eignung mindestens gleichwertig sind. Bedarfs-, Eventual- oder Zulagepositionen dürfen nur berücksichtigt und abgerechnet werden, wenn sie ausdrücklich beauftragt werden. Abrechnung / Maßgeblichkeit Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich beauftragten und ausgeführten Leistungen gemäß Ausschreibung und Vertragsunterlagen. Sofern nicht anders beschrieben, erfolgt die Abrechnung der Trägerbohlwände nach Wandtiefe von vorgeschriebener Oberkante der Wand bis Baugrubensohle sowie nach Länge in der Wandachse. Bei Vorhaltepositionen gilt die ausgeschriebene Positionslogik als Produkt aus Vorhaltemenge und Vorhaltedauer. Maßgeblich für Art, Qualität und Umfang der geschuldeten Leistung sind die jeweiligen Einzelpositionen in Verbindung mit den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer schuldet eine vollständige und funktionsfähige Leistung.
00.01 Vortext / Vorbemerkungen
00.02 Gewerk – Tiefbau-Verbauarbeiten Allgemeine Beschreibung des Gewerkes Diese Vergabeeinheit umfasst die Herstellung, Vorhaltung und den Rückbau temporärer Verbaumaßnahmen zur Sicherung von Baugruben und Gräben im Rahmen des Bauvorhabens Sportzentrum Mönchengladbach. Bestandteil der Leistung sind insbesondere freistehende Trägerbohlwände mit Holzausfachung, die erforderlichen Bohlträger, der Seitenschutz an offenen Baugruben und Gräben sowie die Erstellung der zugehörigen Verbaustatik. Ausführungsumfang Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: Herstellung von Trägerbohlwänden in unterschiedlichen Verbautiefen Einbringen der Bohlträger HEB 200 gemäß statischer Vorgabe Ausfachung mit Holz Vorhalten der Verbauelemente über die ausgeschriebene Dauer Ziehen der Träger nach Abschluss der Nutzung Herstellung und Vorhaltung des Seitenschutzes statische Bearbeitung einschließlich Berechnungen und Zeichnungen in prüfbarer Form Trägerbohlwände Die Trägerbohlwände sind gemäß Verbauplanung als freistehende Verbaukonstruktion mit Holzausfachung auszuführen. Die ausgeschriebenen Bereiche umfassen Verbautiefen über 2 bis 3 m sowie über 3 bis 4 m. Die Träger sind gemäß statischer Vorgabe gebohrt einzubringen und im Fußpunktbereich einzubetonieren. Das Einmessen ist Bestandteil der Leistung. Seitenschutz Der Seitenschutz an Baugruben und Gräben ist entsprechend den einschlägigen Regelwerken auszuführen und umfasst Geländer, Zwischenholm und Bordbrett in der ausgeschriebenen Ausführung. Der Auftragnehmer hat den Seitenschutz ordnungsgemäß aufzubauen, über die ausgeschriebene Dauer vorzuhalten und nach Wegfall des Erfordernisses zurückzubauen. Verbaustatik Zur ausgeschriebenen Leistung gehört die vollständige Erstellung der statischen Berechnungen und Zeichnungen für die vorgesehenen Trägerbohlwände. Die Unterlagen sind in einer durch den Prüfstatiker prüfbaren Form aufzustellen und vollständig einzureichen. Zustand / Sicherheit / Unterhaltung während der Vorhaltezeit Alle Verbauelemente und Sicherungseinrichtungen sind während der Vorhaltezeit in einem ordnungsgemäßen, standsicheren und verkehrssicheren Zustand zu halten. Erforderliche Nachbesserungen, Nachstellungen oder Sicherungsmaßnahmen infolge eigener Leistung oder systembedingter Mängel sind Bestandteil der geschuldeten Leistung, soweit diese nicht auf bauseitig veranlasste Änderungen zurückzuführen sind. Maßgeblichkeit Maßgeblich für Art, Qualität und Umfang der geschuldeten Leistungen sind die jeweiligen Einzelpositionen. Die Vorbemerkungen ergänzen die Positionsbeschreibungen, ersetzen diese jedoch nicht.
00.02 Gewerk – Tiefbau-Verbauarbeiten
1 LEISTUNGSVERZEICHNIS 02
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 02
1.01 VERBAU
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