WDVS-Arbeiten
Spatzenhof Obersulm
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Vorbemerkungen
Bietererklärung Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift im Leistungsverzeichnis ausdrücklich, 1. dass die Ausschreibungsunterlagen ausreichend waren, um alle für die Vertragserfüllung maßgeblichen Umstände beurteilen und die geforderten Leistungen nach Ausführungsart und -umfang erbringen zu können, 2. dass er sich durch gründliche Besichtigung der Baustelle mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht und sich über etwaige Schwierigkeiten ausreichend unterrichtet hat, 3. dass er mit sämtlichen Vertragsbedingungen einverstanden ist und diese bei der Ausarbeitung seines Angebotes im ganzen Umfang berücksichtigt und zugrunde gelegt hat, 4. dass das Angebot ohne Preisabsprache oder sonstige Abstimmungen mit Mitbewerbern zustande gekommen ist. 5. Angebote sind im unterschrieben per Post oder per E-mail (PDF und GAEB) einzureichen. 6. Angebotspreise sind als Einheitspreise und Gesamtpreis einzutragen. 7. Das Leistungsverzeichnis darf durch Eintragungen nicht verändert werden. Alternativ- oder Nebenangebote sind gesondert einzureichen und eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. 8. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Bietererklärung
Vorbemerkung Die Ausschreibung, Auftragsvergabe und Auftragserteilung erfolgt im Namen und auf Rechnung: Michael Schneider c/o IMBRO Bau GmbH, Stuttgarter Straße 92, 72250 Freudenstadt, 1. Besichtigungstermin: 1.1 Das Baugrundstück kann jederzeit besichtigt werden. 2. Einzelheiten der Vergabe: 2.2 Zuschlagsfrist- Ende: 2 Wochen Auf Verlangen ist vor der Auftragserteilung dem Auftraggeber ein Bauzeitenplan vorzulegen. 2.3 Zeichnungen und Unterlagen: Die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden Unterlagen werden als Anlage beigefügt. 2.4 Preise des Angebotes: Nebenangebote werden vom AG zugelassen. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. Der Änderungsvorschlag/ das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom AG vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen. Der Bauherr schließt für dieses Objekt eine Haftpflicht und Bauwesenversicherung ab. Hierfür werden dem Auftragnehmer 0,7% der Abrechnungssumme an der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 2.5 Ausfüllen der Leistungsbeschreibung Macht der Bieter zu einer Position, in der vom AG ein Produkt, bzw. ein Hersteller oder ein Fabrikat verlangt wird oder „Gleichwertige: '.............“ zulässt, keine Angaben, so gilt das vom AG vorgeschriebene Produkt als zwingend vorgeschrieben und als Vertragsbestandteil. Zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung sind ausschließlich Dokumenten geeignete Schreibmittel zu verwenden. Die Anzahl der Nebenangebote ist auf der letzten Seite anzugeben. 2.6 Vor Auftragserteilung sind folgende Unterlagen dem AG vorzulegen: 1.- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen (z.B. AOK) 2.- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft 3.- Versicherungsschein über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung (quittierte Prämienrechnung) 4.- Nachweis über die Mitgliedschaft der zuständigen Handwerkskammer oder über die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer für die entsprechende Ausführung 5. Zur Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise ( z.B. Referenzliste in den drei letzten Jahren, Umsatz in den drei letzten Jahren, Fachpersonal in den letzten drei Jahren) 2.7 Kalkulation Der AG kann bei Zuschlagserteilung vom AN verlangen, dessen Preisermittlung (Kalkulation) in einem versiegelten Umschlag bei dem AG bis zur Vertragsabwicklung zu hinterlegen. 2.8 Bauabzugssteuer: Der AN ist verpflichtet, bei Auftragserteilung dem AG eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48b ESTG vorzulegen. 3. Vertragsbestandteile sind (vgl. § 1 VOB/B) Die VOB, Teil B u. C, in der derzeit gültigen Version. 4. Reklame auf der Baustelle Gewerbliche Reklame auf der Baustelle ist nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Der AG kann verlangen, dass der AN nur auf gemeinsamen Reklameflächen zusammen mit anderen am Bau beteiligten Firmen, Reklame- oder Firmenschilder mit einheitlicher Größe und Form anbringt. Bei Erstellung durch den AG werden die Kosten anteilig auf die AN umgelegt. 5. Sicherheitsleistung (vgl. § 17 VOB/B) 5.1 Um die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche sicherzustellen, ist der AG berechtigt, eine Sicherheit zu verlangen. In jedem Fall ist der AG berechtigt, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 % der Gesamtbrutto - Abrechnungssumme einzubehalten. Dieser Betrag kann durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgelöst werden. 5.2 Der AG verlangt von dem AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% von der Gesamtauftragssumme. Es wird vereinbart, dass die Sicherheit in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten wird. 6. Ausführungsfristen und Haftung 6.1 Ausführungsbeginn: Februar 2027 Ausführungsende: Dezember 2027 Einzelfristen werden im Zuge der Erstellung des gewerksbezogenen Bauablaufplans mit dem Bieter schriftlich vereinbart. 6.2 Bei schuldhafter Überschreitung der festgesetzten und vom AN mit der Vertragsannahme garantierten Ausführungsfristen ist neben der weiter bestehenden Pflicht zur Vertragserfüllung folgende Vertragsstrafe fällig: 5 ‰ der Vertragssumme für jeden Werktag der Verspätung, mindestens jedoch € 200 für jeden Werktag der Verspätung. Entsteht dem AG durch Überschreiten der Ausführungsfristen ein über die Vertragsstrafe hinausgehender Schaden, so ist dieser unter Einbeziehung der Summe der Vertragsstrafe ebenfalls vom AN zu tragen. Die Höchstsumme der Vertragsstrafe beträgt 10% der Auftragssumme. 7. Planradar 7.1 Für die Ausführung und die Organisation der Baustelle wird der Planradar verwendet. Der Anbieter erhält von der Bauleitung einen entsprechenden Zugang ist dazu verpflichtet die Anfallenden aufgaben zu Bearbeiten, nach Abschluss diese auch als Erledigt markieren. Unter dem folgenden Link kann eine kurze Anleitung abgerufen werden: https://www.planradar.com/de/wissensdatenbank/app-kurzanleitung-fuer-nachunternehmer/
Vorbemerkung
Kurzbeschreibung des Projektes Ziele und Maßnahmen: Neubau von 5 Wohngebäuden mit darunterliegenden Tiefgaragen auf dem Spatzenhof Areal in Obersulm-Willsbach. Angaben nach VOB Teil C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Das Baugrundstück befindet liegt innerhalb eines bebauten innerörtlichen Bereichs von Willsbach und wird im Norden durch die Pestalozzistraße sowie die Sulmstraße begrenzt. Östlich grenzt das Plangebiet an das Schwabengäßle, südlich an die St.Georgsgasse. Das Areal wird über die bestehende öffentliche Verkehsfläche erschlossen. 0.1.2 Das zu bebauende Areal befindet sich in Hanglage und weist im Osten eine Höhe von ca. 187,80 mNHN und im Südwesten eine Geländehöhe von ca. 198,20 mNHN auf. Der maximale Höheunterschied liegt somit bei ca. 10,40 m. 0.1.3 Haus 3-5: 4-geschossige Gebäude Untergeschoss: Ausführung in WU-Bauweise Haus 1-2: Art 3-geschossige Gebäude Nutzung / Wohneinheiten: Pro Geschoss: jeweils 2-3 Wohneinheiten Gesamtzahl: 45 Wohneinheiten Stellplätze: 56 Kfz-Stellplätze; 40 Fahrradstellplätz Untergeschoss: Gemeinsame Tiefgarage Nebenräume für Fahrräder, Kellerräume und Haustechnik Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung 0.1.4 Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. 0.1.5 Informationen bzgl. Grundwasser können dem Bodengutachten entnommen werden. 0.1.6 Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige Grenzsteine sind zu schützen. 0.1.7 Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt. 0.1.8 Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt. 0.1.9 Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. 0.1.10 Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem Bodengutachten zu entnehmen. 3. Einzelmaßnahmen: Roh- und Ausbau 301-Rohbauarbeiten Erdarbeiten Aushub der Arbeitsräume und Leitungsgräben, Rohplanie der Baugrubensohle, Wiedereinfüllen und Verdichten mit geeignetem Material. Eine freie Böschung darf ca. 4 Monate bis ca. 3,5 m Tiefe mit einer zulässigen Böschungsneigung von ß = 50° hergestellt werden. Es empfiehlt sich die Böschung mit Hilfe von Planen während der Standzeit vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Böschungsschultern sind auf mindestens 2 m lastfrei ausgebildet sein. Schwere Lasten müssen entsprechend von der Baugrube entfernt aufgestellt sein. Baustraße Behelfsmäßige Baustraße aus Schotter-Kies-Gemisch für die Erschließung der Baustelle für den Baustellenverkehr. Grundleitungen und Formstücke aus KG- Rohren. Kontrollschächte gemäß DIN. Anschluss der Schmutz- und Regenwasserleitungen an öffentlichen Abwasser- und. Regenwasserkanal (Trennsystem). Zugangswege, Entwässerung über Hofeinläufe/ Entwässerungsrinnen, angeschlossen an Grundleitungen. Rohbauarbeiten Die Tragwerksstruktur besteht aus Stahleton für die Tiefgaragen und Mauerwerkswänden und Stahlbetonteilen für die Oberschosse. Gründung auf Streifen und Einzelfundamenten Die Gründung erfolgt auf Streifen- und Einzelfundamenten und ist aufgrund der unterschiedlichen Höhenniveaus der Tiefgarage gestuft ausgebildet. Die Bodenplatten der tieferliegenden Bereiche werden in Stahlbeton mit 30 cm Stärke sowie 50 cm Verdickungen unter den Stützen ausgeführt. Im Bereich der oberen Gebäude (Haus 1 und 2) ist der Tiefgaragenbereich gepflastert vorgesehen, die Kellerbereiche erhalten flügelgeglättete Bodenplatten. Aussenwände im Untergeschoss Stahlbeton; in den Obergeschossen Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Kalksandsteinwänden 20 cm. Abmessungen nach statischen Erfordernissen. Tragende Innennwände Stahlbetonwände 20 bis 25 cm stark/ Kalksandsteinmauerwerk 20 bis 24 cm, gemäß statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen. Fahrstuhlschacht Stahlbetonwände 30 cm stark. Decken Stahlbetondecke, gemäß statischen Erfordernissen. Geschosstreppe Treppenläufe inklusive Treppenpodeste aus Stahlbetonfertigteilen mit schallschutztechnischer Abtrennung, Untersichten glatt, Sichtbetonoberfläche Abdichtungsarbeiten Haus 1 und 2: Feuchtigkeitsabdichtung UG: 2-Komponenten Bitumen-Dickbeschichtung gem. DIN 18195 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Abdichtungsarbeiten Haus 3, 4 und 5: Die Gebäude Haus 3, 4 und 5 werden als WU-Konstruktion ausgeführt. Die Abdichtungsarbeiten sind nicht Gegenstand dieser Rohbauausschreibung, da diese bereits bauherrenseitig an die Firma Drytech vergeben wurden.
Kurzbeschreibung des Projektes
02 WDVS StoTherm Vario,
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WDVS StoTherm Vario,
02.01 Vorbemerkung
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Vorbemerkung
02.02 Untergrundprüfung und -vorbehandlung
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Untergrundprüfung und -vorbehandlung
02.03 Wärmedämmung
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Wärmedämmung
02.04 Putzarbeiten WDVS
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Putzarbeiten WDVS
02.05 Detailausbildung
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Detailausbildung
02.06 Balkonuntersichten
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Balkonuntersichten
03 Tiefgaragendämmung
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Tiefgaragendämmung
03.01 WDVS in Tiefgarage (Mineralwolle = Großgarage)
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WDVS in Tiefgarage (Mineralwolle = Großgarage)
03.02 Detailausbildung
03.02
Detailausbildung
03.03 Tiefgaragendämmung
03.03
Tiefgaragendämmung
04 Rapportarbeiten
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Rapportarbeiten
04.__.0001 Mittellohn für Rapportarbeiten Stundenlohnarbeiten Mittellohn für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden im Mittellohn berechnet für Meister, Gesellen, Lehrlinge, Helfer. Die Arbeiten sind der Bauleitung vor der Ausführung anzuzeigen. Die Stundenzettel sind bis spätestens Ende der Woche, in der die Arbeiten geleistet wurden, einzureichen und von der Bauleitung abzeichnen zu lassen. Später eingereichte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Inkl. Materialkosten
04.__.0001
Mittellohn für Rapportarbeiten
O
60.00
h
0.00