Bodenbeschichtungsarbeiten
Sonnenpark Novia-D-dorf
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1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1.1 Allgemeine Projektangaben Bezeichnung:LaS "Leben am Sonenpark" Bauherr:Theaterplatz Vermögensverwaltungs GbR, Aachener-und-Münchener-Allee 9, 52074 Aachen Lage Grundstück:Kölner Straße 311-319, 40227 Düsseldorf. Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße. 1.2 Allgemeine Baubeschreibung Bezahlbarer Wohnraum in sehr guter Qualität und ein Mehrwert für den ganzen Stadtteil: "Leben am Sonnenpark" schafft eine attraktive Verbindung zwischen der lebendigen Kölner Straße und dem Sonnenpark als grünem Herz von Düsseldorf-Oberbilk. Neben Wohnungen für Familien werden auch Apartments für Studierende und Auszubildende entstehen, außerdem sieben Atelierwohnungen für Künstlerinnen und Künstler. Diese sind so konzipiert, dass die Integration einer Galerie innerhalb der Einheiten möglich ist. In Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Düsseldorf soll hier ein Zentrum für Kreativität entstehen. Ein Mobilitätskonzept zur Reduktion von PKW-Verkehren und zur optimalen Vernetzung urbaner Angebote gehört ebenfalls dazu. Davon und von den Gewerbeeinheiten für Nahversorgung und Gastronomie wird das ganze Quartier profitieren. Architektonisch fügt sich das Projekt belebend in die städtebaulichen Strukturen des Umfelds ein. Dafür sorgte ein qualitätssicherndes Verfahren mit Wettbewerb, aus dem das Büro KSG Kister Scheithauer Gross Architekten als Sieger hervorging. In deren Entwurf wird die Allee des Parks in der neuen Heerstraße fortgeführt und durch grüne Atrien bzw. Lichthöfe ergänzt. Die begrünten Wohnhöfe brechen die Blockrandbebauung auf, stellen eine optische Verbindung zum Park her und erhöhen den Wohnwert: Viele Wohnungen - mehr als 50 Prozent des Wohnraums wird öffentlich gefördert sein - haben einen schönen Blick ins Grüne. 1.3 Gebäudedaten Auf dem Grundstück zwischen der Kölner Straße und der Heerstraße im Bereich des Sonnenparks im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk ensteht auf einer Grundfläche von ca. 5.600m² eine hochwertige fünf- bis sechsgeschossige Wohnbebauung mit 209 Wohnungen, sowie Gewerbeeinheiten für Einzelhandel im Erdgeschoss, einem CO-Working-Space und einer Tiefgarage mit 105 Stellplätzen. Insgesamt entstehen hier eine BGF 25.500 m², wovon 19.200 m² oberirdisch und 6.330 m² unterirdisch errichtet werden. 3.000 m² sind dem Gewerbe zugeordnet. 1.4 Ausschreibungsgegenstand Gegenstand der Ausschreibung sind die Bodenbeschichtungsarbeiten.
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 2.1 Angaben und Anforderungen an das Bauvorhaben 2.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten Die Baustelle befindet sich auf der Kölner Straße 311-319, im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk. Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße. Es wird angeraten, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu besichtigen, um alle Einflussfaktoren abwägen und einkalkulieren zu können 2.1.2 Besondere Belastungen aus Immission udgl. - keine - 2.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Das Baufeld ist nahezu ebenerdig und wird rechts von Gebäuden begrenzt. Rückseitig grenzt das Grundstück an den Sonnenpark. Die Vorderseite des Baufelds liegt unmittelbar an der Kölner Straße. - Siehe Projektbeschreibung - 2.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Verkehrswege auf der Baustelle sind freizuhalten und auf wechselnde Nutzungen abzustimmen. Die Koordination der Verkehrsführung auf dem Baufeld erfolgt durch den Baulogistiker bzw. die Bauleitung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken. Transportwege, Lagerflächen und Bewegungszonen sind untereinander abzustimmen und stets freizuhalten. Die innerbetrieblichen Verkehrsverhältnisse sind entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) und den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) einzuhalten. 2.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen - Siehe Baustelleneinrichtungsplan - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 2.1.6 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie, Abwasser Nach Abschluss der Rohbauarbeiten übernimmt der AN die Vorhaltung der Anschlüsse für Baustrom und -Wasser vom Rohbau-GU bis zur Fertigstellung der Ausbauarbeiten . Erforderliche Unterverteilungen sind in eigener Zuständigkeit in der erforderlichen Anzahl und Dimensionierung durch den AN selbst zu installieren. Dies ist im Angebot mit einzukalkulieren 2.1.7 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom AG im abgesperrten Bereichen im begrenzten Maße zur Verfügung gestellt. - Siehe Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsflächen -  wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 2.1.8 Emissionsschutz und umweltrechtliche Vorschriften Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind sowie nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die Emissionen, die durch den Baulärm der Abbrucharbeiten entstehen, müssen die vorgegebenen Richtwerte der AVV- Baulärm einhalten. Sollte es im Rahmen der Bauarbeiten zu Beschwerden kommen und die Richtwerte überschritten werden, muss mit nachträglichen Einschränkungen bzw. organisatorischen Maßnahmen gerechnet werden. 2.1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend und arbeitstäglich durch Auftragnehmer zu erfolgen. Für die Entsorgung werden seitens des Baulogistikers Sammelbehälter zur Verfügung gestellt. Das Entleeren der Sammelbehälter am Wertstoffhof wird durch den Baulogistiker durchgeführt. Erfolgt die Schuttbeseitigung nicht nach einer angemessenen Fristsetzung (im Regelfall 2 Werktage), veranlasst die AG-Bauleitung die Beseitigung durch eine Fremdfirma. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 2.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle In unmittelbarer Umgebung der Baustelle befinden sich Wohngebäude. Hinsichtlich der Lärmbelästigungen ist hierauf Rücksicht zu nehmen.Lärmintensive Arbeiten dürfen nach 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen, nach Zustimmung durch den AG, ausgeführt werden. Das Gesetz gegen Baulärm hat volle Gültigkeit und ist einzuhalten 2.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Grenzsteine - keine - 2.1.12 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle - keine - 2.1.13 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabel udgl. Freigelegte Kabel und Leitungen sind gegen Beschädigungen zu schützen. Überfahrbare öffentliche Flächen sind zu schützen und gegebenenfalls wie im Ursprung  herzustellen. Öffentliche Flächen sind ständig sauber zu halten. Anschlusspunkte für Bekämpfung von Gefahren ( Hydranten, Schieber udgl. ) müssen dauerhaft ungehindert zugänglich sein 2.1.14 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen - keine - 2.1.15 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Das Baufeld befindet sich in der Rohbauphase. Auf dem Gelände stehen derzeit ausschließlich die Rohbaukonstruktionen. Während der Ausführungszeit der ausgeschriebenen Leistungen werden zeitgleich Arbeiten durch den Rohbauunternehmer, den Fassadenbauer sowie im Bereich der Außenanlagen durchgeführt. Zusätzlich finden im Gebäudeinneren Ausbauarbeiten durch verschiedene Gewerke parallel statt. 2.2 Angaben zur Ausführung 2.2.1 Bauausführung Der AN haftet für alle Schäden an Oberflächen des Geländes sowie an Gebäuden und Einrichtungen, welche nicht eindeutig als Baufeld im Vorfeld seiner Arbeiten bestimmt sind. Technische Ausführungsgrundlagen sind alle zu den Leistungen gehörigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Bestimmungen und Normen in den jeweils gültigen Fassungen. Insbesondere müssen nach Vorgabe der folgenden Vorschriften beachtet werden: die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft das Bundesimmissionsschutzgesetz das Landesimmissionsschutzgesetz die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV) Vor Fertigungsbeginn sind aktuelle Planunterlagen beim Auftraggeber (Architekten) anzufordern. Sofort nach Auftragserteilung hat der AN das Aufmaß für jedes Bauteil eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu nehmen. Alle Maße sind vor Beginn der Arbeiten bzw. Anfertigen der Werkstattpläne und der Materialbestellung vom AN vor Ort selbstverantwortlich zu überprüfen bzw. fertigzustellen. Bauseits ist in jeder Etage mind. ein Meterriss als Höhenfestpunkt fixiert angelegt. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN rechtzeitig die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und eventuelle Bedenken schriftlich bei der Bauleitung anzumelden. Die Anforderungen von Wärmeschutz nach DIN 4108, Schallschutz nach DIN 4109 sowie Brandschutz und Rauchschutz sind zulassungsgemäß einzuhalten. Bautoleranzen: Alle Konstruktionen sind so zu bemessen, dass die zu erwartenden Rohbautoleranzen nach DIN 18202 in allen Bereichen problemlos aufgenommen werden können. 2.2.2 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeits beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen Der AN hat für die Dauer seiner Leistungen einen detaillierten Bauablaufplan, unter Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfrist zu erstellen, aus dem auch ersichtlich ist, wann Vorleistungen erforderlich sind, die für die Ausführung seiner Leistungen benötigt werden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Leistungen ohne Stillstandszeiten, in Abstimmung mit den anderen Gewerken durchgängig ausgeführt werden können. Verlängerungen der Ausführungsfristen wegen Unterbrechungen der Ausführung und Behinderungen begründen keine Ansprüche auf besondere Vergütung Werden der Auftragnehmer oder der von ihm beauftragte Nachunternehmer durch Nachbesserungen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die von der Bauleitung bzw. dem SiGe-Koordinator gefordert werden, bei der Ausführung ihres Auftrages unterbrochen, kann daraus keine Ausführungsbehinderung geltend gemacht werden. 2.2.3 Besondere Erschwernisse während der Ausführung - keine - 2.2.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen - keine - 2.2.5 Anforderungen und Vorbemerkungen an die BE Die hier ausgeschriebene Baustelleneinrichtung beinhaltet Leistungen, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Bauleistungen durch den AN erforderlich sind sowie Leistungen, die gemäß Baustellenverordnung als gemeinsam genutzte Sicherungseinrichtungen aller Gewerke auf der Baustelle vorgesehen sind. Die Erschließung der Baustelle darf nur über die im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesene Straße erfolgen. Sämtliche notwendige Fluchtwege, Feuerwehraufstellplätze und durch den AG zugewiesene Bereiche sind dauerhaft frei zu halten. Beseitigung von Schäden, die der AN durch Nutzung an Straßen, Plätzen, Gehwegen und öffentlichen Flächen verursacht hat und Reinigung derselben bei verursachter Verschmutzung 2.2.6 Besonderheiten der Regelung und Sicherheit des Verkehrs - keine - 2.2.7 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-u. Gütenachweise Eignungs-u. Gütenachweise sind in eigener Zuständigkeit des AN nach den geltenden Vorschriften zu erbringen und dem AG vorzulegen. 2.2.8 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Abrechnung erfolgt nach örtlichen Aufmaß. 2.2.9 SiGe-Koordinator Der Bauherr stellt den SiGe-Koordinator gemäß der Baustellenverordnung. Der AN hat zur bauseitigen Koordinierung alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beizustellen. Der AN hat die Baustellenverordnung einzuhalten. 2.2.10 Nebenleistungen Nachstehende Leistungen sind Nebenleistungen, welche in die Einheitspreise einzurechnen sind: Diebstahlsichere Lagerung aller Materialien bis zur Übergabe an den AG. Schutz des eigenen Gewerkes (des AN) vor Beschädigungen, bis zur Übergabe an den AG, Wiederherstellung von Baustellenabsicherungen , welche aufgrund von beauftragten Leistungen durch den AN, durch Transport, Montage o. ä. zeitweise entfernt werden mußten. Der AN hat seine Leistungen in Abstimmung mit der Bauleitung des AG und den übrigen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren. Den Unternehmen der Technikgewerke und übrigen Ausbaugewerke ist ausreichend Gelegenheit zur Montage von Installationen etc. zu gewähren. Laufende Reinigung der vom AN benutzten öffentlichen Flächen und seiner Zuwegung. 2.2.11 Baustellenordnung Die Baustellenordnung ist einzuhalten.
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen
3. ZTV - Beschichtungsarbeiten 3. ZTV Beschichtungsarbeiten 3.1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 18 363 - Maler- und Lackierarbeiten DIN 18 364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen DIN EN 13300 - Beschichtungsstoffe DIN EN 1062-1 - Beschichtungsstoffe - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische Substrate und Beton im Außenbereich DIN EN ISO 7142 - Bindemittel für Beschichtungsstoffe - Epoxidharze - Allgemeine Prüfverfahren DIN EN ISO 11909 - Bindemittel für Beschichtungsstoffe - Isocyanatharze - Allgemeine Prüfverfahren DIN EN ISO 4618 - Beschichtungstoffe - Begriffe DIN 55945 - Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618 DIN 67510-4 - Langnachleuchtende Pigmente und Produkte - Teil 4: Produkte für langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme - Markierungen und Kennzeichnungen DIN EN 1436 - Straßenmarkierungsmaterialien - Anforderungen an Markierungen auf Straßen und Prüfverfahren DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 60000 - Textilien - Grundbegriffe DIN 61850 - Textilglas und Verarbeitungsrichtlinien - Begriffe DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen DIN 18560 - Estriche im Bauwesen DIN 18353 - Estricharbeiten DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau 3.2 Hinweise zur Planung Die endgültige Farbgestaltung sowie die Ausführungsart der Fahrbahnmarkierungen können sich bis zum Ausführungsbeginn noch ändern. Der AG behält sich vor, diese Festlegungen zu einem späteren Zeitpunkt, rechtzeitig vor Beginn der Ausführung, bekannt zu geben. Etwaige Änderungen in Farbe, Form, Lage oder Ausführungsweise der Markierungen stellen keine Änderung der vertraglichen Leistung dar, sofern sie im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungsart bleiben. Die Farbtöne werden als standard RAL-Farbtöne ausgeführt. Der Auftragnehmer hat die geänderten Vorgaben ohne Anspruch auf Mehrvergütung umzusetzen, soweit sich hierdurch keine nachweislich geänderten Mengen oder abweichenden technischen Anforderungen ergeben. 3.3. Ausführung 3.3.1 Qualität und Ausstattung Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte stellen teilweise den Qualitätsstandard dar. Diese Produkte sind vom Mieter gewünscht. Sollten in Alternativangeboten hiervon abweichend Produkte anderer Hersteller angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit bei Angebotsabgabe nachzuweisen. 3.3.2 Hinweise zur Ausführung: Werkstoffe und Materialien Für alle Anstrichfolgen einer Position sind Fabrikate eines Herstellers zu verwenden. Die herstellerseitig angegebenen Mindesttemperaturen und Trockenzeiten dürfen in keinem Fall unterschritten werden, die geforderten Mindestverbrauchsmengen sind einzuhalten. Für die verspachtelten Flächen gelten erhöhte Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18 202, Tab. 3;  Z. 2 + 4 Vorbehandlung Alle Untergrundflächen müssen fest, sauber, trocken, staubfrei und frei von Sinterschichten, Ausblühungen und Trennmitteln sein. Notwendige Vorbehandlung, wie Spachteln, Glätten, Grundieren, Voranstriche sind einzukalkulieren. Vor der Ausführung ist eine eigenverantwortliche Feuchtegehaltmessung des Estrichs/Untergrunds (CM-Gerät) durchzuführen und zu dokumentieren. Der Belag darf erst verlegt werden, wenn eine ausreichende Trocknung nach Herstellervorschrift erreicht worden ist. Die Untergründe müssen auf Tragfähigkeit geprüft werden. Entsprechende Vorarbeiten sind einzukalkulieren. Die Kosten für die Anstrichwirkungen (matt, halbmatt, halbglänzend oder hochglänzend) sind einzukalkulieren. Überprüfen der Haftzugfestigkeit der vorbereiteten Oberfläche im Beisein der Bauleitung gem. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001) bzw. ZTV-ING. Die Ergebnisse (Prüfstelle, Werte, Trennfall) sind in einem Protokoll festzuhalten und der Bauleitung zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen. Rauhtiefenbestimmung nach der Oberflächenvorbereitung im Beisein der Bauleitung gem. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001) bzw. ZTV-ING (Sandflächenverfahren). Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen. Bei Rauhtiefen > 0,5 mm ist eine Egalisierung der Bodenflächen erforderlich Vor, während und nach der gesamten Beschichtungsmaßnahme sind die Oberflächen- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu kontrollieren (mind. jede Stunde 1x) und der Taupunkt zu bestimmen. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen. Für Brandschutzbeschichtungen ist zu beachten: Die verwendeten Stoffe bedürfen einer bauaufsichtlichenZulassung oder eines Prüfbescheides der zuständigenBehörde, oder der von ihr beauftragten Prüfanstalt. Korrosionsbeschichtungen müssen mit den nachfolgendenBeschichtungsstoffen verträglich sein. Die Verträglichkeit und Eignung ist auf Anforderung der Bauleitung nachzuweisen. Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich nach den genormten Vorschriften zu kennzeichnen. Sämtliche Maßnahmen zum Schutz von Leistungen andererGewerke sind einzukalkulieren. Da die Anstriche erst nach den Installationsarbeiten ausgeführt werden können, sind erforderliche Schutzmaßnahmen in Technikzentralen, o. ä. Räumen, z.B. Abdeckungen von Installationsleitungen, -geräten u. ä. sowie Arbeitserschwernisse zu berücksichtigen. Das Abkleben / Anarbeiten von zum Zeitpunkt der Anstricharbeiten bereits vorhandenen Leuchten ist als Nebenleistung einzukalkulieren. Das Herstellen von Musterflächen am Bauwerk nach Angabedes AG vorab zur Bemusterung gehört zum Leistungsumfangund ist als Nebenleistung in die Einheitspreise einzurechnen. Sofern erforderliche Grundierungen, Haftbrücken, Haftvermittler o. ä. nicht gesondert ausgeschrieben sind, sind sie generell als Nebenleistung einzukalkulieren. 3.4. Bauphysikalische Forderungen Falls das LV keine anders lautenden Angaben enthält, sind u.a. folgende DIN verbindlich: DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Bei der Kalkulation und Bauausführung sind die Auflagen des Bauphysikers zu beachten (s. beil. Bauteilkatalog). 3.5. Mit den Einheitspreisen sind u.a. folgende Leistungen abgegolten: Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung für alle Arbeiten des AN. Lager bzw. Materialcontainer können durch den AN gestellt werden. Absprache mit Objektüberwachung und Baulogistik ist erforderlich, ggf. müssen durch den AN geeigenete zusätzliche Flächen angemietet werden. Liefern sämtlicher Materialien. Die Art des Materialtransportes ist mit dem Baulogistiker und der Bauleitung abzusprechen. Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den AN gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden. Ausführen der Arbeiten in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die nach Abstimmung mit dem AN von der Objektüberwachung bestimmt werden. Anlegen bzw Übernahme von konstruktiven Dehnungsfugen. Unaufgeforderte Vorlage von Prüfzeugnissen einschl. aller damit verbundenen Prüfgebühren. Schutz der bekleideten Flächen. Feinreinigung der Estrichflächen einschl. Abtragung von minderfesten Schichten und gröberen Verschmutzungen wie Mörtel- und Betonresten, so dass für alle Bekleidungen ausreichende Haftung erzielt wird. Das Abschneiden der Randdämmstreifen des Vorgewerks ist einzukalkulieren. Alle evtl. Nacharbeitungen an den bekleideten Oberflächen, welche durch den Baustellenverkehr bzw. der weiteren Ausbauarbeiten erforderlich werden. Es bleibt dem AN überlassen, bei Weiterführung der Ausbauarbeiten die fertigen Bodenbelagsflächen durch entsprechende Schutzabdeckungen zu schützen. Arbeiten in nicht rechtwinkligen Räumen ohne Zulage. Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken, werden nicht gesondert vergütet. Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen ist einzukalkulieren. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
3. ZTV - Beschichtungsarbeiten
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten 4Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten Dokumentation und Nachverfolgung vor und nach der Abnahme. Der AG setzt zur strukturierten Kommunikation auf der Baustelle sowie zur Erfassung, Dokumentation und Nachverfolgung von Mängeln, Zusatzleistungen und Restarbeiten die App PlanRadar ein. Die App ist sowohl über einen Webbrowser als auch über mobile Endgeräte nutzbar. Sie dient als zentrales Werkzeug zur digitalen Erfassung aller relevanten Themen auf der Baustelle. Dazu gehören insbesondere: Mängel: Erfasst werden sämtliche baulichen oder technischen Abweichungen von den vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese werden mit Ort, Beschreibung, Foto und Bearbeitungsstatus dokumentiert. Zusatzleistungen: Leistungen, die über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen und durch den AG beauftragt oder vom AN angezeigt wurden, können ebenfalls in der App erfasst und nachvollziehbar dargestellt werden. Auch hier erfolgt die Dokumentation durch Fotos, Beschreibung und Fortschrittsstatus. Restarbeiten: Noch nicht ausgeführte, aber bereits vertraglich geschuldete Arbeiten, werden gesondert aufgeführt, terminiert und zur fristgerechten Fertigstellung nachverfolgt. Alle Vorgänge werden über ein digitales Ticketsystem abgebildet. Sobald ein neuer Vorgang (z.B. ein Mangel, eine Zusatzleistung oder eine Restarbeit) angelegt wurde, erhält der zuständige AN automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zum entsprechenden Ticket. Der AN ist verpflichtet, den Vorgang nach erfolgter Abarbeitung in der App freizumelden und dabei aussagekräftige Bilder als Nachweis hochzuladen. Zusätzlich sind entsprechende Notizen zu hinterlegen und der Bearbeitungsstatus ist zu aktualisieren. Die in der App PlanRadar vom AG hinterlegten Fristen und Nachfristen gelten als verbindlich und sind in ihrer Wirkung einer offiziellen schriftlichen Mangelanzeige gleichzusetzen. Der AN ist verpflichtet, diese Fristen einzuhalten und termingerecht zu reagieren. Der AG wertet die erfassten Vorgänge regelmäßig aus und behält somit einen transparenten Überblick über den Projektfortschritt sowie alle noch offenen Punkte. Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass auf jeder seiner Baustellen mindestens ein Vorarbeiter mit einem mobilen Endgerät ausgestattet ist, auf dem die App PlanRadar lauffähig ist. Der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle relevanten Vorgänge zeitnah, vollständig und nachvollziehbar in der App dokumentiert werden. Insbesondere wird erwartet, dass zu jeder Freimeldung aussagekräftige Bilder hochgeladen werden. Diese digitale Vorgehensweise dient der effizienten Kommunikation auf der Baustelle, reduziert Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine klare, revisionssichere Dokumentation aller projektrelevanten Sachverhalte.
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
02
Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
02.01 OS-Beschichtung Tiefgarage
02.01
OS-Beschichtung Tiefgarage
02.02 Epoxidharzbeschichtung R9, Abstell-, Müll- & Lagerräume 1.UG
02.02
Epoxidharzbeschichtung R9, Abstell-, Müll- & Lagerräume 1.UG
03 POHA Bereiche
03
POHA Bereiche
03.01 OS-Beschichtung Tiefgarage
03.01
OS-Beschichtung Tiefgarage
03.02 Epoxidharzbeschichtung R9, Abstell-, Müll- & Lagerräume
03.02
Epoxidharzbeschichtung R9, Abstell-, Müll- & Lagerräume
04 Geförderter Wohnraum
04
Geförderter Wohnraum
04.01 OS-Beschichtung Tiefgarage
04.01
OS-Beschichtung Tiefgarage
04.02 Epoxidharzbeschichtung R9, Abstell-, Müll- & Lagerräume 1.UG
04.02
Epoxidharzbeschichtung R9, Abstell-, Müll- & Lagerräume 1.UG
05 LIDL
05
LIDL
05.01 OS-Beschichtung Tiefgarage
05.01
OS-Beschichtung Tiefgarage
05.02 Epoxidharzbeschichtung R9, Lagerräume
05.02
Epoxidharzbeschichtung R9, Lagerräume
06 Wartungsarbeiten
06
Wartungsarbeiten
06.01 Wartungsarbeiten
06.01
Wartungsarbeiten
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten