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Baubeschreibung Sanierung Schmilinskystraße 70 Baubeschreibung:
Projekt Umbau eines Schulgebäudes zum Kita- u Bürogebäude
Grundstück: Schmilinskystraße 70, 20099 Hamburg
Gebäudekennwerte
BRI Bruttorauminhalt: 6.785 m³
BGF Bruttogeschossfläche: 2.340 m²
Nutzfläche (ohne Technikfläche): 2.482 m²
Höhe First: 18,50 m über Geländeoberkante
Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 4, Sonderbau
Gesamtlänge: 39,50 m
Gesamtbreite: 14,50 m
Nutzung: Kita , Krippe , Büro
Planungsanlass
In dem zu beplanenden Gebäude ist momentan die Domschule St. Marien beheimatet. Die
Schule wird aus dem Gebäude komplett ausziehen und es wird die Kita St. Marin, in das
neu umgebaute Gebäude einziehen. Somit findet hier in dem Gebäude eine Umnutzung
statt.
Sanierung Außen
- Austausch und Sanierung von Fenstern, PR-Fassden u. Türen
- Sanierung Mauerwerk, einschl. Fugen
- Fassadengerüst, Dachdeckerfanggerüste
Sanierung Innen
- Schadstoffsanierung
- Sanierung der Sanitärräume und Herstellung eines barrierefreien WCs
- Erneuerung des Trinkwassernetzes
- Erneuerung Elektro
- Umbauten für Änderungen der Raumnutzung
- Neuorgansiation des Verwaltungsbereichs / Kita / Krippenräume / Küche
- Erneuerung des Bodenbelags
- Erneuerung der abgehängten Decken
- Renovierungsarbeiten Wände
- Ergänzen von Absturzsicherungen in den Treppenräumen
- Einbau neuer Türen in den Fluren
- Integration einer Aufzuganlage
Das Gebäude
Das jetzige Schulgebäude Schmilinkystraße 70 wurde 1958 gebaut und steht neben dem
Mariendom in St Georg Nord. Das Gesamte Dom-Areal sowie das Schulgebäude selbst
gehört zum Erzbistum Hamburg.
Das Gebäude besteht neben dem Erdgeschoss aus 3 Obergeschossen und schließt mit dem
Dachgeschoss in Walmdachform ab. Durch zwei Treppenhäuser ist das Gebäude in 3 Teile
getrennt. Die Treppenhäuser verbinden, über die im mittleren Teil angeordnete Aula, die
beiden äußeren Gebäudeteile im EG miteinander. In den Obergeschossen gibt es keine
direkte Verbindung. Lediglich im 1.OG und im DG sind durch das Lehrerzimmer und der
Einliegerwohnung interne Verbindungen möglich.
Durch diese Besonderheit sind zurzeit Spüllüftungen aufgrund des Brandschutzes in den
Treppenhäusern notwendig
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über aktuell über den Schulhof. Die Haupteingänge werden verlegt auf die gegenüberliegende Siete zur Straße Am Mariendom.
Umsetzung
Die Sanierung findet in einem Bauabschnitten statt, der Schulbetrieb ist eingestellt.
Die Schadstoffsanierung erfolgt zu Beginn der Maßnahme.
Baubeschreibung Sanierung Schmilinskystraße 70
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Aufträge
Aufträge werden nur in schriftlicher Form durch den Auftraggeber erteilt. Der Architekt ist nicht befugt, Aufträge zu erteilen.
Rechnungen
Alle Rechnungen sind im Original direkt an EBH zu senden, eine Kopie nebst Aufmaß ist bei dem Architekten bzw. Fachplaner zur Prüfung einzureichen.
Digitaler Projektraum
Die Beteiligung an und Dokumentation in einem vom Auftraggeber bereitgestellten Projektraum ist verbindlich. Der Projektraum von einem externen Anbieter wird vom AG zur Verfügung gestellt. Die Administration erfolgt über den externen Anbieter bzw. AG. Die Aufgabenstellung
des AN ist das selbsttätige Hochladen von Plänen und Planungsinhalten und des Schriftverkehrs sowie der geprüften Rechnungen. Die in Kenntnissetzung einer Projektmailadresse des Projektraums in CC des Schriftverkehrs mit Planungsteilnehmern und weiteren Projektbeteiligten ist erforderlich. Planungsinhalte Dritter, z.B. von Planungsbüros oder
anderen Gewerken, aus dem Projektraum sind zu berücksichtigen, dabei ist immer der aktuelle Planungsstand zu prüfen und zu verwenden.
Baubesprechung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen, sofern dies' nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Der genaue Termin wird durch die Bauleitung festgelegt
Denkmalschutz
Der Standort Schmilinskystraße 70 steht nicht unter Denkmalschutz. Somit sind hier keine Denkmalschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen.
Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber schließt keine Bauwesenversicherung ab.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen eine entsprechende
Versicherung für seine Leistungen abzuschließen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Die Gewerke in dem Gebäude werden parallel tätig sein. Die Arbeiten sind mit dem Arbeitsablauf der anderen Ausbaufirmen abzustimmen und ggf. anzupassen.
Bei der Durchführung aller Maßnahmen sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Gemäß Baustellenverordnung § 5 hat der Auftragnehmer bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.
Der Auftragnehmer hat die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren.
Die Verständigung auf der Baustelle erfolgt in deutscher Sprache.
Den Anweisungen des für die Baustelle zuständigen Sicherheits und Gesundheitsschutz-Koordinators ist unbedingt Folge zu leisten.
Der auf der Baustelle ausliegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Sige-Plan) ist zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer bleibt verantwortlich.
Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und alle übrigen einschlägigen Gesetze sind strikt einzuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Arbeitskräfte mit Arbeitskleidung und deutlich sichtbaren Firmennamen auszustatten. Ein Bauleiter ist namentlich zu nennen.
An der Baustelle darf nur Montagepersonal - einschl. Bauleiter - beschäftigt werden, das in die allgemeinen Sicherheitsvorschriften eingewiesen wurde. Der allgemein auf der Baustelle gebräuchliche Umgang muss verstanden werden und jeder Monteur muss sich selbst verständlich äußern können.
Die hierfür erforderliche Zeit ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind zu dokumentieren und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Arbeitszeiten:
Aufgrund der umliegenden Wohnbebauung gelten die gesetzlichen
Ruhezeiten, entsprechend sind die Arbeiten von Montag bis Freitag von
7:00 bis 20:00 Uhr festgelegt.
Arbeiten, die eine erhebliche Lärmbelästigung nach sich ziehen, sind
mind. 7 Tage vorab mit dem AG abzustimmen bzw. anzumelden.
Arbeiten am Wochenende sind nur nach gesonderter Absprache mit dem AG möglich.
Kampfmittelfreiheit:
Hinweis bez. Kampfmittelräumungsdienst: Für das Grundstück besteht unter dem Gebäude und in den Aussenanlagen Kampfmittelvetrdacht.
Das Grundstück bzw. ein Teil des Grundstückes ist bis zum Beginn der Maßnahme nicht vom Kampfmittelräumungsdienst freigegeben. Bei den nicht freigegebenen Flächen wird der Kampfmittelräumungsdienst baubegleitend vor Ort sein.
Dies ist in den entsprechenden Einheitspreisen im Angebot
einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung:
Zugänglichkeit und Lagermöglichkeiten
Für die Baustelleneinrichtung, Mannschafts- und Materialcontainer, Materiallagerung, Gerätestellplätze usw. stehen in begrenztem Umfang Flächen zur Verfügung. Aufstellung nur nach Absprache mit der Bauleitung.
Bei der Lagerung von Baustoffen auf dem Boden sind ausreichend feste Folien auszulegen, um den Bodenkontakt zu verhindern. Belastende Baustoffe dürfen nicht in den Boden oder die Siele eingeleitet werden.
Lager im Gebäude sind nicht gewünscht. Es dürfen keine Türen oder bautüren eingesetzt oder verschlossen werden.
Der Auftragnehmer hat die Baustelle, die Lagerplätze, soweit diese von ihm genutzt werden, stets sauber zu halten und den anfallenden Schutt umgehend, unter Berücksichtigung der z.Z. gültigen Bestimmungen für die Abfallbeseitigung, zu beseitigen. Die einzelnen Räume sind jeden Tag besenrein zu verlassen sowie in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand zu halten. Die Kosten hierfür sind in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht extra vergütet.
Das Anlegen von Schutthaufen auf dem Gelände wird nicht toleriert.
Über die umweltgerechte Entsorgung des evtl. angefallenen Sondermülls ist der Bauleitung ein schriftlicher Nachweis zu erbringen (Bescheinigung der Mülldeponie bzw. des Containerdienstes).
Die Zufahrt auf den Vorplatz der Schule erfolgt von der Genslerstraße.
Der Baustelleneinrichtungsplan (Außenbereich) wird von den Architekten gestellt und vor Baubeginn mit dem Bauherrn und dem SiGeKo abgestimmt.
Ein Logistik- und Anfahrtkonzept ist in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Zufahrt und Parkplätze
Die Baustelle ist jederzeit über die Schmilinskystraße 70 , nach Absprache auch über Am Mariendom anfahrbar.
Der Transport aller Materialien innerhalb der Baustelle ist durch den AN zu organisieren und entsprechend zu kalkulieren.
Bauseits wird eine mit Schotter befestigte Zufahrt auf dem Gelände zum Haupteingang sowie zu den Ost- und Nordfassaden hergestellt. Lage und Abmessungen dieser Zufahrten sind dem beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Parkmöglichkeiten für PKW stehen in der Nähe der Baustelle nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Sozialräume
Für alle Gewerke wird AG ein Sanitär-Container bereitgestellt. Die darüber hinausgehende Herrichtung der Arbeitsplätze ist in die jeweilige Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und muss den Anforderungen der BG Bau für den Einsatz der eigenen Arbeitskräfte entsprechen.
Abfall, Verunreinigungen
Alle Positionen verstehen sich einschließlich Schuttabfuhr und Kippgebühren, es sei denn, es ist im LV ausdrücklich etwas anderes vermerkt.
Der anfallende Schutt ist unaufgefordert und arbeitstäglich zu beseitigen, der Baubereich weitestgehend sauber zu halten und mindestens täglich zu fegen bzw. abzusaugen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, ist die Bauleitung befugt eine Reinigung des Baubereichs durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers bzw. gegen Umlage anzuordnen.
Schadstoffhaltige Bauabfälle sind in jedem Fall getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um die Verwertbarkeit der übrigen Abfälle nicht zu gefährden.
Bauschutt (mineralische Stoffe, wie z.B. Beton, Ziegel), Bodenaushub sowie nicht-mineralische Bauabfälle (z.B. Holz, Metall, Kunststoff) sind - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - jeweils getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um eine weitestgehende Verwertung zu erreichen. Im Hinblick auf die Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt sind die "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen -Technische Regeln" der LAGA zu beachten.
Baustellenabfälle bzw. belasteter Bauschutt (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) sind einer gemäß Gesetz zur Abnahme von Baustellenabfällen zugelassenen Sortieranlage zuzuführen.
Bei der Bauleitung ist ein Entsorgungsnachweis über
schadstoffbelastete Bauschutt- und Bauabfälle einzureichen.
Baustrom und Bauwasser
Bauwasser- und Baustromanschluß (400 V) werden durch entsprechende TA-Gewerke in jedem Gebäude gestellt.
Für Heizzwecke darf kein Strom verwendet werden. Über die oben beschriebenen Leistungen hinaus benötigte Anschlüsse, sowie die Zuleitungen zu den jeweiligen Einsatzorten sind in die Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten, einschl. der Vorhaltung.
Die Kosten für Baustrom und Bauwasser werden von der Schulbewirtschaftung getragen. Es werden keine Umlagen erforderlich.
Baustelleneinrichtung
Anlagen Übersichtspläne:
AR-5-BS_-EG-k__-315_SMY_70
AR-5-BS_-G1-k__-315_SMY_70
AR-5-BS_-G2-k__-315_SMY_70
AR-5-BS_-G3-k__-315_SMY_70
AR-5-BS_-DG-k__-315_SMY_70
Vermesserpläne mit Höhenkosten EG - 3.OG
Anlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Einrichten und Vorhalten der Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit der ausgeschriebenen Arbeiten sowie Räumen der Baustelle. Anliefern, Aufstellen und Vorhalten der für die Leistung erforderlichen Material- und ggfs. Mannschaftscontainer. An- und Abfuhr und Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Pumpen, Werkzeuge, Hilfsmittel, etc., inkl. Räumen der Baustelle nach Beendigung der Arbeiten. Ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle sowie das tägliche Reinigen der Arbeitsbereiche und deren Zuwegungen.
Hinweis: Ein Sanitärcontainer wird bauseits gestellt.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
1.00
St
01.__.0002 Schutzabdeckung des Terrazzobodens Schutzabdeckung des Terrazzobodens
mit Rollrüstung befahrbar,
mit Rohfilzpappe, Stöße überlappt,
mit zusätzlicher Abdeckung aus Hart-
faserplatten dicht gestoßen und gegen
Verrutschen gesichert
Liefern und einbauen
01.__.0002
Schutzabdeckung des Terrazzobodens
50.00
m²
01.__.0003 Staubschutz zu angrenzenden Rämen Abkleben von Türzargen, Geländern, Fenstern und anderen zu schützenden Bauteilen und Räumen, soweit über die in der VOB-C beschriebenen Nebenleistungen hinausgehend. Die Abdeckmaterialien müssen dabei nach Abschluss der Arbeiten entfernt und entsorgt werden. Ausführung nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und unter schriftlicher Dokumentation / Protokollierung (als Abrechnungsgrundlage).
ca. 25 Stck Türen
01.__.0003
Staubschutz zu angrenzenden Rämen
25.00
St
02 Betonwerkstein
02
Betonwerkstein
02.__.0001 Schleifen Betonwerkstein-Boden Bestand Die Betonwerksteinfliesen des Bestandes sind in der gesamten
Fläche von groben Verunreinigungen zu säubern und fein zu
schleifen, sodass diese erneut mit einer Pflegebehandlung
(siehe POS. 02.4 ) behandelt werden können.
Der Zustand der Werksteine entspricht dem nach einer
Baumaßnahme üblichen Zustand mit eventuellen Kleberesten,
Mörtelresten und Staub.
Hinweis:
Die Böden befinden sich in den Treppenhäusern. Siehe beiliegende Grundrisse.
02.__.0001
Schleifen Betonwerkstein-Boden Bestand
142.674
m²
02.__.0002 Schleifen Treppenbeläge Betonwerkstein Bestand Treppenstufen, Setz- und Trittstufen, Tiefe ca. 28 cm und
Höhe bis zu 17 cm
Treppenlaufbreiten ca. 1,40 m
Treppenpodeste ca. 3,30 m x 1,40 m
Abrechnung nach addierter gesamter Fläche, Setzstufen
vertikal gemessen und Trittstufen horizontal gemessen.
02.__.0002
Schleifen Treppenbeläge Betonwerkstein Bestand
H
155.232
m²
02.__.0003 Schleifen von Betonwerkstein-Fensterbänken Fensterbänke im Bereich EG bis DG
Tiefe ca. 30 cm
Abrechnung nach addierter gesamter Fläche.
02.__.0003
Schleifen von Betonwerkstein-Fensterbänken
H
55.50
m²
02.__.0004 Säubern und Einpflege Boden Die Betonwerksteinfliesen sind zu begutachten und fachgerecht
zu behandeln, um eine deutliche Säuberung zu erzielen. Es ist
mit passendem Reiniger zu reinigen bzw. das Material zu
pflegen mit einem alkalischen Reinigungsmittel, mit einem
pH-Wert zwischen 7 und 10.
Danach Aufbringen einer Imprägnierung bzw. Schutzschicht,
ideal auf Wachsbasis, passend zur Nutzung und zum Material,
liefern und gemäß Herstellerangaben applizieren.
Reinigungsmittel,
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Pflegemittel / Imprägnierung
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0004
Säubern und Einpflege Boden
142.674
m²
02.__.0005 Säubern und Einpflege Treppenbeläge Wie Position 02.4 jedoch:
Treppenstufen, Setz- und Trittstufen, Tiefe ca. 28 cm und
Höhe bis zu 17 cm
Treppenlaufbreiten ca. 1,40 m
Treppenpodeste ca. 3,30 m x 1,40 m
Abrechnung nach addierter gesamter Fläche, Setzstufen
vertikal gemessen und Trittstufen horizontal gemessen.
02.__.0005
Säubern und Einpflege Treppenbeläge
155.232
m²
02.__.0006 Säubern und Einpflege Fensterbänke Fensterbänke im Bereich EG bis DG
Tiefe ca. 30 cm
Abrechnung nach addierter gesamter Fläche.
02.__.0006
Säubern und Einpflege Fensterbänke
H
55.50
m²
02.__.0007 TRH Belag Betonwerkstein ergänzen TRH Belag Betonwerkstein ergänzen
Reparatur Bodenbelag aus Betonwerkstein in Kleinstflächen,
liefern und an Bestand anarbeiten, einschließlich aller
Anschlüsse (Schnitte) an die
Örtlichkeit, inkl. Verfugung mit Fugenmörtel
inkl. Bemusterung der Platten.
(Farbe in Anlehnung an Bestand)
02.__.0007
TRH Belag Betonwerkstein ergänzen
2.00
m²
02.__.0008 Sockel aus Betonwerkstein ergänzen Sockel aus Betonwerkstein ergänzen
Reparatur Sockel aus Betonwerkstein in Kleinstmengen liefern
und an Bestand anarbeiten, einschließlich aller Anschlüsse
(Schnitte) an die
Örtlichkeit, inkl. Verfugung mit Fugenmörtel
Höhe ca. 10 cm, Plattendicke ca. 2 cm
inkl. Bemusterung der Sockelfliesen in Anlehnung an Bestand
02.__.0008
Sockel aus Betonwerkstein ergänzen
5.00
m
02.__.0009 Dauerelastische Fuge Silikon Dauerelastischer Fugenverschluss an allen Bodenfugen,
auf Silikonbasis, einschl. Vorbehandlung des
Untergrundes mit Primer nach Herstellervorschrift, auf
eine exakte und saubere Ausführung wird hingewiesen,
Fugenfarbe in Belagsfarbe.
02.__.0009
Dauerelastische Fuge Silikon
150.00
m
02.__.0010 Zulage Löcher ausbessern bis 0,01m² Zulage Löcher ausbessern bis 0,01m²
Zulage für das schliessen von Löchern und Ausbrüchen in Werksteinbelägen,
gem.eigenständigem Aufmaß vor Ort,
Lochgröße bis 0,01 m²
02.__.0010
Zulage Löcher ausbessern bis 0,01m²
45.00
St
02.__.0011 Zulage Löcher anlegen bis 0,10m² Zulage Löcher ausbessern bis 0,10m²
Zulage für das schliessen von Löchern und Ausbrüchen in Werksteinbelägen,
gem.eigenständigem Aufmaß vor Ort,
Lochgröße bis 0,10 m²
02.__.0011
Zulage Löcher anlegen bis 0,10m²
5.00
St
02.__.0012 Betonwerksteinboden neu herstellen Betonwerksteinboden neu herstellen im Bereich geschlitzer Estriche, versetzter Türen, liefern und an Bestand anarbeiten, einschließlich aller
Anschlüsse (Schnitte) an die
Örtlichkeit, inkl. Verfugung mit Fugenmörtel
inkl. Bemusterung der Platten.
(Farbe in Anlehnung an Bestand)
Bereich: 15 cm breiter Streifen zwischen den neu hergestellten Brandschutz-Trockenbauwänden und dem bestehneden Werksteinboden
Einbauort:
Treppenhaus 1: EG - 3. OG
Trepppenhaus 2: 3. OG
angebotenes Fabrikat
vom Bieter einzutragen
02.__.0012
Betonwerksteinboden neu herstellen
25.725
m
02.__.0013 Bestands-Fensterbank neu einbauen Betonwerksteinfensterbank, demontieren und an anderer Stelle im Bestand neu einbauen und anarbeiten, einschließlich aller
Anschlüsse (Schnitte) an die
Örtlichkeit, inkl. Verfugung mit Fugenmörtel
inkl. Bemusterung der Platten.
(Farbe in Anlehnung an Bestand)
Maße je Fensterbank : 0,90m x 0,30m ; d:5-8cm :
02.__.0013
Bestands-Fensterbank neu einbauen
5.00
St
02.__.0014 Rückbau Hartgummi-Stufenkante Rückbau und fachgerechte Entsorgung der Hartgummi-Stufenkante, Maße ca. 5*2*140 cm, in Betonwerksteinstufe eingelassen, inkl. Entfernen von Rückständen fachgerecht
Situation Bestand siehe Bild:
02.__.0014
Rückbau Hartgummi-Stufenkante
193.20
St
02.__.0015 Hartgummi-Stufenkante neu herstellen Liefern und fachgerechtes Einbauen von Hartgummi-Stufenkanten, Maße ca. 5*2*140 cm, in Betonwerksteinstufe eingelassen
Farbe nach Wahl AG
02.__.0015
Hartgummi-Stufenkante neu herstellen
193.20
St
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.0001 Zusätzliche sonstige Arbeiten Meister Besondere und zusätzliche Leistungen nur gegen Nachweis und in Abstimmung mit der Bauleitung.
Ausführung durch Meister
Abrechnung mittels Stundennachweisen, welche eine zweifelsfreie Zuordnung zu den ausführenden Personen sowie zu Datum und Inhalt der Arbeiten enthalten müssen und zwingend innerhalb 5 Werktagen nach Ausführung der Bauleitung des AG vorgelegt werden müssen und auf denen die Ausführung der Arbeiten durch die Bauleitung des AG bestätigt wurde.
Hinweis:
Besuche der Baustelle für Abstimmungen mit dem AG oder der Bauleitung des AG - auch außerhalb der Baubesprechungen - sind in üblichem Rahmen zu erbringen und nicht über diese Position abzurechnen, sondern in die Gemeinkosten mit einzurechnen.
03.__.0001
Zusätzliche sonstige Arbeiten Meister
10.00
h
03.__.0002 Zusätzliche sonstige Arbeiten Facharbeiter Wie Position 02.01, jedoch:
Ausführung durch Facharbeiter, auch Vorarbeiter
Nachweis auf Stundenzettel
03.__.0002
Zusätzliche sonstige Arbeiten Facharbeiter
20.00
h
03.__.0003 Zusätzliche sonstige Arbeiten Helfer Wie Position 02.01 jedoch:
Ausführung durch Bauhelfer oder Lehrling
Nachweis auf Stundenzettel
03.__.0003
Zusätzliche sonstige Arbeiten Helfer
15.00
h
03.__.0004 Dokumentation erstellen Übergabe der Facharbeitererklärung und der vollständigen Dokumentation der eigenen Leistung inklusive von:
1a) Nachweisen zu verwendeten und eingebauten Materialien und Produkten sowie jeweils Umweltverträglichkeitsdeklarationen
1b) Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen
1c) Belege zur fach- und umweltgerechten Entsorgung
1d) Gegebenenfalls Messprotokollen oder Prüfprotokollen
Jeweils mit ausreichender Anzahl von Fotos und zusätzlicher Markierung und Numerierung im Dachplan, leicht und einheitlich nachvollziehbar, bis zu 20 dokumentierte Punkte.
Alles 2-fach in Papierform, gut sortiert und leserlich im Aktenordner
Hinweis:
Liegt die vollständige Dokumentation zur Abnahme nicht vor, wird der doppelte Betrag des angebotenen Preises bei der Schlussrechnung einbehalten.
Ist die Inbetriebnahme oder Innutzungnahme des Gebäudes oder von Teilen des Gebäudes ohne Vorlage der Dokumentation unmöglich, kann die Schlussrechnung bis zur Beibringung der Dokumentation zurückgewiesen und die Abnahme verweigert werden.
03.__.0004
Dokumentation erstellen
1.00
St