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Bill of Quantities
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist.
12. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Allgemeine Anforderungen
Für die Güte, Eignung und Verarbeitung der zur Verwendung gelangenden Materialien sowie für die Herstellung, Lieferung und
Montage der Türsysteme gelten die zum Zeitpunkt der Anbotlegung gültigen einschlägigen Normen, Richtlinien, gesetzlichen
Bestimmungen und technischen Regelwerke.
Sämtliche Türsysteme einschließlich Türblätter, Zargen, Beschläge, Dichtungen, Schließmittel, Verglasungen,
Feststelleinrichtungen, Türschließer, Panik- und Fluchtwegbeschläge, Zutrittskontrollkomponenten sowie sonstiger Zubehörteile
sind als vollständig funktionsfähige und gebrauchsfertige Einheit herzustellen und zu montieren.
Die in den Ausschreibungsunterlagen, Planbeilagen, Detailzeichnungen, Brandschutzkonzepten, Schallschutznachweisen,
Bauphysikunterlagen sowie behördlichen Auflagen festgelegten Anforderungen hinsichtlich Schallschutz, Brandschutz,
Rauchschutz, Einbruchschutz, Wärmeschutz, Barrierefreiheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Naturmaße vor Fertigungsbeginn eigenverantwortlich vor Ort aufzunehmen und auf
Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Maßabweichungen, Kollisionen oder technische Unklarheiten sind vor
Beginn der Fertigung schriftlich bekanntzugeben.
Sämtliche erforderlichen Beschläge, Befestigungsmittel, Dichtungen, Anschlussprofile, Hinterfütterungen, Unterkonstruktionen,
Verstärkungen, Türpuffer, Bodentürstopper sowie sämtliche Nebenleistungen für eine vollständige und funktionsfähige
Ausführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben oder dargestellt sind.
Die Türanlagen sind nach Abschluss sämtlicher Arbeiten einzustellen, funktionsfähig zu übergeben und auf einwandfreie
Gangbarkeit, Schließfunktion und Dichtheit zu prüfen.
Türliste
Ergänzend zu den Angaben des Leistungsverzeichnisses, den Ausschreibungsplänen, Detailzeichnungen und sonstigen
Ausschreibungsunterlagen ist die beiliegende Türliste verbindlich zu beachten.
Sämtliche in der Türliste angeführten Anforderungen, Eigenschaften, Ausstattungen, Beschläge, Funktionen, Klassifizierungen,
Abmessungen, Oberflächen, Verglasungen, Schließsysteme sowie sonstige technische und funktionale Vorgaben sind
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Bei Abweichungen zwischen Leistungsverzeichnis, Türliste, Planunterlagen, Detailzeichnungen, Brandschutzkonzept,
Bauphysik oder sonstigen Ausschreibungsunterlagen gilt grundsätzlich die jeweils höherwertige beziehungsweise technisch
anspruchsvollere Anforderung.
Muster und Nachweise
Vor Beginn der Fertigung sind für sämtliche Türsysteme, Oberflächen, Furniere, Dekore, Beschläge, Drückergarnituren,
Verglasungen, Zargen, Dichtungen sowie sonstige sichtbare Bauteile entsprechende Muster zur Freigabe vorzulegen.
Die freigegebenen Muster verbleiben auf der Baustelle und gelten als verbindlicher Qualitäts-, Farb-, Material- und
Ausführungsmaßstab für sämtliche auszuführenden Türanlagen.
Vor Produktionsbeginn sind Werkzeichnungen sämtlicher Türtypen einschließlich Zargenanschlüsse, Beschlagssituationen,
Verglasungen, Einbausituationen und Sonderdetails zur Freigabe vorzulegen.
Für sämtliche Türanlagen sind die geforderten Nachweise, Prüfzeugnisse und Zulassungen unaufgefordert vorzulegen. Dies
betrifft insbesondere Nachweise über Brandschutz-, Rauchschutz-, Schallschutz-, Einbruchschutz-, Wärmeschutz- und
Fluchtwegfunktionen, soweit diese für die jeweilige Türanlage gefordert werden.
Die Nachweise müssen von hierfür befugten und akkreditierten Prüfstellen stammen und sich auf die tatsächlich zur Ausführung
vorgesehenen Konstruktionen beziehen. Die Kombination der einzelnen Komponenten wie Türblatt, Zarge, Beschläge,
Verglasung, Türschließer, Dichtungen und Feststelleinrichtungen muss den geprüften Systemaufbauten entsprechen.
Türsysteme
Türen als Drehtüren oder Schiebetüren lt. Plan
Zargen
Stahlzargen als Umfassungszargen aus Stahl beschichtet Farbe nach Wahl AG herzustellen.. Sämtliche Durchgangslichten,
Zargenabmessungen, Profilbreiten sowie sonstige geometrische Anforderungen sind den Ausschreibungsunterlagen, Türlisten,
Detailzeichnungen und Planbeilagen zu entnehmen.
Die Zargen sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Türanlage hinsichtlich Schallschutz, Brandschutz,
Rauchschutz, Einbruchschutz, Barrierefreiheit sowie der zu erwartenden Beanspruchung auszulegen und auszuführen.
Bei brandschutztechnischen Anwendungen ist die Eignung der Zargen ausschließlich im Zusammenhang mit dem jeweiligen
geprüften Türelement, bestehend aus Türblatt, Zarge, Beschlägen, Verglasungen, Dichtungen und Zubehörteilen,
nachzuweisen. Der Nachweis der Verwendbarkeit und Übereinstimmung mit den geforderten Feuerwiderstandsklassen ist durch
den Auftragnehmer zu erbringen.
Sämtliche Zargen sind unabhängig von der jeweiligen Montageart zu liefern und zu versetzen. Dies umfasst insbesondere die
Montage in Massivwänden, Stahlbetonwänden, Trockenbauwänden, Ständerwänden, Schalungsbauweise sowie sämtliche
sonstigen in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Einbausituationen. Unterschiedliche Montagearten gelten mit den
Einheitspreisen als abgegolten.
Die Schließbleche, Schließöffnungen, Schließtaschen sowie sämtliche Aussparungen und Vorbereitungen sind auf die jeweils
vorgesehenen Türblätter, Schließsysteme und Beschläge abzustimmen.
Bei Türanlagen mit dreiteiligen Bandaufhängungen ist die Lage des dritten Bandes vor Fertigungsbeginn mit dem Auftraggeber,
der örtlichen Bauaufsicht sowie dem Hersteller des Türblattes abzustimmen.
Türbänder
Sämtliche Türanlagen sind mit sichtbaren, dreidimensional verstellbaren Türbändern auszustatten. Die Türbänder sind
entsprechend den Abmessungen, dem Gewicht, der Beanspruchungsklasse sowie den funktionalen Anforderungen der
jeweiligen Türanlage auszulegen und zu dimensionieren.
Die Ausführung erfolgt in Edelstahl matt, beispielhaft entsprechend dem System Simonswerk Variant VX oder technisch
gleichwertig. Die Türbänder müssen eine Justierung in drei Dimensionen ermöglichen und eine dauerhafte Funktionsfähigkeit
sowie exakte Einstellung der Türanlagen gewährleisten.
Türblätter
Die genaue Ausführung, Abmessung, Ausstattung sowie sämtliche funktionalen Anforderungen der einzelnen Türanlagen sind
der Türliste, den Ausschreibungsunterlagen, den Detailzeichnungen sowie den Planbeilagen zu entnehmen.
Die Türblätter sind entsprechend den jeweiligen Anforderungen hinsichtlich Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz,
Einbruchschutz, Feuchtraumeignung, Barrierefreiheit sowie sonstigen nutzungsbedingten Anforderungen auszuführen.
Sämtliche Türblätter sind einschließlich aller erforderlichen Beschläge, Dichtungen, Verstärkungen, Einlagen und Zubehörteile
als vollständige und funktionsfähige Einheit herzustellen.
Türblatt HPL
Das Türblatt ist als stumpf einschlagendes Türblatt mit einer Mindestblattstärke von 40 mm auszuführen. Das Türblatt ist mit
einer automatisch absenkenden Bodendichtung auszustatten.
Die Oberfläche ist beidseitig mit einer HPL-Schichtstoffoberfläche in einem Farbton nach Wahl des Auftraggebers auszuführen.
Sämtliche sichtbaren Kanten sind mit farblich abgestimmten und hoch belastbaren PU-Kanten auszuführen.
Die Kanten sind über die gesamte Länge gerundet oder gefast auszubilden. Der Kantenradius beziehungsweise die Fase ist
dauerhaft gleichmäßig auszuführen und muss mindestens 2 mm betragen.
Türblatt Stahl
Das Türblatt ist als Stahlblechtürblatt mit einer werkseitig beschichteten Oberfläche in einem Farbton nach Wahl des
Auftraggebers auszuführen.
Türschließer
Bei sämtlichen Türen, bei denen dies aufgrund gesetzlicher, normativer, brandschutztechnischer oder funktionaler
Anforderungen erforderlich ist, insbesondere bei Brandschutztüren sowie bei den in der Türliste entsprechend
gekennzeichneten Türen, sind Türschließer mit Gleitschiene zu liefern und zu montieren.
Die Türschließer sind entsprechend den Abmessungen, dem Gewicht, der Beanspruchungsklasse sowie den funktionalen
Anforderungen der jeweiligen Türanlage auszulegen. Die Schließkraft muss einstellbar sein und den Anforderungen der
jeweiligen Türanlage entsprechen.
Die Türschließer sind jedenfalls mit einstellbarer Schließgeschwindigkeit, Endschlagfunktion, Öffnungsdämpfung sowie einem
integrierten Öffnungsbegrenzer auszustatten. Sämtliche Funktionen müssen unabhängig voneinander justierbar sein und eine
dauerhafte Anpassung an die jeweiligen Nutzungsanforderungen ermöglichen.
Bei zweiflügeligen Türanlagen sind die Türschließer einschließlich einer mechanischen oder integrierten Schließfolgeregelung
auszuführen, sodass die korrekte Schließreihenfolge der Türflügel jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Komponenten müssen
mit den Anforderungen der jeweiligen Brandschutz- und Rauchschutzklassifizierung kompatibel sein.
Die Türschließer sind auf die jeweilige Türkonstruktion, die Türbänder, die Beschläge sowie die geforderten Schließkräfte
gemäß den Anforderungen der Barrierefreiheit und der einschlägigen Normen abzustimmen
Schiebetüren
Schiebetüren sind entsprechend den Angaben der Türliste, den Ausschreibungsplänen und den Detailzeichnungen als
vollständige und funktionsfähige Türanlagen herzustellen und zu montieren.
Die Schiebetüranlagen sind einschließlich sämtlicher erforderlicher Laufwerke, Führungsschienen, Führungsrollen,
Endanschläge, Dämpfungselemente, Beschläge, Griffe, Schließeinrichtungen, Befestigungsmittel sowie aller für den
ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile auszuführen.
Beschläge
Sämtliche Türanlagen sind, sofern in der Türliste oder den Ausschreibungsunterlagen nicht anders festgelegt, mit Beschlägen in
Form von Türdrückern oder Türknäufen aus Edelstahl auszustatten. Wenn erforderlich ist ein Panikschloß EN179 oder EN1125,
Paniktreibriegelschloß einschl. aller Zubehörteile auszuführen.
Die Ausführung der Beschläge ist entsprechend der Nutzung, Beanspruchung sowie den funktionalen Anforderungen der
jeweiligen Türanlage zu wählen. Sämtliche Beschläge müssen dauerhaft korrosionsbeständig, wartungsarm und für die
vorgesehene Beanspruchung geeignet sein.
Bei Türanlagen mit mechanischer Schließung ist eine Profilzylinderbohrung einschließlich der zugehörigen Rundrosetten in
Edelstahl auszuführen. Die Ausführung ist auf die vorgesehenen Schließzylinder und Schließsysteme abzustimmen.
Vorbereitung elektronisches Schließsystem Offline
Bei den in der Türliste entsprechend gekennzeichneten Türanlagen erfolgt die Ausstattung mit einem elektronischen
Schließsystem durch einen gesondert beauftragten Auftragnehmer.
Sämtliche hierfür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer der Türanlage herzustellen. Dies
umfasst insbesondere die Bereitstellung geeigneter Schlosskästen, Beschlagsvorbereitungen, Bohrungen, Fräsungen,
Verstärkungen, Durchführungen sowie sämtliche konstruktiven Voraussetzungen für die spätere Montage der elektronischen
Beschläge und Schließkomponenten.
Die Ausführung der Vorbereitungen ist auf das jeweils vorgesehene Schließsystem abzustimmen. Der Auftragnehmer hat sich
rechtzeitig mit dem Auftraggeber, der örtlichen Bauaufsicht sowie dem Auftragnehmer des elektronischen Schließsystems
hinsichtlich der erforderlichen Einbaumaße, Komponenten und technischen Anforderungen abzustimmen.
Bei Türen mit Offlinesperre ist zusätzlich eine geeignete Fallensperre vorzusehen. Die Fallensperre ist so auszubilden, dass ein
unbefugtes Zurückdrücken der Falle verhindert wird und die Anforderungen an Sicherheit, Funktion und Dauerhaftigkeit erfüllt
werden.
Türpuffer
Bei sämtlichen Türen, deren Öffnungsbewegung bei einem Öffnungswinkel von weniger als 110° zu einem Anschlagen an
Wände, Vorsprünge, Einrichtungsgegenstände, technische Installationen, Leitungen oder sonstige Bauteile führen kann, sind
geeignete Türpuffer aus Edelstahl zu liefern und zu montieren.
Die Anordnung der Türpuffer erfolgt abhängig von den örtlichen Gegebenheiten als Wandtürpuffer oder Bodentürpuffer. Die
endgültige Ausführungsart sowie die genaue Lage werden durch den Auftraggeber bzw. die örtliche Bauaufsicht festgelegt.
Die Türpuffer sind so auszuwählen und zu positionieren, dass Beschädigungen an Türblättern, Beschlägen, Wänden,
Einrichtungen, Verglasungen oder sonstigen Bauteilen dauerhaft verhindert werden und die volle Funktionsfähigkeit der
Türanlagen erhalten bleibt.
Die Befestigung hat dauerhaft, standsicher und entsprechend dem jeweiligen Untergrund zu erfolgen. Sämtliche Befestigungs-
und Verankerungsmittel sind korrosionsbeständig auszuführen.
Ausführung beispielhaft als Wandtürpuffer entsprechend Leitprodukt FSB 383880 bzw. Bodentürpuffer entsprechend Leitprodukt
FSB 383881 oder technisch gleichwertig.
Fenster und Fenstertüren
Die einzubauenden Fenster und Fenstertüren müssen gemäß ÖNORM B 5300 sowie ÖNORM EN 14351-1 in der jeweils
letztgültigen Fassung geprüft und von einer akkreditierten Prüfanstalt nachgewiesen sein.
Für die Fenster- und Fenstertürkonstruktionen sind mindestens folgende Leistungsanforderungen einzuhalten:
° Schlagregendichtheit: Klasse 9A
° Luftdurchlässigkeit: Klasse 4
° Widerstandsfähigkeit bei Windlast: Klasse C5
Die Anforderungen an:
° Wärmeschutz (Ug-, Uf- und Uw-Werte)
° Schallschutz der Gesamtkonstruktion (Rw bzw. R’w)
sind entsprechend den bauphysikalischen Vorgaben und Berechnungen auszuführen.
Die Fenster- und Fenstertürkonstruktionen sind grundsätzlich als Aluminium-Konstruktionen auszuführen.
Es dürfen ausschließlich geprüfte und geeignete Fensterbeschläge verwendet werden, beispielhaft:
° MACO
° Roto
° Winkhaus
° oder gleichwertig
Sämtliche Beschläge müssen RAL-geprüft sein.
Die Vorgaben und Richtlinien der jeweiligen Beschlagshersteller hinsichtlich maximal zulässiger Flügelgrößen und
Flügelgewichte sind zwingend einzuhalten.
Die in den Planunterlagen dargestellten lichten Durchgangsmaße und Durchgangslichten sind jedenfalls einzuhalten.
Die bei der Montage verwendeten PU-Montageschäume müssen HFKW-frei sein.
Für die Ausführung gelten sämtliche einschlägigen Normen, Gesetze und Richtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung.
Zusätzlich gelten:
° die Verglasungsvorschriften und Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks
° die Richtlinien der Isolierglashersteller
° die Systemvorgaben der jeweiligen Fensterhersteller
Besonders hingewiesen wird auf die verpflichtende barrierefreie Ausführung gemäß ÖNORM B 1600, insbesondere hinsichtlich
Schwellenfreiheit.
Allenfalls erforderliche Entwässerungsrinnen bzw. Rigole vor Türen und Fenstertüren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Inkludiert sind sämtliche erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere:
° Befestigungs- und Anschlussmittel
° Abdichtungs- und Anschlussfolien
° wärmebrückenfreie Montage
° Schallschutz- und Brandschutzmaßnahmen
° Anschluss an Baukörper, Fassaden- und Abdichtungssysteme
° sämtliche Anpassungs-, Dichtungs- und Nacharbeiten
Die Ausführung hat gemäß den Herstellervorgaben, den einschlägigen Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik zu
erfolgen.
Fenster und Fenstertüren aus Alu Profilen
Liefern und fachgerechtes Montieren von Fenstern und Fenstertüren einschließlich sämtlicher erforderlicher Zubehör- und
Anschlussbauteile gemäß den Plan- und Ausschreibungsunterlagen.
Die Ausführung hat aus Aluminium-Profilen zu erfolgen.
Umfasst sind ein- und mehrteilige Konstruktionen, insbesondere:
° Drehfenster
° Dreh-Kippfenster
° Fenstertüren
° Hebe-Schiebe- bzw. Schiebetürelemente
° Fixverglasungen
° sonstige gemäß Planung erforderliche Fensterelemente
einschließlich aller erforderlichen Rahmen-, Flügel-, Beschlags-, Dichtungs- und Befestigungskomponenten.
Es dürfen ausschließlich in Österreich geprüfte, zugelassene und den geltenden normativen Anforderungen entsprechende
Produkte verwendet werden.
Die Fenster- und Fenstertürkonstruktionen müssen den Anforderungen gemäß ÖNORM B 5300 sowie ÖNORM EN 14351-1
entsprechen.
Sämtliche Fenster und Fenstertüren sind mit Reed-Kontakten auszustatten.
Inkludiert sind sämtliche erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere:
° Befestigungs- und Montageelemente
° Abdichtungs- und Anschlussfolien
° Dichtstoffe und Fugenausbildungen
° wärmebrückenfreie Anschlussausbildungen
° Anpassungen an Rohbau, Fassaden- und Abdichtungssysteme
° sämtliche Anschluss-, Einstell- und Nacharbeiten
Angebotenes System: ........................................................................................................................
Verglasung
Sämtliche Fenster- und Fenstertürkonstruktionen sind einschließlich der erforderlichen Verglasungen vollständig herzustellen.
Die Verglasung ist entsprechend den bauphysikalischen, statischen, sicherheitstechnischen sowie brandschutztechnischen
Anforderungen auszuführen.
Es ist eine Wärmeschutzverglasung gemäß den bauphysikalischen Vorgaben einzubauen.
Sicherheitsverglasungen sind überall dort auszuführen, wo dies durch:
° gesetzliche Vorschriften
° behördliche Auflagen
° einschlägige Normen und Richtlinien
° die Nutzung des Gebäudes
° oder die Planung
erforderlich ist.
Dies betrifft insbesondere:
° absturzsichernde Verglasungen
° bodentiefe Verglasungen
° Türen und Fenstertüren
° Verglasungen in Verkehrsbereichen
° sonstige sicherheitsrelevante Verglasungen