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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 RWZ Vertragsbedingungen
01
RWZ Vertragsbedingungen
1. Vertragsbestandteile a. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB, Teil B und C und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der neuesten Fassung. b. Es gelten darüber hinaus, soweit in den nachfolgenden Sonderbedingungen nicht anderweitig festgelegt, die §§ 631 bis 651 BGB, die nachstehenden Ergänzungen bzw. Einschränkungen, die einschlägigen DIN-Vorschriften, die UVV, sowie diese Auftragserteilung. Anderslautende Liefer-, Verkaufs- und Vertragsbedingungen sowie Auftragsbedingungen und -bestätigungen des AN sind gegenstandslos und somit nicht Bestandteil des Vertrages. c. Die enthaltenden Leistungsverzeichnisse inkl. der Anlagen (ggf. Baugrundgutachten, Statik, EnEV-Nachweis, Brandschutzgutachten, etc.), die "Besonderen Vertragsbestimmungen", die "Sicherheitsbestimmungen". d. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik. e. Einschlägige DIN-Vorschriften über die zu liefernden und zu verarbeitenden Baustoffe und deren Zulässigkeit in der neusten Fassung. f. Gültige VDE-Vorschriften. g. Die aktuellen Einbau- und Verarbeitungsvorschriften des jeweiligen Materialherstellers. 2. Ausführungsfristen Der Auftragnehmer hat die Leistung wie folgt zu beginnen, zu fördern und zu beenden: 3. Ausführung Der Auftragnehmer hat eine Person zu benennen, der die Arbeiten zwischen den Unternehmen koordiniert.Der Auftragnehmer hat eine Erklärung und den Nachweis über den Einsatz des Personals mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis vorzulegen. Die Kopien der Nachweise müssen auf der Baustelle vorhanden sein.Der Auftragnehmer ist verpflichtet den von ihm erzeugten Bauschutt unverzüglich nach Beendigung der einzelnen Arbeitsschritte zu beseitigen.Die privaten, als auch die öffentlichen Verkehrswege sind während der Arbeiten von anfallendem Schmutz und Überresten freizuhalten, bzw. unverzüglich zu säubern. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Baustelle von angefallenem Schmutz und Überresten zu säubern. Unterbleibt die Säuberungsmaßnahme, so wird eine andere Firma beauftragt, die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers zu reinigen.Sämtliche Abbruchmaterialien gehen in den Besitz des Auftragnehmers über. 4. Preise Die angebotenen Preise verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, d. h. einschließlich Lieferung aller Materialien, die Bereitstellung und Vorhaltung der erforderlichen Hilfsmittel, Betriebsmittel, Geräte, Gerüste, Maschinen, Bauzäune, Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeuge usw., ansonsten gem. der Besonderen Vertragsbedingungen.Sämtliche angegebenen Preise sind Festpreise bis zum Ende der Bauzeit. Die Abfuhr des nicht verwertbaren Materials und die dafür eventuell anfallenden Untersuchungen und Deponiegebühren sind in den Einheitspreisen enthalten. Die Baustelleneinrichtung  einschl. Transport, Aufbau, Vorhaltung, Abbau und Abtransport -  ist in den Einheitspreisen enthalten. Darüber hinaus gelten die Besonderen Vertragbedingungen 5. Abnahme Gem. VOB 2019 6. Abrechnungen / Zahlungen / Sicherheitsleistung / Bürgschaften Gem. VOB 2019 7. Gewährleistung Gem. VOB 2019 abweichend 5 Jahre 8. Unfallverhütung Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der UVV und den für den sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen, soweit nicht andere Rechtsvorschriften, insbesondere in Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, so bleiben diese Vorschriften unberührt. Auf die Forderungen der Berufsgenossenschaft und deren Einhaltung wird besonders hingewiesen. 9. Versicherung Der Unternehmer ist gegen Schäden jeglicher Art und gegen Unfall versichert und verpflichtet sich, die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, der Baupolizei und der Ortspolizei genauestens einzuhalten. Falls infolge Nichteinhaltens dieser Vorschriften Unglücksfälle oder ein Rechtsstreit vorkommen sollten, ist der Unternehmer allein hierfür verantwortlich. Der Auftragnehmer hat den Nachweis seiner Haftpflichtversicherung dem Auftraggeber vorzulegen. 10. Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer ist bei der _________________________________________ Versicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert unter der Nummer _______________________________________ für Personenschäden in Höhe von EUR _______________________________________ und für Sachschäden in Höhe von EUR _______________________________________ und Mitglied der Berufsgenossenschaft _______________________________________ Er verpflichtet sich, bis zur endgültigen Abwicklung des Bauvertrages eine Versicherung mindestens in diesem Umfang aufrecht zu erhalten. Jede Änderung seines Versicherungsvertrages wird er unverzüglich und unaufgefordert dem Bauherrn mitteilen. Der Bieter hat vor dem Nachweis der Haftpflichtversicherung mit vorgenannten Deckungssummen keinen Anspruch auf Auszahlung einer Vergütung. 11. Freistellungs- und Unbedenklichkeitsbescheinigung Dem unterschriebenen Auftrag ist zur Vereinfachung des Rechnungsausgleichs eine von ihrem zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung (Steuerabzug bei Bauleistungen) gemäß § 48 b Abs.1, Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beizufügen. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist die Baustellenadresse. Gerichtsstand ist Sitz des Auftraggebers, in Köln.
1. Vertragsbestandteile
Jeder Handwerker ist für die Einhaltung der im Bau vorhandenen Sicherheitsabsperrungen, insbesondere an den Balkonen, Treppenhäuser, an Aufzugsschächten etc. verantwortlich. Sollten aus arbeitstechnischen Gründen Absperrungen vorrübergehend entfernt werden, so sind diese Absperrungen unaufgefordert und unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten wieder ordnungsgemäß einzubauen. Sollte die Bauüberwachung feststellen, dass gegen die Anordnung verstoßen wird, so ist der Auftragnehmer zu mahnen und eine Nachfrist zu setzen. Nach fruchtloser Mahnung kann die Bauüberwachung die ihr notwendig erscheinenden Maßnahmen in die Wege leiten und die entsprechenden Kosten dem Unternehmer aufgeben. Die UVV sind von jedem Handwerker einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der UVV von anderen Handwerkern auf der Baustelle ist unverzüglich der zuständige Bauleiter zu informieren. Für eintretende Schäden  die der Unternehmer schuldhaft zu vertreten hat  die während der Durchführung der Arbeiten infolge Fehlens von Absperrung oder nach Fertigstellung der Arbeiten infolge nicht wieder ordnungsgemäß ausgeführter Absperrmaßnahmen eintreten und zwar im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung, als auch in strafrechtlicher Hinsicht, haftet der Unternehmer. Wenn der Unternehmer zu Beginn seiner Arbeiten feststellt, dass die Absperrungen nicht in ordnungsgemäßen Zustand sind, ist er verpflichtet, sofort die Bauüberwachung zu informieren, damit der Verantwortliche festgestellt werden kann. Unterbleibt diese Mitteilung, so muss angenommen werden, dass die Absperrungen in Ordnung waren, und der Unternehmer übernimmt gleichzeitig die Verpflichtung, nach Durchführung seiner Arbeiten die Absperrungen wieder nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft herzustellen. Der Unternehmer ist verpflichtet, im Fall von Unwetter oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen sofort seine Baustelle zu kontrollieren. Etwa erforderlich werdende Maßnahmen sind vom Unternehmer sofort zu treffen, insbesondere sind evtl. erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zur Verhütung irgendwelcher Schäden ohne Verzug in die Wege zu leiten. Die Bauüberwachung ist über den entstandenen Schaden telefonisch zu informieren, damit der zuständige Bauleiter sich persönlich vom Umfang des Schadens überzeugen kann ............................... Ort, Datum In vollem Umfang anerkannt: ....................................... Stempel/Unterschrift
Jeder Handwerker ist für die Einhaltung der im Bau
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes: 1. Das er sich über die Baustelle, Ihre Lage, ihre Zugänglichkeit , die Möglichkeit zur Materiallagerung, die Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie, sowie über alle Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen unterrichtet hat. 2. Das keine Unklarheiten bezüglich des geforderten Leistungsumfanges oder der geforderten Leistungsart mehr bestehen, die zu späteren Nachforderungen Anlass geben könnten. Ort, Datum ...................................... In vollem Umfang anerkannt: ...................................... Stempel/Unterschrift
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes:
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
03 Abbrucharbeiten
03
Abbrucharbeiten
03.__.01 Betonbefestigung schneiden bis 30 cm Befestigung aus Beton mit oder ohne Bewehrungseinlagen geradlinig bis auf ungebundene Unterlage schneiden. Aufgemessen wird die Länge des tatsächlich durchgeführten Schnittes. Dicke des Befestigung: bis 30 cm
03.__.01
Betonbefestigung schneiden bis 30 cm
80,00
m
03.__.02 Betonfläche entsorgen Betonfläche bewehrt, Dicke ca. 20 cm, brechen, lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.
03.__.02
Betonfläche entsorgen
460,00
04 Erdarbeiten Elevatorkeller + Bodenplatt
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Erdarbeiten Elevatorkeller + Bodenplatt
04.01 Erdarbeiten
04.01
Erdarbeiten
05 Neubau Elevatorkeller
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Neubau Elevatorkeller
05.01 Bodenplatte Elevatorkeller
05.01
Bodenplatte Elevatorkeller
05.02 Wände Elevatorkeller
05.02
Wände Elevatorkeller
06 Sondergründung Bohrpfähle
06
Sondergründung Bohrpfähle
06.01 Bohrpfahlgründung
06.01
Bohrpfahlgründung
07 Neubau Silobodenplatten
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Neubau Silobodenplatten
07.01 Erdarbeiten
07.01
Erdarbeiten
07.02 Bodenplatten
07.02
Bodenplatten
08 Silo-Innenarbeiten
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Silo-Innenarbeiten
08.01 Silo-Innenarbeiten
08.01
Silo-Innenarbeiten
09 Außenanlage wiederherstellen
09
Außenanlage wiederherstellen
09.01 Verkehrsflächen
09.01
Verkehrsflächen