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Net total EUR
01 RWZ Vertragsbedingungen
01
RWZ Vertragsbedingungen
1. Vertragsbestandteile
a. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB, Teil B
und C und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen in der neuesten Fassung.
b. Es gelten darüber hinaus, soweit in den
nachfolgenden Sonderbedingungen nicht anderweitig
festgelegt, die §§ 631 bis 651 BGB, die nachstehenden
Ergänzungen bzw. Einschränkungen, die einschlägigen
DIN-Vorschriften, die UVV, sowie diese
Auftragserteilung. Anderslautende Liefer-, Verkaufs-
und Vertragsbedingungen sowie Auftragsbedingungen und
-bestätigungen des AN sind gegenstandslos und somit
nicht Bestandteil des Vertrages.
c. Die enthaltenden Leistungsverzeichnisse inkl. der
Anlagen (ggf. Baugrundgutachten, Statik, EnEV-Nachweis,
Brandschutzgutachten, etc.), die "Besonderen
Vertragsbestimmungen", die "Sicherheitsbestimmungen".
d. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
e. Einschlägige DIN-Vorschriften über die zu liefernden
und zu verarbeitenden Baustoffe und deren Zulässigkeit
in der neusten Fassung.
f. Gültige VDE-Vorschriften.
g. Die aktuellen Einbau- und Verarbeitungsvorschriften
des
jeweiligen Materialherstellers.
2. Ausführungsfristen
Der Auftragnehmer hat die Leistung wie folgt zu
beginnen, zu fördern und zu beenden:
3. Ausführung
Der Auftragnehmer hat eine Person zu benennen, der die
Arbeiten zwischen den Unternehmen koordiniert.Der
Auftragnehmer hat eine Erklärung und den Nachweis über
den Einsatz des Personals mit einer entsprechenden
Arbeitserlaubnis vorzulegen. Die Kopien der Nachweise
müssen auf der Baustelle vorhanden sein.Der
Auftragnehmer ist verpflichtet den von ihm erzeugten
Bauschutt unverzüglich nach Beendigung der einzelnen
Arbeitsschritte zu beseitigen.Die privaten, als auch
die öffentlichen Verkehrswege sind während der Arbeiten
von anfallendem Schmutz und Überresten freizuhalten,
bzw. unverzüglich zu säubern. Nach Fertigstellung der
Arbeiten ist die Baustelle von angefallenem Schmutz und
Überresten zu säubern.
Unterbleibt die Säuberungsmaßnahme, so wird eine andere
Firma beauftragt, die Baustelle auf Kosten des
Auftragnehmers zu reinigen.Sämtliche Abbruchmaterialien
gehen in den Besitz des Auftragnehmers über.
4. Preise
Die angebotenen Preise verstehen sich in fix und
fertiger Arbeit, d. h. einschließlich Lieferung aller
Materialien, die Bereitstellung und Vorhaltung der
erforderlichen Hilfsmittel, Betriebsmittel, Geräte,
Gerüste, Maschinen, Bauzäune, Sicherheitseinrichtungen,
Fahrzeuge usw., ansonsten gem. der Besonderen
Vertragsbedingungen.Sämtliche angegebenen Preise sind
Festpreise bis zum Ende der Bauzeit.
Die Abfuhr des nicht verwertbaren Materials und die
dafür eventuell anfallenden Untersuchungen und
Deponiegebühren sind in den Einheitspreisen enthalten.
Die Baustelleneinrichtung einschl. Transport, Aufbau,
Vorhaltung, Abbau und Abtransport - ist in den
Einheitspreisen enthalten. Darüber hinaus gelten die
Besonderen Vertragbedingungen
5. Abnahme
Gem. VOB 2019
6. Abrechnungen / Zahlungen / Sicherheitsleistung /
Bürgschaften
Gem. VOB 2019
7. Gewährleistung
Gem. VOB 2019 abweichend 5 Jahre
8. Unfallverhütung
Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen
Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen,
die den Bestimmungen der UVV und den für den sonst
geltenden Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen
den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen, soweit nicht
andere Rechtsvorschriften, insbesondere in
Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt
werden, so bleiben diese Vorschriften unberührt.
Auf die Forderungen der Berufsgenossenschaft und deren
Einhaltung wird besonders hingewiesen.
9. Versicherung
Der Unternehmer ist gegen Schäden jeglicher Art und
gegen Unfall versichert und verpflichtet sich, die
Vorschriften der Berufsgenossenschaft, der Baupolizei
und der Ortspolizei genauestens einzuhalten. Falls
infolge Nichteinhaltens dieser Vorschriften
Unglücksfälle oder ein Rechtsstreit vorkommen sollten,
ist der Unternehmer allein hierfür verantwortlich.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis seiner
Haftpflichtversicherung dem Auftraggeber vorzulegen.
10. Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist bei der
_________________________________________
Versicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftpflichtversichert unter der Nummer
_______________________________________
für Personenschäden in Höhe von EUR
_______________________________________
und für Sachschäden in Höhe von EUR
_______________________________________
und Mitglied der Berufsgenossenschaft
_______________________________________
Er verpflichtet sich, bis zur endgültigen Abwicklung
des Bauvertrages eine Versicherung mindestens in
diesem Umfang aufrecht zu erhalten.
Jede Änderung seines Versicherungsvertrages wird er
unverzüglich und unaufgefordert dem Bauherrn
mitteilen. Der Bieter hat vor dem Nachweis der
Haftpflichtversicherung mit vorgenannten
Deckungssummen keinen Anspruch auf Auszahlung
einer Vergütung.
11. Freistellungs- und Unbedenklichkeitsbescheinigung
Dem unterschriebenen Auftrag ist zur Vereinfachung des
Rechnungsausgleichs eine von ihrem zuständigen
Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung
(Steuerabzug bei Bauleistungen) gemäß § 48 b Abs.1,
Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beizufügen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die Baustellenadresse.
Gerichtsstand ist Sitz des Auftraggebers, in Köln.
1. Vertragsbestandteile
Jeder Handwerker ist für die Einhaltung der im Bau
vorhandenen Sicherheitsabsperrungen, insbesondere an
den Balkonen, Treppenhäuser, an Aufzugsschächten etc.
verantwortlich. Sollten aus arbeitstechnischen Gründen
Absperrungen vorrübergehend entfernt werden, so sind
diese Absperrungen unaufgefordert und unmittelbar nach
Durchführung der Arbeiten wieder ordnungsgemäß
einzubauen. Sollte die Bauüberwachung feststellen, dass
gegen die Anordnung verstoßen wird, so ist der
Auftragnehmer zu mahnen und eine Nachfrist zu setzen.
Nach fruchtloser Mahnung kann die Bauüberwachung die
ihr notwendig erscheinenden Maßnahmen in die Wege
leiten und die entsprechenden Kosten dem Unternehmer
aufgeben.
Die UVV sind von jedem Handwerker einzuhalten. Bei
Nichteinhaltung der UVV von anderen Handwerkern auf der
Baustelle ist unverzüglich der zuständige Bauleiter zu
informieren.
Für eintretende Schäden die der Unternehmer
schuldhaft zu vertreten hat die während der
Durchführung der Arbeiten infolge Fehlens von
Absperrung oder nach Fertigstellung der Arbeiten
infolge nicht wieder ordnungsgemäß ausgeführter
Absperrmaßnahmen eintreten und zwar im Hinblick auf die
Haftpflichtversicherung, als auch in strafrechtlicher
Hinsicht, haftet der Unternehmer.
Wenn der Unternehmer zu Beginn seiner Arbeiten
feststellt, dass die Absperrungen nicht in
ordnungsgemäßen Zustand sind, ist er verpflichtet,
sofort die Bauüberwachung zu informieren, damit der
Verantwortliche festgestellt werden kann. Unterbleibt
diese Mitteilung, so muss angenommen werden, dass die
Absperrungen in Ordnung waren, und der Unternehmer
übernimmt gleichzeitig die Verpflichtung, nach
Durchführung seiner Arbeiten die Absperrungen wieder
nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft
herzustellen.
Der Unternehmer ist verpflichtet, im Fall von Unwetter
oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen sofort
seine Baustelle zu kontrollieren. Etwa erforderlich
werdende Maßnahmen sind vom Unternehmer sofort zu
treffen, insbesondere sind evtl. erforderliche
Sicherheitsmaßnahmen zur Verhütung irgendwelcher
Schäden ohne Verzug in die Wege zu leiten. Die
Bauüberwachung ist über den entstandenen Schaden
telefonisch zu informieren, damit der zuständige
Bauleiter sich persönlich vom Umfang des Schadens
überzeugen kann
...............................
Ort, Datum
In vollem Umfang anerkannt:
.......................................
Stempel/Unterschrift
Jeder Handwerker ist für die Einhaltung der im Bau
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes:
1. Das er sich über die Baustelle, Ihre Lage, ihre
Zugänglichkeit , die Möglichkeit zur Materiallagerung,
die Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie,
sowie über alle Verhältnisse, die die Preisbildung
beeinflussen unterrichtet hat.
2. Das keine Unklarheiten bezüglich des geforderten
Leistungsumfanges oder der geforderten Leistungsart
mehr bestehen, die zu späteren Nachforderungen Anlass
geben könnten.
Ort, Datum
......................................
In vollem Umfang anerkannt:
......................................
Stempel/Unterschrift
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes:
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
03 Abbrucharbeiten
03
Abbrucharbeiten
03.__.01 Betonbefestigung schneiden bis 30 cm Befestigung aus Beton mit oder ohne Bewehrungseinlagen geradlinig bis auf ungebundene Unterlage schneiden.
Aufgemessen wird die Länge des tatsächlich durchgeführten Schnittes.
Dicke des Befestigung: bis 30 cm
03.__.01
Betonbefestigung schneiden bis 30 cm
80.00
m
03.__.02 Betonfläche entsorgen Betonfläche bewehrt, Dicke ca. 20 cm, brechen, lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.
03.__.02
Betonfläche entsorgen
460.00
m²
04 Erdarbeiten Elevatorkeller + Bodenplatt
04
Erdarbeiten Elevatorkeller + Bodenplatt
04.01 Erdarbeiten
04.01
Erdarbeiten
05 Neubau Elevatorkeller
05
Neubau Elevatorkeller
05.01 Bodenplatte Elevatorkeller
05.01
Bodenplatte Elevatorkeller
05.01.01 Trennlage aus PE-Folie Trennlage aus PE-Folie 0,2 mm,
Stöße überlappen,
2-lagig einbauen auf kapillarbrechende Schicht
aus Kies bzw. Sand
05.01.01
Trennlage aus PE-Folie
O
20.00
m²
05.01.02 Sauberkeitsschicht aus Beton C8/10, d ~10 cm Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte,
aus Beton C8/10, d ~10cm, herstellen,
liefern und höhengenau einbauen.
05.01.02
Sauberkeitsschicht aus Beton C8/10, d ~10 cm
15.00
m²
05.01.03 Schalung der Bodenplatte, Höhe bis 0,30 m Schalung der Bodenplatte, bewehrt, als Seitenschalung.
Schalungsart: glatte Schalung,
Höhe bis 0,30 m
05.01.03
Schalung der Bodenplatte, Höhe bis 0,30 m
5.00
m²
05.01.04 Fundamenterder, 30/5 mm Bandstahl, feuerverzinkt, einschl. allem Zubehör,
als Fundamenterder in Fundamentschalungen bzw.
auf Fundamentsohlen herstellen, liefern und verlegen.
Es ist darauf zu achten, dass der Bandstahl mindestens
5 cm vom Beton umschlossen wird.
Querschnitt: 30/ 5 mm
05.01.04
Fundamenterder, 30/5 mm
22.00
m
05.01.05 Anschlussfahnen Vorschriftsmäßiger Anschluss der Anschlussfahnen
V4A an den Fundamenterder aus Länge ca. 1,00 m,
herstellen, liefern und fachgerecht einbauen.
Lage nach Angaben der Fachingenieure bzw.
Bauleitung.
05.01.05
Anschlussfahnen
4.00
Stk
05.01.06 Ortbeton Bodenplatte, WU, C25/30 D=30cm, gerieben Ortbeton der Bodenplatten, Untergrund waagerecht,
obere Betonfläche mit Gefälle zum Pumpensumpf, als WU-
Stahlbeton,
Dicke 30 cm,
Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2,
Expositionsklasse Frostangriff:
- mit und ohne Taumittel XF1,
Expositionsklasse Bewehrungskorrosion,
- ausgelöst durch Karbonatisierung XC4+2,
Oberfläche abgreiben.
Einbau von Fugenblech oder Dichtungsbändern nach
Herstellervorschrift bei senkrechten und waagerechten
Arbeits- und Dehnungsfugen, zur Erreichung einer
Ausführung als Weiße Wanne.
Sämtliche Aussparungen in den Decken und Wänden
nach Plan maßgenau herstellen einschl. späteren
Verguss.
05.01.06
Ortbeton Bodenplatte, WU, C25/30 D=30cm, gerieben
4.50
m³
05.01.07 Zulage Pumpensumpf In der Bodenplatte der Schüttgosse einen Pumpensumpf
30/30/30 anlegen schalen und betonieren, als Zulage zur
vorgenannten Position.
Auch ist der Pumpensumpf mit einem entsprechenden großen
nichtrostenden Gitterrost mit Rahmen liefern und einz
ubauen.
05.01.07
Zulage Pumpensumpf
1.00
Stk
05.01.08 Baustahl B 500 SB (Stabstahl) Baustahlbewehrung in verschiedenen Durch-
messern und Längen herstellen, liefern, schnei-
den, biegen, flechten und fachgerecht gem.
Ausführungsplänen verlegen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ein-
gebauten Massen gem. Stahllisten.
Verschnitt wird nicht vergütet.
Ebenso sind die Abstandshalter für obere und
untere Bewehrung und die Abstandsleisten in
die Einheitspreise einzurechnen.
Baustahl B 500 SB
05.01.08
Baustahl B 500 SB (Stabstahl)
3.50
t
05.02 Wände Elevatorkeller
05.02
Wände Elevatorkeller
05.02.01 Schalung der Betonwände d=30cm Schalung des Elevatorkeller als glatte Schalung für Sic
htbeton
05.02.01
Schalung der Betonwände d=30cm
139.20
m²
05.02.02 Ortbeton Wände Ortbeton der Bodenplatten, Untergrund waagerecht,
obere Betonfläche waagerecht, als WU- Stahlbeton,
Dicke 30 cm,
Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2,
Expositionsklasse Frostangriff:
- mit und ohne Taumittel XF1,
Expositionsklasse Bewehrungskorrosion,
- ausgelöst durch Karbonatisierung XC4+2,
Oberfläche abgerieben.
Einbau von Fugenblechen oder Dichtungsbändern nach
Herstellervorschrift bei senkrechten und waagerechten
Arbeits- und Dehnungsfugen, zur Erreichung einer
Ausführung als Weiße Wanne.
05.02.02
Ortbeton Wände
20.88
m³
05.02.03 Filigran Wände Ausführung der Wände wie in vorheriger Position beschrieben, Ausführung als Filigranwände.
05.02.03
Filigran Wände
O
1.00
psch
05.02.04 Ortbetonwände als WU-Stahlbeton Ortbeton für Wände als wasserundurchlässiger Stahlbeton (WU-Beton) herstellen, liefern, fachgerecht einbauen und verdichten.
Betonqualität:C25/30
Expositionsklassen:XC4, XF1 (für Außenbauteile)
Wandstärke:30 cm
Oberfläche:Schalungsglatt, nach Abnahme der Schalung entgraten und nachbehandeln.
Die Leistung umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Wände gemäß den statischen Vorgaben und Ausführungsplänen, inklusive Schalung, Bewehrungsanschluss und Nachbehandlung, um Rissbildung zu minimieren. Eventuelle Fugenbänder oder andere Dichtungselemente zur Sicherstellung der Wasserundurchlässigkeit sind gesondert zu vergüten, falls nicht bereits in anderen Positionen enthalten.
05.02.04
Ortbetonwände als WU-Stahlbeton
139.00
m²
06 Sondergründung Bohrpfähle
06
Sondergründung Bohrpfähle
06.01 Bohrpfahlgründung
06.01
Bohrpfahlgründung
07 Neubau Silobodenplatten
07
Neubau Silobodenplatten
07.01 Erdarbeiten
07.01
Erdarbeiten
07.01.01 Entwässerungsleitung Vorhandene Entwässerungsleitung DN 150 zurückbauen und fachgerecht entsorgen.
Neue Entwässerungsleitung DN 150 liefern und in fertiger Arbeit außerhalb der Bodenplatte einbauen. Inkl. aller Form- und Anschlussteile.
07.01.01
Entwässerungsleitung
O
47.00
m
07.01.02 Revisionsschacht aus Beton Revisionsschacht aus Betonfertigteilen liefern und nach Herstellervorschrift einbauen, inklusive aller erforderlichen Form- und Anschlussteile. Der Schacht ist an die neue Entwässerungsleitung anzuschließen. Ausführung als Schwerlastschacht, geeignet für Befahrung durch LKW.
07.01.02
Revisionsschacht aus Beton
1.00
Stk
07.01.03 Schottertragschicht 25 cm ZTV SoB-StB 2004 Schottertragschicht 25 cm (Gesamtdicke = 75cm) auf Geog
itter einbringen.
Unterbau siehe Pos 6.1
Schottertragschichten entsprechend den Anforderungen de
r TL SoB-StB04 liefern und gemäß
der ZTV SoB-StB 2004) mit optimalem Wassergehalt einbau
en und verdichten.
Gemische aus Splitt und Brechsand der
Lieferkörnungen 0/5 mm bis 0/32 mm sowie
Gemische aus Schotter, Splitt und Kies
der Lieferkörnungen 0/45 mm und 0/56 m
Verdichtung 100% Proctor
Verformungsmodul auf Oberfläche EV2 = mind.100 MN/m²
Ev2/Ev1 <= 2,2 bzw. Ev2/Ev1 >2,2 wenn der Ev1-Wert
mind. das 0,6fache des geforderten Ev2-Wertes beträgt.
RCL-Material ist nicht zugelassen.
Eignungsprüfungen gemäß ZTV SoB-StB sind vorzulegen!
07.01.03
Schottertragschicht 25 cm ZTV SoB-StB 2004
400.00
m²
07.01.04 Plattendruckversuche, Ev2 >= 120 MN/m² Plattendruckversuche je Auffüllschicht 2 Stück
Plattendruckversuche Anordnung des AG durchführen.
Zur Leistung dieser Position gehören
An und Abfuhr der Geräte, Durchführung der Versuche
entsprechend DIN 18134, TP BF-StB, Teil B 8.1,
Ausgabe Juni 1990.
Auswertung der Versuche in 2-facher Ausfertigung.
Die Versuche sind auf Anordnung des AG von einem unab-
hängigen Baugrundlabor durchführen zu lassen.
Das Baugrundlabor muss nach RAP-Stra 2010 anerkannt
sein.
Lastplattendruckversuch
Geforderter Mindestwert: Ev2 >= 120 MN/m²
07.01.04
Plattendruckversuche, Ev2 >= 120 MN/m²
1.00
Psch
07.02 Bodenplatten
07.02
Bodenplatten
08 Silo-Innenarbeiten
08
Silo-Innenarbeiten
08.01 Silo-Innenarbeiten
08.01
Silo-Innenarbeiten
09 Außenanlage wiederherstellen
09
Außenanlage wiederherstellen
09.01 Verkehrsflächen
09.01
Verkehrsflächen
10 Fundamente Düngersilos
10
Fundamente Düngersilos
10.__.01 Erdarbeiten Bodenaushub der Bodenklassen 3-5 nach DIN 18300 lösen, laden und zur Entsorgung abfahren. Das Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist fachgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Abrechnung erfolgt nach abgefahrener Menge in Kubikmetern (m³).
Fläche ca. 12x3,5 m, Aushubtiefe ca. 0,5 m.
10.__.01
Erdarbeiten
0.00
10.__.10 Bodenaushub laden, lösen, entsorgen Bodenaushub der Bodenklassen 3-5 nach DIN 18300 lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen. Das Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Entsorgung hat nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Abrechnung nach abgefahrener Menge.
Fläche ca. 12x3,5 m, Aushubtiefe ca. 0,5 m.
10.__.10
Bodenaushub laden, lösen, entsorgen
25.00
m³
07.01.01 Schottertragschicht 25 cm ZTV SoB-StB 2004 Schottertragschicht 25 cm einbringen.
Schottertragschichten entsprechend den Anforderungen de
r TL SoB-StB04 liefern und gemäß
der ZTV SoB-StB 2004) mit optimalem Wassergehalt einbau
en und verdichten.
Gemische aus Splitt und Brechsand der
Lieferkörnungen 0/5 mm bis 0/32 mm sowie
Gemische aus Schotter, Splitt und Kies
der Lieferkörnungen 0/45 mm und 0/56 mm
Verdichtung 100% Proctor
Verformungsmodul auf Oberfläche EV2 = mind.100 MN/m²
Ev2/Ev1 <= 2,2 bzw. Ev2/Ev1 >2,2 wenn der Ev1-Wert
mind. das 0,6fache des geforderten Ev2-Wertes beträgt.
RCL-Material ist zugelassen.
Eignungsprüfungen gemäß ZTV SoB-StB sind vorzulegen!
07.01.01
Schottertragschicht 25 cm ZTV SoB-StB 2004
42.00
m²
05.01.01 Trennlage aus PE-Folie Trennlage aus PE-Folie 0,2 mm,
Stöße überlappen,
2-lagig einbauen auf kapillarbrechende Schicht
aus Kies bzw. Sand
05.01.01
Trennlage aus PE-Folie
O
35.00
m²
05.01.09 Fundamenterder Edelstahl liefern und einbauen Fundamenterder Edelstahl, V4A, rund 10 mm liefern und auf Schotterplanum einbauen, inklusive aller Verbinder. Je Silo ist eine Anschlussfahne bis 2 m über GOK herausstehen zu lassen.
05.01.09
Fundamenterder Edelstahl liefern und einbauen
28.00
m
05.01.02 Sauberkeitsschicht aus Beton C8/10, d ~10 cm Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte,
aus Beton C8/10, d ~10cm, herstellen,
liefern und höhengenau einbauen.
05.01.02
Sauberkeitsschicht aus Beton C8/10, d ~10 cm
35.00
m²
05.01.03 Schalung der Bodenplatte, Höhe bis 0,30 m Schalung der Bodenplatte, bewehrt, als Seitenschalung.
Schalungsart: glatte Schalung,
Höhe bis 0,30 m
05.01.03
Schalung der Bodenplatte, Höhe bis 0,30 m
5.00
m²
05.02.02 Ortbeton Bodenplatte Ortbeton der Bodenplatten, Untergrund waagerecht,
obere Betonfläche waagerecht,
Dicke 25 cm,
Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2,
Expositionsklasse Frostangriff:
- mit und ohne Taumittel XF1,
Expositionsklasse Bewehrungskorrosion,
- ausgelöst durch Karbonatisierung XC4+2,
Oberfläche abgerieben.
05.02.02
Ortbeton Bodenplatte
34.82
m²
05.01.08 Baustahl B 500 SB (Stabstahl) Baustahlbewehrung in verschiedenen Durch-
messern und Längen herstellen, liefern, schnei-
den, biegen, flechten und fachgerecht gem.
Ausführungsplänen verlegen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ein-
gebauten Massen gem. Stahllisten.
Verschnitt wird nicht vergütet.
Ebenso sind die Abstandshalter für obere und
untere Bewehrung und die Abstandsleisten in
die Einheitspreise einzurechnen.
Baustahl B 500 SB
Aktuelle Stahllisten und Bewehrungspläne werden ca. ab Mitte Januar 2026 versendet, wenn das Bodengutachten vorliegt und die Statik genau berechnet werden kann.
05.01.08
Baustahl B 500 SB (Stabstahl)
2.00
t
10.__.05 Ortbetonwände aus Stahlbeton Ortbeton für Wände aus Stahlbeton herstellen, liefern, fachgerecht einbauen und verdichten.
Betonqualität: C25/30
Expositionsklassen: XC4, XF1 (für Außenbauteile)
Wandstärke: 30 cm
Oberfläche: Schalungsglatt, nach Abnahme der Schalung entgraten und nachbehandeln.
Die Leistung umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Wände gemäß den statischen Vorgaben und Ausführungsplänen, inklusive Schalung, Bewehrungsanschluss und Nachbehandlung, um Rissbildung zu minimieren. Eventuelle Fugenbänder oder andere Dichtungselemente zur Sicherstellung der Wasserundurchlässigkeit sind gesondert zu vergüten, falls nicht bereits in anderen Positionen enthalten.
10.__.05
Ortbetonwände aus Stahlbeton
12.00
m²
10.__.05 Ortbetonwände aus Stahlbeton Ortbeton für Wände aus Stahlbeton herstellen, liefern, fachgerecht einbauen und verdichten.
Betonqualität: C25/30
Expositionsklassen: XC4, XF1 (für Außenbauteile)
Wandstärke: 35 cm
Oberfläche: Schalungsglatt, nach Abnahme der Schalung entgraten und nachbehandeln.
Die Leistung umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Wände gemäß den statischen Vorgaben und Ausführungsplänen, inklusive Schalung, Bewehrungsanschluss und Nachbehandlung, um Rissbildung zu minimieren. Eventuelle Fugenbänder oder andere Dichtungselemente zur Sicherstellung der Wasserundurchlässigkeit sind gesondert zu vergüten, falls nicht bereits in anderen Positionen enthalten.
10.__.05
Ortbetonwände aus Stahlbeton
6.00
m²
05.02.02 Ortbeton Wände Ortbeton der Bodenplatten, Untergrund waagerecht,
obere Betonfläche waagerecht,
Dicke 25 cm,
Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2,
Expositionsklasse Frostangriff:
- mit und ohne Taumittel XF1,
Expositionsklasse Bewehrungskorrosion,
- ausgelöst durch Karbonatisierung XC4+2,
Oberfläche abgerieben.
05.02.02
Ortbeton Wände
–
34.82
m²
10.__.11 Bodenaushub lösen, laden, entsorgen Bodenaushub der Bodenklassen 3-5 nach DIN 18300 lösen, laden und zur Entsorgung abfahren. Das Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist fachgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Abrechnung erfolgt nach abgefahrener Menge in Kubikmetern (m³).
Fläche ca. 12x3,5 m, Aushubtiefe ca. 0,5 m.
10.__.11
Bodenaushub lösen, laden, entsorgen
–
25.00
m³