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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 RWZ Vertragsbedingungen
01
RWZ Vertragsbedingungen
1. Vertragsbestandteile
a. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB, Teil B
und C und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen in der neuesten Fassung.
b. Es gelten darüber hinaus, soweit in den
nachfolgenden Sonderbedingungen nicht anderweitig
festgelegt, die §§ 631 bis 651 BGB, die nachstehenden
Ergänzungen bzw. Einschränkungen, die einschlägigen
DIN-Vorschriften, die UVV, sowie diese
Auftragserteilung. Anderslautende Liefer-, Verkaufs-
und Vertragsbedingungen sowie Auftragsbedingungen und
-bestätigungen des AN sind gegenstandslos und somit
nicht Bestandteil des Vertrages.
c. Die enthaltenden Leistungsverzeichnisse inkl. der
Anlagen (ggf. Baugrundgutachten, Statik, EnEV-Nachweis,
Brandschutzgutachten, etc.), die "Besonderen
Vertragsbestimmungen", die "Sicherheitsbestimmungen".
d. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
e. Einschlägige DIN-Vorschriften über die zu liefernden
und zu verarbeitenden Baustoffe und deren Zulässigkeit
in der neusten Fassung.
f. Gültige VDE-Vorschriften.
g. Die aktuellen Einbau- und Verarbeitungsvorschriften
des
jeweiligen Materialherstellers.
2. Ausführungsfristen
Der Auftragnehmer hat die Leistung wie folgt zu
beginnen, zu fördern und zu beenden:
3. Ausführung
Der Auftragnehmer hat eine Person zu benennen, der die
Arbeiten zwischen den Unternehmen koordiniert.Der
Auftragnehmer hat eine Erklärung und den Nachweis über
den Einsatz des Personals mit einer entsprechenden
Arbeitserlaubnis vorzulegen. Die Kopien der Nachweise
müssen auf der Baustelle vorhanden sein.Der
Auftragnehmer ist verpflichtet den von ihm erzeugten
Bauschutt unverzüglich nach Beendigung der einzelnen
Arbeitsschritte zu beseitigen.Die privaten, als auch
die öffentlichen Verkehrswege sind während der Arbeiten
von anfallendem Schmutz und Überresten freizuhalten,
bzw. unverzüglich zu säubern. Nach Fertigstellung der
Arbeiten ist die Baustelle von angefallenem Schmutz und
Überresten zu säubern.
Unterbleibt die Säuberungsmaßnahme, so wird eine andere
Firma beauftragt, die Baustelle auf Kosten des
Auftragnehmers zu reinigen.Sämtliche Abbruchmaterialien
gehen in den Besitz des Auftragnehmers über.
4. Preise
Die angebotenen Preise verstehen sich in fix und
fertiger Arbeit, d. h. einschließlich Lieferung aller
Materialien, die Bereitstellung und Vorhaltung der
erforderlichen Hilfsmittel, Betriebsmittel, Geräte,
Gerüste, Maschinen, Bauzäune, Sicherheitseinrichtungen,
Fahrzeuge usw., ansonsten gem. der Besonderen
Vertragsbedingungen.Sämtliche angegebenen Preise sind
Festpreise bis zum Ende der Bauzeit.
Die Abfuhr des nicht verwertbaren Materials und die
dafür eventuell anfallenden Untersuchungen und
Deponiegebühren sind in den Einheitspreisen enthalten.
Die Baustelleneinrichtung einschl. Transport, Aufbau,
Vorhaltung, Abbau und Abtransport - ist in den
Einheitspreisen enthalten. Darüber hinaus gelten die
Besonderen Vertragbedingungen
5. Abnahme
Gem. VOB 2019
6. Abrechnungen / Zahlungen / Sicherheitsleistung /
Bürgschaften
Gem. VOB 2019
7. Gewährleistung
Gem. VOB 2019 abweichend 5 Jahre
8. Unfallverhütung
Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen
Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen,
die den Bestimmungen der UVV und den für den sonst
geltenden Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen
den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen, soweit nicht
andere Rechtsvorschriften, insbesondere in
Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt
werden, so bleiben diese Vorschriften unberührt.
Auf die Forderungen der Berufsgenossenschaft und deren
Einhaltung wird besonders hingewiesen.
9. Versicherung
Der Unternehmer ist gegen Schäden jeglicher Art und
gegen Unfall versichert und verpflichtet sich, die
Vorschriften der Berufsgenossenschaft, der Baupolizei
und der Ortspolizei genauestens einzuhalten. Falls
infolge Nichteinhaltens dieser Vorschriften
Unglücksfälle oder ein Rechtsstreit vorkommen sollten,
ist der Unternehmer allein hierfür verantwortlich.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis seiner
Haftpflichtversicherung dem Auftraggeber vorzulegen.
10. Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist bei der
_________________________________________
Versicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftpflichtversichert unter der Nummer
_______________________________________
für Personenschäden in Höhe von EUR
_______________________________________
und für Sachschäden in Höhe von EUR
_______________________________________
und Mitglied der Berufsgenossenschaft
_______________________________________
Er verpflichtet sich, bis zur endgültigen Abwicklung
des Bauvertrages eine Versicherung mindestens in
diesem Umfang aufrecht zu erhalten.
Jede Änderung seines Versicherungsvertrages wird er
unverzüglich und unaufgefordert dem Bauherrn
mitteilen. Der Bieter hat vor dem Nachweis der
Haftpflichtversicherung mit vorgenannten
Deckungssummen keinen Anspruch auf Auszahlung
einer Vergütung.
11. Freistellungs- und Unbedenklichkeitsbescheinigung
Dem unterschriebenen Auftrag ist zur Vereinfachung des
Rechnungsausgleichs eine von ihrem zuständigen
Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung
(Steuerabzug bei Bauleistungen) gemäß § 48 b Abs.1,
Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beizufügen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die Baustellenadresse.
Gerichtsstand ist Sitz des Auftraggebers, in Köln.
1. Vertragsbestandteile
Jeder Handwerker ist für die Einhaltung der im Bau
vorhandenen Sicherheitsabsperrungen, insbesondere an
den Balkonen, Treppenhäuser, an Aufzugsschächten etc.
verantwortlich. Sollten aus arbeitstechnischen Gründen
Absperrungen vorrübergehend entfernt werden, so sind
diese Absperrungen unaufgefordert und unmittelbar nach
Durchführung der Arbeiten wieder ordnungsgemäß
einzubauen. Sollte die Bauüberwachung feststellen, dass
gegen die Anordnung verstoßen wird, so ist der
Auftragnehmer zu mahnen und eine Nachfrist zu setzen.
Nach fruchtloser Mahnung kann die Bauüberwachung die
ihr notwendig erscheinenden Maßnahmen in die Wege
leiten und die entsprechenden Kosten dem Unternehmer
aufgeben.
Die UVV sind von jedem Handwerker einzuhalten. Bei
Nichteinhaltung der UVV von anderen Handwerkern auf der
Baustelle ist unverzüglich der zuständige Bauleiter zu
informieren.
Für eintretende Schäden die der Unternehmer
schuldhaft zu vertreten hat die während der
Durchführung der Arbeiten infolge Fehlens von
Absperrung oder nach Fertigstellung der Arbeiten
infolge nicht wieder ordnungsgemäß ausgeführter
Absperrmaßnahmen eintreten und zwar im Hinblick auf die
Haftpflichtversicherung, als auch in strafrechtlicher
Hinsicht, haftet der Unternehmer.
Wenn der Unternehmer zu Beginn seiner Arbeiten
feststellt, dass die Absperrungen nicht in
ordnungsgemäßen Zustand sind, ist er verpflichtet,
sofort die Bauüberwachung zu informieren, damit der
Verantwortliche festgestellt werden kann. Unterbleibt
diese Mitteilung, so muss angenommen werden, dass die
Absperrungen in Ordnung waren, und der Unternehmer
übernimmt gleichzeitig die Verpflichtung, nach
Durchführung seiner Arbeiten die Absperrungen wieder
nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft
herzustellen.
Der Unternehmer ist verpflichtet, im Fall von Unwetter
oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen sofort
seine Baustelle zu kontrollieren. Etwa erforderlich
werdende Maßnahmen sind vom Unternehmer sofort zu
treffen, insbesondere sind evtl. erforderliche
Sicherheitsmaßnahmen zur Verhütung irgendwelcher
Schäden ohne Verzug in die Wege zu leiten. Die
Bauüberwachung ist über den entstandenen Schaden
telefonisch zu informieren, damit der zuständige
Bauleiter sich persönlich vom Umfang des Schadens
überzeugen kann
...............................
Ort, Datum
In vollem Umfang anerkannt:
.......................................
Stempel/Unterschrift
Jeder Handwerker ist für die Einhaltung der im Bau
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes:
1. Das er sich über die Baustelle, Ihre Lage, ihre
Zugänglichkeit , die Möglichkeit zur Materiallagerung,
die Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie,
sowie über alle Verhältnisse, die die Preisbildung
beeinflussen unterrichtet hat.
2. Das keine Unklarheiten bezüglich des geforderten
Leistungsumfanges oder der geforderten Leistungsart
mehr bestehen, die zu späteren Nachforderungen Anlass
geben könnten.
Ort, Datum
......................................
In vollem Umfang anerkannt:
......................................
Stempel/Unterschrift
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes:
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
03 Abbrucharbeiten
03
Abbrucharbeiten
03.__.01 Betonbefestigung schneiden bis 30 cm Befestigung aus Beton mit oder ohne Bewehrungseinlagen geradlinig bis auf ungebundene Unterlage schneiden.
Aufgemessen wird die Länge des tatsächlich durchgeführten Schnittes.
Dicke des Befestigung: bis 30 cm
03.__.01
Betonbefestigung schneiden bis 30 cm
80,00
m
03.__.02 Betonfläche entsorgen Betonfläche bewehrt, Dicke ca. 20 cm, brechen, lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.
03.__.02
Betonfläche entsorgen
460,00
m²
04 Erdarbeiten Elevatorkeller + Bodenplatt
04
Erdarbeiten Elevatorkeller + Bodenplatt
04.01 Erdarbeiten
04.01
Erdarbeiten
05 Neubau Elevatorkeller
05
Neubau Elevatorkeller
05.01 Bodenplatte Elevatorkeller
05.01
Bodenplatte Elevatorkeller
05.02 Wände Elevatorkeller
05.02
Wände Elevatorkeller
06 Sondergründung Bohrpfähle
06
Sondergründung Bohrpfähle
06.01 Bohrpfahlgründung
06.01
Bohrpfahlgründung
07 Neubau Silobodenplatten
07
Neubau Silobodenplatten
07.01 Erdarbeiten
07.01
Erdarbeiten
07.02 Bodenplatten
07.02
Bodenplatten
08 Silo-Innenarbeiten
08
Silo-Innenarbeiten
08.01 Silo-Innenarbeiten
08.01
Silo-Innenarbeiten
09 Außenanlage wiederherstellen
09
Außenanlage wiederherstellen
09.01 Verkehrsflächen
09.01
Verkehrsflächen