Tiefbau Hochbau
Siloumzug
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01 RWZ Vertragsbedingungen
01
RWZ Vertragsbedingungen
1. Vertragsbestandteile a. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB, Teil B und C und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der neuesten Fassung. b. Es gelten darüber hinaus, soweit in den nachfolgenden Sonderbedingungen nicht anderweitig festgelegt, die §§ 631 bis 651 BGB, die nachstehenden Ergänzungen bzw. Einschränkungen, die einschlägigen DIN-Vorschriften, die UVV, sowie diese Auftragserteilung. Anderslautende Liefer-, Verkaufs- und Vertragsbedingungen sowie Auftragsbedingungen und -bestätigungen des AN sind gegenstandslos und somit nicht Bestandteil des Vertrages. c. Die enthaltenden Leistungsverzeichnisse inkl. der Anlagen (ggf. Baugrundgutachten, Statik, EnEV-Nachweis, Brandschutzgutachten, etc.), die "Besonderen Vertragsbestimmungen", die "Sicherheitsbestimmungen". d. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik. e. Einschlägige DIN-Vorschriften über die zu liefernden und zu verarbeitenden Baustoffe und deren Zulässigkeit in der neusten Fassung. f. Gültige VDE-Vorschriften. g. Die aktuellen Einbau- und Verarbeitungsvorschriften des jeweiligen Materialherstellers. 2. Ausführungsfristen Der Auftragnehmer hat die Leistung wie folgt zu beginnen, zu fördern und zu beenden: 3. Ausführung Der Auftragnehmer hat eine Person zu benennen, der die Arbeiten zwischen den Unternehmen koordiniert.Der Auftragnehmer hat eine Erklärung und den Nachweis über den Einsatz des Personals mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis vorzulegen. Die Kopien der Nachweise müssen auf der Baustelle vorhanden sein.Der Auftragnehmer ist verpflichtet den von ihm erzeugten Bauschutt unverzüglich nach Beendigung der einzelnen Arbeitsschritte zu beseitigen.Die privaten, als auch die öffentlichen Verkehrswege sind während der Arbeiten von anfallendem Schmutz und Überresten freizuhalten, bzw. unverzüglich zu säubern. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Baustelle von angefallenem Schmutz und Überresten zu säubern. Unterbleibt die Säuberungsmaßnahme, so wird eine andere Firma beauftragt, die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers zu reinigen.Sämtliche Abbruchmaterialien gehen in den Besitz des Auftragnehmers über. 4. Preise Die angebotenen Preise verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, d. h. einschließlich Lieferung aller Materialien, die Bereitstellung und Vorhaltung der erforderlichen Hilfsmittel, Betriebsmittel, Geräte, Gerüste, Maschinen, Bauzäune, Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeuge usw., ansonsten gem. der Besonderen Vertragsbedingungen.Sämtliche angegebenen Preise sind Festpreise bis zum Ende der Bauzeit. Die Abfuhr des nicht verwertbaren Materials und die dafür eventuell anfallenden Untersuchungen und Deponiegebühren sind in den Einheitspreisen enthalten. Die Baustelleneinrichtung  einschl. Transport, Aufbau, Vorhaltung, Abbau und Abtransport -  ist in den Einheitspreisen enthalten. Darüber hinaus gelten die Besonderen Vertragbedingungen 5. Abnahme Gem. VOB 2019 6. Abrechnungen / Zahlungen / Sicherheitsleistung / Bürgschaften Gem. VOB 2019 7. Gewährleistung Gem. VOB 2019 abweichend 5 Jahre 8. Unfallverhütung Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der UVV und den für den sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen, soweit nicht andere Rechtsvorschriften, insbesondere in Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, so bleiben diese Vorschriften unberührt. Auf die Forderungen der Berufsgenossenschaft und deren Einhaltung wird besonders hingewiesen. 9. Versicherung Der Unternehmer ist gegen Schäden jeglicher Art und gegen Unfall versichert und verpflichtet sich, die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, der Baupolizei und der Ortspolizei genauestens einzuhalten. Falls infolge Nichteinhaltens dieser Vorschriften Unglücksfälle oder ein Rechtsstreit vorkommen sollten, ist der Unternehmer allein hierfür verantwortlich. Der Auftragnehmer hat den Nachweis seiner Haftpflichtversicherung dem Auftraggeber vorzulegen. 10. Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer ist bei der _________________________________________ Versicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert unter der Nummer _______________________________________ für Personenschäden in Höhe von EUR _______________________________________ und für Sachschäden in Höhe von EUR _______________________________________ und Mitglied der Berufsgenossenschaft _______________________________________ Er verpflichtet sich, bis zur endgültigen Abwicklung des Bauvertrages eine Versicherung mindestens in diesem Umfang aufrecht zu erhalten. Jede Änderung seines Versicherungsvertrages wird er unverzüglich und unaufgefordert dem Bauherrn mitteilen. Der Bieter hat vor dem Nachweis der Haftpflichtversicherung mit vorgenannten Deckungssummen keinen Anspruch auf Auszahlung einer Vergütung. 11. Freistellungs- und Unbedenklichkeitsbescheinigung Dem unterschriebenen Auftrag ist zur Vereinfachung des Rechnungsausgleichs eine von ihrem zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung (Steuerabzug bei Bauleistungen) gemäß § 48 b Abs.1, Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beizufügen. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist die Baustellenadresse. Gerichtsstand ist Sitz des Auftraggebers, in Köln.
1. Vertragsbestandteile
Jeder Handwerker ist für die Einhaltung der im Bau vorhandenen Sicherheitsabsperrungen, insbesondere an den Balkonen, Treppenhäuser, an Aufzugsschächten etc. verantwortlich. Sollten aus arbeitstechnischen Gründen Absperrungen vorrübergehend entfernt werden, so sind diese Absperrungen unaufgefordert und unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten wieder ordnungsgemäß einzubauen. Sollte die Bauüberwachung feststellen, dass gegen die Anordnung verstoßen wird, so ist der Auftragnehmer zu mahnen und eine Nachfrist zu setzen. Nach fruchtloser Mahnung kann die Bauüberwachung die ihr notwendig erscheinenden Maßnahmen in die Wege leiten und die entsprechenden Kosten dem Unternehmer aufgeben. Die UVV sind von jedem Handwerker einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der UVV von anderen Handwerkern auf der Baustelle ist unverzüglich der zuständige Bauleiter zu informieren. Für eintretende Schäden  die der Unternehmer schuldhaft zu vertreten hat  die während der Durchführung der Arbeiten infolge Fehlens von Absperrung oder nach Fertigstellung der Arbeiten infolge nicht wieder ordnungsgemäß ausgeführter Absperrmaßnahmen eintreten und zwar im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung, als auch in strafrechtlicher Hinsicht, haftet der Unternehmer. Wenn der Unternehmer zu Beginn seiner Arbeiten feststellt, dass die Absperrungen nicht in ordnungsgemäßen Zustand sind, ist er verpflichtet, sofort die Bauüberwachung zu informieren, damit der Verantwortliche festgestellt werden kann. Unterbleibt diese Mitteilung, so muss angenommen werden, dass die Absperrungen in Ordnung waren, und der Unternehmer übernimmt gleichzeitig die Verpflichtung, nach Durchführung seiner Arbeiten die Absperrungen wieder nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft herzustellen. Der Unternehmer ist verpflichtet, im Fall von Unwetter oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen sofort seine Baustelle zu kontrollieren. Etwa erforderlich werdende Maßnahmen sind vom Unternehmer sofort zu treffen, insbesondere sind evtl. erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zur Verhütung irgendwelcher Schäden ohne Verzug in die Wege zu leiten. Die Bauüberwachung ist über den entstandenen Schaden telefonisch zu informieren, damit der zuständige Bauleiter sich persönlich vom Umfang des Schadens überzeugen kann ............................... Ort, Datum In vollem Umfang anerkannt: ....................................... Stempel/Unterschrift
Jeder Handwerker ist für die Einhaltung der im Bau
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes: 1. Das er sich über die Baustelle, Ihre Lage, ihre Zugänglichkeit , die Möglichkeit zur Materiallagerung, die Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie, sowie über alle Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen unterrichtet hat. 2. Das keine Unklarheiten bezüglich des geforderten Leistungsumfanges oder der geforderten Leistungsart mehr bestehen, die zu späteren Nachforderungen Anlass geben könnten. Ort, Datum ...................................... In vollem Umfang anerkannt: ...................................... Stempel/Unterschrift
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes:
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
03 Abbrucharbeiten
03
Abbrucharbeiten
03.__.01 Betonbefestigung schneiden bis 30 cm Befestigung aus Beton mit oder ohne Bewehrungseinlagen geradlinig bis auf ungebundene Unterlage schneiden. Aufgemessen wird die Länge des tatsächlich durchgeführten Schnittes. Dicke des Befestigung: bis 30 cm
03.__.01
Betonbefestigung schneiden bis 30 cm
80.00
m
03.__.02 Betonfläche entsorgen Betonfläche bewehrt, Dicke ca. 20 cm, brechen, lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.
03.__.02
Betonfläche entsorgen
460.00
04 Erdarbeiten Elevatorkeller + Bodenplatt
04
Erdarbeiten Elevatorkeller + Bodenplatt
04.01 Erdarbeiten
04.01
Erdarbeiten
05 Neubau Elevatorkeller
05
Neubau Elevatorkeller
05.01 Bodenplatte Elevatorkeller
05.01
Bodenplatte Elevatorkeller
05.01.01 Trennlage aus PE-Folie Trennlage aus PE-Folie 0,2 mm, Stöße überlappen, 2-lagig einbauen auf kapillarbrechende Schicht aus Kies bzw. Sand
05.01.01
Trennlage aus PE-Folie
O
20.00
05.01.02 Sauberkeitsschicht aus Beton C8/10, d ~10 cm Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte, aus Beton C8/10, d ~10cm, herstellen, liefern und höhengenau einbauen.
05.01.02
Sauberkeitsschicht aus Beton C8/10, d ~10 cm
15.00
05.01.03 Schalung der Bodenplatte, Höhe bis 0,30 m Schalung der Bodenplatte, bewehrt, als Seitenschalung. Schalungsart: glatte Schalung, Höhe bis 0,30 m
05.01.03
Schalung der Bodenplatte, Höhe bis 0,30 m
5.00
05.01.04 Fundamenterder, 30/5 mm Bandstahl, feuerverzinkt, einschl. allem Zubehör, als Fundamenterder in Fundamentschalungen bzw. auf Fundamentsohlen herstellen, liefern und verlegen. Es ist darauf zu achten, dass der Bandstahl mindestens 5 cm vom Beton umschlossen wird. Querschnitt: 30/ 5 mm
05.01.04
Fundamenterder, 30/5 mm
22.00
m
05.01.05 Anschlussfahnen Vorschriftsmäßiger  Anschluss der Anschlussfahnen V4A an den Fundamenterder aus Länge ca. 1,00 m, herstellen, liefern und fachgerecht einbauen. Lage nach Angaben der Fachingenieure bzw. Bauleitung.
05.01.05
Anschlussfahnen
4.00
Stk
05.01.06 Ortbeton Bodenplatte, WU, C25/30 D=30cm, gerieben Ortbeton der Bodenplatten, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche mit Gefälle zum Pumpensumpf, als WU- Stahlbeton, Dicke 30 cm, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse Frostangriff: - mit und ohne Taumittel XF1, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, - ausgelöst durch Karbonatisierung XC4+2, Oberfläche abgreiben. Einbau von Fugenblech oder Dichtungsbändern nach Herstellervorschrift bei senkrechten und waagerechten Arbeits- und Dehnungsfugen, zur Erreichung einer Ausführung als Weiße Wanne. Sämtliche Aussparungen in den Decken und Wänden nach Plan maßgenau herstellen einschl. späteren Verguss.
05.01.06
Ortbeton Bodenplatte, WU, C25/30 D=30cm, gerieben
4.50
05.01.07 Zulage Pumpensumpf In der Bodenplatte der Schüttgosse einen Pumpensumpf 30/30/30 anlegen schalen und betonieren, als Zulage zur vorgenannten Position. Auch ist der Pumpensumpf mit einem entsprechenden großen nichtrostenden  Gitterrost mit Rahmen liefern und einz ubauen.
05.01.07
Zulage Pumpensumpf
1.00
Stk
05.01.08 Baustahl B 500 SB (Stabstahl) Baustahlbewehrung in verschiedenen Durch- messern und Längen herstellen, liefern, schnei- den, biegen, flechten und fachgerecht gem. Ausführungsplänen verlegen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ein- gebauten Massen gem. Stahllisten. Verschnitt wird nicht vergütet. Ebenso sind die Abstandshalter für obere und untere Bewehrung und die Abstandsleisten in die Einheitspreise einzurechnen. Baustahl B 500 SB
05.01.08
Baustahl B 500 SB (Stabstahl)
3.50
t
05.02 Wände Elevatorkeller
05.02
Wände Elevatorkeller
05.02.01 Schalung der Betonwände d=30cm Schalung des Elevatorkeller als glatte Schalung für Sic htbeton
05.02.01
Schalung der Betonwände d=30cm
139.20
05.02.02 Ortbeton Wände Ortbeton der Bodenplatten, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als WU- Stahlbeton, Dicke 30 cm, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse Frostangriff: - mit und ohne Taumittel XF1, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, - ausgelöst durch Karbonatisierung XC4+2, Oberfläche abgerieben. Einbau von Fugenblechen oder Dichtungsbändern nach Herstellervorschrift bei senkrechten und waagerechten Arbeits- und Dehnungsfugen, zur Erreichung einer Ausführung als Weiße Wanne.
05.02.02
Ortbeton Wände
20.88
05.02.03 Filigran Wände Ausführung der Wände wie in vorheriger Position beschrieben, Ausführung als Filigranwände.
05.02.03
Filigran Wände
O
1.00
psch
05.02.04 Ortbetonwände als WU-Stahlbeton Ortbeton für Wände als wasserundurchlässiger Stahlbeton (WU-Beton) herstellen, liefern, fachgerecht einbauen und verdichten. Betonqualität:C25/30 Expositionsklassen:XC4, XF1 (für Außenbauteile) Wandstärke:30 cm Oberfläche:Schalungsglatt, nach Abnahme der Schalung entgraten und nachbehandeln. Die Leistung umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Wände gemäß den statischen Vorgaben und Ausführungsplänen, inklusive Schalung, Bewehrungsanschluss und Nachbehandlung, um Rissbildung zu minimieren. Eventuelle Fugenbänder oder andere Dichtungselemente zur Sicherstellung der Wasserundurchlässigkeit sind gesondert zu vergüten, falls nicht bereits in anderen Positionen enthalten.
05.02.04
Ortbetonwände als WU-Stahlbeton
139.00
06 Sondergründung Bohrpfähle
06
Sondergründung Bohrpfähle
06.01 Bohrpfahlgründung
06.01
Bohrpfahlgründung
07 Neubau Silobodenplatten
07
Neubau Silobodenplatten
07.01 Erdarbeiten
07.01
Erdarbeiten
07.01.01 Entwässerungsleitung Vorhandene Entwässerungsleitung DN 150 zurückbauen und fachgerecht entsorgen. Neue Entwässerungsleitung DN 150 liefern und in fertiger Arbeit außerhalb der Bodenplatte einbauen. Inkl. aller Form- und Anschlussteile.
07.01.01
Entwässerungsleitung
O
47.00
m
07.01.02 Revisionsschacht aus Beton Revisionsschacht aus Betonfertigteilen liefern und nach Herstellervorschrift einbauen, inklusive aller erforderlichen Form- und Anschlussteile. Der Schacht ist an die neue Entwässerungsleitung anzuschließen. Ausführung als Schwerlastschacht, geeignet für Befahrung durch LKW.
07.01.02
Revisionsschacht aus Beton
1.00
Stk
07.01.03 Schottertragschicht 25 cm ZTV SoB-StB 2004 Schottertragschicht 25 cm (Gesamtdicke = 75cm) auf Geog itter einbringen. Unterbau siehe Pos 6.1 Schottertragschichten entsprechend den Anforderungen de r TL SoB-StB04 liefern und gemäß der ZTV SoB-StB 2004) mit optimalem Wassergehalt einbau en und verdichten. Gemische aus Splitt und Brechsand der Lieferkörnungen 0/5 mm bis 0/32 mm sowie Gemische aus Schotter, Splitt und Kies der Lieferkörnungen 0/45 mm und 0/56 m Verdichtung 100% Proctor Verformungsmodul auf Oberfläche EV2 = mind.100 MN/m² Ev2/Ev1 <= 2,2 bzw. Ev2/Ev1 >2,2 wenn der Ev1-Wert mind. das 0,6fache des geforderten Ev2-Wertes beträgt. RCL-Material ist nicht zugelassen. Eignungsprüfungen gemäß ZTV SoB-StB sind vorzulegen!
07.01.03
Schottertragschicht 25 cm ZTV SoB-StB 2004
400.00
07.01.04 Plattendruckversuche, Ev2 >= 120 MN/m² Plattendruckversuche je Auffüllschicht 2 Stück Plattendruckversuche Anordnung des AG durchführen. Zur Leistung dieser Position gehören An und Abfuhr der Geräte, Durchführung der Versuche entsprechend DIN 18134, TP BF-StB, Teil B 8.1, Ausgabe Juni 1990. Auswertung der Versuche in 2-facher Ausfertigung. Die Versuche sind auf Anordnung des AG von einem unab- hängigen Baugrundlabor durchführen zu lassen. Das Baugrundlabor muss nach RAP-Stra 2010 anerkannt sein. Lastplattendruckversuch Geforderter Mindestwert:  Ev2 >= 120 MN/m²
07.01.04
Plattendruckversuche, Ev2 >= 120 MN/m²
1.00
Psch
07.02 Bodenplatten
07.02
Bodenplatten
08 Silo-Innenarbeiten
08
Silo-Innenarbeiten
08.01 Silo-Innenarbeiten
08.01
Silo-Innenarbeiten
09 Außenanlage wiederherstellen
09
Außenanlage wiederherstellen
09.01 Verkehrsflächen
09.01
Verkehrsflächen
10 Fundamente Düngersilos
10
Fundamente Düngersilos
10.__.01 Erdarbeiten Bodenaushub der Bodenklassen 3-5 nach DIN 18300 lösen, laden und zur Entsorgung abfahren. Das Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist fachgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Abrechnung erfolgt nach abgefahrener Menge in Kubikmetern (m³). Fläche ca. 12x3,5 m, Aushubtiefe ca. 0,5 m.
10.__.01
Erdarbeiten
0.00
10.__.10 Bodenaushub laden, lösen, entsorgen Bodenaushub der Bodenklassen 3-5 nach DIN 18300 lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen. Das Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Entsorgung hat nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Abrechnung nach abgefahrener Menge. Fläche ca. 12x3,5 m, Aushubtiefe ca. 0,5 m.
10.__.10
Bodenaushub laden, lösen, entsorgen
25.00
07.01.01 Schottertragschicht 25 cm ZTV SoB-StB 2004 Schottertragschicht 25 cm einbringen. Schottertragschichten entsprechend den Anforderungen de r TL SoB-StB04 liefern und gemäß der ZTV SoB-StB 2004) mit optimalem Wassergehalt einbau en und verdichten. Gemische aus Splitt und Brechsand der Lieferkörnungen 0/5 mm bis 0/32 mm sowie Gemische aus Schotter, Splitt und Kies der Lieferkörnungen 0/45 mm und 0/56 mm Verdichtung 100% Proctor Verformungsmodul auf Oberfläche EV2 = mind.100 MN/m² Ev2/Ev1 <= 2,2 bzw. Ev2/Ev1 >2,2 wenn der Ev1-Wert mind. das 0,6fache des geforderten Ev2-Wertes beträgt. RCL-Material ist zugelassen. Eignungsprüfungen gemäß ZTV SoB-StB sind vorzulegen!
07.01.01
Schottertragschicht 25 cm ZTV SoB-StB 2004
42.00
05.01.01 Trennlage aus PE-Folie Trennlage aus PE-Folie 0,2 mm, Stöße überlappen, 2-lagig einbauen auf kapillarbrechende Schicht aus Kies bzw. Sand
05.01.01
Trennlage aus PE-Folie
O
35.00
05.01.09 Fundamenterder Edelstahl liefern und einbauen Fundamenterder Edelstahl, V4A, rund 10 mm liefern und auf Schotterplanum einbauen, inklusive aller Verbinder. Je Silo ist eine Anschlussfahne bis 2 m über GOK herausstehen zu lassen.
05.01.09
Fundamenterder Edelstahl liefern und einbauen
28.00
m
05.01.02 Sauberkeitsschicht aus Beton C8/10, d ~10 cm Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte, aus Beton C8/10, d ~10cm, herstellen, liefern und höhengenau einbauen.
05.01.02
Sauberkeitsschicht aus Beton C8/10, d ~10 cm
35.00
05.01.03 Schalung der Bodenplatte, Höhe bis 0,30 m Schalung der Bodenplatte, bewehrt, als Seitenschalung. Schalungsart: glatte Schalung, Höhe bis 0,30 m
05.01.03
Schalung der Bodenplatte, Höhe bis 0,30 m
5.00
05.02.02 Ortbeton Bodenplatte Ortbeton der Bodenplatten, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, Dicke 25 cm, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse Frostangriff: - mit und ohne Taumittel XF1, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, - ausgelöst durch Karbonatisierung XC4+2, Oberfläche abgerieben.
05.02.02
Ortbeton Bodenplatte
34.82
05.01.08 Baustahl B 500 SB (Stabstahl) Baustahlbewehrung in verschiedenen Durch- messern und Längen herstellen, liefern, schnei- den, biegen, flechten und fachgerecht gem. Ausführungsplänen verlegen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ein- gebauten Massen gem. Stahllisten. Verschnitt wird nicht vergütet. Ebenso sind die Abstandshalter für obere und untere Bewehrung und die Abstandsleisten in die Einheitspreise einzurechnen. Baustahl B 500 SB Aktuelle Stahllisten und Bewehrungspläne werden ca. ab Mitte Januar 2026 versendet, wenn das Bodengutachten vorliegt und die Statik genau berechnet werden kann.
05.01.08
Baustahl B 500 SB (Stabstahl)
2.00
t
10.__.05 Ortbetonwände aus Stahlbeton Ortbeton für Wände aus Stahlbeton herstellen, liefern, fachgerecht einbauen und verdichten. Betonqualität: C25/30 Expositionsklassen: XC4, XF1 (für Außenbauteile) Wandstärke: 30 cm Oberfläche: Schalungsglatt, nach Abnahme der Schalung entgraten und nachbehandeln. Die Leistung umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Wände gemäß den statischen Vorgaben und Ausführungsplänen, inklusive Schalung, Bewehrungsanschluss und Nachbehandlung, um Rissbildung zu minimieren. Eventuelle Fugenbänder oder andere Dichtungselemente zur Sicherstellung der Wasserundurchlässigkeit sind gesondert zu vergüten, falls nicht bereits in anderen Positionen enthalten.
10.__.05
Ortbetonwände aus Stahlbeton
12.00
10.__.05 Ortbetonwände aus Stahlbeton Ortbeton für Wände aus Stahlbeton herstellen, liefern, fachgerecht einbauen und verdichten. Betonqualität: C25/30 Expositionsklassen: XC4, XF1 (für Außenbauteile) Wandstärke: 35 cm Oberfläche: Schalungsglatt, nach Abnahme der Schalung entgraten und nachbehandeln. Die Leistung umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Wände gemäß den statischen Vorgaben und Ausführungsplänen, inklusive Schalung, Bewehrungsanschluss und Nachbehandlung, um Rissbildung zu minimieren. Eventuelle Fugenbänder oder andere Dichtungselemente zur Sicherstellung der Wasserundurchlässigkeit sind gesondert zu vergüten, falls nicht bereits in anderen Positionen enthalten.
10.__.05
Ortbetonwände aus Stahlbeton
6.00
05.02.02 Ortbeton Wände Ortbeton der Bodenplatten, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, Dicke 25 cm, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse Frostangriff: - mit und ohne Taumittel XF1, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, - ausgelöst durch Karbonatisierung XC4+2, Oberfläche abgerieben.
05.02.02
Ortbeton Wände
34.82
10.__.11 Bodenaushub lösen, laden, entsorgen Bodenaushub der Bodenklassen 3-5 nach DIN 18300 lösen, laden und zur Entsorgung abfahren. Das Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist fachgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Abrechnung erfolgt nach abgefahrener Menge in Kubikmetern (m³). Fläche ca. 12x3,5 m, Aushubtiefe ca. 0,5 m.
10.__.11
Bodenaushub lösen, laden, entsorgen
25.00