Baustoffe
SHS Erweiterung Gymnasium
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Deckblatt Projektdaten PROJEKTDATEN Projekt Projektbezeichnung:      Erweiterung Gymnasium in Schloß Holte-Stukenbrock Projektnummer:              2016 _______________________________________________________________________________________________ Projektadresse Straße:                                              Holter Straße 155 PLZ :                                                   33758 Ort :                                                    Schloß Holte-Stukenbrock _______________________________________________________________________________________________ Auftraggeber Name:                                                Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Straße:                                              Rathausstraße 2 PLZ :                                                   33758 Ort :                                                    Schloß Holte-Stukenbrock _______________________________________________________________________________________________ Umfang Baumaßnahme:              Anbau an bestehendes Schulgebäude
Deckblatt Projektdaten
ATV - Allgemeine Projektbeschreibung ATV - Allgemeine Projektbeschreibung 1. Objektbeschreibung In Stukenbrock soll auf dem Flurstück 1602 das bestehende Gymnasium um zusätzliche Klassenräume nach dem Prinzip einer "Clusterschule" erweitert werden. Das Grundstück wird durch die Holter Straße, die Rathausstraße und die Ostritzer Straße eingerahmt und liegt nödlich der A33. Östlich grenzen kleinteilige Wohnbebauungen an, nördlich Gemeinbedarfsfläche. Südlich schließt eine Fläche mit Baumbestand an. Das Grundstück wird derzeit vollständig für Schul- und Verwaltungszwecke genutzt, einschließlich der Flächen des Rathauses sowie der zugehörigen Parkplätze für Verwaltungsmitarbeiter, Schulgäste und Personal. Der Neubau wird als zusätzlicher Baukörper in Verlängerung der bestehenden Sporthalle und der Umkleidebereiche errichtet. Durch die am Standort vorherrschende Winkelstellung entsteht eine leicht aufgeweitete Gebäudeanordnung. Die Freifläche im Eingangsbereich wird analog zur bestehenden Schulhoffläche gestaltet und topografisch angepasst. Die notwendigen Rodungsarbeiten wurden bereits abgeschlossen. Diese Ausschreibung beinhaltet die Rohbauarbeiten für den Erweiterungsneubau im südlichen Teil des Grundstückes. Die geplante Ausführungszeit für die Rohbauarbeiten ist von Oktober 2026 bis März 2027. 2. Bodengutachten Dieser Ausschreibung liegt ein Bodengutachten als Anlage bei. Es wurde an insgesamt 4 Rammkernsondierbohrungen und 2 Sondierungen mit der schweren Rammsonde durchgeführt. Das Bodengutachten ist in Kombination mit der statischen Berechnung ausdrücklich zu beachten. 3. Erschließung: Die Baustelle befindet sich an der Ostritzer Straße und wird durch diese erschlossen. 4. Schulbetrieb Es gelten folgende Regelungen für den Schulbetrieb: Es ist in besondere m Maß darauf zu achten, dass Kinder und Lehrpersonal keinerlei Gefahren durch die Bautätigkeiten ausgesetzt werden. Zum Schulbetrieb des Gymnasium gehört die tägliche An- und Abfahrt der Schüler*innen. Der reibungslose Ablauf der Fuhrunternehmungen sowie die gefahrenfreie Zuwegung zu den Stellplätzen der Busse bzw. Kleinbusse ist jederzeit zu gewährleisten. Schulbetriebszeiten: Montags bis Donnerstags 7:30 Uhr - 16:00 Uhr Freitags: 7:30 Uhr - 14:00 Uhr 5. Angaben zur Baustelle Alle erforderlichen Einrichtungen, Geräte. Maschinen, Kran und weitere Hebezeuge sind in den Positionen über die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 5.1 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen Hebezeuge und Verfahrgeräte sind durch die Unternehmer in Eigenregie zu organisieren. Die Nutzung von Lagerflächen und Transportwegen sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen und mit der Bauleitung abzustimmen. Verschmutzungen und Beschädigungen werden auf Kosten des Auftragnehmers behoben. Etwaige Hebezeuge für das Verfahren von Baumaterialien sind einzukalkulieren. 5.2 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Bauwasser- und Baustromanschlüsse werden durch den Unternehmer der Bauhauptarbeiten eingerichtet und während der gesamten Bauzeit vorgehalten. Abwasser ist über das vorhandene Abwassersystem abzuführen. Starke Verschmutzungen sowie gesundheits- und grundwasserschädliche Stoffe sind gemäß geltender Vorschriften zu entsorgen. Eine Entsorgung über das Abwassersystem ist strikt untersagt. Tagwasser sowie Grundwasser ist von Schwebstoffen sowie Sedimentrückständen vor der Einleitung in das Schmutz/ Regenwassersystem zu befreien. Grundsätzlich sind die einschlägigen Umweltschutzvorschriften und Gesetze bezüglich der Entsorgung zu beachten und einzuhalten. 5.3 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume Für die Baustelleneinrichtung der Gewerke stehen Lagerflächen zur Verfügung. Container und Unterkünfte sind vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung anzumelden. Übernachten auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Der Schulbetrieb darf durch die Lagerung und durch Transporte von Baustoffen nicht  gestört werden. Bautüren sind in Eigenregie zu beschaffen. 5.4 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Abfallstoffe sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der einschlägigen Richtlinien zu entsorgen. Der Unternehmer hat vor Stellung der Schlussrechnung eine Bescheinigung für die fachgerechte Entsorgung gemäß Gewerbeabfallverordnung vorzulegen. 5.5 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen Auf dem Grundstück befinden sich Bestandsleitungen. Der Unternehmer hat diese durch Anforderung von Leitungsplänen der Energie- und Medienversorger selbständig und eigenständig zu überprüfen. In Bereichen mit Leitungs- und Kabelgräben gilt besondere Sorgfaltspflicht. Vor Trennen von Kabel und Leitungen ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. 5.7 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Falls während der Arbeiten sich weitere Gewerke auf der Baustelle befinden sollten sind etwaige Unterbrechungen durch Abstimmung oder überschneidende Arbeiten mit weiteren Gewerken werden nicht als Verzögerungsmeldung gem. VOB/B anerkannt und sind in die Termin / Kapazitätsplanung sowie die Einheitspreise einzukalkulieren. Über Abstimmungen mit weiteren Gewerken ist die Bauleitung zu informieren und ggf. zu kontaktieren. Eigenmächtige Absprachen sind untersagt. Der Unternehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten (nach Auftragsvergabe) die Baustelle eigenverantwortlich zu besichtigen und hindernde Umstände seiner Arbeit schriftlich anzuzeigen. Behinderungsanzeigen aufgrund von Unkenntnis der Baustelle sowie des derzeitigen Leistungsstandes werden abgewiesen. 5.8 Baulärm und erschütterungsarmes Arbeiten Für den Schutz gegen Baulärm gelten sowohl die Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und die zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften. Mit Rücksicht auf den Schulbetrieb ist die Baustelle möglichst geräusch- und erschütterungsarm abzuwickeln. Es sind lärm- sowie erschütterungsarme Baumaschinen nach dem neuesten Stand der Technik einzusetzen. Der Maximalpegel der Bauarbeiten-Schallemission, gemessen in 4 m Abstand, darf 75 dB (A) nicht überschreiten. 5.9 Amtssprache Amtssprache auf der gesamten Baustelle ist Deutsch. Beabsichtigt der Unternehmer fremdsprachiges Personal einzusetzen, ist zu jeder Zeit zu gewährleisten, dass ein deutschsprachiger Vorarbeiter auf der Baustelle vorhanden ist. Kommt es zu Verzögerungen aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten haftet der jeweilige Unternehmer für die Unterbrechung. Verzögerungskosten anderer Gewerke werden vollständig an den Verursacher weitergeleitet. 5.10 Werbung, Film und Fotoaufnahmen Beabsichtigt der Auftragnehmer Eigenwerbung auf der Baustelle, so ist dies mit dem Auftraggeber abzustimmen. Widerrechtlich angebrachte Eigenwerbung wird entfernt und auf Kosten des Unternehmers beseitigt. Film- und Fotoaufnahmen abweichend von der Baudokumentation sind nur auf ausdrückliche Erlaubnis des Bauherrn zu erstellen. Aufnahmen von Schülern, Lehrkräften und anderen Arbeitskräften sind ausdrücklich untersagt.
ATV - Allgemeine Projektbeschreibung
ZTV Abbruch- und Rückbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Abbruch- und Rückarbeiten als Ergänzung zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf der Grundlage der VOB Teil C (ATV) ZTV 01 Für die Durchführung der Ausräumarbeiten/ Abbrucharbeiten sind die technischen Vorschriften für Abbrucharbeiten zu beachten, insbesondere auch die gültigen Unfallverhütungsvorschriften. Das Baustein-Merkheft "Abbrucharbeiten" BGI 665 (Stand 07/2012) der Berufsgenossenschaft BG Bau ist zu beachten ZTV 02 Der AN hat darauf zu achten, dass alle Wand- und Deckenöffnungen ordnungsgemäß, entsprechend den Unfallverhütungvorschriften, gesichert werden. Das Aufbauen, Unterhalten und Abbauen für diese Maßnahmen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, auch wenn in den Positionen nicht gesondert darauf hingewiesen wird. Dieses gilt für die gesamte Leistung die vom AN angeboten wird. ZTV 03 Die nachfolgend beschriebenen Abbrucharbeiten umfassen als Nebenleistungen den Abtransport des anfallenden Bauschuttes aus jedem Geschoß inklusive der Kipp-/Deponiegebühren zu Lasten des AN. ZTV 04 Das Abstützen von vorhandenen Bauteile beim Herstellen von Bauteilöffnungen in Decken und Wänden wird nicht gesondert vergütet; entsprechende Maßnahmen (z.B. Durchstützen über Geschossdecken) sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Statische Nachweise für Abstützungen sind vom AN als Nebenleistung ohne Vergütung mit dem bisher für das Bauvorhaben tätigen Tragwerksplaner abzustimmen, sofern es sich nicht um gewohnte Regelkonstruktionen handelt. Der AN ist jedoch verpflichtet die Vorgehensweise jeder Maßnahme an tragenden Bauteilen vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung und der Tragwerksplanung örtlich abzustimmen. Der AN hat die Standsicherheit zu jedem Zeitpunkt der Arbeiten zu gewährleisten. ZTV 05 Sämtliche Abbruchmaterialien sind werktägig abzuholen. Die Zwischenlagerung von Containern über mehrere Werktagen ist gänzlich untersagt und kann nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung gestattet werden. ZTV 06 Notwendige Schweißarbeiten dürfen nur von Facharbeitern mit dem entsprechenden gültigen Schweißnachweis ausgeführt werden. Der Nachweis ist der Bauleitung vor Ausführung vorzulegen. Sofern es der Betrieb des Auftraggebers erfordert sind sog. "Schweiß-Erlaubnisausweise" (nötigenfalls auf entsprechenden Formblättern des AG) zu beantragen und dem AG vor Beginn der Arbeiten ausgefüllt zu übergeben. Für einen ausreichenden Zeitraum nach Abschluss von Schweißarbeiten ist eine entsprechene Brandwache durch den AN an der Baustelle vorzusehen. ZTV 07 Zur Reduzierung von Staub während der Abbrucharbeiten sind entsprechende Maßnahmen (Besprühung mit Wasser, Absaugungen oder ähnlich) einzuplanen und kalkulatorisch zu berücksichtigen. ZTV 08 Sofern durch den AG eine externe SiGe-Koordination (gemäß Baustellenverordnung) beauftragt wird, ist den sicherheitstechnischen Forderungen aus den wöchentlich stattfindenden Baustellenbesuchen des SiGeKo in jedem Fall grundsätzlich Folge zu leisten. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Abbruchanweisung seines Leistungsbereiches zu erstellen und dem SiGeKo bzw. der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. ZTV 09 Während brandgefährdender Arbeiten (z.B. Schweißarbeiten zum Trennen von Stahlteilen) sind geeignete Maßnahmen zur Brandlöschung in unmittelbarer Nähe vom Einsatzort (kleiner 10 m Entfernung) vorzuhalten (z.B. Feuerlöscher, Löschdecken etc.). ZTV 10 Schutzbedürftige, angrenzende Oberflächen jeglicher Art (z.B. Wände, Decken, Fußböden, haustechnische Einbauten, Außenanlagen, Baumbestand, öffentliche Strassen und Wege) die im Zuge der Baumaßnahme als Bestand verbleiben sind grundsätzlich gegen mechanische und optische Beschädigungen zu schützen. Sämtliche sich hieraus ergebenden Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. ZTV 11 Die Entsorgung von sämtlichem Abbruchmaterial für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle ist anhand von entsprechenden Entsorgungsnachweisen des durch den AN beauftragten Entsorgungsbetriebes spätestens mit Vorlage der Schlussrechnung einzureichen. ZTV 12 Sollten sich während der Abbrucharbeiten Verdachtsfälle von kontaminierten Abbruchmaterialien ergeben, hat der AN einen umgehenden schriftlichen Hinweis an den AG bzw. die Bauleitung zu geben. Je nach Schwere der vorgefundenen Kontamination sind bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise die Arbeiten nötigenfalls umgehend einzustellen. Eventuelle provisorische Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung sind nötigenfalls direkt einzuleiten.
ZTV Abbruch- und Rückbauarbeiten
ZTV Gerüstarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Gerüstarbeiten als Ergänzung zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf der Grundlage der VOB Teil C (ATV) ZTV 01 Dieser Leistungsbereich beinhaltet die Lieferung, Montage, Demontage und Vorhaltung von stationären sowie verfahrbaren Gerüsten, sofern sie für die Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses erforderlich werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bieter vor Ort über die Baustellensituation und die damit erforderlich werdenden Gerüstarbeiten ausführlich zu informieren hat. ZTV 02 Die Gerüstanker sind mindestens 15 cm von den Fenstern bzw. Fensterbänken einzubauen. Ebenfalls zu beachten ist die Position der vorhandenen Fallrohre. ZTV 03 Nach Fertigstellung des Gerüstes erfolgt eine Sichtabnahme mit der Bauleitung und dem SiGeKo. Die Abnahmescheine der BG-Bau sind sichtbar dauerhaft am Gerüst zu befestigen. ZTV 04 Jede Gerüstebene ist mit Fußbrettern auszustatten; dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. ZTV 05 Es ist darauf zu achten, dass Unbefugte das Gerüst nicht betreten können. Die erste Gerüstebene ist nötigenfalls vor unbefugtem Einstieg zu sichern. ZTV 06 Vor Ausführungsbeginn ist der Aufstellort hinsichtlich Standsicherheit und ausreichendem Platzangebot zu überprüfen. Insbesondere ist zu klären, ob fremde Grundstücksbereiche oder fremde Gebäudebereiche genutzt werden müssen. Vorbereitenden Maßnahmen für den Gerüstaufbau sind mit dem AG bzw. der Bauleitung im Voraus abzustimmen. ZTV 07 Werden bei der Gerüststellung Eingriffe in die Umgebung (z.B. Beschneiden von Baukronen, Abbau von Außenbeleuchtung/Werbung etc.) notwendig, so ist dies unverzüglich der Bauleitung im Voraus mitzuteilen. ZTV 08 Bei der Aufstellung von Gerüsten auf schützenswerten Untergründen (z.B. Holz- und Fliesenfußböden, Bodenbeschichtungen Dachabdichtungen, Natursteinpflaster etc.) ist eine entsprechende Schutzunterlage (z.B. Bautenschutzmatten) unter den Gerüstfüßen in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. ZTV 09 Abrechnungsrelevante Zwischentermine (z.B. Tag der ersten Überlassung der Gerüste an den AG, Tag des Ablaufes von vertraglich vereinbarten Grundstandzeiten, Tag der Gerüst-Freimeldung durch den AG etc.) sind dem AG zeitnah durch den AN schriftlich mitzuteilen. ZTV 10 Bei mehrschaligen Bauteilen (z.B. Mauerwerk in Kombination mit einem Wärmedämmverbundsystem) ist der Abstand des Gerüstes zum Gebäude/Bauteil im Voraus mit der Bauleitung und den nachfolgenden Gewerken abzustimmen.
ZTV Gerüstarbeiten
ZTV Erdarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Erdarbeiten als Ergänzung zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf der Grundlage der VOB Teil C (ATV) ZTV 01 Bei Arbeiten im Bereich von erhaltenswerten Bäumen bestehen besondere Schutzmaßnahmen im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Es ist nötigenfalls Baumschutz vorzusehen. Vorhandene Vegetations- und Pflasterflächen sind in Abstimmung mit dem Bauherr und der Bauleitung zu entfernen bzw. zu schützen. ZTV 02 Der AN hat ohne besondere Vergütung die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden (Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Ordnungsbehörden usw.) vor allem auch in Hinblick auf die Zufahrt zur Baustelle und der Verkehrssituation vorzunehmen. ZTV 03 Förderwege auf der Baustelle für alle auszubauenden und wieder einzubauenden Materialien sind grundsätzlich mit bis zu 100 m (einfacher Weg) in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, sofern in den Postionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes beschrieben ist. ZTV 04 Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn zu sichern. ZTV 05 Pflanzenlieferungen erfolgen nach den Bestimmungen des BdB (Bundes deutscher Baumschulen). Pflanzarbeiten haben nach DIN 18 916 zu erfolgen. ZTV 06 Industrielle Nebenprodukte (z. B. Hochofenschlacke, Hüttensand etc.) sowie Recyclingbaustoffe (RC-Schotter) oder andere vergleichbare mineralische Reststoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn die wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit der eingesetzten Materialien vor der Verwendung nachgewiesen wird. ZTV 07 Es dürfen nur Baustoffe (z. B. gewaschener Kies), Bauhilfsstoffe (z. B. Schalungsöle und Isolieranstriche) oder Füllmaterialien verwendet werden, die der Wassergefährdungsklasse (WGK) 0 entsprechen bzw. nach Fertigstellung der Baumaßnahme keine Gefährdung des Grundwassers herbeirufen können. ZTV 08 Es sind während der Bauarbeiten ausreichende Schutzvorkehrungen zu treffen, die Grundwasserverunreinigungen (z. B. beim Betanken und Betreiben von Baumaschinen, Verwenden wassergefährdender Stoffe) ausschließen. Baumaschinen, die mit wassergefährdenden Stoffen betrieben werden bzw. die wassergefährdende Stoffe verwenden, sind nachweislich werktäglich durch den verantwortlichen Fachbauleiter auf Dichtigkeit zu prüfen. Es sind nur Maschinen zu verwenden, bei denen mit Ölverlusten nicht zu rechnen ist. ZTV 09 Bei Ausschachtungs- und Erdarbeiten, auch außerhalb des Gebäudes, muss darauf geachtet werden, dass keine Kabel und Rohrleitungen (Ver- und Entsorgungsleitungen) oder unterirdische Einrichtungen und Anlagen beschädigt oder unterbrochen werden. Vor Beginn dieser Arbeiten muss sich die ausführende Firma bei der Bauleitung über die Lage dieser Installationen, Leistungen, Einrichtungen und Anlagen informieren und ggf. eine schriftliche Bestätigung verlangen. ZTV 10 Werden während der Erdarbeiten kontaminierte Böden, Altablagerungen oder sonstige schadstoffverdächtige Materialien festgestellt, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich einzustellen und die Bauleitung des AG umgehend zu informieren. Über das weitere Vorgehen entscheidet der AG bzw. die Bauleitung.
ZTV Erdarbeiten
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Beton- und Stahlbetonarbeiten als Ergänzung zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf der Grundlage der VOB Teil C (ATV) ZTV 01 Die Herstellung der Ortbetonbauteile erfolgt unter Berücksichtigung aller geltenden Normen und Richtlinien, insbesondere der dort festgelegten Toleranzen (DIN 1045-Stahlbeton, DIN 18202- Maßtoleranzen im Bauwesen und DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten). ZTV 02 Alle Betonflächen sind nach dem Ausschalen zu entgraten, von Schalungsresten zu befreien und auszubessern. Maßungenauigkeiten, Nester und poröse Stellen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung und mit den von der Bauleitung genehmigten Maßnahmen ausgeglichen und beseitigt werden. ZTV 03 Mit dem EP der Betonstahlpositionen sind alle Kosten für das Liefern, Schneiden, Biegen und Einbauen des Betonstahles im Ortbeton und in den Betonfertigteilen, unabhängig von der Einbauhöhe und der Wahl der erforderlichen Durchmesser, abgegolten. Der Betonstahl wird gemäß DIN 18331/5.3.1.1 nach vom Statiker aufgestellten Stahllisten, die vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen sind, abgerechnet; es gelten hierbei die Nettosummen der Stahlisten. Bindedrähte, Verschnitt, Abstandshalter (für Fundamente, Wände, Decken, Unterzüge und Sohlen etc.), Verspanndrähte und Walztoleranzen sind in die Einheitspreise entsprechend einzukalkulieren. ZTV 04 Das Abreiben der Oberkanten von Wänden, Brüstungen, Aufkantungen und Versprüngen oder dergleichen wird nicht gesondert vergütet, ebenso das Einbetonieren von bauseits gelieferten und verlegten Einbauteilen, sofern kein Ansatz im folgenden Leistungsverzeichnis gemacht wurde. ZTV 05 Die Betonoberflächen der sichtbar bleibenden Bauteile sind gegen schnelles Austrocknen zu schützen, z.B. Bauteile 3 Tage in feucht gehaltener Schalung stehen lassen oder für einen gleichwertigen Schutz gegen Austrocknen sorgen. Die Maßnahmen hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. ZTV 06 Erhärtete Betonoberflächen der sichtbar bleibenden Bauteile sind zu entgraten, einschl. Schließen der Schalungsankerlöcher, die Vertiefungen der Konen sind zu belassen. ZTV 07 Für nicht einzusehende Betonflächen (z.B. überdeckte Fundamente), die nicht durch ein Folgegewerk nachbearbeitet werden müssen, bleibt die Wahl der Schalung dem AN überlassen. ZTV 08 Alle Auflagerfugen zwischen Stahlteilen (Träger und Fußplatten) und Massivbauteilen sind voll mit Mörtel, MG III, zu unterfüttern. Dieses wird nicht gesondert vergütet. ZTV 09 Für Sichtbetonflächen findet das Merkblatt "Sichtbeton" des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie e.V. (BDZ) und des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. in der Fassung Februar 2008 Anwendung. Sofern in den Ortbeton-Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nicht ausdrücklich auf eine andere Sichtbetonklasse hingewiesen wird, ist grundsätzlich die Sichtbetonklasse SB2 als Standard für alle geforderten Betonoberflächen auszuführen. Das o.g. Merkblatt "Sichtbeton" wird Vertragsgrundlage für alle sichtbar bleibenden Betonflächen. ZTV 10 Schalungsstöße zwischen den einzelnen Schalelementen sind weitgehend dicht auszuführen, um das Auslaufen von Zementleim und Wasser zu verhindern. Die Fugen sind mit einem Material abzudichten, das sich unter Wassereinwirkung nicht verändert. ZTV 11 Die Abrechnung von Betonstahlmatten und Betonstabstahl erfolgt nach den Stahllisten des Statikers. Werden Bauteile, die im Leistungsverzeichnis als bewehrte Ortbeton-Bauteile (Decken, Wände, Sohle, Fundamente, Unter- und Überzüge, Stützen etc.) ausgeschrieben sind, auf Wunsch des Auftragnehmers und bei gleichzeitiger Zustimmung durch den Auftraggeber als Fertigteil bzw. Teil-Fertigteil hergestellt, gehen hieraus resultierende Kosten für Mehrmengen des Betons oder des Baustahls zu Lasten des Auftragnehmers. ZTV 12 Inhalt der Dokumentation Beton- und Stahlbetonarbeiten. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - Fachunternehmerklärung - Fachbauleitererklärung (vor Baubeginn) - Gütenachweise des eingebauten Betons - Nachweise für Betonüberwachung - Materiallisten - Gütenachweise von gelieferten Baustoffen - Datenblätter von eingebauten Materialien - Herstellerunterlagen - Wartungsunterlagen - sofern erforderlich - Protokolle z.B. für Lastplattendruckversuche - sofern gefordert - Nachweise der Rohrdichtigkeit bei erdverlegten Grundleitungen Bei den vorgenannten Unterlagen handelt es sich um Mindestanforderungen, sofern erforderlich kann der Aufwand der Dokumentation projektbezogen höher sein.
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten
ZTV - Nebenleistungen / Sonstiges ATV - Nebenleistungen + Sonstiges 1. Allgemeines Die nachstehenden "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen" sind Bestandteile des Angebotes sowie des späteren Bauvertrages. 2. Vertragsbedingungen Für den Bauvertrag gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassungen der VOB Teil B und Teil C. Es gilt im Übrigen das Werkvertragsrecht des BGB. Ausschluss-Regelung: Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Gegenstand des Bauvertrages. Sie sind ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Nebenleistungen Nebenleistungen sind generell in die EP einzukalkulieren. Nebenleistungen gemäß VOB. 4. Informationspflicht des Auftragnehmers Der Anbieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen und sich über Art und Umfang der geforderten Arbeiten und Lieferungen sowie über alle Umstände, die zur Kalkulation erforderlich sind, zu unterrichten. Der Unternehmer bestätigt durch die Abgabe des Angebotes, dass aus seiner Sicht keine Unklarheiten bezüglich der Baumaßnahme und Abwicklung der Arbeiten bestehen. 5. Angebotserstellung Alle Positionen sind mit Nettopreisen zu versehen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Für das Angebot ist der Langtext/Kurztext des Leistungsverzeichnis unverändert maßgebend. 6. Anfangs- und Endtermine Der Bieter bestätigt, dass sein Betrieb in dem geplanten Ausführungszeitraum in jeder Hinsicht, strukturell, technisch und organisatorisch, in der Lage ist, die geforderten Leistungen vertragsgetreu, unter Einsatz einer ausreichenden Zahl an Arbeitskräften und Arbeitsmitteln sowie der erforderlichen Baumaterialien, auszuführen. 7. Massenermittlung / Rechnungsprüfung Die im Leistungsverzeichnis eingesetzten Massen sind überschlägig ermittelt. Die Abrechnung eines Einheitspreisvertrages erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen, die nötigenfalls durch gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung ermittelt werden. Die Massenermittlung bei Abschlagsrechnungen erfolgt kumuliert. Das prüfende Architekturbüro behält sich vor, Rechnungen, die ohne Aufmaß, unkumuliert oder als Pauschalabschläge eingereicht werden, ungeprüft an den Auftragnehmer zurückzuschicken. 8. Kosten für die Entsorgung von Müll Die Kosten für Baumüllabfuhr inkl. der fachgerechten Entsorgung (für den ausgeschriebenen Leistungsbereich) hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu veranlassen. 9. Kosten für Verfielfältigungen / Plotkosten Plot- bzw. Druckkosten für Verfielfältigungen von zur Verfügung gestellten Ausführungsplänen des AG (u.a. Pläne der Architektur, der Haustechnik, der Statik etc.) sind durch den AN zu tragen bzw. eigentverantwortlich zu organisieren. Der AN erhält auf Anforderungen vom AG / Architekten die erforderlichen Ausführungspläne im digitalen Format als pdf-Datei. 10. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung durchgeführt werden. Stundenlohnzettel sollen werktäglich unaufgefordert zur Unterschrift der Bauleitung vorgelegt werden. Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen der beteiligten Arbeitskräfte, die Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung sowie verwendete Materialien / Baustoffe (mit Mengenangaben) enthalten. Die Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln nach Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppen aufgegliedert werden. Bei Rechnungsstellung von Abschlägen sind alle bis dato beauftragten und geleisteten Stundenlohnarbeiten aufzuführen. 11. Baubesprechungen Der Architekt wird in festgesetzten Zeitabständen Baubesprechungen durchführen, um den Stand der Arbeiten und die für den weiteren Fortschritt der Arbeiten erforderlichen Maßnahmen zu besprechen. Ein verantwortlicher und entscheidungsbefugter Vertreter des Auftragnehmers ist zu jeder Baubesprechung zu entsenden. 12. Fachbauleitung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für alle ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten - auch Lohnarbeiten - einen verantwortlichen Fachbauleiter zur vollständigen Überwachung der Arbeiten zu beauftragen. Die Fachbauleitung ist im Angebotspreis als Vertragsleistung des Auftragnehmers enthalten. Der Fachbauleiter ist der Bauleitung rechtzeitig, spätestens vor Baubeginn schriftlich mitzuteilen. 13. Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber auf Verlangen eine schriftliche Ausfertigung zu überlassen. 14. Baustellenordnung Die Baustelle ist stets in gut aufgeräumten Zustand zu halten. Baustellenbedingte Verunreinigungen von öffentlichen Straßen und Wegen sind unaufgefordert zu beseitigen. Sämtliche vom AN herrührenden Schutt-, Verpackungs- und Müllmassen sind vom ihm zu beseitigen und abzufahren. Kommt der Auftragnehmer den vorgenannten Verpflichtungen nicht unaufgefordert nach, kann eine Aufforderung zur Schutt- und Abfallbeseitigung durch die Bauleitung bei angemessener Fristsetzung erfolgen. Erfolgt die Beseitigung nicht unverzüglich, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Schutt, Abfall und die Verunreinigungen auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. 15. Baustelleneinrichtungsplan Vor Beginn der Baustelleneinrichtung hat der Auftragnehmer einen Baustelleneinrichtungsplan für seinen Leistungsbereich kostenfrei vorzulegen. Dieser ist mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abzustimmen. 16. Sicherungsvorkehrungen an der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Bestimmungen und notwendigen Sicherungsvorkehrungen der Bau- und Gewerbepolizei sowie der Berufsgenossenschaft und alle Vorschriften der Aufsichtsbehörden zu beachten und zu erfüllen. Verstöße des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen gegen die Verkehrssicherungspflicht fallen ihm allein zur Last. Er stellt den Auftraggeber von der Verkehrssicherungspflicht frei. Der Auftragnehmer erklärt, dass er gegen Haftpflichtschäden aus unzulänglicher Baustelleneinrichtung und gegen alle berechtigten Schadensersatz- und Regressansprüche, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens entstehen können, ausreichend versichert ist. 17. Haftpflicht-Versicherung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine gesamte Vertragsleistung haftpflichtmäßig abzusichern und gegenüber dem Auftraggeber den Nachweis dieser Versicherung zu führen. Der Auftragnehmer tritt seine Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer und - falls er eine Bauwesenversicherung abzuschließen hat - die Ansprüche hieraus, an den Auftraggeber ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Die Haftpflicht-Police des Auftragnehmers wird mit Zurücksendung des unterschriebenen Bauvertrages durch den Auftragnehmer dem Bauvertrag als Anlage beigefügt. 18. Dokumentation des Auftragnehmers Seitens des AN ist eine vollständige Dokumentation (1-fach digital) seines Leistungsbereiches zu erstellen. Auf Verlangen der Bauleitung sind einzelne Bestandteile der späteren Dokumentation bereits vor oder während der Bauzeit beizubringen; dies betrifft insbesondere die "Fachunternehmerklärung", die "Fachbauleitererklärung", Produktdatenblätter der verwendeten Produkte sowie die Zulassungsbescheide und Übereinstimmungserklärungen für entsprechende Leistungen des AN. Baubegleitend zu erstellende Unterlagen sind spätestens im Zuge der förmlichen Schlussabnahme der Bauleitung zu übergeben.
ZTV - Nebenleistungen / Sonstiges
Plananlagen / Anlagen Anlagen zur Ausschreibung Projektbezeichnung:                          Erweiterung eines Gymnasiums, SHS Auftraggeber:                                    Stadt Schloß Holte-Stukenbrock,                                                       Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Gewerk:                                           Erweiterte Rohbauarbeiten Der Ausschreibung sind als Anlage Bauzeichnungen (Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Übersichtspläne, Detailpläne, Handskizzen etc.) sowie in Einzelfällen ein Terminplan und sonstige bauvorhabenspezifische Unterlagen (nach Erfordernis z.B. Statik, Bodengutachten, Brandschutzgutachten etc.) beigefügt. Diese Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und werden im Fall der Auftragserteilung zu einem Vertragsbestandteil. Zur Angebotsabgabe lagen dem Bieter zu o.g. Leistungsverzeichnis nachstehend aufgeführte Planunterlagen im pdf- Format als Anlage zur Ausschreibung vor: 1) Anlage Architektur 2) Anlage Bodengutachten 3) Anlage Statik 4) Anlage Regenentwässerung 5) Anlage TGA Grundleitungen 6) Anlage Vermesser 7) Bestandsfotos Baufeld Die beigefügten Planunterlagen und Gutachten dienen als Grundlage für die Kalkulation. Die Plananlagen entsprechen dem Planungsstand Juli 2026; bisher aufgetretene Planungsänderungen sind in dem Leistungsverzeichnis und den dazugehörigen LV-Massen durch die ausschreibende Stelle berücksichtigt.
Plananlagen / Anlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.200 RC-Schotterfläche inkl. Geotextil - BE-Fläche RC-Schotterfläche für BE-Fläche herstellen Schottertragschicht aus Recycling-Baustoffgemisch (RC-Schotter) ohne Bindemittel, einschließlich aller Nebenleistungen Lage: siehe beigefügter Baustelleneinrichtungsplan Güte/Kategorie: RC-2 nach TL RC-StB Korngruppe:      0/45 mm Kornform:        gebrochen Einbaudicke:  i.M. 30 cm (min. 25 cm, max. 35 cm) inkl. Geotextil als Trennlage mit ausreichend Überlappung unter Schotterfläche zur Stabilisierung der Baustellenzufahrt und Einrichtungsflächen geotextile Rohbustheitsklasse: GRK 3 Flächengewicht: 300 g/m² liefern und lagenweise einbauen
01.200
RC-Schotterfläche inkl. Geotextil - BE-Fläche
450.00
01.210 Minderpreis für Wechsel Geotextil GRK 3 auf GRK 2 Minderpreis zur vorgenannten Position für den Wechsel des vorgenannten Geotextils GRK 3 auf GRK 2 EP als Minderkostenpreis
01.210
Minderpreis für Wechsel Geotextil GRK 3 auf GRK 2
O
450.00
01.220 Minderpreis für Entfall Geotextil GRK 3 Minderpreis zur vorgenannten Position für den Entfall des vorgenannten Geotextils GRK 3 innerhalb des vorgenannten Aufbaus EP als Minderkostenpreis
01.220
Minderpreis für Entfall Geotextil GRK 3
O
450.00
04 Entwässerungskanalarbeiten
04
Entwässerungskanalarbeiten
04.010 KG-2000 Rohre - DN 125 Kanalgrundrohr (KG 200 - SN10 - grün) als Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1 Werksseitig eingelegter patentierter 3-fach-Lippendichtung. Hochlastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit > SN 10 (gemäß MPA-Gutachten: > 10 kN/m² nach DIN EN ISO 9969 ) im Schwerlastbereich (SLW 60) einsetzbar Nennweite: DN 125 unterschiedliche Baulängen von 500, 1000, 2000 und 5000 mm die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung zu verlegen Angebotenes Produkt: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und fachgerecht im Erdreich, auf einem Sandbett, verlegen
04.010
KG-2000 Rohre - DN 125
45.00
lfdm
04.020 KG-2000-Bögen - DN 125 - 45° KG-2000-Bögen DN 125 einzubauende Bögen: 15°, 30°, 45° liefern und fachgerecht einbauen
04.020
KG-2000-Bögen - DN 125 - 45°
30.00
Stk
04.030 KG-2000-Abzweige - DN 125/125 - 45° KG-2000-Abzweige, DN 125/125 - 45° liefern und fachgerecht einbauen
04.030
KG-2000-Abzweige - DN 125/125 - 45°
5.00
Stk
04.040 KG-2000-Abzweige - DN 125/125 - 87,5° KG-2000-Abzweige, DN 125/125 - 87,5° liefern und fachgerecht einbauen
04.040
KG-2000-Abzweige - DN 125/125 - 87,5°
4.00
Stk
04.050 KG-2000-Doppelmuffe - DN 125/125 KG-2000-Doppelmuffe DN 125/125 liefern und fachgerecht einbauen
04.050
KG-2000-Doppelmuffe - DN 125/125
5.00
Stk
04.060 KG-2000-Reduktionsstück - DN 110/125 KG-2000-Reduktionsstück von DN 110 auf DN 125 liefern und fachgerecht einbauen
04.060
KG-2000-Reduktionsstück - DN 110/125
1.00
Stk
04.070 KG-2000-Muffenstopfen - DN 125 KG-2000-Muffenstopfen DN 125 liefern und fachgerecht einbauen
04.070
KG-2000-Muffenstopfen - DN 125
2.00
Stk
04.080 Ersatzlippendichtring - DN 125 Ersatzlippendichtring, DN 125 Lippendichtung beständig gegen Öle, Benzin und Fette zum Austausch an vorgenanntem KG-Rohr zur Verwendung bei Grundleitungen mit fetthaltigem Abwasser inkl. Demontage und Entsorgung der werksseitig eingelegten Dichtringe liefern und montieren
04.080
Ersatzlippendichtring - DN 125
5.00
Stk
04.090 Revisionsschacht aus Betonfertigteilen - D = 1.000 mm Revisionsschacht aus Betonfertigteilen einschl. Verfugung aus MG III in vorhandene Baugrube Schachtfertigteilen nach DIN EN 1917, DIN V 4034-1 und den erhöhten Anforderungen der FBS-Qualitätsrichtlinie, Teil 2, entsprechend den folgenden Belastungs- und Einbaubedingungen, Die BERDING BETON-Schachtfertigteile sind gemäß DIN V 4034-1, Abschnitt 7.3.3, und gemäß der FBS-Qualitätsrichtli-nie, Teil 2, (zu beziehen bei der FBS-Geschäftsstelle) fremd-überwacht durch den Güteschutz Beton- und Fertigteilwerke Nord e.V. Das Zertifikat nach DIN V 4034-1, Abschnitt 7.4, und der Nach-weis der FBS-Qualität durch den ergänzenden Prüfbericht der güteüberwachenden Stelle werden auf Anforderung vorgelegt. Die Dichtringe aus Elastomeren mit dichter Struktur und hohl-raumfreiem Querschnitt gemäß DIN EN 681-1 in Verbindung mit DIN 4060 und den erhöhten Anforderungen der FBS-Quali-tätsrichtlinie, Teil 2, werden vom Rohrhersteller mitgeliefert. bestehend aus: Betonsohle mit eingearbeiteten Leitungsanschlüssen und Durchlaufrinnen Schachtringen gem. DIN 4034 - D = 1.000 x H 800 x 500 mm Schachthals 1.000 x 625 mm Steigeisen Typ b gemäß DIN 19555 (PE-ummantelt) Toleranz- und Auflagerringe ca. 625 x 80mm Schachttiefe bis ca. 1,50 m Schachtboden mit einer Schachtuhr wie folgt:      - Zulauf DN 125 (Neubau) bei 180°      - seitlicher Zulauf DN 110 (Bestand) bei 135°      - Auslauf DN 110 (Bestand) beo 0° liefern und mit der erforderlichen Bettung einbauen
04.090
Revisionsschacht aus Betonfertigteilen - D = 1.000 mm
O
1.00
Stk
04.100 Zulage für Revisionsschacht als Zulage zum Revisionsschacht der Vorposition für Schacht-Mehrtiefen bzw. zusätzliche Schachtringe mit einer Mehröhe von 0,50 m
04.100
Zulage für Revisionsschacht
O
3.00
Stk
04.110 Schachtabdeckung befahrbar Schachtabdeckung befahrbar nach den Baugrundsätzen der DIN 1229, bestehend aus BEGU-Rahmen und Deckel mit Lüftungsöffnungen, Klasse D, Prüfkraft 400 KN inkl. Einbau eines Schmutzfängers nach DIN 1221 liefern und in Mörtel MG III aufsetzen und verfugen
04.110
Schachtabdeckung befahrbar
O
1.00
Stk
05 Heizungs- und Trinkwassereinführung
05
Heizungs- und Trinkwassereinführung
Kunstoff-Trinkwasserleitung Titel-Abschnitt: Kunststoff-Trinkwasserleitung Erdverlegte Kunststoff-Trinkwasserleitung aus Polyäthylen-Druckrohr weich (PE-weich) entsprechend DIN 8074, DIN EN 12201 nach DVGW Arbeitsblatt W 320 RAL blau 5005 Druckklasse SDR 11 Übergänge, Dehnungsbogen bzw. Kompensatoren, Rohrschellen, Festpunkte, Befestigungsmaterial, Überschieberohre für Wand- und Deckendurchführungen einschließlich allen Zubehörs, Elektroschweißmuffen, Schweißmaterial einschließlich Zusätzen sind in die Einheitspreise der nachfolgenden Rohrleitungspositionen einzurechnen liefern und montieren unter genauer Beachtung der Verlegeanweisung des Herstellers
Kunstoff-Trinkwasserleitung
05.010 PE-Kunststoffrohr PN 10, DN 32 PE-Kunststoffrohr PN 10, DN 32 PEX-PU Doppelrohr PN6 für Heizung Werkseitig vorgedämmtes, flexibles Kunststoff-Rohrleitungssystem (PMR) für die Erdverlegung. Zum Transport von flüssigen Medien, v.a. als Nah-/Fernwärmeleitung für Zentralheizungsanlagen Selbstkompensierend Als Einzel- und Doppelrohr lieferbar Alle Rohrschichten fest miteinander verbunden Mediumrohr Vernetztes Polyethylen (PE-Xa) gem. DIN 16892/93, SDR 11 Max. Betriebstemperatur 95°C Max. Betriebsdruck 6,6 bar bei 95 °C Mit Sauerstoff-Diffusionssperrschicht EVOH nach DIN 4726 Korrosions und Verrottungsfrei Bei Doppelrohr Mediumrohre durch Markierung unterscheidbar Dämmung Feinporiger, geschlosszelliger PUR Schaum Semiflexibel Wärmeleitfähigkeit 0,0219 W/(mK) nach EN 15632 Randdämmung aus geschlosszelligem PE-X Schaum FCKW frei Isolierung mit Zellgas-Diffusionssprerre Mantelrohr Flexibles, parallel gewelltes PE-HD Mantelrohr Hohe mechanische Widerstandsfähigkeit Korrosions- und verrottungsfrei PE-Xa Mediumrohre unterliegen thermischen Längenveränderungen. Es müssen Festpunkte gesetzt werden, um mögliche Auswirkungen thermischer Schrumpfung/Dehnung auf die nachgelagerte Installation zu vermeiden liefern und montieren in den aufgeführten Größen
05.010
PE-Kunststoffrohr PN 10, DN 32
25.00
m
05.020 40 x 3,7 da x s: 40 x 3,7 DN 32/32 D 175 mm
05.020
40 x 3,7
25.00
m
Mauerdurchführungen Titel-Abschnitt: Mauerdurchführungen Mauerkragen Heizung Mauerdurchführung für Rohrsysteme. EPM Mauerkragen inkl. Klemmringe Einsetzbar als Wassersperre bei Boden- und Wanddurchführungen, wenn das Rohr direkt in Beton vergossen wird liefern und montieren in den aufgeführten Größen:
Mauerdurchführungen
05.030 Mauerkragen 175 Mauerkragen Trinkwasser Mauerkragen inkl. Spannbänder zum dichten einbinden für Rohrleitungen, insbesondere bei Boden- und Wanddurchführungen Geeignet für Rohre aus Edelstahl, Stahl, Gusseisen, Kunststoff, Abwasserrohre usw. Vorteile: Schnelle Montage Sichere Wassersperre Für zahlreiche Rohrmaterialien verwendbar Für verschiedenste Bauwerke einsetzbara Radondicht Material: EPDM Gebrauchstemp. max. 75°C Minimaltemperatur -40°C Bruchdehnung 500% Härte 45 +/- 5 Shore A Zugfestigkeit 9,5 N/mm2 liefern und montieren in folgenden Größen: Mauerkragen 175 Dimension: DA 175 / DB 60 mm
05.030
Mauerkragen 175
1.00
Stk
05.040 DN 32 DN 32 Klemm-Übergang PN6 für Heizung Klemmübergang mit Außengewinde für PE-Xa / PE 100 Mediumrohr, SDR 11, max. 95°C Mit Kunststoffrohranschluss und konischem Rohraußengewinde Bestehend aus: Grundkörper mit langem Ansatzrohr für optimalen Rohrgriff Klemmschelle mit Edelstahlschraube sowie Schraube zum einfachen Spreizen der Klemmschelle bei der Montage Werkstoff: Entzinkungsbeständiges Messing liefern und montieren in den aufgeführten Größen
05.040
DN 32
1.00
Stk
05.050 Klemm-Übergang 40-1 1/4" AG - PN6 Klemm-Übergang 40-1 1/4" AG - PN6 Dimension: 40x3,7 mm - R1 1/4" AG
05.050
Klemm-Übergang 40-1 1/4" AG - PN6
4.00
Stk
05.060 Klemm-Übergang 32-1" AG - PN10 Klemm-Übergang PN10 für Trinkwasser Klemm-Übergang mit Außengewinde für PE-Xa Mediumrohr, SDR 7,4, max. 95°C Mit Kunststoffrohranschluss und konischem Rohraußengewinde Bestehend aus: Grundkörper mit langem Ansatzrohr für optimalen Rohrgriff Klemmschelle mit Edelstahlschraube sowie Schraube zum einfachen Spreizen der Klemmschelle bei der Montage Werkstoff: Entzinkungsbeständiges Messing liefern und montieren in den aufgeführten Größen Klemm-Übergang 32-1" AG - PN10 Dimension: 32x4,4 mm -R1" AG
05.060
Klemm-Übergang 32-1" AG - PN10
2.00
Stk
Verschlusskappe Titel-Abschnitt: Verschlusskappe Verschlusskappe mit Innengewinde Werkstoff: Entzinkungsbeständiges Messing liefern und montieren in den folgenden Größen
Verschlusskappe
05.070 Verschlusskappe 1" Rp1" IG
05.070
Verschlusskappe 1"
2.00
Stk
05.080 Verschlusskappe 1 1/4" Rp1 1/4" IG
05.080
Verschlusskappe 1 1/4"
4.00
Stk
07 Abdichtungsarbeiten
07
Abdichtungsarbeiten
Abdichtung Sockelbereich Titel-Abschnitt: Abdichtung Sockelbereich Neubau Die in diesem Leistungsverzechnis beschriebene Ausführung entspricht den Vorgaben der DIN 18533 Teil 3 Abschnitt 11 "Abdichtung mit rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämmen(MDS)". Die Abdichtung ist wirksam gegen die Wasser-rbeanspruchungsklasse W4-E - "Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden." Die DIN 18533 regelt die Einbausituation von nicht wasserdichten Bauteilen für die Wasserbeanspruchungen und gilt für die Abdichtung gegen-Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (W1-E),-drückendes Wasser (W2-E),-nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken (W3-E),-Spritzwasser am Wandsockel und Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden (W4-E). Der AN hat bei der Verarbeitung der von ihm angebotenen Produkte grundsätzlich die Ausführungsanweisungen und/oder Vorgaben der jeweiligen aktuellen technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Die Vorgaben der allgemein gültigen Regelwerke zur Bauwerksabdichtung, sowie die Verarbeitungshinweise und Vorgaben des Dämmstoffherstellers im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis sind zu beachten.
Abdichtung Sockelbereich
07.010 Abzudichtende Flächen reinigen Reinigen der abzudichtenden, mineralischen Flächen Untergrund: neuer Sockelbereich des Neubaus Zementleim, Staub, Mörtelreste und Grate sind durch einen mechanischen Abtrag wie schleifen, strahlen oder fräsen zu entfernen es ist ein staubfreier und tragfähiger Untergrund herzustellen.
07.010
Abzudichtende Flächen reinigen
150.00
07.020 Grundieren des Betonsockels Grundieren des Betonsockels / der Außenwände Abzudichtende saugfähige, mineralische Untergründe mit einer lösemittelfreien, Spezialgrundierung grundieren. Produkteigenschaften: Verbessert die Haftung zum Untergrund Wasserabweisend Festigend Leitfabrikat: Remmers Typ: Kiesol MB oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und gemäß Herstellerrichtlinien einbauen
07.020
Grundieren des Betonsockels
150.00
07.030 Kratzspachtelung Kratzspachtelung aus einer flexiblen, polymermodifizierten Dickbeschichtung (FPD) verschließen und egalisieren Lunker, Poren, Putzrillen oder Fehlstellen < 5 mm auf mineralischen Untergründen mittels einer Produkteigenschaften: Schnelle Durchtrocknung und Vernetzung Lösemittelfrei Hohe Haftzugfestigkeit Sehr gute Haftung auch auf nicht mineralischen Untergründen(z. B. Kunststoffe, Metalle, etc.) Früh belegbar (= 4h) UV-beständig Frost-Tausalzbeständig Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Leitfabrikat: Remmers Typ: MB 2K oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und gemäß Herstellerrichtlinien einbauen
07.030
Kratzspachtelung
150.00
07.040 Fußpunktabdichtung 2-schaliges Mauerwerk Abdichtung in und unter Wänden gegen die Wasserbeanspruchungsklasse W4-E "Kapillarwasser in und unter Wänden" aus einer rissüberbrückenden, mineralischen Dichtungsschlämme (MDS, geprüft nach PG-MDS/FPD und PG-FBB Teil 1 Angemischtes Material mittels geeignetem Applikationsverfahren mehrlagig auf den vorbereiteten Untergrund auftragen, an der Innenseite mit ca. 100 mm Überstand zum Mauerwerk. Produkteigenschaften: Erfüllt die Prüfanforderungen für PMBC Geprüft radondicht Lösemittelfrei Bitumenfrei Druckwasserdicht Hohe Haftzugfestigkeit Hochflexibel, dehnfähig und rissüberbrückend Frost-Tausalzbeständig Schlämm-, streich-, spachtel- und spritzfähig Leitfabrikat: Remmers Typ: MB 2K oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und gemäß Herstellerrichtlinien einbauen
07.040
Fußpunktabdichtung 2-schaliges Mauerwerk
150.00
07.050 Hinterfeuchtungsschutz im Sockelbereich Hinterfeuchtungsschutz im Sockel, von Stirnseite Betonsohle bis > 20 cm über OK Sohle, mit einer starren, zementgebundenen Dichtungsschlämme (MDS) herstellen Produkteigenschaften: Druckwasserdicht Sehr gute Haftung zum Untergrund Wasserdampfdiffusionsoffen Wasserdampfdiffusionswiderstand µ < 200 Biegezugfestigkeit (28 d) Ca. 6 N/mm² Druckfestigkeit (28 d) Ca. 30 N/mm² Leitfabrikat: Remmers Typ: WP DS basic oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und gemäß Herstellerrichtlinien einbauen
07.050
Hinterfeuchtungsschutz im Sockelbereich
150.00
07.060 Wand-Sohlenanschluß, Innenecken und Fugen Wand-Sohlenanschluß, Innenecken und Fugen / Übergänge zu nichtmineralischen Bauteilen mit einem hochwertigen, vliesbeschichteten Premium-Dichtband auf NBR Kautschuk Basis und einer flexiblen, polymermodifizierten Dickbeschichtung (FPD) überarbeiten. Produkteigenschaften: Schnelle Durchtrocknung und Vernetzung Lösemittelfrei Hohe Haftzugfestigkeit Sehr gute Haftung auch auf nicht mineralischen Untergründen (z. B. Kunststoffe, Metalle, etc.) Früh belegbar (= 4h) UV-beständig Frost-Tausalzbeständig Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Hochflexibel Hohes Dehn- und Rückstellvermögen Spezielle Vliesbeschichtung Leitfabrikat: Remmers Typ: Tape VF oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und gemäß Herstellerrichtlinien einbauen
07.060
Wand-Sohlenanschluß, Innenecken und Fugen
110.00
lfdm
07.070 Hohlkehlausbildung Dichtungskehle außen an sämtlichen Mauerwerks- und Betonvorsprüngen im Fundamentbereich mit einer Schenkellänge von ca. 10 cm herstellen Dichtungskehle am Boden-Wandanschluß und in allen Innenecken mit einem Radius von ca. 4 bis 6 cm aus einem wasserdichten, spannungsarmen und rissfrei erhärtenden, mineralischem Mörtel herstellen Produkteigenschaften: Spannungsarm und rissfrei erhärtend Sehr gute Haftung zum Untergrund Schichtdicke einlagig bis 50 mm Hoher Sulfatwiderstand und niedrig wirksamer Alkaligehalt (SR/NA) Wasseranspruch 14-15 % entspricht 3,5-3,8 l / 25 kg Wasseraufnahmekoeffizient w24 < 0,1 kg/(m •h ) Wasserdampfdiffusion µ < 200 Druckfestigkeit (28 d) Ca. 20 N/mm² Leitfabrikat: Remmers Typ: WP DS Levell oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und gemäß Herstellerrichtlinien einbauen
07.070
Hohlkehlausbildung
110.00
lfdm
07.080 Perimeterdämmung gegen Erdreich - 80 mm - WLG 035 Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (XPS) mit glatter Oberfläche und mit Stufenfalz Stärke: d = 80 mm Wärmeleitgruppe: WLG 035 Produkteigenschaften: Hohe Ergiebigkeit durch Luftporenbildung beim Anrühren Sehr gute Haftung Sichere und schnelle Reaktion hinter Dämmplatten Früh anfüllbar, auch bei ungünstigen Klimaverhältnissen Hohe Standfestigkeit Leicht und vielseitig in der Handhabung Langlebig Bitumen- und Lösemittelfrei Brandverhaltensklasse: E Leitfabrikat Dämmplattenkleber: Remmers Typ : MB  Fix 2K oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) zur Sicherstellung einer vollflächigen und festanhaftenden Dämmplattenverklebung ist das Buttering-Floating-Verfahren anzuwenden liefern und gemäß Herstellerrichtlinien einbauen
07.080
Perimeterdämmung gegen Erdreich - 80 mm - WLG 035
150.00
07.090 Drän- und Anfüllschutzbahn anbauen Drän- und Anfüllschutzbahn (3-lagig) gemäß DIN 18533 nach vollständiger Durchtrocknung der Abdichtung anbauen. Produkteigenschaften: Hohe Druckbelastbarkeit Hohe Wasserableitung Verrottungsresistent Druckfestigkeit ca. 350 kN/m² Dränkapazität ca. 2,4 l/s m Temperaturbeständigkeit - 30° C bis + 80° Leitfabrikat: Remmers Typ: DS Protect oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und gemäß Herstellerrichtlinien einbauen
07.090
Drän- und Anfüllschutzbahn anbauen
150.00
08 Beton- und Stahlbetonarbeiten
08
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Schalung von Fundamenten + Sohlen Titel-Abschnitt: Schalung von Fundamenten + Sohlen
Schalung von Fundamenten + Sohlen
Einbauteile in Ortbeton Titel-Abschnitt: Einbauteile in Ortbeton
Einbauteile in Ortbeton
08.400 Mauerkragen DN 125 in Betonsohle Mauerkragen-Set DN125 Dichtungskragen für den Anbau an die Entwässerungsleitung beim Durchdringen durch die Betonsohle bestehend aus: Mauerkragen-Montageelement für DN 110 Mauerkragen aus EPDM 2 Stück Edelstahl-Spannbänder zugelassen für den Einbau in WU-Betonbauteilen für die Abdichtung der Rohrdurchführungen der Grundleitungen durch die Betonsohle Angebotenes Produkt: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und montieren
08.400
Mauerkragen DN 125 in Betonsohle
10.00
Stk
08.410 Trennfuge aus Polystyrol Trennfuge aus Polystyrol zwischen neuen Deckrändern und Bestandsbauteilen als Dehnfuge, mit extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten. Verlegung in die Schalung, inkl. Einbau der Verankerungsmittel Dämmstoff: XPS Baustoffklasse: B1 Deckenstärke: d = 20-30 cm Dämmstärke nach Erfordernis: 20-40 mm liefern und einbauen
08.410
Trennfuge aus Polystyrol
40.00
lfdm
08.420 Isokorb für Treppenpodest Isokorb zur schalltechnischen Trennung der Treppenpodeste in die aufgehenden Treppenhauswände Betondeckung CV: 28 mm Dämmkörperhöhe H: 220 mm Dämmkörperlänge L: 220 mm Durchmesser Gewinde: 22 mm Dehnfugenabstand e: 5,3 m Tragfähigkeit: Querkrafttragfähigkeit parallel zur Fuge (horizontale Last) VRd,y = ±4,0 kN Negative Querkrafttragfähigkeit senkrecht zur Fuge (abhebende Last) VRd,z = -12,0 kN Bauphysikalische Kennwerte: Äquivalenter Wärmedurchlasswiderstand Req: 0,236 m²·K/W Äquivalente Wärmeleitfähigkeit ?eq: 0,509 W/(m·K) in Anlehnung an EAD 050001-01-0301 Bauaufsichtliche Nachweise: abZ/aBG Nr. Z-15.7-292 Leitfabrikat: Schöck Isokorb Typ: XT SK-MM2-VV1-H220 oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:............................................................. Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und einbauen nach Angaben des Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten
08.420
Isokorb für Treppenpodest
2.00
Stk
09 Stahlbetonfertigteile
09
Stahlbetonfertigteile
Treppenläufe als Fertigteil Titel-Abschnitt: Treppenläufe als Fertigteil
Treppenläufe als Fertigteil
09.040 Trittschalldämmelement zwischen Treppenlauf und Bodenplatte Tragendes Trittschalldämmelement zwischen Treppenlauf und Bodenplatte. Aus hoch widerstandsfähigem PE-Schaum, selbstklebend. Zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge. Baustoffklasse: B1, schwerentflammbar nach DIN 4102; bestätigt durch allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP). Bewertete Trittschallpegeldifferenz nach DIN EN 17823: ∆L*w = 33–31 dB (min. bis max. Prüflast) Leitfabrikat: Schöck Tronsole Typ: B-V1 oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:............................................................. Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und einbauen nach Angaben des Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten
09.040
Trittschalldämmelement zwischen Treppenlauf und Bodenplatte
2.00
lfdm
09.050 Trittschalldämmelement zwischen Treppenlauf und Podest/Decke Tragendes Trittschalldämmelement zwischen Fertigteiltreppenlauf und Podest/Decke Aus hoch widerstandsfähigem PE-Schaum, selbstklebend. Zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge. Clipscharnier als Kantenschutz beim Versetzen der Treppe. Mit bauaufsichtlicher Zulassung (Z 15.7-359) Feuerwiderstandsklasse: R90 gemäß Brandschutzgutachten bei ausreichender Betondeckung der Konsole für F90 Baustoffklassifizierung: B1 schwerentflammbar gemäß abZ Bewertete Trittschallpegeldifferenz nach DIN EN 17823: ∆L*w = 33–28 dB (min. bis max. Prüflast) (Akustische Kennwerte basieren auf der Referenzmessung für Schöck Tronsole® Typ F-V1-L1000) Leitfabrikat: Schöck Tronsole Typ: F-V1 oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:............................................................. Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und einbauen nach Angaben des Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
09.050
Trittschalldämmelement zwischen Treppenlauf und Podest/Decke
6.00
lfdm
09.060 Fugenausbildung zwischen Treppenpodest und Wand Schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen Treppenlauf/-podest und Wand. Aus hoch widerstandsfähigem PE-Schaum, selbstklebend. Zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge. Als Zubehör zur Ausbildung der Schallschutzsysteme für Treppen zum sicheren Einhalten der akustischen Kennwerte. Baustoffklasse: zwischen massiven, mineralischen Bauteilen B1, schwerentflammbar nach DIN 4102; Einbau gemäß allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP). Einbau gemäß Einbauanleitung in Ortbeton oder mit Betonfertigteilen: Treppenläufe und Podeste seitlich bekleben, Stöße mit Klebeband überkleben, Fugenplatten oberseitig mit Überstand zuschneiden. Leitfabrikat: Schöck Tronsole Typ: L oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:............................................................. Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) liefern und einbauen nach Angaben des Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
09.060
Fugenausbildung zwischen Treppenpodest und Wand
20.00
lfdm
10 Maurerarbeiten
10
Maurerarbeiten
Maurerarbeiten im Neubau Titel-Abschnitt: Maurerarbeiten im Neubau
Maurerarbeiten im Neubau
10.010 Mauerwerk KS d = 24 cm Kalksandstein-Mauerwerk für tragende und nichttragende Wände in allen Geschossen Wanddicke: bis 24,0 cm Wandhöhe bis 3,50 m KS 20-2.0 / DBM Steinfestigkeitsklasse: 20 Rohdichteklasse: ≥ 1,20 Format nach Wahl des AN Mörtelgruppe: Dünnbettmörtel DM einschließlich der erforderlichen Gerüstarbeiten im Gebäude inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten liefern und fachgerecht herstellen
10.010
Mauerwerk KS d = 24 cm
1,400.00
10.020 Zulage für MW-Wände in F30-A Zulage zu den Mauerwerkswänden der Vorposition für Wände mit Anforderung an den baulichen Brandschutz Feuerwiderstandsklasse: F30-A Rohdichteklasse und Mörtelgruppe ansonsten Zulassung des Steinherstellers ansonsten wie vor
10.020
Zulage für MW-Wände in F30-A
500.00
10.030 Zulage für MW-Wände in F90-A Zulage zu den Mauerwerkswänden der Vorposition für Wände mit Anforderung an den baulichen Brandschutz Feuerwiderstandsklasse: F90-A Rohdichteklasse und Mörtelgruppe ansonsten Zulassung des Steinherstellers ansonsten wie vor
10.030
Zulage für MW-Wände in F90-A
150.00
10.040 Zulage Kimm-ISO-Steine - d = 24 cm Zulage zu den Mauerwerkswänden der Vorposition für den Einbau von Kalksandstein-Kimm-ISO-Steinen als Ausgleichs-/Kimmschicht am Wandfuß sowie als tragendes Bauteil Wandstärke: 24 cm Wärmeleitfähigkeit: WLG 33 (0,33 W/(m*K)) Steinfestigkeitsklasse: 20 Rohdichteklasse: 1,2 in verschiedenen Einbaulängen mit vollflächiger Lagerfugenausführung, Stoßfugen mörtelfrei, bündig mit Aussenseite Mauerwerk versetzen, liefern und nach den jeweiligen Regelwerken und Herstellerangaben, einschließlich aller Materialien und Befestigungsmittel, herstellen
10.040
Zulage Kimm-ISO-Steine - d = 24 cm
220.00
lfdm
10.050 Anschluss Horizontal-Sperre unter 1. Lage Bituminöser Anschluss der späteren Sohlenabdichtung als Horizontal-Sperre unter der 1. Lage des Mauerwerks 1-lagig aus Elastomerbitumenbahn wie vor für Wandstärken bis 24 cm Überstand beidseitig min. 15 cm liefern und einbauen
10.050
Anschluss Horizontal-Sperre unter 1. Lage
220.00
lfdm
10.060 Zulage für Ausmauern von Kleinflächen Zulage zu den Mauerwerkswänden der Vorposition für das Ausmauern von Kleinflächen < 1,00 m² nach besonderem Erfordernis der Baustelle
10.060
Zulage für Ausmauern von Kleinflächen
10.00
10.070 Wärmedämmung in Gebäudefuge Mineralwolle-Dämmschicht A1 als Kerndämmung von zweischaligen Wänden zwischen der neuen Mauerwerkswand und der angrenzenden Außenwand im Bestand Lage: in neuer Gebäudefuge Altbau-Neubau (Gesamt-Fugenstärke ca. 35 cm Untergrund: Neues Mauerwerk zum Bestand Technische Merkmale: Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,035 W/mK nach DIN EN 13162 Anwendungsgebiet WZ nach DIN V 4108-10 Nichtbrennbar, Euroklasse A 1 nach DIN EN 13501 Grenzabmaße für die Dicken T 3 nach DIN EN 13162 Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162 Leitfabrikat: ISOVER Typ:Kontur KP 1-034 oder gleichwertig nach Wahl des AN: Hersteller:...................................................................... Typ:...................................................................... (vom Bieter einzutragen) WICHTIG: Dübelmontage aufgrund Einbausituation nicht möglich. liefern und im Zuge des Aufmauerns schichtenweise gemäß Herstellervorgabe im Klebeverfahren einbauen
10.070
Wärmedämmung in Gebäudefuge
190.00