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Allgemeine Baubeschreibung SEGELFLIEGER QUARTIER BERLIN
Segelfliegerdamm 1/45 / Groß-Berliner Damm 80/ 80a
Gerhard-Sedlmayr
WA 1
Die BAUWERT Segelfliegerdamm GmbH beabsichtigt die Realisierung von Wohn-, Büro- und Gewerbeflächen auf dem Grundstück Segelfliegerdamm 1/45, Groß-Berliner Damm 80/80A, Gerhard-Sedlmayr-Straße 4/12 in Berlin-Johannisthal.
Die Gustav Epple Bauunternehmung GmbH bebaut die Baufelder WA1 und WA2.1.
Die Projektumsetzung strukturiert sich dabei in folgende Einzelabschnitte:
WA 1 Mietwohnen ca. 13.450 m² BGF,
Einzelhandel ca. 370 m² BGF
WA2.1A Mietwohnungsbau ca. 3450 m² BGF
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV
Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
-die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen
-die VOB B/C,
soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden
-die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
Alle LV-Positionen sind zu bepreisen.
Positionen die mit 0,00 € ohne Erläuterung bepreist sind, werden als „inklusive/ ohne Mehrpreis“ gewertet.
Sofern eine Position nicht bepreist werden kann, ist zwingend ein kurzer nachvollziehbarer Kommentar zur entsprechenden Position dem Angebot beizufügen.
ATV
ZTV ZTV - Trockenbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., BVS: Bundesverband Systemböden e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure Für Ausbau und Fassade, VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Alle Abläufe, Einsätze, Takte, etc. sind mit dem AG und dem gesamtheitlichen Bauablauf abzustimmen.
Hierfür nimmt der AN regelmäßig an Last-Planner-Terminen/ Besprechungsterminen zum Bauprozess teil und wirkt aktiv mit.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder-leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die Für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
3.1.2 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevorzugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete Gipsplatten einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen.
Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat.
3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Querschnittsschwächungen bzw. -Veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets nach Systemvorgaben auszuführen
Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der
Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein
Bei Trockenbau-Unterkonstruktionen muss das Metall-Ständerwerk der für den Anwendungsfall zutreffenden Korrosivitätsklasse nach DIN 18219 entsprechen.
Türverstärkungsprofile müssen so ausgeführt werden, dass die Bauwerksbewegungen infolge von Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B. durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung).
Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe. Befestigungen an Standard-Trockenbauprofilen sind nicht erlaubt. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden.
3.1.5 Spachtelung, Oberflächen
Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich in Qualität Q1 zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
Standard-Oberflächenqualität ist Q2.
Wenn im LV gefordert, ist Q3/ Q4 auszuführen.
3.1.6 Beplankung
An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich nach Systemvorgaben auszuführen (Beplankungsfuge verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge).
Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies betrifft insbesondere alle nicht häuslichen Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen.
3.1.7 Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann).
Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen.
Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschließen/Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge darf der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schließen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schließen nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur Klärung zurück.
3.1.8 Türen
Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten.
ZTV
Allgemeines Beschreibung Allgemeine Beschreibung
1.1 Ausführung
Stockwerkshöhen:
von: ca. 2,75 m
1.2 Normen / Richtlinien
Der Ausschreibung und Ausführung liegen die VOB, die Richtlinien und Merkblätter der Fachverbände und alle einschlägigen DIN - Normen in der neuesten Fassung zugrunde, insbesondere:
Soweit einzelne Konstruktionen in ihrer Art nicht in den genannten Normen erfasst sind, gelten die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen.
2 Zulassungen / Zeugnisse
Die Forderungen hinsichtlich Einbruch-, Güte- Brand-, Schall- und Wärmeschutz, Befestigungen, Gleichwertigkeit bei alternativen Angeboten usw. sind nachzuweisen, z. B. durch Prüfzeugnisse.
3 Allgemeine Hinweise
3.1 Art und Umfang der Leistung
Trockenbauarbeiten in sämtlichen Geschossen, einschl. aller brandschutz- und schallschutztechnisch notwendigen Wände sowie den Ausbau der Sanitär-, Teeküchen- und Technikbereiche, etc-
Einschließlich aller Anschlüsse an Fassaden, Decken, Türen, etc.
3 Material, Prüfzeugnisse, Systemzulassungen
Anschlüsse an angrenzende Bauteile nach Anforderung starr oder beweglich, auch an Rundstützen, einschl. dauerelastischer Versiegelung, überstreichbar. Freie Kanten und Abschlüsse mit eingespachtelten Kanten- und Abschlussprofilen.
3.1 Schallschutz
Die im Leistungsverzeichnis angegegeben dB-Werte sind
RwR-Werte (ohne Einfluss von Flanken)
4 Hinweise zur Ausführung
Die verwendeten Gipskarton-Bauplatten müssen generell aus Naturgips bestehen. Sie dürfen nicht aus synthetischem Gips hergestellt sein.
Sämtliche Teile der Trockenbau-Arbeiten (Abhängungen, Beplankung, Befestigungsmittel, Revisionsöffnungen usw.) sind durchgehend systemkonform einzubauen. Der Einbau von Teilen verschiedener Systeme ist unzulässig.
Es dürfen nur vollkommen trockene Gipskarton-Bauplatten verarbeitet werden. Auf der Baustelle gelagerte GK-Platten sind abzudecken und vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Plattenstöße der Beplankung, bzw. der äußeren Beplankung werden mit einem systemzugehörigen Fugenfüller einschl. Bewehrungsstreifen verspachtelt.
Alle vertikal stehenden C-Profile haben einen max. Mittenabstand von 625 mm und müssen zur Durchführung von E-Leitungen mit Loch- oder H-Stanzungen versehen sein. Zur Abdichtung zwischen den U-Profilen und den angrenzenden Bauteilen ist eine einseitige klebende, komprimierbare, 75 mm breite Anschlussdichtung einzubauen.
Bei der Montage der Metallständerwände ist mit zu berücksichtigen, dass vorab die Montage der 1. Wandschale erfolgt. Nach Abschluss der Montage der Haustechnikgewerke werden alle Wände geschlossen.
Bei der Montage der Installationswände und Vorsatzschalen ist mit zu berücksichtigen, dass vorab die Montage der Bodenschiene erfolgt. Nach Abschluss der Montage der Haustechnikgewerke werden alle Wände geschlossen.
Die Gipskartonoberflächen sind malerfertig, bzw. bereit zur Fliesenverlegung, fugenlos gespachtelt und geschliffen herzustellen.
Es werden grundsätzlich nur die eingebauten Massen ohne Verschnitt vergütet. Alle für die Montagen notwendigen Gerüste, Fahrgerüste etc. sind zu berücksichtigen. Verunreinigungen und Abfälle, die von Arbeiten des AN herrühren, sind täglich zu beseitigen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht unaufgefordert nach, ist der AG berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des AN anderweitig zu veranlassen.
Erschwernisse durch lnstallationsgerüste, lnstallationsregister sowie durch Rohrleitungen, Kabel, Installationskanäle usw. sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Das Anlegen, Herstellen und/oder Anpassen aller haustechnischen Aussparungen, Ausschnitte und Durchbrüche in den Wänden ist einzukalkulieren, ebenso das Schließen der Durchbrüche nach erfolgter Installation.
Ausschnitte in Wänden für Einbauteile, Beleuchtung, Lüftung, Revisionsöffnungen etc. nach Erfordernis mit Auswechselung der Unterkonstruktion herstellen und schließen.
Ausführung der Trockenbauarbeiten entsprechend den wärme,- brand- und schallschutztechnischen Anforderungen und gemäß der Herstellerrichtlinien.
Standard-Oberflächenqualität: Q2 (gilt für alle beschriebenen Positionen)
HINWEIS:
Der AN ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (je nach Baufortschritt) seine Leistung vom Systemgeber prüfen zu lassen und dies durch ein Protokoll dem AG auszuhändigen. Die Abstände sind mit dem AG abzustimmen. Es erfolgt keine zusätzliche Vergütung.
Leitfabrikat/Systemgeber: KNAUF o.glw.
Angebotenes Fabrikat/ System:
..........................................................................
(Angabe Bieter)
Bei gemischten Systemen zB Platten und Profile, sind alle Systemkomponenten zu benennen.
Brand- und Schallschutz relevante Bauteile sind nur von einem Systemgeber zulässig!
Angebotene Fabrikate/ Systeme:
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
(Angabe Bieter)
Allgemeines Beschreibung
Zertifizierungen (DGNB-Gold & EU-Taxonomie) Zertifizierungen (DGNB-Gold & EU-Taxonomie)
Für das Bauteil WA1 beabsichtigt der Auftraggeber eine DGNB Gold Zertifizierung sowie eine EU-Taxonomie Zertifizierung zu erreichen.
Mit der Begleitung dieser beiden Zertifizierungen ist Büro Happold beauftragt.
Mit den von Büro Happold erstellten Pflichtenheften ist beschrieben, welche Kriterien für die Erfüllung der jeweiligen Zertifizierungssysteme notwendig sind.
Der Auftragnehmer erhält diese beiden Pflichtenhefte und wird die jetzt bereits angesetzten Kriterien mit den jeweiligen Punkten im Rahmen der Planung und Bauausführung sicherstellen.
Der Auftragnehmer wird an diesen Zertifizierungsvorhaben aktiv teilnehmen und diese durch das rechtzeitige Beibringen der erforderlichen Nachweise unterstützen.
Vorgaben der einzuhaltenden Kriterien zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen sind den Anlagen zur Ausschreibung zu entnehmen.
Auf eine einzelne Auflistung im Leistungsverzeichnnis wird daher verzichtet.
Zertifizierungen (DGNB-Gold & EU-Taxonomie)
01 Gipskartondecken, Mineralfaserdecken
01
Gipskartondecken, Mineralfaserdecken
01.01 Gipskartondecken
01.01
Gipskartondecken
01.03 Außendecken
01.03
Außendecken
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges