System-Glastrennwände
Seehotel Überfahrt Rottach-Egern
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Gewerkeübergreifende, allgemeine Baubeschreibung GEWERKEÜBERGREIFENDE, ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 01 Allgemeiner Bauablauf Zu Beginn wird die bestehende Lichtkuppel über dem Innenpool rückgebaut und somit eine Öffnung geschaffen, die für die Materialeinbringung ins UG während der Baumaßnahme dienen soll, sowie dem Material-Abtransport bzw. der Schuttentsorgung im Zuge der Abbruchmaßnahmen. Die vorhandene langlochförmige Deckenöffnung wird anschließend teilweise geschlossen, sodass für das neue Oberlicht eine verkleinerte, quadratische Öffnung entsteht. Der Umbau des Oberlichts erfordert eine temporäre Ertüchtigung der Tragkonstruktion im Bereich des Deckenausschnitts, um die Standsicherheit während der Bauphase zu gewährleisten. Hierfür muss die Decke umlaufend um den bestehenden Ausschnitt im Bereich des Innenpool mit einem Stützgerüst abgefangen werden. Die Maße der nutzbaren Einbringöffnung wird ca. 7,00m x 7,00m (l x b) betragen. Die Öffnung ist arbeitstäglich mittels einer temporären, durchtrittssicheren und wasserundurchlässigen Abdeckung morgens zu öffnen und abends wieder zu verschließen. Witterungsbedingt kann es erforderlich werden, die Öffnung mehrfach täglich zu öffnen oder zu schließen. Hierfür steht ein Kran zur Verfügung. Die Öffnung wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem neuen Oberlicht (Glaskubus mit Gründach) überbaut. Ab diesem Zeitpunkt ist der Materialtransport über die Einbringöffnung nicht mehr möglich. Der Materialtransport erfolgt im weiteren Bauablauf über die Andienung im Bereich der Tiefgarage. Bei den geplanten Abbruch- und Rückbaumaßnahmen handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen: - Abbruch Lichtkuppel Schwimmbad - Abbruch Oberlicht über Ruheraum - Abbruch tragender Bestandswände (Mauerwerk, Stahlbeton, u.ä.) - Abbruch nichttragender Bestandswände (Mauerwerk, Stahlbeton, Trockenbau, u.ä.) - Abbruch Wandbekleidungen (überwiegend Naturstein, Feinsteinzeug, Keramik) - Abbruch Bodenbekleidungen / Hohlraumboden - Abbruch Deckenbekleidungen / Abhangdecken - Rückbau Lüftungs- / Elektroinstallationen, etc. - Rückbau Bädertechnik - Rückbau sanitärer Einrichtungsgegenstände - Rückbau Heizungsinstallationen - Rückbau im Bereich Spa-Rezeption und Yogaraum Bei den geplanten Rohbauarbeiten handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen: - Anpassungen im Bereich Deckenöffnung Oberlicht - Herstellung neuer Betonbalken, Schließen der Decke mittels Stahlbaukonstruktion - Statische Ertüchtigungen, in Form von neuen Stahlunterfangungen und Verstärkung von bestehenden Stahlbeton       stützen - Ergänzung von tragenden Mauerwerkswänden - Rohbauarbeiten im Bereich neuer Hotpool / Innenpool - Erstellung des neuen Stahlbeton-Treppenkerns inkl. Auszugschacht - Erstellung einer neuen Stahlbetondecke im Bereich eines kleineren Oberlichts - Erstellung der neuen SPA-Rezeption im EG Bei den geplanten Ausbauarbeiten handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen: - Erneuerung des Oberlichts - Erneuerung der Wand-, Boden- und Deckenbekleidungen - Erstellung von neuen Trockenbau- und Glastrennwänden - Erstellung eines neuen Bodenaufbaus inkl. Fliesenbelag - Erstellung neuer Abhangdecken inkl. Bekleidung (überwiegend Holzlamelle, Akustikputz) - Einbau neuer Liegekojen und sonstiger Schreinermöbel - Ergänzung Hot-Pool - Ergänzung Element Wasserwand - Ausbau der neuen SPA-Rezeption im EG - Erneuerung sämtlicher Heizungs-/ Lüftungs- und Sanitärinstalliationen - Erneuerung sämtlicher Elektroinstallationen und Beleuchtung - Verschließen und Abdichten der neuen Deckenausschnitte des neuen Treppenhauses inkl. Aufzugskern 02 Ausführungsterminplan Dem AN wird nach Auftragserteilung vom AG ein detaillierter Ausführungsterinplan übermittelt. Sollte der AN für die Erbringung seiner Leistung von diesem abweichen wollen, so hat er auf Basis der vertraglich vereinbarten Ausführungszeiträume und unter Berücksichtigung des Ausführungsterminplans einen eigenen Firmen- und Gewerke-spezifischen, detaillierten Bauablaufplan zu erstellen. Sofern erforderlich, sind auch die Fertigungs-/Produktionsvorgänge der in der Werkstatt bzw. in den Produktionsstätten des ANs herzustellenden Leistungen aufzuführen. Die Festlegungen des AGs zur gewerkeübergreifenden, baufachlichen Koordination sind zu berücksichtigen. Dieser Plan ist der örtlichen Objektüberwachung innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung des Gesamtbauablaufplans zur Genehmigung und Abstimmung vorzulegen. Gravierende Auswirkungen auf vertraglich vereinbarte Fristen, oder bei erheblichen Abweichungen vom Ausführungsterminplan des AGs welche im Verantwortungsbereich des ANs liegen, ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Der Bauablaufplan des ANs ist stets auf der Baustelle vorzuhalten. Fristen und Bauablaufplanung: Allgemein gilt: Im Außenbereich sind die rechtlichen Bestimmungen der Gemeinde zu beachten, siehe hierzu auch "Verordnung zum Schutz vor Immissionen durch Baustellen in der Gemeinde Rottach-Egern, vom 08. Mai 2025." Ausführungszeiträume: - KW 02 - KW 11 / 2026: Bauphase 1 - KW 13 - KW 30 / 2026: Bauphase 2 Ab Auftragsvergabe Arbeitsvorbereitung und Werkstattfertigung Regelung der detaillierten Ausführungstermine im zu schließenden Bauvertrag. Zur Ausführung der im nachstehenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ist ausreichend Personal und Gerät bereit zu stellen, die der Parallelität von Ausführungsschritten Rechnung tragen. Der AN hat davon auszugehen, dass die Arbeitszeit auf der Baustelle während der Bauphase 1 jeweils von Montagmorgen bis Freitagabend erforderlich ist. Bauphase 1 (KW 02/2026 – KW 11/2026): Montag – Samstag, Regelarbeitszeit: 07:00 - 20:00 Uhr (Regelarbeitszeit optional: 06:00 - 22:00 Uhr nach Abstimmung) In KW 12 ist der Baustellenbetrieb komplett eingestellt, es sind keine Arbeiten möglich. Bauphase 2 (KW 13/2026 – KW 30/2026): Montag – Freitag:      08:00 – 18:00 Uhr Samstag:                   08:00 – 18:00 Uhr Ein Zweischichtbetrieb in Bauphase 2 ist ausgeschlossen. Lärmintensive Arbeiten dürfen im Innen- und im Außenbereich, ausschließlich zwischen 09 Uhr und 18 Uhr ausgeführt werden. Lärmintensive Arbeiten an Samstagen sind nicht gestattet, bzw. ausschließlich nach vorangegangener Absprache und dringlicher Erfordernis. Ebenfalls muss der AN kapazitär in der Lage sein, eventuell auftretenden Verzug durch Mehrarbeit an den Samstagen, die Bereitstellung von noch mehr Personal und Mehrkapazitäten zu kompensieren. Ergänzend sind die Angaben aus dem Baulogistikhandbuch bindend. 03 Baubesprechungen/JF /LEAN-Management Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG voraussichtlich wöchentlich durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden in geeigneten Räumlichkeiten, auf der Baustelle vor Ort statt. Über sämtliche Besprechungen werden von der Objektüberwachung Protokolle erstellt und nur diese haben Gültigkeit. Eventuelle Einwände müssen vom AN innerhalb einer Woche nach Versand des Protokolls schriftlich erfolgen oder sind vom AN spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Inhalt des Protokolls als anerkannt. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs und zur kontinuierlichen Abstimmung der beteiligten Gewerke finden regelmäßige LEAN-Besprechungen statt. Hierzu gehört eine tägliche LEAN-Besprechung mit einer Dauer von etwa 15 Minuten vor Arbeitsbeginn sowie eine wöchentliche LEAN-Besprechung mit einer Dauer von etwa einer Stunde, die im Anschluss an die reguläre Baubesprechung durchgeführt wird. Die Teilnahme an diesen Besprechungen ist verbindlich. 04 Bautagesberichte Der AN hat Bautagesberichte zu führen und dem AG spätestens wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind. Die ausgeführten Leistungen sind zu verorten. Hierzu gehören u.a.: Personal-, ggf. Nachunternehmer- und Geräteeinsatz Materiallieferungen Arbeitsleistungen, Arbeitsfortschritt besondere Vorkommnisse (Begehungen, Unfälle, Schadensfälle, Behinderungen) Klimadaten: Temperatur und Witterung Anweisungen durch die Bauleitung bzw. den Bauherrn Abweichungen vom Leistungsverzeichnis bzw. Werkplan, Arbeiten nach Aufwand. 05 Vertreter des AN auf der Baustelle Damit den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf der Baustelle und zum Schutz von Leib und Leben unverzüglich Folge geleistet werden kann, ist der AN verpflichtet, nur Vorarbeiter einzusetzen, die der deutschen Sprache mächtig sind. 06 Herstellen von Zeichnungen und Vorlage von Unterlagen Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag, Technischen Vertragsbedingungen oder als Nebenleistung nach VOB zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf Grundlage der Planung anzufertigen. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und dem Projekt erforderlich sind. Die Plan- und Unterlagenvorlage des ANs hat in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AGs und dem Architekten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Unterlagenprüfung, der Materialdisponierung und Vorfertigung nicht gefährdet werden. Neben der durch den AN vorzulegenden Werk- und Montageplanung sind zeitgleich sämtliche Datenblätter der zum Einsatz kommenden Materialien inkl. der zugehörigen CE-Nachweise und Verwendbarkeitsnachweise (z.B. allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, allgemeine Bauartgenehmigung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Europäisch Technische Bewertung) vorzulegen. Diese Vorlage ist nicht Bestandteil der in separater Position beschriebenen Dokumentation, sondern dient dem Nachweis der Übereinstimmung mit den geforderten Eigenschaften und ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Für die Dokumentation sind sämtliche Unterlagen erneut vorzulegen. Sämtliche vorgenannten Unterlagen als auch die Aufmaß-Unterlagen des ANs sind sowohl 1-fach in Papierform als auch digital vorzulegen. 07 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Übermittlung von Ausführungszeichnungen des AGs erfolgt ausschließlich digital. Benötigte Papierausfertigungen und Vervielfältigungen hat der AN auf eigene Kosten vorzunehmen. Ab dem Stand "Frei Baustelle" ist hierbei von max. 5 Planfortschreibungen (Index A - E) der Planunterlagen auszugehen. 08 Vorhaltekosten Vorhaltekosten verstehen sich inkl. der Mietkosten, der Kosten für Abschreibung und Verzinsung sowie der Kosten, die durch Unterhalts-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten des normalen Gebrauchs entstehen. 09 Urkalkulation Der Bieter hat dem AG 10 Werktage nach Auftragsvergabe die Urkalkulation sowie die Mengen- und Massenermittlung in einem geschlossenen Umschlag zu übergeben. Die Urkalkulation muss die Zusammensetzung der Positionspreise in ihren Teilansätzen und sämtlichen Preisbestandteilen vollständig erkennen lassen, d.h. die eindeutige Ermittlung der Materialbestandteile, der Verarbeitungskosten, der Werkstatt- und Montagekosten einschließlich Geräte- und Maschinenkosten sowie etwaiger Fremdleistungen. Auf separater Anlage zur Urkalkulation sind die Baustellengemeinkosten mit sämtlichen Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen. Ebenso sind die Baustelleneinrichtungskosten mit sämtlichen darin kalkulierten Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen. 10 Vegetation Auf dem Baugrundstück, bzw. daran angrenzend vorhandene, schützenswerte Bäume sind mit einem Baumschutzzaun zu versehen. Vegetationsflächen werden durch geeignete Maßnahmen geschützt. Vor Aufnahme der Arbeiten wird gemeinsam mit dem AN eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Bei Schäden an Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit diese durch den AN zu vertreten sind, Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach dem einschlägigen und gerichtlich anerkannten Sachwertverfahren für Bäume, Sträucher und Hecken, Obstgehölzen und Reben (Methode Koch).
Gewerkeübergreifende, allgemeine Baubeschreibung
01 ARBEITSVORBEREITUNG UND DOKUMENTATION
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ARBEITSVORBEREITUNG UND DOKUMENTATION
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.02 Dokumentation
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Dokumentation
01.03 Technische Bearbeitung
01.03
Technische Bearbeitung
03 SYSTEMTRENNWÄNDE
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SYSTEMTRENNWÄNDE
Vorbemerkung Systemtrennwände Vorbemerkung Systemtrennwände TECHNISCHE KRITERIEN Glastrennwand aus VSG laut schallschutztechnischem Erfordernis inkl. Holzrahmen-Profil System. Glastürrahmen und Profile bei Festverglasungen haben die gleiche Bautiefe, keine Vorsprünge oder vorstehenden Profile. Alle System-Befestigungen sind nicht sichtbar. Verbindungselemente etc. sind systemkonform zu verwenden. Festverglasungen sind als Trockenverglasung wahlweise mit schwarzen oder grauen Gummidichtungen ausgeführt. Alternativ ist eine Ausführung als Nassverglasung möglich. Profilsystem ohne Nuten und Absätze mit doppelt einrastender und ca. 35 mm tiefer Glashalteleiste. KONSTRUKTION Modulares und flexibles Trennwandsystem in Schalenbauweise mit Systemständer. Glasrahmen werden direkt in den Systemständer eingehängt und bilden eine statische und bauphysikalische Einheit. Die Anschlüsse an den Baukörper werden 20 mm zurückliegend zur Wandebene ausgeführt. Verkabelung vertikal und horizontal im Wandsystem sind möglich. Vertikale Wandorganisation ist in der Systemfuge integriert. EINBAUSITUATION Anschluss der Trennwandelemente an Stahlbeton-, oder Mauerwerkswand, ohne zusätzliches Zwischenelement. Zwischen Verglasungsrahmen und Massivbauwand ist eine Schattenfuge auszubilden, teleskopierbare Breite zur Aufnahme von Toleranzen, umlaufend bis 25 mm. Der Anschlusswinkel beträgt 90°. Boden-, Decken- und Wandanschluss-Schienen als zweigeteilte, schallentkoppelte Holzprofile. Boden: Einbau ab OK Hohlraumboden/OK Schwelle. Anschlüsse unter der Trennwand mit verzinkten Stahl-Profilen, Korrosionsbeständigkeit min. C4. Inkl. Schwellenausbildung unter dem Hohlraumboden. Oberhalb des Hohlraumbodens geeignet zur Anbringung einer Fußleiste. Sockelhöhe: 200mm über FFB. Decke: Einbau unter durchlaufende Sturzbelankung Zementfaserplatten, Höhe ca. 800 mm, mit Aluminium-Profil, Anschluss der Beplankung mit Bewehrungsstreifen und Spachtelung. Wand: Einbau an Massivbauwand mit Aluminium-Profil, Wandanschlussfuge zum Toleranzausgleich bis 25 mm an der Türseite, Anschluss der Beplankung an der gegenüberliegenden Seite mit Bewehrungsstreifen und Spachtelung. VERGLASUNG Rahmenverglasung als Doppelverglasung, 2-teiliges Rahmensystem mit Holzverglasungsprofilen, Ansichtsbreite 35 mm. Die Verglasung ist über die gesamte Breite des Elements ungeteilt ausgeführt. Glas Seite 1 / Seite 2: VSG 66.2 / VSG 55.1 (Rw = 44 dB) BAUPHYSIKALISCHE ANFORDERUNGEN Bauakustik: Schalldämmmaß nach ISO 10140-02: Rw,P ≥ 51dB Standfestigkeit nach DIN 4103 Teil 1: Einbaubereich 1 Ausführung gemäß Wandübersichten und entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Herstellerangaben.
Vorbemerkung Systemtrennwände
03.01 Systemtrennwand - in Modulbauweise
03.01
Systemtrennwand - in Modulbauweise
03.02 Trennwand - Sonstiges
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Trennwand - Sonstiges
10 LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS
10
LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS
10.01 Arbeitskräfte
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Arbeitskräfte