Zimmermeister Wand und Dach
Schweizer Zizenhausen
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG VOM: 03.08.2025 ABGABETERMIN: 21.08.2026 gerne auch früher BETREFF: Verputzarbeiten Adresse: Zizenhausen AUSFÜHRUNG: ca. 4 Quartal 2026 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER: Christian Mähring E-Mail: Christian Mähring Mobil: 0170 / 8214584 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... ........................................,den................................... ....................................................................
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Meßkircherstr. 102 78333 Stockach Zizenhausen Projektbeschreibung: An das Bestandsgebäude wird ein Anbei mit Flachdach erstellt, es entsteht hier eine zusätzliche Wohnung. Grundlage der Projektierung bildet die Planung durch das Büro Joachim Binder Architekten einen Anbau in Holzbauweise mit Flachdach Das Bauvorhaben wird als Effizienzhaus 55 nach Anforderung der KFW und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Der Anbau wird wie folgt erstellt, Bodenplatte und die Wände und Dach in Holzkonstruktion. Das Gebäude erhält ein Flachdach mit Abdichtung. Kunsstoffenster mit Rolläden zur Verschattung. Die Wohnungen erhalten einen  Zementestrich ohne Fußbodenheizung, mit schwimmendem Estrich. (evlt. auch Trockenestrich)  Bodenbeläge als Vinyl . Eckdaten: - Anbau für eine extra Wohneinheiten mit Küche und Schlafenzimmer. Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: 2026 Geplante Dauer der Arbeiten: 6 Monate Beginn der gesamten Baumaßnahme: letzten Quartal 2026 Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Christian Mähring Tel. 0170/8214584 cmaehring@hausbau-huber.de Anlagen: ERDGESCHOSS_AP01 SCHNITTE mit Detail_AP02
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen Auftragsführung Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 5 Jahre und 6 Monate Stundenlohnarbeiten/Regiearbeiten sind werktäglich der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. Liefer-, Wiegescheine, etc. müssen in Kopie beigelegt werden. Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 4.1. Inbetriebnahme, Leistungsmessung Inbetriebnahme und Funktionsprüfung Nach Fertigstellung der Anlagen oder abgeschlossener Anlagenteile ist vom Auftragnehmer die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung durchzuführen. Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn obliegt dem AN. Die Wahl der Schutzmittel steht ihm frei. Reichen diese offensichtlich nicht aus oder wird dadurch der Bauablauf behindert, kann die Bauleitung weitergehende oder andere Maßnahmen zu Lasten des AN anordnen. 5. Leistungsmessung 5.1. Leistungsmessung Die Leistungsmessung hat der Auftragnehmer gemäß VOB/C durchzuführen und protokollarisch mit Ist- und Sollwerten festzuhalten. 5.2. Vorbehalte / Zweifel Bestehen Zweifel an den vom Auftragnehmer durchgeführten Messungen, so behält sich der Auftraggeber vor, diese Messungen durch eine neutrale Institution auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 6. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 7. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baustelleneinrichtung und Baukran: In die Einheitspreise ist die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 8. Kran Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) zusätzliche technische Vertragsbestimmungen: Sämtliche in den technischen Vorbemerkungen vereinbarten Pflichten, Qualitäten, Materialien etc. verstehen sich als Nebenleistung. Aufwendung sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern diese nicht in Positionen bereits erfasst sind. Es gelten die einschlägigen Normen, Richtlinien und Merkblätter der Fachverbände Für die Ausführung der Zimmerarbeiten gilt die DIN 18334 sowie alle das Gewerk betreffenden DIN Normen. 1. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, einschl. aller Lohn- und Gerätekosten. 2. Für die angebotene Leistung übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Pos. zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leitungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. 3. Die Latten-, Konterlatten- und Pfettenabstände und notwendige weitere Details für die Ziegeldächer sind so rechtzeitig mit dem beauftragten Dachdecker zu besprechen, dass keine Verzögerungen bei der Bauausführung und keine Mehrkosten bzgl. zusätzlichem Verschnitt entstehen. Die Dachlattungen sind nach Möglichkeit auf ganze Ziegelreihen ausgehend abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die Durchführung seiner Arbeiten mit dem Dachdecker und Klempner so abzusprechen, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist. 4. Ferner hat der Auftranehmer sich bezüglich den Anschlüssen der Flachdachabdichtung auf den Gauben mit der ausführenden Firma abzustimmen. 5. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Richtlinien des Herstellerwerks einzubauen. 6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. 7. In die Preise sind einzukalkulieren die Kosten für: die erforderlichen Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost, Schnee, Eis und Regen, die Transporteinrichtungen, Vorkehrungen bei zu erkennender Gefahr, auch Dritten gegenüber, der Verschnitt, evtl. Baustellenbeleuchtung, die Sicherung von oberirdischen Leitungen und Kabeln, Arbeits- und Schutzgerüste bis 2,00 m Höhe, Abdecken und Umwehren von Öffnungen über die eigene Benützungsdauer hinausgehend, das Anfertigen von Schablonen und Lehren für den Rohbauunternehmer, Stemmarbeiten zur Herstellung von Auflagern, Verankerungen usw., Höhenausgleichung und Unterlagen bei unterschiedlichen Höhen, Auswechslungen jeder Art, das Ausbilden von Aussparungen für Rollladen und Gurtroller, das Verlegen von Blindböden im Gefälle für innenliegende Rinnen, Sprießungen an Pfetten und Balken, soweit das Mauerwerk nicht vollständig ist bzw. eine Stahlkonstruktion zum Einbau kommt und bei zu erwartende Gefahr, das Abnehmen von Dachschrägen und Anpassen beim Anbau an bestehende Gebäude (in diesem Fall gehen die örtlich festgestellten Maße denen der Zeichnung vor), das Streichen von Balkenköpfen mit Karbolineum, Abdecken von Gebäudeteilen bei Um- und Anbauten mit Planen bzw. Folien, das Einlassen der Eisenteile und Bohrarbeiten. 8. Die Güte des Bauholzes hat den Forderungen der DIN 68 365 zu entsprechen, es darf nur trockenes Holz zum Einbau kommen. Für Holzschutzmittel gilt DIN 68 800. 9. Der Unternehmer hat die in den Zeichnungen vorgeschriebenen Holzstärken genau einzuhalten. Mehrstärken werden nicht vergütet. Verbindlich sind die vom Statiker festgelegten Holzstärken und Konstruktionen. Die Holzbestellung ist aufgrund dieser Angaben und Zeichnungen vorzunehmen. 10. Rechtzeitig vor Ausführung der letzten Massivdecke bzw. von Betongurten und Kniestöcken sind dem Rohbauunternehmer die einzubetonierenden Anker mit Lehren zu überlassen, bzw. müssen verbindliche Angaben gemacht werden wegen der vorzusehenden Aussparungen. Evtl. notwendig werdende Stemmarbeiten bei Nichtbeachtung dieser Festlegung gehen auf Kosten des Unternehmers. 11.Bei Ausführung von Wandschalungen jeder Art und Kaltdächern ist auf die Anordnung einer funktionsfähigen Be- und Entlüftung zu achten. Dies gilt auch besonders dann, wenn Unterspannbahnen verlegt werden. 12.Bei Verschraubungen jeder Art sind Unterlagscheiben zu verwenden, Stärken und Abmessungen laut Statik. 14.Es sollen nur Vorratskanthölzer und Latten nach den Querschnittsmaßen der DIN 4070 verwendet werden. Beim Einbau von Hölzern mit hiervon abweichenden Querschnitten wird die Abrechnung nach dem nächst kleineren Querschnitt nach DIN vorgenommen. Kommen Kanthölzer zur Verarbeitung mit weniger als 6/6 cm laut DIN (keine Latten) und ist im Leistungsverzeichnis hierfür keine besondere Position vorgesehen, so wird nach dem tatsächlichen Querschnitt und den Pos.1 abgerechnet. Dies betrifft auch Verbindungen, Verstärkungen und Unterlagen wie Zangen, Knaggen und Kleinholzteile, die aus konstruktiven Gründen erforderlich sind. Eine Vergütung über den Einheitspreis der oben aufgeführten Pos. hinausgehend erfolgt nicht. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung stellen und vorhalten. Kran, Baustellensicherung usw. Bauseits werden bereitgestellt Kosten für Strom (Steckdose mit 32 Ampere) Baustellen-WC
1.01
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
1.02 Stellen und vorhalten eines Schutz und Arbeitsgerüst Stellen und vorhalten eines Schutz und Arbeitsgerüst an drei Seiten des neuen Anbaues
1.02
Stellen und vorhalten eines Schutz und Arbeitsgerüst
1.00
psch
2 Holzbau
2
Holzbau
2.01 Rückbau des Dachvorsprung im Bereich des Anbau Rückbau des Dachvorsprung im Bereich des Anbau mit Entsorgung des Altmaterials und stellen eines Bock-Gerüstes vor der Traufe für die Rückbauarbeiten
2.01
Rückbau des Dachvorsprung im Bereich des Anbau
1.00
psch
2.02 Mauersperrbahn Mauersperrbahn Bitumendachbahn zwischen Holzbauteil und Betonbzw. Mauerwerksbauteil einlegen. Breite: 25 cm Material: Dichtungsbahn R500D
2.02
Mauersperrbahn
17.90
m
2.03 Herstellen von Holzrahmen-Aussenwänden mit Herstellen von Holzrahmen-Aussenwänden mit folgendem Wandaufbau: Holzständerwerk aus 8/20 KVH ausgedämmt mit Mineralwolle WLG 035 OSB Platte 18 mm Gipskartonplatte 12,5 mm ohne Spachtelung
2.03
Herstellen von Holzrahmen-Aussenwänden mit
45.416
m2
2.04 Herstellen von Holzrahmen-Innenwänden mit Herstellen von Holzrahmen-Innenwänden mit folgendem Wandaufbau: Gipskarton 12,5 mm ohne Spachtelung 15 mm OSB Platten Holzständerwerk aus 6/12 KVH ausgedämmt mit Mineralwolle WLG 038 OSB Platten 15 mm Gipskartonplatten 12,5 mm ohne Spachtelung
2.04
Herstellen von Holzrahmen-Innenwänden mit
9.741
m2
2.05 Liefern und verlegene einer Brettschichtholzdecke aus Liefern und verlegene einer Brettschichtholzdecke aus heimischer Fichte 120 mm stark - CLT-Decke Unterseite geschliffen aber nicht behandelt
2.05
Liefern und verlegene einer Brettschichtholzdecke aus
28.408
m2
2.06 Herstellen einer Attikaaufkantung auf die Herstellen einer Attikaaufkantung auf die Brettschichtholzdecke aus zwei übereinander liegenden Konstruktionshölzer 10/16 und Attikabrett mit Gefälle nach innen.
2.06
Herstellen einer Attikaaufkantung auf die
17.81
m
2.07 Luftdichter Anschluß zwischen Holzwand und Luftdichter Anschluß zwischen Holzwand und Folienstreifen der mit der Wand und der Decke verklebt wird.
2.07
Luftdichter Anschluß zwischen Holzwand und
17.81
m
2.08 Luftdichter Anschluss von der Bodenplatte zur Luftdichter Anschluss von der Bodenplatte zur Holzwand und Hauswand zur Holzwand mittels Spezialklebeband "Siga Fenstrim"
2.08
Luftdichter Anschluss von der Bodenplatte zur
22.91
m
2.09 Aufbringen einer Dampsperre aus PE auf die Aufbringen einer Dampsperre aus PE auf die Brettsperrholzdecke
2.09
Aufbringen einer Dampsperre aus PE auf die
28.408
m2
2.10 Aufbringen einer Holzweichfaserplatte 80 mm auf die Aufbringen einer Holzweichfaserplatte 80 mm auf die Holzrahmen-Aussenwände zum verputzen
2.10
Aufbringen einer Holzweichfaserplatte 80 mm auf die
45.416
m2
2.11 Zulage zu den Holzweichfaserplatten für ein Zulage zu den Holzweichfaserplatten für ein Sockelprofil aus Alu
2.11
Zulage zu den Holzweichfaserplatten für ein
17.81
m
3 Flachdacharbeiten mit Entwässerung
3
Flachdacharbeiten mit Entwässerung
3.01 Dämmen des Daches mit einer Gefälledämmung aus Dämmen des Daches mit einer Gefälledämmung aus PU WLG 027 im Mittel ca 12 cm Stark
3.01
Dämmen des Daches mit einer Gefälledämmung aus
24.717
m2
3.02 Herstellen einer Flachdachabdichtung aus 2 Herstellen einer Flachdachabdichtung aus 2 Kunststoffbahn "Alwitra Evalon VG
3.02
Herstellen einer Flachdachabdichtung aus 2
27.00
m2
3.03 Randbefestigung mit Winkelprofilen Randbefestigung mit Winkelprofilen
3.03
Randbefestigung mit Winkelprofilen
21.00
m
3.04 Randabdichtung bis auf die Attika und an der Randabdichtung bis auf die Attika und an der Hauswand hoch mit Alwitra Anschlußbahn VSKA 43 cm Abwicklung
3.04
Randabdichtung bis auf die Attika und an der
21.00
m
3.05 Kappleiste an der Hauswand aus Alu WA 150 Kappleiste an der Hauswand aus Alu WA 150
3.05
Kappleiste an der Hauswand aus Alu WA 150
4.50
m
3.06 Liefern eines Flachdachablaufes und in die Dämmung Liefern eines Flachdachablaufes und in die Dämmung einbauen mit anschließen an die Dachabdichtung
3.06
Liefern eines Flachdachablaufes und in die Dämmung
1.00
Stk
3.07 Liefern und einbauen eines Notüberlaufs als Liefern und einbauen eines Notüberlaufs als Wasserspeier Ø70 mm
3.07
Liefern und einbauen eines Notüberlaufs als
1.00
Stk
3.08 Attikaabdeckung aus Alu blank Alwitra Kronenbreite Attikaabdeckung aus Alu blank Alwitra Kronenbreite 250mm
3.08
Attikaabdeckung aus Alu blank Alwitra Kronenbreite
17.00
m
3.09 Zulage zur Attikaabdeckung für Eckverbindung Zulage zur Attikaabdeckung für Eckverbindung
3.09
Zulage zur Attikaabdeckung für Eckverbindung
2.00
Stk
3.10 Liefern und montieren einer Regenwasserableitung mit Liefern und montieren einer Regenwasserableitung mit Ablaufrohr aus Zink Ø 100 mm und in die Grundleitung anschließen
3.10
Liefern und montieren einer Regenwasserableitung mit
1.00
Stk
3.11 Wieder Herstellen der Traufausbildung am Haus im Wieder Herstellen der Traufausbildung am Haus im Bereich des Anbaues. Das heißt: Neue Traufschalung Aufbringen Dachaufbau mit Konterlattung Lattung und Ziegel aufbringen Traufbohle und Dachrinne wieder montieren
3.11
Wieder Herstellen der Traufausbildung am Haus im
1.00
psch
3.12 Aufbringen eines Gründaches bestehend aus Schutz Aufbringen eines Gründaches bestehend aus Schutz Vegetationsschicht ca 6-8 cm Pflanzgranulat Extensive Begrünung Am Dachrand ein Tränstreifen ca 20 cm breit aus Rollkies 16/32
3.12
Aufbringen eines Gründaches bestehend aus Schutz
25.00
m2