Verputzarbeiten
Schweizer Zizenhausen
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG VOM: 03.08.2025 ABGABETERMIN: 21.08.2026 gerne auch früher BETREFF: Verputzarbeiten Adresse: Zizenhausen AUSFÜHRUNG: ca. 4 Quartal 2026 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER: Christian Mähring E-Mail: Christian Mähring Mobil: 0170 / 8214584 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... ........................................,den................................... ....................................................................
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Meßkircherstr. 102 78333 Stockach Zizenhausen Projektbeschreibung: An das Bestandsgebäude wird ein Anbei mit Flachdach erstellt, es entsteht hier eine zusätzliche Wohnung. Grundlage der Projektierung bildet die Planung durch das Büro Joachim Binder Architekten einen Anbau in Holzbauweise mit Flachdach Das Bauvorhaben wird als Effizienzhaus 55 nach Anforderung der KFW und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Der Anbau wird wie folgt erstellt, Bodenplatte und die Wände und Dach in Holzkonstruktion. Das Gebäude erhält ein Flachdach mit Abdichtung. Kunsstoffenster mit Rolläden zur Verschattung. Die Wohnungen erhalten einen  Zementestrich ohne Fußbodenheizung, mit schwimmendem Estrich. (evlt. auch Trockenestrich)  Bodenbeläge als Vinyl . Eckdaten: - Anbau für eine extra Wohneinheiten mit Küche und Schlafenzimmer. Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: 2026 Geplante Dauer der Arbeiten: 6 Monate Beginn der gesamten Baumaßnahme: letzten Quartal 2026 Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Christian Mähring Tel. 0170/8214584 cmaehring@hausbau-huber.de Anlagen: ERDGESCHOSS_AP01 SCHNITTE mit Detail_AP02
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen Auftragsführung Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 5 Jahre und 6 Monate Stundenlohnarbeiten/Regiearbeiten sind werktäglich der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. Liefer-, Wiegescheine, etc. müssen in Kopie beigelegt werden. Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 4.1. Inbetriebnahme, Leistungsmessung Inbetriebnahme und Funktionsprüfung Nach Fertigstellung der Anlagen oder abgeschlossener Anlagenteile ist vom Auftragnehmer die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung durchzuführen. Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn obliegt dem AN. Die Wahl der Schutzmittel steht ihm frei. Reichen diese offensichtlich nicht aus oder wird dadurch der Bauablauf behindert, kann die Bauleitung weitergehende oder andere Maßnahmen zu Lasten des AN anordnen. 5. Leistungsmessung 5.1. Leistungsmessung Die Leistungsmessung hat der Auftragnehmer gemäß VOB/C durchzuführen und protokollarisch mit Ist- und Sollwerten festzuhalten. 5.2. Vorbehalte / Zweifel Bestehen Zweifel an den vom Auftragnehmer durchgeführten Messungen, so behält sich der Auftraggeber vor, diese Messungen durch eine neutrale Institution auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 6. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 7. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baustelleneinrichtung und Baukran: In die Einheitspreise ist die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 8. Kran Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) 1. Regelwerke 1.1 Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen gemäß DIN, insbesondere: Für die Ausführung der Putz, Stuck und Wärmedämmputz gilt die DIN 18350 sowie alle das Gewerk betreffenden DIN-Normen und Verarbeitungsrichtlinien in der neuesten Fassung. - DIN 18350:VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:ATV Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18550 - Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen - Teil 1: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-1:2016-09 für Außenputze - DIN EN 15824:2017-09 - Festlegungen für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln; Deutsche Fassung EN 15824:2017 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Erhöhte Anforderungen - DIN EN 13162, DIN EN 13172 u. DIN 4108-10 Dämmstoffe im Bauwesen - Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton - Merkblatt Verputzen bei hohen und tiefen Temperaturen - Merkblatt für den Einbau und das Verputzen von extrudierten Polystyrol- Hartschaumstoffplatten - Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen - Merkblatt BFS Nr. 25 Farbübereinstimmungen und Farbabweichung - Merkblatt BFS Nr. 26 Farbveränderungen im Außenbereich - Richtlinie Fassadensockelputz / Außenanlage - Richtlinie Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämm-Verbundsysteme - Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rolläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau - Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien - gültige Landesbauordnung Baden-Württemberg - Allgemein anerkannten Regeln der Technik sowei die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers/Herstellerrichtlinien. 2. Revisions-/ Dokumentationsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten: Dokumentation sämtlicher in Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung relevanter Unterlagen sind mit der Schlussrechnung an den AG zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen haben dem tatsächlichen Ausführungsstand zu entsprechen, sollten sich ab Planfreigabe noch Änderungen ergeben haben, so sind diese in den Dokumentationsplänen nachzuführen. Die Unterlagen sind sortiert und mit Inhaltsverzeichnis im Original per Ordnern sowie digital im PDF zu übergeben, die Dokumentation muss mindestens folgende Unterlagen beinhalten: - Prüfzeugnisse und allgemein bauaufsichtliche Zulassungen sämtlicher für die Erbringung der Leistung eingebauten Baustoffe, Bauelemente und Systeme - Fabrikatsnachweise, Produktbeschreibungen und (technische) Datenblätter sämtlicher für die Erbringung der Leistung eingebauten Baustoffe, Bauelemente und Systeme - Sicherheitsdatenblätter - Betriebs-, Wartungs- und Reinigungsanweisungen - Lieferscheine - Material- und Farbliste - Übereinstimmungserklärungen und Errichterbescheinigungen - Fachunternehmererklärungen - sämtliche erforderliche Nachweise energetisch relevanter Bauteile Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes Putzsystem eines Herstellers auszuführen. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. 3. Sonstige Angaben 3.1 Gerüst: Das Fassadengerüst wird vom AG gestellt. Eventuelle Anforderungen (Lastklasse, Fassadenabstand, Gerüstbreite, etc.) seitens des AN sind dem AG mit Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Das Gerüst ist ständig sauberzuhalten. Es dürfen keine Materialien in den Verkehrswegen und dem Gerüst gelagert werden. 3.2 Anforderungen Außenputz: Die oberste Putzlage ist stoßfrei über die gesamte Fassadenfläche herzustellen, Arbeitsunterbrechungen dürfen nur an Gebäudeecken erfolgen. 3.3 Mehr-/Minderstärken: Mehr-/Minderstärken der Außen- oder Innenputze, die die zulässige Maße nach DIN 18201 - Toleranzen im Bauwesen - und DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - überschreiten, sind vor Beginn der Arbeiten festzuhalten und der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Später in Rechnung gestellte Kosten hierfür werden nicht anerkannt. 3.4 Einputzen von Aussparungen, Rohr- und Kabeldurchführungen: Das Einputzen von Aussparungen, Rohr- und Kabeldurchführungen u. ä. ist in die Einheitspreise einzurechnen, auch wenn die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Gleiches gilt für späteres Beiputzen von einbauteilen, Plattensockel, Laibungen usw. 3.5 Freilegen von Elektrodosen: Das Freilegen von Elektroschalter- und Abzweigdosen nach Abschluss der Putzarbeiten ist in die Einheitspreise der Hauptpositionen einzurechnen. 3.6 Schutz angrenzender Bauteile: Sämtliche das Gewerk angrenzende Bauteile sind ständig zu schützen. Lichtschächte müssen abgedeckt werden. __________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung für alle in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Leistungen.
1.01
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
1.02 Stellen und vorhalten eines Schutz- und Arbeitsgerüstes an drei Stellen und vorhalten eines Schutz- und Arbeitsgerüstes an drei Seiten des neuen Anbaus
1.02
Stellen und vorhalten eines Schutz- und Arbeitsgerüstes an drei
1.00
psch
2 Außenputzarbeiten (Fassade)
2
Außenputzarbeiten (Fassade)
2.01 Untergrund prüfen Untergrund prüfen Untergrund prüfen, ob dieser fest, fett- und staubfrei ist und mindestens eine Abreißfestigkeit von 0,08 N/mm² aufweist. Die dauerhafte Verträglichkeit zwischen einer eventuell vorhandene Beschichtung und dem Klebemörtel ist zu prüfen.
2.01
Untergrund prüfen
56.992
m2
2.02 Ganzabdeckung Ganzabdeckung Abkleben von Fenstern undTüren einschl. Rahmen , Dachuntersichten, Kabelauslässen und allen angrenzenden Bauteilen mit Folien und geeigneten Klebebändern gegen Verschmutzung, Stöße verkleben. Hierzu gehört auch die sorgf. Abdeckung von Lichtschächten. Die eingelegten Holzbohlen als Absturzsicherung dienen hierbei als Untergrund. Bleche aus Titanzink dürfen nicht abgeklebt bleiben (Weißrost- bildung). Die Folien sind hier nach jedem Arbeitsgang zu entfernen. Sockelprofil 2*abkleben Pos. einschl. entfernen und entsorgen der Folien.
2.02
Ganzabdeckung
1.00
psch
2.03 Dämmung Sockel-/Spritzwasserbereich, 12mm Dämmung Sockel-/Spritzwasserbereich, 12mm Wärmedämmplatten aus expandiertem Polystyrol- Hartschaum EPS 035 nach EN 13163, Anwendungstyp PW nach DIN V 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, Euroklasse E nach EN 13501-1, für Perimeterdämmung bauaufsichtlich zugelassen mit zementverträglichem Dispersionsspachtel StoFlexyl / StoFlexyl Zement CEM II B/LL = 1,0 : 1,0 Gew.- Teile gemischt auf tragfähigen, vorbehandelten Untergrundkleben vollflächig kleben. Die Sockeldämmung ist im Spritzwasserbereich von den erdberührten Bereichen bis ca. 45 cm über Geländeoberkante zu führen. (siehe hier Detail D - 01) Hinweis: Nicht zulässig im Kapillarsaum des Grundwassers und im Bereich von drückendem Wasser. Nicht vor Ausführung der Abdichtung! Höhe/Abwicklung: 50 cm Plattendicke: 8 cm Produkt:...................................... z. B. Sto-Sockelplatte
2.03
Dämmung Sockel-/Spritzwasserbereich, 12mm
8.905
m2
2.04 Putzabschluss-/Sockelprofil Putzabschluss-/Sockelprofil Liefern und Einbauen eines Putzabschlussprofils, als gelochte Kunststoffleiste mit Putzanschlag und Glasfasergewebestreifen. Schichtdicke: 20 mm z. B. Protektor 1765 Einbauort: Sockelbereich Gebäude/Spengler schiebt Blech ein
2.04
Putzabschluss-/Sockelprofil
17.81
m
2.05 Haftbrücke auf Fensteranschlussfolien Haftbrücke auf Fensteranschlussfolien Vollflächiges Auftragen und ggf. Aufkämmen einer Haftbrücke auf Fensteranschlussfolien mit einem zementverträglichen Dispersionsspachtel 1:1 gemischt mit Zement CEM I 32,5. Absanden mit Quarzsand. Breite: 12 cm Produkt:...................................... z. B. Sto-Flexyl
2.05
Haftbrücke auf Fensteranschlussfolien
8.90
m
2.06 Putzhaftbrücke Putzhaftbrücke Herstellen einer Putzhaftbrücke (z.B. im Bereich von Styrodurplatten, überputzbaren Rollladenkästen, Deckenrandschalungen u.ä.) mit hydraulisch abbindenen Mörtel, faserverstärkt und einlegen eines Glasfasergewebes auf vorbereiteten Untergrund. Nach dem Auftragen aufkämmen. Bauteil: Raffstorekasten und Übergänge WDVS/Decken- randschalung Untergrund: EPS Höhe: ca. 30 cm Produkt:...................................... z. B. StoLevell Combi plus Sto Glasfasergewebe grob Planung sieht Deckenrandschalung und Rollladenkasten mit Ziegelschale vor!
2.06
Putzhaftbrücke
O
1.00
m
2.07 Trennstreifen für Putz Trennstreifen für Putz Liefern und einbauen eines Trennstreifens für Putz. Zur Vermeidung von Spannungen bei Putzanschlüssen. Sichere Dichtung gegen Kapillareffekte. Einbauort: Bei Materialübergängen z.B an Holz im Bereich der Traufe Produkt:...................................... z. B. Sto-Rillenband
2.07
Trennstreifen für Putz
23.81
m
2.08 Anschluss an Fenster-/Türrahmen - Anputzleiste Anschluss an Fenster-/Türrahmen - Anputzleiste Anputzleiste als Anschluss für Fenster-, Türrahmen und sonstigen Bauteilen liefern und anbringen. Ausbilden einer wind- und schlagregendichten Systemanschlussfuge mit Anputzleiste, bestehend aus: - 2-teiliger Teleskop-Kunststoffleiste, selbstklebend - geschlossenzelligem PE-Dichtband - integriertem Glasfasergewebestreifen - Abknicklasche Produkt:...................................... z. B. Sto-Anputzleiste Perfekt
2.08
Anschluss an Fenster-/Türrahmen - Anputzleiste
12.96
m
2.09 Doppelte Gewebeeinlage Doppelte Gewebeeinlage Doppelte Gewebeeinlage in Armierungsschicht an rissegefährdeten Stellen. Höhe: 30 cm Bereich: Rollladenkastenübergänge, Dämmstoff- schwankungen, putzträger- und systembedingte Übergänge.
2.09
Doppelte Gewebeeinlage
O
1.00
m2
2.10 Kunststoff-Gewebewinkel an Laibungen Kunststoff-Gewebewinkel an Laibungen Liefern und fachgerecht montieren von Kunststoff-Gewebewinkeln, ca. 3 mm, an den Leibungen von Fenster-, Tür- und sonstigen Öffnungen auf vorhandenen Holzfaser-Dämmplatten. Gewebewinkel lot- und fluchtgerecht in die Armierungsschicht einarbeiten und vollflächig mit dem Armierungsgewebe überarbeiten. Eckausbildung einschließlich fachgerechter Überlappung und Einbindung in die angrenzende Armierungsfläche. Ausführung vor Herstellung der vollflächigen Armierungsschicht. Winkel und Gewebe müssen für das verwendete Holzfaser-Dämm- bzw. Fassadensystem geeignet und systemkonform sein. Einschließlich Zuschnitt, Befestigung, erforderlicher Überlappungen, Eckausbildungen sowie sämtlicher Nebenarbeiten und Materialien. Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen ATV der VOB/C sowie den Verarbeitungsvorschriften des Herstellers. Abrechnung: nach lfm fertig montiertem Gewebewinkel.
2.10
Kunststoff-Gewebewinkel an Laibungen
12.96
m
2.11 Tropfkantenprofil (Armierung) Tropfkantenprofil (Armierung) Tropfkantenprofil liefern und anbringen Ausbilden einer Tropfkante mit Tropfkantenprofil, bestehend aus Kunststoffwinkel und Glasfasergewebe. Beide Glasfasergewebestreifen in die Systemarmierung einbetten. Gewebestöße 10 cm überlappen. Tropfkantenprofil-Eckstücke für Eckverbindungen verwenden. Produkt:...................................... z. B. Sto-Tropfkantenprofil u. Sto-Tropfkantenprofil Eckstück Einbauort: Fenster ohne Rollladen, Eingangstüre, TG-Tor
2.11
Tropfkantenprofil (Armierung)
4.26
m
2.12 Armierungsschicht Armierungsschicht Liefern und Anbringen einer vollflächigen Armierungsschicht. Armierung auf Kalk-Zement Basis mit EPS-Zuschlag vergütet. Leichtarmierungsmörtel auf Grundputz (Leichtunterputz) volldeckend auftragen, alkalibeständiges Glasfasergewebe eindrücken und planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen. Schichtdicke: 5 mm Standzeit mind. 1 Woche Produkt:...................................... z. B. StoLevell Novo mit Sto-Glasfasergewebe
2.12
Armierungsschicht
56.992
m2
2.13 Zulage Laibung/Sturz Armierungsschicht Zulage Laibung/Sturz Armierungsschicht wie in Position 2.18 beschrieben nur bei Leibungen und Sturz. Leibungstiefe: 18 cm
2.13
Zulage Laibung/Sturz Armierungsschicht
12.96
m
2.14 Zusätzlicher Feuchteschutz im Sockelbereich Zusätzlicher Feuchteschutz im Sockelbereich Vollflächiges Streichen eines zusätzlichen Feuchte- schutzes auf erdberührten Putzflächen bis 5 cm über die spätere Geländeoberkante im Sockelbereich und wo sonst erforderlich. geradlinige Ausführung durch Abkleben mit Klebeband. Produkt:...................................... z. B. Sto Flexyl Höhe ca. 40 cm
2.14
Zusätzlicher Feuchteschutz im Sockelbereich
7.124
m2
2.15 Mineralischer-Oberputz; Farbton: Standardfarbton Sto Mineralischer-Oberputz; Farbton: Standardfarbton Sto Mineralischer-Oberputz - neutral,  manuell und maschinell verarbeitbar, auf mineralische und organische Untergründe liefern, auftragen und strukturieren. Produkteigenschaften: Echter Siliconharzputz für verarbeitungssichere, langlebige Fassaden; nichtbrennbar, A2-s1, d0, sehr hoch CO2-  und wasserdampfdurchlässig, hoch witterungsbeständig, kapillarhydrophob, hoch wasserabweisend, nach EN 15824. Mit verkapseltem Filmschutz. Struktur: Scheibeputz Korngröße: 2 mm Farbton: Weiß oder mit mittlerer Tönung in Rücksprache mit AG Produkt:...................................... z. B. StoSilco
2.15
Mineralischer-Oberputz; Farbton: Standardfarbton Sto
57.00
m2
2.16 Zulage Putz eingefärbt Zulage Putz eingefärbt Keim 9592
2.16
Zulage Putz eingefärbt
O
1.00
m2
2.17 Zulage Laibung/Sturz Oberputz Zulage Laibung/Sturz Oberputz Leistungen wie in  Position 2.1.7 beschrieben, jedoch an Laibungen und Sturz. Laibungstiefe: 18 cm
2.17
Zulage Laibung/Sturz Oberputz
12.96
m
2.18 Siliconharz-Fassadenfarbe; Farbton: Standardfarbton Sto Siliconharz-Fassadenfarbe; Farbton: Standardfarbton Sto 2x Egalisationsanstrich, Echte Siliconharz-Fassadenfarbe, mit erhöhtem verkapseltem Filmschutz gegen Algen  und Pilze, besonders ergebnissicher und robustauf miner- alische und organische, nicht elastische Untergründe als Zwischen- und Schlussbeschichtung liefern und auftragen. Produkteigenschaften: Strukturerhaltend; echte Siliconharzfarbe (ca. 50% des Gesamtbindemittelanteils) nach Norm FDT 30-808; sehr gut deckend; hoch wasserabweisend;; geringe Versch- mutzungsneigung; hoch CO2- und wasserdampfdurch- lässig; spannungsarmes, gleichmäßiges Trocknungs- verhalten. Das Produkt kann zusätzlich mit Additiven (wässriger Trocknungsbeschleuniger speziell bei feuchtkalter Witterung) ausgestattet werden. Farbton: Standardfarbton Sto in Rücksprache mit AG Produkt:...................................... z. B. StoColor Silco G
2.18
Siliconharz-Fassadenfarbe; Farbton: Standardfarbton Sto
57.00
m2
2.19 Zulage Laibung/Sturz Fassadenfarbe Zulage Laibung/Sturz Fassadenfarbe Leistungen wie in Position 2.25 beschrieben, jedoch an Laibungen und Sturz. Laibungstiefe: 18 cm
2.19
Zulage Laibung/Sturz Fassadenfarbe
12.96
m
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.01 Facharbeiter Facharbeiter
3.01
Facharbeiter
5.00
h