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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Projekt
P260207
Los 4 Schultoiletten Stadt Essen
Bauvorhaben
215 STO Schultoiletten in Essen
Sanierungsma ß nahme
Leistung (LV)
KG 440 & 450
Elektrotechnik - Stark- und Schwachstrom
Ausf ü hrungsbeginn Ausf ü hrungsende
Anfang Juli 2026 Januar 2027
Planverfasser / Ausschreibung
LOGO-Plan GmbH & Co. KG
Planungsb ü ro f ü r TGA
Kirchplatz 10
57392 Bad Fredeburg
Tel.: 02974 969 359 0
Angebotsaufforderung
Sollten Sie an der Ausf ü hrung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.
Auftraggeber Bauherr
Fa. Mees SF-Bau GmbH Grundst ü cksverwaltung
Wigeystra ß e 10 Stadt Essen GmbH
57368 Lennestadt Rottstra ß e 17, 45127 Essen
Bauleitung (gesamt) Bauleitung (TGA)
Fa. Mees SF-Bau GmbH LOGO-Plan GmbH &Co. KG
Wigeystra ß e 10 Kirchplatz 10
57368 Lennestadt 57392 Bad Fredeburg
Telefon: 02723 96 65 0 Telefon: 02974 969 359 0
Mail: sfbau@mees-gmbh.de Mail: info@logo-plan.de
Diese Unterlagen sind vollst ä ndig ausgef ü llt einzureichen. Bitte sorgen Sie f ü r den termingerechten Eingang Ihres Angebots am Abgabeort (siehe Deckblatt).Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Allgemeine Angaben
! Als Vertragsgrundlage f ü r die Ausf ü hrung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingef ü gten Allgemeinen, Zus ä tzlichen, Technischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.
- Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
- Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollst ä ndig ausgef ü llter Unterlagen m ö glich.
- Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
- Ein Bieterangaben-Verzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben
oder Auspr ä gungen sind dort vollst ä ndig und kompakt einzutragen.
- Ä nderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann G ü ltigkeit,
wenn Sie schriftlich vereinbart werden.
- Unterschrift/ Stempel sind auf den Seiten 'Zwei', 'Drei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.
- Legen Sie Ihrem Angebot eine g ü ltige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
- Legen Sie Ihrem Angebot einen vollst ä ndigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
- Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollst ä ndige Angebotsabgaben k ö nnen
ber ü cksichtigt werden.
- Skontovereinbarung: -
- Vertragsstrafe: -
- Sicherheit / Gew ä hrleistung: -
- Vergabeverfahren: Beschr ä nkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Abz ü ge Netto Abz ü ge Brutto
- anteilige Baubeschilderung - - Vertragserf ü llungsb ü rgschaft -
- anteilige Baureinigung -
- anteiliges Bauwasser -
- anteiliger Baustrom -
- Bauleistungsversicherung -
GAEB-Datenaustausch
Grunds ä tzlich ist der Datenaustausch in digitaler Form gew ü nscht, in folgenden Formaten:
1. PDF-/XPS-Datei
2. GAEB 84 / Versionen: 1990 / 2000 / XML 3.1-3.3
Ü bergabe der Austauschdatei per E-Mail oder
Datentr ä ger.
GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '11PPP'
Leistungsverzeichnis
Kurzbeschreibung des Objekts Kurzbeschreibung des Objekts
Aufgabenbeschreibung:
Ausf ü hrung der Elektroinstallationen f ü r die Sanierung von Schultoilettenanlagen an ausgew ä hlten Schulen in verschiedenen Stadtteilen in Essen.
Objektbeschreibung:
1. St ä dt. Gesamtschule Holsterhausen (Pausenhalle), Gesamtschule, Rembrandtstra ß e 32
2. St ä dt. Gesamtschule Holsterhausen (Anbau), Gesamtschule, B ö cklinstra ß e 27
3. Hauptschule an der W ä chtlerstra ß e, Hauptschule, W ä chtlerstra ß e 37
4. Abzweig Hauptschule an der W ä chtlerstra ß e, Hauptschule, Kleine Steubenstra ß e 27
5. Helene-Lange-Realschule, Realschule, Joseph-Boismard-Weg 10
6. Abzweig Helene-Lange-Realschule, Realschule, Joseph-Boismard-Weg 3
7. Abzweig Burggymnasium (Viktoriaschule), Gymnasium, Kurf ü rstenplatz 1
8. Schule am Steeler Tor, F ö rderschule,Engelbertstra ß e 4
Art der Baustelle:
[ ] Neubau [x] Altbau [ ] Anbau
Kurzbeschreibung des Objekts
Vorbemerkungen Elektro ---------------------------------------------- 1 Allgemein
1.1 Erg ä nzungen zum Leistungsverzeichnis
1.1.1
Im Text des Leistungsverzeichnisses werden aus Gr ü nden der Vereinfachung alle Ausdr ü cke wie "liefern, komplett montieren, verlegen, herstellen, betriebsfertig anschlie ß en, Werkzeuge, Ger ä te und Ger ü ste/ Scherenb ü hnen beistellen, Schutzma ß nahmen und Schutzvorkehrungen treffen" als selbstverst ä ndlich und anerkannt verstanden.
1.1.2
Die Ausf ü hrung jeder einzelnen ausgewiesenen LV-Position versteht sich als komplett fertige Arbeit und als vorschriftsm äß ig, ordentlich ausgef ü hrte Leistung. Prinzipiell beinhaltet jede Position des Leistungsverzeichnisses die Lieferung, Montage und den betriebsfertigen Anschluss, und aller, aber nicht immer besonders erw ä hnter, Nebenleistungen.
Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. "nur Lieferung" oder "nur Montage" verlangt werden, ist dies im Text ausdr ü cklich vermerkt.
1.1.3
Der AN kann und sollte sich bei Bedarf vor Angebotsabgabe von den ö rtlichen Verh ä ltnissen (Beschaffenheit des Grundst ü ckes, Transportm ö glichkeiten, Baustelleneinrichtung usw.) durch eine Besichtigung informieren. Die anfallenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren und werden nicht gesondert verg ü tet.
1.2 Ausf ü hrungsbedingungen
1.2.1
Als Grundlage des Angebotes, der Ausf ü hrung und der Abrechnung gilt die VOB (Verdingungsordnung f ü r Bauleistung), Teil A, B und C in ihrer zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuellen Fassung.
1.2.2
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial, demontierte Materialien und sonstige Abf ä lle) ist in Schuttbeh ä ltern des AN zu sammeln und zu entsorgen.
Der bei den Arbeiten (Montage/Demontage) des AN anfallende Sonderm ü ll (z.B. Leuchtstofflampen, Kondensatoren, Batterien, Kabel/Leitungen, etc.) ist in vom AN beizustellenden geeigneten Schuttbeh ä lter zu sammeln und ordnungsgem äß zu entsorgen. Die ordnungsgem äß e Entsorgung ist per Nachweis zu belegen.
Die Baustelle ist nach Beendigung der Installationsarbeiten von allem angefallenen M ü ll zu reinigen und "besenrein" zu hinterlassen.
1.2.3
Die Bauleitung beh ä lt sich vor, demontierte Materialien f ü r die weitere Verwendung einzulagern. Diese Materialien sind vom AN an die vom Nutzer genannte Lagerstelle zu transportieren und zu ü bergeben.
1.2.4
Die Materialien (inkl. Beleuchtungsk ö rper) sind frei Verwendungsstelle zu liefern. D.h., sie sind in einen von der Bauleitung zugewiesenen Raum zu liefern und zu lagern. Das Verpackungsmaterial ist nach Montage der Bauteile, Beleuchtungsk ö rper und Leuchtmittel unentgeltlich aus diesem Raum abzuholen und von der Baustelle zu entfernen.
1.2.5
Das Hausrecht auf der Baustelle wird durch die Bauleitung des AG ausge ü bt.
1.2.6
Sollten in Teilbereichen der Bauten gro ß e Mengen von Leitungen, Kan ä len und Anlageteilen verlegt werden, sind intensive Koordinationsabsprachen zwischen den beteiligten Unternehmen notwendig.
1.2.7
Die eingesetzten Monteure m ü ssen mit dem Inhalt der Ausschreibung vertraut gemacht werden. Dem Fachbauleiter muss ein Exemplar der Ausschreibung auf der Baustelle zur Verf ü gung stehen.
1.2.8
Von allen wichtigen Ma ß nahmen und Ereignissen im Baubereich ist der AG rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Insbesondere hat der AN Besch ä digungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern sowie Sch ä den an Geb ä udeteilen unverz ü glich dem AG mitzuteilen.
Solche Mitteilungen sind stets unabh ä ngig von den Eintragungen in Bautagesberichten zu machen.
2 Technische Vorbedingungen
2.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen
2.1.1
F ü r die Erstellung der Anlagen sind die nachstehend aufgef ü hrten Vorschriften und Bestimmungen in der neuesten Fassung zu beachten:
DIN VDE - Normen, insbesondere VDE 0100 und VDE 0660 DIN bzw. EN - Normen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) des jeweiligen Bundeslandes (BL) Technische-Anschluss-Bedingungen (TAB) des zust ä ndigen Verteilungsnetzbetreibers (VNB) VdS-Richtlinien VOB/C Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes (BL) Sonderbauverordnung (SBauVO), bzw. Verordnung ü ber den Bau von Betriebsr ä umen f ü r elektrische Anlagen (EltBauVO), unter Ber ü cksichtigung weiterer Verordnungen je nach Geb ä udeeinstufung (z.B. Garage, Hochhaus, Versammlungsst ä tte, Schule etc.) Brandschutz gem. Normen und Brandschutzkonzept Blitzschutz-Norm DIN EN 62305 / VDE 0185 Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Leistungen (VOL) VDEW-Richtlinien Technische Regeln f ü r Arbeitsst ä tten (ASR) Verordnung ü ber elektrische Anlagen in explosionsgef ä hrdeten R ä umen Unfallverh ü tungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, besonders von Bedeutung sind die Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BGV) DGUV Vorschrift 1 - Grunds ä tzliche Pr ä vention DGUV Vorschrift 3 & 4 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DIN 4102, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Alle ö rtlich g ü ltigen Beh ö rdenvorschriften VDE 0855 Bestimmungen f ü r Antennenanlagen VDE 0100 Bestimmungen f ü r das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung unter 1000V. DIN 18015 Blatt 1 + 2, Elektrische Anlagen im Wohnungsbau Baugenehmigung Baupr ü fverordnung (BauPVO) Beherbergungsrichtlinien Die zum Einsatz kommenden Betriebsmittel m ü ssen nachweislich den vorgenannten Bestimmungen und Vorschriften entsprechen.
2.1.2
Folgende Sicherheitsregeln m ü ssen zwingend eingehalten werden:
Durchf ü hrung aller Arbeiten im spannungsfreien Zustand Beachtung der „ 5 Sicherheitsregeln “ Sicherer Umgang beim Einsatz von Leitern Hubarbeitsb ü hnen d ü rfen nur durch geschultes Personal bedient werden (der Nachweis ist vorzulegen) Ausschlie ß liche Verwendung von gepr ü ften Arbeitsmitteln 2.1.3
Die im LV angegebenen Grenzwerte der elektronischen Anlagen (Raumkonditionen wie z. B. Temperatur, Ger ä uschpegel, Beleuchtungsst ä rken) sind zwingend einzuhalten und k ö nnen den jeweiligen Beschreibungen der Einzelanlagen entnommen werden.
2.1.4
Bei Einbauger ä ten f ü r Installationsverteiler und Schaltanlagen ist jeweils eine einheitliche Bauform eines Fabrikates zu verwenden. Die Verteilungen sind mit Leerpl ä tzen f ü r 30 % Reserve f ü r zus ä tzliche Ger ä teeinbauten zu fertigen.
Es sind grunds ä tzlich Reihenklemmen entsprechend dem Nennstrom und passendem Leitungsquerschnitt zu verwenden. F ü r die Durchf ü hrung von Isolationspr ü fungen ohne das Abklemmen des Neutralleiters m ü ssen Neutralleiter-Trennklemmen verwendet werden. Dabei sind L-, N- und PE-Klemmen f ü r den jeweiligen Stromkreis unmittelbar nebeneinander anzuordnen.
10% der eingebauten Reihenklemmen sind grunds ä tzlich als Reserve- und Rangierklemmen einzubauen.
2.1.5
Alle Isolierstoffverteilungen sind grunds ä tzlich in symmetrischer und rechteckiger Form aufzubauen. Entstehende L ü cken im Aufbau sind mittels Leer- oder Rangierk ä sten auszuf ü llen. Alle Abg ä nge sind ü ber das Sammelschienensystem zu speisen. Jedem Abgang ist der entsprechende Abgangsstutzen oder die Kabelverschraubung zuzuordnen. Die Anordnung der Stutzen (oben oder unten) hat entsprechend der Installation zu erfolgen.
Sicherungen innerhalb der Verteilungen erhalten Isolierstoffabdeckungen.
2.1.6
Die Verteilungen sind gem äß DIN 43871 und VDE 0603 passend f ü r die angegebenen Nischenma ß e zu erstellen. Die genauen Ma ß e sind ggf. auf der Baustelle zu nehmen.
Unterputzverteilungen sind grunds ä tzlich mit Einputzkasten und Putzrahmen auszuf ü hren.
Bei abschlie ß baren Verteilungen ist ein einheitliches Schl ü sselsystem zu w ä hlen, dessen Schl ü ssel auf alle Verteilungen passt. Jede Verteilung ist mit 2 Schl ü sseln zu liefern.
2.1.7
Alle Leitungen d ü rfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden. Bei Verlegung von Leitungen auf Abstandsschellen darf ein max. Abstand der Befestigungsschellen von 0,3 m nicht ü berschritten werden. Bis zu 2 Kabelleitungen sind auf Iso-Abstandschellen oder mit Iso-Nagelschellen zu verlegen.
2.1.8
Die Verlegung von mehreren Mantelleitungen in abgeh ä ngten Decken oder Zwischendecken erfolgt, falls nicht ausdr ü cklich anders gefordert, mittels Sammelhalterungen, bei Einzelleitungen durch Nagel- oder B ü gelschellen.
Wir weisen nochmals ausdr ü cklich auf die Kennzeichnungspflicht von Kabeltypen hin!
2.1.9
Die Installation von K ü chen oder andere von der Einrichtung abh ä ngige Installationen m ü ssen in Absprache mit der Bauleitung oder dem K ü chenplaner erfolgen.
2.1.10
Rohr-, Kabel- und Leitungsf ü hrungen durch Betondecken und Brandw ä nde sind mit Brandabschottungen der Feuer-Schutzklasse F 90 DIN 4102 zu versehen. Das Nachlegen von Rohren und Leitungen muss jederzeit gew ä hrleistet sein.
Alle Brandschutzma ß nahmen sind als Fotodokumentation und mit allen Zulassungsunterlagen am Ende der Bauma ß nahmen zu ü bergeben (Brandschutzdokumentation).
Das angebotene Brandschottungssystem muss bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassen sein. Die Eignung ist ü ber einen Pr ü fbericht des staatl. Materialpr ü fungsamtes Berlin zu erbringen.
2.1.11
Der AN ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise f ü r die von ihm angebotenen Brandschutzma ß nahmen vorzulegen. Amtliche Nachweise k ö nnen sein:
Pr ü fzeugnis Pr ü fbescheid allgemeine bauaufsichtliche Zulassung 2.1.12
Die Installation und Inbetriebnahme von BMA und SAA darf nur durch nach DIN 14675 zugelassene Errichterfirmen durchgef ü hrt werden.
2.1.13
Die Tragf ä higkeit der Kabeltragsysteme ist zu beachten. Eine Belegung von Kabeln und Leitungen ist bis max. Kantenh ö he zul ä ssig. Zur Nachverlegung ist eine Platzreserve von 30% zu ber ü cksichtigen.
Die Kabeltragsysteme sind untereinander elektrisch leitend zu verbinden und in den ö rtlichen Potentialausgleich mit ein zu beziehen.
F ü r Kabeltragsysteme sind ausschlie ß lich zugelassene Befestigungssysteme (insbesondere f ü r Kabeltragsysteme mit Funktionserhalt) und dessen Abst ä nde entsprechend der Herstellerangaben bzw. bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden.
2.1.14
Der AN ist ausdr ü cklich daf ü r verantwortlich, dass die ortspolizeilichen Vorschriften zum Schutz der auf den Bauten besch ä ftigten Personen und die Unfallverh ü tungsvorschriften der zust ä ndigen Berufsgenossenschaft, der Bauaufsichtsbeh ö rde und alle gesetzlichen Vorschriften bekannt sind und f ü r die gesamte Zeit der Vertragsdauer eingehalten werden.
2.2 Kennzeichnung und Bezeichnung
2.2.1
Jede Verteilung muss eine Herstellerkennzeichnung VDE 0660 Teil 500 besitzen. Diese Kennzeichnung ist so anzubringen, dass die Herstelleranschrift bei geschlossenem Verteiler von au ß en sichtbar ist. F ü r jede Verteilung ist ein Ü bersichtsplan, ein Klemmenplan sowie ein separater Stromlaufplan gem äß DIN 40719 nach den vorliegenden, ggf. zu erg ä nzenden Pl ä nen beizuf ü gen, die bei Stahlblechverteilungen unter Klarsichtfolie an der Innenseite der T ü ren zu befestigen, bei Iso-Verteilungen sichtbar unter Klarsichtdeckeln anzubringen sind.
Alle Verteilungen m ü ssen eine CE-Kennzeichnung besitzen.
Es sind die Anforderungen und Nachweise gem äß DIN EN 61439-1 einzuhalten. Die Nachweise des Bemessungsbelastungsfaktors (RDF) und der Berechnung der zul ä ssigen Erw ä rmung sind dem Fachingenieur vorzulegen.
2.2.2
Die Betriebsmittelkennzeichnung ist bei Ger ä ten und Bauelementen grunds ä tzlich durch ortsfeste Schilder auf jedem Ger ä t vorzusehen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft und gut lesbar sein. Die Betriebsmittelkennzeichnungen und Aufschriften m ü ssen in Ü bereinstimmung mit der Bezeichnung in den Revisionsunterlagen erfolgen. Gleiches gilt f ü r Reihen- und sonstige Klemmen.
2.2.3
Alle Ger ä teanschl ü sse sind auf Abgangsklemmen zu f ü hren und durchgehend zu nummerieren.
2.2.4
Alle Kabel und Leitungen sind mit dauerbest ä ndig leserlichen Stromkreisnummern an beiden Enden zu kennzeichnen. Es ist die Kennzeichnungspflicht von Kabeltypen zu beachten.
2.2.5
Seit dem 1. Juli 2017 ist die CE-Kennzeichnung gem äß Bauprodukteverordnung (CPR) verpflichtend.
Die Anbringung der CE-Kennzeichnung geh ö rt zu den Pflichten des Herstellers. Sie darf nur vom Hersteller oder seinem Bevollm ä chtigten an ein Bauprodukt angebracht werden. Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Bauprodukt oder einem daran befestigten Etikett anzubringen. Nur im Falle, dass die Art des Bauprodukts die Anbringung auf dem Bauprodukt oder einem daran befestigten Etikett nicht zul ä sst oder rechtfertigt, kann die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.
Die Nachweise der CE-Kennzeichnungen sind sp ä testens mit Erstellung der Revisionsunterlagen erforderlich bzw. vorzulegen. Dies gilt auch f ü r Produkte, bei denen die Verpackung von dem Wirtschaftsakteur, der das Bauprodukt auf dem Markt bereitstellt, entfernt oder ver ä ndert wird.
2.2.6
Bei Befestigungsmaterialien wie D ü beln und Schrauben sind nur zugelassene Materialien einzubauen. Die Befestigung ist abh ä ngig vom benutzten Werkstoff (Beton, Stein, Trockenbau etc.) an der Baustelle. Befestigungen f ü r Funktionserhalt wie Kabel und Bauteile m ü ssen zugelassen sein.
2.3 Werk- und Montageplanung
2.3.1
Vom AN sind aufbauend auf die Unterlagen des Fachbauleiters die endg ü ltigen Montagepl ä ne, Aufbauzeichnungen, Stromlaufpl ä ne, Klemmenpl ä ne etc. zu erstellen und 21 Werktage vor Fertigungs- und Montagebeginn 2-fach zur Pr ü fung und Freigabe dem Fachingenieur vorzulegen.
2.3.2
Der AN ist verpflichtet, alle Werk- und Montageplanungen auf Basis der vom Bauherrn vorgeschriebenen Bedingungen zu erbringen.
Es sind alle g ü ltigen DIN-Bestimmungen, VDE- Bestimmungen, VDMA-Richtlinien, VDI-Richtlinien, beh ö rdliche Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen, fachliche Weisungen und Auflagen der Baugenehmigung zu beachten. Erforderliche Vorkl ä rungen mit Beh ö rden oder Institutionen, die bei sp ä terer Abnahme mitwirken, sind vom AN eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem AG durchzuf ü hren.
Dazu geh ö ren:
Anfertigung von Planungsunterlagen, die der AN erbringen muss, um seinen Auftrag durchf ü hren zu k ö nnen (z.B. Beschreibungen, Systemberechnungen, St ü cklisten). Einreichung der Genehmigungsunterlagen f ü r Stromversorgung und Stromzentralen, SV-Stromversorgung und Gefahrenmeldeanlagen. Alle notwendigen Absprachen mit den Fachunternehmen f ü r Gas, Wassertechnik, Brandschutz, W ä rmeversorgungs-, Brauchwassererw ä rmungs- und Raumlufttechnik, RWA-Technik, Beleuchtungstechnik, sonstige Elektroanlagen, Aufz ü ge usw. Erstellung koordinierter Installations- und Trassenpl ä ne im Ma ß stab 1:50 (Details 1:20 oder 1:25), mit den Eintragungen der Trassenf ü hrung s ä mtlicher betriebstechnischer Anlagen inkl. Sichtvermerk aller Fachfirmen als Best ä tigung der erfolgten Koordination. S ä mtliche notwendige Darstellungen f ü r bauliche Arbeiten und Nebenleistungen anderer Gewerke (z.B. Fundamente, wasserdichte Rohrdurchf ü hrungen, Sch ä chte, L ü ftungsgitter, Revisions ö ffnungen, T ü ren / T ü reinbauten, Gewichtsbelastungen, Schnittzeichnungen von Elektro-Zentralen, Vorrichtungen f ü r Hebezeuge, Doppelbodendetails, Schallschutzma ß nahmen usw.). 2.3.3
Die Montagepl ä ne m ü ssen au ß er den Fachgebiets-Eintragungen den jeweils neuesten baulichen Planungsstand darstellen. Alle Werkstatt- und Montagepl ä ne sind auf CAD zu erstellen. Dateien der aktuellen Bauplanung werden auf Anforderung durch den Architekten zur Verf ü gung gestellt. S ä mtliche Pl ä ne m ü ssen auf Basis der projektbezogenen CAD-Organisationsstruktur erfolgen.
Die Montagepl ä ne m ü ssen ferner die Gegebenheiten und Ma ß e der Ö rtlichkeit und der bauseitigen Ausf ü hrungsunterlagen sowie die Ergebnisse der statischen Berechnungen und die vertraglichen Vereinbarungen ber ü cksichtigen.
Der Austausch der zu pr ü fenden und freizugebenden Pl ä ne und Unterlagen erfolgt im PDF-Format.
2.3.4
Ausf ü hrungspl ä ne, Montage- und Detailzeichnungen sind dem AG als Pr ü fexemplare 2-fach als Farbplot einzureichen. Der AG pr ü ft die Exemplare und gibt ein Exemplar an den AN zur ü ck. Der AN korrigiert seine Pl ä ne nach diesem gepr ü ften Exemplar und verteilt Korrekturexemplare an den AG und die Nebengewerke.
2.3.5
Erforderliche Ä nderungen der genehmigten Montageunterlagen sind vom AN in rot darzustellen und durch Wolken als Ä nderung kenntlich zu machen.
2.3.6
Ge ä nderte Planunterlagen sind dadurch zu kennzeichnen, dass die Pl ä ne mit einem Index zu versehen sind. Die Nummer der jeweiligen Zeichnung darf nicht ver ä ndert werden.
2.3.7
Kosten f ü r die Erstellung der kompletten Montage- und Werkplanung einschl. s ä mtlicher Nebenkosten (z.B. Vervielf ä ltigungen) werden nicht gesondert verg ü tet.
3 Kaufm ä nnische Vorbedingungen
3.1 Allgemeine Vertragsbedingungen
3.1.1
Gegenstand des Vertrages ist die betriebsfertige Ausf ü hrung der im LV aufgef ü hrten Lieferungen und Leistungen.
3.1.2
Die Ausf ü hrung darf nur nach genehmigten Zeichnungen erfolgen. Die Koordination mit den Nebenfirmen erfolgt nach Abstimmung mit der Bauleitung. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Ausf ü hrung ggf. nicht kontinuierlich durchgef ü hrt werden kann, sondern entsprechend dem Baufortschritt und auf Abruf erfolgen kann.
Es ist ein verantwortlicher Montageleiter (Amtssprache deutsch) zu benennen.
3.1.3
Die Baustelleneinrichtung wird nicht besonders verg ü tet.
3.1.4
Ma ß geblich sind die Termine aus dem aktuellen Bauzeitenplan. Sofern der AN in Verzug ist, werden zur Einhaltung des Fertigungstermins Sonn-, Feiertags- und Ü berstundenzuschl ä ge nicht verg ü tet. Grunds ä tzlich ist der aktuelle Bauzeitenplan zu beachten.
3.2 Preisbildung
3.2.1
Die Einheitspreise enthalten alle Nebenkosten, die f ü r eine ordnungsgem äß e Funktion der Gesamtanlage bzw. deren Einzelanlagenteile erforderlich sind. Sie m ü ssen im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgef ü hrt sein. Hierzu geh ö ren z.B.:
Besondere Pr ä mien f ü r Baustellen-Haftpflicht-Versicherung Die Vorhaltung und Betriebskosten f ü r Werkzeuge und Hilfsmittel Die Anwesenheit des verantwortlichen Fachbauleiters bei Abnahme, Aufma ß, Baubesprechungen und Ü bergabe der gesamten Anlage Alle Messungen und Pr ü fungen, die nach den einschl ä gigen Vorschriften und Bestimmungen gefordert werden Leistungen und Lohnnebenkosten wie z.B. Fahrgelder, Entfernungszulagen, Ortszuschlag, Ü berstundenzuschl ä ge und sonstige Ausl ö sungen sowie alle f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Baustelleneinrichtungen Lieferung und Montage von erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterialien wie z.B. Gips, Zement, Schellen, Verschraubungen u.a. Sicherungen und Sicherungszubeh ö r Beleuchtungsmontage inkl. Leuchtmittel-Einbau und ben ö tigtem Zubeh ö r Erforderliche Abgangs- und Verbindungsklemmen f ü r Einbauger ä te Ger ü ste und Arbeitsb ü hnen gem äß Objektanforderungen (siehe Baubeschreibung Seite 1-4 dieses LV) Erforderliche Bohr-, Fr ä s- und Stemmarbeiten Schlitze bis ca. 15 cm Breite, Durchbr ü che in Mauerwerk bis ca. 15 x 15 cm, Bohrungen in Beton bis ca. 20 mm bei Wand- bzw. Deckenst ä rken bis ca. 30 cm Das Ö ffnen und Schlie ß en vorhandener Kan ä le und Verteilungen Anteilige Verdrahtung und die Verdrahtungskan ä le bis zur Klemmleiste in Installationskleinverteilern, Z ä hlerpl ä tzen, Installationsverteilern, Schaltanlagen und Rangierverteilern Resopalbezeichnungsschilder (mit Gravur) Anlieferung der f ü r die Bauausf ü hrung notwendigen Baustoffe, Materialien und Maschinen, einschl. Ladearbeiten, Lagern und Verteilen auf der Baustelle Schneiden von Kabeln und Leerrohren nach Abschluss der Verlegearbeiten Das Einf ü hren der Kabel und Rohre bei Geb ä ude-, Geh ä use oder Bauteileinf ü hrungen Standard Unterputzdosen f ü r Hohlwand-, Massivwand- und BR-Kanal-Einbau zur Montage von Schaltern und Steckdosen (f ü r Sonderanwendungen wie Brandschutz sind ggf. Aufschlagpositionen im LV enthalten) 3.2.2
Der AN hat alle im LV notwendigen Materialien und Arbeitsleistungen, die zu einer technisch einwandfreien Ausf ü hrung der einzelnen Positionen geh ö ren und nicht besonders erw ä hnt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mit den Einheitspreisen ist die komplette Lieferung mit allem Zubeh ö r, die betriebsfertige Montage, sowie Inbetriebnahme und Ü bergabetest der Anlagenteile/Gesamtanlage abgegolten.
3.2.3
Stundenlohnarbeiten m ü ssen nach Grad der Qualifikation abgerechnet werden, das Stemmen von Schlitzen ist z.B. von einem Helfer bzw. Auszubildenden auszuf ü hren.
3.2.4
Aufenthalts- und Lagerr ä ume k ö nnen, soweit vorhanden, vom Nutzer zur Verf ü gung gestellt werden. Ein Anspruch auf Aufenthalts- und Lagerr ä ume besteht jedoch nicht.
3.2.5
S ä mtliche Werkzeuge einschl. Spezialwerkzeuge (z.B. Kernbohrger ä t) sind vom AN zu stellen, die Kosten hierf ü r sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
3.2.6
EDV-Leitungen (Leitungsl ä ngen) werden nach den Ma ß en aus den ben ö tigten Messprotokollen aller EDV-Anschl ü sse abgerechnet.
3.2.7
Rohrenden von Stapa- und PVC- Installationsrohren sind mit Endt ü llen zu versehen. B ö gen und Endt ü llen werden als einfache Rohrl ä ngen mit aufgemessen. Sichtbare Leitungsausl ä sse an PVC- und Metall-Installationskan ä len sind mittels W ü rgenippel durchzuf ü hren. Schnitte an PVC- und Metall-Installationskan ä len f ü r Eckausbildungen (G ä rung, Sto ß ) werden nicht besonders verg ü tet. Diese Mehrkosten sind mit den Einheitspreisen der Rohre und Kan ä le abgegolten.
3.2.8
Das Herstellen des Elektroanschlusses f ü r bauseits gelieferte Ger ä te und Verteilungen schlie ß t ein:
das Einf ü hren der Anschlussleitungen in die Ger ä te, das Zuliefern von Isolier-W ü rgenippel oder sonstiges Kleinmaterial, das Verklemmen der Anschlussleitungen, die Funktionspr ü fung. Nicht im Anschlusspreis enthalten sind die erforderlichen Kabel, Leitungen, Schalter usw.
Diese Materialien sind gesondert ausgeschrieben und werden separat aufgemessen und abgerechnet.
4 Baubetreuung und Dokumentation
4.1 Baubetreuung
4.1.1
Die Fachbauleiter sind f ü r die Einhaltung der Unfallverh ü tungs- und Arbeitsvorschriften verantwortlich.
4.1.2
Der AN ist verpflichtet, t ä glich Bautageberichte zu f ü hren, die Angaben ü ber die Zahl der besch ä ftigten Kr ä fte, Dauer und Art der durchgef ü hrten Arbeiten, Zahl und Art der eingesetzten Gro ß ger ä te, Verbrauch beigestellter Stoffe und Bauteile enthalten. Die Bautageberichte sind der ö rtlichen Fachbauleitung 14-t ä gig zu ü bergeben.
4.2 Revisionsunterlagen
4.2.1
Der AN hat nach Abschluss seiner Leistungen Bestandszeichnungen nach dem Stand der tats ä chlichen Ausf ü hrung zu fertigen und wie in den entsprechenden Leistungspositionen aufgef ü hrt zu ü bergeben.
Die Bestandsunterlagen sind rechtzeitig anzufertigen, sodass sie zur Abnahme vorgelegt werden k ö nnen.
Folgende Unterlagen m ü ssen u.a. vom AN angefertigt und eingereicht werden:
Inhaltsverzeichnis aller Themen
Facherrichter- / Fachunternehmererkl ä rung (Bescheinigung ü ber fachgerechte Ausf ü hrung nach DIN- / VDE-Vorschriften) Ü bereinstimmungserkl ä rung (Bescheinigung ü ber fachgerechten Einbau aller Brandschutzanlagen) Stromlaufpl ä ne (inkl. Aufbaubilder, Klemmen- und Verteilerpl ä ne) Ü bersichtsbilder / Schemata (Stromversorgung, Notbeleuchtung, EIB-Bussystem, BK-/TV-Netz, T ü rsprechanlage, TK und EDV, BMA, Notrufanlage) Revisionspl ä ne / Grundrisse / Schemata Programm der Geb ä udeautomatisierung Leuchtenliste Wartungs- und Bedienungsanleitungen Material- / St ü cklisten Mess- und Pr ü fprotokolle (Messprotokolle nach DIN-VDE 0100 Teil 620, Antennenmessprotokoll, Ü berspannungsschutz-Messprotokoll, Beleuchtungsmessprotokoll) Nutzereinweisung (Nachweis ü ber die Einweisung von Personen in Bedienung und Wartung) Fotodokumentation (Verlegewege, UP-Installation, Durchbr ü che usw.) Beh ö rdlich geforderte Bescheinigungen Leerrohrpl ä ne mit Dimensionierung Au ß enanlagenpl ä ne Technische Daten der Einbauger ä te (Ersatzteilliste, Anlaufstr ö me, Abmessungen, Netzbelastung, Fabrikat/Typ, Bestellnummern) Pr ü fzeugnisse Die genauen Unterlagen und Pl ä ne, die f ü r die Revision zu ü bergeben sind, sind im Kapitel „ Sonderarbeiten “ unter der LV-Position „ Revisionspl ä ne “ beschrieben.
4.2.2
Folgende Punkte m ü ssen in der Bedienungsanweisung enthalten sein:
Funktion und Lage der Bedienungsorgane Bedienungsreihenfolge in Abh ä ngigkeit der Betriebsweise, Anzeige-, Steuer-, Schalt-, Schutz- und Regelger ä te Erl ä uterung der Sicherheitseinrichtungen Anweisungen f ü r Betriebsunterbrechungen Wirtschaftlichste Betriebsart 4.2.3
Folgende Punkte m ü ssen in der Wartungsanweisung enthalten sein:
Erl ä uterung der St ö rmeldung Fehlersuchetabelle Spezialwerkzeuge Eigenschaften von Betriebsmitteln Beh ö rdliche Kontrollen und Pr ü fungen Art und Zeitfolge der Ü berwachung (Inspektionstabelle) 4.2.4
Folgende Punkte m ü ssen in der Ersatzteilaufstellung enthalten sein:
Reserveeinrichtungen Verschlei ß teile Ersatzteilliste mit Angabe des Herstellers, Auslieferungslagers und des Kundendienstst ü tzpunktes mit Anschrift und Telefonnummer, Typ- bzw. Fabrikatsnummer, Gr öß e, Leistung und Bestelldaten 4.2.5
Erstellung der Bestandspl ä ne f ü r die gesamte, im Rahmen des erbrachten Leistungsumfangs errichtete Anlage in der Qualit ä t und Vollst ä ndigkeit vorbeschriebener Vorbemerkungen mit allen Eintragungen gem äß VDE und VDEW nach DIN 48820. Die Pl ä ne sind als 3 Farbplots, gefaltet in DIN A4, einschl. Ordner, als CD-ROM mit Plotdateien und als CD-ROM mit DWG-Dateien zu ü bergeben. Pl ä ne, die im Zuge der Planpr ü fung zu korrigieren sind, sind nachzureichen und einzusortieren. Die Datentr ä ger sind komplett neu zu erstellen. Ersatzteillisten, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Systembeschreibungen usw. sind 3-fach in Ordnern sortiert zu ü bergeben. Die Ordnerstruktur ist den Bauherrenvorgaben anzupassen.
5 Inbetriebnahme und Abnahme
5.1 Inbetriebnahme
5.1.1
F ü r die Einweisung des Betriebspersonals sind sp ä testens 10 Tage vor der Inbetriebnahme ausf ü hrliche Funktions- und Betriebsbeschreibungen f ü r alle Ger ä te und Anlagenteile, sowie Schemata in zweifacher Ausfertigung, zur Verf ü gung zu stellen. Zum Abschluss der Einweisung wird ein Protokoll angefertigt, mit dem das Bedienungspersonal best ä tigt, dass eine ausreichende Einweisung erfolgt ist.
5.1.2
Vor Inbetriebnahme sind alle Betriebsmittel und Anlagenteile innen und au ß en von Schmutz und Ablagerungen zu reinigen. Bei der Inbetriebnahme sind geeignete, geeichte Messger ä te zu verwenden.
5.2 Abnahme
5.2.1
Leistungsmessungen sind vorgeschrieben und geh ö ren zu den Leistungen des AN. Sie sind grunds ä tzlich vor der M ä ngelpr ü fung durchzuf ü hren und zu protokollieren.
5.2.2
Verpflichtend durchzuf ü hrende Pr ü fung f ü r elektrische Anlagen und Betriebsmittel:
Bestimmung: DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS 1203, DIN VDE 0105, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0701-0702
Pr ü fumfang: Pr ü fung des ordnungsgem äß en Zustandes
Pr ü fer: Elektrofachkraft / bef ä higte Person zum Pr ü fen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Pr ü ffrist: Vor der ersten Inbetriebnahme, nach Ä nderung oder Instandsetzung, vor der Wiederinbetriebnahme, in regelm äß igen Zeitabst ä nden
Pr ü fnachweis: Protokoll gem äß DIN VDE 0105, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0701-0702
5.2.3
Gesetzlich bzw. vertraglich vereinbarte Abnahmen durch Sachverst ä ndige sind vor der Abnahme durchzuf ü hren.
6 Best ä tigung
Mit der Angebotsabgabe werden alle aufgelisteten Vorbedingungen zur Kenntnis genommen und als Angebotsbestandteil anerkannt.
Vorbemerkungen Elektro ----------------------------------------------
1 215-31-STO - Gesamtschule Holsterhausen (Pausenhalle)
1
215-31-STO - Gesamtschule Holsterhausen (Pausenhalle)
1.01 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
1.01
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
1.02 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
1.02
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
1.03 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
1.03
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
1.04 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
1.04
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
1.05 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
1.05
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
1.06 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
1.06
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
1.07 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
1.07
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
1.08 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
1.08
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
1.09 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
1.09
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
1.10 KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
1.10
KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
1.11 KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
1.11
KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
2 215-32-STO - Gesamtschule Holsterhausen (Anbau)
2
215-32-STO - Gesamtschule Holsterhausen (Anbau)
2.01 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
2.01
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
2.02 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
2.02
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
2.03 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
2.03
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
2.04 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
2.04
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
2.05 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
2.05
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
2.06 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
2.06
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
2.07 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
2.07
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
2.08 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
2.08
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
2.09 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
2.09
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
2.10 KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
2.10
KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
2.11 KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
2.11
KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
3 215-33-STO - Hauptschule Wächtlerstraße
3
215-33-STO - Hauptschule Wächtlerstraße
3.01 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
3.01
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
3.02 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
3.02
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
3.03 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
3.03
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
3.04 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
3.04
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
3.05 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
3.05
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
3.06 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
3.06
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
3.07 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
3.07
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
3.08 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
3.08
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
3.09 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
3.09
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
3.10 KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
3.10
KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
3.11 KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
3.11
KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
4 215-34-STO - Hauptschule Wächtlerstraße (Abzweig)
4
215-34-STO - Hauptschule Wächtlerstraße (Abzweig)
4.01 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
4.01
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
4.02 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
4.02
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
4.03 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
4.03
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
4.04 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
4.04
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
4.05 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
4.05
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
4.06 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
4.06
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
4.07 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
4.07
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
4.08 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
4.08
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
4.09 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
4.09
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
4.10 KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
4.10
KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
4.11 KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
4.11
KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
5 215-35-STO - Realschule Helene Lange
5
215-35-STO - Realschule Helene Lange
5.01 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
5.01
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
5.02 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
5.02
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
5.03 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
5.03
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
5.04 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
5.04
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
5.05 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
5.05
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
5.06 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
5.06
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
5.07 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
5.07
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
5.08 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
5.08
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
5.09 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
5.09
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
5.10 KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
5.10
KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
5.11 KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
5.11
KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
6 215-36-STO - Realschule Helene Lange (Abzweig)
6
215-36-STO - Realschule Helene Lange (Abzweig)
6.01 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
6.01
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
6.02 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
6.02
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
6.03 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
6.03
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
6.04 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
6.04
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
6.05 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
6.05
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
6.06 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
6.06
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
6.07 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
6.07
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
6.08 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
6.08
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
6.09 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
6.09
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
6.10 KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
6.10
KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
6.11 KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
6.11
KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
7 215-37-STO - Burggymnasium Abzweig
7
215-37-STO - Burggymnasium Abzweig
7.01 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
7.01
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
7.02 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
7.02
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
7.03 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
7.03
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
7.04 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
7.04
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
7.05 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
7.05
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
7.06 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
7.06
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
7.07 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
7.07
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
7.08 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
7.08
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteanschlüsse
7.09 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
7.09
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
7.10 KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
7.10
KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
7.11 KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
7.11
KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
8 215-38-STO - Schule am Steeler Tor
8
215-38-STO - Schule am Steeler Tor
8.01 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
8.01
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Unterverteiler
8.02 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
8.02
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Verlegesysteme
8.03 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
8.03
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Hauptzuleitungen
8.04 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
8.04
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen Kabel / Leitungen
8.05 KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
8.05
KG 444 - Niederspg.-Installationsanlagen - Inst.-Material
8.06 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
8.06
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Innenraumbeleuchtung
8.07 KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
8.07
KG 445 - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung
8.08 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteansc
8.08
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Geräteansc
8.09 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
8.09
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Brandschutz
8.10 KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
8.10
KG 449 - Starkstromanlagen, sonstiges - Sonderarbeiten
8.11 KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
8.11
KG 454 - Elektroakustische Anlagen - ELA
9 Sonstiges
9
Sonstiges
9.01 KG 449 - Sonstiges, Revisionspläne, Einweisung, Abnahmen
9.01
KG 449 - Sonstiges, Revisionspläne, Einweisung, Abnahmen
9.02 KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Stundenlohnarbeiten
9.02
KG 449 - Starkstromanlagen, Sonstiges - Stundenlohnarbeiten