Lufttechnische Anlagen
Schulbau, Essen
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01 Raumlufttechnische Anlagen
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Raumlufttechnische Anlagen
01.__.0010 Lüftungsanlage Für die Kriterien Thermische Bedingungen im Winter, im Sommer, Luftqualitätsindikator CO2, Lüftungsrate gilt: Die Einhaltung der Klasse I nach DIN EN 16798-1 „Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – Raumluftqualität und Temperatur muss mindestens erreicht werden (siehe auch separate Berechnung der CO2 Konzentration) Für die Planung der Raumlufttechnischen Anlage sind als Bemessungsgrundlage die Auslegungsbedingungen und Anforderungen, soweit keine weitergehende gesetzliche Forderung besteht, nach DIN EN 16798 festgelegt, ebenso sind auch die Empfehlungen der Innenraumlufthygiene Kommission des Umweltbundesamtes (UBA) sowie die Bedingungen der VDI 6040 Blatt 2 mit einem bewährten Mindestaußenluftvolumenstrom von ca. 36 m3/h pro Person anzuwenden. Außenklima Zur Bemessung der Außenluftaufbereitung wird von folgenden Außenluftzuständen ausgegangen: Winter: -10 Grad Celsius / 90 % relative Feuchte Für die neue RLT-Anlage ist ein reiner Außenluftbetrieb vorgesehen. Die Anlage ist mit einer Wärmerückgewinnung mittels Plattenwärmeüberträger auszuführen. Es ist min. die WRG Klasse H2 nach DIN 13053 einzusetzen. Die Energieeffizienz muss mindestens 71,5 %, die Rückwärmezahl nach EN 308 mindestens 73,5% betragen. Unter der Beschreibung Heizungstechnik sind die Raumtemperaturen der Räume für den Heizbetrieb aufgeführt. Die Zuluft wird isotherm eingeblasen. Der Sollwert ist bis zu 2K unter der Raumlufttemperatur veränderbar einzustellen. Lüftungsleitungen, die Brandabschnitte durchdringen, erhalten Brandschutzklappen (Einbau gemäß Zulassung unter Beachtung der Gebäudekonstruktion) oder sind mit einer feuerbeständigen Ummantelung zu versehen. Die Überwachung der Brandschutzklappen ist über die Steuerung / Regelung des Zentrallüftungsgerätes anzuzeigen und zu verwalten. Dies gilt auch für den Kanalrauchmelder. Alle erforderlichen Kabelwege sind zu installieren. Als Brandabschnitt gelten Technikzentralen (die nicht einem Brandabschnitt zugeordnet sind) und die einzelnen Geschossdecken sowie einzelne Wände gem. Brandschutzkonzept innerhalb des Geschosses. Beim Durchdringen von Wänden mit Anforderungen an den Brandschutz, in denen jedoch keine Brandschutzklappen erforderlich sind, ist der umlaufende Spalt von max. 50 mm zwischen der Luftleitungen und der Wand, mit Mineralwolle (Schmelzpunkt > 1000°C), nicht brennbar nach DIN 4102, über die gesamte Wandstärke auszustopfen. Die Ansaugung der Außenluft erfolgt in einem ausreichend großen Abstand zu anderen Öffnungen des Gebäudes oder Nachbargebäuden. Mündungen von Lüftungsleitungen ins Freie erhalten einen Sicherheitsabstand von mind. 2,5 m zu angrenzenden Öffnungen. Das RLT-Gerät ist mit einem zugelassenen Rauchmelder in der Zuluft auszustatten, der im Havariefall die Anlage komplett ausschaltet. Die Kopplung ist elektrotechnisch zu berücksichtigen. Die Brandschutzklappen sind mit einer Auslöseeinrichtung, Auslösetemperatur 72°C und einer Anschlussbox (Anschluss zur Einbindung in die Regelung im Zentralgerät) sowie je einem Federrücklaufantrieb 24 V DC auszustatten. Bei Einsatz von Filtermedien aus brennbaren Baustoffen (Baustoffklassen B1 und B2) wird durch eine im Luftstrom nachgeschaltete Luftaufbereitungseinrichtung oder ein Maschendrahtgitter aus nichtbrennbaren Baustoffen sichergestellt, dass brennbare Teile nicht vom Luftstrom mitgeführt werden können. Für die Raumlufttechnischen Anlagen sind die zuvor beschriebenen Anforderungen einzuhalten. Um die Übertragung von Körperschall über Kanäle auf das Bauwerk und umgekehrt zu vermeiden, wird eine körperschalldämmende Befestigung des Kanalsystems vorgesehen. Primärschalldämpfer für Zu-, Ab-, Außen- und Fortluft befinden sich im Zentralgerät, so dass ein möglichst geringer Schalldruckpegel erreicht wird. Das Zentralgerät ist auf einen Grundrahmen mit Schwingungskompensatoren aufzustellen. Eine bauseitige Konstruktion zur Aufnahme des Geräterahmens ist gemäß Statik vorzusehen. Nach technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) sind die Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft für den Beurteilungspegel von Gebäuden in allgemeinen Wohngebieten (WA) und ähnliches einzuhalten: tags: 55 dB(A) 6:00 – 22:00 Uhr nachts: 40 dB(A) 22:00 – 6:00 Uhr Weiterreichende Bestimmungen in Bezug auf Nachbargelände und Nachbargrundstücke sind nach technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zu berücksichtigen. Dazu sind die Festlegungen der Stellungnahme des Akustikers zu beachten. Die Auswahl des RLT-Gerätes und der Schalldämpfer erfolgt nach den Vorgaben des Schallschutzgutachtens. Körperschallübertragungen zu schutzbedürftigen Räumen sind generell zu vermeiden. Luftleitungen, an deren Umschließungsflächen innere oder äußere Taupunktunterschreitungen auftreten können, sind diffusionsdicht mit einer Schwitzwasser Isolierung auszustatten. Lüftungsleitungen für die Zuluft und Abluft erhalten eine Wärmedämmung. Folgende Dämmstoffe werden eingesetzt: Zuluft- und Abluftkanäle mit Temperaturdifferenzen 30 mm Mineralwolle (nicht brennbar) im Gebäude Wärmeleitfähigkeit min. 0,40 W/mK Zuluft- und Abluftkanäle außerhalb vom Gebäude 80 mm Mineralwolle (30+50) mit zusätzlichem Wetterfesten Blechkanal. Die Revisionsöffnungen sind wetterfest und dauerhaft öffen und schließbar vorzusehen Sichtbar sowie stoßgefährdet verlegte Leitungen werden mit Dämmung versehen und mit verzinktem Blech (0,8 mm stark) ummantelt. Revisionsöffnungen sind entsprechend auszuführen. Es ist eine zentrale RLT-Anlage für die NW- Räume vorgesehen, durch welche folgend aufgeführte Räume belüftet und entlüftet werden. OG: NW- Raum OG: Sammlung Die Räume erhalten eine Zu- und Abluftversorgung über variable - Volumenstromregler inkl. einer Laborregelung mit nachgeschaltetem Schalldämpfer vor den Gittern bzw. Drall Auslässen inkl. Einbindung des separaten Abluftventilators für die Digestorien und der weiteren Kleinlüfter für „Gefahrstoffschränke / Gasschränke“ oder ähnlicher Einrichtungen. Das notwendige Zentralgerät NW- Räume mit einer Luftleistung von aktuell 2.800 m3/h (Funktionen filtern, heizen) ist mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet und entspricht dem aktuellen Energielabel. Die Aufstellung erfolgt auf dem Dach über den NW- Räumen. Es ist ein RLT- Gerät mit notwendigen Filterstufen (siehe Geräteauslegung) vorzusehen. Der Schaltschrank der Lüftungsanlage, ist am Lüftungsgerät zu integrieren. Die Wartung an den Schaltschränken muss bei laufendem Lüftungsbetrieb möglich sein. Es ist ein abgesetztes Bedienpanel zur Überwachung der Zentrallüftungsanlage vorgesehen. Die exakte Lage ist noch festzulegen. Erforderliche Kabelwege inkl. Geräteeinführung sind zu betriebsfertig zu installieren. Die Beheizung erfolgt über die Pumpenwarmwasser aus dem Heizsystem mit Vor- und Rücklauf-temperaturen 80/60°C. Der Erhitzer erhält eine Frostschutzschaltung. Die Erwärmung der Zuluft auf max. 24°C erfolgt durch den Lufterhitzer im Zentralgerät. Die versorgten Schulbereiche werden in der Grundlast über die Fußbodenheizung versorgt. Zur Entlüftung der Diegestorien innerhalb der NW- Räume ist ein separater Dachlüfter (ca. 1.000 m3/h) für die Absaugung vorgesehen. Es sind separate Laborsteuerungen vorzusehen, welche den Ablüfter entsprechend der Anforderung steuert. Die Ausführung der Laborabluft ist in einem chemisch beständigen Material auszuführen. Die neuen WC- Räume Jungen und Mädchen im EG mit freier Fensterlüftung sollen unterstützend je eine mech. Lüftung (je 60 m3/h) mit Wärmerückgewinnung als Wandeibaulüfter erhalten. Die innenliegenden Putzmittelräume (EG+OG) sowie der Technikraum im Erdgeschoss erhalten eine mech. Abluftanlage. Die Räume werden mit einer systemgeführten Unterdruck Zuluftnachströmung aus anliegenden Räumen versorgt. Es ist ein 4 bis 6- facher Luftwechsel vorgesehen.
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Lüftungsanlage
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