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Net total EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau:
LRW Architekten und Stadtplaner
Klopstockplatz 9
22765 Hamburg
Tel.: 040 4135 886-0
E-Mail: bentherC1@lrw-architekten.de
Tragwerksplanung:
ahw Ingenieure GmbH
Mönckebergstraße 19
20095 Hamburg
Tel.: 040 2442498924
E-Mail: voelkert@ahw-ing.com
Planung Haustechnik (HLSE):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV):
ahw Ingenieure GmbH
Gildenstraße 2H
48157 Münster
Tel.: 0251 14134 -904
E-Mail: mschlueter@ahw-ing.com
Planung Außenanlagen:
Grünplan Landschaftsarchitekten BDLA
Hornemannweg 7
30167 Hannover
Tel.: 05117000303
E-Mail: info@gruen-plan.de
Vermesser
Hanack & Partner mbB
Alsterkrugchaussee 378
22335 Hamburg
Tel.: 040 5549160
E-Mail: mail@hanackundpartner.de
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Ingenieurebüro Schütte und Dr. Moll
Sattlerstr. 42
30916 Isernhagen
Tel.: 051368006-68
E-Mail: info@ism-ingenieure.de
Brandschutz:
Ingenieurbüro T. Wackermann GbR
Große Bahnstraße 23
22525 Hamburg
Tel.: 040 88141860
E-Mail: info@wackermann.com
Schallschutz:
ahw Ingenieure GmbH
Gildenstraße 2H
48157 Münster
Tel.: 0251 14134 -904
E-Mail: mschlueter@ahw-ing.com
SiGeKo:
S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 - 16
E-Mail: schweers@sp-planung.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein
Das ca. 7.200 m² große Grundstück befindet sich an Hermann-Ehlers-Allee in Hannover
Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Gewerbeeinheiten. Die Einheiten sind über eine gemeinsame Tiefgarage miteinander verbunden. Im gemeinsamen Keller des Gebäudes befinden sich neben den Kellerabteilen und den Hausan-schlussräumen auch PKW-Stellplätze.
Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der
Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40 QNG.
Gründung
Die Fundamente sowie die Bodenplatte werden aus Stahlbeton gemäß Statik erstellt.
Tiefgarage/ Kellergeschoss
Die Tiefgarage wird betoniert und erhält die Zufahrt über die Erschließungsstraße.
Die Außenwände im Untergeschoss werden aus WU-Stahlbeton (Stärke gemäß Statik), Nutzungsklasse A*, für (Wohnungs-) Kellerräume, Technikraum, Treppenhäuser Nutzungsklasse A** und Tiefgarage inkl. Rampe und Fahrradraum, Nutzungsklasse B, gemäß Ausführungskonzept nach DIN EN 1992 erstellt.
Kellerinnenwände werden aus Kalksandsteinsichtmauerwerk/ Beton erstellt.
Wände Wohngeschosse
Das Außenmauerwerk der Wohngeschosse hat folgenden Aufbau: Blähton-Fertigteilwänden, Stärke gemäß statischer Berechnung-Wärmebedarfsberechnung und Schallschutzempfehlung.
Die Trennwände zwischen den Wohnungen werden gemäß statischer Erfordernis aus Blähton-Fertigteilwänden mit einer Stärke von mind. 24 zzgl. Innenputz erstellt.
Geschossdecken
Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbeton erstellt.
Dach
Das Dach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie mit Attika ausgeführt.
Lüftung Mehrfamilienhäuser
Die Abluft der Wohneinheiten zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6: 2019-12 wird über die
Bäder und WCs sowie Abstellräume mit WM/TR (falls vorhanden) nach DIN 18017-3 werden
dezentral über Einzelraumlüfter entlüftet. Die Zuluft erfolgt über Fassadenlüfter.“Fabrikat
Lunos e² 60 o. glw“. Die Innentüren erhalten einen Unterschnitt von max. 15 mm. Die Abluft in
der gesamte Wohnung erfolgt über Lunos Silvento 30/60 Ablüfter o. glw.. gemäß DIN 1946-
6... Planung und Ausführung gemäß Lüftungskonzept und technischer Vorgaben der
Verkäuferin. Die Wohnungen erhalten dezentrale kontrollierte Lüftungsanlage mit einer
Wärmerückgewinnung, Fabrikat Lunos e²60 o. glw., welche im Gegentakt arbeiten. Die
Lüftungsgeräte werden paarweise in den Wohn- und Schlafräumen gemäß Planung installiert.
Durch Querlüftung wird das Haus effektiv mit Frischluft durchströmt. Die Steuerung erfolgt über
das Gerät.
Lagerräume Kellergeschoss
Für die Lagerraume im Kellergeschoss ist ein Luftwechsel von 0,5 pro Tag vorgesehen, was
einer Auslegung des Ventilators auf 0,5 1/h entspricht. Die Regelung erfolgt über Außenluft-
temperatursensoren sowie Feuchtesensoren, die in den Raumen installiert sind (Helios FDR-
Regelung). Die Nachströmung der frischen Luft wird durch einen Zuluftventilator gewährleistet,
der gleichzeitig mit dem Abluftventilator aktiviert wird
RLT-Gerät Gewerbeflächen
Für die Gewerbeflache wird eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) mit Wärmerück-
gewinnung vorgesehen. Die Ermittlung des Volumenstroms erfolgt auf Basis der Luftwechsel-
zahl. Der berücksichtigte Wert betragt 4 m3/h pro m2 Nutzflache, um eine angemessene
Belüftung und ein komfortables Raumklima zu gewährleisten. Diese Maßnahme sorgt nicht nur
für eine effiziente Luftzirkulation, sondern tragt auch zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei,
in dem die Warme der abziehenden Luft zur Vorwärmung der Zuluft genutzt wird.
Lüftung Gewerbe
Für die Gewerbefläche wird eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) mit
Wärmerückgewinnung vorgesehen. Die Ermittlung des Volumenstroms erfolgt auf Basis der
Luftwechselzahl.
Der berücksichtigte Wert beträgt 4 m³/h pro m² Nutzfläche, um eine angemessene Belüftung
und ein komfortables Raumklima zu gewährleisten. Diese Maßnahme sorgt nicht nur für eine
effiziente Luftzirkulation, sondern trägt auch zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei, in-
dem die Wärme der abziehenden Luft zur Vorwärmung der Zuluft genutzt wird. Der
Übergabepunkt der Lüftungsleitung erfolgt an dem MÜK (Mieterübergabepunkt) mittels
Volumenstromregler in der Achse C3-C4/ CC-CD Gewerbeeinheit 1und der Gewerbeeinheit 2
an der Achse C8/CD vom Zentralkanal zum Lüftungsgerät. Der weitere Ausbau der internen
Lüftung ist durch den Mieter vorzunehmen.
Lüftung Reihenhäuser
Die Stadthäuser erhalten zum Feuchteschutz eine feuchtegeführte Lüftung über ein Aereco Außenbau-
teil-Luftdurchlass (ALD) oder glw. Mit ihr werden die Luftströme in den Räumen automatisch und rein
mechanisch an den tatsächlichen Frischluftbedarf angepasst.
Bäder der Mittelreihenhäuser sowie Abstellräume mit WM/TR nach DIN 18017-3 werden dezentral über
Einzelraumlüfter entlüftet. Zuluft über Unterschnitt max. 1,5 cm in den Türen. Gesamte Wohnung nach
DIN 1946-6. Lüfter in Stufe 1 max. 26 dB, z. B. Maico ER60EC, Helios ELS Ultra Silence, Lunos Silvento
30/60. Komponenten nach DIN 4719 bzw. DIN EN 13141. Planung und Ausführung gemäß Lüftungs-
konzept und technischer Vorgaben der Verkäuferin.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage und Transportwege:
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung.
Art / Lage der Lagerplätze:
Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk
funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend
aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu
erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG
zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans
erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die
Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für
Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im
Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach
Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine
geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen
und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen
Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein
und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend
ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten
Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante
Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft
sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und
eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden
Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
ist auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich.
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53
BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die
Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug.
Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der
Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten
Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für
die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden,
deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich,
fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und
Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen
auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht
nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften
getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu
beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende
Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen
vertraglich geregelt werden.
Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte
Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die
anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere
Einigung erfolgt - umgelegt.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und
Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem
AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche
Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt,
es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag
ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe
gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden,
wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren
Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart.
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende
zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins
als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen,
insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend
gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe
0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens
10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus
Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme
an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die
Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis
zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird
bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen
Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des
Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter
Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden
Protokolls.
Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den
AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter
Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN
hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin
vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist
dem AN dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert
werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung
oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw.,
sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens
4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen,
so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann.
Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der
Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird
generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart.
Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich
zu regeln.
Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst
wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim
AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben
des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden
kann.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine
Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße,
die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die
Durchschriften der AN.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte
und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach
dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile.
Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen.
Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen,
die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und
die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind.
Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat
der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug
auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs
der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich
mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung
einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um
vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.
Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf
den Planserver des AG hochzuladen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von
einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die
Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per
Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen
schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG
adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der
Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer
der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung,
beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart.
Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch
sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen,
sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu
unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern
gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation sämtlicher raumlufttechnischer Anlagen inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel.
Das Angebot umfasst alle erforderlichen Bearbeitungen sowie alle Lieferungen und Leistungen, die für die Erstellung der Gesamtleistung erforderlich sind. Auf vom Anbieter beabsichtigte Abweichungen von der geplanten Ausführung ist hinzuweisen. Abweichungen müssen vor Auftragsvergabe mit dem AG vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Planers.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch diese Leistungsbeschreibung bestimmt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf alle Punkte der jeweils geforderten Werke wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen und muss vom Bieter eigenverantwortlich geprüft werden.
Die Leistung ist erbracht, wenn geforderten Funktionen und Qualitäten erfüllt sind.
Der Bieter bestätigt durch Abgabe des Angebotes, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und den zu erbringenden Leistungen ausreichend Klarheit verschafft hat.
Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, dann sind sämtliche Teilleistungen komplett mit allen zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteilen zu liefern und einzubauen. Alle erforderlichen Bauteile für vollfunktionsfähige Anlagen sind mit den entsprechenden Einheitspreise abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. vorhandene Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem Leistungsverzeichnis abzuleiten sind, auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen.
Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen auch nicht zu Nachforderungen.
Die anzubietenden Einheitspreise sind als Netto-Preise in Euro einzutragen. Der Bieter hat die Angebotssumme entsprechend den Ausschreibungsunterlagen aufzugliedern. Die gültige Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen.
Dem AG ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen zu gewähren.
Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund,
werden nicht zusätzlich vergütet.
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe, spätestens jedoch bei Auftragserteilung, eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen.
Nachfolgende Leistungen, die durch den AN zu erbringen sind, verstehen sich als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
Anzeichnen und Einmessen von Schlitzen und Durchbrüchen sowie Kernbohrungen im Zusammenhang der vertraglich geschuldeten Leistungen, insofern diese von einem anderen Unternehmen ausgeführt werden
Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen
Schutz von Bau- und Anlagenteilen der eigenen Leistung sowie benachbarter Bauteile vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Ausführung der Arbeiten an Heiz- und Wassererwärmungsanlagen durch loses Abdecken oder Umwickeln der zu schützenden Bauteile mit geeigneten Schutzfolien. Der AN haftet für Beschädigungen an seinen Anlagen bis zur förmlichen Abnahme.
Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen in Trockenbauwänden etc., z.B Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen, Konsolen, Stützgerüste
Stemm-, Bohr - und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen
Lieferung und Einsetzen aller notwendigen Verbindungs- und Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben ect.) sowie von zugehörigen Bauteilen, z.B. Flansche, Profilverbinder, Steckverbinder ohne besondere Anforderungen, Dichtungen, Versteifungen für Luftleitungen, zu den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegenüber angrenzenden Bauteilen
Provisorische Maßnahmen zum vorzeitigen Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der förmlichen Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers.
Filterwechsel der Badablüfter und Fassadenlüfter nach Beendigung des Probebetriebs
Liefern der für die Druckprüfung, Probebetrieb und Inbetriebnahme nötigen Betriebsstoffe und Medien
Luftdichte Anschlüsse an angrenzende Bauteile
Die Inbetriebnahme der Anlage ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten
Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals
Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, wenn diese durch den Auftragnehmer verursacht wurden
Der AN trägt die Verantwortung für das Einmessen der vertraglich geschuldeten Anlagenteile gemäß Ausführungsplanung. Sollten dem AN Maße zur Installation fehlen, so sind diese vor Installation mit der örtlichen Bauleitung oder dem Fachplaner abzustimmen. Der AN hat seine Bauteile an den bauseits vorhandenen Meterrissen einzumessen.
Fotodokumentation der durch den AN ausgeführten Installationen im Bereich von Schächten, die verschlossen werden. Die Fotodokumentation ist in digitaler Form dem AG mit den Revisionsunterlagen zu übergeben.
Baustellen-Einrichtung und -Auflösung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen, sofern in den nachfolgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nichts anderes vorgegeben ist.
Aufenthalts- und Lagerräume hat der AN selbst zu stellen. Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten. Der Aufstellort der Mannschafts- und Materialcontainern o.ä. des AN muss mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden.
Baustellentoiletten werden bauseits zur Verfügung gestellt und sind sauber zu halten. Verschmutzungen durch nachweislich groben Missbrauch werden auf Kosten des Verursachers durch eine Reinigungsfirma beseitigt.
Alle Bohrungen zur allgemeinen Leitungsführung durch Decken und Wände bis zu einem Durchmesser von 25 mm werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Normen, Richtlinien, Merkblätter:
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neusten Fassungen.
Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen:
DIN 4065: Hinweisschilder
DIN 4102: Brandverhalten von Brandstoffen
DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
DIN 15599-1: Wärmedämmstoffe
DIN 18017: Lüftung von Bädern und Toilettenräumen
DIN 18379: Lüftungstechnische Anlagen
DIN 18382: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
DIN 18421: Wärmedämmung
DIN 23145: Wickelfalzrohre
DIN 24157: Blechkanäle
DIN 24191: Blechkanalformstücke
DIN EN 13053: Lüftung von Gebäuden
DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden
DIN EN 12098: MSR
VDI 2071: Wärmerückgewinnung
VDI 2076: Leistungsnachweis für Wärmetauscher
VDI 2079: Abnahmeprüfung an RLT-Anlagen
VDI 2081: Lärmminderung in RLT-Anlagen
VDI 2087: Lüftungskanäle
VDI 3525: Regelung von RLT-Anlagen
VDI 6022: Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen
Darüber hinaus gelten bzw. sind zu beachten:
die zugehörige Landesbauordnung sowie damit verbundene Gesetzesverordnungen und sonstige das Vorhaben betreffende behördliche Auflagen und Bestimmungen der betreffenden Gemeinde
alle erforderlichen Gewerke bezogenen DIN-Vorschriften und Regelwerke
die jeweiligen produktrelevanten Herstellerrichtlinien, soweit diese den gesetzlichen Vorgaben und einer fachgerechten Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
ggf. systembedingte Werkpläne und Vorgaben
Abnahmebedingungen des TÜV/Dekra bzw. Gewerbeaufsichtsamts
Alle technischen Bestimmungen der TRD
VDE-Brandschutz und alle gewerkeübergreifenden Maßnahmen
Es wird gefordert, dass eine voll funktionstüchtige Anlage gemäß dem heutigen Stand der Technik angeboten, geliefert und montiert wird.
Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten:
UVV - Unfallverhütungsvorschriften
GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands
BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Arbeitsstättenrichtlinien
AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Ausführung allgemein:
Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären.
Der AN führt während seiner Bautätigkeit ein Bautagebuch. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Nach Erfordernis und Ermessen der Objektüberwachung des AG sind zur Dokumentation der Baustelle Aufnahmen des Baustellenablaufs durch den AN anzufertigen und wöchentlich vorzulegen.
Die Ausführungsfristen richten sich bei Beauftragung nach dem gesondert zu vereinbarten Terminplan. Gegenfalls gelten die im Vergabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) als vereinbarte Vertragsfristen.
Arbeitsablauf:
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Werkstattbesuch und Kontrollen:
Dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen wird durch den AN gestattet, ggf. den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmers aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und der Fertigungsqualität zu überzeugen.
Befestigungen und Schallschutz:
Die Verlegvorschriften und Einbaurichtlinien der Hersteller sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Befestigung von Rohrleitungen und Geräten durch Schellen, Aufhängungen und desgleichen hat nur mittels Bohrungen und Metalldübel zu erfolgen.
Falls erforderlich, sind zusätzliche Verstrebungen, Träger, Halterungen durch Konsolen, etc. zu montieren. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Bei allen Rohr-, Kanalverlegungen ist besonders sorgfältig auf Schallisolierung, zwecks Schalldämmung zu achten. Schalldämmende Maßnahmen sind bei allen Schellen-, Wand- und Deckendurchführungen zu treffen.
Bei Wanddurchbrüchen sind geschlossene Isolier-Schläuche in der entsprechenden Isolierstärke zu verwenden. Es sind der Bauleitung entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen.
Hinweisschilder und Beschriftungen:
Es sind ausreichend Bezeichnungsschilder vorzusehen welche nicht gesondert vergütet werden. Die Schilder bestehen aus weißem Resopal mit schwarzer Schrift, Schilder werden mit passender Grundplatte aus
stabilem Stahlblech und Halter einschl. Anschweißen an die Rohrleitungen oder Anschrauben an Bauteile, bzw. bei kleinen Geräten, BSK, RSK, Pumpen, Armaturen etc. mittels Befestigung über Gliederketten dauerhaft
befestigt bzw. angehängt. Schilder ankleben ist nicht gestattet.
Beschriftung nach Abstimmung mit dem AG bzw. Fachplaner. Dieses wird nicht gesondert vergütet.
Brandschutz:
Alle Durchführungen im Bereich von Brandabschnitten sind nach DIN zu verschließen. An allen Brandschottungen sind entsprechende Kennzeichnungen anzubringen. Die Kennzeichnungen werden nicht gesondert vergütet.
Bezeichnungsschild, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, mit mehrzeiliger Beschriftung, Schild aus mehrschichtigem Kunststoff, mit eingesteckten Schriftleisten Schrift in Kunststoffleisten graviert und geschwärzt, Höhe = ca. 52 mm, Breite = ca. 74 mm.
Inbetriebnahme:
Die Inbetriebsetzung der Anlage ist entsprechend den Vorschriften der Versorgungsunternehmen durchzuführen.
Die termingerechte Anmeldung obliegt dem Auftragnehmer.
Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendigen Anträge / Antragsunterlagen an die zuständigen Genehmigungsbehörden sind seitens des Auftragnehmer termin- und fristgerecht dem Bauherrn bzw. dessen
Beauftragtem ohne Entgelt zu liefern bzw. zwecks Weiterleitung zu übergeben.
Mit Inbetriebnahme der Anlagen sind alle Einstellungen vom Auftragnehmer vorzunehmen (z.B. Reinigung der Kanäle, Druckproben, einregulieren der Volumenströme etc). Diese Leistungen sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Probebetrieb aller lufttechnischen Anlagen mit Durchführung von Funktionskontrollen mit Erstellung von Protokollen, Überprüfung der Luftmengen sowie Festhalten der Messungen in Protokollen.
Der Probebetrieb ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der Fachingenieur ist hierzu einzuladen.
Die Meßprotokolle sind unaufgefordert oder Bauleitung vorzulegen.
Diese behält sich stichprobenartige Kontrollen vor, bei der die Ergebnisse vorzumessen sind.
Der AN hat die erforderlichen Meßgeräte eigenverantwortlich und ohne Extra-Vergütung für vorgenannte Leistung zur Verfügung zu stellen.
Unterlagen und Protokolle sind dem Auftraggeber in digitaler Form zu übergeben.
Gerüste:
Die Fassaden des Gebäudes werden bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet. Für die Ausführung der eigenen Leistungen hat der AN alle von ihm benötigten
Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste, auch mit einer Belagsfläche > 2 m, zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung seiner Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und
ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für die Dauer der Nutzung ist der AN allein für die Verkehrs- und Unfallsicherheit seiner Gerüste verantwortlich. Die Nutzung der seitens des AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerke zu gestatten.
Produkte und Gleichwertigkeit:
Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden.
Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angbebotsbagbe unaufgefordert Qualitätsnachweise der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als vertraglich vereinbart.
Wenn nicht in den nachfolgenden Positionen anders beschrieben sind die ausgeschriebenen Produkte gemäß den nachfolgenden Beschreibungen und Qualitäten anzubieten.
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WICKELFALZROHRE:
Wickelfalzrohr, Spiralfalzrohr und Formteile aus verzinktem Stahlblech.
Luftführungsrohre und Formteile mit verzinkter Tragkonstruktion aus Profilstahl,
zur Auflage/Aufhängung des Luftleitungssystems,
einschl. Gewindestangen und Befestigungsschrauben mit zugelassenen Dübeln,
oder entsprechendes Befestigungsmaterial für rohbauseitige Ankerschienen,
einschl. der zur Befestigung notwendigen Bohrarbeiten,
mit schalldämmender Zwischenlage aus Profilgummiband.
Die Ausführung in Stahl verzinkt gemäß DIN 17162 Teil 1,
als Wickelfalzrohr nach DIN 24 145, Dichtheitsklasse B nach DIN 24 147 Teil 1,
Rohrstöße mit Steckmuffen bzw. Nippel mit Doppellippendichtung aus EPDM,
Formteile mit Gummilippendichtung, einschl. aller Ausschnitte,
einschl. der notwendigen Luftverteilklappen mit entsprechendern Feststellvorrichtung,
inkl. der erforderlichen Reinigungsöffnungen sowie wiederverschließbaren Messöffnungen.
Im Bereich von Wand- und Deckendurchführungen ohne Brandschutz sind die
Wickelfalzrohre mit reisfestem Isolierstoff zu ummanteln,
welche den Schallschutz nach DIN 4109 sicherstellen und eine Körperschallübertragung
verhindern.
Die Zu-, Ab-, Fort- und Außenluftkanäle sind gemäß DIN in Farbe,
Durchflussmedium und Fließrichtung zu beschriften.
Die Beschriftung erfolgt im Abstand von 5,0 m.
Bei Räumen, welche 5,0 m in der Durchquerung unterschreiten,
wird die Markierung bei Ein- und Ausgang des Raumes vorgenommen.
Die Beschriftung erstreckt sich auf die freiliegenden Kanäle z.B. im Tiefgeschoss.
In Technikräumen ist eine Beschriftung alle 3 m vorzunehmen,
mindestens jedoch in jeder waagerechten und senkrechten Leitung einmal.
Das Kanalsystem ist vor Verschmutzung zu schützen.
Alle Öffnungen sind entsprechend provisorisch zu schließen.
Die Kanaleinheitspreise müssen dieses einschließen.
Die Vorschriften der VDI 6022 sind zwingend einzuhalten.
Montagehöhen: bis ca. 3,0 m
Produkt der Planung: Lindab Safe o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
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Gleichwertigkeitskriterien:
Die Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung beschreibt alle CE-zertifizierten Einbauarten inklusive der Leistungsklasse bis EI 240 S nach EN 13501-3 und die wesentlichen Merkmale von zumindest zulässiger Baugröße und Tragkonstruktion
Die hygienischen Anforderungen gemäß VDI 6022-1, VDI 3803-1, DIN 1946-4
DIN EN 13779 sowie der Ö-Norm H 6020 und H 6021 und SWKI werden erfüllt
CE-gekennzeichnet und somit brandschutztechnisch geprüft nach EU-Verordnung 305/2011 und bewertet nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
CE-zertifizierter Nasseinbau im Abstand = 60 mm zwischen 2 Brandschutzklappen (Flansch an Flansch)
Kombinierter Einbau mit FKRS-EU und FKR-EU in massive Wände und Decken, Leichtbauwände, Schachtwände sowie Holzständer- und Holzfachwerkwände bis 1,2 m² Gesamtbrandschutzklappenfläche
Zwei Revisionsöffnungen Ø110 mm, mit Bajonettverschluss (werkzeuglos zu öffnen)
Druckverlust < 15 Pa bei Referenzgröße 400 × 200 mm und 6 m/s Anströmgeschwindigkeit
Schallleistung < 38 dB (A) bei Referenzgröße 400 × 200 mm und 6 m/s Anströmgeschwindigkeit
Mehrfachbelegung bis 4,8 m², Gesamtbrandschutzklappenfläche in massive Wände und Decken, Leichtbauwände sowie Holzständer- und Holzfachwerkwände
4-fach-Anordnung bis 4,8 m² mit gemeinsamen Luftkanal in massiven Wänden, Leichtbauwände sowie Holzständer- und Holzfachwerkwände
Mehrfachbelegung bis 2,4 m², Gesamtbrandschutzklappenfläche in massive Wände und Decken, Leichtbauwände sowie Holzständer- und Holzfachwerkwände
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Nachhaltigkeitsanforderungen DGNB Silber 1.) Allgemeine Vorgaben und Hinweise
Das Bauvorhaben wird im Sinne des DGNB als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt (Umweltverträglichkeit Bauprodukte, Qualität der Ausführung, Schadstoffverzicht u. Minimierung Umweltbelastungen durch Baustelle).
Nach Fertigstellung soll das Gebäude die DGNB-Zertifizierungsstufe Silber sowie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in der Stufe QNG-PLUS erreichen. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Anforderungen des QNG-PLUS Siegels einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Bauprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft sowie der Schadstoffvermeidung. Alle bauausführenden Firmen müssen nach Abschluss ihrer Leistungen bestätigen, dass alle eingesetzten Materialien und Produkte den Anforderungen des QNG PLUS entsprechen.
2.) Deklaration & Freigabe
Alle Produkte sind mindestens 21 Tage vor Bestellung o. zum Vergabegespräch durch den Unternehmer digital vorzulegen (Produkt-/Technische-/ Sicherheitsdatenblätter oder Herstellererklärungen). Nach Vorlage u. Prüfung anhand Datenblätter/ Umweltdeklarationen werden die Produkte auftraggeberseitig freigegeben. Es dürfen ausschließlich freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden.
Sollten sich während der Bauausführung Produktänderungen ergeben, ist für das Alternativprodukt erneut unverzüglich die Freigabe durch den Auftraggeber einzuholen. Bei generellen Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Sollte der Anbieter nicht freigegebene Produkte verwenden, besteht die Möglichkeit einer „Freimessung“. Da diese mit Arbeitsaufwand verbunden ist, werden die Kosten hierfür dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Können die Anforderungen durch die Freimessung nicht nachgewiesen werden, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen u. auszutauschen.
3.) Umweltverträgliche Materialwahl und Schadstoffvermeidung
Hier sind sowohl die Anforderungen der DGNB sowie die besonderen Anforderungen des QNG zu beachten.
Alle Produkte mit Sicherheitsdatenblättern sind grundsätzlich im Vorfeld zu deklarieren (auch, wenn im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Anforderungen genannt sind). Folgende Mindestanfor-derungen gelten für die Materialauswahl im gesamten Projekt:
Polyurethan-Produkte: PU-Systeme dürfen höchstens GISCODE PU10 oder RU1 entsprechen
Epoxidharz-Produkte: RE-Systeme sind nur in den GISCODE-Klassen RE05 oder RE20 zulässig
Lacke und Farben (nicht-mineralische Untergründe): Vor Ort eingesetzte Beschichtungen dürfen einen VOC-Gehalt < 10 % aufweisen
Farben und Beschichtungen (mineralische Untergründe): Es sind nur Produkte mit ELF-Zertifikat zu verwenden
Bitumenprodukte: Nur Verwendung von Bitumen mit GISCODE BBP10
Geschäumte Dämmstoffe: Keine Verwendung von (teil-)halogenierten Treibmitteln in Dämmstoffschäumen
Kunststoffe: Keine Verwendung von Kunststoffen mit Stabilisatoren auf Basis von Blei-, Cad-mium- oder Zinnverbindungen
Holzöle: Nur Verwendung von Ölprodukten mit GISCODE Ö10
PU-Montageschäume: Nur zulässig für Fugen in Wärmedämm-Verbundsystemen, sofern bauaufsichtlich zugelassen (abZ)
Ausschluss von Halogenen
Vermeidung von Baustoffen, die im Brandfall zu ätzenden oder zersetzenden Rauchgasen führen.
Grundsätzlich gilt bei Schadstoffen: maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung mit sensibilisierenden, humantoxischen oder umweltgefähr-denden Eigenschaften oder besonders besorgniserregende Stoffe.
In der Tabelle des QNG-Anhangdokumentes 313 sind die Grenzwerte der zu beachtenden Schad-stoffe für jede relevante Bauproduktgruppe detailliert aufgeführt (https://www.qng.info/qng/qng-anforderungen/qng-siegeldokumente/).
Nach Fertigstellung wird als Voraussetzung für die angestrebte Zertifizierung der Einsatz unbedenklicher Baustoffe usw. darüber hinaus durch eine Schadstoffmessung Innenraum belegt.
4.) Nachhaltige Materialgewinnung
Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC oder PEFC Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat haben. Es ist die Lieferkette (CoC) sicherzustellen und nach-zuweisen. Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde. Wird zertifiziertes Material auf den Platz oder ins Werk des Verarbeiters geliefert und dort abgelängt, zugeschnitten, gelagert oder verarbeitet (z.B. Vorfertigung), muss der Unternehmer/Firma nach PEFC zertifiziert sein, da hier sonst die FSC/PEFC konforme Lieferkette unterbrochen wird.
Nach Möglichkeit sollte der Beton CSC (Concrete Sustainability Council) zertifiziert sein.
5.) Baustelle
Anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren. Es wird eine lärmarme Baustelle angestrebt (soweit technisch möglich: lärmarme Baumaschinen/ Geräte; Schutzzeiten Wochentag 20:00 bis 6:00 Uhr/ Wochenende Baustellenlärm prinzipiell ausschließen). Stäube sind an der Entstehungs-stelle möglichst vollständig zu erfassen und zu entsorgen (Feucht-/o. Nassabsaugung). Staubausbreitung auf andere Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtungen zu schützen.
Der Boden darf nicht chemische verunreinigt/ kontaminiert werden. Keiner mit folgenden H-Sätzen und Gefahrensymbol gekennzeichneter Stoff darf in Kontakt mit der Umwelt kommen:
H300, H310, H330 Akute Toxizität
H340 Keimzell-Mutagenität Muta. 1A
/ 1B
H341 Keimzell-Mutagenität Muta.2
H350 Karzinogenität Carc. 1A / 1B
H351 Karzinogenität Carc. 2
H360 Reproduktionstoxizität Rep.
1A /1B
H361 Reproduktionstoxizität Rep.
1A /1B
H400 akut gewässergefährdend
H400, H410, H411, H412, H413 chronisch gewässergefährdend
H420 Ozonschicht schädigend
H334 Sensibilisierung der Atemwege
H317 Sensibilisierung der Haut
PTB-Eigenschaft persistent, bioakkumulierend
und toxisch
vPvB-Eigenschaft sehr persistent und sehr
bioakkumulierend
Zur Sicherstellung der Nachweisführung gemäß DGNB werden folgende Konzepte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind verpflichtend einzuhalten:
Abfallarme Baustelle
Lärmarme Baustelle
Staubarme Baustelle
Boden- und Grundwasserschutz
Alle vorgenannten Maßnahmen zur emissionsarmen Baustelle (Abfall, Lärm, Staub, Boden/Wasser) sind dem Baustellenpersonal bekannt zu machen. Relevante Gewerke sind vor Arbeitsbeginn über die Konzepte und einzuhaltenden Maßnahmen zu unterweisen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist regelmäßig vor Ort zu überprüfen.
6.) Abschluss Bauleistung
Nach Abschluss der Bauleistung hat der Unternehmer die verbauten Produkte gesamtheitlich zu de-klarieren, also alle Produktdatenblätter etc. gesammelt einzureichen. Es ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen (kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Mindermengen ergänzt werden). Eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung ist außerdem erforderlich (s. o. Pkt. 1).
Darüber hinaus sind ggf. Nutzungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen zu den verwendeten Bauprodukten vorzulegen. Diese können im Einzelfall alternativ durch abgeschlossene und dokumentierte Wartungsverträge ersetzt werden.
a.) Allgemeines
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten unter Berücksichtigung der DGNB-Kriterien für nachhaltige Baustellen durchzuführen. Ziel ist die Erreichung der DGNB-Zertifizierungsstufe Silber im Bereich Ressourcenschutz, Umweltverträglichkeit, Emissionsreduktion, Qualitätssiche-rung sowie Gesundheit und Arbeitsschutz.
b.) Anforderungen an Ressourcenschutz und Materialeffizienz
Wiederverwendung von ausgehobenem Bodenmaterial, sofern technisch möglich und umweltverträglich
Vermeidung von Materialverschwendung und Abfall, inklusive eines Nachweises über die fachgerechte Entsorgung und Verwertung von Abfällen
Minimierung des Bodenverbrauchs durch gezielte Planung der Baugruben und Verkehrsflächen
Im Sinne der Rückbaufähigkeit am potenziellen Lebensende eines Materials oder Produktes sollte auf den Einsatz von Kleber nach Möglichkeit verzichtet werden.
c.) Umwelt- und Bodenschutz
Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtung und Erosionsschäden während der Bauphase
Keine Einbringung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser
Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung, z.B. durch Versickerungsmaßnahmen und Schutz von Grundwasserflächen
d.) Emissionen und Energieeffizienz
Einsatz emissionsarmer Maschinen und Geräte, die den aktuellen Emissionsstandards entsprechen (z.B. EU-Stufe V oder besser)
Optimierung der Baustellenlogistik, um Transportwege kurz zu halten und Emissionen zu reduzieren
Zur Vermeidung von Umweltwirkungen aus Transporten sollen bevorzugt regionale Produkte und Materialien genutzt werden.
Dokumentation des Energieverbrauchs und der Emissionen im Rahmen der Bauausführung und Bereitstellung dieser Daten für das Nachhaltigkeitsmanagement
e.) Qualitätssicherung und Bauausführung
Einhaltung der technischen Ausführungsstandards und nachhaltigen Bauverfahren
Durchführung regelmäßiger Qualitätskontrollen während der Bauarbeiten
Nachweis der Einhaltung der DGNB-Anforderungen durch Baustellenberichte, Fotodokumentation und ggf. externe Audits
Für Beschichtungen (Farben, Grundierungen, dekorative Spachtel und Q-Spachtel, Tiefengrund,
Bodenbeschichtungen ohne spezielle Beständigkeitsanforderrungen sowie Betonlasuren) auf überwiegend
mineralischen Untergründen im Innenraum gilt: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder
RAL-UZ 102 (SVOC)
Für beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Tischlerplatten, Furnierplatten,
Faserplatten gilt: RAL UZ 76 oder Formaldehyd ≤ 0,05 ppm (≤ 0,062 mg/m³) in Prüfkammer oder
unbeschichtete Platte ≤ 3,0 mg HCHO/100g
Für alle Hölzer und Holzprodukte gilt: FSC- oder PEFC-Zertifikat und Handelszertifikat (CoC) notwendig
f.) Gesundheit, Arbeitsschutz und Soziales
Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzvorschriften
Maßnahmen zur Minimierung von Lärm, Staub und sonstigen Beeinträchtigungen für Anwohner und Beschäftigte
Schulung des Baustellenpersonals zu Nachhaltigkeits- und Sicherheitsaspekten
g.) Nachweisführung
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Maßnahmen und Anforderungen dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst:
Baustellenberichte mit Angaben zu Ressourceneinsatz, Abfallmanagement, Energieverbrauch und Emissionen
Nachweise über Schulungen und Arbeitsschutzmaßnahmen
Berichte zu Audits oder Kontrollen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
h.) Zusammenarbeit
Eine enge Abstimmung mit dem Nachhaltigkeitskoordinator der Bauherrschaft ist sicherzustellen, um die Erreichung der DGNB-Silber-Zertifizierung zu gewährleisten.
7.) Schlusserklärung
Der Bieter erklärt mit Vertragsunterzeichnung, dass ihm bewusst ist, dass das Gebäude die DGNB-Zertifizierungsstufe Silber sowie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in der Stufe QNG-PLUS erreichen soll und er sich mit den zuvor genannten Zertifizierungsanforderungen befasst hat, diese verstanden hat und in seiner Angebotskalkulation berücksichtigt hat. Der Bieter ist sich zudem bewusst, dass Abweichungen von den zuvor benannten Anforderungen dazu führen können, dass die Bewilligung von Fördermitteln gefährdet wird und im schlimmsten Fall nicht geltend gemacht werden können.
Nachhaltigkeitsanforderungen DGNB Silber
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann:
Ausführungsplanung Architekt seitens LRW Architekten und Stadtplaner für Hochbau mbB:
Lageplan:
BBH_AUS_2_XX_LP_00_0051_A_VOR_Lageplan Baustraße mit Endausbauhöhen
Grundrisse Untergeschoss:
BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0001_H_FRG_Grundriss UG Übersichtplan
BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0013_H_FRG_Grundriss UG (Reihenhäuser)
BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0012_I_FRG_Grundriss UG (Haus C)
BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0011_H_FRG_Grundriss UG (Haus B+C)
BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0010_H_FRG_Grundriss UG (Haus A+B)
Grundrisse Haus A:
BBH_AC2_5_A1_GR_DA_0025_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus A
BBH_AC2_5_A1_GR_04_0024_D_GPR_Grundriss 4.OG Haus A
BBH_AC2_5_A1_GR_03_0023_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus A
BBH_AC2_5_A1_GR_02_0022_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus A
BBH_AC2_5_A1_GR_01_0021_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus A
BBH_AC2_5_A1_GR_00_0020_D_GPR_Grundriss EG Haus A
Grundrisse Haus B1:
BBH_AC2_5_B1_GR_DA_0035_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus B1
BBH_AC2_5_B1_GR_04_0034_D_GPR_Grundriss 4.OG Haus B1
BBH_AC2_5_B1_GR_03_0033_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus B1
BBH_AC2_5_B1_GR_02_0032_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus B1
BBH_AC2_5_B1_GR_01_0031_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus B1
BBH_AC2_5_B1_GR_00_0030_D_GPR_Grundriss EG Haus B1
Grundrisse Haus B2:
BBH_AC2_5_B2_GR_DA_0044_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus B2
BBH_AC2_5_B2_GR_03_0043_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus B2
BBH_AC2_5_B2_GR_02_0042_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus B2
BBH_AC2_5_B2_GR_01_0041_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus B2
BBH_AC2_5_B2_GR_00_0040_D_GPR_Grundriss EG Haus B2
Grundrisse Haus C1:
BBH_AC2_5_C1_GR_DA_0054_E_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus C1
BBH_AC2_5_C1_GR_03_0053_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus C1
BBH_AC2_5_C1_GR_02_0052_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus C1
BBH_AC2_5_C1_GR_01_0051_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus C1
BBH_AC2_5_C1_GR_00_0050_D_GPR_Grundriss EG Haus C1
Grundrisse Haus C2:
BBH_AC2_5_C2_GR_DA_0068_D_VOR_Grundriss Dachaufsicht Haus C2
BBH_AC2_5_C2_GR_06_0067_D_VOR_Grundriss 6.OG Haus C2
BBH_AC2_5_C2_GR_05_0065_D_GPR_Grundriss 5.OG Haus C2
BBH_AC2_5_C2_GR_04_0064_D_GPR_Grundriss 4.OG Haus C2
BBH_AC2_5_C2_GR_03_0063_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus C2
BBH_AC2_5_C2_GR_02_0062_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus C2
BBH_AC2_5_C2_GR_01_0061_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus C2
BBH_AC2_5_C2_GR_00_0060_D_GPR_Grundriss EG Haus C2
Grundrisse Haus D:
BBH_AC2_5_RH_GR_DA_0073_C_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus D
BBH_AC2_5_RH_GR_02_0072_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus D
BBH_AC2_5_RH_GR_01_0071_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus D
BBH_AC2_5_RH_GR_00_0070_D_GPR_Grundriss EG Haus D
Übersichtspläne:
BBH_AC2_5_XX_GR_DA_0009_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Übersichtsplan
BBH_AC2_5_XX_GR_06_0008_D_GPR_Grundriss 6.OG Übersichtsplan
BBH_AC2_5_XX_GR_05_0007_D_GPR_Grundriss 5.OG Übersichtsplan
BBH_AC2_5_XX_GR_04_0006_D_GPR_Grundriss 4.OG Übersichtsplan
BBH_AC2_5_XX_GR_03_0005_D_GPR_Grundriss 3.OG Übersichtsplan
BBH_AC2_5_XX_GR_02_0004_D_GPR_Grundriss 2.OG Übersichtsplan
BBH_AC2_5_XX_GR_01_0003_D_GPR_Grundriss 1.OG Übersichtsplan
BBH_AC2_5_XX_GR_00_0002_D_GPR_Grundriss EG Übersichtsplan
Schnitte:
BBH_AC2_5_RH_AS_EE_0087_-_VOR_Schnitt EE - Haus D
BBH_AC2_5_RH_AS_DD_0086_-_VOR_Schnitt DD - Haus D
BBH_AC2_5_C1_AS_BB_0083_-_VOR_Schnitt BB - Haus C2
BBH_AC2_5_C1_AS_AA_0081_A_GPR_Schnitt AA - Haus C1 und C2
BBH_AC2_5_B2_AS_CC_0085_A_GPR_Schnitt CC - Haus B2
BBH_AC2_5_B2_AS_BB_0080_B_GPR_Schnitt AA - Haus B2
BBH_AC2_5_B1_AS_CC_0084_A_GPR_Schnitt CC - Haus B1
BBH_AC2_5_A1_AS_BB_0082_A_GPR_Schnitt BB - Haus A
TGA-Planung seitens Heise + Baumgart:
Lüftungstechnik Haus A:
BBH_RLT_5_A1_GR_00_3011_C_ZFR
BBH_RLT_5_A1_GR_01_3021_B_ZFR
BBH_RLT_5_A1_GR_02_3031_B_ZFR
BBH_RLT_5_A1_GR_03_3041_B_ZFR
BBH_RLT_5_A1_GR_04_3051_B_ZFR
BBH_RLT_5_A1_GR_U1_3001_D_ZFR
BBH_RLT_5_A1_LF_XX_3101_C_ZFR
Heizungstechnik Haus B1:
BBH_RLT_5_B1_GR_00_3012_C_ZFR
BBH_RLT_5_B1_GR_01_3022_B_ZFR
BBH_RLT_5_B1_GR_02_3032_B_ZFR
BBH_RLT_5_B1_GR_03_3042_B_ZFR
BBH_RLT_5_B1_GR_04_3052_B_ZFR
BBH_RLT_5_B1_GR_U1_3002_D_ZFR
BBH_RLT_5_B1_LF_XX_3102_C_ZFR
Heizungstechnik Haus B2:
BBH_RLT_5_B2_GR_00_3013_C_FRG
BBH_RLT_5_B2_GR_01_3023_B_FRG
BBH_RLT_5_B2_GR_02_3033_B_FRG
BBH_RLT_5_B2_GR_03_3043_B_FRG
BBH_RLT_5_B2_GR_U1_3003_D_ZFR
BBH_RLT_5_B2_LF_XX_3103_C_GPR
Heizungstechnik Haus C1:
BBH_RLT_5_C1_GR_00_3014_C_GPR
BBH_RLT_5_C1_GR_01_3024_B_GPR
BBH_RLT_5_C1_GR_02_3034_B_GPR
BBH_RLT_5_C1_GR_03_3044_B_GPR
BBH_RLT_5_C1_GR_U1_3004_D_GPR
BBH_RLT_5_C1_LF_XX_3104_C_GPR
Heizungstechnik Haus C2:
BBH_RLT_5_C2_GR_00_3015_C_GPR
BBH_RLT_5_C2_GR_01_3025_B_GPR
BBH_RLT_5_C2_GR_02_3035_B_GPR
BBH_RLT_5_C2_GR_03_3045_B_GPR
BBH_RLT_5_C2_GR_04_3055_B_GPR
BBH_RLT_5_C2_GR_05_3065_B_GPR
BBH_RLT_5_C2_GR_06_3075_B_GPR
BBH_RLT_5_C2_GR_U1_3005_D_GPR
BBH_RLT_5_C2_LF_XX_3105_C_GPR
Heizungstechnik Reihenhäuser:
BBH_RLT_5_RH_GR_00_3016_C_GPR
BBH_RLT_5_RH_GR_01_3026_B_GPR
BBH_RLT_5_RH_GR_02_3036_B_GPR
BBH_RLT_5_RH_LF_XX_3106_C_GPR
Heizungstechnik Übersichtspläne:
BBH_RLT_5_XX_GR_00_3010_C_GPR
BBH_RLT_5_XX_GR_01_3020_B_GPR
BBH_RLT_5_XX_GR_02_3030_B_GPR
BBH_RLT_5_XX_GR_03_3040_B_GPR
BBH_RLT_5_XX_GR_04_3050_B_GPR
BBH_RLT_5_XX_GR_05_3060_B_GPR
BBH_RLT_5_XX_GR_06_3070_B_GPR
BBH_RLT_5_XX_GR_U1_3000_D_GPR
Koordinationspläne:
BBH_TKO_5_A1_GR_DA_7061_B_VOR
BBH_TKO_5_B1_GR_DA_7062_B_VOR
BBH_TKO_5_B2_GR_DA_7053_B_VOR
BBH_TKO_5_C1_GR_DA_7054_B_VOR
BBH_TKO_5_C2_GR_DA_7085_B_VOR
BBH_TKO_5_RH_GR_XX_7100_A_ZFR
BBH_TKO_5_XX_GR_00_7010_A_VOR
BBH_TKO_5_XX_GR_01_7020_A_VOR
BBH_TKO_5_XX_GR_02_7030_A_VOR
BBH_TKO_5_XX_GR_03_7040_A_VOR
BBH_TKO_5_XX_GR_04_7050_A_VOR
BBH_TKO_5_XX_GR_05_7060_A_VOR
BBH_TKO_5_XX_GR_06_7070_A_VOR
BBH_TKO_5_XX_GR_DA_7080_B_VOR
Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver des AG und
verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass die Planungsunterlagen
nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
01 Lüftung Untergeschoss
01
Lüftung Untergeschoss
Kellerlüftung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kellerlüftung
01.__.0010 Rohrventilator DN125 Multivent-Rohrventilator EC
1-PH 230 V 50/60 Hz, regelbar, DN 125
Ausschwenkbarer EC-Rohrventilator mit hoher Druck- und Volumenleistung, für den raumsparenden Einbau in den Rohr-
verlauf. Gehäuse aus schlag- und korrosionsfestem Kunststoff, Farbe hellgrau, mit angeformter Montagekonsole für einfache Installation an Wand oder Decke sowie den Norm-Rohr-Durchmessern entsprechende Ansaug- und Ausblasstutzen. Durch Lösen der Spannbügel ist die Ventilatoreinheit mit Klemmkasten in jede Position drehbar
und zur Wartung und Reinigung herausnehmbar. Lieferung inkl. Dübel und Schrauben. Optimiertes Laufrad für hohe Druck und Volumenleistung, aus hochwertigem Kunststoff. Für gräuscharmen Lauf dynamisch ausgewuchtet.
Antrieb durch energiesparenden, drehzahlsteuerbaren EC-Außenläufermotor mit höchstem Wirkungsgrad. Wartungs- und funkstörungsfrei, kugelgelagert. Integrierte elektronische Temperaturüberwachung für EC-Motor und Elektronik.
Im Lieferumfang ist ein Potentiometer für die Einstellung der Steuerspannung und dadurch einer beliebigen Ventilatordrehzahl zwischen min. und max. Drehzahl enthalten. Stufenlose Drehzahlsteuerung mit externem Potentiometer oder stufenlose Drehzahlregelung mit Universal Regelsystem EUR-EC. Anschluss über geräumigen Klemmenkasten (IP45)
außen am Gehäuse in jede Position drehbar.
Vol.str. bei 0 Pa: 360 m3/h
Max. Druckerhöhung: 300 Pa
Druckerh. Betriebspkt: Pa
Fördermitteldichte: 1.2 Kg/m3
Drehzahl: 3600 1/min
aufgenomm.Leistung: 0,039 kW
Gewicht: 1,8 kg
Schalldruck Gehäuse abstrahlung dB(A) in 1m 44 dB(A)
Spannung: 230 Volt
Stromaufnahme: 0,38 Amp
Frequenz: 50/60 Hz
Isolierklasse: F
Schutzart: IP45
liefern, intern verkabeln und nach Herstellervorgaben montieren
die bauseitig gestellte Verkabelung ist zu kontrollieren
Fabrikat/Typ der Planung: Helios MV EC 125
Bestell-Nr.: 06032
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
01.__.0010
Rohrventilator DN125
4.00
Stck
01.__.0020 Rohrventilator DN160 MV EC 160
Multivent-Rohrventilator EC
1-PH 230 V 50/60 Hz, regelbar, DN 160
Ausschwenkbarer EC-Rohrventilator mit hoher Druck- und Volumenleistung, für den raumsparenden Einbau in den Rohr-
verlauf.
Gehäuse aus schlag- und korrosionsfestem Kunststoff, Farbe hellgrau, mit angeformter Montagekonsole für einfache Installation an Wand oder Decke sowie den Norm-Rohr-Durchmessern entsprechende Ansaug- und Ausblasstutzen. Durch Lösen der Spannbügel ist die Ventilatoreinheit mit Klemmkasten in jede Position drehbar
und zur Wartung und Reinigung herausnehmbar.
Lieferung inkl. Dübel und Schrauben.
Optimiertes Laufrad für hohe Druck und Volumenleistung, aus hochwertigem Kunststoff. Für gräuscharmen Lauf dynamisch ausgewuchtet. Antrieb durch energiesparenden, drehzahlsteuerbaren EC-Außenläufermotor mit höchstem Wirkungsgrad. Wartungs- und funkstörungsfrei, kugelgelagert.
Integrierte elektronische Temperaturüberwachung für EC-Motor und Elektronik. Im Lieferumfang ist ein Potentio-
meter für die Einstellung der Steuerspannung und dadurch einer beliebigen Ventilatordrehzahl zwischen min. und
max. Drehzahl enthalten. Stufenlose Drehzahlsteuerung mit externem Potentiometer oder stufenlose
Drehzahlregelung mit Universal Regelsystem EUR-EC. Anschluss über geräumigen Klemmenkasten (IP45)
außen am Gehäuse in jede Position drehbar.
Vol.str. bei 0 Pa 620 m3/h
Max. Druckerhöhung: 490 Pa
Druckerh. Betriebspkt: Pa
Fördermitteldichte: 1.2 Kg/m3
Drehzahl: 3530 1/min
aufgenomm.Leistung: 0,068 kW
Gewicht. 2,1 kg
Schalldruck Gehäuse abstrahlung dB(A) in 1m: 49 dB(A)
Spannung: 230 Volt
Stromaufnahme: 0,62 Amp
Frequenz: 50/60 Hz
Isolierklasse: F
Schutzart: IP45
liefern, intern verkabeln und nach Herstellervorgaben montieren
die bauseitig gestellte Verkabelung ist zu kontrollieren
Fabrikat/Typ der Planung: Helios MV EC 160
Bestell-Nr.: 06033
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
01.__.0020
Rohrventilator DN160
8.00
Stck
01.__.0030 Flexibler Rohrschalldämpfer DN 125 Robuste Ausführung aus flexiblem Aluminiumrohr.
Perforierte Innenauskleidung mit harzgebundener Schalldämmpackung in ca. 50 mm Stärke. Beidseitig mit Steckstutzen, die ins Rohr eingeschoben werden können oder mittels Befestigungsmanschette BM an Ventilator bzw. Rohr angeschlossen werden. Bei der Anlagenberechnung muß der 4-fache Rohrreibungswiderstand berücksichtigt werden.
liefern und montieren einschließlich Zubehör
Fabrikat/Typ der Planung: Helios FSD 125, Bestell-Nr.: 00677 o. glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0030
Flexibler Rohrschalldämpfer DN 125
3.00
Stck
01.__.0040 Flexibler Rohrschalldämpfer DN 160 Robuste Ausführung aus flexiblem Aluminiumrohr.
Perforierte Innenauskleidung mit harzgebundener Schalldämmpackung in ca. 50 mm Stärke. Beidseitig mit Steckstutzen, die ins Rohr eingeschoben werden können oder mittels Befestigungsmanschette BM an Ventilator bzw. Rohr angeschlossen werden. Bei der Anlagenberechnung muß der 4-fache Rohrreibungswiderstand berücksichtigt werden.
liefern und montieren einschließlich Zubehör
Fabrikat/Typ der Planung: Helios FSD 160, Bestell-Nr.: 00678 o. gwl.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0040
Flexibler Rohrschalldämpfer DN 160
3.00
Stck
01.__.0050 Taupunktsteuerung Messung der absoluten Feuchte der Raumluft z.B.Keller) und der Außenluft Ansteuerung von Lüftern bei Erreichender Entfeuchtungsbedingung Dauerlüftung oder Intervalllüftung
Sollwert für Raumfeuchte r.H und Minimale Raumlufttemperatur einstellbar.
Über integrierte Wochenzeitschaltuhr Regelung Ausschaltbar. Manuelle Lüftung über einen Schalteingang. Einstellbare Grundlüftung. Alle Einstellungen über App einstellbar.
Freigabe bzw. Einschalten der Lüftung mittels potentialfreien Kontakts Relais)oder über ein 0-10V Ausgang.
Ansteuerung von EC- oder AC-Lüftern. Luftfeuchteregulierung insbesondere von Keller- und Erdgeschoß-Räumen durch Absolut Feuchtedifferenzregelung. Feuchtigkeitsregulierung, Raumtrocknung durch Steuerung von Abluft- und / oder Zuluft-Ventilatoren. Kontrollierte Kellerlüftung und
Schimmelgefährdeten Räumen.
FDR bestehend aus:
Innensteuerung mit integriertem Sensor
Maße 114 x 23 x 24
Schaltnetzteil
Außensensor
Maße 52 x 38 x 90
liefern und montieren einschließlich Zubehör
Fabrikat/Typ der Planung: Helios FDR, Bestell-Nr.: 08157 o. gwl.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0050
Taupunktsteuerung
6.00
Stck
01.__.0060 Lüftungsturm aus Edelstahl 2-teilig Glattrohr Lüftungsturm aus Edelstahl 2-teilig Glattrohr
Ansaugturm aus geschliffenen Edelstahl
- Konstruktion aus massivem, hochwertigem Edelstahl
- Korrosionsbeständig
- Rostfreier Edelstahl V2A
- UV- und witterungsbeständig
Passend für folgende Erdrohre
- KG-Rohr (orange)
- KG160 (grün)
- HT-Rohr (grau)
- POLO-KAL (blau)
Die Lamellenhaube hat ein eingesetztes Vogelschutzgitter (Maschenweite 10x10mm)
Zubehör
- Filterkorb mit Kegelfilter
- Dichtungsmasse
- Ansaugturm Filter / Ersatzfilter S110
liefern und montieren einschließlich Zubehör
Fabrikat/Typ der Planung: Intelmann AT2A-S110
Bestell-Nr.:4251161595171
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
01.__.0060
Lüftungsturm aus Edelstahl 2-teilig Glattrohr
9.00
Stck
01.__.0070 Aluminium Lüftungsgitter eckig Aluminium-Lüftungsgitter
Universelles Lüftungsgitter für Wand-, Brüstungs- und Kanalmontage - flexibel einsetzbar durch einheitliche Einbaumaße. Geprüft für Zu- und Abluft in RLT-Anlagen nach EN ISO 5135.
Hersteller: TROX GmbH
Typ: X-Grille Modular (525x525 mm)
Artikelnr.: X-Grille-Modular-P-R-L-VS-525x525/A/C1/P1-RAL9006
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
liefern und montieren nach Herstellervorgaben.
01.__.0070
Aluminium Lüftungsgitter eckig
1.00
Stck
01.__.0080 Aluminium Lüftungsgitter rund Rundes Lüftungsgitter Ø 315 mm - Aluminium mit Insektenschutz Robustes Lüftungsgitter aus Aluminium für Zu- und Abluftanwendungen. Ausführung mit feinmaschigem Fliegendraht zur Vermeidung von Insekteneintritt. Geeignet für Wand- und Deckenmontage im Innen- und Außenbereich.
Technische Merkmale:
Durchmesser: 315 mm
Material: Aluminium, wetterfest
Gittereinsatz: Feinmaschiger Draht (Insektenschutz)
Montage: Einfache Befestigung durch Schraub- oder Klemmsystem (je nach Ausführung)
Anwendung: Lüftung, Entlüftung, Wetterschutz
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
liefern und montieren nach Herstellervorgaben.
01.__.0080
Aluminium Lüftungsgitter rund
1.00
Stck
01.__.0090 Gebäudehauseinführung Für die Verrohrung und Abdichtung von Durchführungen in Wänden und Decken ist die Verwendung des Doyma Curaflex Uno Systems erforderlich. Das System besteht aus einem hochwertigen Dichtungselement, das eine sichere und dauerhafte Abdichtung garantiert. Es ist geeignet für die Anwendung in Bereichen, in denen eine hohe Dichtigkeit erforderlich ist, insbesondere in Bauteilen mit einer maximalen Bauhöhe von 158-161 mm.
Artikelnummer: 1 88 1 160 250 4 0
Passend für Wand- und Deckenöffnungen mit einem Durchmesser von 250 mm (249-253 mm)
Maximale Bauhöhe (L_D): 100 mm
Material: Hochwertiges Elastomer, beständig gegen chemische Einflüsse
Dichtheit: Hohe Dichtigkeit gegenüber Wasser und Luft
liefern und montieren einschließlich Zubehör
Fabrikat/Typ der Planung: Doyma Curaflex Uno
Bestell-Nr.:188116025040
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
01.__.0090
Gebäudehauseinführung
9.00
Stck
02 Lüftung Gewerbefläche
02
Lüftung Gewerbefläche
02.__.0010 Kompaktlüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung Lüftungsgerät mit Kreuzgegenstrom-Wärmetauscher zur stehenden Installation in Innenräumen oder zur Außenaufstellung (Zubehör notwendig).
Kompaktes Lüftungsgerät für die bodenstehende Montage in Innenräumen oder zur Außenaufstellung inkl. Regelung fertig verdrahtet. Die Inbetriebnahme des Lüftungsgerätes durch den Hersteller selbst (Artikel-Nr.: 28880 Air 1 IBG) ist mit in den Einheitspreis zu kalkulieren.
Universelle Aufstellung mit Außenluftanschluss links oder rechts im Standard möglich.
Geräteanschlüsse Außenluft/Fortluft sowie Abluft/Zuluft übereinander liegend für einen kreuzungsfreien Kanalanschluss.
Eingebautes elektrisches Vorheizregister inkl. Überhitzungsschutz zur Frostsicherung des Wärmetauschers bei sehr niedrigen Außenlufttemperaturen.
Technische Daten:
Geräteabmessungen: 2970 x 1017 x 1599 (L x B x H) mm
Kanalanschluss: 580 x 410 mm
Gewicht (Gerät): 687 kg
Liefereinheit: 3-teilig
Segm.-Länge (mm): 715/1475/780 mm
Gehäusekennwerte nach EN 1886
Klasse Wärmedurchgang: T2
Klasse Wärmebrücken: TB2
Klasse Gehäusesteifigkeit: D2
Gehäuse Leckrate bei -400 Pa: L1/L1(R)
Gehäuse Leckrate bei +400 Pa: L1/L2(R)
Klasse Filterleckage: F9
Filter:
Filterklasse Außenluft: ePM1 55% (F7) Filtermaße/Anzahl: 570 x 431 x 96 / 2
Filterklasse Abluft: ePM10 50% (M5) Filtermaße/Anzahl: 570 x 431 x 96 / 2
Ventilator:
Zuluft:
Ventilatortyp: EC
Motortyp (Regelung): stufenlos
Nennleistung max.: 1,50 kW
Nennstrom max.: 2,4 A
Abluft:
Ventilatortyp: EC
Motortyp (Regelung): stufenlos
Nennleistung max.: 1,50 kW
Nennstrom max.: 2,4 A
Betriebspunkt
Luft-Volumenstrom Zuluft / Abluft: 2000 / 2000 m³/h
Druckverlust extern: 450 / 450 Pa
Temperatur Außenluft / rel. Feuchte Außenluft: -12 °C / 80 %
Temperatur Abluft / rel. Feuchte Abluft: 20 °C / 40 %
Temperatur Zuluft nach WRG / rel. Feuchte Zuluft nach WRG: 17 °C / 10 %
Temperatur Fortluft nach WRG / rel. Feuchte Fortluft nach WRG: 3 °C / 95 %
Thermischer Übertragungsgrad der WRG: 86,3
ERP 2018 erfüllt: ja
Nennleistung Betriebspunkt: 0,81 / 0,83 kW
Nennstrom Betriebspunkt: 1,35 / 1,38 A
Akustik Hz (63/125/250/500/1000/2000/4000/8000 dB / total dB(A))
Zuluft (Lw): 84/88/85/83/83/82/76/70/88
Fortluft (Lw): 84/88/85/83/83/82/76/71/90
Außenluft (Lw): 82/92/69/69/63/56/45/29/77
Abluft (Lw): 82/86/76/72/67/59/53/45/74
Abstrahlung (Lw): 71/73/63/56/53/51/43/33/61
Gehäuse Abstr. 1 m: 53
Gehäuse Abstr. 3 m: 44
Gehäuse Abstr. 5 m: 39
Hersteller: Helios Air 1 XH 3500
Artikelnr.: 04338
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
liefern und montieren nach Herstellervorgaben und aufstellen auf BIG-Foot´s
02.__.0010
Kompaktlüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung
1.00
Stck
02.__.0020 Anschlussleitung 4-polig Flachbandkabel für den Anschluss der Bedienelemente ECO und TOUCH an das AIR1 Lüftungsgerät
Leitungslänge: 20 m
liefern und montieren nach Herstellervorgaben und in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung
Hersteller: Helios Air 1 - SL 4/20
Artikelnr.: 07121
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
Anforderungen an Schadstoffe:
Maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung
Für Installationen Elektro, Datenverarbeitung und MSR-Technik gilt: Reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher ≤ 0,10 % und PBB, PBDE, Blei und Cadmium ≤ 0,10 %.
02.__.0020
Anschlussleitung 4-polig
1.00
Stck
02.__.0030 Bedienelement Bedienelement
Hintergrundbeleuchtetes Display mit 4 Zeilen a 20 Zeichen. Das Menüsystem des Displays wird über sieben Tasten bedient.
Auf der Vorderseite befinden sich zwei LEDs: Eine Alarm-LED und eine LED für den Eingabemodus.
Die maximale Anschlusslänge beträgt 100 m.
Das Bedienelement ist für die Montage an der Wand ausgelegt. Schutzart IP30.
liefern und montieren nach Herstellervorgaben und in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung
Hersteller: Helios Air 1 - BE ECO
Artikelnr.: 06186
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
02.__.0030
Bedienelement
1.00
Stck
02.__.0040 Kanalrauchmelder DIBT Zulassung Kanalrauchmelder 24V AC/DC inklusive Entnahmerohr 600 mm. Bauteilgeprüft in Verbindung mit Brand- und Rauchschutzklappen DIBt-Zulassung Nr. Z-78.6-249 für jährliche Wartung. Für den Einsatz in Lüftungskanälen zur frühzeitigen Erkennung von Schwelbränden und Bränden mit Rauchentwicklung. Der Sensor arbeitet nach dem Streulichtprinzip. Mit Alarmschwellennachführung, dadurch längere Standzeit. Kontinuierliche Anzeige der Verschmutzung durch 2-stellige LED-Anzeige im Klartext. Bei Verschmutzung > 70% fällt das Relais ab. Anzeige von Rauchalarm, fehlender Luftströmung, Systemstörung und Betriebsbereitschaft durch LED‘s. Entriegelung und Funktionsprüfung durch Taster. Rauchalarmrelais mit pot.-freiem Umschalt-/Öffnerkontakt. Eine Überprüfung mit Testspray ist ohne Öffnung des Deckels möglich. Lieferung mit Luftkanalentnahmerohr 600 mm lang.
Anschlussverschraubung: 3 x M 16
Abmessungen ohne Rohr: 172 x 271 x 85 mm (BxHxT)
Umgebungstemperatur: -20...+50°C
Strömungsgeschwindigkeit 1-20 m/s
Schutzart: IP 65
liefern und montieren mit Zubehör nach Herstellervorgaben einschließlich interner Verkabelung
Hersteller: Helios KRM, Artikelnr.: 40825 o. glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
02.__.0040
Kanalrauchmelder DIBT Zulassung
2.00
Stck
02.__.0050 Jalousie-Verschlussklappe Jalousie-Verschlussklappe
Zur Verhinderung von Kaltlufteinfall bei stehendem Ventilator. Montage innen am Gerät. Rahmengehäuse mit beidseitigem Anschlussflansch. Lamellen gegenlaufend, mit eingezogener Dichtlippe. Dichtheitsklasse 2.
Kanalmaß: 580 x 410 mm
Gesamtmaß: 640 x 460 x 120 (BxHxT) mm
liefern und montieren mit Zubehör nach Herstellervorgaben
Hersteller: Helios, Artikelnr.: 06009 o. glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
02.__.0050
Jalousie-Verschlussklappe
2.00
Stck
02.__.0060 Wetterschutzdach Wetterschutzdach
für die Außenaufstellung der AIR1 Lüftungsgeräte.
Aus verzinktem Stahlblech, in witterungsbeständiger Konstruktion
Maße: 3072 x 1137 x 252 (L x B x H)
liefern und montieren mit Zubehör nach Herstellervorgaben
Hersteller: Helios, Artikelnr.: 06316 o. glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
02.__.0060
Wetterschutzdach
1.00
Stck
02.__.0070 Ansaughaube Außenluft für die Außenaufstellung Ansaughaube Außenluft für die Außenaufstellung.
Inkl. Schutzgitter, Drainage-Wanne und Tropfenabscheider.
Montage über Flanschanschluss am Gerätestutzen.
Oberfläche witterungsbeständig beschichtet
Kanalmaß: 580 x 410 mm
Gesamtmaß: 530 x 640 x 430 (L x B x H) mm
liefern und montieren mit Zubehör nach Herstellervorgaben
Hersteller: Helios
Artikelnr.: 06487
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
02.__.0070
Ansaughaube Außenluft für die Außenaufstellung
1.00
Stck
02.__.0080 Ausblashaube Fortluft für die Außenaufstellung Ausblashaube Fortluft für die Außenaufstellung.
Inkl. Schutzgitter.
Montage über Flanschanschluss am Gerätestutzen.
Oberfläche witterungsbeständig beschichtet
Kanalmaß: 580 x 410 mm
Gesamtmaß: 375 x 640 x 430 (L x B x H) mm
liefern und montieren mit Zubehör nach Herstellervorgaben
Hersteller: Helios
Artikelnr.: 06647
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
02.__.0080
Ausblashaube Fortluft für die Außenaufstellung
1.00
Stck
02.__.0090 Heizelement Heizelement für den Elektro-Klemmenkasten des Lüftungsgerätes
Heizleistung selbsttätig regelnd in Abhängigkeit der Außentemperatur
Max. Heizleistung: 100 W
Versorgungsspannung: 230~ V
liefern und montieren mit Zubehör nach Herstellervorgaben und interner Verkabelung
Hersteller: Helios AIR 1 - AAHK
Artikelnr.: 07064
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
02.__.0090
Heizelement
1.00
Stck
02.__.0100 Montagekonsole Montagekonsole, 2-teilig. Bestehend aus Konsole und Gummidurchführung zum Abdichten des Luftkanals. Zur Montage des spritzwasserdichten Schutzgehäuses aufrunden oder isolierten Kanälen
liefern und montieren nach Herstellervorgaben
Hersteller: Helios KRM MKG
Artikelnr.: 40848
Angebotenes Fabrikat/Typ:
‘.........‘
(vom Bieter einzutragen!)
02.__.0100
Montagekonsole
2.00
Stck
03 Lüftung Haus A
03
Lüftung Haus A
03.01 Lüftungstechnische Anlagen
03.01
Lüftungstechnische Anlagen
03.02 Luftverteilnetz
03.02
Luftverteilnetz
04 Lüftung Haus B1
04
Lüftung Haus B1
04.01 Lüftungstechnische Anlagen
04.01
Lüftungstechnische Anlagen
04.02 Luftverteilnetz
04.02
Luftverteilnetz
05 Lüftung Haus B2
05
Lüftung Haus B2
05.01 Lüftungstechnische Anlagen
05.01
Lüftungstechnische Anlagen
05.02 Luftverteilnetz
05.02
Luftverteilnetz
06 Lüftung Haus C1
06
Lüftung Haus C1
06.01 Lüftungstechnische Anlagen
06.01
Lüftungstechnische Anlagen
06.02 Luftverteilnetz
06.02
Luftverteilnetz
07 Lüftung Haus C2
07
Lüftung Haus C2
07.01 Lüftungstechnische Anlagen
07.01
Lüftungstechnische Anlagen
07.02 Luftverteilnetz
07.02
Luftverteilnetz
08 Lüftung Haus D (Reihenhäuser)
08
Lüftung Haus D (Reihenhäuser)
08.01 Lüftungstechnische Anlagen
08.01
Lüftungstechnische Anlagen
08.02 Luftverteilnetz
08.02
Luftverteilnetz
09 Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
09
Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
09.__.0010 Sonderkonstruktion aus Profilstahl verzinkt Sonderkonstruktion aus Profilstahl, verzinkt, korrosionsgeschützt,
als Stütz-, Hänge- und Tragkonstruktion,
einschl. Befestigungsmaterial,
bestehend aus Montageschienen- C-Profilen verschiedener Größen,
Winkeln, einschl. Schalldämmung und allen erforderlichen
Befestigungsmaterialien, Schutzkappen
Abrechnung nach Einheitsgewichten.
auf Nachweis mit Zeichnung und Aufmaßliste.
liefern und montieren.
09.__.0010
Sonderkonstruktion aus Profilstahl verzinkt
180.00
kg
Kernbohrungen Kernbohrung durch unbewehrter Kernbohrzone für die Verlegung der Lüftungsrohrleitungen einschl. Einrichten, Maschineneinsatz und sonstige zur Erstellung der Kernbohrungen erforderlichen Zusatzarbeiten und Materialien.
Vorhandene Bauteile sind gegen Beschädigungen,Verschmutzungen etc. entsprechend zu schützen.
Kernbohrungen
09.__.0020 Kerndurchmesser = bis ca. 125 mm Kerndurchmesser = bis ca. 125 mm
Wand-/Deckenstärke = 23cm
herstellen, einschl. Einrichten, Maschineneinsatz und sonstige zur Erstellung der Kernbohrungen erforderlichen Zusatzarbeiten und Materialien.
09.__.0020
Kerndurchmesser = bis ca. 125 mm
O
108.00
Stck
09.__.0030 Kerndurchmesser = bis ca. 160 mm Kerndurchmesser = bis ca. 160 mm
Wand-/Deckenstärke = 23cm
herstellen, einschl. Einrichten, Maschineneinsatz und sonstige zur Erstellung der Kernbohrungen erforderlichen Zusatzarbeiten und Materialien.
09.__.0030
Kerndurchmesser = bis ca. 160 mm
O
270.00
Stck
Hinweis Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte nur auf Anordnung der
Bauleitung und mit gesonderter Bestätigung abzurechnen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen
Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den
Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge,
Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw.
Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden.
einschl. Auslösung und Fahrkosten.
Hinweis Stundenlohnarbeiten
09.__.0040 Stundenlohnarbeiten Obermonteur Stundenlohnarbeiten Obermonteur auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
09.__.0040
Stundenlohnarbeiten Obermonteur
O
1.00
Std
09.__.0050 Stundenlohnarbeiten Monteur Stundenlohnarbeiten Monteur auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
09.__.0050
Stundenlohnarbeiten Monteur
O
1.00
Std
09.__.0060 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohnarbeiten Helfer auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
09.__.0060
Stundenlohnarbeiten Helfer
O
1.00
Std
09.__.0070 Vollwartungsvertrag für das Gewerk Lüftung, 2 Jahre Der Wartungsvertrag ist für den in diesem Gewerk komplett
enthaltenen Leistungsumfang anzubieten.
Der Umfang des Wartungsvertrages ist als Vollwartungsvertrag,
entsprechend den Vorschriften des Fachhandwerkes,
wie z.B. VDMA - Arbeitsblätter unter Berücksichtigung der
anlagenspezifischen Erfordernisse anzubieten.
Laufzeit Wartungsvertrag: 2 Jahre
09.__.0070
Vollwartungsvertrag für das Gewerk Lüftung, 2 Jahre
O
L
1.00
psch
09.__.0080 Vollwartungsvertrag für das Gewerk Lüftung, 5 Jahre Vollwartungsvertrag wie zuvor in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch:
Laufzeit Wartungsvertrag: 5 Jahre
09.__.0080
Vollwartungsvertrag für das Gewerk Lüftung, 5 Jahre
O
L
1.00
psch