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Net total EUR
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH Bauleitung Sabine Eisenberg
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausf ü hrungort Hauptstra ß e 14
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28 78136 Schonach
69221 Dossenheim
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Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Stephan Zirkel
0 62 21 / 87 50 136
Abgabedatum 08.05.2026
Ausf ü hrungsbeginn 17.08.2026
Ausf ü hrungsende 28.05.2027
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Bietereintrag Angebotspr ü fung
Angebotssumme netto EUR ______________ EUR ______________
MwSt. EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________ EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass EUR ______________ EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH Bauleitung Sabine Eisenberg
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Ü bersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben:
1) Der Bauwerkvertrag wird brutto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls brutto auszustellen.
2) Umlagen und Abz ü ge
- Baustrom: 0,25 %
- Bauwasser: 0,25 %
- Bauwesen: 0,60 %
- Baureinigung: 0,1 %
3) B ü rgschaften (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme):
- Gew ä hrleistungsb ü rgschaft: 5 %
- Vertragserf ü llungsb ü rgschaft: 5 %
4) Die Zahlungen erfolgen gem äß einem gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan
5) Einbehalt bis zur m ä ngelfreien Fertigstellung: 10 %
6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen:
- Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats beim AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats gezahlt.
- Rechnungen, die zwischen dem 26. eines Monats und dem 10. des Folgemonats beim AG eingehen, werden am 20. desselben Monats gezahlt.
7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pl ä ne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Angebots- und Vertragsbedingungen Angebots- und Vertragsbedingungen
1 Angebot
1.1 Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden.
1.2 Weiter Angebotsunterlagen sind:
1.2.1 Die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich W ä rme- und Schallschutz ist besonders zu achten.
1.2.2 die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung,
1.2.3 die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen,
1.2.4 die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.
1.2.5 die Energieeinsparverordnung (EnEV),
1.2.6 die Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien,
1.2.7 die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen der Berufsgenossenschaften,
1.2.8 die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverb ä nde,
1.2.9 die Auflagen des T Ü V.
1.3 Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
1.4 Mit der Abgabe des Angebotes erkl ä rt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung dar ü ber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beitr ä gen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu ber ü cksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erf ü llen.
1.5 Verst öß t der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Vertrag k ü ndigen.
1.6 Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit.
2 Art und Umfang der Leistung
2.1 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.
2.2 Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
2.3 Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung, etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung.
2.4 Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
2.5 Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.
2.6 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
3 Vergabe
3.1 Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung des AG, niemals m ü ndlich oder stillschweigend.
3.2 Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge:
3.2.1 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
3.2.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zus ä tzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
3.2.3 alle Zeichnungen und Detailangaben,
3.2.4 die Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung,
3.2.5 die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungsleistungen (Ausf ü hrungs- und/oder Fachingenieursplanung)
ü bernimmt,
3.2.6 die Vorschriften des B ü rgerlichen Gesetzbuches (BGB).
3.3 Die unter Ziffer 1.2 aufgef ü hrten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll evtl. zus ä tzlich aufgef ü hrt worden sind.
3.4 Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.
3.5 Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform
4 Verg ü tung, Zahlungen
4.1 Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen.
4.2 Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß eines noch festzulegenden Zahlungsplans.
4.3 Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit.
4.4 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne
schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
5 Sicherheitsleistungen
5.1 Als Sicherheitsleistung f ü r die Vertragserf ü llung erfolgt ein 10 % Abzug an den Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine B ü rgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers abgel ö st werden.
5.2 Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen.
5.3 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abl ö sen.
5.4 Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 2.3 ein Leistungsmangel vorhanden ist.
6 Gerichtsstand
6.1 Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
1 Stoffe und Bauteile
1.1 S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen.
1.2 Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen.
1.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten
Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
1.4 S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
1.5 Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
2 Ausf ü hrung
2.1 Allgemeines
2.1.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen.
2.1.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und
erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
2.1.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen.
2.1.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
2.1.5 Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
2.1.6 Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren.
2.1.7 Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verf ü gung. F ü r den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt f ü r den Strom.
2.1.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
2.1.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
2.1.10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu
verst ä ndigen.
2.2 Ausf ü hrungsunterlagen
2.2.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverz ü glich bekanntzugeben.
2.2.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
2.2.3 Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren.
2.2.4 Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig.
2.3 Ausf ü hrungsfristen
2.3.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
2.3.2 Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
2.4 Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung
2.4.1 Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, dass andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden.
3 Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind erg ä nzend zur VOB/C Nebenleistungen und vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
3.1 Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden.
3.2 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
3.3 Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
3.4 Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, T ü ren, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken -, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden, Plattenbel ä gen, Heizk ö rpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.
3.5 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gr ü ndlich, dass den Folgeunternehmern, ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
3.6 Ma ß nahmen zum Umweltschutz
3.7 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit
3.8 Herstellen von Proben und Musterfl ä chen.
4 Verteilung der Gefahr
Siehe VOB/B.
5 K ü ndigung durch den AG
Teilk ü ndigungen sind zul ä ssig.
6 K ü ndigung durch den AN
Siehe VOB/B.
7 Haftung der Vertragsparteien
7.1 Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen.
7.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
8 Vertragsstrafe
8.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
8.2 Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch f ü r die neuen Termine.
8.3 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.
9 Abnahme
9.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren.
9.2 Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
9.3 Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen tr ä gt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.
10 Gew ä hrleistung
10.1 Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre.
10.2 Der AN ist verpflichtet, sp ä testens 6 Wochen vor Ablauf der Verj ä hrungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.
11 Abrechnung
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
12 Stundenlohnarbeit
12.1 Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
12.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Gerüstarbeiten Zus ä tzliche technische Vertragsbedingungen Ger ü starbeiten
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen.
1. Allgemeines
Stoffe und Ger ü stbauteile f ü r Arbeits- und Schutzger ü ste m ü ssen den Anforderungen von DIN 4420 Teil 1-3 "Arbeits- und Schutzger ü ste" f ü r Tragger ü ste den Anforderungen von DIN 4421 "Tragger ü ste: Berechnung, Konstruktion und Ausf ü hrung" entsprechen.
Evtl. statische Berechnungen und Genehmigungen aller Art sind Sache des Auftragnehmers einschl. aller damit verbundenen Kosten.
Die Leistung umfa ß t das Aufbauen der Ger ü stteile einschl. Antransport, Abladen, Lagern auf der Baustelle, Wiederaufladen und Abtransport. Anfallender Schutt ist aufzuladen und zu beseitigen.
2. Ausf ü hrungsbestimmungen und Gebrauchs ü berlassung
DIN 18 451, 18 330, 18 350, 18 299, 4420, 4421, 4426 jeweils neueste Fassung
Die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft f ü r die Erstellung von Fassadenger ü sten sind vom AN einzuhalten, er ist hier alleine verantwortlich.
Dar ü berhinaus gelten alle hier nicht genannten DIN-Normen, beh ö rdlichen Auflagen und Vorschriften, welche sich auf die nachfolgend beschriebene Leistung beziehen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe ü ber die Lage und die ö rtlichen Gegebenheiten (Anfahrtsm ö glichkeiten, Lagerm ö glichkeiten, Stra ß enverlauf etc.), ü ber m ö gliche Erschwernisse beim Transport oder Aufstellen der Ger ü ste, sowie ü ber die Gel ä ndebeschaffenheit und die Ausdehnung des Geb ä udes ein Bild zu machen. Erschwernisse sind in die EP miteinzurechnen. Einw ä nde, die Ö rtlichkeit nicht gekannt zu haben und jegliche daraus resultierenden Forderungen werden nicht anerkannt. Eine Nachkalkulation im Auftragsfalle wird, bez ü glich der ö rtlichen Gegebenheiten, nicht gestattet.
Desweiteren hat der AN den Untergrund (Standfl ä che, Verankerungsgrund) darauf zu ü berpr ü fen ob er mit den Angaben des AG ü bereinstimmt und f ü r die Durchf ü hrung seiner Leistung geeignet ist.
Bodenbeschaffenheit
Die Ger ü ste stehen teilweise auf verf ü lltem und verdichtetem Gel ä nde, teilweise auf massiven Flachd ä chern. Die Betondecken sind mit einer Dachabdichtung und zum Teil mit dar ü berlliegender D ä mmung versehen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Ma ß nahmen (z.B. Bohlenunterf ü tterung) zum Schutz der Dachabdichtung und der D ä mmung zu ergreifen. Desweiteren sind Vorkehrungen zur Druckverteilung zu treffen.
Kleinere Unebenheiten sind auszugleichen, Gel ä ndeh ö henunterschiede sind fachgerecht mit entsprechenden Ger ü stlagen auszugleichen. Die Kosten hierf ü r werden nicht gesondert verg ü tet und sind in die EP einzukalkulieren.
F ü r die Standsicherheit der Ger ü ste und f ü r die Einhaltung der Unfallverh ü tungsvorschriften sowie der Ger ü stordnung DIN 4420 Teil 1 haftet alleine der Auftragnehmer.
Der AN hat bei seiner Pr ü fung Bedenken insbesondere geltend zu machen bei gr öß eren Unebenheiten des Untergrundes, unzureichender Verankerungsm ö glichkeit, fehlendem Einplanieren des Untergrundes f ü r Tragger ü ste.
Die Ger ü stanker sind in Beton- und Mauerwerkskonstruktionen einzud ü beln. Es d ü rfen nur bauamtlich zugelassene und korrosionsgesch ü tzte D ü bel verwendet werden. Verankerungsprotokolle sind zu f ü hren und gegebenenfalls vorzulegen.
Gr öß ere Ger ü stanlagen sind ohne Aufforderungen durch einen sachverst ä ndigen Vertreter der zust ä ndigen Berufsgenossenschaft auf seine Verwendbarkeit bzw. Benutzbarkeit hin zu ü berpr ü fen. Ein Besichtigungsbericht dar ü ber ist vorzulegen.
Das Ger ü st ist nur mit amtlich zugelassenen Befestigungsmitteln zu verankern. Das Raster der Verankerung ist, wenn erforderlich, mit dem Architekten bzw. der Bauf ü hrung abzusprechen. Verankerungen d ü rfen nicht mit Haken vorgenommen werden.
Die Ger ü ste sind in einem zu dem vertragsm äß igen Gebrauch geeigneten Zustand zu ü berlassen. Sie sind w ä hrend der Gebrauchsdauer in diesem Zustand zu erhalten.
Ü ber die gesamte Standzeit der Ger ü ste ist der Auftragnehmer verpflichtet, in regelm äß igen Zeitabst ä nden die Ger ü ste und die Verankerungen auf ihre Vollst ä ndigkeit und Sicherheit durch Augenschein zu ü berpr ü fen. Bei Stahlrahmenger ü sten in Regelausf ü hrung ist auf Anforderung der g ü ltige Zulassungsbescheid vorzulegen.
Wenn gefordert, hat der Auftragnehmer den statischen Nachweis ü ber das zu erstellende oder erstellte Ger ü st beizubringen, wenn gefordert, ist die Berechnung von unabh ä ngiger Stelle pr ü fen zu lassen. Sollte das Ger ü st auf Grund der Berechnung umgebaut werden m ü ssen, erfolgt hief ü r keine Verg ü tung.
Ü ber die Ger ü ste werden in der Hauptsache folgende Arbeiten ausgef ü hrt:
1. Putz- und Malerarbeiten
2. Fenster- und Sonnenschutzarbeiten
3. Zimmererarbeiten
4. Dachabdichtungs-/Klempnerarbeiten
5. Rohbauarbeiten
Wenn w ä hrend der Zeit der Gebrauchs ü berlassung Ger ü stteile besch ä digt werden oder abhanden kommen, hat der AN dies unverz ü glich, sp ä testens vor dem Abbauen der Ger ü ste, dem AG schriftlich mitzuteilen.
Nachfolgende Positionen sind vom Bieter jeweils als komplette Leistung zu kalkulieren, auch wenn sie im Einzelnen nicht ausf ü hrlich beschrieben sind.
S ä mtliche vorgenannten Leistungen sind in die Positionspreise der Ausschreibung einzurechnen.
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Alle Geb ü hren f ü r die bauaufsichtliche Genehmigung und Abnahme der Ger ü ste, die ü ber VOB/C DIN 18451 § 3 Abs.3.2 hinausgehen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Gerüstarbeiten
Gerüstarbeiten DIN 18 451 Ger ü starbeiten DIN 18 451
Die Ger ü ste m ü ssen DIN 4420 (Ger ü stordnung), DIN 4426 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitspl ä tze und Verkehrswege), den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und den Bestimmungen der Baupolizei entsprechen. Sie m ü ssen uneingeschr ä nkt den im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Anforderungenentsprechen.
Die Ger ü ste sind den Nachfolgefirmen im gebrauchsfertigen Zustand zu ü berlassen und w ä hrend der Vorhaltedauer in diesem Zustand zu erhalten.
Die Vorhaltezeit ohne besondere Ger ü stmiete betr ä gt 4 Wochen. Die Vorhalte- und Gebrauchs ü berlassungzeit beginnt mit der Benutzbarkeit der Ger ü ste.
Die Vorhaltezeit endet mit der Abbaufreigabe durch die Bauleitung, fr ü hestens jedoch 3 Werktage nach dem Zugehen der Mitteilung ü ber die Freigabe.
Konstruktive Ver ä nderungen an den Ger ü sten darf nur der Auftragnehmer der Ger ü starbeiten ausf ü hren.
F ü r Nebenleistungen gilt Ziff. 4, DIN 18 451 VOB.
Gerüstarbeiten DIN 18 451
1 Standgerüst
1
Standgerüst
1. 1 Standgerüst, längenorientiert Lastklasse 3, Breitenklasse W 06 Arbeitsger ü st nach DIN EN 12811-1 als l ä ngenorientiertes Standger ü st
Lastklasse: 3 (2,0 kN/m2)
Unged ä mmte Fasssadenteile:
Breitenklasse: w 06 (Belagbreite 0,60 m),
Ged ä mmte Fassadenteile
Breitenklasse: w 09 (Belagbreite 0,60 m + Konsole 0,30 m, wandseitig),
Konsole f ü r Belagverbreiterung wird gesondert verg ü tet,
Zulage f ü r Innenkonsolen siehe sep. Position
alle Ger ü stlagen genutzt, f ü r WDVS-Arbeiten, Dacharbeiten und PV-Arbeiten aufbauen, gebrauchs ü berlassen und abbauen,
Abstand zwischen Rohwand und Belagkante bei unged ä mmter Fassade:
<= 30 cm (Balkonplatten)
Abstand zwischen Rohwand und Belagkante ohne Konsole bei ged ä mmter Fassade:
ca. 50 cm (WDVS D ä mmung 22 cm)
Abstand zwischen Rohwand und Belagkante mit Konsole bei ged ä mmter Fassade:
ca. 15 cm
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
Liefern, montieren und nach Gebrauch abbauen
Einschlie ß lich aller in den Zus ä tzlichen Technischen Vertragsbedingungen genannten Leistungen.
In Abst ä nden von max. 20 m sind Aufstiegsm ö glichkeiten vorzusehen.
Ger ü sttreppe / Treppenturm in sep. Position.
1. 1
Standgerüst, längenorientiert Lastklasse 3, Breitenklasse W 06
1,468.28
m2
1. 2 Gebrauchsüberlassung Gerüst Gebrauchs ü berlassung des vorbeschriebenen fl ä chenorientierten Standger ü stes ohne Innenkonsolen ü ber die vereinbarte Einsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach Quadratmeter x Woche(n)
Preis f ü r 36 Wochen
1. 2
Gebrauchsüberlassung Gerüst
52,858.01
m2Wo
1. 3 Zulage Innenkonsolen 30 cm Zulage f ü r Innenkonsolen zu Pos. 01.01.
zus ä tzliche Belagsbreite 0,30 m
Abstand zwischen Rohwand und Belagkante Grundger ü st ohne Konsole bei ged ä mmter Fassade:
ca. 50 cm (WDVS D ä mmung 22 cm)
Abstand zwischen Rohwand und Belagkante mit Konsole bei ged ä mmter Fassade:
ca. 20 cm
Grundvorhaltedauer: 4 Wochen
Liefern, montieren und nach Gebrauch abbauen
einschlie ß lich aller in den Zus ä tzlichen Technischen Vertragsbedingungen genannten Leistungen.
1. 3
Zulage Innenkonsolen 30 cm
1,108.32
m2
1. 4 Gebrauchsüberlassung Innenkonsolen Gebrauchs ü berlassung der vorbeschriebenen Innenkonsolen ü ber die vereinbarte Einsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach Quadratmeter x Woche(n)
Preis f ü r 36 Wochen (Abbau im Zuge der Verklebung der D ä mmplatten)
1. 4
Gebrauchsüberlassung Innenkonsolen
39,899.52
m2Wo
1. 5 Zulage Außenkonsolen 30 cm Zulage f ü r Au ß enkonsolen zu Pos. 01.01.
zus ä tzliche Belagsbreite 0,30 m
Im Bereich vorspringender Bauteile,
Abrechnung pro Ger ü stlage nach lfm Balkonstirnseite zzgl. seitlicher Ü berstand
Grundvorhaltedauer: 4 Wochen
Liefern, montieren und nach Gebrauch abbauen
einschlie ß lich aller in den Zus ä tzlichen Technischen Vertragsbedingungen genannten Leistungen.
1. 5
Zulage Außenkonsolen 30 cm
O
1.00
m
1. 6 Gebrauchsüberlassung Außenkonsolen Gebrauchs ü berlassung der vorbeschriebenen Au ß enkonsolen ü ber die vereinbarte Einsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach Meter x Woche(n)
Preis f ü r 1 Woche
1. 6
Gebrauchsüberlassung Außenkonsolen
O
1.00
mWo
1. 7 Auffangnetz Dachdeckerarbeiten Knotenloses Auffangnetz f ü r Personen und Sachen,
H ö he ca. 2,00 m,
aus hochfestem Polypropylen, 5 mm dick, Maschenweite < 100 mm, mit Nylon-Randseil 12 mm dick
nach DIN 32767
1. 7
Auffangnetz Dachdeckerarbeiten
55.20
m
1. 8 Gebrauchsüberlassung Auffangnetze Gebrauchs ü berlassung der vorbeschriebenen Auffangnetze ü ber die vereinbarte Einsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach Meter x Woche(n)
Preis f ü r 16 Wochen
1. 8
Gebrauchsüberlassung Auffangnetze
883.20
mWo
1. 9 Treppenturm 1 Treppenturm nach DiN eN 12811-1, einl ä ufig,
lichte Mindestbreite 600 mm,
mit Zwischenpodesten im vertikalen Raster von 2 m,
Bauh ö he: ca. 15,30 m,
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
1. 9
Treppenturm 1
1.00
St
1. 10 Treppenturm 2 Treppenturm nach DiN eN 12811-1, einl ä ufig,
lichte Mindestbreite 600 mm,
mit Zwischenpodesten im vertikalen Raster von 2 m,
Bauh ö he: ca. 7,00 m,
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
1. 10
Treppenturm 2
1.00
St
1. 11 Gebrauchsüberlassung Treppenturm 1 Gebrauchs ü berlassung der/des vorbeschriebenen Treppenturms ü ber die vereinbarte Einsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach St ü ck x Woche(n)
Preis f ü r 36 Wochen
1. 11
Gebrauchsüberlassung Treppenturm 1
36.00
StWo
1. 12 Gebrauchsüberlassung Treppenturm 2 Gebrauchs ü berlassung der/des vorbeschriebenen Treppenturms ü ber die vereinbarte Einsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach St ü ck x Woche(n)
Preis f ü r 36 Wochen
1. 12
Gebrauchsüberlassung Treppenturm 2
36.00
StWo
1. 13 Gitterträger / Überbrückungen Gittertr ä ger zum Ü berspannen eines Ger ü stfeldes
- Hauseinf ü hrung (Lage ist vor Errichten des Ger ü sts mit dem Bauleiter abzustimmen)
- ü ber Vordach
- ü ber Fluchtbalkonen
Grundvorhaltung: 4 Wochen
1. 13
Gitterträger / Überbrückungen
3.00
St
1. 14 Gebrauchsüberlassung Gitterträger / Überbrückung Gebrauchs ü berlassung der/des vorbeschriebenen Gittertr ä gers / Ü berbr ü ckung ü ber die vereinbarte Einsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach St ü ck x Woche(n)
Preis f ü r 36 Wochen
1. 14
Gebrauchsüberlassung Gitterträger / Überbrückung
108.00
StWo
1. 15 Standgerüst, flächenorientiert Lastklasse 3
Außenbereich Arbeitsger ü st nach DIN EN 12811-1 als fl ä chenorientiertes Standger ü st liefern, montieren, vorhalten und nach Gebrauch abbauen. Einschlie ß lich aller in den Zus ä tzlichen Technischen Vertragsbedingungen genannten Leistungen.
Verankern in Beton o. KS mit f ü r WDVS zugelassenen Ankern.
Lastklasse: 3 (2,0 kN/m2)
H ö he oberste Ger ü stlage: < 5 m
Grundeinsatzzeit: 4 Kalenderwochen
1. 15
Standgerüst, flächenorientiert Lastklasse 3
Außenbereich
308.21
m³
1. 16 Gebrauchsüberlassung Gerüst, flächenorientiert Gebrauchs ü berlassung des vorbeschriebenen fl ä chenorientierten Standger ü stes ü ber die vereinbarte Einsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach Kubikmeter x Woche
Preis f ü r 36 Wochen
1. 16
Gebrauchsüberlassung Gerüst, flächenorientiert
5,855.99
m³Wo
1. 17 Standgerüst, flächenorientiert Lastklasse 2
Innenbereich Arbeitsger ü st nach DIN EN 12811-1 als fl ä chenorientiertes Standger ü st liefern, montieren, vorhalten und nach Gebrauch abbauen. Einschlie ß lich aller in den Zus ä tzlichen Technischen Vertragsbedingungen genannten Leistungen.
keine Verankerung.
Lastklasse: 2 (1,5 kN/m2)
H ö he oberste Ger ü stlage: < 2,5 m
Grundeinsatzzeit: 4 Kalenderwochen
1. 17
Standgerüst, flächenorientiert Lastklasse 2
Innenbereich
83.64
m³
1. 18 Gebrauchsüberlassung Gerüst, flächenorientiert Gebrauchs ü berlassung des vorbeschriebenen fl ä chenorientierten Standger ü stes ü ber die vereinbarte Einsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach Kubikmeter x Woche
Preis f ü r 20 Wochen
1. 18
Gebrauchsüberlassung Gerüst, flächenorientiert
1,672.80
m³Wo
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Meister F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Meister
2. 1
Meister
O
1.00
h
2. 2 Facharbeiter wie vor, jedoch:
Facharbeiter
2. 2
Facharbeiter
O
1.00
h
2. 3 Auszubildender wie vor, jedoch:
Auszubildender
2. 3
Auszubildender
O
1.00
h