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Schönwalde-Glien HVL03 - 3. BA
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Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten. Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss. Die lichten Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss betragen 2,66 m und im Dachgeschoss zwischen 0,9/ 0,8 m und 2,39/ 2,46 m (OKFFB bis Unterkannte abgehängte Decke).  Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Circa-Maße, da bautechnisch bedingte, leichte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Das Erdgeschoss ist mit einer Diele im Eingangsbereich, einem Gäste-WC mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einer Wohn-Ess-Küche, einem Abstellraum (unter der Treppe), einer Terrasse und einer halbgewendelten Stahlbetontreppe zum Obergeschoss ausgestattet. Im Obergeschoss befindet sich ein Tageslicht-Bad mit Fenster, drei Schlafzimmer, ein weiterer Abstellraum, eine Diele und eine halbgewendelte Stahlbetontreppe zum Dachgeschoss. Das Dachgeschoss ist ausgebaut und es besteht die Möglichkeit Dachflächenfenster nachzurüsten. Die Häuser wurden entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut, in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Fassung. Des Weiteren entsprechen die Häuser den Standards des KfW Effizienzhauses 55 (KfW 55 EE). 1 Erschließung 1.1 öffentliche Erschließung Die öffentliche Erschließung der Grundstücke wird hergestellt mittels Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, so dass alle für den Betrieb der Häuser notwendigen Medien anliegen. Die Dimensionierung der Medien Strom, Wasser, Abwasser und Telefon / Internet werden mit den Versorgungsträgern abgestimmt und entsprechend heutigen Standards ausgeführt. Je Doppelhaushälfte wird nahe der Grundstücksgrenze zur Straße ein Revisionsschacht für die Abwassereinleitung und eine Hausanschlusssäule für die Stromversorgung errichtet. 1.2 Private Erschließung Die jeweiligen Anschlüsse werden in das Haus hineingeführt und entsprechend verzogen. Zähleinrichtungen Trinkwasser und Strom sind im Hauswirtschaftsraum vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. 2 Bauwerk/ Baukonstruktion 2.1 Fundamente Die tragende Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Gebäude erhielten darunter zudem eine Frostschürze. 2.2 Bauwerksabdichtung Die Abdichtung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundverhältnisse und den anerkannten Regeln der Technik umgesetzt. 2.3 Außenwände Erdgeschoss bis Dachgeschoss Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach den bauphysikalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Statik sowie den Brand- und Schallschutzanforderungen. 2.4 Tragende Innenwände Die Ausführung der tragenden Innenwände erfolgt analog zu den Außenwänden in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen. Dazu gehören auch die Haustrennwände zwischen den Doppelhaushälften, die durch eine durchgehende, schalltechnisch entkoppelte Fuge die Häuser trennen. 2.5 Nichtragende Innenwände Nichttragende Innenwände sowie Versorgungsschächte und Vorsatzschalen werden in Trockenbauweise unter Einhaltung der notwendigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen hergestellt. 2.6 Geschossdecken Es wird eine massive Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss und Obergeschoss nach statischer Notwendigkeit errichtet. Die Decke über dem Dachgeschoss wird in Trockenbauweise an der vorhandenen Dachkonstruktion aus Holz abgehängt und nach bauphysikalischen Anforderungen gedämmt und abgedichtet.
Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen. Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden: - Lagerplätze Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren. Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet. Schutz der Bewohner ist zu jeder Zeit zu gewähren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen. Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet. Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt. Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind. Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungungszeit trocken zu halten. Sauberkeit auf der Baustelle Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen. Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen. Sanitäreinrichtungen Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln. Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren. Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen. Rechnungen mit komulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet. Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden. Eingesetztes Personal Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein. Baubesprechungen Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen. Bautageberichte Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben. BAUZEIT Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich: ................................ Arbeitstage ( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
1. Allgemein: Vollständige Baustelleneinrichtung einschl. aller Maschinen, Geräte, Personal- und Material - Container die dem Umfang und der vereinbarten Ausführungsdauer der Baumaßnahme bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme angemessen sind in der Form, dass ein ordnungsgemässer und reibungsloser Ablauf aller Bauarbeiten gewährleistet wird. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Örtlichkeiten zu machen. Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze einschließlich Herrichtung und Rückbau. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen für Bäume etc., im Bereich des Baufeldes, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten, einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., sind in der Baustelleneirichtung mitzukalkulieren. Geländeflächen, auf denen sich Baustellen- einrichtungen befunden haben, sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen. 2. Baukräne ( soweit es zurifft): Die Kapazität der Krananlagen ist durch den AN eigenverantwortlich dem Bauvorhaben angemessen festzulegen. Die Kosten hierfür sind in der Position 1 Baustelleneinrichtung nach Bedarf zu kalkulieren. Bei einer Kranaufstellung sind sämtliche damit verbundenen Leistungen, einschließlich Kranfundamente und ggf. nachträgliches schließen von Aussparungen mit einzukalkulieren. Für Kranleistungen finden keine gesonderten vergütungen satt. Die Lage der Kranstandorte ist in Abstimmung mit der Bauleitung, dem AG und dem Statiker zu treffen. Die gewählte Fundamentierung ist mit dem Bodengutachter abzustimmen. Die jeweils notwendigen Kranfundamente sind vom AN statisch zu berechnen und vom Prüfingenieur zu prüfen und freigeben zu lassen. Auswirkungen aus der Lage der Fundamente in Bezug auf das Tragwerk sind auszuschliessen. Kranstellungen in der Tragkonstruktion sind ausgeschlossen. Die Drehkräne sind grundsätzlich mit einem Antikollisionssystem und Drehbegrenzern auszustatten. Die Kräne sind am horizontalen Ausleger so zu begrenzen, das keine Bauteile / Baumaterial über Verkehrsflächen, Gebäude, bzw. schützenswerte Einrichtungen geführt werden. Die Kranstandorte sind durch den AN durch eigene Bauzäune einzuhausen, so das der Schwenk-, Drehbereich der Standfläche gesichert ist, die Kosten hierfür sind bereits in dieser Pos. enthalten. Die Kranführer sind hier nochmal speziell durch den Sigeko einzuweisen. Die Einweisung ist durch die Kranführer schriftlich zu bestätigen. 3. Sicherheitsmaßnahmen, Unfallverhütung: Sämtliche Massnahmen, die der Unfallverhütung dienen und den bauaufsichtlichen, strassenbauaufsichtlichen, verkehrspolizeilichen sowie berufsgenossenschaftlichen und örtlichen Angaben entsprechen, einschl. Beantragung und Gebühren sind durch den AN sicherzustellen. Eine Abstimmung mit dem Sigeko ist eigenverantwortlich vorzunehmen. Den Anordnungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Schutz und Sicherung öffentlichen sowie privaten Eigentums vor Beschädigung und Verschmutzung ist Sache des AN, im Falle von Beschädigung und Verschmutzung ist die kostenlose Beseitigung der Schäden durchzuführen. 4. Strassen- und Wege: Alle öffentlichen Strassen und Wege sind unverzüglich von Verschmutzungen durch den Baustellenbetrieb zu reinigen. Strassen und Wege innerhalb des Baugrundstücks sind für die Dauer der Bauausführung des AN von Schnee und Eis zu räumen. 5. Sicherung der Baustelle: Sicherung der Baustelle bis zur Beendigung und Abnahme der gesamten Baumaßnahme. Bemerkung: Weitere vom AN benötigte Flächen werden von ihm auf eigene Kosten hergestellt, unterhalten und abgebaut. Weitere Flächen neben der zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche sind nur mit Zustimmung des AG möglich. 6. Entsorgung: Der AN hat zwei Entsorgungsflächen separat in die Baustelleneinrichtung zu integrieren, die als Containeraufstellfläche für Restmüllsortierung dient. Es ist eine feste und gut sichtbare Beschilderung der einzelnen Mülltrennungen für alle Nachunter - nehmer einzurichten. Die Entsorgungsfläche sollte in der Nähe des Baukörpers angelegt werden. Jeder Nachunternehmer muß eine Einweisung in das Mülltrennungskonzept erhalten. 7. Bauschutt: Anfallender Bauschutt ist täglich zu beräumen und in vorhandene Container zu entsorgen. Die Baustelle ist wöchentlich besenrein zu säubern, das Gelände zu beräumen (Baustellenabfälle umgehend abzufahren).
1. Allgemein:
01._._.0001 Baustelleneinrichtung Hauptposition Baustelleneinrichtung Hauptposition Einrichten, Vorhalten über die vereinbarte Leistungszeit sowie Räumung und Reinigung der Baustelle, mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen: - Lager- und Arbeitsplätze - Baustellenbeleuchtung - Kommunikationseinrichtungen - Aufenthaltsräume - Lagerräume, Werkstätten, Magazine, Unterstelleinrichtungen - Maschinen und Geräte - Baukräne Leistungen, die der Auftraggeber über die oben definierten Bereiche hinaus fordert, sind in den nachfolgenden Positionen beschrieben und werden gesondert vergütet.
01._._.0001
Baustelleneinrichtung Hauptposition
13.00
psch
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker für deren Einsatz entsprechen, d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines Helfers vergütet.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
02._._.0001 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters, für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
02._._.0001
Stundenlohn eines Facharbeiters,
O
1.00
h
02._._.0002 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
02._._.0002
Stundenlohn Helfer
O
1.00
h
02._._.0003 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
02._._.0003
Stundenlohn Auszubildender
O
1.00
h
03 Stahlbetonarbeiten
03
Stahlbetonarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18331 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Stahlbetonarbeiten aller Bereiche. 1. Die statische Berechnung wird bauseits gestellt, Schal- und Bewehrungspläne sowie Stahllisten ebenso. 2. Vor Arbeitsbeginn hat sich der Auftragnehmer von der Tragfähigkeit des vorgefundenen Bodens zu überzeugen. Bei Zweifeln sind die Arbeiten einzustellen, bis Aussagen der eines Fachingenieurs vorliegen. 3. Zur Ausführung der Arbeiten gelten grundsätzlich die Ausführungs- und Detailzeichnungen neuesten Datums, im Zweifelsfalle jedoch immer die Angaben des Bauleiters. Nachgeordnet ist die Leistungsbeschreibung maßgebend. 4. Die Beseitigung eventuell anfallenden Tageswassers, bzw. des Schichtenwassers, obliegt dem Auftragnehmer. 5. Das Herstellen des Schnurgerüsts und die Grobabsteckung sowie des Nivellements der in den Plänen angegebenen Höhen, das Stellen eines Gehilfen beim Abstecken bzw. Einmessen des Gebäudes durch das Katasteramt/Vermessungsingenieurs sowie beim Aufmessen obliegt dem Auftragnehmer und wird nicht gesondert vergütet. 6. Während der Ausführung sind von den einzelnen Betonierungsabschnitten Probewürfel herzustellen. Für die Entnahme der Probewürfel gilt DIN 1045-3. Die Probewürfel sind einer amtlichen Prüfstelle zuzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten sowie die Prüfgebühren sind in den EP's enthalten. 7. Sämtliche Stahlbetonteile sind, soweit nicht anders angegeben, in C20/25 auszuführen bzw. gem. Statik auszuführen. 8. Sichtbetonflächen sind besonders sauber und glatt ohne jeden Ansatz unter Verkittung der Fugen an den Stößen einzuschalen. Beim Einschalen der Sichtbetonflächen ist ein bestimmter Maßrythmus bei den Schalungsstößen einzuhalten, der jeweils im Achs- oder Gebäudegesamtmaß aufgeht. Dies ist vor der Ausführung mit der Bauleitung zu besprechen. Nach der Entfernung der Schalung ist jede Fläche wirkungsvoll gegen Schlag- und Stoßbeschädigungen sowie gegen Verschmutzung zu schützen. Dieser Schutz kann aus Wellpappe oder - in besonders gefährdeten Bereichen aus einer Schutzschalung bestehen. Die hieraus entstehenden Kosten sind im EP enthalten. Entstehende Schäden an Sichtbetonbauteilen dürfen auf keinen Fall nachgebessert werden. Grundsätzlich werden diese Schäden nicht abgezogen, sondern erneuert durch Entfernen des Bauteils oder Elements, neu geschalt und geschüttet, zu Kosten des Auftragnehmers. Als Zuschlagsstoffe für Sichtbetonteile sind möglichst helle Materialien zu verwenden. Basaltsplit oder Kies aus dunklem Urgestein darf nicht verwendet werden. Als Standard gelten die Anforderungen an geschalte Sichtbetonflächen gemäß Merkblatt Sichtbeton des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins e.V. (DBV). Sichtbetonklasse: SB2 - normale Anforderungen Textur: T2 Porigkeit: P1 / ns Farbtongleichmäßigkeit: FT2 / ns Ebenheit: E1 Arbeits- / Schalhautfugen: AF2 Schalhautklasse: SHK2 Bei Bedarf kann der AG die Herstellung von Erprobungsflächen zur Begutachtung der Betonoberfläche verlangen. Vergütung ggf. nach gesonderter LV-Position ....... Schalungssystem: Rahmenschalung (z.B. Doka Rahmenschalung Framax Xlife o. gleichwertig). Schalhaut: nicht saugend, glatt, Gebrauchszustand gemäß Richtlinien des Güteschutzverbandes Betonschalungen e.V. (GSV). Zulässig: kleine Kratzer und Dellen als Reparaturstellen, Nagel- und Schraublöcher ohne Absplitterungen. Nicht zulässig: Furnierablösungen, unverschlossene Bohrungen, Schäden an der Schalhaut durch Innenrüttler, Ripplings. Flächengliederung der Schalungselemente: muss geordnetes Fugen- und Ankerbild ergeben. Betonkanten: mit Dreikantleisten abgefast. Schalhaut vor dem Betonieren reinigen, mit geeignetem Trennmittel behandeln. 9. Wenn nicht anders in den Positionen angegeben, werden alle in das Mauerwerk einbindenden Betonteile der Decken und Unterzüge ohne Rücksicht auf die Größe von den Mauerwerksmassen abgezogen. Wand-, Unterzugs- und Balkendurchkreuzungen werden grundsätzlich nur einmal durchgemessen. 10. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren: a) Vor dem Einbetonieren von Flanschen für Bodeneinläufe ist insbesondere darauf zuachten, daß später ein ausreichendes Gefälle zum Bodeneinlauf herzustellen ist. Wenn nicht, ist die zuständige Installationsfirma auf diesen Mangel hinzuweisen und zur Nachbessbesrung zu veranlassen. b) Das Einbetonieren von Rohrhülsen, Aufhängungen und Konsolen etc., soweit diese von den Installationsfirmen geliefert und für spätere Montage benötigt werden und soweit dies nicht in gesonderten Positionen erfaßt wurde. Ebenso ist das Liefern und Einbetonieren von Dübelklötzen und Leisten für Klempner und Dachdeckerarbeiten in die EP's einzubeziehen. c) entfällt d) Bei ausgeschriebenen Dehnungsfugen sind die Maße unbedingt einzuhalten, Maß toleranzen von +/- 5 mm werden zugelassen, nach oben gehende Abweichungen nicht vergütet, nach unten gehende ergeben einen Minderpreis. e) entfällt f) Bei allen Abbruchpositionen die Abfuhr und Entsorgung des abgebrochenen Materials, solange nicht anders im Leistungstext vermerkt. g) entfällt 11. Bei evt. zu erwartendem Frostwetter, im Laufe der Bauzeit, ist dem Beton in zulässiger, die Festigkeit nicht beeinträchtigender Menge Frostschutzmittel zuzugeben. Frostschäden an Arbeiten, die vor Eintreten des Frostwetters hätten ausgeführt werden können, hat der Auftragnehmer auf eigene Rechnung nachzubessern. Frostschutzmaßnahmen allgemein hat der Auftragnehmer in Eigenregie durchzuführen. Die Aufstellung von Heizgerätschaften wird nach Absprache mit der Bauleitung gesondert vergütet. 12. Bei der Kalkulation der Einheitspreise wurden folgende Stundenlöhne zugrunde gelegt: 1 Vorarbeiter- oder Kolonnenführerstunde ....................... 1 Facharbeiterstunde ....................... 1 Lehrlingsstunde ....................... 1 Bauhelferstunde ....................... 1 13. Besondere Hinweise a) Die Verwendung von Filigranplatten bzw. Hohlwänden wird dem AN anheim gestellt, Filigrandecken sind malerfertig zu verspachteln (beachte auch Punkt 10.g)) .
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18331 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Stahlbetonarbeiten aller Bereiche.
03.1 Stahlbetonarbeiten-Sohle
03.1
Stahlbetonarbeiten-Sohle