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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Die nachfolgenden technischen Vorbemerkungen gelten für
sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses 20
Baureinigungsarbeiten und sind bei der Kalkulation der
Einheitspreise bzw. Pauschalpreise zu berücksichtigen.
Das vorliegende LV gliedert die Bauendreinigung
insbesondere in Wohnungen, Treppenhaus, Spitzboden und
Keller sowie gesonderte Reinigungspositionen für
Fenster, Türen und weitere Bauteile.
1. Allgemeiner Leistungsumfang
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die
vollständige Bauendreinigung der jeweiligen Bereiche
und Bauteile bis zur bezugs- bzw. übergabefertigen
Sauberkeit. Sämtliche sichtbaren und zugänglichen
Oberflächen sind entsprechend ihrer Materialart
fachgerecht zu reinigen.
Mit den Einheitspreisen bzw. Pauschalpreisen sind
sämtliche zur vollständigen Leistung erforderlichen
Arbeitsgänge, Nebenleistungen, Reinigungsmittel,
Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel
abgegolten, soweit in den Einzelpositionen nichts
Abweichendes beschrieben ist.
2. Reinigungszustand
Nach Abschluss der Arbeiten müssen die gereinigten
Bereiche und Bauteile frei sein von:
Bau-, Bohr- und Schleifstaub,
losem Schmutz und Ablagerungen,
Mörtel-, Putz- und Farbspritzern,
Fugen- und Silikonresten,
Aufklebern und Etiketten,
noch vorhandenen Schutzfolien,
Klebebändern und Klebstoffresten,
Fingerabdrücken,
Schlieren und Reinigungsmittelrückständen,
sonstigen baubedingten Verschmutzungen.
Glas-, Keramik-, Armaturen- und vergleichbare glatte
Oberflächen sind flecken-, schlieren- und
rückstandsfrei herzustellen.
3. Materialgerechte Reinigung
Vor Beginn der Reinigung hat sich der Auftragnehmer
über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden
Materialien und Oberflächen zu informieren.
Reinigungsmittel und Reinigungsverfahren sind auf die
jeweiligen Oberflächen abzustimmen. Herstellerangaben
und Pflegehinweise sind zu beachten.
Scheuernde, stark abrasive, aggressive oder ungeeignete
lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel dürfen nicht
eingesetzt werden, wenn hierdurch Oberflächen,
Beschichtungen, Folierungen, Dichtungen, Fugen,
Beschläge oder sonstige Bauteile beschädigt werden
können.
Im Zweifel ist vor Ausführung an unauffälliger Stelle
eine Probe zur Abstimmung mit der Bauleitung
durchzuführen.
4. Schutz vorhandener Bauteile
Bereits fertiggestellte Bauteile und Oberflächen sind
während der Reinigungsarbeiten vor Beschädigungen und
Verschmutzungen zu schützen.
Beschläge, Dichtungen, bewegliche Bauteile,
Türschließer, Schließzylinder, elektrische
Einrichtungen und sonstige Funktionsteile dürfen durch
die Reinigung weder beschädigt noch verstellt,
ausgewaschen oder entfettet werden.
Die Funktionsfähigkeit der Bauteile muss nach der
Reinigung uneingeschränkt erhalten bleiben.
5. Schwer zugängliche Bereiche
Die Reinigung umfasst auch sämtliche im Rahmen der
ausgeschriebenen Leistung zugänglichen:
Ecken und Randbereiche,
Fugen,
Falze,
Profilzwischenräume,
Oberkanten,
Unterseiten,
Anschlussbereiche,
Heizkörperzwischenräume,
Bereiche hinter bzw. zwischen Bauteilen,
sonstigen schwer erreichbaren Flächen.
Der hierfür erforderliche Aufwand ist in die jeweiligen
Preise einzukalkulieren.
6. Elektro- und Installationsbauteile
Schalter, Steckdosen, Taster, Raumthermostate, Klingel-
und Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Leuchten,
Revisionsklappen, Verteilerabdeckungen und
vergleichbare Einbauteile sind ausschließlich
oberflächlich und materialgerecht zu reinigen.
Das Eindringen von Reinigungsflüssigkeiten in
elektrische oder technische Bauteile ist zu vermeiden.
7. Entfernen von Schutzfolien und Aufklebern
Noch vorhandene Schutzfolien, Aufkleber, Etiketten und
Klebebänder sind im Zuge der Bauendreinigung zu
entfernen, soweit diese nicht aufgrund von
Herstellervorgaben oder auf Anweisung der Bauleitung am
Bauteil verbleiben müssen.
Die Entfernung hat ohne Beschädigung der jeweiligen
Oberfläche zu erfolgen.
Schutzfolien oder Aufkleber, deren Entfernung bereits
ausdrücklich Bestandteil eines anderen Gewerks ist,
sind nur zu entfernen, soweit sie bei Beginn der
Bauendreinigung noch vorhanden sind.
8. Abfälle und Reinigungsrückstände
Sämtliche durch die eigenen Reinigungsarbeiten
entstehenden Abfälle, Verpackungen, Schutzfolien,
Aufkleber, Reinigungstücher und sonstigen Rückstände
sind aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Das Einbringen von festen Rückständen, Mörtel-, Putz-,
Farb-, Fugen- oder Klebstoffresten in Waschbecken,
WC-Anlagen, Bodenabläufe oder Entwässerungsleitungen
ist unzulässig.
Reinigungswasser ist so zu verwenden und zu entsorgen,
dass keine Verstopfungen, Verfärbungen, Schäden oder
sonstigen Beeinträchtigungen entstehen.
9. Bauschutt und Grobreinigung
Größere Mengen an Bauschutt, Verschnitt,
Verpackungsmaterialien und sonstigen Abfällen anderer
Gewerke sind nicht Bestandteil der normalen
Bauendreinigung, sofern sie nicht ausdrücklich in einer
Position beschrieben sind.
Der Auftragnehmer hat Bereiche, die aufgrund
außergewöhnlicher Verschmutzung nicht im üblichen
Rahmen einer Bauendreinigung gereinigt werden können,
vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung anzuzeigen.
10. Schäden und Mängel
Vorhandene Beschädigungen, Kratzer, Verätzungen,
Verfärbungen oder sonstige erkennbare Mängel an den zu
reinigenden Oberflächen sind vor Beginn der Reinigung
der Bauleitung mitzuteilen.
Durch die Reinigungsarbeiten verursachte Beschädigungen
sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
11. Arbeitsmittel und Hilfsmittel
Sämtliche für die ausgeschriebenen Leistungen
erforderlichen Reinigungsgeräte, Staubsauger,
Maschinen, Eimer, Abzieher, Tücher, Leitern,
Kleingerüste und sonstigen Hilfsmittel sind in die
Einheitspreise bzw. Pauschalpreise einzukalkulieren.
Dies gilt auch für den erforderlichen
innerbetrieblichen Transport und das Umsetzen der
Arbeitsmittel innerhalb des Gebäudes.
12. Abstimmung des Reinigungszeitpunktes
Die Bauendreinigung darf erst nach Freigabe der
jeweiligen Bereiche durch die Bauleitung erfolgen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit dem
Bauablauf und den noch tätigen Ausbaugewerken
abzustimmen. Bereits gereinigte Bereiche sind bis zur
Abnahme möglichst vor erneuter Verschmutzung zu
schützen.
Nacharbeiten infolge eigener unvollständiger oder
mangelhafter Reinigungsleistungen sind ohne zusätzliche
Vergütung auszuführen.
13. Abnahme
Die gereinigten Bereiche sind der Bauleitung
vollständig fertiggestellt zur Abnahme anzumelden.
Die Leistung gilt erst als fertiggestellt, wenn
sämtliche ausgeschriebenen Flächen, Bauteile,
Einbauteile und Anschlussbereiche den beschriebenen
Reinigungszustand aufweisen.
14. Abgrenzung gesonderter Positionen
Fenster, Dachflächenfenster, Türen,
Glas-Absturzsicherungen, Kellerabteile, Glasbrüstungen
und vergleichbare Bauteile werden, soweit im
Leistungsverzeichnis gesondert ausgeschrieben,
ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Positionen
vergütet und sind nicht zusätzlich in den Raum- bzw.
Bereichspauschalen anzusetzen. Die aktuelle LV-Struktur
sieht diese Trennung bereits an mehreren Stellen
ausdrücklich vor.
15. Kalkulationsgrundlage
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe mit den
örtlichen Gegebenheiten, Zugänglichkeiten,
Geschosshöhen, Raumgrößen und den beschriebenen
Materialien vertraut zu machen. Erschwernisse, die aus
der üblichen Zugänglichkeit der ausgeschriebenen
Bauteile resultieren, sind in die angebotenen
Einheitspreise bzw. Pauschalpreise einzukalkulieren.
Die nachfolgenden technischen Vorbemerkungen gelten für
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
02 Bauabschnitt 2
02
Bauabschnitt 2
02.01 Typ B - Haus 51c
02.01
Typ B - Haus 51c
02.02 Typ C - Haus 51d
02.02
Typ C - Haus 51d
02.03 Typ D - Haus 53
02.03
Typ D - Haus 53
02.04 Typ D - Haus 55
02.04
Typ D - Haus 55
02.05 Typ F - Haus 51e
02.05
Typ F - Haus 51e