Tiefgaragenbeschichtung
Schlicksweg BF3a
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1 TG-Beschichtung
1
TG-Beschichtung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische  Vertragsbedingungen 1.   Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. 2.     Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 3.     In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen. 4.    In die Preise sind einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Wege und   Straßen - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten  des Arbeitsbereiches 5.     Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 6.     Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. 7.     Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in dieEinheitspreise einzurechnen. 8.     Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 9.     In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. 10.    Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen. 11.    Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1.01 TG-Beschichtung
1.01
TG-Beschichtung