Schleiden-Gemünd GU Leistungen Neubau
Neubau Schleiden-Gemünd
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Allgemeine Hinweise +++ Allen Bietern wird Empfohlen, sich vor Abgabe eines Angebots die örtlichen Gegebenheiten anzusehen. Termine hierzu können in Absprache mit der Bauleitung und / oder der Bauherrschaft vereinbart werden. Nachforderungen wegen Unkenntnis der Baustelle werden im weiteren Verlauf nicht akzeptiert. +++ Die nachstehende funktionale Baubeschreibung beschreibt die auszuführenden Leistungen im Rahmen ihrer Funktion und Zweckbestimmung, erfasst aber nicht alle zur mängelfreien Funktion notwendigen Details. Es gehört aber zum Leistungsumfang des AN, das Gesamtwerk vollständig und mängelfrei, inklusive aller Nebenleistungen mit allen zur Funktion und Betrieb notwendigen Arbeiten und Materialien herzustellen. Für die Angebotserstellung und Ausführung gilt die als Anlage beigefügte Netto Baubeschreibung 01.25. Sollte die vorgenannte Baubeschreibung nicht umsetzbar sein, oder Abweichungen zur Planung vorliegen, so ist die Ausführung vor Abgabe eines Angebotes mit dem Architekten und der Fa. Netto abzustimmen. Der Ausschluss oder die Einschränkung von geforderten Leistungen ist nicht zulässig. Nach technischer Vergabe gehen Bauherr und Architekt davon aus, dass alle relevanten Punkte geklärt und berücksichtigt sind. Für die Ausführung ist weiterhin die Ausführungsplanung des Architekten in Zusammenhang mit der geprüften Statik sowie sämtliche Fachplanungen maßgebend. Vor der Ausführung sind alle Maße eigenverantwortlich zu prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem planenden bzw. bauleitenden Architekten zu klären. Für die Folgen die durch die Unterlassung der Kontrolle und Abstimmung entstehen, haftet der Unternehmer, dessen Leistung von dieser Unstimmigkeit beeinflusst wird. Zum Leistungsumfang gehören auch alle Arbeiten an den Außenanlagen und der Entwässerung in vollständiger, funktionsfähiger Ausführung, ebenso das Beiarbeiten des Gehwegs an die Grundstückszufahrten, falls dies durch den Rückbau/Erweiterung erforderlich wird. Die vorliegende Planung ist ein Vorabzug, d. h. dass sich noch Änderungen in den Details sowie in der Vermassung ergeben können. Details werden vor Ausführungsbeginn noch in Zusammenarbeit mit den Fachplanern abgestimmt und präzisiert. Der AN verpflichtet sich, Änderungen, die sich evtl. maßlich oder im Detail ergeben umzusetzen, sofern sich daraus keine Mengen- oder Massenerhöhungen ergeben. Die Auflagen und Bestimmungen der Baugenehmigung, der Statik sowie des Brandschutzkonzeptes sind zwingend zu beachten und umzusetzen. Die Baugenehmigung liegt vor. Grundlage für die technische Ausführung aller Gewerke sind die geltenden DIN­ Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie alle sonstigen zutreffenden Regeln, Bestimmungen und Vorschriften. Der AN übernimmt die Koordination sämtlicher Gewerke, mit den Energieversorgern, der Telekom, sowie den vom AG direkt beauftragten Firmen oder evtl. notwendigen Wachdiensten und die Herstellung der Hausanschlüsse, soweit erforderlich. Die Verkehrssicherung, evtl. erforderliche Anmietung öffentlicher oder privater Flächen sowie die Verhandlungen mit zuständigen Behörden obliegen ebenso während der gesamten Bauzeit dem AN. Der AN haftet für alle Schäden auch Dritten gegenüber in vollem Umfang, einschließlich aller eventuell auf den AG zukommenden Schadenersatzansprüche. Das Gebäude ist funktionsfähig und einwandfrei gesäubert an den AG zu übergeben. Gleiches gilt für die Außenanlagen. Der AN hat zu diesem Zweck für den Tag vor der Filialeröffnung eine Kehrmaschine zur einwandfreien Reinigung der Fahrspuren und Parkplatzflächen auf seine Kosten zu stellen. Ebenso ist eine Säuberung der Grünanlagen am Tag vor der Neueröffnung mit einzukalkulieren. Der Verkauf in der Filiale läuft bis zu der Schließzeit weiter. Bis dahin ist der Betrieb aufrecht zu erhalten. Vorbereitende Arbeiten, welche in den Betrieb des AG eingreifen sind mindesten eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Schutzmaßnahmen, wie Staubschutzwände oder Fussgängertunnel sind durch den GU zu stellen. Die evtl. notwendigen Wochenend­ und Nachtarbeitszuschläge sind zu berücksichtigen, um die Einhaltung des vertraglich zu bestimmenden Terminplanes zu gewährleisten.
Allgemeine Hinweise
Bestandsaufnahme und Beweissicherungsverfahren Vor Baubeginn ist durch den AN in Anwesenheit der Bauleitung des Architekten eine Bestandsaufnahme durchzuführen und zu protokollieren. Das Protokoll muss den Zustand der Pflaster­ und Grünflächen, insbesondere auch im Bereich der Zufahrten und auf dem angrenzenden öffentlichen oder privaten Grund enthalten und vorhandene Schäden per Foto zu dokumentieren. Nach erfolgtem Baubeginn entstehende Schäden gehen zu Lasten des AN. Vorhandene Absteckungen, Markierungen, Grenzsteine sind vor Baubeginn durch den AN zu sichern und bei Beschädigung oder Verlust durch den AN auf dessen Kosten wieder herzustellen.
Bestandsaufnahme und Beweissicherungsverfahren
Medien- und Kampfmittelfreiheit Die Medienfreiheit wird vom AG beantragt und veranlasst. Vor Baubeginn hat der AN dies aber nochmals zu überprüfen und entsprechende Nachweise anzufordern. Die Kampfmittelfreiheit wird ebenfalls vom AG angefragt. Im Falle eines positiven Bescheids übernimmt der AN die Koordination und evtl. notwendige Vorbereitungsarbeiten wie Erdarbeiten, Freiräumen etc. zur Kampfmittelbeseitigung.
Medien- und Kampfmittelfreiheit
Baustelleneinrichtung Zum Leistungsumfang gehört die vollständige Baustelleneinrichtung, einschließlich aller notwendigen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistung erforderlich sind. Die genaue Größe des Baustelleneinrichtungsbereiches ist mit der Fa. Netto bzw. der Bauleitung abzustimmen. Die Verkehrssicherungspflicht während der Bauphase obliegt dem AN. Übergabestellen für Baustrom und Bauwasser hat der AN selbständig zu beantragen und herzustellen. Die Baustellentoilette stellt der AN. Der Aufstellort ist mit der Bauleitung abzustimmen. Der AN stellt und unterhält einen Container zur Durchführung der Baubesprechungen. Der Auftragnehmer hat für das Bauvorhaben einen Bauzaun zu liefern und diesen so zu montieren und zu verankern, dass er sämtlichen Witterungseinflüssen standhält. Der AN wird den Bauzaun mit bauseits gestellten Bannern des AG behängen. Der AN ist verpflichtet, in ausreichenden Abständen die Funktionsfähigkeit aller sicherheits-relevanten Einrichtungen zu überprüfen, mindestens aber 1x pro Woche. Werden flüssige Brenn­- und Treibstoffe im Baugelände gelagert, so sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die jedes Eindringen dieser Stoffe in den Untergrund verhindern. Auf dem Gelände evtl. vorhandene oder das Gebäude berührende Bauteile, Leitungen, Schächte usw. sind gegen Beschädigungen abzusichern und die Baustelle während der gesamten Bauzeit sauber und ordentlich zu präsentieren. Straßen und Gehwege sind während der Baumaßnahme ständig sauber zu halten. Insbesondere liefert der AN in optischer und funktionaler Hinsicht professionelle Staubschutzwände, Absperrungen und Sicherheitseinrichtungen. Oberste Priorität ist die möglichst störungsfreie Aufrechterhaltung des Kunden­ bzw. Verkaufsbetriebs. Für die Ausführung der Modernisierung im Innenbereich wird die Filiale in Absprache mit der Fa. Netto vorübergehend geschlossen.
Baustelleneinrichtung
Bauleitung / Bauüberwachung Vom Auftragnehmer (AN) ist gegenüber der Baubehörde ein Bauleiter gemäß Bauordnung Nordrhein-Westfalen zu benennen. Das Baustellenschild (Roter Punkt) ist vom AN auszufüllen und sichtbar auf der Baustelle auszuhängen. Die Bauüberwachung gemäß Landesbauordnung obliegt dem AN. Die Überwachung der statisch konstruktiven Bauteile ist vom Prüfstatiker durchzuführen. Die Durchführung der Prüfungen ist vom AN rechtzeitig zu veranlassen. Über die Prüfungsergebnisse sind entsprechende Bescheinigungen des Prüfers vorzulegen. Die Kosten für die Durchführung der Prüfungen übernimmt der AN. Die Anzeige des Baubeginns, der Fertigstellung des Rohbaus sowie die Fertigstellungsanzeige erfolgen durch den Architekten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine für die Baustelle verantwortlichen Bauleiter (Polier) zu benennen. DerPolier hat auf der Baustelle permanent anwesend zu sein und ist Ansprechpartner für die übergeordnete Bauüberwachung (Architekt, Netto) in allen Dingen des Bauablaufs. Der AN hat dafür zu sorgen, dass eine Kopie der Baugenehmigung sowie ein gültiger Plansatz der Ausführungspläne sowie der Statik auf der Baustelle vorhanden ist. Der AN verpflichtet sich, ein Bautagebuch zu führen und es dem AG und dem bauleitenden Architekten wöchentlich in Kopie zu übergeben.
Bauleitung / Bauüberwachung
Abbrucharbeiten Der Bestandsmarkt ist in Teilen gem. Planung abzubrechen und zu erweitern, das Abbruchmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Bedarf sind alle Entsorgungsnachweise vorzulegen. Der Bestand kann vor Ort besichtigt werden, das Abbruch- und Entsorgungskonzept sowie das Bodengutachten (Belastung des Baugrundes) sind dringend zu beachten! Sollten für die notwendigen Auffüllungen Recycling-Material verwendet werden, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch den AN einzuholen und der Bauleitung vorzulegen. Des Weiteren ist der Einbau des Materials mit dem Bodengutachter abzustimmen und der Nachweis vorzulegen, dass das Material für die entsprechende Einbausituation geeignet ist. Unter dem Gebäude ist die letzte Schicht unter der Bodenplatte mit HKS Material aufzufüllen. Grundsätzlich muss angeliefertes Material güteüberwacht sein und der Klassifizierung =< Z.1.1 entsprechen. Es ist zu überprüfen, ob aus dem Abbruch des Bestandes Material zur Verfüllung und Aufschüttung gewonnen werden kann.
Abbrucharbeiten
Einmessung Die Einmessung des Schnurgerüstes, der Höhenpunkte, Achsen sowie allen sonstigen für die Maßhaltigkeit des Baus notwendigen Messungen hat der AN auf seine Kosten zu veranlassen. Die Einmessprotokolle sind dem AG bzw. dem Architekten unaufgefordert zu übergeben.
Einmessung
SiGeKo Der AN verpflichtet sich, alle Arbeiten gemäß den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen durchzuführen. Der SiGeKo wird durch den AG beauftragt. Dem SiGeKo ist eine Woche vor Baubeginn eine vollständige Nachunternehmerliste zu übergeben. Alle notwendigen Maßnahmen und Anweisungen des SiGeKo sind vom Auftragnehmer umgehend umzusetzen. Der AN ist verpflichtet, in ausreichenden Abständen die Funktionsfähigkeit aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen zu überprüfen, mindestens aber ein mal pro Woche. Werden flüssige Brenn- und Treibstoffe im Baugelände gelagert, so sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die jedes Eindringen dieser Stoffe in den Untergrund verhindern.
SiGeKo
Brandschutzauflagen, Statik und sonstige Fachplanungen Die Auflagen aus dem Brandschutzkonzept, Statik, Schall-, und / oder Wärmeschutznachweis sowie aus der Baugenehmigung sind vollständig umzusetzen. Fluchtwegmarkierungen und Feuerlöscher sind gemäß BSK und BBS zu ergänzen. Der Statiker erstellt eine komplette Statik inklusive der Dachstatik, (Binder (Vorbemessung), Fassadenstützen etc.). Die Anschlussstatik von Holzbau, Stahlbau etc. ist vom AN bzw. dessen Subunternehmer zu liefern. Der AN bestellt den Prüfstatiker rechtzeitig für alle notwendigen Abnahmen der konstruktiven Bauteile auf der Baustelle auf eigene Kosten und legt die Prüfberichte unaufgefordert nach Erhalt vor. Fragen beantworten auch die Fachplaner:
Brandschutzauflagen, Statik und sonstige Fachplanungen
Abnahmen und Revisionsunterlagen Die Übergabe der fertig gestellten, mängelfreien Leistungen gemäß Vertrag erfolgt am Tag der vereinbarten Übergabe. Die Leistungen sind bis dahin vollständig zu erbringen. Hierzu gehören auch alle notwendigen und vereinbarten Sachverständigen Abnahmen und Nachweise. Inbetriebnahmeprotokolle und Revisionsunterlagen sind bis spätestens zur Neueröffnung des Marktes vorzulegen. Kosten für erforderliche Prüfungen und Abnahmen, die zum Erhalt der Schlußbescheinigungen führen trägt der AN. Sämtliche Grundleitungen sind vor Übergabe fachmännisch zu spülen, zu reinigen und mit einer Kamerafahrt zu dokumentieren. Dies ist bei der Abnahme nachzuweisen und den Revisionsunterlagen beizufügen. Die Gesamtleistung ist erst nach Behebung sämtlicher Mängel und Restarbeiten vollständig erbracht. Vor Stellung der Schlussrechnung müssen alle Revisionsunterlagen prüffähig beim Architekten und Bauherren vorliegen. Spätestens zur Abnahme hat der AN dem AG eine unbefristete und übertragbare Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu übergeben.
Abnahmen und Revisionsunterlagen
Anlagenverzeichnis, gleichrangig Anlage 01 Bauantragsplanung/Eingabeplanung Anlage 02 Baugenehmigung Anlage 03 Statik Anlage 04 Brandschutz Anlage 05 Wärmeschutz Anlage 06 Bodengutachten Anlage 07 Baubeschreibung Anlage 08 Einrichtungsplanung Anlage 09 Planung EMA/Kälte/Beleuchtung Anlage 10 Fotos Objekt Anlage 11 Revisionsunterlagen
Anlagenverzeichnis, gleichrangig
010 Ingenieursleistungen / Revisionsunterlagen Ingenieursleistungen / Revisionsunterlagen
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Ingenieursleistungen / Revisionsunterlagen
L
1.00
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020 Baustelleneinrichtung / Baustellensicherung Baustelleneinrichtung / Baustellensicherung
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Baustelleneinrichtung / Baustellensicherung
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030 Gerüstbau Gerüstbau
030
Gerüstbau
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040 Abbrucharbeiten und Entsorgung Abbrucharbeiten und Entsorgung
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Abbrucharbeiten und Entsorgung
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050 Erdarbeiten und Bodenentsorgung Erdarbeiten und Bodenentsorgung
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Erdarbeiten und Bodenentsorgung
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060 Entwässerungsarbeiten Entwässerungsarbeiten
060
Entwässerungsarbeiten
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070 Rohbauarbeiten, Beton-, Stahlbetonarbeiten und Mauerarbeiten Rohbauarbeiten, Beton-, Stahlbetonarbeiten und Mauerarbeiten
070
Rohbauarbeiten, Beton-, Stahlbetonarbeiten und Mauerarbeiten
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080 Dachstuhl und Zimmerarbeiten Dachstuhl und Zimmerarbeiten
080
Dachstuhl und Zimmerarbeiten
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090 Dachdecker, Dachklempner, Dachabdichtungen Dachdecker, Dachklempner, Dachabdichtungen
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Dachdecker, Dachklempner, Dachabdichtungen
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100 Dämmung Dämmung
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Dämmung
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110 Fassaden Fassaden
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Fassaden
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120 Estricharbeiten Estricharbeiten
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Estricharbeiten
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130 Fliesen- und Rüttelboden Fliesen- und Rüttelboden
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Fliesen- und Rüttelboden
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140 Metallbau, Fenster, Glasfassade Metallbau, Fenster, Glasfassade
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Metallbau, Fenster, Glasfassade
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1.00
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150 Schlosser und Stahltüren Schlosser und Stahltüren
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Schlosser und Stahltüren
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160 Schreinerarbeiten Schreinerarbeiten
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Schreinerarbeiten
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170 Maler- und Lackierarbeiten Innenbereich Maler- und Lackierarbeiten Innenbereich
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Maler- und Lackierarbeiten Innenbereich
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180 Maler- und Lackierarbeiten außen/Fassade Maler- und Lackierarbeiten außen/Fassade
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Maler- und Lackierarbeiten außen/Fassade
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190 Stahtüren und Tore Stahtüren und Tore
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Stahtüren und Tore
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200 Schlosserarbeiten Schlosserarbeiten
200
Schlosserarbeiten
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210 Innenputzarbeiten Innenputzarbeiten
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Innenputzarbeiten
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220 Außenputzarbeiten Außenputzarbeiten
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Außenputzarbeiten
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230 Trockenbau Trockenbau
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Trockenbau
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240 Elektro Elektro
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Elektro
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1.00
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250 Heizung/Heizungsanlage Heizung/Heizungsanlage
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Heizung/Heizungsanlage
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260 Lüftung/Lüftungsanlage Lüftung/Lüftungsanlage
260
Lüftung/Lüftungsanlage
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1.00
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270 Sanitär Sanitär
270
Sanitär
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1.00
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280 Kühl- und Tiefkühräume Kühl- und Tiefkühräume
280
Kühl- und Tiefkühräume
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290 Grundreinigung Grundreinigung
290
Grundreinigung
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1.00
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300 Außenanlagen Sanierung/Auf- und Anarbeitung Gebäudeerweiterung Außenanlagen Sanierung/Auf- und Anarbeitung Gebäudeerweiterung
300
Außenanlagen Sanierung/Auf- und Anarbeitung Gebäudeerweiterung
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1.00
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310 Außenalagen Parkplatzerweiterung Außenalagen Parkplatzerweiterung
310
Außenalagen Parkplatzerweiterung
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1.00
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320 Brandschutz, RWA, BMA, Feuerlöscher, Piktogramme etc. Brandschutz, RWA, BMA, Feuerlöscher, Piktogramme etc.
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Brandschutz, RWA, BMA, Feuerlöscher, Piktogramme etc.
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1.00
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330 Schallschutz Schallschutz
330
Schallschutz
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1.00
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340 Sonstiges Sonstige Leistungen, welche zur Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind: (bei Bedarf / Notwendigkeit ist dem Angebot eine Gliederung der sonstigen Leistungen beizufügen) Sonstige Leistungen sind: vom Bieter einzutragen
340
Sonstiges
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1.00
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350 Weiterberechnungen EMA, Schließanlage, EKW-Box, Seifen und Papierspender
350
Weiterberechnungen EMA, Schließanlage, EKW-Box, Seifen und Papierspender
1.00
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360 Ausbau/Entsorgung Z0 Material
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Ausbau/Entsorgung Z0 Material
O
1.00
t
361 Ausbau/Entsorgung Z1 Material
361
Ausbau/Entsorgung Z1 Material
O
1.00
t
362 Ausbau/Entsorgung Z1.1 Material
362
Ausbau/Entsorgung Z1.1 Material
O
1.00
t
363 Ausbau/Entsorgung Z1.2 Material
363
Ausbau/Entsorgung Z1.2 Material
O
1.00
t
364 Ausbau/Entsorgung Z2 Material
364
Ausbau/Entsorgung Z2 Material
O
1.00
t
365 Ausbau/Entsorgung DK1 Material
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Ausbau/Entsorgung DK1 Material
O
1.00
t
366 Ausbau/Entsorgung DK2 Material
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Ausbau/Entsorgung DK2 Material
O
1.00
t
367 Ausbau/Entsorgung DK3 Material
367
Ausbau/Entsorgung DK3 Material
O
1.00
t
368 Ausbau/Entsorgung BM0 Material
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Ausbau/Entsorgung BM0 Material
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1.00
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369 Ausbau/Entsorgung BM0* Material
369
Ausbau/Entsorgung BM0* Material
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1.00
t
370 Ausbau/Entsorgung BM-F1 Material
370
Ausbau/Entsorgung BM-F1 Material
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1.00
t
371 Ausbau/Entsorgung BM-F2 Material
371
Ausbau/Entsorgung BM-F2 Material
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1.00
t
371 Ausbau/Entsorgung BM-F3 Material
371
Ausbau/Entsorgung BM-F3 Material
O
1.00
t
372 Anliefern, Einbauen und Verdichten RC-Material
372
Anliefern, Einbauen und Verdichten RC-Material
O
1.00
t
373 Anliefern, Einbauen und Verdichten KS-Material
373
Anliefern, Einbauen und Verdichten KS-Material
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1.00
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