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Vorbemerkungen / Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Baustelle Allgemeine Vorbemerkungen zur Baustelle
1. Angabe zur Baustelle
Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines Elektroverteilnetz als Bestandteil der bestehenden Sicherheitsstromversorgung der Neckarpromenade.
1.1 Lage des Bestandsobjektes
Neckarpromenade 09, 15 u. 25 in 68167 Mannheim-Neckarstadt-Ost
1.2 Zufahrt zum Bestandsobjekt,
Beschaffenheit und Einschränkungen
Die Zufahrt zum Objekt erfolgt über bevorzugt über Kurpfälzer Straße (B38) in Richtung Alte Feuerwache. Es stehen begrenzte Parkmöglichkeiten zu Verfügung.
1.3 Andienung der Baustelle
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN.
Bauseits werden für die Materialanlieferung und den Materialtransport in, an und auf das Gebäude keine Hebewerkzeuge zur Verfügung gestellt.
Den Auftragnehmern ist die Wahl und Art der Hebezeuge zum Materialtransport und -abtransport seitens des AG freigestellt.
Die seitens des AN gewählte Variante ist in die Einheitspreise bzw. in den Titel Baustelleneinrichtung vollumfänglich einzukalkulieren.
Ebenfalls sind alle für die Leistungen im Gebäude erforderlichen Transportmittel, Arbeitsgerüste auch über 2 m Höhe und Montage-Abstützungen mit einzukalkulieren, wenn nicht in den technischen Vorbemerkungen anders angegeben bzw. in den Positionen ausgewiesen.
1.4 Baustrom / Bauwasser
Baustrom und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG als Abgriff aus dem kundeneigenen Netz gestattet. Alle zur Nutzung und Verteilung von Baustrom / Bauwasser erforderlichen Leitungen und Verteiler sind vom AN zu kalkulieren.
(Abrechnungsmodalitäten, siehe Besondere Vertragsbedingungen).
Hinweis Baustrom
Der E.-Anschluss wird für "Normale" Baumaschinen" in 230 / 400 V bis 63 A ermöglicht.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Arbeitsabläufe und -unterbrechungen
Der grundsätzliche Bauablauf erfodert einen
- Baubeginn nach Vergabe spätestens KW14, 2026.
- Fertigstellung Ende KW50, 2026.
Der AN hat sicherzustellen, dass auf erste Anforderung des AG eine unverzügliche Präsenz in ausreichender Anzahl, auf den notwendigen Fall bezogen, an der Baustelle gewährleistet ist.
2.2 Verschmutzungen
Alle durch den AN verursachten Verschmutzungen im Zuge seiner Leistungen, sowohl innerhalb der Baustelle, als auch auf den umliegenden Flächen sind unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt dies nach erster Aufforderung durch die Bauleitung des AG nicht, werden die Flächen auf Kosten des AN durch ein Drittunternehmen gereinigt. Der AN erklärt sich mit dieser Regelung vertraglich einverstanden.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind gegen Verschmutzung und Beschädigungen mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abkleben/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN.
2.3 Bauleiter/Baustellenpersonal
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen verantwortlichen Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu benennen. Diese jeweils verantwortliche Person muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Die Anwesenheit dieser Person an der Baustelle während der Ausführung der Leistungen hat der AN zu garantieren.
2.4 Bautagebuch
Der AN verpflichtet sich dem AG gegenüber ein Bautagebuch zu führen und sämtliche zur Dokumentation relevanten Daten, wie Datum, Witterung, Leistungsstand, Anzahl der Mitarbeiter, etc. darin einzutragen und der Bauleitung des AG mindestens wöchentlich zur Unterzeichnung und zur Eintragung eigener Anmerkungen vorzulegen.
2.5 Baubesprechungen
Der AN verpflichtet sich dem AG gegenüber wöchentlich während seiner Ausführungszeit sowie auf besondere Anforderung nach Erfordernis an Baubesprechungen mit der Bauleitung des AG teilzunehmen.
2.6 Lärmschutz / Staubschutz
Das Objekt befindet sich in einem Wohngebiet.
Anforderungen an einen erhöhten Schall- und Staubschutz sind dem AG nicht bekannt.
Gleichwohl dürfen auf der Baustelle nur lärmarme Geräte nach der "Fünfzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Baumaschinenlärm-Verordnung-15.Bim Sch V) betrieben werden.
Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm -Geräuschimmission- (VV-BaulärmG) sowie auf die Arbeitsschutzbestimmungen als auch auf die Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Staubschutz hingewiesen.
2.7 Gefährdungsanalyse und
Betriebsanweisung durch Sigeko
Für die Baumaßnahme ist nach den gesetzlichen Vorschriften ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator durch den Auftraggeber bestellt worden.
Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem SiGeKo und geht auch die Verpflichtung ein, dessen Anordnungen und Anweisungen auf erste Aufforderung zu befolgen und umzusetzen.
Sollten die Anweisungen des SiGeKo oder der Bauleitung auf erste Aufforderung seitens des AN unterlassen werden und hat diese Nichtbeachtung Konsequenzen für den Bauablauf, (z.B. Baustopp), so hat der AN sämtliche daraus resultierende Kosten und Haftungsrisiken zu tragen.
2.8 Entsorgung
Die Entsorgung aller bei den Arbeiten des AN anfallenden Stoffe, Abfälle, Restmaterialien, etc. sind Bestandteil der Leistung des AN und durch ihn vorzunehmen. Diese Leistungen sind mit in die Einheitspreise einzurechnen. Schuttcontainer werden durch den AG nicht zur Verfügung gestellt!
Die Entsorgung, insbesondere von Abbruchmaterialien, hat nach den Grundsätzen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Beachtung der Bestimmungen des Landesumweltamtes (LANUV) und der Stadt Soest zu erfolgen.
Die erforderlichen Nachweise des ordnungsgemäßen Beseitigen, der Verwertung bzw. Entsorgung sind vom AN unaufgefordert vorzulegen. Die Nachweispflicht obliegt dem Auftragnehmer.
2.9 Ortsbesichtigung
Auf Wunsch kann zur Bearbeitung des Angebots dem AN eine Ortsbesichtigung angeboten werden.
Hierzu stellen Sie bitte bitte kurzfristig eine Terminanfrage über:
info@kleinmann-eng.de
gerhard.stroh@grandcityproperty.de
3.0 Hinweise zur Ausführung
3.1 Bauseitige Leistungen
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf die für die angebotene Ausführung erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen.
3.2 Ausführungsunterlagen
Dem AN werden Ausfschreibungsunterlagen in Anlehnung einer Ausfühungsplanung zur Verfügung gestellt:
- Grundrisspläne
- Aufbaupläne
- Strangpläne
- Detailpläne
gemäß beiliegendem Dokumentenverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen zur Baustelle
Hinweis zur Leistungsbeschreibung Hinweis zur Leistungsbeschreibung
1. Allgemeines/Fabrikatangaben
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen
einer Gesamtanlage. In der Leistungsbeschreibung sind, wenn gefordert, die angebotenen Produktbezeichnungen/ Herstellerangaben einzusetzen (sh. auch Bewerbungsbedingungen 3.3). Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Bei den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Fabrikaten handelt es sich um Richt- bzw. Leitfabrikate, deren Eigenschaften bei der Planung vor allem aus technischen Gründen zugrunde gelegt wurden. Diese werden nur beispielhaft genannt und dienen den Bietern lediglich zur Erleichterung der Bearbeitung des Angebotes.
Werden im Leistungsverzeichnis Fabrikatsangaben gefordert und hat der Auftraggeber ein Richt-, Leit- oder Beispielsfabrikat angegeben, so muss der Bieter nur dann ein Fabrikat benennen, wenn er ein abweichendes Fabrikat anbieten will.
Werden im Leistungsverzeichnis Fabrikatsangaben gefordert und ist ein Richt-, Leit- oder Beispielsfabrikat nicht angegeben, so muss der Bieter in jedem Fall ein Fabrikat benennen.
Enthält das Leistungsverzeichnis Richt-, Leit- oder Beispielsfabrikate, ohne dass vom Bieter Fabrikatsangaben gefordert sind, so bleibt der Bieter in der Auswahl des verwendeten Fabrikats - im Rahmen der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses - frei.
2. EU-Konformität
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
3. Planunterlagen
Es können aud Wunsch folgende Planunterlagen digital zur Verfügung gestellt, die der Kalkulation als Grundlage dienen.
Siehe Dokumentenverzeichnis
1_Lageplan
2_Terminplan
3_Grundrisse/Schnitte
4_Ansichten
5_Brandschutzkonzept
6_Baugnehmigung
Hinweis zur Leistungsbeschreibung
ZTV Allgemein ZTV Allgemein
Geltungsbereich:
Die ZTV-ALLGEMEIN gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB/C DIN 18 299.
Grundlage für das Angebot, die Lieferung der Baustoffe, die Ausführung der Arbeiten und die Abrechnung der Leistungen werden:
Landesbauordnung (LBO), insbesondere
§§16a, 16b, 17-25 und die VVTB gemäß §73a der LBO
Bauordnung (BO)
Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR bzw. M-LAR)
die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften
die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN-/EN-Vorschriften
die einschlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerke der von der Ausführung betroffenen Gewerke
die anerkannten Regeln der Technik (aRdT)
die Zeichnungen der Architekten
die Berechnungen und Zeichnungen der Fachingenieure
die einschlägigen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft.
die Auflagen des SiGeKo
An Auflagen ist zu beachten:
Die Auflagen der Genehmigungsbehörden
Auflagen von Sachverständigen, Gutachtern und Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, etc.)
Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc.
Planunterlagen, Freigabe:
Die vom AN verwendeten Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des AG oder seines Bevollmächtigten tragen. Nicht freigegebene bzw. überholte Pläne oder Unterlagen dürfen nicht verwendet werden und sind entsprechend eigenverantwortlich zu entfernen.
Herstellervorschriften, Zulassungen, Prüfzeugnisse etc.
Für die Verarbeitung der angebotenen Stoffe und Bauteile sind in jedem Fall die Verarbeitungsvorschriften des betreffenden Herstellers zu beachten.
Für Stoffe und Bauteile, für die eine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich ist, ist eine Kopie der zum Zeitpunkt des Einbaues gültigen Zulassung der Objektüberwachung des Auftraggebers auszuhändigen.
Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall.
Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen durch:
a)Übereinstimmungserklärung des Herstellers oder
b)Übereinstimmungszertifikat
Die Bestätigung durch Übereinstimmungszertifikat hat entsprechend den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den Zustimmungen im Einzelfall bzw. entsprechend den anzuwendenden Vorschriften zu erfolgen.
Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden, bedürfen der Übereinstimmungserklärung des Herstellers. Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit der entsprechenden CE-Kennzeichnung unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben.
Das CE-Zeichen ist auf dem Bauprodukt, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage zum Lieferschein anzubringen.
Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur abgeben, wenn er durch werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht.
Der Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN.
Sofern eine Prüfung der Bauprodukte durch eine Prüfstelle (Fremdüberwachung) vorgeschrieben ist, ist diese ebenfalls nachzuweisen.
Ein Übereinstimmungszertifikat ist durch eine Zertifizierungsstelle zu erteilen, wenn das Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung unterliegt.
Die Fremdüberwachung ist von Überwachungsstellen gemäß Landesbauordnung durchzuführen.
Dem Bauherren bzw. der Objektüberwachung sind nach Abschluss der Arbeiten, zusammen mit den Abnahmeunterlagen, Datenblätter und Listen der verwendeten Materialien, vor Ausführung Prüfzeugnisse, Zertifikate, bauaufsichtliche Zulassungen zu übergeben.
ZTV Allgemein
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen
1. Grundlagen
Für die Kalkulation und Ausführung gelten die nachstehenden Unterlagen
a) Leistungsbeschreibung.
b) Die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) mit allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen.
c) Die ArbStättV (Arbeitsstätten-Verordnung) und ihre Richtlinien (insbes. Paragraph 7, Abs. 2, 3 und 4).
d) Die Unfallverhütungsvorschriften:
DGUV 1 "Allgemeine Vorschriften"
(insbes. Paragraph 2, Abs.1 u. 2
infolge des Paragraph 5, Abs. 1 und 2).
DGUV Vorschrift 3 (BGV A3 früher VBG 4)
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (insbes.
Paragraph 5, Abs. 4).
e) Die anerkannten Regeln der Technik wie
VDE-Bestimmungen, die DIN-Normen sowie weitere
z.Z. der Ausschreibung gültige Richtlinien und
Regeln.
f) Die Sonderbestimmungen der örtlichen EVU.
Die in 1b) - 1f) genannten Verordnungen und Vorschriften sind Mindestforderungen. Soweit in der Ausschreibung Forderungen gestellt werden,
die darüber hinaus gehen, gelten diese.
Bei der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Für die einwandfreie Funktion der Anlagen haftet der Auftragnehmer.
Erforderliche Anträge bei Versorgungsunternehmen und Behörden sind frühzeitig durch den Auftragnehmer zu stellen, bzw. die Antragstellung einzuleiten. Der Aufwand hierzu ist in Einheitspreisen einzukalkulieren.
Sämtliche Leistungen sind selbstverantwortlich nachzurechnen und betriebsfähig zu erstellen.
Die Freigabe von Planungsunterlagen entläßt den Auftragnehmer nicht aus seiner Haftung.
Der Auftragnehmer hat den für die Ausführung verantwortlichen Fachbauleiter zu stellen.
Alle vom Auftragnehmer zu liefernde Baustoffe haben der Beschreibung zu entsprechen; der Nachweis ist ggf. zu führen. Durch Materialstichproben an bereits eingebauten Anlageteilen erforderlich werdende Nacharbeiten, berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Der bauleitende Monteur ist der Bauleitung namentlich zu nennen und darf vor Fertigstellung der Arbeiten nur mit Genehmigung der Bauleitung von der Baustelle abgezogen werden.
2. Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Erteilung des Auftrages die für den reibungslosen Ablauf seiner Arbeiten und den Arbeiten der hoch- ud tiefbaulichen Gewerke erforderlichen Angaben zu machen und Vorkehrungen zu treffen.
Soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer dem Rohbauunternehmer spez. planerische Unterlagen über die Montage der Installationen wie Dosen, Lüfter, Zählernischen, Verteilungen usw. für Aussparungen in massiven Bauteilen zu liefern (Wand, Decken).
3. Bemusterung
Alle sichtbaren Bauteile sind der Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Eine Bestellung dieser Bauteile darf erst nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen.
Das Leistungsverzeichnis dient nicht als Grundlage für Bestellungen.
4. Preise
In den Einheitspreisen müssen enthalten sein:
1. Anfuhr, Bereitstellung und Abfahren aller nach Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Geräte, Baubuden und Gerüste sowie die Beseitigung der von den eigenen Arbeiten herrührenden Abfälle, Schuttmassen, einschl. Verpackungsmaterial.
2. Die Ausführung von Stemm-, Spitz- und Fräsarbeiten, auch von Schlitzen und Durchbrüchen.
3. Anfertigung von Detail- und Werkstattplänen sowie von allen Rev.-Zeichnungen.
4. Die Lieferung von Kleinmaterial, wie Isolier-, Klemm- und Anschlußmaterial, das zur Erstellung der kompletten Anlage erforderlich ist, auch wenn es im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist.
5. Durchführung der notwendigen Messungen und Nebenleistungen.
6. Montage und betriebsfertiger Anschluß aller gelieferten Betriebsmittel.
Die Preise für kupferhaltiges Material unterliegen keiner Gleitklausel für schwankende DEL-Notierungen.
Einzelne Anlagenteile (im allgemeinen Leitungen)
werden aus Gründen der Zuordnung und Kostenverfolgung in unterschiedlichen Titeln angefragt. Hier sind die gleichen Einheitspreise zu kalkulieren. Werden bei der Prüfung oder Abrechnung der Leistungen Unterschiede
festgestellt, so gilt der jeweils günstigste
Einheitspreis.
5. Planunterlagen
Dem AN werden folgende Planunterlagen zur Verfügung gestellt:
- Grundrißzeichnungen
- Aufbaupläne
- Strangpläne
Montage-, Werkstatt- und Verdrahtungspläne sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und dem Fachingenieur vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
6. Werkpläne/Revisionszeichnungen/
Dokumentation
Vor Beginn der Installationsarbeiten hat der AN die ihm übergebenen Unterlagen und Zeichnungen auf Vollständigkeit zu prüfen und eine Montageplanung anzufertigen. Die Montageplanung ist auf Grundlage der Ausführungsplanung des Fachplaners und unter Berücksichtigung der Architektenpläne sowie der Ausführungspläne der anderen Fachplaner zu erstellen und 1-fach als Weißpause gefaltet im beschrifteten Ordner zur Genehmigung der Fachbauleitung zu übergeben.
Als Abnahmevoraussetzung ist die fertige Dokumentation gemäß VOB Teil C DIN 18382 Punkt 3.1.6 bis 3.1.8 zunächst mindestens als Baustellenrevision vorzulegen. Spätestens mit der Schlußrechnung ist die Dokumentation für die errichteten Anlagenteile vollständig überarbeitet und von der Fachbauleitung abgenommen mit einer Gliederung ähnlich der Nachfolgenden zu übergeben.
Gliederung:
1. Bauliche Maßnahmen
1.2 Brandschutz
1.2.1 Herstellererklärungen
1.2.2 Zulassungsbescheide
1.3 Errichterbescheinigung
1.4 Fabrikatsliste
1.4.1 Lieferantenverzeichnis
1.4.2 Kurzbeschreibungen
2. Ausbau
2.1 Trassenplan
2.3 Strangpläne
2.3.1 z.B: Hauptleitungen
2.4 Verteiler für Stark- und Schwachstrom
2.4.1 Aufbauplan
2.4.2 Belegungsplan
2.4.3 Stromlaufplan
2.4.4 Klemmenplan
2.4.5 Stückliste
2.5 Verkabelung
2.5.1 Kabelliste
2.5.2 Patchfeldlisten
2.5.3 Messprotokolle
2.5.2.1 IT-Verkabelung
2.5.2.2 Isolations-/Schleifenwiderstandsmessung
2.6 Grundrisspläne Elektroinstallation
2.6.1ff, je nach Ausführungsplanung
2.7 Bedienungsanleitungen
3. Wartunganweisungen für alle gelieferten Anlagen
3.1 Wartungsintervalle
3.2 Wartungsanweisungen
3.3 Prüfungen nach Prüfverordnung des zuständigen
Bundeslandes
Bei Nichteinreichung oben genannter Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor, die Dokumentation auf Kosten des Auftragsnehmers anderweitig anfertigen zu lassen.
7. Leitungsbeschriftung
Schwachstromleitungen, die über einen durch die Unterverteilungen gebildeten Versorgungsbereich hinausgehen sind mit einem Bezeichnungsschild dauerhaft mit der Angabe des Zielortes zu Kennzeichnen.
Die Kennzeichnung ist dauerhaft und gut sichtbar am Anfangs- und Endpunkt der Leitungen zu befestigen - die Beschriftung hat maschinell zu erfolgen.
8. Inbetriebnahme / Abnahme
Vor Inbetriebnahme der Anlage hat der Auftragnehmer eine Erstprüfung und die erforderlichen Messungen entsprechend VDE 0100 Teil 600 vorzunehmen.
Die Abnahme der Anlage ist gemeinsam mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Sind mehr als eine Nachabnahme erforderlich, trägt die Kosten für beigestelltes Personal des AG und des Fachplaners der Auftragnehmer.
9. Sicherheit
Auf die Einhaltung der UVV und die Vorschriften der DGUV Vorschrift 3 + 4 (BGV Teil A3 früher VBG4) wird besonders hingewiesen.
Wird vom SiGeKo oder der Fachbauleitung für einzelne Montagearbeiten eine Gefahrenanalyse gefordert, so ist diese unverzüglich schriftlich zu erstellen und dem SiGeKo bzw. der Fachbauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
10. Vorbehalt
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, einzelne Positionen oder Titel aus dem Leistungsverzeichnis nicht zu beauftragen. Der AN hat dadurch keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
11. Fabrikatsangaben 11. Fabrikatsangaben
Einige Positionen sind mit Fabrikatsangaben als Qualitätsbeschreibung angegeben.
In den meisten Fällen ist ein alternatives gleichwertiges Fabrikat zum Angebot zugelassen. In diesen Fällen ist das angebotene Fabrikat zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Prüfung der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate im laufenden Verfahren durchzuführen. Ist die Gleichwertigkeit in den im Leistungstext aufgeführten Punkten nicht gegeben, so hat der AN eine gleichwertige Alternative im Nachgang zu stellen oder, sofern Zweifel nicht ausgeräumt werden können, das angefragte Produkt zu gleichen Konditionen zu liefern.
Erfolgt im Angebot keine alternative Produktangabe, so gilt das angefragte Produkt als angeboten.
11. Fabrikatsangaben
12. Arbeiten anderer Unternehmer / Abstimmungen 12. Arbeiten anderer Unternehmer / Abstimmungen
Die Trassenführungen sind mit den anderen technischen
Gewerken im Zuge der Montageplanung selbstätig zu überprüfen und ggf Änderungen in die Montageplanung zu übernehmen, welche dem Bauherrn /
Bauleiter zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn rechtzeitig über vorhandenen Versorgungsleitungen im Baustellenbereich zu informieren. Für verursachte Schäden haftet allein der Auftragnehmer.
12. Arbeiten anderer Unternehmer / Abstimmungen
Bei der Abnahme mit dem Bauherrn sind folgende Bei der Abnahme mit dem Bauherrn sind folgende
Unterlagen bereit zu stellen, sofern Sie in der Baugenehmigung gefordert werden:
- Mängelfreier Prüfbericht über die
Erst- und über die Wirk-Prinzip-Prüfung der
Sicherheitsstromversorgung durch
einen Sachverständigen
- Revisionszeichnungen
- 2-fach Digital
- 2-fach, als Weißpausen, farbig
angelegt, gefaltet in beschrifteten
Ordnern mit Inhaltsverzeichnis
- Zulassungsbescheid vom IFB über
- das verwendete Brandschutzmaterial
- die eingebauten I90/E30 Installa-
tionskanäle
- Prüfzeugnis über
- die Leitungen mit Funktionserhalt
- die verwendeten Kabeltragesysteme
oder Befestigungsmittel
- Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14095 bzw.
in der von der Feuerwehr geforderten
Form (hier nur Mitwirken)
- Unternehmerbescheinigung über die aus-
geführten Arbeiten
- sämtliche techn. Anlagenbeschreibungen
und Betriebsanleitungen.
Farbe der Revisionsordner nach Vorgabe des Bauherrn
mit der vorgenannten Dokumentation liefern.
Bei der Abnahme mit dem Bauherrn sind folgende
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung Allgemeine Maßnahmenbeschreibung -
Ertüchtigung des Elektroverteilnetz der Sicherheitsstromversorgung
Baubeschreibung:
Die Lokation Neckarpromenade 09, 15 & 25 mit zugehörig angrenzenden Nebengebäuden, Versorgungsgebäude und zweigeschössiger Parkanlage erfährt eine Ertüchtigung im elektrischen Verteilnetz der ersatznetzgestützten Sicherheitsstromversorgung.
BA 1: Versorgungsgebäude
Die Versorgungszentrale dient unteranderem der Beherbergung des Erssatznetzaggregates, als auch der vorgeschalteten Niederspannungshauptverteilung. Die im Bestand vorhandene NSHV erfährt eine räumliche Trennung (Schutzziel: Brandschutz und Rückwirkungsfreiheit) zwischen der bereits konstruktiv getrennten NSHV-AV und NSHV-SV.
BA 2: Hochhaus H.Nr. 9 (HH3)
Innnerhalb des Hochhauses wird die dezentrale Versorgungsstruktur in Folge der fehlenden AV/SV-Trennung und des nicht gegebenen Funktiionerhaltes im Leitungsnetz in den selbigen Schutzzielen entsprechend ertüchtigt. Die ersatznetzberechtigten Endverbraucher werden auf das neu zu errichtende SV-Verteilnetz umgschwenkt.
BA 3: Hochhaus H.Nr. 15 (HH2)
Innnerhalb des Hochhauses wird die dezentrale Versorgungsstruktur in Folge der fehlenden AV/SV-Trennung und des nicht gegebenen Funktiionerhaltes im Leitungsnetz in den selbigen Schutzzielen entsprechend ertüchtigt. Die ersatznetzberechtigten Endverbraucher werden auf das neu zu errichtende SV-Verteilnetz umgschwenkt.
BA 4: Hochhaus H.Nr. 25 (HH1)
Innnerhalb des Hochhauses wird die dezentrale Versorgungsstruktur in Folge der fehlenden AV/SV-Trennung und des nicht gegebenen Funktiionerhaltes im Leitungsnetz in den selbigen Schutzzielen entsprechend ertüchtigt. Die ersatznetzberechtigten Endverbraucher werden auf das neu zu errichtende SV-Verteilnetz umgschwenkt.
BA 5: Funktions- und Wirkprinzipprüfung
Vor dem Hintergrund das die Maßnahme das Projektziel des bestandsschonenden Umbaus und des Erhaltes des Ersatznetz als Wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsstronversorgung berücksichtigt, ist das als schutzziel im BSK hinterlegte Umschalt- und Versorgungskonzept unter Berücksichtigung der fehlerbegründeten und kaskadierten Laststufenschaltung einer Funktions- und Wirk-Prinzip-Prüfung zu unterziehen.
Angaben zur Baustelle
Alle Verkehrssicherungsmaßnahme verstehen sich als Bestandteil der Aufgabnstellung an den AN.
Hinweis:
Es gelten die den Vergabeunterlagen beiliegenden
Vertragsbedingungen.
Folgende Planungsunterlagen sind Bestandteil dieser Ausschreibung:
Ausschreibungsplanung (Stand: 02/2026)
Terminplan (Stand: 02/2026)
Dokumentenverzeichnis (Stand: 02/2026)
./.
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
01 Verteilungen
01
Verteilungen
Technische Vorbemerkungen Verteilungen Technische Vorbemerkungen Verteilungen
In den Verteilungen sind alle Abgänge auf nummerierte Abgangsklemmen zu führen. Die Klemmenbezeichnungen müssen mit den Schaltplänen übereinstimmen. Für jeden Abgang muss eine Neutralleitertrenn- und eine Schutzleiterklemme vorhanden sein. Diese Klemmen sind neben den zugehörigen Außenleiterklemmen zu montieren. Dreistockklemmen sind nicht zulässig. Klemmen sind für alle Abgänge und Eingänge bis 25qmm obligatorisch. Darüberhinaus werden Abgangsklemmen besonders gefordert und beschrieben. Es ist ausreichender Klemmenraum vorzusehen. Die abgehenden Leitungen sind so eindeutig zu kennzeichnen, dass ihre Zugehörigkeit zur Klemme und zum Stromkreis ersichtlich ist.
In den Verteilungen sind alle ankommenden und abgehenden Leitungen bzw. Kabel jeweils durch Schellen abzufangen und durch Beschriftungsbänder dauerhaft zu kennzeichnen.
Für spätere Erweiterungen ist ein Platzbedarf von ca. 30 % einzuplanen, wenn nicht an anderer Stelle dieser Ausschreibung eine größere Reserve gefordert ist. Die Verteilungen sind zweimal zu grundieren und einbrennlackiert zu liefern.
Die Verteilungen sind mit einem einheitlichen Schlüsselsystem zu versehen. Jede Verteilung ist mit zwei Schlüsseln zu liefern.
Bedienungselemente müssen auf einer Höhe von mindestens 0,7 m vom Fußboden montiert sein.
Die Belastung ist gleichmäßig auf 3 Außenleiter zu verteilen. Die Gleichmäßigkeit ist durch Messung zu konrollieren.
In den Verteilern sind Leitungsbündelungen wegen
erhöhter Erwärmung zu vermeiden, ausgenommen Mess- und
Steuerleitungen. Das gilt auch für Zu- und Abgangskabel
bzw. Abgangsleitungen.
Die Austauschbarkeit der Geräte und Verschleißteile
von vorne muss gewährleistet sein.
Alle Schaltgeräte müssen brummfrei sein und geräuscharm
arbeiten. Sie dürfen nur mit 70% des vom Hersteller
angegebenen Nennbetriebstromes belastet werden.
Bei Verteilungen mit Türen muss die Schutzart bei geöffneter Tür mindestens IP 20 betragen.
Mindestschaltvermögen der Leitungsschutzschalter: 10 kA.
Die Abmessungen der Verteilungen sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Für jeden Verteiler ist ein Übersichtsschaltplan, ein
Klemmenplan, sowie eine Stromkreislegende mitzuliefern,
die in der Innenseite der Türen in Schaltplantaschen aus Hartkunststoff anzubringen sind. Sollte diese Möglichkeit nicht
gegeben sein ist nach einer anderen Befestigung an dem
Verteiler zu suchen.
Vor Fertigung der Verteilungen ist der Fachbauleitung eine bemaßte Aufbauzeichnung mit allen Details vorzulegen. Die Fertigung der Verteilung erfolgt nach Freigabe der Konstruktionsunterlagen durch die Fachbauleitung. Die Aufbauzeichnungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Abmessungen (B x H x T)
- Fabrikat
- Gehäusematerial (Isolierstoff / Stahlblech)
- Farbe
- Türverriegelung
- Türanschlag (Örtlichkeit berücksichtigen)
- Kabeleinführungen (Örtlichkeit berücksichtigen)
- Transporttrennung
- Schottungen
- Lüftungskiemen
- Schutzart
- Schutzklasse
- Aufteilung der Funktionsbaugruppen
- Anordnung der Geräte
- Kennzeichnung der Reserveplätze für Geräte
- Anordnung der Klemmen (keine Dreistockklemmen)
- Kennzeichnung der Reserveplätze für Abgangsklemmen
- Gerätebezeichnungen
Die Anschlussarbeiten, d.h. das Abisolieren, Einführen und Anschließen der Leitungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht besonders vergütet.
Technische Vorbemerkungen Verteilungen
01.__.0001 NSHV-AV (Bestand) NSHV-AV (Bestand)
An der bestehenden NSHV-AV sind die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Ganzheitliche Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Im Zuge der veränderlichen Elektroarbeiten im Ersatznetz (SV) werden auch Schalt- und Prüfarbeiten im Allgemeinen Netz
(AV) erforderlich werden. Diese sind in diese Leistungsposition
einzukalkulieren.
- Mit Abschluss der Gesamtmaßnahme ist die
Niederspannungshauptverteilung mit einer angepassten
Beschriftung, einer volständigen und digitalisierten
Revisionsunterlage, sowie auch mit einer Dokumentation über
die Prüfung aller prüfungsrelevanten Einbauten zu übergeben.
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
01.__.0001
NSHV-AV (Bestand)
1.00
St
01.__.0002 NSHV-SV (Bestand) NSHV-SV (Bestand)
An der bestehenden NSHV-AV sind die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Ganzheitliche Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Im Zuge der veränderlichen Elektroarbeiten im Ersatznetz (SV) werden auch Schalt- und Prüfarbeiten im Eratznetz (SV)
erforderlich werden. Diese sind in diese Leistungsposition
einzukalkulieren.
- Mit Abschluss der Gesamtmaßnahme ist die
Niederspannungshauptverteilung mit einer angepassten
Beschriftung, einer volständigen und digitalisierten
Revisionsunterlage, sowie auch mit einer Dokumentation über
die Prüfung aller prüfungsrelevanten Einbauten zu übergeben.
- Innerhalb der NSHV-SV sind 3 Stück vorh. Hauptleitungen
(E0) freizuschalten (Entsichern, UVV), abzuklemmen, und aus der NSHV in den Doppelboden zurück zu führen.
- Innerhalb der NSHV-SV sind 3 Stück neue Hauptleitungen
(E90) über den Doppelbodenholraumin die NSHV
einzuführen, im Rangierbereich zu verziehen, durch
zugentlastende Befestigung zu stabilisieren, auf den freien
NH-Trennern einschl. Aderabschlus mittels Kabelschu
aufzulegen und mittels NH-Sicherungseinsätze einzusichern.
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
01.__.0002
NSHV-SV (Bestand)
1.00
St
01.__.0003 Netzersatzanlage (Bestand) Netzersatzanlage (Bestand)
An der bestehenden Netzersatzanlage sind die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Ganzheitliche Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
Hier sind unter anderem zu berücksichtigen:
1) Die Maschienentechnik (Aggregat)
2) Die Kraftstofftechnik und Bevorratung
3) Die Abgastechnik
4) Die Steuerungs- und Umschalttechik
5) Systemspezifisch zugehörige Verkabelungen
- Im Zuge der veränderlichen Elektroarbeiten im Ersatznetz (SV) werden auch Schalt- und Prüfarbeiten an der Ersatznetzanlage
erforderklich werden. Diese sind in diese Leistungsposition
einzukalkulieren.
- Mit Abschluss der Gesamtmaßnahme ist die
Niederspannungshauptverteilung mit einer angepassten
Beschriftung, einer volständigen und digitalisierten
Revisionsunterlage, sowie auch mit einer Dokumentation über
die Prüfung aller prüfungsrelevanten Einbauten zu übergeben.
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
01.__.0003
Netzersatzanlage (Bestand)
1.00
St
01.__.0004 Zulage zur vorstehenden Position zur Einbindung des Wartungsnehmers der Ersatznetzanlage: Zulage zur vorstehenden Position zur Einbindung des Wartungsnehmers der Ersatznetzanlage:
In dieser Position ist die koordinative und vertragliche Einbindung des Wartungsnehmers im aktiven Mitwirken und während der Umbauphase mit einzukalkulieren.
Hier sind unter anderem zu berücksichtigen:
1) Vorbereitende Montageabstimmung
2) Anlagenspezifische Werk- u. Montageplanung
..3) Anlagenspezifische Schaltarbeiten
..4) Anlagenspezifische Umbauarbeiten zum Erhalt der
schutzzielorientierten Laststufenschaltung, einschl. der
Fehlerfallbegrenzung je Bauteil.
5) Mitwirken im Bauablauf
..6) Mitwirken im Prüfszenario der schrittweisen
Funktionsprüfung
7) Mitwirken im Prüfszenario der schrittweisen
Prüfung durch den techn.SV
8) Erstellen der notwenigen Protokolle und Nachweise, sowie
vorhalten der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen.
9) Erarbeiten der finalen Revisionsunterlage
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
01.__.0004
Zulage zur vorstehenden Position zur Einbindung des Wartungsnehmers der Ersatznetzanlage:
1.00
St
01.__.0005 GHV-AV (HNr. 25, HH1 Bestand) GHV-AV (HNr. 25, HH1 Bestand)
An der bestehenden GHV-AV HNr. 25, HH1 sind die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Ganzheitliche Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Im Zuge der veränderlichen Elektroarbeiten im Ersatznetz (SV) werden auch Schalt- und Prüfarbeiten im Allgemeinen Netz
(AV) erforderlich werden. Diese sind in diese Leistungsposition
einzukalkulieren.
- Die Schaltfelder 1 bis 5 verbleiben zur Versorgung der AV
Verbraucher ohne Ersatznetzanspruch.
- Die Schaltfelder 6 bis 8 werden ersatzlos demontiert,
rückgebaut und entsorgt.
- Die auf den Feldern 6 - 8 abliegenden und ersatznetz-
berechtigten Verbraucher werden zum Umschluss von der
GHV AV (U3) auf die neue GHV-SV (U2) innerhalb der
ELT-Räume umgeschwenkt.
- Mit Abschluss der Gesamtmaßnahme ist die
Niederspannungshauptverteilung mit einer angepassten
Beschriftung, einer volständigen und digitalisierten
Revisionsunterlage, sowie auch mit einer Dokumentation über
die Prüfung aller prüfungsrelevanten Einbauten zu übergeben.
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
01.__.0005
GHV-AV (HNr. 25, HH1 Bestand)
1.00
St
01.__.0006 GHV-AV (HNr. 15, HH2 Bestand) GHV-AV (HNr. 15, HH2 Bestand)
An der bestehenden GHV-AV HNr. 15, HH2 sind die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Ganzheitliche Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Im Zuge der veränderlichen Elektroarbeiten im Ersatznetz (SV) werden auch Schalt- und Prüfarbeiten im Allgemeinen Netz
(AV) erforderlich werden. Diese sind in diese Leistungsposition
einzukalkulieren.
- Die Schaltfelder 1 bis 5 verbleiben zur Versorgung der AV
Verbraucher ohne Ersatznetzanspruch.
- Die Schaltfelder 6 bis 7 werden ersatzlos demontiert,
rückgebaut und entsorgt.
- Die auf den Feldern 6 - 7 abliegenden und ersatznetz-
berechtigten Verbraucher werden zum Umschluss von der
GHV AV (U3) auf die neue GHV-SV (U2) innerhalb der
ELT-Räume umgeschwenkt.
- Mit Abschluss der Gesamtmaßnahme ist die
Niederspannungshauptverteilung mit einer angepassten
Beschriftung, einer volständigen und digitalisierten
Revisionsunterlage, sowie auch mit einer Dokumentation über
die Prüfung aller prüfungsrelevanten Einbauten zu übergeben.
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
01.__.0006
GHV-AV (HNr. 15, HH2 Bestand)
1.00
St
01.__.0007 GHV-AV (HNr. 9, HH3 Bestand) GHV-AV (HNr. 9, HH3 Bestand)
An der bestehenden GHV-AV HNr. 9, HH3 sind die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Ganzheitliche Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Im Zuge der veränderlichen Elektroarbeiten im Ersatznetz (SV) werden auch Schalt- und Prüfarbeiten im Allgemeinen Netz
(AV) erforderlich werden. Diese sind in diese Leistungsposition
einzukalkulieren.
- Die Schaltfelder 1 bis 5 verbleiben zur Versorgung der AV
Verbraucher ohne Ersatznetzanspruch.
- Die Schaltfelder 6 bis 7 werden ersatzlos demontiert,
rückgebaut und entsorgt.
- Die auf den Feldern 6 - 7 abliegenden und ersatznetz-
berechtigten Verbraucher werden zum Umschluss von der
GHV AV (U3) auf die neue GHV-SV (U2) innerhalb der
ELT-Räume umgeschwenkt.
- Mit Abschluss der Gesamtmaßnahme ist die
Niederspannungshauptverteilung mit einer angepassten
Beschriftung, einer volständigen und digitalisierten
Revisionsunterlage, sowie auch mit einer Dokumentation über
die Prüfung aller prüfungsrelevanten Einbauten zu übergeben.
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
01.__.0007
GHV-AV (HNr. 9, HH3 Bestand)
1.00
St
01.__.0008 GHV-SV (HNr. 25, HH1 Neu) GHV-SV (HNr. 25, HH1 Neu)
Stahlblechgekapselte Energieverteilung mit verwindungssteifer Rahmenkonstruktion, als Schaltgerätekombination mit Bauartnachweis, Stücknachweis, Normbaunachweis und mit folgenden wesentlichen Eigenschaften:
x Standverteilung / - Wandverteilung
x mit Tür / - ohne Tür
x mit Zylinderschloss für PZ / - Standardschloss
x mit Stangenschloss / - Vorreiber
x mit Sockel 200 mm
Einzelkabeleinführungen passend zur Schutzart mit:
- PG Verschraubungen ( > IP54)
x Flanschplatte mit Einzeleinführungen (= IPx3)
- Membrandichtung (= IPx1)
Aufstellen auf:
x Doppelboden / - Estrich / - Linoleum
Hinweis: Die Schutzart und Schutzklasse ist gemäß den techn. Anschlussbedingungen des örtlichen Versorgers "MVV" festgelegt.
Sammelschienensystem 800 A (EMV gerecht),
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 ist obligatorisch.
Nennspannung [V]: 400
Nennstrom [A]: 630
Nenndauerstrom [A] (> 1 h): 400
vorgesehene Bestückung:
Feld 1 Eingang Netzeinspeisung NSHV-AV (AV-Netz):
Kabelzuführung von unten
Hilfsammelschienensystem bis 2x4x240/120qmm
1 3-pol. Motorischer Leistungsschalter bis 400 A mit
LSIN Schutzfunktion, Abeitsstromauslöser 230V
Steuereingang 24V für Notstromaggregat
2 x potentialfreier Wechslerkontakt für ausgelöst
1 4pol. Überspanngsableiter Typ 1 / 2 (Kombi)
incl. notwendiger Vorsicherungen
1 Wandlersatz + Energiedatenerfassung über UMG 509
Pro + Leistungsschalter im Spannungspfad
Feld 2 Eingang SV- Ersatzstromaggregat
Kabelzuführung von unten
Hilfsammelschienensystem bis 2x4x240/120qmm
1 3-pol. Motorischer Leistungsschalter bis 400 A mit
LSIN Schutzfunktion, Abeitsstromauslöser 230V
Steuereingang 24V für Notstromaggregat
2 x potentialfreier Wechslerkontakt für ausgelöst
1 4pol. Überspanngsableiter Typ 1 / 2 (Kombi)
incl. notwendiger Vorsicherungen
1 Wandlersatz + Energiedatenerfassung über UMG 95
RM + Leistungsschalter im Spannungspfad
Feld 3 Abgänge:
Kabelzuführung von oben
Bestückt mit:
2 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 1
5 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 00
..1 Reserveplatz
Feld 4 Abgänge:
Kabelzuführung von oben
Bestückt mit:
2 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 1
4 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 00
..2 Reserveplatz
Feld 5 Abgänge:
Kabelzuführung von oben
Bestückt mit:
2 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 1
3 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 00
..3 Reserveplatz
Die Meldungen / Kontakte sind im oberen Teil der jeweiligen Felder auf Klemmen auszuführen.
komplette GHVV liefern incl. aller benötigter Schnittstellen zur Datenerfassung EVU / Mod-Bus
im 2.Untergeschoss aufstellen und betriebsfertig anschließen.
Hinweis: Freigabe erfolgt nur nach den Ausführungen der Technischen Anschluss Regeln und der Freigabe des Energie VersorgungsUnternehmen.
Die automatische Steuerung der Leistungsschalter GHV AV Haus + Notstrom Aggregat erfolgt über den Steuerschrank des Notstromaggregates.
01.__.0008
GHV-SV (HNr. 25, HH1 Neu)
1.00
St
01.__.0009 GHV-SV (HNr. 15, HH2 Neu) GHV-SV (HNr. 15, HH2 Neu)
Stahlblechgekapselte Energieverteilung mit verwindungssteifer Rahmenkonstruktion, als Schaltgerätekombination mit Bauartnachweis, Stücknachweis, Normbaunachweis und mit folgenden wesentlichen Eigenschaften:
x Standverteilung / - Wandverteilung
x mit Tür / - ohne Tür
x mit Zylinderschloss für PZ / - Standardschloss
x mit Stangenschloss / - Vorreiber
x mit Sockel 200 mm
Einzelkabeleinführungen passend zur Schutzart mit:
- PG Verschraubungen ( > IP54)
x Flanschplatte mit Einzeleinführungen (= IPx3)
- Membrandichtung (= IPx1)
Aufstellen auf:
x Doppelboden / - Estrich / - Linoleum
Hinweis: Die Schutzart und Schutzklasse ist gemäß den techn. Anschlussbedingungen des örtlichen Versorgers "MVV" festgelegt.
Sammelschienensystem 800 A (EMV gerecht),
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 ist obligatorisch.
Nennspannung [V]: 400
Nennstrom [A]: 630
Nenndauerstrom [A] (> 1 h): 400
vorgesehene Bestückung:
Feld 1 Eingang Netzeinspeisung NSHV-AV (AV-Netz):
Kabelzuführung von unten
Hilfsammelschienensystem bis 2x4x240/120qmm
1 3-pol. Motorischer Leistungsschalter bis 400 A mit
LSIN Schutzfunktion, Abeitsstromauslöser 230V
Steuereingang 24V für Notstromaggregat
2 x potentialfreier Wechslerkontakt für ausgelöst
1 4pol. Überspanngsableiter Typ 1 / 2 (Kombi)
incl. notwendiger Vorsicherungen
1 Wandlersatz + Energiedatenerfassung über UMG 509
Pro + Leistungsschalter im Spannungspfad
Feld 2 Eingang SV- Ersatzstromaggregat
Kabelzuführung von unten
Hilfsammelschienensystem bis 2x4x240/120qmm
1 3-pol. Motorischer Leistungsschalter bis 400 A mit
LSIN Schutzfunktion, Abeitsstromauslöser 230V
Steuereingang 24V für Notstromaggregat
2 x potentialfreier Wechslerkontakt für ausgelöst
1 4pol. Überspanngsableiter Typ 1 / 2 (Kombi)
incl. notwendiger Vorsicherungen
1 Wandlersatz + Energiedatenerfassung über UMG 95
RM + Leistungsschalter im Spannungspfad
Feld 3 Abgänge:
Kabelzuführung von oben
Bestückt mit:
2 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 1
5 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 00
..1 Reserveplatz
Feld 4 Abgänge:
Kabelzuführung von oben
Bestückt mit:
2 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 1
4 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 00
..2 Reserveplatz
Feld 5 Abgänge:
Kabelzuführung von oben
Bestückt mit:
2 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 1
3 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 00
..3 Reserveplatz
Die Meldungen / Kontakte sind im oberen Teil der jeweiligen Felder auf Klemmen auszuführen.
komplette GHVV liefern incl. aller benötigter Schnittstellen zur Datenerfassung EVU / Mod-Bus
im 2.Untergeschoss aufstellen und betriebsfertig anschließen.
Hinweis: Freigabe erfolgt nur nach den Ausführungen der Technischen Anschluss Regeln und der Freigabe des Energie VersorgungsUnternehmen.
Die automatische Steuerung der Leistungsschalter GHV AV Haus + Notstrom Aggregat erfolgt über den Steuerschrank des Notstromaggregates.
01.__.0009
GHV-SV (HNr. 15, HH2 Neu)
1.00
St
01.__.0010 GHV-SV (HNr. 09, HH3 Neu) GHV-SV (HNr. 09, HH3 Neu)
Stahlblechgekapselte Energieverteilung mit verwindungssteifer Rahmenkonstruktion, als Schaltgerätekombination mit Bauartnachweis, Stücknachweis, Normbaunachweis und mit folgenden wesentlichen Eigenschaften:
x Standverteilung / - Wandverteilung
x mit Tür / - ohne Tür
x mit Zylinderschloss für PZ / - Standardschloss
x mit Stangenschloss / - Vorreiber
x mit Sockel 200 mm
Einzelkabeleinführungen passend zur Schutzart mit:
- PG Verschraubungen ( > IP54)
x Flanschplatte mit Einzeleinführungen (= IPx3)
- Membrandichtung (= IPx1)
Aufstellen auf:
x Doppelboden / - Estrich / - Linoleum
Hinweis: Die Schutzart und Schutzklasse ist gemäß den techn. Anschlussbedingungen des örtlichen Versorgers "MVV" festgelegt.
Sammelschienensystem 800 A (EMV gerecht),
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 ist obligatorisch.
Nennspannung [V]: 400
Nennstrom [A]: 630
Nenndauerstrom [A] (> 1 h): 400
vorgesehene Bestückung:
Feld 1 Eingang Netzeinspeisung NSHV-AV (AV-Netz):
Kabelzuführung von unten
Hilfsammelschienensystem bis 2x4x240/120qmm
1 3-pol. Motorischer Leistungsschalter bis 400 A mit
LSIN Schutzfunktion, Abeitsstromauslöser 230V
Steuereingang 24V für Notstromaggregat
2 x potentialfreier Wechslerkontakt für ausgelöst
1 4pol. Überspanngsableiter Typ 1 / 2 (Kombi)
incl. notwendiger Vorsicherungen
1 Wandlersatz + Energiedatenerfassung über UMG 509
Pro + Leistungsschalter im Spannungspfad
Feld 2 Eingang SV- Ersatzstromaggregat
Kabelzuführung von unten
Hilfsammelschienensystem bis 2x4x240/120qmm
1 3-pol. Motorischer Leistungsschalter bis 400 A mit
LSIN Schutzfunktion, Abeitsstromauslöser 230V
Steuereingang 24V für Notstromaggregat
2 x potentialfreier Wechslerkontakt für ausgelöst
1 4pol. Überspanngsableiter Typ 1 / 2 (Kombi)
incl. notwendiger Vorsicherungen
1 Wandlersatz + Energiedatenerfassung über UMG 95
RM + Leistungsschalter im Spannungspfad
Feld 3 Abgänge:
Kabelzuführung von oben
Bestückt mit:
2 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 1
5 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 00
..1 Reserveplatz
Feld 4 Abgänge:
Kabelzuführung von oben
Bestückt mit:
2 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 1
4 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 00
..2 Reserveplatz
Feld 5 Abgänge:
Kabelzuführung von oben
Bestückt mit:
2 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 1
3 3.pol. Lastrennschalterleisten NH 00
..3 Reserveplatz
Die Meldungen / Kontakte sind im oberen Teil der jeweiligen Felder auf Klemmen auszuführen.
komplette GHVV liefern incl. aller benötigter Schnittstellen zur Datenerfassung EVU / Mod-Bus
im 2.Untergeschoss aufstellen und betriebsfertig anschließen.
Hinweis: Freigabe erfolgt nur nach den Ausführungen der Technischen Anschluss Regeln und der Freigabe des Energie VersorgungsUnternehmen.
Die automatische Steuerung der Leistungsschalter GHV AV Haus + Notstrom Aggregat erfolgt über den Steuerschrank des Notstromaggregates.
01.__.0010
GHV-SV (HNr. 09, HH3 Neu)
1.00
St
01.__.0011 UV-SV (HNr. 25, HH1 Neu) UV-SV (HNr. 25, HH1 Neu)
Stahlblechgekapselte Verteilung als Schaltgerätekombination mit Bauartnachweis, Stücknachweis, Normbaunachweis und mit folgenden wesentlichen Eigenschaften:
- Standverteilung /x Wandverteilung
x mit Tür / - ohne Tür
x mit Zylinderschloss für PZ / - Standardschloss
x mit Stangenschloss / - Vorreiber
x mit Sockel 200 mm
Einzelkabeleinführungen passend zur Schutzart mit:
- PG Verschraubungen ( > IPx4)
x Flanschplatte mit Einzeleinführungen (= IPx3)
- Membrandichtung (= IPx1)
Anhängen an:
x Stand / Wand
Lage der Abgangsklemmen
/ unten / x oben
Schutzart IP 43, Schutzklasse I,
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 ist obligatorisch.
Nennspannung [V]: 400
Nennstrom [A]: 125
Nenndauerstrom [A] (> 1 h): 100
vorgesehene Bestückung:
Eingang:
-----------
1 Eingangsklemme bis 4 x 35/16 qmm
1 3-pol. Hauptschalter 125 A
1 Überspanngsableiter Typ 2 inkl
Vorsicherungselement NH00, inkl. potentialfreier
Betriebs- u. Störmeldungskontakt
2 Spannungsüberwachung nach DIN VDE 0108 3-pol.,
LED-Anzeige je Phase, potentialfreier Störmelde-
kontakt, einschl. Vorsicherungselement
Abgänge:
------------
2 Sicherungselemente D02 3pol. mit
nachgeschaltetem 4pol. RCD und
je 2 Leitungsschutzschalter 3pol. mit
Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
2 Sicherungselemente D02 3pol. mit
nachgeschaltetem 4pol. RCD und
je 6 Leitungsschutzschalter 1pol. mit
Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
2 Sicherungselemente D02 3pol. und
je 6 FI/LS 2pol. 16/0,03A 2pol.
5 Zulage auf FILS in gelb für SiBel
5 Zulage auf FILS in rot für BMA/Alarmierung
12 Zulage auf FILS für Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
1 Luftschütze 4 pol., 230 V, 40 A(wahlw. ö/s)
5 Treppenlichtzeitschaltelais 1pol.
5 Stromstoßrelais 1.pol.
90 Reihenabgangsklemmen für 3. u 5 pol.Stromkreise 2,5mm²
30 Steuerklemmen 2,5qmm
2 MBus Klemmblöcke (2x4pol.)
1 Stck Schuckosteckdose Reiheneinbaugerät
Gehäuse mit allem erforderlichen Zubehör, einschl. vorstehend genannter Bestückung, aller Einbauten, innerer Verdrahtung, Klein-, Klemm-, Anschluss- und Verdrahtungsmaterial betriebsfertig liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0011
UV-SV (HNr. 25, HH1 Neu)
8.00
St
01.__.0012 UV-SV (HNr. 15, HH2 Neu) UV-SV (HNr. 15, HH2 Neu)
Stahlblechgekapselte Verteilung als Schaltgerätekombination mit Bauartnachweis, Stücknachweis, Normbaunachweis und mit folgenden wesentlichen Eigenschaften:
- Standverteilung /x Wandverteilung
x mit Tür / - ohne Tür
x mit Zylinderschloss für PZ / - Standardschloss
x mit Stangenschloss / - Vorreiber
x mit Sockel 200 mm
Einzelkabeleinführungen passend zur Schutzart mit:
- PG Verschraubungen ( > IPx4)
x Flanschplatte mit Einzeleinführungen (= IPx3)
- Membrandichtung (= IPx1)
Anhängen an:
x Stand / Wand
Lage der Abgangsklemmen
/ unten / x oben
Schutzart IP 43, Schutzklasse I,
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 ist obligatorisch.
Nennspannung [V]: 400
Nennstrom [A]: 125
Nenndauerstrom [A] (> 1 h): 100
vorgesehene Bestückung:
Eingang:
-----------
1 Eingangsklemme bis 4 x 35/16 qmm
1 3-pol. Hauptschalter 125 A
1 Überspanngsableiter Typ 2 inkl
Vorsicherungselement NH00, inkl. potentialfreier
Betriebs- u. Störmeldungskontakt
2 Spannungsüberwachung nach DIN VDE 0108 3-pol.,
LED-Anzeige je Phase, potentialfreier Störmelde-
kontakt, einschl. Vorsicherungselement
Abgänge:
------------
2 Sicherungselemente D02 3pol. mit
nachgeschaltetem 4pol. RCD und
je 2 Leitungsschutzschalter 3pol. mit
Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
2 Sicherungselemente D02 3pol. mit
nachgeschaltetem 4pol. RCD und
je 6 Leitungsschutzschalter 1pol. mit
Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
2 Sicherungselemente D02 3pol. und
je 6 FI/LS 2pol. 16/0,03A 2pol.
5 Zulage auf FILS in gelb für SiBel
5 Zulage auf FILS in rot für BMA/Alarmierung
12 Zulage auf FILS für Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
1 Luftschütze 4 pol., 230 V, 40 A(wahlw. ö/s)
5 Treppenlichtzeitschaltelais 1pol.
5 Stromstoßrelais 1.pol.
90 Reihenabgangsklemmen für 3. u 5 pol.Stromkreise 2,5mm²
30 Steuerklemmen 2,5qmm
2 MBus Klemmblöcke (2x4pol.)
1 Stck Schuckosteckdose Reiheneinbaugerät
Gehäuse mit allem erforderlichen Zubehör, einschl. vorstehend genannter Bestückung, aller Einbauten, innerer Verdrahtung, Klein-, Klemm-, Anschluss- und Verdrahtungsmaterial betriebsfertig liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0012
UV-SV (HNr. 15, HH2 Neu)
8.00
St
01.__.0013 UV-SV (HNr. 09, HH3 Neu) UV-SV (HNr. 09, HH3 Neu)
Stahlblechgekapselte Verteilung als Schaltgerätekombination mit Bauartnachweis, Stücknachweis, Normbaunachweis und mit folgenden wesentlichen Eigenschaften:
- Standverteilung /x Wandverteilung
x mit Tür / - ohne Tür
x mit Zylinderschloss für PZ / - Standardschloss
x mit Stangenschloss / - Vorreiber
x mit Sockel 200 mm
Einzelkabeleinführungen passend zur Schutzart mit:
- PG Verschraubungen ( > IPx4)
x Flanschplatte mit Einzeleinführungen (= IPx3)
- Membrandichtung (= IPx1)
Anhängen an:
x Stand / Wand
Lage der Abgangsklemmen
/ unten / x oben
Schutzart IP 43, Schutzklasse I,
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 ist obligatorisch.
Nennspannung [V]: 400
Nennstrom [A]: 125
Nenndauerstrom [A] (> 1 h): 100
vorgesehene Bestückung:
Eingang:
-----------
1 Eingangsklemme bis 4 x 35/16 qmm
1 3-pol. Hauptschalter 125 A
1 Überspanngsableiter Typ 2 inkl
Vorsicherungselement NH00, inkl. potentialfreier
Betriebs- u. Störmeldungskontakt
2 Spannungsüberwachung nach DIN VDE 0108 3-pol.,
LED-Anzeige je Phase, potentialfreier Störmelde-
kontakt, einschl. Vorsicherungselement
Abgänge:
------------
2 Sicherungselemente D02 3pol. mit
nachgeschaltetem 4pol. RCD und
je 2 Leitungsschutzschalter 3pol. mit
Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
2 Sicherungselemente D02 3pol. mit
nachgeschaltetem 4pol. RCD und
je 6 Leitungsschutzschalter 1pol. mit
Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
2 Sicherungselemente D02 3pol. und
je 6 FI/LS 2pol. 16/0,03A 2pol.
5 Zulage auf FILS in gelb für SiBel
5 Zulage auf FILS in rot für BMA/Alarmierung
12 Zulage auf FILS für Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
1 Luftschütze 4 pol., 230 V, 40 A(wahlw. ö/s)
5 Treppenlichtzeitschaltelais 1pol.
5 Stromstoßrelais 1.pol.
90 Reihenabgangsklemmen für 3. u 5 pol.Stromkreise 2,5mm²
30 Steuerklemmen 2,5qmm
2 MBus Klemmblöcke (2x4pol.)
1 Stck Schuckosteckdose Reiheneinbaugerät
Gehäuse mit allem erforderlichen Zubehör, einschl. vorstehend genannter Bestückung, aller Einbauten, innerer Verdrahtung, Klein-, Klemm-, Anschluss- und Verdrahtungsmaterial betriebsfertig liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0013
UV-SV (HNr. 09, HH3 Neu)
8.00
St
01.__.0014 Zulage auf vorgenannte NSHV / GHV-SV für die logische Umschaltung Zulage auf vorgenannte NSHV / GHV-SV für die logische Umschaltung
Zur techn. und programmiertechnischen Umsetzung der Umschaltung zwischen dem AV- ud dem SV-Betrieb
1 Stück volllautomatische Umschaltungssteuerung
3-pol., mit Netzwächter, Netzeingang AV,
Netzeingang SV, Test-Funktion, potentialfreie
Meldekontakte, Ausgangskontakte, Statusanzeigen,
Programmierschalter
5 Stück Laststufenschaltung (Rang) mit kaskadierter Abfolge,
modular erweiterbar, Logik- und Steuuerbaustein,
Leistungsschütz, Reihen- und Steuerklemmen.
1 Stück Ansteuerung des LS-Netzschalters AV, mit
Kontaktbelegung, Anschluss und Meldeabruf
1 Stück Ansteuerung des LS-Netzschalters SV
Kontaktbelegung, Anschluss und Meldeabruf
1 Stück Gehäuseanteil, als Erweiterung oder solitärer
Funktionsschaltblock mit zugehöriger Verdrahtung im
Steuerungs- und Leistungsteil.
1 Stück Grundprogrammierung der Fehlerfallerkennung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
01.__.0014
Zulage auf vorgenannte NSHV / GHV-SV für die logische Umschaltung
4.00
St
Zur ERST-BESTÜCKUNG und bei MENGENÄNDERUNGEN Im Zuge der ERST-BESTÜCKUNG und bei MENGENÄNDERUNGEN in Folge von Mengenänderungen die sichn zwischen der Ausschreibungsplanung und der Werk- u. Montageung ergeben kommen nachstehende Einheitspreise zur Verrechnung.
Alle Einbauten müssen den gültigen DIN VDE und EN Normen für Energieverteilungseinbauten und den Bestimmungen der DGUV (BGV / VBG)genügen
Die Einbauten sind einschl. Sicherungen mit Passelementen, Beschriftungen und sonstigen Kleinmaterialien mit kompletter Innenverdrahtung, Klemmen und der dafür erforderlichen Nebenarbeiten zu kalkulieren.
Schutzeinrichtungen sind grundsätzlich in Selektivitätsklasse 3 zu errichten.
(Der angebotene Einheitspreis gilt als Verrechnung bei MEHR- als auch bei MINDERMENGEN!!!)
VERTEILUNGSEINBAUTEN
======================
Zur ERST-BESTÜCKUNG und bei MENGENÄNDERUNGEN
01.__.0015 Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
FI-Baugruppe 2xLS 3pol. Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück FI-Baugruppe
1 Sicherungselemente D02 3pol. mit
nachgeschaltetem 4pol. RCD und
je 2 Leitungsschutzschalter 3pol. mit
Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
01.__.0015
Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
FI-Baugruppe 2xLS 3pol.
1.00
St
01.__.0016 Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
FI-Baugruppe 6xLS 1pol. Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
für die Minderung oder Mehrung um
1 Sicherungselemente D02 3pol. mit
nachgeschaltetem 4pol. RCD und
je 6 Leitungsschutzschalter 1pol. mit
Hilfsschalt-/Wechselkontakt 230V/16A
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
01.__.0016
Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
FI-Baugruppe 6xLS 1pol.
1.00
St
01.__.0017 Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
FI-Baugruppe 6xFILS 2pol. Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
für die Minderung oder Mehrung um
1 Sicherungselemente D02 3pol. und
je 6 FI/LS 2pol. 16/0,03A 2pol.
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
01.__.0017
Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
FI-Baugruppe 6xFILS 2pol.
1.00
St
01.__.0018 Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
1xLS 1pol. Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
für die Minderung oder Mehrung um
1 Sicherungselemente LS 16A 1.pol.
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
01.__.0018
Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
1xLS 1pol.
1.00
St
01.__.0019 Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
1xLS 3pol. Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
für die Minderung oder Mehrung um
1 Sicherungselemente LS 16A 3.pol.
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
01.__.0019
Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
1xLS 3pol.
1.00
St
01.__.0020 Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
3xD02 3pol. Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
für die Minderung oder Mehrung um
1 Sicherungselemente D02 bis 63A 3.pol.
(inkl. Neo-Z Sicherungseinsätze)
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
01.__.0020
Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
3xD02 3pol.
1.00
St
01.__.0021 Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
3xNH00 3pol. Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
für die Minderung oder Mehrung um
1 Sicherungselemente NH00 bis 100A 3.pol.
(inkl. NH Sicherungseinsätze)
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
01.__.0021
Zulage auf vorgenannte UV-SV (HNr. xx, HHxx Neu)
3xNH00 3pol.
1.00
St
02 Kabeltragsysteme
02
Kabeltragsysteme
Technische Vorbemerkungen Kabeltragsysteme Technische Vorbemerkungen Kabeltragsysteme
Kabelbahnen/Steigetrassen
Von der Niederspannungshauptverteilung im Versorgungsgebäude sind die Haupttrassen mit zugelassenen Kabeltragsystemen in der brandschutztechnisch und baurechtlich zugelassenen Qualität E90 beinnend auszubauenen und erstreckend über die Parkebene bis in die Elektroräume der Hochhäuser 1-3 auszubilden. Innerhalb der Hochhäudser erfolgt der Ausbau im selben Qualitätsanspruch über Kabeltragsysteme bis an die jeweiligen Unterverteilungen. Diese Kabeltragsysteme werden situativ gemäß Tragkonzept mittels geeigneter Kabelbahnen (horizontale Verlegung) und ebenso qualifizierter Steigetrassen (senkrechter Verlegung) ausgeführt.
Das Gesamte Kabeltragsystem dient der zulassungskonformen Verlegung des Leitungswerkes der Nachfolgendehn Titel 03 Hauptleitungen und 04 Installation. Insofern sind die Vorgaben aus dem Zulassungsbescheid des Gesamttragsystems in E90 und aus den Einzelnachweisen der Bauteile, sowien des aufzubringenden Leitungswerkes maßgeblich und nachweislich einzuhalten.
Alle metallenen Bauteile sind, sofern gemäß Zulassungsbescheid nicht abweichend formuliert, mindestens in feuerverzinkter Ausführung zu liefern.
Schnittstellen müssen gegen Korrosion mit Kaltverzinker
nachbehandelt werden.
Hilfskonstruktionen aus Profilstahl sind allseitig
ausreichend zu grundieren und, wenn erforderlich, zu
lackieren. Die Auflageflächen sind vor der Montage zu
streichen.
Sämtliche Befestigungsschrauben müssen gegen Korrosion
geschützt sein.
Für Belastungen und Befestigungsabstände sind die
Herstellerangaben zu beachten.
Kabelbühnen und -rinnen sind, wenn nicht anders
verlangt, in gelochter Ausführung zu liefern.
Blechdicke der Kabelrinnen mindestens 1 mm, wenn
erforderlich, mit eingeprägten Sicken. Die
aufgekanteten Seiten müssen Kantenschutz besitzen,
dasselbe gilt für Kabelbühnenenden und
Hängestiel-Enden.
Alle abgehenden Kabel und Leitungen sind vor
mechanischen Beschädigungen zu schützen.
Eine saubere und übersichtliche Verlegung der Kabel und
Leitungen auf den Kabelbahnen ist vorgeschrieben, wenn
erforderlich, hat eine Befestigung mit
Kunststoffbändern zu erfolgen.
Befestigungen mit Draht sind unzulässig.
Bei horizontal verlegten Bühnen sind bei
Deckenbefestigungen die Aufhängungen so anzubringen,
daß ein seitliches Einlegen möglich ist.
Der Füllfaktor darf 80% der Kantenhöhe nicht überschreiten.
Stark- und Schwachstromleitungen sind durch
serienmäßige Trennstege zu trennen.
Kabelbahnen und Steigetrassen sind mit in den
Potentialausgleich einzubeziehen.
Technische Vorbemerkungen Kabeltragsysteme
Anlagen für Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall Anlagen für Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall
Das gesamte Kabeltragystem, einschl. zugehöriger Kabelanlage ist gemäß DIN 4102 Teil 12 zu errichten.
Die verwendeten Komponenten sind aufeinander abgestimmt und unter Beachtung der vom Hersteller zugelassenen Befestigungmittel und Verlegeabstände, einschl. der erforderlichen Einzel-, Sammel- oder Bügelschellen, sowie dem Klein- und Befestigungsmaterial anzubieten.
Die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR bzw. M-LAR) ist vollumfänglich anzuwenden und einzuhalten. Jedwede Abweichungen, begründet in baulichen Unwegbarkeiten, sind im Rahmen der Werk- und Montageplang frühzeitig aufzuzeigen und bdürfen der Freigabe.
Mit den Revisionsunterlagen sind die Werks- bescheinigungen und Prüfzeugnisse zu übergeben.
Die fertige Kabelanlage ist dauerhaft zu kennzeichnen.
Anlagen für Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall
02.__.0001 Kabeltragsystem in E90, 500/60 E90 Kabelbahn Stahlblech, Breite 500 mm, Kantenhöhe 60 mm feuerverzinkt, einschl. Hängestiele bis 500 mm und / oder Ausleger im Befestigungsabstand von max. 1,2 m, Kantenschutz, Korrisionsschutz und Stoßstellen- verbinder und Potentialausgleichsleiter an den Stoßstellen, Klein- und Befestigungsmaterial, liefern und montieren.
02.__.0001
Kabeltragsystem in E90, 500/60
790.00
m
02.__.0002 Zulage Trennsteg zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v. Zulage Trennsteg zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
02.__.0002
Zulage Trennsteg zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
790.00
m
02.__.0003 Zulage Verringerung des Befestigungsabstandes zu Zulage Verringerung des Befestigungsabstandes zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
02.__.0003
Zulage Verringerung des Befestigungsabstandes zu
550.00
m
02.__.0004 Zulage Verringerung der Montagehöhe zu vorstehender Zulage Verringerung der Montagehöhe zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
02.__.0004
Zulage Verringerung der Montagehöhe zu vorstehender
550.00
m
02.__.0005 Zulage zur Befestigung oberhalb von Brandschutzdecken zu Zulage zur Befestigung oberhalb von Brandschutzdecken zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
02.__.0005
Zulage zur Befestigung oberhalb von Brandschutzdecken zu
50.00
m
02.__.0006 Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 90°-Bögen Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 90°-Bögen
02.__.0006
Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 90°-Bögen
10.00
St
02.__.0007 Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 45°-Bögen Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 45°-Bögen
02.__.0007
Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 45°-Bögen
60.00
St
02.__.0008 Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, T-Stück Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, T-Stück
02.__.0008
Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, T-Stück
2.00
St
02.__.0009 Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, Höhenversprung auf- / absteigend Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, Höhenversprung auf- / absteigend
02.__.0009
Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, Höhenversprung auf- / absteigend
20.00
St
02.__.0010 Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn,
Sonderbau als ergänzende Einzelabfangung Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn,
Sonderbau als ergänzende Einzelabfangung
02.__.0010
Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn,
Sonderbau als ergänzende Einzelabfangung
30.00
m
02.__.0011 E90 Kabelbahn Stahlblech, Breite 300 mm, Kantenhöhe 60 mm E90 Kabelbahn Stahlblech, Breite 300 mm, Kantenhöhe 60 mm feuerverzinkt, einschl. Hängestiele bis 300 mm und / oder Ausleger im Befestigungsabstand von max. 1,2 m, Kantenschutz, Korrisionsschutz und Stoßstellen- verbinder und Potentialausgleichsleiter an den Stoßstellen, Klein- und Befestigungsmaterial, liefern und montieren.
02.__.0011
E90 Kabelbahn Stahlblech, Breite 300 mm, Kantenhöhe 60 mm
120.00
m
02.__.0012 Kopie von Zulage Trennsteg zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v. Zulage Trennsteg zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
02.__.0012
Kopie von Zulage Trennsteg zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
120.00
m
02.__.0013 Kopie von Zulage Verringerung des Befestigungsabstandes zu Zulage Verringerung des Befestigungsabstandes zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
02.__.0013
Kopie von Zulage Verringerung des Befestigungsabstandes zu
120.00
m
02.__.0014 Kopie von Zulage Verringerung der Montagehöhe zu vorstehender Zulage Verringerung der Montagehöhe zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
02.__.0014
Kopie von Zulage Verringerung der Montagehöhe zu vorstehender
120.00
m
02.__.0015 Kopie von Zulage zur Befestigung oberhalb von Brandschutzdecken zu Zulage zur Befestigung oberhalb von Brandschutzdecken zu vorstehender Kabelbahn, s.w.v.
02.__.0015
Kopie von Zulage zur Befestigung oberhalb von Brandschutzdecken zu
10.00
m
02.__.0016 Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 90°-Bögen Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 90°-Bögen
02.__.0016
Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 90°-Bögen
6.00
St
02.__.0017 Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 45°-Bögen Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 45°-Bögen
02.__.0017
Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, 45°-Bögen
10.00
St
02.__.0018 Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, T-Stück Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, T-Stück
02.__.0018
Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, T-Stück
1.00
St
02.__.0019 Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, Höhenversprung auf- / absteigend Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, Höhenversprung auf- / absteigend
02.__.0019
Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn, Höhenversprung auf- / absteigend
10.00
St
02.__.0020 Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn,
Sonderbau als ergänzende Einzelabfangung Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn,
Sonderbau als ergänzende Einzelabfangung
02.__.0020
Kopie von Zulage Formbauteil zu vorstehender Kabelbahn,
Sonderbau als ergänzende Einzelabfangung
15.00
m
02.__.0021 Steigtrassensystem in E90, 500 Steigtrassensystem in E90, 500
02.__.0021
Steigtrassensystem in E90, 500
30.00
m
02.__.0022 Steigtrassensystem in E90, 300 Steigtrassensystem in E90, 300
02.__.0022
Steigtrassensystem in E90, 300
285.00
m
02.__.0023 Abdeckblech (Winkelblech, 2 Kantung), Verschraubt, mit Abdeckblech (Winkelblech, 2 Kantung), Verschraubt, mit Warnbeschilderung
02.__.0023
Abdeckblech (Winkelblech, 2 Kantung), Verschraubt, mit
30.00
m
02.__.0024 C-Schienensystem in E90, 100 C-Schienensystem in E90, 100
02.__.0024
C-Schienensystem in E90, 100
40.00
m
02.__.0025 Sammelhalter in E90, 80 Sammelhalter in E90, 80
02.__.0025
Sammelhalter in E90, 80
3,000.00
St
03 Hauptleitungen
03
Hauptleitungen
Technische Vorbemerkungen Hauptleitungen Technische Vorbemerkungen Hauptleitungen
Haupt- und Steuerleitungen
Haupt- & Steuerleitungen sind so zu dimensionieren,
daß sie den ermittelten Belastungen zuzüglich einer
Reserve nach den Tabellen für zulässige
Dauerbelastungen für isolierte Kabel und Leitungen bei
einer Umgebungstemperatur von 30° C genügen.
Die zulässigen Spannungsfälle nach den technischen
Anschlußbedingungen sind zu berücksichtigen.
Für die Dimensionierung sind die Bedingungen der
gewählten Schutzmaßnahmen zu erfüllen.
Auf die ausreichende Möglichkeit der Wärmeabfuhr der
Leiter ist bei der Verlegung zu achten.
Bei der Verlegung in Kabelgräben
muß eine Wärmeabgabe an das Erdreich möglich sein.
Bei der Verlegung im Leer- / Schutzrohr müßen die sich daraus ergebenden Reduntionsfaktoren in der Verlegung berücksichtigt bleiben.
Bündelung von Haupt- und / oder Steuerleitungen sind unzulässig und zu vermeiden.
Technische Vorbemerkungen Hauptleitungen
Anlagen für Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall Anlagen für Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall
Das gesamte Kabeltragystem, einschl. zugehöriger Kabelanlage ist gemäß DIN 4102 Teil 12 zu errichten.
Die verwendeten Komponenten sind aufeinander abgestimmt und unter Beachtung der vom Hersteller zugelassenen Befestigungmittel und Verlegeabstände, einschl. der erforderlichen Einzel-, Sammel- oder Bügelschellen, sowie dem Klein- und Befestigungsmaterial anzubieten.
Die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR bzw. M-LAR) ist vollumfänglich anzuwenden und einzuhalten. Jedwede Abweichungen, begründet in baulichen Unwegbarkeiten, sind im Rahmen der Werk- und Montageplang frühzeitig aufzuzeigen und bdürfen der Freigabe.
Mit den Revisionsunterlagen sind die Werks- bescheinigungen und Prüfzeugnisse zu übergeben.
Die fertige Kabelanlage ist dauerhaft zu kennzeichnen.
Anlagen für Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall
03.__.0001 NHXH E90 4x240/120mm² auf Kabeltragsystem NHXH E90 4x240/120mm² auf Kabeltragsystem
03.__.0001
NHXH E90 4x240/120mm² auf Kabeltragsystem
740.00
m
03.__.0002 NHXH E90 4x50/25mm² auf Kabeltragsystem NHXH E90 4x50/25mm² auf Kabeltragsystem
03.__.0002
NHXH E90 4x50/25mm² auf Kabeltragsystem
90.00
m
03.__.0003 NHXH E90 4x25/16mm² auf Kabeltragsystem NHXH E90 4x25/16mm² auf Kabeltragsystem
03.__.0003
NHXH E90 4x25/16mm² auf Kabeltragsystem
1,050.00
m
03.__.0004 NHXH E90 4x10/10mm² auf Kabeltragsystem NHXH E90 4x10/10mm² auf Kabeltragsystem
03.__.0004
NHXH E90 4x10/10mm² auf Kabeltragsystem
450.00
m
03.__.0005 NHXH E90 3x2,5mm² auf Kabeltragsystem NHXH E90 3x2,5mm² auf Kabeltragsystem
03.__.0005
NHXH E90 3x2,5mm² auf Kabeltragsystem
450.00
m
03.__.0006 NHXH E90 12x2,5mm² auf Kabeltragsystem NHXH E90 12x2,5mm² auf Kabeltragsystem
03.__.0006
NHXH E90 12x2,5mm² auf Kabeltragsystem
330.00
m
03.__.0007 NHXH E90 24x2,5mm² auf Kabeltragsystem NHXH E90 24x2,5mm² auf Kabeltragsystem
03.__.0007
NHXH E90 24x2,5mm² auf Kabeltragsystem
330.00
m
03.__.0008 NHXH E90 4x240/120mm² auf Steigetragsystem NHXH E90 4x240/120mm² auf Steigetragsystem
03.__.0008
NHXH E90 4x240/120mm² auf Steigetragsystem
90.00
m
03.__.0009 NHXH E90 4x50/25mm² auf Steigetragsystem NHXH E90 4x50/25mm² auf Steigetragsystem
03.__.0009
NHXH E90 4x50/25mm² auf Steigetragsystem
60.00
m
03.__.0010 NHXH E90 4x25/16mm² auf Steigetragsystem NHXH E90 4x25/16mm² auf Steigetragsystem
03.__.0010
NHXH E90 4x25/16mm² auf Steigetragsystem
2,490.00
m
03.__.0011 NHXH E90 4x10/10mm² auf Steigetragsystem NHXH E90 4x10/10mm² auf Steigetragsystem
03.__.0011
NHXH E90 4x10/10mm² auf Steigetragsystem
225.00
m
03.__.0012 NHXH E90 3x2,5mm² auf Steigetragsystem NHXH E90 3x2,5mm² auf Steigetragsystem
03.__.0012
NHXH E90 3x2,5mm² auf Steigetragsystem
225.00
m
03.__.0013 NHXH E90 12x2,5mm² auf Steigetragsystem NHXH E90 12x2,5mm² auf Steigetragsystem
03.__.0013
NHXH E90 12x2,5mm² auf Steigetragsystem
390.00
m
03.__.0014 NHXH E90 24x2,5mm² auf Steigetragsystem NHXH E90 24x2,5mm² auf Steigetragsystem
03.__.0014
NHXH E90 24x2,5mm² auf Steigetragsystem
130.00
m
03.__.0015 NHXH E90 4x240/120mm² im erdverlegten Leerrohr NHXH E90 4x240/120mm² im erdverlegten Leerrohr
03.__.0015
NHXH E90 4x240/120mm² im erdverlegten Leerrohr
15.00
m
03.__.0016 NHXH E90 4x240/120mm² im Schaltwartenbode NHXH E90 4x240/120mm² im Schaltwartenbode
03.__.0016
NHXH E90 4x240/120mm² im Schaltwartenbode
60.00
m
03.__.0017 NHXH E90 24x2,5mm² im erdverlegten Leerrohtr NHXH E90 24x2,5mm² im erdverlegten Leerrohtr
03.__.0017
NHXH E90 24x2,5mm² im erdverlegten Leerrohtr
5.00
m
03.__.0018 NHXH E90 24x2,5mm² im Schaltwartenbode NHXH E90 24x2,5mm² im Schaltwartenbode
03.__.0018
NHXH E90 24x2,5mm² im Schaltwartenbode
5.00
m
04 Technikrauminstallation & Beleuchtung
04
Technikrauminstallation & Beleuchtung
Technische Vorbemerkungen Installation Technische Vorbemerkungen Installation
1. Allgemein
Bei Häufungen von Kabeln/Leitungen ist auf entsprechende Zwischenräume zur Luftumspülung für die
Wärmeabfuhr zu achten. Das gilt vor allem in der Nähe
und vor Schaltanlagen. Dort sind vor der Verlegung
entsprechende Wege zu fingden und Maßnahmen zu treffen,
um eine Konzentration zu verhindern.
Größere Bündelungen sind unzulässig.
Alle Enden der Kabel/Leitungen sind zu beschriften oder
zu kennzeichnen.
Schrauben, Muttern und dergleichen müssen mindestens
galvanisch oberflächengeschützt sein.
Befestigungen aller Art dürfen nicht durch Schießen
hergestellt sein.
Wenn nicht anders erwähnt, wird für Leitungsmaterial grundsätzlich Kupfer verlangt.
2. Leitungsverlegung
Die Installationsanlagen sind gemäß den genehmigten
Ausführungszeichnungen auszuführen.
Entsprechend der anzuwendenden Schutzmaßnahme sind alle
Stromkreise ab Unterverteilung mit einem separaten Schutzleiter zu führen, gemeinsame Umhüllung mit
Außenleiter und N-Leiter.
Die VDE-mäßige Kennzeichnung sämtlicher Adern ist
unbedingt einzuhalten. Die grüngelbe Aderkennzeichnung
darf, mit Ausnahme beim Potentialausgleich, sonst
ausschließlich nur für den Schutzleiter Verwendung
finden.
Die Verlegung sämtlicher Leitungen soll nur waagerecht, senkrecht oder orthogonal erfolgen. Soweit keine festen Leuchten montiert werden, ist für jede Brennstelle ein Decken- oder Wandauslaß vorzusehen, sowie Dübel mit Aufhängehaken für den Beleuchtungskörper und eine Lüsterklemme.
Befestigungen mit Hakennägeln sind unzulässig.
Befestigungen mit Draht sind unzulässig.
3. AP-Installation
In allen Räumen, in denen eine auf Putz Installation ausgeführt werden muss, ist diese als offene Kunststoffpanzerrohr-Installation zu erstellen. Bei offener Kupa-/Stapa-Verlegung ist an den Rohrenden eine Kunststoff-Endtülle zu montieren oder die Schnitte mit einer Kappsäge ausführen und die Enden entgraten.
Bei Leitungshäufungen ab 7 Leitungen sind diese in Kunststoffkanälen zu velegen. Das gesamte Verlegungsmaterial ist mittels Dübeln und Holzschrauben zu befestigen.
Die Verlegung von NYM in starrem Kunststoffpanzerrohr, in offener Verlegung, ist zulässig. Parallel laufende Leitungen sind in einem Rohr zu führen.
Als Schutzrohr ist generell Kunststoffrohr zu verwenden. In Sichtbeton zu verlegende Kunststoffpanzerrohre sind während der Bauzeit einzulegen. IBT-Materialien sind nur mit verzinkten Materialien zu befestigen.
4. Installationsrohre
Rohre sind je nach Verwendungszweck und mechanischer
Beanspruchung auszuwählen. Es gelten VDE 0605 und die
DIN-Normen.
Für die Aufputz-Verlegung sind grundsätzlich nur
Kunststoffrohre zu verwenden, die unter den Begriff
"schwer entflammbar" fallen, Kennung ACF.Verlegungsart:
offene Rohrmontage
Für Kunststoffrohre gelten dieselben Rohrmaße wie für
Stahlpanzerrohr, Rohrgröße nach "EN".
Kunststoff-Isolierrohr für Unterputz-Verlegung ist für
mittlere Beanspruchung, Kennung AC, anzubieten.
Stahlpanzerrohr wird für schwere mechanische
Beanspruchung verwendet. Der Angebotspreis hat alle
Befestigungen, Bögen, Muffen und Endtüllen zu
beinhalten. Die Enden sind zu entgraten und mit
Kunststoff-Endtüllen zu versehen. Werden Bögen selbst
gebogen, so hat dies mit entsprechenden Vorrichtungen
zu geschehen, es dürfen keine Einschnürungen,
Deformierungen oder Knickstellen entstehen. Bei der
a.P.-Verlegung sind an diesen Stellen die Rohre ggf.
schwarz nachzustreichen. Kommt verzinktes Stapa-Rohr
zur Verwendung, so sind korrosionsanfällige Stellen mit
Kaltverzinker nachzubehandeln.
5. In Beton -Verlegung
Für die Verlegung in Beton, in Estrich oder in
nachträglich gestemmte Bodenschlitze ist flexibles,
glattes Kunststoff-Panzerrohr einzubauen. Bei der
Verlegung auf Einschalungen von Ortbeton sind Rohre und
Dosen so zu befestigen, daß ein Verschieben oder
Verrutschen nicht möglich ist.
Die Verlegung der Rohre ist terminlich zwingend mit dem
Rohbauer abzustimmen. Die sich aus nicht ausreichender
Absprache ergebenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
Im gesamten Leerrohrsystem sind Stahl-Zugdrähte mit
einem Durchmesser von mind. 1 mm einzuziehen.
Bei Installationen von Dosen auf der Schalung zum
Eingießen in Beton ist aller erforderlicher Zubehör wie
evt. erforderliche Sockel und Abstandhalter mit den
Einheitspreisen abgegolten.
6. UP-Installation
Stegleitungen (NYIF) dürfen nur in Ausnahmefällen
verlegt werden.
Stemmarbeiten für Leitungsschlitze sind grundsätzlich mit Fräsmaschinen durchzuführen.
7. Verlegung in Abgehängte Decke/Hohlwände
Bei Verlegung innerhalb der abgehängten Decke sind die Leitungen mittels Isolierstoffschellen, Sammelhaltern min. alle 0,7 m zu befestigen.
Bei der wasserdichten auf Putz Installation ist ca. alle 0,3 m eine Isolierstoff-Abstandschelle, die dauerhaft befestigt ist, vorzusehen.
8. Verlegung auf Kabelrinnen/Kabelpritschen
Bei der Verlegung auf Kabelrinnen oder Kabelpritschen
sind die Kabel und Leitungen ausgerichtet zu verlegen
und ggf. mit Kunststoffbändern zu befestigen. An
Steigetrassen können mehrere Kabel/Leitungen unter
einer Bügelschelle zusammengefaßt verlegt werden. Dabei
ist auf richtige Auswahl des Befestigungsmaterials zu
achten, u.a. Schellen mit Einlage und Gegenwanne. Bei
senkrechter Verlegung in Rohr ist auf eine ausreichende
Zugentlastung zu gewährleisten.
9. Schalter / Steckdosen
Vor der Bestellung beim Lieferanten hat der AN die
Geräte und Armaturen der Bauleitung zu bemustern. Eine
besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Der Bauherr behält sich eine Materialänderung vor.
Besondere Aufmerksamkeit ist auf den Einbau von Armaturen in Fliesenwänden zu legen. Bei der Montage von Armaturen in brennbaren Materialien nach DIN 4102 sind Einbaudosen aus nicht brennbarem Material, nach VDE 0606, zu verwenden. (VDE 0100 Teil 730)
Schuko-Steckdosen sind grundsetzlich nur mit integrierter Kindersicherung anzubieten.
Die Befestigung der Schukosteckdosen in den Schalterdosen hat mittels Schrauben zu erfolgen.
Bei Hohlwanddosen ist eine Befestigung der Schalter und Steckdosen mittels Krallen nicht zulässig. (VDE 0100 Teil 730)
Für Wandauslässe sind entsprechende Auslaßdosen zu
verwenden.
Alle Dosen und Kästen müssen aus flammwidrigem Material
bestehen.
Für alle sichtbaren Bauteile ist das gleiche Fabrikat und die gleiche Serie zu verwenden. Mehrere Schalter und Steckdosen sind unter einer gemeinsamen Abdeckplatte zusammenzufassen.
Ein- und Mehrfachrahmen sind grundsätzlich mit Sichtfenster und Beschriftungsträger je Schalter und Steckdose zu erstellen. Die Rahmen sind sowohl bei senkrechter als auch bei horizontaler Anordnung mit waagerechtem Sichtfenster einzubauen.
Die u.P.-Dosen und Kästen sind vor den Putzarbeiten mit
Papier oder Deckel gegen das Eindringen von Mörtel zu
schützen.
Abzweigdosen sind mit der Stromkreis- und Verteilungsnummer maschinell zu beschriften. In feuchten Räumen und unter Fliesen sind die Schalterdosen mit Zement einzusetzen. Wasserdichte unter Putz Schalter und Steckdosen müssen mit zugehörigen Schalterdosen eingesetzt werden.
Alle Schalterdosen sind, wenn nicht andere Angaben
gemacht werden, so zu montieren, daß nach
fertiggestellten Böden, Türzargen usw., folgende
Höhen und Abstände bis Mitte Gerät eingehalten werden:
- Schalter: 1,05 m ü. OKFF im Werkstattbereich
- Schalter: 1,05 m ü. OKFF im Verwaltungsbereich
- Steckdosen: 0,30 m ü. OKFF
- Antennensteckdosen: 0,30 m ü. OKFF
- Telefondosen: 0,30 m ü. OKFF
- Herdanschlußdosen: 0,30 m ü. OKFF
- Steckdosen über Arbeitsplatte: 1,05 m ü. OKFF
- Steckdosen für Kochendwassergerät: 1,40 m ü. OKFF
- Wandauslaßdosen: 1,90 m ü. OKFF
- Sprechstellen: 1,40 m ü. OKFF
- Schlüsselschalter: 1,40 m ü. OKFF
- Abstand von der Türzarge: 0,15 - 0,20 m
10. Beschriftung von Schaltern und Steckdosen
Alle Schalter- und Steckdosen sind dauerhaft mit einem Beschriftungsgerät mit zugehöriger Stromkreisnummer, farblich unterschiedlich zwischen AV und SV, zu kennzeichnen. Die Codierung ist mit dem Haus abzustimmen.
Technische Vorbemerkungen Installation
04.__.0001 Anpassung der Technikrauminstallation NSHV Anpassung der Technikrauminstallation NSHV
In dieser Position ist die Anpassung & Erweiterung der örtlichen Rauminstallation aufgrund der Raumtrennung zwischen NSHV-AV und SVeinzukalkulieren:
Raumseitig NSHV-AV
1 St Wechselschalter APWD, mit Beschriftungsfeld, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
1 St Schuko-Steckdose APWD, mit Beschriftungsfeld, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
2 St Abzweigdose I12, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial, Klemm- und Verdrahtungsmaterial,
Beschriftung Innen und Außen
2 St Anbau-Langfeld LED Leuchten, IP44
- Länge 1500mm, 32W, 4000K, 125lm/W
- Deckenmontage, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
Raumseitig NSHV-SV
2 St Wechselschalter APWD, mit Beschriftungsfeld, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
2 St Schuko-Steckdose APWD, mit Beschriftungsfeld, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
4 St Abzweigdose I12, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial, Klemm- und Verdrahtungsmaterial,
Beschriftung Innen und Außen
2 St Anbau-Langfeld LED Leuchten, IP44
- Länge 1500mm, 32W, 4000K, 125lm/W
- Deckenmontage, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
KuPa-Rohrinstallation für die Endstromkreisinstallation
- Rohrgröße EN 25,
- mit Schellen, Befestigungsabstand max.80cm
- Rohrenden entgratet und mit Endkappen
- einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
Endstromkreisinstallation für:
- Endstromkreis Beleuchtung, NYM 3x1,5mm²
- Endstromkreis Schalter, NYM 5x1,5mm²
- Endstromkreis Steckdose, NYM 3x2,5mm²
- je Teilstrecke, fertig verlegen
- je Teilstrecke, beidseitiger Anschluss
Die ELT-Rauminstallatin ist vollständig zu liefern, betriebsfertig zu montieren und anzuschließen.
04.__.0001
Anpassung der Technikrauminstallation NSHV
1.00
St
04.__.0002 Rauminstallation 2.UG Technikraum SV Rauminstallation 2.UG Technikraum SV
In dieser Position ist die örtliche Rauminstallation für den neuen SV-Raum einzukalkulieren:
1 St Wechselschalter APWD, mit Beschriftungsfeld, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
1 St Schuko-Steckdose APWD, mit Beschriftungsfeld, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
2 St Abzweigdose I12, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial, Klemm- und Verdrahtungsmaterial,
Beschriftung Innen und Außen
2 St Anbau-Langfeld LED Leuchten, IP44
- Länge 1500mm, 32W, 4000K, 125lm/W
- Deckenmontage, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
KuPa-Rohrinstallation für die Endstromkreisinstallation
- Rohrgröße EN 25,
- mit Schellen, Befestigungsabstand max.80cm
- Rohrenden entgratet und mit Endkappen
- einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
Endstromkreisinstallation für:
- Endstromkreis Beleuchtung, NYM 3x1,5mm²
- Endstromkreis Schalter, NYM 5x1,5mm²
- Endstromkreis Steckdose, NYM 3x2,5mm²
- je Teilstrecke, fertig verlegen
- je Teilstrecke, beidseitiger Anschluss
Die ELT-Rauminstallatin ist vollständig zu liefern, betriebsfertig zu montieren und anzuschließen.
04.__.0002
Rauminstallation 2.UG Technikraum SV
3.00
St
04.__.0003 Rauminstallation HH Technikraum SV Etage Rauminstallation HH Technikraum SV Etage
In dieser Position ist die örtliche Rauminstallation für den neuen SV-Raum einzukalkulieren:
1 St Wechselschalter APWD, mit Beschriftungsfeld, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Montagewinkel,Klein- u.
Befestigungsmaterial (ggf. an Steigetrasse)
1 St Schuko-Steckdose APWD, mit Beschriftungsfeld, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Montagewinkel,Klein- u.
Befestigungsmaterial (ggf. an Steigetrasse)
2 St Abzweigdose I12, IP44
- Raumseitig neben der Tür, einschl. Montagewinkel,Klein- u.
Befestigungsmaterial (ggf. an Steigetrasse),
Klemm- und Verdrahtungsmaterial,
Beschriftung Innen und Außen
1 St Anbau-Langfeld LED Leuchten, IP44
- Länge 1500mm, 32W, 4000K, 125lm/W
- Senkrechte Wand- / Konsolenmontage, einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial, einschl. Konsolen Befestigung an
Steigtrasse
KuPa-Rohrinstallation für die Endstromkreisinstallation
- Rohrgröße EN 25,
- mit Schellen, Befestigungsabstand max.80cm
- Rohrenden entgratet und mit Endkappen
- einschl. Klein- u.
Befestigungsmaterial
Endstromkreisinstallation für:
- Endstromkreis Beleuchtung, NYM 3x1,5mm²
- Endstromkreis Schalter, NYM 5x1,5mm²
- Endstromkreis Steckdose, NYM 3x2,5mm²
- je Teilstrecke, fertig verlegen
- je Teilstrecke, beidseitiger Anschluss
Die ELT-Rauminstallatin ist vollständig zu liefern, betriebsfertig zu montieren und anzuschließen.
04.__.0003
Rauminstallation HH Technikraum SV Etage
90.00
St
04.__.0004 Zulage auf vorgenannte Rauminstallation Schaltstelle Zulage auf vorgenannte Rauminstallation Schaltstelle
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück Wechselschalter APWD
einschl. KuPa-Rohrinstallation
einschl. Endstromkreisinstallation
einschl.beidseitigem Anschluss, mit Klemmmaterial
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
04.__.0004
Zulage auf vorgenannte Rauminstallation Schaltstelle
1.00
St
04.__.0005 Zulage auf vorgenannte Rauminstallation Schuko-Steckdose Zulage auf vorgenannte Rauminstallation Schuko-Steckdose
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück Schuko-Steckdose APWD
einschl. KuPa-Rohrinstallation
einschl. Endstromkreisinstallation
einschl.beidseitigem Anschluss, mit Klemmmaterial
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
04.__.0005
Zulage auf vorgenannte Rauminstallation Schuko-Steckdose
1.00
St
04.__.0006 Zulage auf vorgenannte Rauminstallation Beleuchtung Zulage auf vorgenannte Rauminstallation Beleuchtung
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück Anbau-Langfeld LED Leuchten, IP44
Länge 1500mm, 32W, 4000K, 125lm/W
einschl. KuPa-Rohrinstallation
einschl. Endstromkreisinstallation
einschl.beidseitigem Anschluss, mit Klemmmaterial
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Bestückung erforderlichen Bauteile, Klein-, Klemm-, Anschluss- u. Verdrahtungsmaterial, Montage, anteilige Werk- u. Montageplanung, anteilige Revisionsplanung, innere Verdrahtung, Anschluss der Endstromkreisleitungen, anteilige Beschriftung und Dokumetation, in betriebsfertiger Weise.
04.__.0006
Zulage auf vorgenannte Rauminstallation Beleuchtung
1.00
St
05 Bohrungen
05
Bohrungen
Technische Vorbemerkungen Bohrungen und Technische Vorbemerkungen Bohrungen und Leitungsdurchführungen
Allgemein
Um eine im Bestand nachträglich einzubringende Leitungsführung zu realisieren, bedarf es der ERstellung von Leitungsdurchführungen in vorhandenen Bauteilen, wie Wände und Geschossdecken.
Der Erstellung der notwendigen Leitungsdfurchführung muß eine abgestimmte und freigegebene Durchbruchsplanung vorangestellt werden. Das erforderliche Freigabeprozedere, einschl. die Koordination mit den Beteiligten (Hoch- u. Fachbauleitung, Statik, usw.) sind zu berücksichtigen.
Die Erstellung der Durchbruchsplanung begründet sich ebenso im Zusammenhang der örtl. Bestandssituation und dessen Aufnahme. Insbesondere in der exakten Verortung und Vermaßung des Durchbuchs / Bohrung ist der örtl. Montageraum zu prüfen.
Bei der Erstellung der Bohrungen ist grundsätzlich mit einer geeigneten Absaugugn zu arbeiten um der entstehenden Staubausbreitung angemessen entgegen zu wirken.
technische Anlagen und Oberflächen die im unmittelbaren Umfeld des Bohr- und Montagebereiches liegen, sind vorbeugend gegen Verschmutzung zu schützen.
Das Besenreine Hinterlassen des Bohr- und Montageumfeldes, sowie auch die Entsorgung des Abraumes (Bohrkern, Abbruch, usw.) verstehen sich als Leistungsbestandteil.
Kleinere Bohrungen durch Mauerwerk und
Beton werden nicht gesondert vergütet und
sind in die Einheitspreise der Leitungsverlegung
einzukalkulieren.
Bei den nachfolgend ausgeschriebenen Kernbohrungen
ist vor Ausführung die Genehmigung durch die
örtliche Bauleitung oder Fachbauleitung einzuhohlen.
Ggf. ist ein Statiker zu befragen.
Technische Vorbemerkungen Bohrungen und
05.__.0001 Leitungsdurchdringung Versorgungsgebäude Leitungsdurchdringung Versorgungsgebäude
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zur Ausbildung des durchdringenden Leitungsweges zwischen Parkdeck und Versorgungsgebäude einzukalkulieren :
1 St Kopfloch,
- einschl. Aufnehmen, Zwischenlagerung und Widereinbau
des Oberbelages,
- einschl. Entnehme, Zwischenlagerung und Widereinbau
des Haushubmaterial
.......- einschl. Vorhaltung der Baugrubensicherung
4 St Kernbohrungen (Außen nach Innen)
- 150mmDm
- Neigung 45°
- Entsorgung des Bohrkerns
- einschl. Absaugung und Bautenschutz
4 St Gebäudeeingangsdichtungen
- Ringraum dichtungen (universal)
- 3 x Hauptleitung 4x240/120mm² (E90)
- 1 x Steuerleitung 24x2,5mm²
- 1 x Potentialausgleich 1x25mm²
4 St Kernbohrungen (Innen nach Innen)
- 150mmDm
- Neigung 0°
- Entsorgung des Bohrkerns
- einschl. Absaugung und Bautenschutz
Die Arbeiten sind vollständig eischließlich notwendiger Nebenleistungen und Vorhaltung von Gerätschaften einzukalkulieren, liefern und montieren aller Bauteile, Klein- und Befestigungsmateriaien.
05.__.0001
Leitungsdurchdringung Versorgungsgebäude
1.00
St
05.__.0002 Leitungsdurchdringung Bohrungen Parkdeck / HH1-3 Leitungsdurchdringung Bohrungen Parkdeck / HH1-3
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zur Ausbildung des durchdringenden Leitungsweges zwischen Parkdeck und ELT-SV Raum im HH-Gebäude einzukalkulieren :
2 St Kernbohrungen (Außen nach Innen)
- 150mmDm
- Neigung 0-45°
- Entsorgung des Bohrkerns
- einschl. Absaugung und Bautenschutz
2 St Gebäudeeingangsdichtungen
- Ringraum dichtungen (universal)
- 1 x Hauptleitung 4x240/120mm² (E90)
- 1 x Steuerleitung 24x2,5mm²
- 1 x Potentialausgleich 1x25mm²
2 St Kernbohrungen (2.UG (innen) nach 3.UG (Innen)
- 150mmDm
- Neigung 0°
- Entsorgung des Bohrkerns
- einschl. Absaugung und Bautenschutz
Die Arbeiten sind vollständig eischließlich notwendiger Nebenleistungen und Vorhaltung von Gerätschaften einzukalkulieren, liefern und montieren aller Bauteile, Klein- und Befestigungsmateriaien.
05.__.0002
Leitungsdurchdringung Bohrungen Parkdeck / HH1-3
3.00
St
05.__.0003 Bohrungen HH1-3 Steiger Ebene U2 bis 10.OG Bohrungen HH1-3 Steiger Ebene U2 bis 10.OG
Leitungsdurchdringung Bohrungen im Steigepunkt
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zur Ausbildung des durchdringenden Leitungsweges zwischen Ebene n und Ebene n+1 einzukalkulieren :
4 St Kernbohrungen (Ebene n zu n+1)
- 150mmDm
- (Überschneidend)
- Bereinigung des DD um die
- Entsorgung des Bohrkerns
- einschl. Absaugung und Bautenschutz
Die Arbeiten sind vollständig eischließlich notwendiger Nebenleistungen und Vorhaltung von Gerätschaften einzukalkulieren, liefern und montieren aller Bauteile, Klein- und Befestigungsmateriaien.
05.__.0003
Bohrungen HH1-3 Steiger Ebene U2 bis 10.OG
36.00
St
05.__.0004 Bohrungen HH1-3 Steiger Ebene 11.OG bis 20.OG Bohrungen HH1-3 Steiger Ebene 11.OG bis 20.OG
Leitungsdurchdringung Bohrungen im Steigepunkt
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zur Ausbildung des durchdringenden Leitungsweges zwischen Ebene n und Ebene n+1 einzukalkulieren :
3 St Kernbohrungen (Ebene n zu n+1)
- 150mmDm
- (Überschneidend)
- Bereinigung des DD um die
- Entsorgung des Bohrkerns
- einschl. Absaugung und Bautenschutz
Die Arbeiten sind vollständig eischließlich notwendiger Nebenleistungen und Vorhaltung von Gerätschaften einzukalkulieren, liefern und montieren aller Bauteile, Klein- und Befestigungsmateriaien.
05.__.0004
Bohrungen HH1-3 Steiger Ebene 11.OG bis 20.OG
30.00
St
05.__.0005 Bohrungen HH1-3 Steiger Ebene 21.OG bis 30.OG Bohrungen HH1-3 Steiger Ebene 21.OG bis 30.OG
Leitungsdurchdringung Bohrungen im Steigepunkt
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zur Ausbildung des durchdringenden Leitungsweges zwischen Ebene n und Ebene n+1 einzukalkulieren :
2 St Kernbohrungen (Ebene n zu n+1)
- 150mmDm
- (Überschneidend)
- Bereinigung des DD um die
- Entsorgung des Bohrkerns
- einschl. Absaugung und Bautenschutz
Die Arbeiten sind vollständig eischließlich notwendiger Nebenleistungen und Vorhaltung von Gerätschaften einzukalkulieren, liefern und montieren aller Bauteile, Klein- und Befestigungsmateriaien.
05.__.0005
Bohrungen HH1-3 Steiger Ebene 21.OG bis 30.OG
30.00
St
05.__.0006 Bohrungen HH1-3 Ebene 2.UG Bohrungen HH1-3 Ebene 2.UG
Leitungsdurchdringung Bohrungen zwischen GHV-SV & Steigepunkt
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zur Ausbildung des durchdringenden Leitungsweges zwischen Ebene n und Ebene n+1 einzukalkulieren :
3 St Kernbohrungen (Ebene n zu n+1)
- 150mmDm
- (Überschneidend)
- Bereinigung des DD um die
- Entsorgung des Bohrkerns
- einschl. Absaugung und Bautenschutz
Die Arbeiten sind vollständig eischließlich notwendiger Nebenleistungen und Vorhaltung von Gerätschaften einzukalkulieren, liefern und montieren aller Bauteile, Klein- und Befestigungsmateriaien.
05.__.0006
Bohrungen HH1-3 Ebene 2.UG
4.00
St
05.__.0007 Zulage auf vorgenannte Leitungsdurchdringungen Zulage auf vorgenannte Leitungsdurchdringungen
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück Kernbohrung 150mmm
einschl. Absaugung & Bautenschutz
einschl. Entsorgrung Bohrkehrn
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
05.__.0007
Zulage auf vorgenannte Leitungsdurchdringungen
1.00
St
05.__.0008 Zulage auf vorgenannte Leitungsdurchdringungen Zulage auf vorgenannte Leitungsdurchdringungen
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück Kernbohrung 100mmm
einschl. Absaugung & Bautenschutz
einschl. Entsorgrung Bohrkehrn
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
05.__.0008
Zulage auf vorgenannte Leitungsdurchdringungen
1.00
St
05.__.0009 Zulage auf vorgenannte Leitungsdurchdringungen Zulage auf vorgenannte Leitungsdurchdringungen
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück Kernbohrung 50mmm
einschl. Absaugung & Bautenschutz
einschl. Entsorgrung Bohrkehrn
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
05.__.0009
Zulage auf vorgenannte Leitungsdurchdringungen
1.00
St
06 Umschluss & Rückbau
06
Umschluss & Rückbau
Technische Vorbemerkungen Umschluss & Rückbauleistungen Technische Vorbemerkungen Umschluss & Rückbauleistungen
Allgemein
Zur Integration einer neuen SV-Verteilstruktur als Wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsstromversorgung sind an den bestehenden Elektroanlagen unterschiedliche Umschlussarbeiten durchzuführen.
Dem Umschluss von Haupt- und oder Endstromkreisen bedarf grundsätzlich vorangestellt einer abgestimmten und endkoordinierten Bau- und Montageabfolge.
Dem Umschluss sind vorangestellt notwendige Bestandsaufnahmen und Prüfschritte zuzugestehen, welche die Umsetzung dre Umschlussarbeiten gesichert ermöglichen.
Die erforderlichen Vorabstimmungen, Koordinationen und sonstige Abstimmungen zum Erhalt der Umschlussfreigabe sind zu berücksichtigen.
Die Einhaltung der der UVV und der Sicherheisregelungen zur Vermeidung und Verhütung von Gefahrensituationen verstehen sich obligatorisch.
Technische Vorbemerkungen Umschluss & Rückbauleistungen
06.__.0001 Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x16/16 (E90) Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x16/16 (E90)
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zum Umschluss der ersatznetzberechtigten Verbraucher von der bestehenden GHV-AV auf die neue GHV SV einzukalkulieren:
- Die Schnittstelle zur Position 01.05 GHV AV ist zu
berücksichtigen
- Die Schnittstelle zur Position 01.08 GHV SV ist zu
berücksichtigen
- anteilige Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Neue Funktionserhalt Hauptleitung von GHV-SV zum
Ersatznetzverbraucher in 4x16/16 (E90), durchschnittliche
Leitungslänge 30m
- Einschl. anteilige und zulasungskonforme
Leitungsbefestigung,
durchschnittliche Leitungsweglänge 25m
- einschließlich beidseitiger Anschluss (an GHV & an
Ersatznetzverbraucher)
- Einschl. Beschriftung, anteilige Revisionsunterlage,
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
06.__.0001
Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x16/16 (E90)
20.00
St
06.__.0002 Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x25/16 (E90) Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x25/16 (E90)
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zum Umschluss der ersatznetzberechtigten Verbraucher von der bestehenden GHV-AV auf die neue GHV SV einzukalkulieren:
- Die Schnittstelle zur Position 01.05 GHV AV ist zu
berücksichtigen
- Die Schnittstelle zur Position 01.08 GHV SV ist zu
berücksichtigen
- anteilige Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Neue Funktionserhalt Hauptleitung von GHV-SV zum
Ersatznetzverbraucher in 4x25/16 (E90), durchschnittliche
Leitungslänge 30m
- Einschl. anteilige und zulasungskonforme
Leitungsbefestigung,
durchschnittliche Leitungsweglänge 25m
- einschließlich beidseitiger Anschluss (an GHV & an
Ersatznetzverbraucher)
- Einschl. Beschriftung, anteilige Revisionsunterlage,
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
06.__.0002
Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x25/16 (E90)
20.00
St
06.__.0003 Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x35/16 (E90) Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x35/16 (E90)
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zum Umschluss der ersatznetzberechtigten Verbraucher von der bestehenden GHV-AV auf die neue GHV SV einzukalkulieren:
- Die Schnittstelle zur Position 01.05 GHV AV ist zu
berücksichtigen
- Die Schnittstelle zur Position 01.08 GHV SV ist zu
berücksichtigen
- anteilige Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Neue Funktionserhalt Hauptleitung von GHV-SV zum
Ersatznetzverbraucher in 4x35/16 (E90), durchschnittliche
Leitungslänge 30m
- Einschl. anteilige und zulasungskonforme
Leitungsbefestigung,
durchschnittliche Leitungsweglänge 25m
- einschließlich beidseitiger Anschluss (an GHV & an
Ersatznetzverbraucher)
- Einschl. Beschriftung, anteilige Revisionsunterlage,
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
06.__.0003
Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x35/16 (E90)
20.00
St
06.__.0004 Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SVHauptleitung in 4x50/25 (E90) Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x50/25 (E90)
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zum Umschluss der ersatznetzberechtigten Verbraucher von der bestehenden GHV-AV auf die neue GHV SV einzukalkulieren:
- Die Schnittstelle zur Position 01.05 GHV AV ist zu
berücksichtigen
- Die Schnittstelle zur Position 01.08 GHV SV ist zu
berücksichtigen
- anteilige Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Neue Funktionserhalt Hauptleitung von GHV-SV zum
Ersatznetzverbraucher in 4x50/25 (E90), durchschnittliche
Leitungslänge 30m
- Einschl. anteilige und zulasungskonforme
Leitungsbefestigung,
durchschnittliche Leitungsweglänge 25m
- einschließlich beidseitiger Anschluss (an GHV & an
Ersatznetzverbraucher)
- Einschl. Beschriftung, anteilige Revisionsunterlage,
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
06.__.0004
Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SVHauptleitung in 4x50/25 (E90)
20.00
St
06.__.0005 Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x70/35 (E90) Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x70/35 (E90)
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zum Umschluss der ersatznetzberechtigten Verbraucher von der bestehenden GHV-AV auf die neue GHV SV einzukalkulieren:
- Die Schnittstelle zur Position 01.05 GHV AV ist zu
berücksichtigen
- Die Schnittstelle zur Position 01.08 GHV SV ist zu
berücksichtigen
- anteilige Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Neue Funktionserhalt Hauptleitung von GHV-SV zum
Ersatznetzverbraucher in 4x70/35 (E90), durchschnittliche
Leitungslänge 30m
- Einschl. anteilige und zulasungskonforme
Leitungsbefestigung,
durchschnittliche Leitungsweglänge 25m
- einschließlich beidseitiger Anschluss (an GHV & an
Ersatznetzverbraucher)
- Einschl. Beschriftung, anteilige Revisionsunterlage,
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
06.__.0005
Umschluss Ersatznetzverbraucher GHV-AV zu SV
Hauptleitung in 4x70/35 (E90)
5.00
St
06.__.0006 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x16/16 (E90) Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x16/16 (E90)
für die Minderung oder Mehrung um
1 m 4x16/16mm² (E90)
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0006
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x16/16 (E90)
1.00
St
06.__.0007 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x25/16 (E90) Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x25/16 (E90)
für die Minderung oder Mehrung um
1 m 4x25/16mm² (E90)
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0007
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x25/16 (E90)
1.00
St
06.__.0008 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x35/16 (E90) Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x35/16 (E90)
für die Minderung oder Mehrung um
1 m 4x35/16mm² (E90)
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0008
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x35/16 (E90)
1.00
St
06.__.0009 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x50/25 (E90) Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x50/25 (E90)
für die Minderung oder Mehrung um
1 m 4x50/25mm² (E90)
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0009
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x50/25 (E90)
1.00
St
06.__.0010 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x70/35 (E90) Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x70/35 (E90)
für die Minderung oder Mehrung um
1 m 4x70/35mm² (E90)
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0010
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x70/35 (E90)
1.00
St
06.__.0011 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x16/16 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x16/16 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück E90 Verbindungsmuffe / Kasten
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0011
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x16/16 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
1.00
St
06.__.0012 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x25/16 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x25/16 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück E90 Verbindungsmuffe / Kasten
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0012
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x25/16 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
1.00
St
06.__.0013 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x35/16 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x35/16 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück E90 Verbindungsmuffe / Kasten
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0013
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x35/16 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
1.00
St
06.__.0014 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x50/25 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x50/25 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück E90 Verbindungsmuffe / Kasten
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0014
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x50/25 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
1.00
St
06.__.0015 Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x70/35 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x70/35 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
für die Minderung oder Mehrung um
1 Stück E90 Verbindungsmuffe / Kasten
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0015
Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
Hauptleitung in 4x70/35 (E90) für Verbindungsmuffe / Kasten
1.00
St
06.__.0016 Umschluss Ersatznetzverbraucher UV-AV zu SV
Endstromkreisleitung in 3x1,5 (E90) Umschluss Ersatznetzverbraucher UV-AV zu SV
Endstromkreisleitung in 3x1,5 (E90)
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zum Umschluss der ersatznetzberechtigten Verbraucher von der bestehenden UV-AV auf die neue UV SV einzukalkulieren:
- Die Schnittstelle zur Position 01.11 UV SV ist zu
berücksichtigen
- anteilige Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Neue Funktionserhalt Endstromkreislleitung von UV-SV zum
Ersatznetzverbraucher in 3x1,5mm² (E90), durchschnittliche
Leitungslänge 20m
- Einschl. anteilige und zulasungskonforme
Leitungsbefestigung,
durchschnittliche Leitungsweglänge 18m
- einschließlich beidseitiger Anschluss (an UV SV & an
Ersatznetzverbraucher)
- Einschl. Beschriftung, anteilige Revisionsunterlage,
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
06.__.0016
Umschluss Ersatznetzverbraucher UV-AV zu SV
Endstromkreisleitung in 3x1,5 (E90)
20.00
St
06.__.0017 Umschluss Ersatznetzverbraucher UV-AV zu SV
Endstromkreisleitung in 3x2,5 (E90) Umschluss Ersatznetzverbraucher UV-AV zu SV
Endstromkreisleitung in 3x2,5 (E90)
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zum Umschluss der ersatznetzberechtigten Verbraucher von der bestehenden UV-AV auf die neue UV SV einzukalkulieren:
- Die Schnittstelle zur Position 01.11 UV SV ist zu
berücksichtigen
- anteilige Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Neue Funktionserhalt Endstromkreislleitung von UV-SV zum
Ersatznetzverbraucher in 3x2,5mm² (E90), durchschnittliche
Leitungslänge 20m
- Einschl. anteilige und zulasungskonforme
Leitungsbefestigung,
durchschnittliche Leitungsweglänge 18m
- einschließlich beidseitiger Anschluss (an UV SV & an
Ersatznetzverbraucher)
- Einschl. Beschriftung, anteilige Revisionsunterlage,
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
06.__.0017
Umschluss Ersatznetzverbraucher UV-AV zu SV
Endstromkreisleitung in 3x2,5 (E90)
20.00
St
06.__.0018 Umschluss Ersatznetzverbraucher UV-AV zu SV
Endstromkreisleitung in 5x2,5 (E90) Umschluss Ersatznetzverbraucher UV-AV zu SV
Endstromkreisleitung in 5x2,5 (E90)
In dieser Position sind alle erforderlichen Leistungen zum Umschluss der ersatznetzberechtigten Verbraucher von der bestehenden UV-AV auf die neue UV SV einzukalkulieren:
- Die Schnittstelle zur Position 01.11 UV SV ist zu
berücksichtigen
- anteilige Bestandsaufnahme und Abgleich der örtlichen
Installation mit der vorhandenen Revisiosunterlage, bzw. der
örtl. Beschriftung
- Neue Funktionserhalt Endstromkreislleitung von UV-SV zum
Ersatznetzverbraucher in 5x2,5mm² (E90), durchschnittliche
Leitungslänge 20m
- Einschl. anteilige und zulasungskonforme
Leitungsbefestigung,
durchschnittliche Leitungsweglänge 18m
- einschließlich beidseitiger Anschluss (an UV SV & an
Ersatznetzverbraucher)
- Einschl. Beschriftung, anteilige Revisionsunterlage,
In diese Position sind alle notwendigen Arbeiten, Materialien, Gerätschaften und Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
06.__.0018
Umschluss Ersatznetzverbraucher UV-AV zu SV
Endstromkreisleitung in 5x2,5 (E90)
10.00
St
06.__.0019 Zulage auf vorgenannte Endstromkreissinstallation
3x1,5mm² (E90) Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
3x1,5mm² (E90)
für die Minderung oder Mehrung um
1 m 3x1,5mm² (E90)
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0019
Zulage auf vorgenannte Endstromkreissinstallation
3x1,5mm² (E90)
1.00
St
06.__.0020 Zulage auf vorgenannte Endstromkreissinstallation
3x2,5mm² (E90) Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
3x2,5mm² (E90)
für die Minderung oder Mehrung um
1 m 3x2,5mm² (E90)
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0020
Zulage auf vorgenannte Endstromkreissinstallation
3x2,5mm² (E90)
1.00
St
06.__.0021 Zulage auf vorgenannte Endstromkreissinstallation
5x2,5mm² (E90) Zulage auf vorgenannte Hauptleitungsinstallation
5x2,5mm² (E90)
für die Minderung oder Mehrung um
1 m 5x2,5mm² (E90)
einschl. zulassungskonforme anteilige Befestigung
Einschl. Lieferung aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Arbeitsschritte, Gerätevorhaltung und Nebenleistungen
06.__.0021
Zulage auf vorgenannte Endstromkreissinstallation
5x2,5mm² (E90)
1.00
St
07 Brandschutzmaßnahmen
07
Brandschutzmaßnahmen
Technische Vorbemerkungen Brandschutzmaßnahmen Technische Vorbemerkungen Brandschutzmaßnahmen
Wand- und Deckendurchbrüche in Brandabschnitten sind
nach der Kabel- bzw. Leitungsverlegung feuerbeständig
entsprechend der Feuerwiderstandsdauer der durchbrochenen Bauteile zu verschließen. Zu
unterscheiden ist in Brandabschottungen S30, die im
wesentlichen rauchdicht und feuerhemmend verschließen
und in Brandabschottungen S90, die feuerbeständig für
90 Minuten Brandabschnitte trennen.
Kabelbahnen und Steigetrassen dürfen nicht durch
Brandabschnitte oder Decken geführt werden, sie müssen
5-10 cm vor dem Durchbruch enden.
Kabel und Leitungen sind so gefächert durch den
Durchbruch zu verlegen, daß genügend Zwischenraum zur
Aufnahme von Kabelbrandabschottungsmaterial vorhanden
ist. In der Regel max. Nutzbelegung bis 60%.
Kabelbrandabschottungen müssen bauaufsichtlich
zugelassen sein.
Für alle Brandabschottungen sind die amtlich
anerkannten Prüfzeugnisse mit der Zulassungsnummer
vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen Brandschutzmaßnahmen
07.__.0001 Brandschutzmaßnahmen Versorgungsgebäude Brandschutzmaßnahmen Versorgungsgebäude
Nach Abschluss aller Leitungszugarbeiten sind die folgenden Brandschutzmaßnahmen durchzuführen:
1. Brandschott S90 Zwischen ELT NSHV und ELT MS
Die Durchführungen sind mit Schaumstoffblock-
Weichschottsystemen nach DIN 4102 Teil 9 und Zulassung
durch das Institut für Bautechnik, Berlin, zu
schließen. Das System hat den Forderungen der
Landesbauordnung zu entsprechen.
2. Brandschott S90 Zwischen ELT MS und Parkdeck
(Gebäudeeingangsdichtrung beachten)
Die Durchführungen sind mit Schaumstoffblock-
Weichschottsystemen nach DIN 4102 Teil 9 und Zulassung
durch das Institut für Bautechnik, Berlin, zu
schließen. Das System hat den Forderungen der
Landesbauordnung zu entsprechen.
3 Brandschutztechnische Einhausung I90 zur Querung
MS-Raum
Verkleidungen mit Feuerwiderstandsklasse I/F 90 nach DIN
4102 Teil 12 in L- oder U-Form, in Teillängen, als
brandschutztechnische Einhausung mit seitlicher Anbindung
an die Tragende Wand, einschl. Lieferung aller erforderlichen
Materialien, Traversen, etc. Der Nachweis über Konstruktion
nach DIN ist durch ein Prüfzeugnis zu erbringen.
Komplett in Fertiger Arbeit, Liefern und montieren, einschl. Klein- u. Befestigungsmaterial, Kennzeichnungsschild und sonstiges erforderliches Zubehör.
07.__.0001
Brandschutzmaßnahmen Versorgungsgebäude
1.00
St
07.__.0002 Brandschutzmaßnahmen Parkdeck Brandschutzmaßnahmen Parkdeck
Nach Abschluss aller Leitungszugarbeiten sind die folgenden Brandschutzmaßnahmen durchzuführen:
1. Brandschott S90 Zwischen Parkfeld n und Parkfeld n+1
Die Durchführungen sind mit Schaumstoffblock-
Weichschottsystemen nach DIN 4102 Teil 9 und Zulassung
durch das Institut für Bautechnik, Berlin, zu
schließen. Das System hat den Forderungen der
Landesbauordnung zu entsprechen.
Komplett in Fertiger Arbeit, Liefern und montieren, einschl. Klein- u. Befestigungsmaterial, Kennzeichnungsschild und sonstiges erforderliches Zubehör.
07.__.0002
Brandschutzmaßnahmen Parkdeck
5.00
St
07.__.0003 Brandschutzmaßnahmen - Brandschott S90 bis 0,05m² Brandschutzmaßnahmen - Brandschott S90 bis 0,05m²
Nach Abschluss aller Leitungszugarbeiten sind die folgenden Brandschutzmaßnahmen durchzuführen:
1. Brandschott S90 Zwischen Raum x und Raum y
Die Durchführungen sind mit Schaumstoffblock-
Weichschottsystemen nach DIN 4102 Teil 9 und Zulassung
durch das Institut für Bautechnik, Berlin, zu
schließen. Das System hat den Forderungen der
Landesbauordnung zu entsprechen.
Komplett in Fertiger Arbeit, Liefern und montieren, einschl. Klein- u. Befestigungsmaterial, Kennzeichnungsschild und sonstiges erforderliches Zubehör.
07.__.0003
Brandschutzmaßnahmen - Brandschott S90 bis 0,05m²
30.00
St
07.__.0004 Brandschutzmaßnahmen - Brandschott S90 bis 0,075m² Brandschutzmaßnahmen - Brandschott S90 bis 0,075m²
Nach Abschluss aller Leitungszugarbeiten sind die folgenden Brandschutzmaßnahmen durchzuführen:
1. Brandschott S90 Zwischen Raum x und Raum y
Die Durchführungen sind mit Schaumstoffblock-
Weichschottsystemen nach DIN 4102 Teil 9 und Zulassung
durch das Institut für Bautechnik, Berlin, zu
schließen. Das System hat den Forderungen der
Landesbauordnung zu entsprechen.
Komplett in Fertiger Arbeit, Liefern und montieren, einschl. Klein- u. Befestigungsmaterial, Kennzeichnungsschild und sonstiges erforderliches Zubehör.
07.__.0004
Brandschutzmaßnahmen - Brandschott S90 bis 0,075m²
30.00
St
07.__.0005 Brandschutzmaßnahmen - Brandschott S90 bis 0,1m² Brandschutzmaßnahmen - Brandschott S90 bis 0,1m²
Nach Abschluss aller Leitungszugarbeiten sind die folgenden Brandschutzmaßnahmen durchzuführen:
1. Brandschott S90 Zwischen Raum x und Raum y
Die Durchführungen sind mit Schaumstoffblock-
Weichschottsystemen nach DIN 4102 Teil 9 und Zulassung
durch das Institut für Bautechnik, Berlin, zu
schließen. Das System hat den Forderungen der
Landesbauordnung zu entsprechen.
Komplett in Fertiger Arbeit, Liefern und montieren, einschl. Klein- u. Befestigungsmaterial, Kennzeichnungsschild und sonstiges erforderliches Zubehör.
07.__.0005
Brandschutzmaßnahmen - Brandschott S90 bis 0,1m²
45.00
St
07.__.0006 Brandschutzmaßnahmen - Brandschutzverkleidung I/F90 Brandschutzmaßnahmen - Brandschutzverkleidung I/F90
Nach Abschluss aller Leitungszugarbeiten sind die folgenden Brandschutzmaßnahmen durchzuführen:
Brandschutztechnische Einhausung I/F90 zur Querung
Notwendiger Flure & Schleusen
Verkleidungen mit Feuerwiderstandsklasse I/F 90 nach DIN
4102 Teil 12 in L- oder U-Form, in Teillängen, als
brandschutztechnische Einhausung mit seitlicher Anbindung
an die Tragende Wand, einschl. Lieferung aller erforderlichen
Materialien, Traversen, etc. Der Nachweis über Konstruktion
nach DIN ist durch ein Prüfzeugnis zu erbringen.
Komplett in Fertiger Arbeit, Liefern und montieren, einschl. Klein- u. Befestigungsmaterial, Kennzeichnungsschild und sonstiges erforderliches Zubehör.
07.__.0006
Brandschutzmaßnahmen - Brandschutzverkleidung I/F90
60.00
m²
08 Doppelboden
08
Doppelboden
Anlagenbeschreibung Anlagenbeschreibung
Der neue GHV-Raum wird mit einem Doppelboden ausgerüstet. Die Doppelböden werden jeweils zentriert im Raum ausgerichtet und reversiebel montiert. D.h. die außen angeordneten Bodenplatten sind auf die verbleibenden Restmaße bis an die Raumwände
einzukürzen. Die inneren Bodenplatten müssen sich
leicht (mit Doppelaugheber) anheben und herausnehmen
lassen.
Die Aufstellflächen der Gebäudehauptverteilungen und der
Steigepunkte sind auszusparen und mit Stahlprofilen
abzuschließen.
Umlaufend erhalten die Räume auf dem Doppelboden eine
Sockelleiste. In den Innen und Außenecken des Raumes
ist die Sockelleiste auf Gehrung zu schneiden. Die
Leisten sind in ganzen Längen zu montieren
Die Höhe des Doppelboden richtet sich nach den örtliche
Gegebenheiten, beträgt jedoch ca 200 mm im GHV-Raum.
Vor dem Erstellen des Doppelbodens, ist der
darunterliegende Rohboden abzukehren und zu versiegeln.
Vor dem Verschluss des Doppelbodens ist der Rohboden
nochmals abzukehren.
Bodenplatten unter denen Rauchmelder montiert werden,
sind gegen Verwechslung zu sichern.
Da eine Ersatzbeschaffung von Originalteilen des
vorhandenen Doppelbodens nicht vorrausgesetzt werden
kann, sind alle Arbeiten mit höchstmöglicher
Genauigkeit durchzuführen. Eventuell darüber hinaus
anfallende Erweiterungen des Bestandes sind mit dem
angebodenen Doppelbodenplatten und Leisten, sowie den
Stahlprofilen vorzunehmen. Die Schnittstellen wie
Höhenausgleiche, Stoßstellenverbinder, Schweiß- und
Schraubverbindungen sind entsprechend zu
berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Alle erforderlichen Kleinteile und Materialien, sowie
die erforderlichen Nebenarbeiten wie schneide, fräsen,
schweißen, entgraten, usw. sind zu kalkulieren, auch
wenn diese nicht gesondert ausgewiesen sind.
Anlagenbeschreibung
08.__.0001 Doppelbodensystem 600x600mm Raster, OK: ca. 200mm mit Doppelbodensystem 600x600mm Raster, OK: ca. 200mm mit den folgenden Leistungsmerkmalen ausführen:
-einschl. Ständerwerk
-Konstruktionshöhe von Oberkante Rohboden
bis Oberkante Doppelbodenbelag ca. 200 mm
-ableitfähig 10hoch 6 Ohm
-Belastbarkeit: 5.000 N Punktlast,
10.000 N/qm Flächenlast
-Linoleum Bodenbelag für Industriezwecke geeignet
(Muster u. Farbe nach Wahl der Bauleitung)
-Plattenstärke 38mm
-Plattenunterseite: Alu-Feinblech
-Unterkonstruktion galvanisch verzinkte Stahlstützen,
-Stützen: verklebt und 2x diagonal pro Stütze auf dem
Rohboden verschraubt
-Plattenanschnitte umlaufend
-Moosgummiabdichtung an den Wandflächen
-Zur Einbringung in unterschiedlichen Raumabmessungen
-Verlegung nach Vorgabe der Bauleitung
-einschl. Zulage für die sukzezzife Errichtung nach
Baufortschritt
liefern, montieren und fertig verlegen inkl. allem
erforderlichem Zubehör
08.__.0001
Doppelbodensystem 600x600mm Raster, OK: ca. 200mm mit
60.00
m2
08.__.0002 Herstellen eines Ausschnittes ca. 600 x 800 mm in der Herstellen eines Ausschnittes ca. 600 x 800 mm in der
Doppelbodenplatte und dem Belag einschl. aller
erforderlichen Nebenarbeiten.
Der Ausschnitt ist flächenbündig mit einer
Schutzabdeckung zur Vermeidung Unfällen und zum Schutz
vor Verunreinigungen des Hohlraumes zu versehen.
08.__.0002
Herstellen eines Ausschnittes ca. 600 x 800 mm in der
15.00
St
08.__.0003 Stahlrahmenkonstruktion 600 x 800 x 200, P. 50 x 40 Stahlrahmenkonstruktion 600 x 800 x 200, P. 50 x 40
zur Aufstellung vn Elektro- oder Datentechnischen Verteilerschränken.
Stahlprofilen 50 x 40 mm (B x H) zu 4-seitigen Rahmen- oder Abschlußprofilkonstruktion verschweißen und mit Querstrebe zur Aussteifung versehen.
Die Rahmen- oder Abschlußprofilkonstruktion sind an der
Wand zu verdübeln und auf dem Rohboden mittels
verstellbarer Stützen bis 1200mm Höhe (OKFDB) zu montieren.
Stahlrahmenkonstruktion in den Abmessungen
Breite: 600mm
Länge: 800mm
Höhe: 200mm
in fertiger Arbeit liefern, aufstellen, montieren.
08.__.0003
Stahlrahmenkonstruktion 600 x 800 x 200, P. 50 x 40
15.00
St
08.__.0004 Ausgleichsfläche im Bereich der Türschwelle Ausgleichsfläche im Bereich der Türschwelle systemkonform zum DB System, mit den Abmessungen
L: 105,0cm
B: 20,0cm
einschl. zugehörige Ausgleichsmaße, Übergangsblende, Klein- u. Befestigungsmaterial
nach örtlichem Aufmaß, liefern und montieren.
08.__.0004
Ausgleichsfläche im Bereich der Türschwelle
3.00
St
08.__.0005 Messungen zum Nachweis des Durchleitwiderstandes Messungen nach DIN EN 12825 je Raum zum Nachweis des Durchleitwiderstandes inkl. Protokollierung.
08.__.0005
Messungen zum Nachweis des Durchleitwiderstandes
3.00
St
08.__.0006 Rohbetondecke durch Abkehren von Staub reinigen Rohbetondecke durch Abkehren von Staub reinigen. Das
Beseitigen von Verunreinigungen im kleineren Umfang ist
miteinzukalkulieren. Rohboden zur Staubbindung mit
Kunstharzdispersion in EC1-Qualität versiegeln einschl.
aller erforderlichen Materialien und Nebenarbeiten.
08.__.0006
Rohbetondecke durch Abkehren von Staub reinigen
60.00
m2
08.__.0007 Doppelsaugheber Doppelsaugheber für angebotenen Bodenbelag
einschl. Aufbewahrungsbox liefern und montieren
08.__.0007
Doppelsaugheber
3.00
St
08.__.0008 1. Treppenstufe mit den Abmessungen 1. Treppenstufe systemkonform zum DB System, mit den Abmessungen
H: 17,5cm
T: 30,0cm
B: 100,0cm
einschl. zugehörige Unterkonstruktion,Sockelblende, Trittkantenschutz, Klerin- u. Befestigungsmaterial
nach örtlichem Aufmaß, liefern und montieren.
08.__.0008
1. Treppenstufe mit den Abmessungen
3.00
St
08.__.0009 Ausgleichsfläche im Bereich der Türschwelle Ausgleichsfläche im Bereich der Türschwelle systemkonform zum DB System, mit den Abmessungen
L: 105,0cm
B: 20,0cm
einschl. zugehörige Ausgleichsmaße, Übergangsblende, Klein- u. Befestigungsmaterial
nach örtlichem Aufmaß, liefern und montieren.
08.__.0009
Ausgleichsfläche im Bereich der Türschwelle
3.00
St
Es können u.U. außervertragliche Arbeiten vorkommen. Es können u.U. außervertragliche Arbeiten vorkommen.
Bei Abrechnung in Form von Stundenlohnarbeiten gelten
prinzipiell die Festlegungen in VOB/B.
Stundenlohnarbeiten können nur abgerechnet werden,
wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die Leistung ist nicht im LV enthalten und der Preis
der Leistung ist nicht aus LV-Positionen ableitbar
- Der Aufwand für die Leistung ist nicht im Voraus
kalkulierbar
- Es liegt eine ausdrückliche schriftliche Anweisung
der Bauleitung für die Abrechnung im Stundenlohn vor
Beginn und Ende der Stundenlohnarbeiten sind der
Bauleitung anzuzeigen, die Stundenlohnzettel sind
unmittelbar nach Abschluß, bei länger dauernden
Arbeiten alle 7 Tage vorzulegen.
Die Bauleitung hat das Recht, bei uneffektivem
Personaleinsatz die Anzahl der Stunden angemessen zu
kürzen.
Überstundenzuschläge werden nur nach ausdrücklicher
Abstimmung mit der Bauleitung vergütet.
Es können u.U. außervertragliche Arbeiten vorkommen.
08.__.0010 Monteurstunden zum Nachweis, einschl. Fahr-
geld und Auslösung. (Stundenlohnarbeiten Monteurstunden zum Nachweis, einschl. Fahr-
geld und Auslösung. (Stundenlohnarbeiten
dürfen nur nach Genehmigung durch die
Bauleitung ausgeführt werden. Die Stunden-
zettel sind wöchentlich vorzulegen.)
08.__.0010
Monteurstunden zum Nachweis, einschl. Fahr-
geld und Auslösung. (Stundenlohnarbeiten
10.00
Std
08.__.0011 Helferstunden zum Nachweis, einschl. Fahr-
geld und Auslösung. (Stundenlohnarbeiten Helferstunden zum Nachweis, einschl. Fahrgeld und
Auslösung. (Stundenlohnarbeitendürfen nur nach
Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die
Stundenzettel sind wöchentlich vorzulegen.)
08.__.0011
Helferstunden zum Nachweis, einschl. Fahr-
geld und Auslösung. (Stundenlohnarbeiten
10.00
Std
08.__.0012 Zusätzlicher Satz der Dokumentation komplett wie in den Zusätzlicher Satz der Dokumentation komplett wie in den Vorbedingungen beschrieben über den Satz, der als Nebenleistung nach VOB Teil C geschuldet wird, hinaus.
08.__.0012
Zusätzlicher Satz der Dokumentation komplett wie in den
2.00
St
08.__.0013 Digitale Dokumentation komplett mit den nach VOB Teil C Digitale Dokumentation komplett mit den nach VOB Teil C geschuldeten Unterlagen mit:
1) Rohdaten der Erstellung
2) pdf oder jpg Dateien aller Unterlagen
Die Dateien sind als CD/DVD dem Planungsbüro zur Prüfung und zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen und werden anschließend den Revisionsunterlagen beigelegt.
08.__.0013
Digitale Dokumentation komplett mit den nach VOB Teil C
1.00
St
09 Baustelleneinrichtung
09
Baustelleneinrichtung
09.__.0001 Montagebrücke Montagebrücke
Um den weiteren Verkehrsfluss auf dem Hauptfahrweg im Parkdeck auch während der Leitungszugarbeiten zu gewährleisten, bedarf es der Errichtung und Vorhaltung einer Montagebrücke.
Diese Montagebrücke dient dem Ablegen und dem verziehen des Leitungswerkes.
Vor der Errichtung ist eine Aufbauzeichung zur Freigabe und Montageabstimmung beizubringen.
Montagebrücke unter Berücksichtigung der UVV errichten, für die Dauer der tangierenden Arbeiten vorhalten und anschließend abrüsten.
Die Absperrmaßnahmen für zur Gefahrenabwähr im Zuge der Errichtung und des Rückbaus versthen sich als Bestandteil dieser Leistungsposition.
Einschl. der Nebenleistungen, Koordination und Abstimmung.
09.__.0001
Montagebrücke
1.00
St
09.__.0002 Baustelleneinrichtung im Parkdeck Baustelleneinrichtung im Parkdeck
Die Montage- und Leitungszugbereiche, sowie die Bereiche der Be- und Entladung, als auch der temporären Zwischenlagerung sind während der Arbeitsdauer gegen unbefugtes betreten durch geeignete Baustelleneinzäunung abzugrenzen.
Bauzaun unter Berücksichtigung der UVV der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für die Absicherung von Baustellenbereichen errichten, für die Dauer der tangierenden Arbeiten vorhalten und nach Beeeindigung anschließend abrüsten.
In dieser Position ist die gesamte Bauzaunanlage einzukalkulieren:
- Sicherungsmaßnahmen für Haltebereich Be- u. Entladung,
einschl. Umleitungsbeschilderung und ggf. Lichtsignalanlage
- Sicherungsmaßnahmen langfristige Lagerflächen mit Bauzaun
- Sicherungsmaßnahmen mittelfristige Lagerfläche mit Bauzeun
- Sicherungsmaßnahmen für kurzfristige Lagerflächen mit
mobilen Absperrbarken
Die Begehung der umzäunten Arbeitsräume, sowie dessen Entfluchtung muß grundsätzlich im notwendigen Umfang gegeben bleiben. Hierfür erforderliche Türen, Tore, Verschluss- und Entriegelungssysteme sind zu berücksichtigen.
Einschl. der Nebenleistungen, Koordination und Abstimmung.
09.__.0002
Baustelleneinrichtung im Parkdeck
1.00
St
09.__.0003 Baustelleneinrichtung im Hochhaus Baustelleneinrichtung im Hochhaus
Die Montage- und Leitungszugbereiche sind während der Arbeitsdauer gegen unbefugtes betreten durch geeignete Absperrungen abzugrenzen.
Absperungen mittels Barken und oder Bauzaun unter Berücksichtigung der UVV der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für duie Absicherung von Baustellenbereichen errichten, für die Dauer der tangierenden Arbeiten vorhalten und anschließend abrüsten.
In dieser Position ist die gesamte Bauzaun
anlage einzukalkulieren:
- Sicherungsmaßnahmen für temporäre Zwischenlagerung und
Leitungszugarbeiten vor dem Haupteingang
- Sicherungsmaßnahmen für temporäre Zwischenlagerung und
Leitungszugarbeiten innerhalb der Verkehrsflächen (OG) im
HH.
Die Begehung der umzäunten Arbeitsräume, sowie dessen Entfluchtung muß grundsätzlich im notwendigen Umfang gegeben bleiben. Hierfür erforderliche Türen, Tore, Verschluss- und Entriegelungssysteme sind zu berücksichtigen.
Einschl. der Nebenleistungen, Koordination und Abstimmung.
09.__.0003
Baustelleneinrichtung im Hochhaus
3.00
St
09.__.0004 Baustromversorgung Baustromversorgung
Für die Dauer der Bauzeit ist ein autarke Baustromverteiler nach DIN VDE 0660-501 Funktionsfähig aufzustellen und in Absprache mit der Bauleitung zum Ende der Bauzeit zurückzubauen.
Der Aufbau und der Rückbau aller Komponenten des Baustroms sind imit in den Einheitspreis einzukalkulieren.
In dieser Position ist die gesamte Bauzaunanlage einzukalkulieren:
3 Stück Baustromversorgungsabgriff aus der NSHV/GHV-AV
im Untergeschoss U3
3 Stück Baustromverteiler BHV/BUV63A als zentraler und
unabhängiger Versorgungspunkt im Untergeschoss U2
Parkdeck (innerhalb des gsicherten
Baustellenbereiches)
Einschl. Vorhaltung und Verlegung der notwendigen Baustromleitungen in H07RN zwischen dem Abgriffspunkt und dem Baustromverteiler.
Einschl. das Erstellen notwendiger Leitungsdurchführungen, sowie dessen brandschutztechnischen Verschluss während der Leitungsvorhaltung, als auch nach der Baustromrückführung.
Baustromversorgungsstruktur betriebsfertig errichten, für die Dauer der Bauzeit vorhalten, warten, instandhalten und nach Abschluss der Arbeiten gesichert wieder zurück bauen.
09.__.0004
Baustromversorgung
1.00
St
09.__.0005 Baubeleuchtung Baubeleuchtung
Für die Dauer der Bauzeit ist eine Baubeleuchtung Funktionsfähig zu Installieren.
Zum Ende der Baumaßnahme ist die Baubeleuchtung nach Rücksprache mit der Bauleitung zurückzubauen.
Der Aufbau und der Rückbau aller Komponenten zur Baubeleuchtung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
In dieser Position ist die gesamte Baubeleuchung einzukalkulieren, die der Verkehrsflächensichheit der ausgewiesenen Baustellenbereiche dient und über die bereits vorhandene Allgemeinbeleuchtung im Bestand in Folge der Umbau- und Schaltarbeiten als erforderlich zur Wahrung eines gesicherten Arbeitsumfeldes als notwendigb angesehen wird:
1 psch Baubeleuchtung in der Arbeitsumgebung
Versorgungszentrum (Technikzone)
3 psch Baubeleuchtung in der Arbeitsumgebung
Hochhaus (U3 und U2)
3 psch Baubeleuchtung in der Arbeitsumgebung
Hochhaus (je Ebene, mobil)
1 psch Baubeleuchtung in der Arbeitsumgebung
Parkdeck (U2)
Einschl. der Endstromkreisabgriffe aus dem vorzuhaltenden Baustromversorgungsnetz.
Einschl. Vorhaltung und Verlegung der notwendigen Endstromkreisleitungen in H07RN zwischen der zu versorgendehn Baubeleuchtuhng und dem Baustromverteiler.
Einschl. das Erstellen notwendiger Leitungsdurchführungen, sowie dessen brandschutztechnischen Verschluss während der Leitungsvorhaltung, als auch nach der Baustromrückführung.
Baubeleuchtung betriebsfertig errichten, für die Dauer der Bauzeit vorhalten, warten, instandhalten und nach Abschluss der Arbeiten gesichert wieder zurück bauen.
09.__.0005
Baubeleuchtung
1.00
St
10 Sonstiges
10
Sonstiges
10.__.0001 Werk- & Montageplanung Werk- & Montageplanung
Grundsätzlich versteht sich die Werk- und Montageplanung in Anlehnung an die vertraglich zugrunde gelegte VOB als Bestandteil des vom AN zu erbringenden Leistungsumfang. Der AN ist gehalten und verpflichtet seine Leistungen ausschließlich auf Basis einer zur Genehmigung und Freigabe vorzulegenden Werk- und Montageplanung zu erbringen.
Insofern versteht sich die Vollstänige Werk- und Montageplanung als Bestandteil der Kalkulationsgrundlage.
In dieser Position sind darüberhinaus die Leistungen anzubieten, die sich zwischen der vorgebenden Ausschreibungsplanung und der final einzureichenen Werk- und Montageplanung aus Sicht des AN als Lückenschluss verstehen.
10.__.0001
Werk- & Montageplanung
1.00
St
10.__.0002 Messtechnische Bestandsaufnahme Messtechnische Bestandsaufnahme
Die elektrische Anlage ist vor dem Umbau ganzheitlich messtechnisch zu erfassen und zu dokumentieren. Diese messtechnische Dokumentation dient im Wesentlichen
- dem Anspruch des Bestandsschonenden Umbaus
- der Gewährleistungsabgrenzung zwischen der verbleibenden
Bestandsanlage (AV-Netz) und der neu zu errichtenden
SV-Struktur.
Die Messtechnische Bedatandsaufnahme erfolgt in Güte und im Detaillierungsgrad in Anlehnug der VDE und im Sinne eines Vollwärtigen E-Check.
Die zu erfassene Elektroinfrastruktrurberücksichtigt unteranderrem:
- Versorgungsgebäude
- Hochhaus 1
- Hochhaus 2
- Hochhaus 3
- Parkdeck
- Versorgungsschnittstelle zu den Schulgebäuden
In diieser Position sind alle notwendigen Arbeitsschritte, Nebenleistungen und die Vorhaltung des erforderlichen Mess- und Auswertungsgerätes einzukalkulieren.
10.__.0002
Messtechnische Bestandsaufnahme
1.00
St
10.__.0003 Mitwirken in der Umsetzung der Stufenschaltung und in der Mitwirken in der Umsetzung der Stufenschaltung und in der zugehörigen Funktionsprüfung
Zur Vermeidung einer Überast auf dem Ersatznetzaggregat der Sicherheitsstromversorgung ist eine kaskadierte Laststufenschaltung unter Berücksichtigung einer vorangestellten Fehlerfallbewertung schaltungstechnisch herzustellen und einer der SV-Prüfung voranzustelllenden Funktionsprüfung (1:1) Test zu unterziehen.
Funktions- und Wirkungsweise
Zu bewertende Fehlerfälle und Wirkungsbereiche
Fehlerfall 1 Spannungsausfall AV und im Gebäude 9 und / oder in den Parkebenen
Fehlerfall 2 Spannungsausfall AV im Gebäude 15 und / oder in den Parkebenen
Fehlerfall 3 Spannungsausfall AV im Gebäude 25 und / oder in den Parkebenen
Fehlerfall 4 Spannungsausfall in Schulgebäuden und / oder in den Parkebenen
Zu berücksichtigende Laststufen je Wirkungsbereich
Rang 1: Lüftungsanlagen für die innenliegenden Küchen und Nassräume, Versorgungsaufzug Feuerwehr sowie ortsfeste selbsttätige Feuerlöschanlage für den Müllabwurfschacht und den Müllentsorgungsraum im 2. UG
Rang 2: Druckerhöhung Wandhydranten
Rang 3: sonstige Aufzugsanlagen (ggf. nacheinander)
Rang 4: alle Aufzüge außerhalb des Gebäudes
(Evakuierungsfahrt nacheinander), in dem die BMA
ausgelöst hat.
Rang 5: alle sonstigen SV-berechtigten Verbraucher innerhalb
des Gebäudes und der übergreifenden Parkdeckanlage,
in dem die BMA ausgelöst hat.
In dieser Leistungsposition sind alle erforderlichen Arbeits- und Nebenleistungen einzukalkulieren, die für die Durchführung einer Funktions- und Wirkprüfung als abschließender und dokumentierender Bestandteil der Inbetriebnahmephase erforerlich sind.
Bei der Durchführung der Funktiosprüfung ist davon auszugehen, das sich dieses anlehnend an den angestrebten Bauablauf auf mindestens vier Zeitfenster aufgliedern wird um ein sukkzessives Abhandeln entsprechend des Fertigstellungsgrades zu ermöglichen.
10.__.0003
Mitwirken in der Umsetzung der Stufenschaltung und in der
1.00
St
10.__.0004 Zusätzlicher Satz der Dokumentation komplett wie in den Zusätzlicher Satz der Dokumentation komplett wie in den Vorbedingungen beschrieben über den Satz, der als Nebenleistung nach VOB Teil C geschuldet wird, hinaus.
10.__.0004
Zusätzlicher Satz der Dokumentation komplett wie in den
1.00
Stck
10.__.0005 Digitale Dokumentation komplett mit den nach VOB Teil C Digitale Dokumentation komplett mit den nach VOB Teil C geschuldeten Unterlagen mit:
1) Rohdaten der Erstellung
2) pdf oder jpg Dateien aller Unterlagen
Die Dateien sind als CD/DVD dem Planungsbüro zur Prüfung und zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen und werden anschließend den Revisionsunterlagen beigelegt.
10.__.0005
Digitale Dokumentation komplett mit den nach VOB Teil C
1.00
Stck
10.__.0006 Teilnahme und Vorbereitung der Vorabnahme der Teilnahme und Vorbereitung der Vorabnahme der
gesamten elektrischen Anlage insbesondere der Sicherheitsstromversorgung durch einen zugelassenen
Sachverständigen.
Sachverständigenabnahmen
======================
Die Elektroanlage ist durch einen vereidigten Sachverständigen mängelfrei abzunehmen.
Die vom AN zu erstellenden Montage- und Werkpläne sind
vor Ausführung durch den Sachverständigen prüfen
zulassen.
Die Abnahme der Anlagen durch den AG, haben mängelfrei
zu erfolgen.
Die Kosten des Sachverständigen für die Freigaben und
Abnahmen werden durch den AG getrennt bezahlt und sind
in dieser Position nicht einzurechnen.
Für ggf. Nachabnahmen entstehende Kosten auf Grund
mangelhafter Werkplanung gehen jedoch zu Lasten des AN.
10.__.0006
Teilnahme und Vorbereitung der Vorabnahme der
1.00
Stck
10.__.0007 Selektivitätsberechnung Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung für die neu zu errichtende SV-Elektroanlage:
Allgemeine Stromversorgung (AV)
Die allg. Stromversorgung erfolgt dezentral aus dem öffentlichen Netz des örtl. Versorges in den Versorgungsbereichen:
- Versorgungsgebäude (Los1)
- Hochhausturm 1
- Hochhausturm 2
- Hochhausturm 3
- Schulgebäude
Der Versorger übergibt seine Leitung auf der Sekundärseite (NS) mittels NS-Schalttafel je Versorgungsbereich an die kundeneigene NSHV, bzw. GHV.
über ein Stationäres Aggregat wird das SV-Netz als Ersatznetz / Sicherheitsstromversorgung (SV) an der bereichsweise zugeordneten Einspeisestelle mittels entsprechender automatischer Umschaltung im Fehlerfall eingekuppelt..
Zum Nachweis der Betriebssicherheit, der Einhaltung der Abschaltbedingungen und der Selektivität ist eine Kurzschlussberechnung durchzuführen, die Aufschluß bei folgenden Zenarien gibt:
- Versorgungsgebäude (Los1)
a) AV Trafo naher Kurzschluss
b) AV Trafo ferner Kurzschluss
c) SV Notstrom naher Kurzschluss
d) SV Notstrom ferner Kurzschluss
- Hochhausturm 1
a) AV Trafo naher Kurzschluss
b) AV Trafo ferner Kurzschluss
c) SV Notstrom naher Kurzschluss
d) SV Notstrom ferner Kurzschluss
- Hochhausturm 2
a) AV Trafo naher Kurzschluss
b) AV Trafo ferner Kurzschluss
c) SV Notstrom naher Kurzschluss
d) SV Notstrom ferner Kurzschluss
- Hochhausturm 3
a) AV Trafo naher Kurzschluss
b) AV Trafo ferner Kurzschluss
c) SV Notstrom naher Kurzschluss
d) SV Notstrom ferner Kurzschluss
- Schulgebäude
a) AV Trafo naher Kurzschluss
b) AV Trafo ferner Kurzschluss
c) SV Notstrom naher Kurzschluss
d) SV Notstrom ferner Kurzschluss
Die zu betrachtenden Kurzschluss Stellen sind im Vorfeld mit dem Sachverständigen abzustimmen.
Zu diesem Zweck sind sind die notwendigen Trafo- und Generatordaten vor Ort in Erfahrung zu bringen und ggf. beim Hersteller zu hinterfragen. Für die Bestandanlage können Ersatzlasten vorgesehen werden. Diese Ersatzlasten sollten über eine Messung an der NSHV ermittelt werden.
Die notwendigen Sicherungdaten, die Kabel- und Leitungsdaten sowie die angeschlossenen Verbraucherdaten sind den Strangplänen, den Stromlaufplänen und den Geräten vor Ort zu entnehmen bzw. zu prüfen.
Hinweis:
Dem Elektriker kann zu diesem Zweck eine Kurzschlussberechnung (erstellt mit dem Programm Simaris) zur Verfügung gestellt werden. Der Ersteller übernimmt keine Haftung dafür das die Daten vollständig sind. Der AN hat die Berechnung den örtlichen Gegenheiten anzupassen. Entscheidend ist das eine Voll Selektivität bis zum letzten Unterverteiler sicherzustellen ist und mind.- eine Teilselektivität der Endstromkreise zu erreichen ist.
10.__.0007
Selektivitätsberechnung
1.00
Stck
11 Regie- und Tagelohnarbeiten
11
Regie- und Tagelohnarbeiten
Es können u.U. außervertragliche Arbeiten vorkommen. Es können u.U. außervertragliche Arbeiten vorkommen. Bei Abrechnung in Form von Stundenlohnarbeiten gelten prinzipiell die Festlegungen in VOB/B.
Stundenlohnarbeiten können nur abgerechnet werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die Leistung ist nicht im LV enthalten und der Preis
der Leistung ist nicht aus LV-Positionen ableitbar
- Der Aufwand für die Leistung ist nicht im Voraus
kalkulierbar
- Es liegt eine ausdrückliche schriftliche Anweisung
der Bauleitung für die Abrechnung im Stundenlohn vor
- Die Vergütung von Zuschlägen bedingt:
* die notwendigen Überstunden sind nicht selbst
verschuldet
* die Notwendigkeit der Überstunden ist anhand des
gültigen Terminplans im Vergleich zum
Baustellenstand nachzuweisen
* der notwendige Personaleinsatz wird im Vorfeld
einvernehmlich mit dem AG festgelegt
* der Basisaufwand liegt bei 8 Stunden je Tag und
Mitarbeiter auf der Baustelle
* Der Stundennachweis ist in einem vor Ort durch den
AN deponierten Handwerkerbuch tagesaktuell und
eigenverantwortlich zu führen
* die werkvertraglich ausserhalb der Regelarbeitszeit
erbrachten Leistungen sind arbeitstäglich
aufzumessen
Beginn und Ende der Stundenlohnarbeiten sind der Bauleitung anzuzeigen, die Stundenlohnzettel sind unmittelbar nach Abschluß, bei länger dauernden Arbeiten alle 7 Tage vorzulegen.
Die Bauleitung hat das Recht, bei uneffektivem Personaleinsatz die Anzahl der Stunden angemessen zu kürzen.
Es können u.U. außervertragliche Arbeiten vorkommen.
11.__.0001 Monteurstunden zum Nachweis Monteurstunden zum Nachweis, einschl. Fahrgeld und Auslösung.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Stundenzettel sind wöchentlich vorzulegen.
11.__.0001
Monteurstunden zum Nachweis
50.00
Std
11.__.0002 Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-2.Mehrarbeitsstunde Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-2.Mehrarbeitsstunde des Fachpersonals mit vorstehender Qualifikation ausserhalb der Regelarbeitszeit zur Bearbeitung von werkvertraglichen Leistungen (9. und 10. Arbeitsstunde) an Werktagen (ausser Sonn- und Feiertags)
Der Zuschlag wird nur vergütet, wenn in der Zeit werkvetragliche Leistungen in angemessenem Umfang erbracht und aufgemessen werden.
11.__.0002
Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-2.Mehrarbeitsstunde
10.00
Std.
11.__.0003 Zuschlag auf Anwesenheit für die 3.-4.Mehrarbeitsstunde Zuschlag auf Anwesenheit für die 3.-4.Mehrarbeitsstunde des Fachpersonals mit vorstehender Qualifikation ausserhalb der Regelarbeitszeit zur Bearbeitung von werkvertraglichen Leistungen (11. und 12. Arbeitsstunde) an Werktagen (ausser Sonn- und Feiertags)
Der Zuschlag wird nur vergütet, wenn in der Zeit werkvetragliche Leistungen in angemessenem Umfang erbracht und aufgemessen werden.
11.__.0003
Zuschlag auf Anwesenheit für die 3.-4.Mehrarbeitsstunde
10.00
Std.
11.__.0004 Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-8.Mehrarbeitsstunde Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-8.Mehrarbeitsstunde des Fachpersonals mit vorstehender Qualifikation ausserhalb der Regelarbeitszeit zur Bearbeitung von werkvertraglichen Leistungen (1. - 8. Arbeitsstunde) an Sonn- und Feiertagen
Der Zuschlag wird nur vergütet, wenn in der Zeit werkvetragliche Leistungen in angemessenem Umfang erbracht und aufgemessen werden.
11.__.0004
Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-8.Mehrarbeitsstunde
10.00
Std.
11.__.0005 Zuschlag auf Nachtarbeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr Zuschlag auf Nachtarbeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr des Fachpersonals mit vorstehender Qualifikation ausserhalb der Regelarbeitszeit zur Bearbeitung von werkvertraglichen Leistungen an Werktagen (ausser Sonn- und Feiertags)
Der Zuschlag wird nur vergütet, wenn in der Zeit werkvetragliche Leistungen in angemessenem Umfang erbracht und aufgemessen werden.
11.__.0005
Zuschlag auf Nachtarbeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr
10.00
Std
11.__.0006 Helfer-/Auszubildenerstunden zum Nachweis Helfer-/Auszubildenerstunden zum Nachweis, einschl. Fahrgeld und Auslösung.
Stundenlohnarbeitendürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Stundenzettel sind wöchentlich vorzulegen.
11.__.0006
Helfer-/Auszubildenerstunden zum Nachweis
50.00
Std
0.00
11.__.0007 Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-2.Mehrarbeitsstunde Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-2.Mehrarbeitsstunde des Fachpersonals mit vorstehender Qualifikation ausserhalb der Regelarbeitszeit zur Bearbeitung von werkvertraglichen Leistungen (9. und 10. Arbeitsstunde) an Werktagen (ausser Sonn- und Feiertags)
Der Zuschlag wird nur vergütet, wenn in der Zeit werkvetragliche Leistungen in angemessenem Umfang erbracht und aufgemessen werden.
11.__.0007
Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-2.Mehrarbeitsstunde
10.00
Std.
11.__.0008 Zuschlag auf Anwesenheit für die 3.-4.Mehrarbeitsstunde Zuschlag auf Anwesenheit für die 3.-4.Mehrarbeitsstunde des Fachpersonals mit vorstehender Qualifikation ausserhalb der Regelarbeitszeit zur Bearbeitung von werkvertraglichen Leistungen (11. und 12. Arbeitsstunde) an Werktagen (ausser Sonn- und Feiertags)
Der Zuschlag wird nur vergütet, wenn in der Zeit werkvetragliche Leistungen in angemessenem Umfang erbracht und aufgemessen werden.
11.__.0008
Zuschlag auf Anwesenheit für die 3.-4.Mehrarbeitsstunde
10.00
Std.
11.__.0009 Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-8.Mehrarbeitsstunde Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-8.Mehrarbeitsstunde des Fachpersonals mit vorstehender Qualifikation ausserhalb der Regelarbeitszeit zur Bearbeitung von werkvertraglichen Leistungen (1. - 8. Arbeitsstunde) an Sonn- und Feiertagen
Der Zuschlag wird nur vergütet, wenn in der Zeit werkvetragliche Leistungen in angemessenem Umfang erbracht und aufgemessen werden.
11.__.0009
Zuschlag auf Anwesenheit für die 1.-8.Mehrarbeitsstunde
10.00
Std.
11.__.0010 Zuschlag auf Nacharbeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr Zuschlag auf Nacharbeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr des Fachpersonals mit vorstehender Qualifikation ausserhalb der Regelarbeitszeit zur Bearbeitung von werkvertraglichen Leistungen an Werktagen (ausser Sonn- und Feiertags)
Der Zuschlag wird nur vergütet, wenn in der Zeit werkvetragliche Leistungen in angemessenem Umfang erbracht und aufgemessen werden.
11.__.0010
Zuschlag auf Nacharbeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr
10.00
Std