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Schildau - Neubau Multifunktionsgebäude
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......................................................  (Name und Anschrift des Bieters) ...................................................... (Ort)                    (Datum) B A U V O R H A B E N Baumaßnahme:  Neubau Multifunktionsgebäude am Sportplatz Schildau   Straße der Jugend 6  04889 Belgern-Schildau OT Staritz   LEISTUNGSVERZEICHNIS   Los 003 Bauhauptleistung Bitte füllen Sie Ihr Angebot mit schwarzfarbenem Schreibmittel aus, damit Ihre Eintragungen auf Kopien  besser lesbar sind. Auftraggebende Stelle :   Stadt Belgern- Schildau   Markt 3   04874 Belgern-Schildau OT Belgern Planer/Bauüberwachung   Ing.- Büro Goldbach   Markt 14                  01616 Strehla                  Tel.: 035264/989110                  Fax: 035264/989112   E-Mail: info@ingenieurbuero-goldbach.de
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Hinweise zum Bauvorhaben Hinweise zum Bauvorhaben Bestand Das Grundstück Kurzwalder Str. 2, Flurstücke 261/32, 64/33 und 563/33 war bebaut mit einem kleinen Schuppen straßenseitig und einem Gemeindegebäude, welche im Bestand erhalten bleiben. Die Grundstückszufahrt erfolgt über das bestehende Tor und wird im Anschluss an die Baumaßnahme gleichwertig wieder hergestellt. Bauliche Maßnahmen Der geplante Neubau soll bis Ende 2027 errichtet werden. Im Neubau werden die Funktionen der Sanitäranlagen mit Duschen sowie Umkleidekabinen für Sportler untergebracht. Zusätzlich entsteht im Erdgeschoss eine Einfeldsporthalle, die sowohl von der Grundschule als auch von ortsansässigen Vereinen genutzt werden kann. Ergänzend werden im Erdgeschoss weitere Umkleiden und Sanitärbereiche für die schulische Nutzung integriert. Hinzu kommen ein Wäscheraum, eine barrierefreie Umkleide mit WC, ein Raum für Erste Hilfe sowie ein Lehrer- und Schiedsrichterzimmer mit Blick in die Halle und eigenem Sanitärbereich. Die im Obergeschoss liegenden Umkleiden für die Nutzer des angrenzenden Sportplatzes sind über eine vorgelagerte Plattform erreichbar. Eine innenliegende Toilettenanlage steht Besuchern des Sportplatzes bei größeren Veranstaltungen zur Verfügung. Ebenfalls im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum, der für Versammlungen und Veranstaltungen der Sportler sgenutzt werden kann. Baubeschreibung Sporthalle Der Halleninnenraum erfüllt mit einer Abmessung von 16 x 27 m die Vorgaben einer Einfeldsporthalle. Die lichte Höhe wird 7,00 m betragen. Die Tragkonstruktion erfolgt mittels Stahlbetonstützen und der zwischenraum wird mit einer Holzfachwerk ausgekleidet. Sozialtrakt Die Umkleiden, Sanitärbereiche sowie Nebenräume wie Geräteräume und Haustechnik, sind in dem L-förmig an die Sporthalle angesetzten Gebäudeteil zu finden. Die Bauweise im Erdgeschoss ist in Stahlbetonbauweise umgesetzt. Nichttragende Innenwände werden vereinzelt aus Gipskarton errichtet. Die Decke zum Obergeschoss wird ebenso wie die Treppe im Innenraum aus Stahlbeton errichtet. Im Obergeschoss wandelt sich die Konstruktion in eine leichtere Holzrahmenbauweise. Das Dach wird mit Sparren hergestellt und einer Dachbegrünung aufgetragen. Baustrom und Bauwasser Für die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser werden 0,20 % von der Schlussrechnungssumme abgezogen. Bei Nichtinanspruchnahme durch Eigenversorgung ist dies mit der Angebotsabgabe zu erklären.
Hinweise zum Bauvorhaben
1 Allgemeine Vorbemerkungen 1 Allgemeine Vorbemerkungen .1 Hinweis zur Ausschreibung und Angebotsabgabe Die Vorbemerkungen sind Bestandteil des Angebotes. Alle hier aufgeführten Bestimmungen, Vorschriften und Angaben liegen sämtlichen Positionen des Leistungsverzeichnisses, den dazu angegebenen Einheitspreisen und der Ausführung zugrunde. Der Bieter ist verpflichtet, Zweifelsfälle die bei der Ausarbeitung des Angebotes entstehen, durch Rücksprache mit dem Bauherren zu klären. Auskünfte werden allen Bietern in gleicher Weise mitgeteilt. Der Bieter hat die im LV aufgeführten Positionen und Massen eigenverantwortlich zu überprüfen. Unterlässt der Bieter bei der Angebotsabgabe die Ausräumung von Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung bzw. LV, so gehen alle Mehrkosten, die durch die Ausführung der Leistungspositionen im Sinne der Bauleitung entstehen, zu Lasten des Unternehmers. In allen freien Textstellen, die mit " ........ " gekennzeichnet sind, sind vom Bieter Angaben einzutragen. Bei Nichtbeachtung kann nach dem Feststellungsvermerk des Bundesrechnungshofes der Bieter von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Einheitspreise müssen alle Zuschläge enthalten und die komplette Leistung einschl. aller Materialien und Stoffe frei Verwendungsstelle sowie Nebenleistungen umfassen, sofern im LV nichts anderes beschreiben ist. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe umfassend über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Alle Maße sind vor Ausführung am Bau zu nehmen. Alle Preise verstehen sich für die fertige Arbeit einschließlich der Lieferung sämtlicher für die Auftragserfüllung erforderlichen Materialien sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht besonders benannt sind. Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis ausdrücklich bestimmt. Notwendige Stemm- und Befestigungsarbeiten sowie Baustelleneinrichtungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Sofern keine gesonderten Pos. ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom AG gestellte BE in die Preise einzurechnen. Dies gilt auch für das Herstellen, Unterhalten und Vorhalten und Beseitigen von Baubeleuchtung, Lagerplätzen sowie Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. In die Preise sind einzurechnen witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen, Ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Straßen, Wege, Korridore und Zimmer, Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich und technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Ausrüstungen bzw. Leistungen im Nebenangebot zu den ausgeschriebenen Ausrüstungen sind nachzuweisen. 1.2 Ausführungsunterlagen Die Ausführungspläne werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Unterlagen, die evtl. zur Ausführung, Prüfung, Abrechnung und Dokumentation erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer zu erstellen und 2-fach und digital dem Auftraggeber kostenlos zu übergeben. Der Auftraggeber bzw. die Bauleitung ist berechtigt, die Termine und Fristen für die Übergabe der für die Ausführung notwendigen Unterlagen festzulegen. Diese Termine bzw. Fristen sind für den Auftragnehmer verbindlich. 1.3Ausführung Der öffentliche Verkehr soll weder unnötig beeinträchtigt noch an irgendeiner Stelle ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörden gesperrt werden. Der Auftragnehmer hat gehörige Rücksicht auf die Interessen von Anliegern sowie anderen Benutzern von Grundstücken zu nehmen, wo immer diese betroffen sind und das Bauvorhaben so durchzuführen, dass ein Minimum an Unannehmlichkeiten und Schäden herbeigeführt wird. Der Auftragnehmer hat das Eigentum des Auftraggebers an der Baustelle oder auf dem der Baustelle angrenzenden Gebiet sorgsam zu schützen. Er hat sich über die Lage von Leitungen für Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. Gewissheit zu verschaffen. Eine Einweisung durch den AG über deren Lage erfolgt nicht. Bei Auftragserteilung hat der AN einen verantwortlichen Vertreter (Bauführer, Polier) zu benennen und zu bestellen. Der Vertreter darf nur mit Zustimmung des AG gewechselt werden. Der Vertreter muss bevollmächtigt sein, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und ausführen zu lassen sowie an der Bauberatung teilzunehmen. Terminliche Abstimmungen mit anderen Gewerken sind im Einverständnis mit AG durchzuführen. Auf Verlangen sind von verschiedenen Materialien vor Beginn der Arbeit Proben und Muster vorzulegen, Materialprüfzeugnisse einzureichen und ggf. Bezugsquellen nachzuweisen, ohne dass hierfür eine besondere Vergütung erfolgt. Sämtlicher, durch die Arbeiten des Auftragnehmers verursachter Schutt bzw. Abfall ist täglich vom Auftragnehmer ohne Aufforderung zu entfernen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen und den Fertigstellungstermin mit den anderen an der Baustelle tätigen Auftragnehmer abzustimmen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die fristgerechte Anmeldung und Anmahnung von Vorleistungen des Auftraggebers sowie Dritter. Es sind die anerkannten Regeln der Technik sowie die entsprechenden behördlichen Vorschriften zu beachten. Ergänzend wird auf folgende Bestimmungen hingewiesen: - VOL - VDE - DVGW - TAB der Energie-Lieferbetriebe. Alle Probleme des Brandschutzes der Lager- und Arbeitsorte sowie beim Schweißen und ähnlichen Arbeiten, insbesondere Brandwachen, hat der Auftragnehmer während der gesamten Bauzeit eigenverantwortlich zu lösen, die entsprechenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Arbeiten am Baukörper wie Bohrungen, Schlitze u. ä. sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Die Arbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich Risse, Setzungen, ect., so sind die Arbeiten einzustellen, und es ist unverzüglich der AG zu benachrichtigen. Es sind geeignete Werkzeuge einzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beeinträchtigung durch Staub und Lärm auf ein Minimum beschränken. 1.4 Abnahme Es findet eine förmliche Abnahme nach Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens statt. Die Abnahme ist erst nach Fertigstellung aller Leistungen und Beseitigung evtl. schriftlich mitgeteilter Mängel nach VOB/B, schriftlich vom Auftragnehmer zu beantragen. Hierbei ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass - sämtliche Leistungen ordnungsgemäß und fachgerecht sind, - die Baustelleneinrichtung restlos entfernt und alle zur Baustellensäuberung erforderlichen    Arbeiten abgeschlossen sind. Sind die Voraussetzungen für die Abnahme erfüllt, wird der Abnahmetermin festgelegt. Weder Aufmaß noch Probebetrieb gelten als Abnahme bzw. Übernahme. Die Einreichung der Schlussrechnung gilt nicht als Mitteilung über fertiggestellte Leistungen nach VOB/B. Teilabnahmen von Leistungen oder Abnahme von Teilen der Leistungen, die durch den Baufortschritt einer späteren Kontrolle entzogen werden, müssen nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber ebenfalls förmlich durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen und Lieferungen bis zur Abnahme der fertigen Leistungen gem. VOB gegen Schaden zu schützen. 1.5 Beweissicherung Falls Beweissicherung erforderlich ist, hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig auf seine Kosten durchzuführen. Dies gilt auch für VOB/B. Der Auftraggeber kann auf Kosten des Auftragnehmers Beweissicherungsverfahren durchführen lassen, wenn der Auftragnehmer seiner Verpflichtung aus Satz 1 nicht nachkommt. 1.6 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen erst nach vorheriger Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Vergütung erfolgt auf der Basis der am Ende des Leistungsverzeichnisses vom Auftragnehmer eingesetzten Stundenlöhne bzw. Materialkosten einschließlich der Mitangebotenen, feststehenden Zuschläge. Spätere Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden nicht berücksichtigt. 1.7 Dokumentation Die Übergabedokumentation ist spätestens am Tage der Abnahme 3-fach und digital dem AG zu übergeben. 2.         Angaben zur Baustelle Das Baufeld ist durch eine öffentliche Straße erschlossen und kann über sie direkt erreicht werden. Die am Baugrundstück erschließende Straße ist eine Anliegerstraße von ca. 5,5 m Breite. Der Baubereich ist während und nach Beendigung der Arbeiten entsprechend zu sichern. Die Staub- und Lärmbelästigung ist gering zu halten. Lagerflächen können nur auf dem Baufeld der Turnhalle zur Verfügung gestellt werden oder sind mit dem AG abzustimmen! 3. Ergänzende Vorbemerkungen: 3.1 Entsorgung anfallenden Materials Anfallende Aushub-, Abbruch-, Abfall-, Bauschutt-und Verpackungsmaterialien sind getrennt, entsprechend der geltenden Vorschriften, auf Deponie zu entsorgen. Die Wahl einer Deponie/ Recyclinganlage bleibt dem AN überlassen. Der AN hat die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Materialien auf einer zugelassenen Deponie nachzuweisen und der Abrechnung beizulegen. Kosten für Zwischenlagerungen, Container, Transporte und Deponie- und Kippgebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen. 3.2 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Für die Baumaßnahme ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt. Dieser wird für die Maßnahme eine Baustellenordnung aufstellen. Sie wird Vertragsbestandteil und kann beim SiGeKo abgerufen oder eingesehen werden. Eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse nach §5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie §10 und 11 der Betriebssicherheitsverordnung ist für die durchzuführenden Arbeiten im Auftragsfall zu erstellen und dem SiGeKo rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das Einhalten der Baustellenordnung sowie der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der weiteren, darüber hinaus gehenden, gesetzlichen Regelungen sind zwingend erforderlich. Eine zusätzliche Vergütung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Den Anordnungen des SiGeKo ist unbedingt Folge zu leisten. Der hierfür notwendige Aufwand wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
1 Allgemeine Vorbemerkungen
1 Los Bauhauptleistungen
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Los Bauhauptleistungen
1.3 Beton- und Stahlbetonarbeiten
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Beton- und Stahlbetonarbeiten