Fliesenarbeiten
Sanierungsvorhaben mit Rückbau und Wiederherstellung am selben Standort
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Leistungsverzeichnis ü ber Fliesenarbeiten Bauvorhaben:                                                    Sanierung mit R ü ckbau eines nicht revitaliserbaren B ü rogeb ä udes und Wiederherstellung am selben Standort Bauort:                                                               69190 Walldorf                                                                             John-Deere-Stra ß e 3 und 5 Bauherr:                                                             BUNG GmbH                                                                             Hr. Ferdinand Wei ß brod                                                                             Englerstra ß e 4                                                                             69126 Heidelberg, Neckar Planung und Bauleitung:                                  ZGB GmbH                                                                             Oberer Renngrund 34                                                                             74889 Sinsheim Angebot ü ber:                                                   Fliesenarbeiten Angebotsabgabe:                                             15.04.2026 Ausf ü hrungsbeginn:                                          07.09.2026 Ungepr ü fte Angebotssumme netto.:               EUR ................................... Gepr ü fte Angebotssumme netto:                    EUR  ................................... .............................................................................................................................................. Datum                                                  Stempel / Unterschrift
Leistungsverzeichnis ü ber
Allgemeine Angebotsbedingungen Allgemeine Angebotsbedingungen Ausf ü hrung und Lieferumfang ergeben sich aus den hier aufgef ü hrten Anlagen, die der AN gepr ü ft hat und als in der aufgez ä hlten Reihenfolge geltende Vertragsbestandteile anerkennt: Die VOB in ihrer neuesten Ausgabe Vorgesehene Ausf ü hrungstermine September+ Oktober 2026 Zahlung Die Raten werden nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes schriftlich beim AG angefordert, der AG zahlt die Raten innerhalb von 12 Tage nach Eingang der Anforderung und nach Ü berpr ü fung des Bautenstandes. Schlu ß zahlungen erfolgt nach Fertigstellung s ä mtlicher Arbeiten und der m ä ngelfreien Abnahme duch den Auftraggeber bzw. Bauherrn. Schlu ß rechnung ist vom AN sp ä testens vier Wochen nach Fertigstellung der Leistungen zu stellen. Sie mu ß alle vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen, auch soweit deren Abrechnung nach Aufma ß vereinbart wurde. Dar ü ber hinausgehende Forderungen werden nicht anerkannt, ebenso Abrechnungen, die nach Ablauf der oben genannten 4-Wochen-Frist ergehen und/oder von der Vertragssumme abweichen. Die Schlu ß rechnung ist nach m ä ngelfreier Fertigstellung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Zahlung bei M ä ngeln oder Restarbeiten Ist ein Mangel im Sinne der VOB B und C vorhanden oder sind noch Restarbeiten zu erbringen, so kann der AG einen Einbehalt in dreifacher H ö he des Mangelwertes vornehmen. Schiedsgutachten Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren hiermit, da ß bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Vorhandensein eines Mangels oder den Wert eines Mangels oder einer Restarbeit, ein amtlich vereidigter Sachverst ä ndiger als Schiedsgutachter entscheiden soll, dessen Gutachten f ü r beide Vertragsparteien schon jetzt als verbindlich anerkannt wird. K ö nnen die Parteien sich ü ber die Person des Schiedsgutachters nicht binnen einer Woche nach schriftlicher Aufforderung durch einen Vertragsteil einigen, so ist der Schiedsgutachter von der zust ä ndigen Handwerkskammer zu bestimmen. Die Kosten des Schiedsgutachters werden von beiden Parteien anteilsm äß ig getragen; die Anteile bestimmen sich dabei nach dem Verh ä ltnis, in dem der Wert der zwischen den Parteien streitigen M ä ngel bzw. Restarbeiten durch den Schiedsgutachter in seinem Gutachten best ä tigt oder nicht best ä tigt wird. Gew ä hrleistung und Schadenersatz, Sicherheitsleistungen richten sich nach VOB/B. Als Dauer der Gew ä hrleistung f ü r s ä mtliche Bauleistugen werden 5 Jahre vereinbart. Abweichend davon betr ä gt die Verj ä hrungsfrist f ü r Dachabdichtungsarbeiten 10 Jahre. Ä nderungen des Leistungsumfanges sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zul ä ssig. Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten     Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und durch den AG zu genehmigen,      Rapporte sind t ä glich vorzulegen und  unterzeichnen zu lassen. Fachbauleitung Der AN ü bernimmt nach §§ 46 und 47 LBO die Verantwortung und die Fachbauleitung f ü r seinen Leistungsbereich. Der Fachbauleiter ist vor Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen. Unfallverh ü tungsvorschriften In jedem Fall sind die erforderlichen Ma ß nahmen zur Unfallverh ü tung gem äß den Vorschriften zum jeweils fr ü hst m ö glichen Zeitpunkt einzuleiten, durchzuf ü hren und st ä ndig w ä hrend der Bauzeit vom AN eigenverantwortlich zu ü berpr ü fen. W ä hrend und nach Abschlu ß der Arbeiten ist sicherzustellen, da ß alle Sicherungsma ß nahmen gem äß den einschl ä gigen Unfallverh ü tungsvorschriften vollst ä ndig vorhanden sind. Sind die Unfallverh ü tungsvorschriften unvollst ä ndig eingehalten, ist unverz ü glich die Gesch ä ftsleitung des AG und der zust ä ndige Baustellenleiter des AG schriftlich zu benachrichtigen. Wird festgestellt, da ß die Unfallverh ü tungsvorschriften und Sicherungsma ß nahmen nicht eingehalten werden oder sind, werden die Zahlungen bis zur vollst ä ndigen Erf ü llung dieser Vorschriften eingestellt.      Der AN muss vor Ausf ü hrungsbeginn auf der Baustelle eine qualifizierte Sicherheitskraft namentlich zu benennen. Vollst ä ndigkeitserkl ä rung Der AN versichert, da ß die ihm zur Verf ü gung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um s ä mtliche zur Preisbildung erforderlichen Umst ä nde erfassen und damit die ü bernommenen Leistungen abnahmereif und funktionsf ä hig nach Ausf ü hrungsart und Umfang erbringen zu k ö nnen. Erkl ä rung Der AN erkl ä rt, da ß er eine ordnungsgem äß e Haftpflichtversicherung in ausreichender H ö he abgeschlossen hat und, da ß keine Zahlungsr ü ckst ä nde gegen ü ber dem Finanzamt, einer Sozialkasse / Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft bestehen. Dies ist bei Auftragserteilung vorzulegen. Dem Anbieter ist bekannt, da ß ihm bei falschen Angaben der Auftrag mit sofortiger Wirkung entzogen werden kann. Baureinigung und Bauschuttbeseitigung Die Bauleistung ist besenrein an den nachfolgenden Unternehmer bzw. Bauherrn bzw. AG zu ü bergeben. Es darf kein Bauschutt und sonstige Abf ä lle auf dem Baugrundst ü ck verbleiben bzw. deponiert werden. Der AN hat mit Beginn der  Arbeiten auf der Baustelle entsprechende Bauschuttcontainer f ü r seine  Abfallbeseitigung bereitzustellen. F ü r den Fall, da ß diese Regelung nicht eingehalten wird, beseitigt der AG die R ü ckst ä nde auf Kosten des AN. Der AG hat das Recht f ü r diese Arbeiten einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung zu stellen, dessen H ö he der AG festlegt. Desweiteren ist die Baustelle t ä glich nach Arbeitsschlu ß aufzur ä umen und zu s ä ubern. M ü ndliche Vereinbarungen und Nebenarbeiten Zus ä tze, Ab ä nderungen und / oder Nebenabreden, die diesen Bauvertrag betreffen, bed ü rfen f ü r ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best ä tigung durch Zapf Gewerbebau. Dies gilt auch f ü r eine Ab ä nderung des Schriftform-Erfordernisses Vertragsstrafen Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe bei Ü berschreitung der Fertigstellungsfristen der in Auftrag gegebenen Leistungen, auch bei Ü berschreitung der Einzelfristen f ü r jeden Werktag der Versp ä tung  0,2% der Auftragssumme zu zahlen, h ö chstens jedoch 5% der Schlu ß rechnungsendsumme. Ausf ü hrungsb ü rgschaft Der Auftragnehmer ü bergibt dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung eine unbefristete selbstschuldnerische Bankb ü rgschaft in H ö he von 10,00%  der Netto-Auftragssumme zur Absicherung aller aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers. Die Kosten dieser B ü rgschaft tr ä gt der Auftragnehmer. Gew ä hrleistungsb ü rgschaft Der Auftragnehmer ü bergibt dem Auftraggeber nach Abnahme eine selbstschuldnerische Bankb ü rgschaft in H ö he von 5% der Netto-Auftragssumme ü ber die Dauer der Gew ä hrleistung. Die Kosten dieser B ü rgschaft tr ä gt der Auftragnehmer. Baustromanteile Der Baustromanteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben. Bauwasseranteile Der Bauwasseranteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben. Bauwesenversicherung Anteil f ü r die abgeschlossene Bauwesenversicherung betr ä gt 0,4% der Nettoschlu ß rechnungssumme.
Allgemeine Angebotsbedingungen
1 FLIESENARBEITEN
1
FLIESENARBEITEN
1.01 Boden-/ Wandfliesen
1.01
Boden-/ Wandfliesen
1.02 Treppe
1.02
Treppe
1.03 Sauberläufer
1.03
Sauberläufer
1.04 Terrasse und Balkone
1.04
Terrasse und Balkone
1.05 Stundenarbeiten
1.05
Stundenarbeiten