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Leistungsverzeichnis ü ber
Au ß enanlage und Pflasterarbeiten
Bauvorhaben: Sanierung mit R ü ckbau eines nicht revitaliserbaren B ü rogeb ä udes und Wiederherstellung am selben Standort
Bauort: 69190 Walldorf
John-Deere-Stra ß e 3 und 5
Bauherr: BUNG GmbH
Hr. Ferdinand Wei ß brod
Englerstra ß e 4
69126 Heidelberg, Neckar
Planung und Bauleitung: ZGB GmbH
Oberer Renngrund 34
74889 Sinsheim
Angebot ü ber: Au ß enanlage und Pflasterarbeiten
Angebotsabgabe: 31.03.2026
Ausf ü hrungsbeginn: 29.06.2026
Ungepr ü fte Angebotssumme netto.: EUR ...................................
Gepr ü fte Angebotssumme netto: EUR ...................................
..............................................................................................................................................
Datum Stempel / Unterschrift
Leistungsverzeichnis ü ber
Allgemeine Angebotsbedingungen Allgemeine Angebotsbedingungen
Ausf ü hrung und Lieferumfang
ergeben sich aus den hier aufgef ü hrten Anlagen, die der AN gepr ü ft hat und als in der aufgez ä hlten Reihenfolge geltende Vertragsbestandteile anerkennt:
Vorgesehene Ausf ü hrungstermine
Juli bis September 2026
Zahlung
Die Raten werden nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes schriftlich beim AG angefordert, der AG zahlt die Raten innerhalb von 10 Tage nach Eingang der Anforderung und nach Ü berpr ü fung des Bautenstandes.
Schlu ß zahlungen erfolgt nach Fertigstellung s ä mtlicher Arbeiten und der m ä ngelfreien Abnahme duch den Auftraggeber bzw. Bauherrn. Schlu ß rechnung ist vom AN sp ä testens vier Wochen nach Fertigstellung der Leistungen zu stellen. Sie mu ß alle vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen, auch soweit deren Abrechnung nach Aufma ß vereinbart wurde. Dar ü ber hinausgehende Forderungen werden nicht anerkannt, ebenso Abrechnungen, die nach Ablauf der oben genannten 4-Wochen-Frist ergehen und/oder von der Vertragssumme abweichen. Die Schlu ß rechnung ist nach m ä ngelfreier Fertigstellung in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Zahlung bei M ä ngeln oder Restarbeiten
Ist ein Mangel im Sinne der VOB B und C vorhanden oder sind noch Restarbeiten zu erbringen, so kann der AG einen Einbehalt in dreifacher H ö he des Mangelwertes vornehmen.
Schiedsgutachten
Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren hiermit, da ß bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Vorhandensein eines Mangels oder den Wert eines Mangels oder einer Restarbeit, ein amtlich vereidigter Sachverst ä ndiger als Schiedsgutachter entscheiden soll, dessen Gutachten f ü r beide Vertragsparteien schon jetzt als verbindlich anerkannt wird.
K ö nnen die Parteien sich ü ber die Person des Schiedsgutachters nicht binnen einer Woche nach schriftlicher Aufforderung durch einen Vertragsteil einigen, so ist der Schiedsgutachter von der zust ä ndigen Handwerkskammer zu bestimmen.
Die Kosten des Schiedsgutachters werden von beiden Parteien anteilsm äß ig getragen; die Anteile bestimmen sich dabei nach dem Verh ä ltnis, in dem der Wert der zwischen den Parteien streitigen M ä ngel bzw. Restarbeiten durch den Schiedsgutachter in seinem Gutachten best ä tigt oder nicht best ä tigt wird.
Gew ä hrleistung und Schadenersatz, Sicherheitsleistungen
richten sich nach VOB/B. Als Dauer der Gew ä hrleistung f ü r s ä mtliche Bauleistugen werden 5 Jahre vereinbart. Sie beginnt fr ü hestens mit der Abnahme durch den Bauherrn. Sie endet nicht vor der, zwischen dem Bauherrn und dem AG, vereinbarten Gew ä hrleistungsfrist.
Ä nderungen des Leistungsumfanges
sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zul ä ssig.
Fachbauleitung
Der AN ü bernimmt nach §§ 46 und 47 LBO die Verantwortung und die Fachbauleitung f ü r seinen Leistungsbereich. Der Fachbauleiter ist vor Arbeitsbeginn schriftlich zu benennen.
Unfallverh ü tungsvorschriften
In jedem Fall sind die erforderlichen Ma ß nahmen zur Unfallverh ü tung gem äß den Vorschriften zum jeweils fr ü hst m ö glichen Zeitpunkt einzuleiten, durchzuf ü hren und st ä ndig w ä hrend der Bauzeit vom AN eigenverantwortlich zu ü berpr ü fen. W ä hrend und nach Abschlu ß der Arbeiten ist sicherzustellen, da ß alle Sicherungsma ß nahmen gem äß den einschl ä gigen Unfallverh ü tungsvorschriften vollst ä ndig vorhanden sind.
Sind die Unfallverh ü tungsvorschriften unvollst ä ndig eingehalten, ist unverz ü glich die Gesch ä ftsleitung des AG und der zust ä ndige Baustellenleiter des AG schriftlich zu benachrichtigen.
Wird festgestellt, da ß die Unfallverh ü tungsvorschriften und Sicherungsma ß nahmen nicht eingehalten werden oder sind, werden die Zahlungen bis zur vollst ä ndigen Erf ü llung dieser Vorschriften eingestellt.
Vollst ä ndigkeitserkl ä rung
Der AN versichert, da ß die ihm zur Verf ü gung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um s ä mtliche zur Preisbildung erforderlichen Umst ä nde erfassen und damit die ü bernommenen Leistungen abnahmereif und funktionsf ä hig nach Ausf ü hrungsart und Umfang erbringen zu k ö nnen.
Erkl ä rung
Der AN erkl ä rt, da ß er eine ordnungsgem äß e Haftpflichtversicherung in ausreichender H ö he abgeschlossen hat und, da ß keine Zahlungsr ü ckst ä nde gegen ü ber dem Finanzamt, einer Sozialkasse / Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft bestehen. Dem Anbieter ist bekannt, da ß ihm bei falschen Angaben der Auftrag mit sofortiger Wirkung entzogen werden kann.
Baureinigung und Bauschuttbeseitigung
Die Bauleistung ist besenrein an den nachfolgenden Unternehmer bzw. Bauherrn bzw. AG zu ü bergeben. Es darf kein Bauschutt und sonstige Abf ä lle auf dem Baugrundst ü ck verbleiben bzw. deponiert werden. F ü r den Fall, da ß diese Regelung nicht eingehalten wird, beseitigt der AG die R ü ckst ä nde auf Kosten des AN. Der AG hat das Recht f ü r diese Arbeiten einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung zu stellen, dessen H ö he der AG festlegt und der AN in jedem Falle anerkennt. Desweiteren ist die Baustelle t ä glich nach Arbeitsschlu ß aufzur ä umen und zu s ä ubern.
M ü ndliche Vereinbarungen und Nebenarbeiten
Zus ä tze, Ab ä nderungen und / oder Nebenabreden, die diesen Bauvertrag betreffen, bed ü rfen f ü r ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best ä tigung durch Zapf Gewerbebau. Dies gilt auch f ü r eine Ab ä nderung des Schriftform-Erfordernisses
Vertragsstrafen Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe bei Ü berschreitung der Fertigstellungsfristen der in Auftrag gegebenen Leistungen, auch bei Ü berschreitung der Einzelfristen f ü r jeden Kalendertag der Versp ä tung 0,2% der Nettoauftragssumme zu zahlen, h ö chstens jedoch 5% der Schlu ß rechnungsendsumme.
Gew ä hrleistungsb ü rgschaft
Der Auftragnehmer ü bergibt dem Auftraggeber nach Abnahme eine selbstschuldnerische Bankb ü rgschaft in H ö he von 5% der Netto-Auftragssumme ü ber die Dauer der Gew ä hrleistung. Die Kosten dieser B ü rgschaft tr ä gt der Auftragnehmer.
Baustromanteile
Der Baustromanteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben.
Bauwasseranteile
Der Bauwasseranteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben.
Bauwesenversicherung
Anteil f ü r die abgeschlossene Bauwesenversicherung betr ä gt 0,4% der Nettoschlu ß rechnungssumme.
Allgemeine Angebotsbedingungen
1 AUßENANLAGE
1
AUßENANLAGE
1. 1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. 1
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. 2 ERDAUSHUB
1. 2
ERDAUSHUB
1. 3 GELÄNDEAUFFÜLLUNG
1. 3
GELÄNDEAUFFÜLLUNG
1. 4 ROHRLEITUNGEN
1. 4
ROHRLEITUNGEN
1. 5 PFLASTERARBEITEN
1. 5
PFLASTERARBEITEN
1. 6 VERSORGUNGSLEITUNGEN
1. 6
VERSORGUNGSLEITUNGEN
1. 7 Optionaler Titel: Terrasse West
1. 7
Optionaler Titel: Terrasse West
1. 8 Optionaler Titel: Eingangsbereich Süd
1. 8
Optionaler Titel: Eingangsbereich Süd
1. 9 STUNDENLOHNARBEITEN
1. 9
STUNDENLOHNARBEITEN