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Baubeschreibung und technische Vorbemerkungen BAUBESCHREIBUNG GEWERK:
Im Leistungsumfang dieser Ausschreibung sind enthalten:
• Ertüchtigung der Lüftungsanlage.
• Installation neuer Pendellüfter in den einzelnen Räumen in den Außenwänden. Hierzu wird jeweils eine Kernbohrung benötigt.
• Austausch der Ablüfter in den Bädern gegen neue Lüfter mit Grund- und Volllaststufe.
BAUSTELLENORDNUNG und SAUBERKEIT:
Die Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle ist eine als Nebenleistung vertraglich vereinbarte Leistung des Auftragnehmers.
Jedes Gewerk hat in seinem Arbeitsbereich anfallenden Müll und Verpackungsmaterial täglich zum Feierabend zusammenzusuchen und windsicher ordentlich zwischenzulagern.
Grobe Verschmutzungen sind täglich zu beseitigen.
Ist ein Bauzaun aufgestellt hat jeder Auftragnehmer geöffnete Zäune und Tore eigenverantwortlich wieder zu schließen.
Einmal wöchentlich am Freitag ist die Baustelle zu säubern.
Dies beinhaltet mindestens:
- Aufräumen und ordentliche Lagerung von Baustoffen und Arbeitsmaterialien
- besenreine Bodenflächen
- Straßenreinigungen
- Kontrolle und Wiederherrichten von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach UVV und behördlichen Bestimmungen
- Kontrolle geschlossener Bauzaun und Bautüren
- Entsorgung und Abtransport von Baumüll, Bauschutt und nicht mehr benötigtem Material / Gerät
- Reinigung der sanitären Anlagen und Bürocontainer
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
GEWERK HEIZUNG / SANITÄR / LÜFTUNG
1. Die Heizungsanlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach VOB DIN 18380 zu erstellen.
2. Die Sanitäranlagen sind nach der aktuellen Trinkwasserverordnung, DIN 1988, DVGW-Arbeitsblätter, VDI 6023 und nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach VOB DIN 18381 zu erstellen.
3. Der Auftragnehmer oder dessen Vertreter hat an sämtlichen Besprechungen, Baubegehungen und Abnahmen, die von der Bauleitung festgelegt werden, teilzunehmen.
4. Montage- und Werkstattzeichnungen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu erstellen und müssen vor Beginn der Arbeiten vom Bauherr oder dessen Vertreter (Ingenieurbüro) geprüft und freigegeben werden.
Ausführungspläne werden dem AN 1x in Papier und in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
5. LEISTUNGSABGRENZUNG ZU ANDEREN GEWERKEN
Elektroinstallation und Regelung
Die Kabelverlegung erfolgt nach verbindlichen Angaben des Auftragnehmers Gewerk Regelanlage (Grundrisspläne mit Gerätebezeichnung und Kabelzugpläne) durch das Gewerk Elektro. Dafür muss der AN dem Regelungsbauer alle dafür notwendigen technischen Daten der einzelnen Bauteile angeben (z.B. Pumpen-Ansteuerung + Störmeldung an GLT-Schaltschrank).
Der Auftragnehmer, der die Feldgeräte liefert, hat eigenverantwortlich für den elektrischen Anschluss am Feldgerät zu sorgen.
Ebenso muss der AN, der die Feldgeräte liefert, eine Bestätigung (elektrische Betriebsmittel nach BGVA3) vor der Inbetriebnahme ausgefüllt übergeben. LEISTUNGSVERZEICHNIS über die Lieferung und Montage einer Lüftungsanlage. Die Einheitspreise beinhalten die Lieferung und die komplette betriebsfertige Montage aller aufgeführten Positionen.
Baubeschreibung und technische Vorbemerkungen
01 Austausch Lüftung
01
Austausch Lüftung
01.01 Lüftung
01.01
Lüftung
01.02 Allgemein
01.02
Allgemein
01.03 Taglohnarbeiten
01.03
Taglohnarbeiten
01.04 Revisionsunterlagen
01.04
Revisionsunterlagen