Außenanlagen
Sanierung und Aufstockung Wohngebäude, Lindenstraße 95
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Allgemeines / Informationen
Vorbemerkung Außenanlagen Das Bauvorhaben Lindenstraße 95, Düsseldorf, umfasst die Herstellung der Außenanlagen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Erweiterung des Wohngebäudes. Die Leistungen betreffen insbesondere die Außenflächen im Bereich Innenhof, Vorplatz, Erschließungsflächen, Terrassen, Fahrradabstellflächen, Müllbereich, Feuerwehr-/Rettungswegflächen, Entwässerungseinrichtungen sowie Pflanz- und Grünflächen.
Vorbemerkung Außenanlagen
Grundlagen der Ausführung Grundlage der Ausführung sind die freigegebenen Ausführungspläne, Detailpläne, Höhen- und Entwässerungsangaben, die Baugenehmigung einschließlich Nebenbestimmungen, die einschlägigen DIN-Normen, die VOB/B und VOB/C sowie die anerkannten Regeln der Technik. Die Ausführung darf nur nach freigegebenen Unterlagen erfolgen. Vertragsunterlagen: Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und bei der Kalkulation sowie Ausführung zu beachten: Anlage 1 Lageplan Außenanlagen, Plan-Nr. 414-GR-AA, Stand 14.07.2026, Maßstab 1:50. Anlage 2 Anschlussgenehmigung des Stadtentwässerungsbetriebs Düsseldorf vom 22.06.2026 einschließlich der freigegebenen Entwässerungsunterlagen und grünen Eintragungen. Anlage 3 Überarbeiteter Geotechnischer Bericht, Projekt-Nr. 2502-25, Stand 04.03.2025. Anlage 4 Schurfplan Grundriss-Schnitte, Projekt-Nr. 2502-25, Stand 27.03.2025.
Grundlagen der Ausführung
Leistungsumfang Außenanlagen Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Arbeiten zur vollständigen, fachgerechten und abnahmefähigen Herstellung der Außenanlagen. Hierzu gehören insbesondere vorbereitende Maßnahmen, Schutzmaßnahmen, Erd- und Bodenarbeiten, Unterbau, befestigte Flächen, Entwässerung, Einfassungen, Ausstattung, Pflanzarbeiten sowie Pflegeleistungen, soweit diese im Leistungsverzeichnis beschrieben sind.
Leistungsumfang Außenanlagen
Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den angrenzenden Gewerken, insbesondere Rohbau, Abdichtung, Fassade/Sockel, Fenster- und Türanlagen, Dachabdichtung, Elektro, HLS, Entwässerung, Brandschutz und Bauleitung, rechtzeitig abzustimmen. Anschlüsse an Fassaden, Sockel, Abdichtungen, Türschwellen, Lichtschächte, Schächte, Rinnen, Leitungen und Einbauteile sind vor Ausführung örtlich zu prüfen.
Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken
Örtliche Verhältnisse / Bestand Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe und vor Ausführungsbeginn über die örtlichen Verhältnisse, die Zugänglichkeit, Transportwege, Lagerflächen, Bestandshöhen, angrenzende Verkehrsflächen, Nachbarflächen, vorhandene Einbauten, Schächte, Leitungen und Bauteilanschlüsse zu informieren. Erschwernisse aus beengten Baustellenverhältnissen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Örtliche Verhältnisse / Bestand
Höhen, Gefälle und Entwässerung Vor Beginn der Ausführung sind sämtliche für die Außenanlagen relevanten Höhen, Gefälle, Belagsanschlüsse, Rinnenhöhen, Türschwellen, OKFF-/OK Gelände-Bezüge, Schächte und Entwässerungspunkte zu prüfen. Abweichungen zwischen Planung und örtlichem Bestand sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Höhen, Gefälle und Entwässerung
Bedenkenanmeldung Erkennt der Auftragnehmer Unstimmigkeiten, fehlende Angaben, nicht ausführbare Details, unzureichende Untergründe, ungeeignete Höhenanschlüsse, fehlende Entwässerungsmöglichkeiten oder Widersprüche in den Unterlagen, hat er vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden.
Bedenkenanmeldung
Nebenleistungen / besondere Leistungen Nebenleistungen sind gemäß VOB/C in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie zur beschriebenen Leistung gehören. Besondere Leistungen werden nur gesondert vergütet, sofern sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich als eigene Position oder Bedarfsposition ausgeschrieben sind.
Nebenleistungen / besondere Leistungen
Material- und Produktnachweise Für alle einzubauenden Materialien sind auf Verlangen der Bauleitung vor Ausführung Produktdatenblätter, technische Zulassungen, Lieferscheine, Wiegescheine, Prüfzeugnisse und Verwendungsnachweise vorzulegen. Abweichende Produkte dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch die Bauleitung eingebaut werden.
Material- und Produktnachweise
Abrechnung und Aufmaß Die Abrechnung erfolgt nach den jeweiligen Positionseinheiten und nach prüfbarem Aufmaß. Nicht sichtbare Leistungen, Schichtdicken, Leitungen, Fundamente, Schutzlagen und Bodenaufbauten sind vor dem Überdecken gemeinsam mit der Bauleitung aufzunehmen und zu dokumentieren.
Abrechnung und Aufmaß
Baugrund- und Schadstoffunterlagen berücksichtigen Der geotechnische Bericht sowie der Schurfplan sind Ausschreibungsbestandteil und bei Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen.
Baugrund- und Schadstoffunterlagen berücksichtigen
Hinweise zu Homogenbereichen nach DIN 18300 Für die Erdarbeiten sind die im geotechnischen Bericht beschriebenen Homogenbereiche zu berücksichtigen. Es ist insbesondere mit Oberflächenbefestigungen, Tragschichten aus Schotter oder Schlacken, inhomogenen Auffüllungen mit Fremdbestandteilen, schluffigen Hochflutsedimenten sowie Sanden und Kiesen zu rechnen. Die Kalkulation der Erdarbeiten hat unter Berücksichtigung dieser Baugrundverhältnisse zu erfolgen.
Hinweise zu Homogenbereichen nach DIN 18300
Umgang mit Auffüllungen und Fremdbestandteilen Im Bereich der Außenanlagen ist mit inhomogenen Auffüllungen zu rechnen. Diese können Bauschutt, Ziegelbruch, Asche, Schlacken, Kunststoffreste und sonstige Fremdbestandteile enthalten. Auffällige Materialien sind getrennt zu halten und der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Eine Vermischung unterschiedlicher Stoffgruppen ist zu vermeiden.
Umgang mit Auffüllungen und Fremdbestandteilen
Abfallrechtliche Einstufung / Deklarationsanalytik Die abfallrechtliche Einstufung von Aushub-, Rückbau- und Auffüllmaterialien erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen sowie ggf. erforderlicher ergänzender Deklarationsanalytik. Für die Entsorgung sind die jeweils aktuellen Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung, Deponieverordnung und der Annahmestellen zu beachten.
Abfallrechtliche Einstufung / Deklarationsanalytik
Wasserhaltung / Schichtenwasser Bei Erdarbeiten kann Schichten- oder Sickerwasser auftreten. Eine großflächige Grundwasserabsenkung ist nach den vorliegenden Unterlagen voraussichtlich nicht vorgesehen. Sollte eine Wasserhaltung erforderlich werden, ist diese vor Ausführung mit der Bauleitung und dem Fachgutachter abzustimmen.
Wasserhaltung / Schichtenwasser
Arbeiten in Nähe von Bestandsfundamenten Arbeiten in der Nähe bestehender Fundamente, Stützen, Bodenplatten, Kellerwände und sonstiger Bestandsbauteile sind mit besonderer Vorsicht auszuführen. Die im Schurfplan dargestellten Fundamentabmessungen stellen punktuelle Aufnahmen dar. Abweichungen, geringere Einbindetiefen oder unklare Fundamentüberstände sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
Arbeiten in Nähe von Bestandsfundamenten
Schadstofffreigabe vor Eingriffen in Bestandsbauteile Eingriffe in Bestandsbauteile, Putze, Beschichtungen, Abdichtungen, Kleber, Spachtelmassen oder sonstige schadstoffverdächtige Materialien dürfen nur nach Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Bei Verdacht auf asbesthaltige oder anderweitig belastete Materialien sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung zu informieren.
Schadstofffreigabe vor Eingriffen in Bestandsbauteile
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Gewerksbezogene Baustelleneinrichtung Außenanlagen An- und Abtransport, Auf- und Abbau der für die Ausführung der Außenanlagen erforderlichen gewerksbezogenen Baustelleneinrichtung mit allen Maschinen, Geräten, Werkzeugen, Kleinmaterialien, Baustoff- und Werkzeugdepots. Nutzung bauseits vorhandener Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser nach Abstimmung mit der Bauleitung. Die Position umfasst die gewerksbezogene Einrichtung, Vorhaltung und Räumung für die Dauer der eigenen Leistungen.
01.__.0001
Gewerksbezogene Baustelleneinrichtung Außenanlagen
L
1.00
psch
01.__.0002 Schutz- und Absperrmaßnahmen im Arbeitsbereich Herstellen, Vorhalten, Umsetzen und Entfernen der für die eigenen Arbeiten erforderlichen Absperrungen, Warnbänder, Absperrbaken, Hinweisschilder und Sicherungen im Bereich der Außenanlagen. Die Arbeitsbereiche sind gegen unbefugtes Betreten und Befahren zu sichern.
01.__.0002
Schutz- und Absperrmaßnahmen im Arbeitsbereich
L
1.00
psch
01.__.0003 Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen Schutz angrenzender Fassaden, Sockelbereiche, Tür- und Fensterelemente, Lichtschächte, Abdichtungen, Geländer, Einbauteile, Schächte, Beläge und sonstiger angrenzender Bauteile gegen Verschmutzung und Beschädigung während der eigenen Arbeiten. Schutzmaßnahmen nach Erfordernis herstellen, vorhalten, unterhalten und nach Abschluss entfernen.
01.__.0003
Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen
L
1.00
psch
01.__.0004 Provisorische Baustraße / Schutzmatten Liefern, Auslegen, Vorhalten, Umsetzen und Entfernen von Stahl-, Kunststoff- oder vergleichbaren Schutzmatten als temporäre Baustraße bzw. Schutzbelag über zu schützenden Flächen. Die Matten sind während der Bauzeit bei Bedarf nachzurichten. Nach Abschluss reinigen, aufnehmen und abtransportieren.
01.__.0004
Provisorische Baustraße / Schutzmatten
O
1.00
01.__.0005 Sauberhalten öffentlicher und privater Verkehrsflächen Sauberhalten der durch die eigenen Arbeiten genutzten öffentlichen und privaten Verkehrsflächen, Gehwege, Zufahrten und angrenzenden Flächen. Verunreinigungen durch Erdreich, Baustoffe, Schotter, Splitt, Schlämme oder sonstige Stoffe sind unverzüglich zu beseitigen.
01.__.0005
Sauberhalten öffentlicher und privater Verkehrsflächen
L
1.00
psch
01.__.0006 Entsorgung eigener Baustellenabfälle Sammeln, Sortieren, Laden, Abfahren und fachgerechtes Entsorgen der durch die eigenen Arbeiten entstehenden Verpackungen, Restmaterialien, Verschnitt, Bruch, Kleinabfälle und sonstigen gewerksbezogenen Baustellenabfälle. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
01.__.0006
Entsorgung eigener Baustellenabfälle
L
1.00
psch
01.__.0007 Zusätzliche Vorhaltung Baustelleneinrichtung Zulage zur gewerksbezogenen Baustelleneinrichtung für die Verlängerung der Vorhaltezeit über die kalkulierte Grundeinsatzzeit hinaus, sofern die Verlängerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist und durch die Bauleitung angeordnet wird. Abrechnung je Woche.
01.__.0007
Zusätzliche Vorhaltung Baustelleneinrichtung
O
1.00
Wo
02 Vorbereitende Maßnahmen
02
Vorbereitende Maßnahmen
02.__.0001 Örtliches Aufmaß Bestandshöhen und Übergabehöhen Örtliches Aufmaß der für die Außenanlagen relevanten Bestandshöhen, Anschlussbereiche, Übergabehöhen und Zwangspunkte durchführen. Die Leistung umfasst insbesondere das Prüfen und Dokumentieren von OKFF, OK Bestandsgelände, Gehweganschlüssen, Türschwellen, Fassadensockeln, Lichtschächten, Schächten, vorhandenen Rinnen, Einläufen, Geländehoch- und Tiefpunkten, angrenzenden Belagsflächen sowie Übergabehöhen im Bereich fertiggestellter Abdichtungen / Kellerdecken, soweit diese für die Ausführung der Außenanlagen relevant sind. Abweichungen zwischen Planung und örtlichem Bestand sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal.
02.__.0001
Örtliches Aufmaß Bestandshöhen und Übergabehöhen
L
1.00
psch
02.__.0002 Schutz vorhandener Bäume / Wurzelbereiche Schutzmaßnahmen für vorhandene Bäume einschließlich Stamm-, Kronen- und Wurzelbereich herstellen, vorhalten, unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten entfernen. Die Leistung umfasst das Sichern vorhandener Bäume gegen Beschädigung, Befahren, Materiallagerung, Verdichtung, Anschüttung, Abgrabung und Verunreinigung im Wurzelbereich. Der Schutz ist vor Beginn der Arbeiten herzustellen und während der Bauzeit funktionsfähig zu halten. Beschädigungen an Stamm, Krone oder Wurzelbereich sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, DIN 18920, R SBB, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach Stückzahl geschützter Bäume. Leistungsbereich: Vorhandene Bäume im Bereich der Außenanlagen und angrenzenden Flächen gemäß Planung und örtlicher Festlegung.
02.__.0002
Schutz vorhandener Bäume / Wurzelbereiche
3.00
St
02.__.0003 Provisorische Wasserableitung während der Bauzeit Provisorische Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächenwasser und geringfügig anfallendem Schichten- oder Sickerwasser während der eigenen Arbeiten herstellen und vorhalten. Die Leistung umfasst das Fassen, Ableiten und schadlose Abführen von örtlich begrenztem Wasseranfall innerhalb der Arbeitsbereiche, soweit dies zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderlich ist. Pfützenbildung, Wassereintritt in das Gebäude, Unterspülungen sowie Verschmutzungen angrenzender Flächen sind zu vermeiden. Eine genehmigungspflichtige Bauwasserhaltung oder Grundwasserabsenkung ist nicht Bestandteil dieser Position. Bei größerem Wasseranfall oder Verdacht auf belastetes Wasser sind die Arbeiten zu unterbrechen und die Bauleitung zu informieren. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal.
02.__.0003
Provisorische Wasserableitung während der Bauzeit
O
L
1.00
psch
02.__.0004 Dokumentation vorbereitender Maßnahmen Dokumentation der vorbereitenden Maßnahmen erstellen und der Bauleitung digital übergeben. Die Leistung umfasst die geordnete Dokumentation von Beweissicherung, Bestandshöhen, Übergabehöhen, Absteckung, festgestellten Abweichungen, Leitungs- und Schachtfeststellungen, Suchschlitzen, Baumschutz, Schutzmaßnahmen, freigelegten Bauteilen sowie sonstigen vorbereitenden Maßnahmen. Die Dokumentation ist nachvollziehbar, prüffähig und den jeweiligen Bereichen eindeutig zugeordnet zu erstellen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal.
02.__.0004
Dokumentation vorbereitender Maßnahmen
L
1.00
psch
03 Rückbau, Freimachen, Erd- und Oberbodenarbeiten
03
Rückbau, Freimachen, Erd- und Oberbodenarbeiten
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten, Baugrund und Materialverwertung Für die Erdarbeiten sind der Geotechnische Bericht gemäß Anlage 3 und der Schurfplan gemäß Anlage 4 zu beachten. Die im Geotechnischen Bericht enthaltenen Abfallklassifizierungen beruhen auf punktuellen Untersuchungen und dienen der orientierenden Kalkulation. Eine allgemeine Einstufung oder Freigabe des anfallenden Materials zur Wiederverwendung oder Entsorgung ist daraus nicht abzuleiten. Die Freigabe zur Wiederverwendung sowie die Wahl des Entsorgungswegs erfolgen ausschließlich nach den Ergebnissen der Deklarationsanalytik und nach Freigabe durch die Bauleitung.
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten, Baugrund und Materialverwertung
03.__.0001 Arbeitsflächen freimachen Arbeitsflächen für die nachfolgenden Außenanlagenarbeiten freimachen. Die Leistung umfasst das Aufnehmen, Sammeln, Laden, Abfahren und fachgerechte Entsorgen von losem Material, Unrat, Bewuchsresten, Kleinabfällen, nicht verwertbaren Stoffen sowie oberflächennahen Hindernissen, soweit diese die Ausführung der nachfolgenden Arbeiten behindern. Vorhandene befestigte Beläge, Asphaltflächen, Tragschichten, Oberboden, größere Einbauten, Fundamente, Beton- oder Stahlbetonhindernisse sowie Erdarbeiten sind nicht Bestandteil dieser Position und werden gesondert vergütet. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich freigemachter Fläche. Leistungsbereich: Nicht unterkellerte Außenflächen, Vorplatz, Zuwegungen, Terrassenbereiche, Müllbereich sowie Rasenflächen gemäß Planung und örtlicher Situation.
03.__.0001
Arbeitsflächen freimachen
425.00
03.__.0002 Vorhandene Pflaster- und Plattenbeläge aufnehmen und entsorgen Vorhandene Pflaster-, Platten- oder Betonsteinbeläge aufnehmen und entsorgen. Die Leistung umfasst das Lösen und Aufnehmen der vorhandenen Beläge einschließlich Fugenmaterial und Bettung, das Laden, Abfahren und fachgerechte Entsorgen bzw. Verwerten der ausgebauten Materialien. Die Fläche ist für die nachfolgenden Rückbau-, Erd- und Unterbauarbeiten sauber und frei von losen Belagsresten zu übergeben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich aufgenommener Belagsfläche. Leistungsbereich: Vorhandene befestigte Außenflächen in nicht unterkellerten Bereichen gemäß Planung und nach Angabe der Bauleitung.
03.__.0002
Vorhandene Pflaster- und Plattenbeläge aufnehmen und entsorgen
O
1.00
03.__.0003 Vorhandene Pflaster- und Plattenbeläge aufnehmen, lagern und wiederverwenden Vorhandene Pflaster-, Platten- oder Betonsteinbeläge zur Wiederverwendung aufnehmen. Die Leistung umfasst das vorsichtige Aufnehmen, Reinigen, Sortieren, Fördern und geordnete Zwischenlagern der Beläge innerhalb der Baustelle. Beschädigte oder nicht wiederverwendbare Steine bzw. Platten sind getrennt zu lagern und der Bauleitung anzuzeigen. Der spätere Wiedereinbau ist nicht Bestandteil dieser Position und wird gesondert vergütet. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich aufgenommener Belagsfläche. Leistungsbereich: Teilflächen mit zur Wiederverwendung vorgesehenen Pflaster- oder Plattenbelägen in nicht unterkellerten Außenflächen nach Angabe der Bauleitung.
03.__.0003
Vorhandene Pflaster- und Plattenbeläge aufnehmen, lagern und wiederverwenden
O
1.00
03.__.0004 Zulage für gebundene Beläge / Mörtelbett Zulage zum Aufnehmen vorhandener Pflaster- oder Plattenbeläge bei gebundener Bauweise. Die Leistung umfasst den Mehraufwand für das Lösen, Aufbrechen, Aufnehmen, Laden, Abfahren und fachgerechte Entsorgen von Belägen, die in Mörtelbett, Betonbett oder vergleichbarer gebundener Bauweise verlegt sind. Die Zulage gilt nur in Verbindung mit den Positionen zum Aufnehmen vorhandener Pflaster- oder Plattenbeläge. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich betroffener Belagsfläche. Leistungsbereich: Gebundene Pflaster- oder Plattenbeläge in nicht unterkellerten Außenflächen nach Angabe der Bauleitung.
03.__.0004
Zulage für gebundene Beläge / Mörtelbett
O
1.00
03.__.0005 Asphaltflächen aufnehmen und entsorgen Vorhandene Asphaltflächen aufnehmen und entsorgen. Die Leistung umfasst das Schneiden, Aufbrechen, Aufnehmen, Laden, Abfahren und fachgerechte Entsorgen der vorhandenen Asphaltflächen. Erforderliche Rand- und Trennschnitte zur sauberen Abgrenzung der Rückbaufläche sind einzukalkulieren. Teer- oder schadstoffverdächtige Materialien sind getrennt zu halten und der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Die Abfuhr erfolgt erst nach Freigabe des Entsorgungswegs durch die Bauleitung. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich aufgenommener Asphaltfläche. Leistungsbereich: Vorhandene Asphaltflächen und Anschlussbereiche in nicht unterkellerten Außenflächen nach Angabe der Bauleitung.
03.__.0005
Asphaltflächen aufnehmen und entsorgen
O
1.00
03.__.0006 Kleinbauteile und Einbauten ausbauen und entsorgen Kleine vorhandene Einbauten und Hindernisse im Bereich der Außenanlagen ausbauen und entsorgen. Die Leistung umfasst das Lösen, Aufnehmen, Laden, Abfahren und fachgerechte Entsorgen kleiner Einbauten, z. B. Pfostenreste, Metallteile, lose Betonreste, alte Befestigungen, Einfassungsreste oder vergleichbare Kleinbauteile. Größere Abbrucharbeiten, Fundamentabbrüche, Betonhindernisse, Stahlbetonhindernisse sowie Leistungen anderer Gewerke sind nicht Bestandteil dieser Position und werden gesondert vergütet. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach Stückzahl. Leistungsbereich: Nicht unterkellerte Außenflächen und Anschlussbereiche nach Angabe der Bauleitung.
03.__.0006
Kleinbauteile und Einbauten ausbauen und entsorgen
O
1.00
St
03.__.0007 Stahlbetonhindernisse abbrechen und entsorgen Vorhandene Hindernisse aus Stahlbeton abbrechen und entsorgen. Die Leistung umfasst das Abbrechen, Lösen, Trennen der Bewehrung, Laden, Abfahren und fachgerechte Entsorgen von Stahlbetonhindernissen, die bei Rückbau- oder Erdarbeiten in nicht unterkellerten Außenflächen angetroffen werden. Die Leistung gilt nur für örtlich begrenzte Stahlbetonhindernisse. Größere Abbruchleistungen, Bestandsfundamente oder statisch relevante Bauteile sind nicht Bestandteil dieser Position und dürfen nur nach gesonderter Anordnung der Bauleitung bearbeitet werden. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein bzw. nach gemeinsam festgestellter Masse. Leistungsbereich: Stahlbetonhindernisse in nicht unterkellerten Außenflächen bei Antreffen im Erdreich oder unter Bestandsbelägen nach Angabe der Bauleitung.
03.__.0007
Stahlbetonhindernisse abbrechen und entsorgen
O
1.00
t
03.__.0008 Oberflächenverfestigung / Tragschicht aufnehmen, Homogenbereich 1 Vorhandene Oberflächenverfestigungen und Tragschichten gemäß Homogenbereich 1 aufnehmen. Die Leistung umfasst das Lösen, Aufnehmen, Laden und Bereitstellen von vorhandenen Tragschichten und Oberflächenverfestigungen aus Schotter, Schlacken, Splitt, sandigem Material oder vergleichbaren Bestandteilen unterhalb vorhandener Asphalt-, Pflaster- oder Plattenbeläge. Das Material ist getrennt von Oberboden, Auffüllungen, bindigen Böden sowie Sand-/Kiesmaterial aufzunehmen. Auffällige oder schadstoffverdächtige Bestandteile sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Eine Vermischung unterschiedlicher Materialarten ist zu vermeiden. Ausführung gemäß geotechnischem Bericht, freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18300 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelöstem Volumen im Aufmaß. Leistungsbereich: Nicht unterkellerte Außenflächen mit vorhandenen Oberflächenbefestigungen und Tragschichten gemäß Planung und örtlicher Situation.
03.__.0008
Oberflächenverfestigung / Tragschicht aufnehmen, Homogenbereich 1
O
1.00
03.__.0009 Inhomogene Auffüllungen lösen, Homogenbereich 2 Inhomogene Auffüllungen gemäß Homogenbereich 2 profilgerecht lösen, aufnehmen und laden. Die Leistung umfasst das Lösen, Aufnehmen, Laden und Bereitstellen des Materials zur Abfuhr. Es ist mit sandigen bis kiesigen Auffüllungen sowie Fremdbestandteilen, z. B. Bauschutt, Ziegelbruch, Asche, Schlacken und Kunststoffanteilen, zu rechnen. Das Material ist getrennt von Oberboden, Oberflächenbefestigungen, Tragschichten und gewachsenen Böden aufzunehmen. Auffällige oder schadstoffverdächtige Bestandteile sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Eine Vermischung unterschiedlicher Materialarten ist zu vermeiden. Ausführung gemäß geotechnischem Bericht, freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18300 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelöstem Volumen im Aufmaß. Leistungsbereich: Nicht unterkellerte Außenflächen, Vorplatz, Zuwegungen, Müllbereich und sonstige Auffüllbereiche gemäß Planung.
03.__.0009
Inhomogene Auffüllungen lösen, Homogenbereich 2
O
1.00
03.__.0010 Schluffige Hochflutsedimente lösen, Homogenbereich 3 Schluffige Hochflutsedimente gemäß Homogenbereich 3 profilgerecht lösen, aufnehmen und laden. Die Leistung umfasst das Lösen, Aufnehmen, Laden und Bereitstellen des Materials zur Abfuhr. Bei weicher bis breiiger Konsistenz sind hieraus entstehende Erschwernisse beim Lösen, Laden und Fördern einzukalkulieren. Das Material ist getrennt von Auffüllungen, Oberboden sowie Sand-/Kiesmaterial aufzunehmen. Auffällige oder schadstoffverdächtige Bestandteile sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Ausführung gemäß geotechnischem Bericht, freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18300 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelöstem Volumen im Aufmaß. Leistungsbereich: Tieferliegende Aushubbereiche in nicht unterkellerten Außenflächen bei Antreffen gemäß Planung, Baugrundunterlagen und örtlichem Befund.
03.__.0010
Schluffige Hochflutsedimente lösen, Homogenbereich 3
O
1.00
03.__.0011 Sande und Kiese lösen, Homogenbereich 4 Sande und Kiese gemäß Homogenbereich 4 profilgerecht lösen, aufnehmen und laden. Die Leistung umfasst das Aufnehmen, Laden und Bereitstellen des Materials zur Abfuhr bzw. zur Wiederverwendung nach Freigabe durch die Bauleitung. Das Material ist getrennt von Auffüllungen, Oberboden, Oberflächenbefestigungen und bindigen Böden aufzunehmen. Eine Wiederverwendung auf der Baustelle ist nur nach Freigabe durch Bauleitung und Fachgutachter zulässig. Ausführung gemäß geotechnischem Bericht, freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18300 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelöstem Volumen im Aufmaß. Leistungsbereich: Tieferliegende Aushubbereiche, Bodenaustauschbereiche und Fundamentanschlussbereiche in nicht unterkellerten Außenflächen bei Antreffen gemäß Planung, Baugrundunterlagen und örtlichem Befund.
03.__.0011
Sande und Kiese lösen, Homogenbereich 4
O
1.00
03.__.0012 Zusätzlich anfallenden mineralischen Bauschutt aufnehmen und entsorgen Gesondert angeordneten, nicht gefährlichen mineralischen Bauschutt aufnehmen, erforderlichenfalls getrennt sammeln, laden, abfahren und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuführen. Die Position gilt ausschließlich für unvorhergesehen anfallendes mineralisches Rückbaumaterial, das keiner anderen Position des Leistungsverzeichnisses zugeordnet werden kann und dessen Aufnahme und Entsorgung von der Bauleitung vor Ausführung ausdrücklich angeordnet wurde. Die Leistung umfasst: Aufnehmen und getrenntes Sammeln des Materials, erforderliche Zwischenlagerung innerhalb der Baustelle, Laden und Abtransport, sämtliche Transport-, Verwertungs-, Entsorgungs- und Deponiegebühren, Verwiegung sowie Vorlage prüffähiger Wiege- und Entsorgungsnachweise, Reinigung der beanspruchten Arbeits- und Transportbereiche. Nicht Bestandteil dieser Position sind: Boden, Oberboden und sonstiges Aushubmaterial, Asphalt und teerhaltige Baustoffe, Pflaster, Platten, Bordsteine und Einfassungen, Vegetations- und Grünabfälle, gefährliche oder schadstoffbelastete Abfälle, Materialien, deren Aufnahme, Laden, Abfuhr oder Entsorgung bereits Bestandteil anderer Rückbau-, Erd- oder Entsorgungspositionen ist. Eine Abrechnung ohne vorherige Anordnung der Bauleitung sowie ohne prüffähige Wiege- und Entsorgungsnachweise ist ausgeschlossen. Ausführung gemäß den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen sowie den behördlichen Anforderungen. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich entsorgter und durch Wiegescheine nachgewiesener Masse in Tonnen. Leistungsbereich: Gesamter Baustellenbereich gemäß Planung und örtlicher Anordnung.
03.__.0012
Zusätzlich anfallenden mineralischen Bauschutt aufnehmen und entsorgen
O
1.00
t
03.__.0013 Oberboden abtragen und seitlich lagern Vorhandenen wiederverwendbaren Oberboden profilgerecht abtragen und seitlich lagern. Die Leistung umfasst das Abtragen, Fördern und geordnete Zwischenlagern des Oberbodens innerhalb der Baustelle. Der Oberboden ist getrennt von Unterboden, Auffüllungen und Rückbaumaterial zu lagern und gegen Verdichtung, Verunreinigung, Durchmischung und Vernässung zu schützen. Die Wiederverwendung erfolgt nur nach Freigabe durch die Bauleitung. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich abgetragenem Volumen im Aufmaß. Leistungsbereich: Nicht unterkellerte Rasen- und Grünflächen mit wiederverwendbarem Oberboden gemäß Planung und örtlicher Situation.
03.__.0013
Oberboden abtragen und seitlich lagern
O
1.00
03.__.0014 Nicht wiederverwendbaren Oberboden sowie Boden- und Aushubmaterial entsorgen Nicht wiederverwendbaren oder belasteten Oberboden sowie Boden- und Aushubmaterial aufnehmen und fachgerecht entsorgen, sofern diese Materialien für einen Wiedereinbau nicht geeignet sind oder nach ihrer abfallrechtlichen Einstufung zu entsorgen sind. Die Leistung umfasst das Laden, Abfahren und fachgerechte Entsorgen einschließlich Transport, Kippgebühren, Wiegescheinen und Entsorgungsnachweisen. Soweit erforderlich, umfasst die Leistung auch die Deklarationsanalytik einschließlich fachgerechter Probenahme und Haufwerksbeprobung, Laboruntersuchung, Dokumentation sowie prüffähiger Vorlage der Untersuchungsergebnisse bei der Bauleitung vor Abfuhr. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Entsorgung darf erst nach Freigabe des Entsorgungswegs durch die Bauleitung erfolgen. Der Geotechnische Bericht gemäß Anlage 3 und der Schurfplan gemäß Anlage 4 sind bei der Beprobung, Trennung und Einstufung des Materials zu beachten. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein. Leistungsbereich: Nicht unterkellerte Rasen- und Grünflächen sowie sonstige Aushub- und Auffüllbereiche gemäß Planung und örtlicher Situation mit nicht wiederverwendbarem oder belastetem Oberboden bzw. Boden- und Aushubmaterial nach Freigabe der Bauleitung.
03.__.0014
Nicht wiederverwendbaren Oberboden sowie Boden- und Aushubmaterial entsorgen
O
1.00
t
03.__.0015 Geeignetes Boden- und Aushubmaterial lösen und innerhalb der Baustelle wieder einbauen Geeignetes Boden- und Aushubmaterial lösen, innerhalb der Baustelle fördern, zwischenlagern und profilgerecht wieder einbauen. Die Leistung umfasst das Lösen, Laden, Fördern, Zwischenlagern, profilgerechtes Wiedereinbauen und Verdichten des geeigneten Materials bzw. das lockere Einbauen in Vegetationsbereichen. Soweit für die Freigabe der Wiederverwendung erforderlich, umfasst die Leistung auch die Deklarationsanalytik einschließlich fachgerechter Probenahme und Haufwerksbeprobung, Laboruntersuchung, Dokumentation sowie prüffähiger Vorlage der Untersuchungsergebnisse bei der Bauleitung vor Wiedereinbau. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Eine Wiederverwendung ist nur nach Freigabe durch die Bauleitung zulässig. Belastete Auffüllungen, Schlacken, Aschen, Bauschuttanteile, schadstoffverdächtige Materialien oder anderweitig ungeeignete Stoffe dürfen nicht wieder eingebaut werden. Der Geotechnische Bericht gemäß Anlage 3 und der Schurfplan gemäß Anlage 4 sind bei der Beprobung, Trennung und Einstufung des Materials zu beachten. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18300 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich wieder eingebautem Volumen. Leistungsbereich: Nicht unterkellerte Auffüllbereiche, Geländeangleichungen und Rasenflächen nach Freigabe der Bauleitung.
03.__.0015
Geeignetes Boden- und Aushubmaterial lösen und innerhalb der Baustelle wieder einbauen
O
1.00
03.__.0016 Füllboden liefern und einbauen Geeigneten Füllboden liefern, profilgerecht einbauen und verdichten. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Verteilen, Einbauen und lagenweise Verdichten des Füllbodens entsprechend dem vorgesehenen Nutzungsbereich. In Vegetationsbereichen ist der Füllboden locker und vegetationstechnisch geeignet einzubauen. Das Material muss frei von Bauschutt, Schlacken, Asche, Wurzelunkräutern, organischen Fremdbestandteilen und sonstigen ungeeigneten Stoffen sein. Einbauhöhen gemäß Planung und örtlicher Höhenvorgabe sind einzuhalten. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem Volumen. Einbauort: Nicht unterkellerte Auffüllbereiche, Geländeangleichungen, Nebenflächen und Rasenflächen gemäß Planung.
03.__.0016
Füllboden liefern und einbauen
274.00
03.__.0017 Mineralisches Füllmaterial liefern und einbauen Geeignetes mineralisches Füllmaterial liefern und einbauen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Verteilen, profilgerechte Einbauen und lagenweise Verdichten des mineralischen Füllmaterials. Materialqualität und Körnung sind passend zum vorgesehenen Verwendungszweck zu wählen und vor Einbau mit der Bauleitung abzustimmen. Diese Position gilt nicht für Schottertragschichten unter Pflaster- oder Plattenbelägen und nicht für Aufbauten auf abgedichteten Kellerdecken. Diese Leistungen werden in gesonderten Titeln beschrieben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem Volumen. Einbauort: Nicht unterkellerte Unterfüllungen, Arbeitsräume, Nebenflächen und Auffüllbereiche unter späteren Außenanlagenaufbauten gemäß Planung.
03.__.0017
Mineralisches Füllmaterial liefern und einbauen
O
1.00
03.__.0018 Erdplanum herstellen Erdplanum für die nachfolgenden Schichten profilgerecht herstellen. Die Leistung umfasst das Herstellen des Erdplanums einschließlich profilgerechtem Abziehen nach Höhen, Gefälle und Anschlüssen gemäß Planung und örtlicher Vorgabe der Bauleitung. Weiche, nicht tragfähige, stark durchfeuchtete oder auffällige Bereiche sind der Bauleitung vor Weiterarbeit anzuzeigen. Feinplanum von Tragschichten und Pflasteraufbauten ist nicht Bestandteil dieser Position und wird in den jeweiligen Belagspositionen gesondert beschrieben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich hergestellter Fläche. Leistungsbereich: Nicht unterkellerte Flächen für spätere Belags-, Rasen-, Wege- und Anschlussflächen gemäß Planung.
03.__.0018
Erdplanum herstellen
264.00
03.__.0019 Untergrund verdichten Untergrund in Bereichen späterer Außenanlagenflächen verdichten. Die Leistung umfasst das flächengerechte Nachverdichten des Untergrunds mit geeignetem Verdichtungsgerät entsprechend Nutzung, Baugrund und nachfolgendem Aufbau. Ungeeignete, weiche oder nicht tragfähige Bereiche sind der Bauleitung vor Weiterarbeit anzuzeigen. Verdichtungsarbeiten sind so auszuführen, dass angrenzende Bestandsfundamente, Kellerwände, Leitungen, Schächte und Einbauteile nicht beschädigt werden. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verdichteter Fläche. Leistungsbereich: Nicht unterkellerte tragende Außenflächen, Wege, Vorplatz, Müllbereich und Anschlussflächen gemäß Planung.
03.__.0019
Untergrund verdichten
84.00
03.__.0020 Untergrundlockerung Rasenflächen Untergrund im Bereich geplanter Rasenflächen lockern und vorbereiten. Die Leistung umfasst das Lockern des Untergrunds, das Entfernen von Steinen, Fremdkörpern, Unrat, Wurzelresten und schwer verrottbaren Pflanzenteilen sowie das Laden, Abfahren und fachgerechte Entsorgen der entfernten Stoffe. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, vegetationstechnischen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. Einbauort: Nicht unterkellerte Rasenflächen gemäß Planung.
03.__.0020
Untergrundlockerung Rasenflächen
180.00
03.__.0021 Zwischengelagerten Oberboden auf Rasenflächen auftragen Zwischengelagerten Oberboden auf Rasenflächen auftragen. Die Leistung umfasst das Laden, Fördern, profilgerechte Auftragen, Verteilen und Vorbereiten des zwischengelagerten Oberbodens für die nachfolgenden Rasenarbeiten. Oberboden ist locker und vegetationstechnisch geeignet einzubauen und darf nicht überverdichtet werden. Einbaustärken sind gemäß Planung und örtlicher Vorgabe der Bauleitung einzuhalten. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, vegetationstechnischen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich aufgetragenem Volumen. Einbauort: Rasenflächen gemäß Planung.
03.__.0021
Zwischengelagerten Oberboden auf Rasenflächen auftragen
O
1.00
03.__.0022 Oberboden für Rasenflächen liefern und auftragen Vegetationsfähigen Oberboden für Rasenflächen liefern und auftragen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, profilgerechte Auftragen, Verteilen und Vorbereiten des Oberbodens für die nachfolgenden Rasenarbeiten. Das Material muss frei von Bauschutt, Wurzelunkräutern, Fremdstoffen und sonstigen ungeeigneten Bestandteilen sein. Eignungsnachweis und Lieferschein sind der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, vegetationstechnischen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich aufgetragenem Volumen. Einbauort: Rasenflächen mit fehlendem oder ungeeignetem Bestandsoberboden gemäß Planung und nach Angabe der Bauleitung.
03.__.0022
Oberboden für Rasenflächen liefern und auftragen
O
1.00
03.__.0023 Gelände grob modellieren Gelände in nicht befestigten Außenanlagenbereichen grob modellieren. Die Leistung umfasst das profilgerechte Modellieren, Ausgleichen und Anarbeiten der Geländeoberfläche an angrenzende Höhen, Wege, Rasenflächen, Einfassungen, Schächte, Rinnen und Gebäudeanschlüsse. Gefälle zu Gebäuden, Schächten, Rinnen und Nachbarflächen sind gemäß Planung einzuhalten. Leistungen für Feinplanum, Rasenansaat oder Belagsaufbauten sind nicht Bestandteil dieser Position. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich modellierter Fläche. Leistungsbereich: Nicht befestigte Grün-, Rasen- und Nebenflächen sowie Geländeanschlüsse gemäß Planung.
03.__.0023
Gelände grob modellieren
180.00
03.__.0024 Entsorgungs-, Wiege- und Lieferscheine übergeben Entsorgungs-, Wiege- und Lieferscheine für die Leistungen dieses Titels zusammenstellen und übergeben. Die Leistung umfasst das geordnete Zusammenstellen und digitale Übergeben aller Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, Lieferscheine, Annahmenachweise, Prüfberichte und ggf. erforderlichen Deckblätter nach Ersatzbaustoffverordnung für ausgebaute, abgefahrene, entsorgte, verwertete oder eingebaute Materialien. Die Unterlagen sind prüffähig und den jeweiligen Materialien bzw. Positionen eindeutig zugeordnet der Bauleitung zu übergeben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal. Leistungsbereich: Alle Rückbau-, Aushub-, Entsorgungs-, Verwertungs- und Einbaumaterialien aus diesem Titel.
03.__.0024
Entsorgungs-, Wiege- und Lieferscheine übergeben
L
1.00
psch
04 Entwässerung Außenanlagen
04
Entwässerung Außenanlagen
04.__.0001 Entwässerungsrinnen liefern und einbauen Entwässerungsrinnen für Außenanlagenflächen liefern und höhengerecht einbauen. Die Leistung umfasst das Liefern, Abladen, Fördern, Setzen, Ausrichten und höhengerechte Einbauen der Entwässerungsrinnen einschließlich Rinnenkörper, Abdeckung, Stirnwänden, Formteilen, Endstücken, Ablaufkästen und erforderlichen Anschlussstücken. Ausführung: Rinnenkörper aus Polymerbeton oder gleichwertigem Material, gemäß DIN EN 1433. Nennweite: ca. 100 mm. Baubreite: ca. 150 mm. Bauhöhe: ca. 150 bis 200 mm, entsprechend der örtlichen Einbausituation und dem planmäßigen Oberflächenaufbau. Abdeckung: Schlitz-, Steg- oder Maschenrost aus Gusseisen oder verzinktem Stahl, dauerhaft korrosionsbeständig und herausnehmbar. Belastungsklasse: D 400 gemäß DIN EN 1433, geeignet für die im Plan ausgewiesenen befahrbaren Flächen und Feuerwehrflächen. Ablaufart: Ablaufkasten bzw. Rinnenablauf mit Anschlussstutzen DN 100. Ablaufposition und Fließrichtung gemäß freigegebener Entwässerungsplanung. Die Rinnen sind nach Planung, Gefälle- und Höhenvorgaben einzubauen. Anschlüsse an angrenzende Belagsflächen, Einfassungen, Sockelbereiche und Entwässerungsleitungen sind fachgerecht herzustellen. Rinnenkörper und Ablaufkästen sind einschließlich erforderlicher Bettung, Fundamentierung und seitlicher Fixierung entsprechend den Herstellerangaben und der Belastungsklasse einzubauen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Entwässerungsplanung, Herstellerangaben, VOB/C, DIN EN 1433 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebauter Länge. Einbauort: Befahrbare Außenanlagen-, Feuerwehr-, Vorplatz-, Wege- und Entwässerungsbereiche gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
04.__.0001
Entwässerungsrinnen liefern und einbauen
9.70
m
04.__.0002 Fassadenrinnen / Türschwellenrinnen liefern und einbauen Fassaden- bzw. Türschwellenrinnen vor Fassaden-, Sockel- und Türanschlussbereichen liefern und einbauen. Die Leistung umfasst das Liefern, Abladen, Fördern, Setzen, Ausrichten und höhengerechte Einbauen der Rinnen einschließlich Abdeckung, Formteilen, Endstücken, höhenverstellbaren Auflagern und erforderlichen Anschlussstücken. Ausführung: Dränagerinne aus Edelstahl, geeignet für den Einbau auf abgedichteten und unterkellerten Außenflächen. Baubreite: 24 cm gemäß Planung. Bauhöhe: stufenlos höhenverstellbar, Verstellbereich ca. 70 bis 160 mm, angepasst an den planmäßigen Aufbau und die örtlichen Anschlusshöhen. Abdeckung: Herausnehmbarer Steg- oder Maschenrost aus Edelstahl, rutschhemmend und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet. Belastungsklasse: mindestens B 125 gemäß DIN EN 1433. Ablaufart: Seitliche bzw. unterseitige Ableitung in die vorhandene Dränlage oberhalb der Abdichtung. Soweit in der Entwässerungsplanung dargestellt, einschließlich Anschlussstutzen DN 100 und Anschluss an die Regenwasserleitung. Die Rinnen sind so einzubauen, dass die geplanten Anschlusshöhen, Türschwellen, Sockelanschlüsse, Gefälle und Entwässerungsfunktionen eingehalten werden. Abdichtungen, Hochzüge, Türanschlüsse und angrenzende Bauteile dürfen nicht beschädigt werden. Die Dränfunktion unterhalb und seitlich der Rinne ist dauerhaft sicherzustellen. Ein Verschließen der Entwässerungsöffnungen durch Bettungs-, Schütt- oder Belagsmaterial ist zu verhindern. Ausführung gemäß freigegebener Detail- und Entwässerungsplanung, Herstellerangaben, VOB/C, DIN EN 1433 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebauter Länge. Einbauort: Fassaden-, Sockel-, Türschwellen- und Eingangsbereiche, insbesondere auf unterkellerten und abgedichteten Außenflächen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
04.__.0002
Fassadenrinnen / Türschwellenrinnen liefern und einbauen
35.00
m
04.__.0003 Hofabläufe / Punktabläufe liefern und einbauen Hofabläufe / Punktabläufe liefern und einbauen Hofabläufe bzw. Punktabläufe für Außenanlagenflächen liefern und höhengerecht einbauen. Die Leistung umfasst das Liefern, Abladen, Fördern, Setzen, Ausrichten und höhengerechte Einbauen der Abläufe einschließlich Ablaufkörper, Aufsatz, Rost, Schmutzfang, Anschlussstutzen, Dichtungen und erforderlicher Zubehörteile. Ausführung: Ablaufkörper aus Kunststoff, Polymerbeton oder gleichwertigem dauerhaft korrosionsbeständigem Material. Aufsatzgröße: ca. 300 x 300 mm. Abdeckung: Herausnehmbarer Rost aus Gusseisen oder Edelstahl, rutschhemmend. Belastungsklasse: B 125 gemäß DIN EN 124 für begehbare Außen-, Hof- und Wegeflächen. Ablaufart: Horizontaler oder senkrechter Anschlussstutzen DN 100 entsprechend der örtlichen Einbausituation und der freigegebenen Entwässerungsplanung. Der Ablauf ist einschließlich herausnehmbarem Schmutzfang auszuführen. Ein Geruchsverschluss ist vorzusehen, soweit dieser aufgrund des angeschlossenen Entwässerungssystems erforderlich ist. Die Abläufe sind nach Planung und Höhenvorgaben so einzubauen, dass die Oberflächenentwässerung der angrenzenden Flächen sichergestellt ist. Anschlüsse an Beläge, Bettung, Tragschichten und Anschlussleitungen sind fachgerecht herzustellen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Entwässerungsplanung, Herstellerangaben, VOB/C, DIN EN 124 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach Stückzahl. Einbauort: Außenanlagen, Innenhof, Vorplatz, Wege-, Belags- und Entwässerungsflächen gemäß Planung und nach Anordnung der Bauleitung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
04.__.0003
Hofabläufe / Punktabläufe liefern und einbauen
O
1.00
St
04.__.0004 Regenwasser-Grundleitungen und Anschlüsse DN 100 herstellen Regenwasser-Grundleitungen und Anschlussleitungen für Rinnen, Hofabläufe, Punktabläufe und Schächte aus KG-Rohr in DN 100 herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Verlegen, Ausrichten und Anschließen der Entwässerungsleitungen einschließlich Formstücken, Bögen, Abzweigen, Dichtungen und erforderlichen Anschlussstücken. Die Leitungen sind mit planmäßigem Gefälle und fachgerechtem Anschluss an Abläufe, Rinnen, Schächte oder vorhandene Grundleitungen herzustellen. Vorhandene Leitungen und Anschlusspunkte sind vor Ausführung örtlich zu prüfen. Abweichungen oder unklare Anschlusssituationen sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Ausführung gemäß freigegebener Entwässerungsplanung, örtlichem Aufmaß, Herstellerangaben, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verlegter Länge. Einbauort: Regenwasser-Grundleitungen und Anschlussleitungen zwischen Rinnen, Abläufen, Schächten und Grundleitungsanschlüssen innerhalb der Außenanlagen gemäß Planung.
04.__.0004
Regenwasser-Grundleitungen und Anschlüsse DN 100 herstellen
94.00
m
04.__.0005 Regenwasser-Grundleitungen und Anschlüsse DN 150 herstellen Regenwasser-Grundleitungen und Anschlussleitungen für Rinnen, Hofabläufe, Punktabläufe und Schächte aus KG-Rohr in DN 150 herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Verlegen, Ausrichten und Anschließen der Entwässerungsleitungen einschließlich Formstücken, Bögen, Abzweigen, Dichtungen und erforderlichen Anschlussstücken. Die Leitungen sind mit planmäßigem Gefälle und fachgerechtem Anschluss an Abläufe, Rinnen, Schächte oder vorhandene Grundleitungen herzustellen. Vorhandene Leitungen und Anschlusspunkte sind vor Ausführung örtlich zu prüfen. Abweichungen oder unklare Anschlusssituationen sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Ausführung gemäß freigegebener Entwässerungsplanung, örtlichem Aufmaß, Herstellerangaben, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verlegter Länge. Einbauort: Regenwasser-Grundleitungen und Anschlussleitungen zwischen Rinnen, Abläufen, Schächten und Grundleitungsanschlüssen innerhalb der Außenanlagen gemäß Planung.
04.__.0005
Regenwasser-Grundleitungen und Anschlüsse DN 150 herstellen
10.00
m
04.__.0006 Regenwasser-Grundleitungen und Anschlüsse DN 200 herstellen Regenwasser-Grundleitungen und Anschlussleitungen für Rinnen, Hofabläufe, Punktabläufe und Schächte aus KG-Rohr in DN 200 herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Verlegen, Ausrichten und Anschließen der Entwässerungsleitungen einschließlich Formstücken, Bögen, Abzweigen, Dichtungen und erforderlichen Anschlussstücken. Die Leitungen sind mit planmäßigem Gefälle und fachgerechtem Anschluss an Abläufe, Rinnen, Schächte oder vorhandene Grundleitungen herzustellen. Vorhandene Leitungen und Anschlusspunkte sind vor Ausführung örtlich zu prüfen. Abweichungen oder unklare Anschlusssituationen sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Ausführung gemäß freigegebener Entwässerungsplanung, örtlichem Aufmaß, Herstellerangaben, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verlegter Länge. Einbauort: Regenwasser-Grundleitungen und Anschlussleitungen zwischen Rinnen, Abläufen, Schächten und Grundleitungsanschlüssen innerhalb der Außenanlagen gemäß Planung.
04.__.0006
Regenwasser-Grundleitungen und Anschlüsse DN 200 herstellen
6.00
m
04.__.0007 Rohrgräben herstellen, verfüllen und verdichten Rohrgräben für Entwässerungsleitungen innerhalb der Außenanlagen herstellen, verfüllen und verdichten. Die Leistung umfasst das profilgerechte Ausheben des Rohrgrabens, seitliches Lagern des Aushubmaterials, Herstellen der Grabensohle, Einbau der Leitungszone, Verfüllen und lagenweises Verdichten nach Verlegung der Entwässerungsleitungen. Die Leistung gilt nur für Rohrgräben im unmittelbaren Zusammenhang mit den Entwässerungsleitungen dieses Titels. Allgemeine Erdarbeiten, großflächiger Bodenaushub und Bodenabfuhr werdengesondert erfasst. Vorhandene Leitungen, Schächte, Fundamente und Einbauteile sind zu schützen. Bei unklaren Boden-, Leitungs- oder Anschlusssituationen ist die Bauleitung vor Weiterarbeit zu informieren. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18300, ATV DIN 18306 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Länge. Leistungsbereich: Rohrgräben für Entwässerungsleitungen innerhalb der Außenanlagen gemäß Planung.
04.__.0007
Rohrgräben herstellen, verfüllen und verdichten
O
1.00
m
04.__.0008 Anschluss an Bestand / Grundleitung herstellen Anschluss der Außenentwässerung an vorhandene Schächte, Anschlussstutzen oder Grundleitungen herstellen. Die Leistung umfasst das Freilegen des Anschlusspunktes, Prüfen der Anschlussmöglichkeit, Herstellen des fachgerechten Anschlusses, Abdichten der Verbindung sowie Wiederverfüllen und Verdichten des unmittelbaren Anschlussbereichs. Der Anschluss ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Vorhandene Leitungen, Schächte und Einbauteile sind gegen Beschädigung zu schützen. Unklare Anschlusspunkte, beschädigte Bestandsleitungen oder Abweichungen zur Planung sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Ausführung gemäß freigegebener Entwässerungsplanung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach Stückzahl. Einbauort: Anschlusspunkte der Außenentwässerung an vorhandene Schächte, Anschlussstutzen oder Grundleitungen gemäß Planung und örtlicher Situation.
04.__.0008
Anschluss an Bestand / Grundleitung herstellen
O
1.00
St
04.__.0009 Revisions- und Kontrollschächte einschließlich Schachtabdeckungen höhengerecht anpassen Vorhandene Revisions-, Kontroll- und Entwässerungsschächte einschließlich der zugehörigen Schachtabdeckungen an die geplanten Außenanlagen-, Belags- und Geländehöhen anpassen. Die Leistung umfasst das Freilegen und Prüfen der vorhandenen Schächte und Schachtabdeckungen, das Aufnehmen der Abdeckungen, das Aufhöhen oder Absenken der Schachtoberteile sowie das höhen- und fluchtgerechte Wiedereinbauen der vorhandenen Schachtabdeckungen. Erforderliche Ausgleichsringe, Auflageringe, Mörtelarbeiten, Dichtungen sowie kleinere Anpassungs- und Wiederherstellungsarbeiten im unmittelbaren Schachtbereich sind einzukalkulieren. Die Schachtabdeckungen sind entsprechend der geplanten Oberflächenhöhe und dem Oberflächengefälle flächenbündig, standsicher und belastungsgerecht einzubauen. Klappern, Setzungen, Stolperkanten und unkontrollierte Wasserführung sind zu vermeiden. Die vorhandene Belastungsklasse der Schachtabdeckung ist beizubehalten. In befahrbaren bzw. als Feuerwehrfläche ausgewiesenen Bereichen muss die Abdeckung für die dort vorgesehene Belastung geeignet sein. Schachtzugänglichkeit, Dichtheit und Revisionsfunktion sind dauerhaft sicherzustellen. Beschädigte, nicht ausreichend belastbare oder nicht wiederverwendbare Schachtabdeckungen sind der Bauleitung vor dem Wiedereinbau anzuzeigen. Eine vollständige Erneuerung der Schachtabdeckung ist nicht Bestandteil dieser Position. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, Herstellerangaben, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach Stückzahl der vollständig angepassten Schächte einschließlich der jeweils zugehörigen Schachtabdeckung. Einbauort: Vorhandene Revisions-, Kontroll- und Entwässerungsschächte innerhalb der Außenanlagen, Belags-, Wege- und Rasenflächen gemäß Planung und örtlicher Festlegung.
04.__.0009
Revisions- und Kontrollschächte einschließlich Schachtabdeckungen höhengerecht anpassen
O
1.00
St
04.__.0010 Funktionsprüfung Entwässerung Funktionsprüfung der hergestellten Außenentwässerung durchführen. Die Leistung umfasst das Prüfen der eingebauten Rinnen, Abläufe, Anschlussleitungen, Anschlüsse und Entwässerungspunkte auf sichtbare Mängel, freien Ablauf, Anschlussfunktion, Höhenlage und ordnungsgemäße Wasserführung. Festgestellte Mängel, Verstopfungen, Rückstau, Fehlgefälle oder nicht funktionsfähige Anschlüsse sind der Bauleitung anzuzeigen und im Rahmen der eigenen Leistung zu beseitigen, soweit sie durch den Auftragnehmer verursacht wurden. Ausführung gemäß freigegebener Planung, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal. Leistungsbereich: Alle im Rahmen dieses Titels hergestellten Rinnen, Abläufe, Anschlussleitungen und Entwässerungspunkte der Außenanlagen.
04.__.0010
Funktionsprüfung Entwässerung
L
1.00
psch
04.__.0011 Dokumentation Entwässerungsanschlüsse Entwässerungsanschlüsse und verdeckte Entwässerungsleitungen dokumentieren. Die Leistung umfasst die fotografische und prüffähige Dokumentation der verlegten Anschlussleitungen, Rohrgräben, Anschlüsse an Bestand, Rinnenanschlüsse, Ablaufanschlüsse, Schachtanschlüsse und sonstigen verdeckten Entwässerungsbauteile vor Überdeckung. Die Dokumentation ist nachvollziehbar, prüffähig und eindeutig den jeweiligen Bereichen zugeordnet digital an die Bauleitung zu übergeben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal. Leistungsbereich: Verdeckte Entwässerungsleitungen, Anschlüsse, Rinnen, Abläufe und Schachtanschlüsse innerhalb der Außenanlagen gemäß Planung.
04.__.0011
Dokumentation Entwässerungsanschlüsse
L
1.00
psch
05 Aufbau auf abgedichteten unterkellerten Flächen / Kellerdecke
05
Aufbau auf abgedichteten unterkellerten Flächen / Kellerdecke
Vorbemerkung - Aufbau auf unterkellerten / abgedichteten Flächen Die nachfolgenden Positionen betreffen den Aufbau der Außenanlagen auf unterkellerten bzw. abgedichteten Flächen über der Decke 1. UG. Die Ausführung erfolgt unter Berücksichtigung der freigegebenen Planung, Höhen- und Gefälleplanung, Tragwerksplanung, Herstellerangaben sowie der im Tragwerksdetail angegebenen Lastreserven. Für den Bereich der Durchfahrt ist eine Reserve für Aufbau und zusätzliche Lasten von 0,9 kN/m² angegeben. Für den weiteren gekennzeichneten Bereich mit q = 6,0 kN/m² ist eine Reserve für Aufbau und zusätzliche Lasten von 1,4 kN/m² angegeben. Die Lastreserven dürfen durch den fertigen Aufbau, Einbauten, Materiallagerung, Baustellenverkehr, Verdichtungsgeräte und sonstige temporäre Bauzustände nicht überschritten werden. Bedenken gegen Materialwahl, Eigengewicht, Schichtdicken, Verdichtung, Befahrbarkeit oder Ausführung sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Pflaster-, Platten- und Belagsarbeiten einschließlich Bettung werden in Titel 07 beschrieben und sind nicht Bestandteil dieses Titels, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Vorbemerkung - Aufbau auf unterkellerten / abgedichteten Flächen
05.__.0001 Abdichtungsfläche übernehmen und dokumentieren Abgedichtete Kellerdeckenflächen vor Beginn der Außenanlagenarbeiten übernehmen und dokumentieren. Die Leistung umfasst die gemeinsame Sichtprüfung der Abdichtungsfläche, das Feststellen sichtbarer Beschädigungen, Verunreinigungen, Fehlstellen, Falten, Durchdringungen, Anschlüsse, Aufkantungen, Abläufe und sonstiger Einbauteile sowie die fotografische Dokumentation vor Beginn der weiteren Arbeiten. Beschädigungen, Unklarheiten oder Bedenken gegen die Ausführung der nachfolgenden Schichten sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal. Einbauort : Unterkellerte / abgedichtete Außenflächen gemäß Planung.
05.__.0001
Abdichtungsfläche übernehmen und dokumentieren
L
1.00
psch
05.__.0002 Lastnachweis / Produktdaten für Aufbau auf Kellerdecke vorlegen Produktdaten, Eigengewichte und Einbaunachweise für den vorgesehenen Aufbau auf der Decke über 1. UG zusammenstellen und vor Ausführung zur Prüfung vorlegen. Die Leistung umfasst die Vorlage der Produktdatenblätter, Eigengewichte, Schichtdicken, Einbaugewichte, Verdichtungsfaktoren, Druckfestigkeiten und Belastbarkeiten der einzubauenden Materialien und Bauteile. Nachzuweisen sind insbesondere Schutzlagen, Dränlagen, Vliese, Schaumglasschotter, lastverteilende Tragschichten, Bettungs- und Belagsaufbauten, Rinnen, Schächte, Einbauteile und sonstige Ausstattungselemente, soweit diese auf der unterkellerten Fläche eingebaut werden. Der Nachweis hat die Einhaltung der im Tragwerksdetail angegebenen Lastreserven zu berücksichtigen. Materiallagerung, Baustellenverkehr und Verdichtungsgeräte auf der Kellerdecke sind nur nach Freigabe durch Bauleitung / Tragwerksplanung zulässig. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Tragwerksplanung, Herstellerangaben, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Abrechnung erfolgt pauschal. Einbauort: Unterkellerte Außenflächen mit Lastreserven 0,9 kN/m² und 1,4 kN/m² gemäß Planung.
05.__.0002
Lastnachweis / Produktdaten für Aufbau auf Kellerdecke vorlegen
L
1.00
psch
05.__.0003 Schutzlage / Bautenschutzlage auf Abdichtung herstellen Schutzlage / Bautenschutzlage auf vorhandener Abdichtung der Kellerdecke liefern und verlegen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Zuschneiden, Auslegen und lagesichere Verlegen einer geeigneten Schutzlage zum dauerhaften mechanischen Schutz der Abdichtung gegen nachfolgende Drän-, Schütt-, Tragschicht- und Belagsarbeiten. Die Schutzlage ist vollflächig, faltenfrei und mit ausreichender Überlappung zu verlegen. Anschlüsse an Aufkantungen, Abläufe, Lichtschächte, Durchdringungen, Rinnen, Fassadensockel und angrenzende Bauteile sind fachgerecht herzustellen. Die Abdichtung darf während Einbau, Transport, Materialverteilung und Verdichtung nicht beschädigt werden. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geschützter Fläche. Einbauort: Abgedichtete Kellerdeckenflächen der Außenanlagen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
05.__.0003
Schutzlage / Bautenschutzlage auf Abdichtung herstellen
139.00
05.__.0004 Dränlage / Dränmatte oberhalb Abdichtung herstellen Dränlage / Dränmatte oberhalb der Schutzlage auf abgedichteter Kellerdecke liefern und verlegen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Zuschneiden, Auslegen und fachgerechte Verlegen der Dränlage einschließlich Anschlüssen an Abläufe, Rinnen, Randbereiche und aufgehende Bauteile. Material: Druckbelastbare, wasserableitende Dränlage / Dränmatte, geeignet für den vorgesehenen Aufbau und die angegebenen Lastreserven. Die Dränlage ist so herzustellen, dass oberhalb der Abdichtung anfallendes Wasser kontrolliert zu den vorgesehenen Entwässerungspunkten abgeführt werden kann. Ein Verschließen oder Unterbrechen der Dränfunktion ist zu vermeiden. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Abdichtungs- und Entwässerungsplanung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verlegter Fläche. Einbauort: Unterkellerte / abgedichtete Außenflächen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
05.__.0004
Dränlage / Dränmatte oberhalb Abdichtung herstellen
139.00
05.__.0005 Filtervlies / Trennlage oberhalb Dränlage herstellen Filtervlies / Trennlage oberhalb der Dränlage liefern und verlegen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Zuschneiden und faltenfreie Verlegen eines geeigneten Filtervlieses als Trenn- und Filterlage zwischen Dränlage und nachfolgender Schütt- bzw. Tragschicht. Das Filtervlies ist mit ausreichender Überlappung zu verlegen und an Rändern, Aufkantungen, Abläufen, Rinnen, Lichtschächten und Durchdringungen fachgerecht anzupassen. Das Einwandern von Feinanteilen in die Dränlage ist zu verhindern. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verlegter Fläche. Einbauort: Unterkellerte / abgedichtete Außenflächen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
05.__.0005
Filtervlies / Trennlage oberhalb Dränlage herstellen
139.00
05.__.0006 Schaumglasschotter als variable Leichtschüttung - Lastzone 0,9 kN/m² Schaumglasschotter als variable Leichtschüttung und Höhenausgleichsschicht auf unterkellerter / abgedichteter Fläche liefern und einbauen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Einbauen, höhen- und profilgerechte Verteilen sowie lagenweise Verdichten bzw. Stabilisieren des Schaumglasschotters gemäß freigegebener Planung und Herstellerangaben. Der Schaumglasschotter dient als lastreduzierende Leichtschüttung oberhalb der freigegebenen Schutz-, Drän- und Trennlagen. Die Oberkante ist nur als grobes Vorprofil entsprechend Höhen- und Gefälleplanung herzustellen. Die endgültige Höhen-, Gefälle- und Tiefpunktausbildung erfolgt durch die nachfolgenden Oberbauschichten, insbesondere lastverteilende Tragschicht, Bettung, Pflaster-/Plattenbelag sowie Entwässerungsrinnen und Punktabläufe. Diese Position gilt für die Lastzone mit einer Reserve für Aufbau und zusätzliche Lasten von 0,9 kN/m². Produkt, Körnung, Mindestschichtdicke, Verdichtungsfaktor, Druckfestigkeit, Eigengewicht trocken und wassergesättigt, Einbauverfahren und zulässige Belastung sind vor Ausführung nachzuweisen und mit Bauleitung / Tragwerksplanung abzustimmen. Punktuelle Überlastungen der Abdichtung bzw. Kellerdecke sind zu vermeiden. Einbaugeräte, Materialtransport und Verdichtung sind auf die Tragfähigkeit der unterkellerten Fläche abzustimmen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Höhen- und Gefälleplanung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem und verdichtetem Volumen. Einbauort: Unterkellerte / abgedichtete Außenflächen der Lastzone 0,9 kN/m² gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
05.__.0006
Schaumglasschotter als variable Leichtschüttung - Lastzone 0,9 kN/m²
2.50
05.__.0007 Schaumglasschotter als variable Leichtschüttung - Lastzone 1,4 kN/m² Schaumglasschotter als variable Leichtschüttung und Höhenausgleichsschicht auf unterkellerter / abgedichteter Fläche liefern und einbauen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Einbauen, höhen- und profilgerechte Verteilen sowie lagenweise Verdichten bzw. Stabilisieren des Schaumglasschotters gemäß freigegebener Planung und Herstellerangaben. Der Schaumglasschotter dient als lastreduzierende Leichtschüttung oberhalb der freigegebenen Schutz-, Drän- und Trennlagen. Die Oberkante ist nur als grobes Vorprofil entsprechend Höhen- und Gefälleplanung herzustellen. Die endgültige Höhen-, Gefälle- und Tiefpunktausbildung erfolgt durch die nachfolgenden Oberbauschichten, insbesondere lastverteilende Tragschicht, Bettung, Pflaster-/Plattenbelag sowie Entwässerungsrinnen und Punktabläufe. Diese Position gilt für die Lastzone mit einer Reserve für Aufbau und zusätzliche Lasten von 1,4 kN/m². Produkt, Körnung, Mindestschichtdicke, Verdichtungsfaktor, Druckfestigkeit, Eigengewicht trocken und wassergesättigt, Einbauverfahren und zulässige Belastung sind vor Ausführung nachzuweisen und mit Bauleitung / Tragwerksplanung abzustimmen. Punktuelle Überlastungen der Abdichtung bzw. Kellerdecke sind zu vermeiden. Einbaugeräte, Materialtransport und Verdichtung sind auf die Tragfähigkeit der unterkellerten Fläche abzustimmen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Höhen- und Gefälleplanung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebautem und verdichtetem Volumen. Einbauort: Unterkellerte / abgedichtete Außenflächen der Lastzone 1,4 kN/m² gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
05.__.0007
Schaumglasschotter als variable Leichtschüttung - Lastzone 1,4 kN/m²
49.00
05.__.0008 Zulage Schaumglasschotter in Rand-, Klein- und Anschlussbereichen Zulage zur Schaumglasschotter-Leichtschüttung für den Einbau in Rand-, Klein- und Anschlussbereichen. Die Leistung umfasst den erhöhten Aufwand für das händische bzw. kleinteilige Einbauen, Verteilen, Anarbeiten und Verdichten des Schaumglasschotters an Rinnen, Abläufen, Lichtschächten, Fassadensockeln, Türschwellen, Aufkantungen, Durchdringungen, Schächten, Einbauteilen und Bestandskanten. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Abdichtung, Schutzlagen, Dränlagen, Rinnen, Abläufe, Lichtschächte, Sockelbereiche und angrenzende Bauteile nicht beschädigt werden. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführtem Volumen in Rand-, Klein- und Anschlussbereichen. Einbauort: Rand-, Klein- und Anschlussbereiche innerhalb der unterkellerten / abgedichteten Außenflächen gemäß Planung.
05.__.0008
Zulage Schaumglasschotter in Rand-, Klein- und Anschlussbereichen
O
1.00
05.__.0009 Obere Trennlage auf Schaumglasschotter herstellen Geotextil / Trennlage auf fertig eingebautem und verdichtetem Schaumglasschotter liefern und verlegen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Zuschneiden und faltenfreie Verlegen einer geeigneten Trennlage zwischen Schaumglasschotter und nachfolgender Tragschicht. Die Trennlage ist mit ausreichender Überlappung zu verlegen und an Rändern, Rinnen, Schächten, Lichtschächten, Aufkantungen und Durchdringungen fachgerecht anzupassen. Das Einwandern von Feinanteilen in den Schaumglasschotter ist zu verhindern. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verlegter Fläche. Einbauort: Oberhalb der Schaumglasschotter-Leichtschüttung auf unterkellerten / abgedichteten Außenflächen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
05.__.0009
Obere Trennlage auf Schaumglasschotter herstellen
139.00
05.__.0010 Lastverteilende Tragschicht / Leichttragschicht auf unterkellerter Fläche herstellen Lastverteilende Tragschicht / Leichttragschicht oberhalb der Schaumglasschotter-Leichtschüttung herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Einbauen, höhen- und profilgerechte Verteilen sowie lagenweise Verdichten bzw. Stabilisieren des Materials gemäß freigegebener Planung und Herstellerangaben. Material, Körnung, Schichtdicke, Druckfestigkeit, Eigengewicht trocken und wassergesättigt, Verdichtungsverfahren und zulässige Belastung sind auf Grundlage der Lastreserven der Decke über 1. UG nachzuweisen und vor Ausführung mit Bauleitung / Tragwerksplanung abzustimmen. Die Tragschicht ist so herzustellen, dass sie als lastverteilende Unterlage für die nachfolgenden Bettungs- und Belagsarbeiten geeignet ist. Die endgültige Bettung und der Pflaster-/Plattenbelag werden gesondert beschrieben. Diese Position gilt ausschließlich für unterkellerte / abgedichtete Außenflächen. Standard-Schottertragschichten für nicht unterkellerte Flächen werden in gesonderter Position beschrieben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Höhen- und Gefälleplanung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18315, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verlegter Fläche. Einbauort: Unterkellerte / abgedichtete Außenflächen oberhalb der Schaumglasschotter-Leichtschüttung gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
05.__.0010
Lastverteilende Tragschicht / Leichttragschicht auf unterkellerter Fläche herstellen
139.00
05.__.0011 Besondere Anschlüsse an Rinnen, Abläufe, Sockel und Lichtschächte herstellen Besondere Anschlussarbeiten des Schichtaufbaus auf unterkellerten / abgedichteten Flächen an Rinnen, Abläufe, Fassadensockel, Lichtschächte, Türschwellen, Schächte, Durchdringungen und Bestandskanten herstellen. Die Leistung umfasst das kleinteilige Anarbeiten der Schutz-, Drän-, Trenn-, Schütt- und Tragschichten in Anschlussbereichen, soweit diese Arbeiten über die üblichen Nebenleistungen der Hauptpositionen hinausgehen und von der Bauleitung gesondert angeordnet werden. Die Anschlüsse sind so herzustellen, dass Abdichtung, Dränfunktion, Entwässerungsrichtung, Anschlusshöhen, Gefälle und spätere Belagsarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Diese Position gilt nur für besondere Anschlussbereiche und nicht für übliche Anarbeitungen, die Bestandteil der jeweiligen Hauptpositionen sind. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Detailplanung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Anschlusslänge. Einbauort: Besondere Anschlussbereiche auf unterkellerten / abgedichteten Außenflächen gemäß  Anordnung der Bauleitung.
05.__.0011
Besondere Anschlüsse an Rinnen, Abläufe, Sockel und Lichtschächte herstellen
52.00
m
05.__.0012 Temporären Schutz der Abdichtung während der Außenanlagenarbeiten herstellen Temporären Schutz der Abdichtung und der bereits eingebauten Schutz-, Drän- und Trennlagen während der Außenanlagenarbeiten herstellen, vorhalten und nach Abschluss entfernen. Die Leistung umfasst erforderliche zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen durch Materialtransport, Geräte, Einbauarbeiten, Verdichtung, Zwischenlagerung und sonstige Bauzustände, soweit diese über die dauerhaft eingebauten Schutzlagen hinausgehen. Materiallagerung, Befahren und Verdichten auf der Decke über 1. UG sind nur nach Freigabe durch Bauleitung / Tragwerksplanung zulässig. Die angegebenen Lastreserven dürfen nicht überschritten werden. Beschädigungen der Abdichtung oder der Schutz-/Dränlagen sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Arbeiten im betroffenen Bereich sind bis zur Freigabe einzustellen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal. Einbauort: Unterkellerte / abgedichtete Außenflächen während der Außenanlagenarbeiten gemäß Planung.
05.__.0012
Temporären Schutz der Abdichtung während der Außenanlagenarbeiten herstellen
L
1.00
psch
06 Einfassungen, Borde, Kanten, Anschlüsse
06
Einfassungen, Borde, Kanten, Anschlüsse
06.__.0001 Winkelstützelemente Höhe variabel 92-120 cm Winkelstützelemente aus Stahlbetonfertigteilen zur Geländeabfangung liefern und versetzen. Die Leistung umfasst das Liefern, Abladen, Zwischenlagern, Fördern und Versetzen der Winkelstützelemente einschließlich erforderlicher Hebe- und Versetzgeräte, höhen-, flucht- und lotgerechtem Ausrichten, Herstellen der Stoßfugen, Pass- und Anpassarbeiten sowie Anarbeiten an angrenzende Belags-, Pflanz-, Gelände- und Anschlussflächen. Winkelstützelemente aus Stahlbetonfertigteilen, geeignet für den vorgesehenen Einsatz im Außenbereich und den vorgesehenen Lastfall gemäß freigegebener Planung. Elementhöhe: variabel von ca. 92 cm bis ca. 120 cm gemäß Planung und örtlichem Aufmaß. Baulänge / Elementlängen: gemäß Hersteller bzw. Planung. Sichtflächen: gemäß freigegebener Planung / Bemusterung. Die Winkelstützelemente sind auf vorbereitetem, tragfähigem und freigegebenem Fundament bzw. Auflager zu versetzen. Oberkanten, Höhenversprünge, Fluchten, Stoßfugen, Endstücke, Eckausbildungen und Anschlüsse sind gemäß Höhenplanung und örtlichem Aufmaß herzustellen. Die Standsicherheit der Winkelstützelemente, der erforderliche Lastfall, die zulässige Hinterfüllung, Verkehrslasten, Einbindetiefen, Fundamentabmessungen und Drän-/Entwässerungsmaßnahmen sind vor Ausführung mit der Bauleitung / Planung abzustimmen. Fundamente, Erdarbeiten, Dränschicht, Dränleitung, Schutzlage und Hinterfüllung werden gesondert beschrieben, sofern in den Einzelpositionen nicht ausdrücklich enthalten. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18300, ATV DIN 18320, soweit zutreffend ATV DIN 18331, sowie den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich versetzter Länge. Einbauort: Geländeabfangungen, Stützkanten und Höhenversprünge im Bereich der Rampe einschließlich angrenzender Anschlussbereiche gemäß freigegebener Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
06.__.0001
Winkelstützelemente Höhe variabel 92-120 cm
5.50
m
06.__.0002 Winkelstützelemente Höhe ca. 180 cm Winkelstützelemente aus Stahlbetonfertigteilen zur Geländeabfangung liefern und versetzen. Die Leistung umfasst das Liefern, Abladen, Zwischenlagern, Fördern und Versetzen der Winkelstützelemente einschließlich erforderlicher Hebe- und Versetzgeräte, höhen-, flucht- und lotgerechtem Ausrichten, Herstellen der Stoßfugen, Pass- und Anpassarbeiten sowie Anarbeiten an angrenzende Belags-, Pflanz-, Gelände- und Anschlussflächen. Winkelstützelemente aus Stahlbetonfertigteilen, geeignet für den vorgesehenen Einsatz im Außenbereich und den vorgesehenen Lastfall gemäß freigegebener Planung. Elementhöhe: ca. 180 cm gemäß Planung und örtlichem Aufmaß. Baulänge / Elementlängen: gemäß Hersteller bzw. Planung. Sichtflächen: gemäß freigegebener Planung / Bemusterung. Die Winkelstützelemente sind auf vorbereitetem, tragfähigem und freigegebenem Fundament bzw. Auflager zu versetzen. Oberkanten, Höhenversprünge, Fluchten, Stoßfugen, Endstücke, Eckausbildungen und Anschlüsse sind gemäß Höhenplanung und örtlichem Aufmaß herzustellen. Aufgrund der Elementhöhe sind Transport, Versetzen, Kippsicherheit während des Einbaus, Lastfall, Hinterfüllung, Verdichtung, Fundamentierung und Entwässerung besonders zu beachten. Die Ausführung darf erst nach Freigabe der statischen und konstruktiven Vorgaben erfolgen. Fundamente, Erdarbeiten, Dränschicht, Dränleitung, Schutzlage und Hinterfüllung werden gesondert beschrieben, sofern in den Einzelpositionen nicht ausdrücklich enthalten. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18300, ATV DIN 18320, soweit zutreffend ATV DIN 18331, sowie den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich versetzter Länge. Einbauort: Geländeabfangungen, Stützkanten und Höhenversprünge im Bereich der Außenanlagen des Vorplatzes gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
06.__.0002
Winkelstützelemente Höhe ca. 180 cm
21.00
m
06.__.0003 Tiefborde / Randeinfassungen setzen Tiefborde bzw. Randeinfassungen aus Beton liefern und setzen. Ausführung als Tiefbordstein / Randeinfassung aus Beton, grau, mit gefasten Kanten, Abmessung ca. 8/25/100 cm, nach DIN EN 1340. Die Leistung umfasst das Liefern, Abladen, Fördern, höhen- und fluchtgerechte Setzen der Tiefborde bzw. Randeinfassungen einschließlich Betonfundament, Rückenstütze, Fugen, Zuschnitten und Anpassungen an angrenzende Flächen. Fundament und Rückenstütze aus Beton, z. B. C20/25, standsicher und frostbeständig herstellen. Die Einfassungen sind nach Planung, Höhen- und Gefällevorgaben dauerhaft lagefest herzustellen. Anschlüsse an Belagsflächen, Rasenflächen, Rinnen, Schächte, Lichtschächte und Bestandskanten sind fachgerecht auszuführen. Zuschnitte und Passstücke sind sauber herzustellen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, DIN EN 1340, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Länge. Einbauort: Außenanlagen, Vorplatz, Innenhof, Wege-, Belags-, Rasen- und Anschlussbereiche gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
06.__.0003
Tiefborde / Randeinfassungen setzen
88.00
m
06.__.0004 Einfassungen für Rasenflächen herstellen Einfassungen zwischen Rasenflächen und angrenzenden Belags-, Wege- oder Anschlussflächen herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Setzen, Ausrichten und höhengerechte Herstellen der Einfassungen einschließlich Fundament, Rückenstütze, Fugen, Zuschnitten und Anpassungen an angrenzende Höhen. Die Einfassungen sind so auszuführen, dass Rasenflächen sauber begrenzt und angrenzende Belagsflächen dauerhaft gesichert werden. Anschlüsse an Rinnen, Schächte, Lichtschächte, Sockelbereiche und Bestandskanten sind fachgerecht herzustellen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Länge. Einbauort: Übergänge zwischen Rasenflächen, Wegen, Pflasterflächen, Plattenflächen und sonstigen Außenanlagenbereichen gemäß Planung.
06.__.0004
Einfassungen für Rasenflächen herstellen
O
1.00
m
06.__.0005 Kantenabschluss zu unterkellerten Flächen herstellen Kantenabschlüsse im Übergang zu unterkellerten bzw. abgedichteten Außenflächen herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Setzen, Ausrichten und höhengerechte Herstellen der Kantenabschlüsse einschließlich erforderlicher Anpassungen an Schutz-, Drän-, Trenn-, Leichtschüttungs-, Bettungs- und Belagsschichten. Abdichtungen, Hochzüge, Schutzlagen und angrenzende Bauteile dürfen nicht beschädigt werden. Der Anschluss ist so herzustellen, dass der Aufbau oberhalb der Abdichtung dauerhaft eingefasst und lagegesichert bleibt. Ausführung gemäß freigegebener Detailplanung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Länge. Einbauort: Rand- und Übergangsbereiche auf abgedichteten unterkellerten Außenflächen, Kellerdecke und Innenhofdecke gemäß Planung.
06.__.0005
Kantenabschluss zu unterkellerten Flächen herstellen
O
1.00
m
06.__.0006 Anschluss an Fassadensockel herstellen Anschlussbereiche der Außenanlagen an Fassadensockel höhen- und fachgerecht herstellen. Die Leistung umfasst das Anarbeiten von Einfassungen, Kanten, angrenzenden Aufbau- und Belagsrändern an Fassadensockel und aufgehende Bauteile einschließlich erforderlicher Anpassungen und Zuschnitte. Sockelabdichtungen, Putzflächen, Fassadenbekleidungen, Perimeterdämmung und Schutzlagen dürfen nicht beschädigt werden. Die geplanten Höhen, Abstände, Gefälle und Spritzwasserschutzbereiche sind einzuhalten. Ausführung gemäß freigegebener Detailplanung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Länge. Einbauort: Fassaden-, Sockel- und Gebäudeanschlussbereiche innerhalb der Außenanlagen gemäß Planung.
06.__.0006
Anschluss an Fassadensockel herstellen
138.00
m
06.__.0007 Anschluss an Türschwellen / Eingangsbereiche herstellen Anschlüsse der Außenanlagen an Türschwellen und Eingangsbereiche herstellen. Die Leistung umfasst das höhengerechte Anarbeiten von Einfassungen, Kanten, angrenzenden Aufbau- und Belagsrändern an Türschwellen, Eingänge und sonstige Übergänge zum Gebäude. Die Anschlüsse sind so auszuführen, dass die geplanten Höhen, Gefälle, Entwässerungsrichtungen und Schwellenanschlüsse eingehalten werden. Türanlagen, Abdichtungen, Rinnen, Hochzüge und angrenzende Bauteile dürfen nicht beschädigt werden. Ausführung gemäß freigegebener Detailplanung, Höhenplanung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Länge. Einbauort: Türschwellen, Hauseingänge, Terrassentüren, Eingangsbereiche und Übergänge zwischen Gebäude und Außenanlagen gemäß Planung.
06.__.0007
Anschluss an Türschwellen / Eingangsbereiche herstellen
35.00
m
06.__.0008 Anschluss an Lichtschächte herstellen Anschlüsse der Außenanlagen an vorhandene oder geplante Lichtschächte herstellen. Die Leistung umfasst das höhen- und lagegerechte Anarbeiten von Einfassungen, Kanten, Aufbau- und Belagsrändern an Lichtschächte einschließlich erforderlicher Anpassungen an Bestandshöhen, Lichtschachtaufsätze, Rostauflagen und angrenzende Flächen. Lichtschächte, Roste, Anschlüsse, Abdichtungen und angrenzende Bauteile dürfen nicht beschädigt werden. Wasserführung, Belüftung und Reinigungsmöglichkeit der Lichtschächte sind sicherzustellen. Ausführung gemäß freigegebener Detailplanung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Länge. Einbauort: Lichtschächte und angrenzende Außenanlagenbereiche gemäß Planung und örtlicher Situation.
06.__.0008
Anschluss an Lichtschächte herstellen
O
1.00
m
06.__.0009 Aufsätze auf vorhandene Lichtschächte liefern und montieren Aufsätze auf vorhandene Lichtschächte liefern und montieren. Die Leistung umfasst das Aufmaß, Liefern, Anpassen, Montieren und höhengerechte Ausrichten der Lichtschachtaufsätze einschließlich erforderlicher Befestigungen, Dicht- und Anschlussarbeiten sowie Anpassungen an angrenzende Außenanlagenhöhen. Die Lichtschachtaufsätze sind standsicher, dauerhaft und passend zu den geplanten Gelände- bzw. Belagshöhen herzustellen. Bestehende Lichtschächte, Abdichtungen, Fassadensockel und angrenzende Bauteile dürfen nicht beschädigt werden. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Herstellerangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach Stückzahl. Einbauort: Vorhandene Lichtschächte im Bereich der Außenanlagen gemäß Planung und örtlicher Festlegung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
06.__.0009
Aufsätze auf vorhandene Lichtschächte liefern und montieren
O
1.00
St
06.__.0010 Anschluss an Schächte und Schachtabdeckungen herstellen Anschlüsse der Einfassungs- und Kantenbereiche an Schächte und Schachtabdeckungen herstellen. Die Leistung umfasst das Anarbeiten von Einfassungen, Kanten, Rändern und angrenzenden Aufbauflächen an vorhandene oder höhengerecht angepasste Schächte und Schachtabdeckungen. Schächte und Schachtabdeckungen sind freizuhalten und dauerhaft zugänglich zu halten. Höhenversätze, Stolperkanten, Setzungen und unkontrollierte Wasserführung sind zu vermeiden. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach Stückzahl. Einbauort: Schächte, Schachtabdeckungen und angrenzende Außenanlagenbereiche gemäß Planung.
06.__.0010
Anschluss an Schächte und Schachtabdeckungen herstellen
O
1.00
St
06.__.0011 Pass- und Anpassungsarbeiten an Bestandshöhen Pass- und Anpassungsarbeiten an vorhandene Bestandshöhen und Zwangspunkte herstellen. Die Leistung umfasst das höhen- und lagegerechte Anpassen von Einfassungen, Kanten, Rändern und Anschlussbereichen an vorhandene Beläge, Gebäudeanschlüsse, Gehwege, Schächte, Rinnen, Lichtschächte, Türschwellen und sonstige Bestandspunkte. Abweichungen zwischen Planung und örtlichem Bestand sind der Bauleitung vor Ausführung mitzuteilen. Die Anschlüsse sind so herzustellen, dass funktionsgerechte Übergänge ohne Stolperkanten, Fehlgefälle oder unkontrollierte Wasserführung entstehen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Länge. Leistungsbereich: Bestandshöhen, Zwangspunkte und Anschlussbereiche innerhalb der Außenanlagen gemäß Planung und örtlicher Situation.
06.__.0011
Pass- und Anpassungsarbeiten an Bestandshöhen
O
1.00
m
06.__.0012 Dokumentation Anschlüsse und Kanten Anschlüsse, Kanten und Einfassungen vor Überdeckung bzw. vor Ausführung angrenzender Belagsarbeiten dokumentieren. Die Leistung umfasst die fotografische Dokumentation der hergestellten Einfassungen, Kanten, Rückenstützen, Anschlüsse an Fassadensockel, Türschwellen, Lichtschächte, Schächte, Rinnen, Abläufe und Bestandshöhen. Die Dokumentation ist nachvollziehbar, prüffähig und den jeweiligen Bereichen eindeutig zugeordnet digital an die Bauleitung zu übergeben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal. Leistungsbereich: Einfassungen, Borde, Kanten und Anschlussbereiche innerhalb der Außenanlagen gemäß Planung.
06.__.0012
Dokumentation Anschlüsse und Kanten
L
1.00
psch
07 Befestigte Flächen / Pflaster- und Plattenbeläge
07
Befestigte Flächen / Pflaster- und Plattenbeläge
07.__.0001 Schottertragschicht für befestigte Flächen herstellen Schottertragschicht bzw. Frostschutzschicht für befestigte Außenflächen herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Einbauen, profilgerechte Verteilen, lagenweise Verdichten sowie das Herstellen des Feinplanums auf der Oberkante der Tragschicht als Grundlage für die nachfolgenden Bettungs- und Belagsarbeiten. Material: Naturstein-Schottergemisch 0/32 oder 0/45, frostbeständig, kornabgestuft, verdichtungsfähig, güteüberwacht. Schichtdicke: d = 20 cm im verdichteten Zustand. Die Schicht ist höhen- und gefällegerecht gemäß freigegebener Planung herzustellen. Die Oberfläche der Tragschicht ist so vorzubereiten, dass die geplanten Belagsdicken, Anschlusshöhen, Entwässerungsrichtungen und Gefälle eingehalten werden. Unebenheiten, Fehlgefälle oder nicht tragfähige Bereiche sind der Bauleitung vor Weiterarbeit mitzuteilen. Diese Position gilt nur für nicht unterkellerte Flächen. Aufbauten auf abgedichteten Kellerdecken / unterkellerten Flächen werden in Titel 05 beschrieben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18315, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich hergestellter Fläche. Einbauort: Nicht unterkellerte befestigte Außenflächen, Wegeflächen, Vorplatzbereiche und Anschlussflächen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
07.__.0001
Schottertragschicht für befestigte Flächen herstellen
266.00
07.__.0002 Pflasterbelag, befahrbar, unterkellerte / abgedichtete Flächen Pflasterbelag für befahrbare Außenflächen auf unterkellerten / abgedichteten Flächen herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern und Verlegen des Betonpflasters einschließlich Bettung, Zuschnitten, Fugenfüllung, Abrütteln, Nachverfugen, Reinigen sowie höhen- und gefällegerechtem Anschluss an angrenzende Bauteile, Rinnen, Schächte, Einfassungen und Bestandsflächen. Pflaster: Betonpflaster, geeignet für befahrbare Flächen, frostbeständig, Format, Farbe, Oberfläche, Verband und Steindicke gemäß freigegebener Planung / Bemusterung. Bettung: Geeignetes, frostbeständiges, wasserdurchlässiges Bettungsmaterial, d = ca. 3-5 cm im eingebauten Zustand, gemäß Belagsaufbau und Herstellerangabe. Die Bettung ist auf der fertiggestellten lastverteilenden Tragschicht herzustellen. Größere Unebenheiten oder Höhenabweichungen der Tragschicht sind vor Ausführung der Bauleitung anzuzeigen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich hergestellter Fläche. Einbauort: Befahrbare Pflasterflächen auf unterkellerten / abgedichteten Außenflächen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
07.__.0002
Pflasterbelag, befahrbar, unterkellerte / abgedichtete Flächen
73.00
07.__.0003 Pflasterbelag, unterkellerte / abgedichtete Flächen Pflasterbelag für nicht befahrbare / nur begehbare Außenflächen auf unterkellerten / abgedichteten Flächen herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern und Verlegen des Betonpflasters einschließlich Bettung, Zuschnitten, Fugenfüllung, Abrütteln, Nachverfugen, Reinigen sowie höhen- und gefällegerechtem Anschluss an angrenzende Bauteile, Rinnen, Schächte, Einfassungen und Bestandsflächen. Pflaster: Betonpflaster für begehbare Außenflächen, frostbeständig, Format, Farbe, Oberfläche, Verband und Steindicke gemäß freigegebener Planung / Bemusterung. Bettung: Geeignetes, frostbeständiges, wasserdurchlässiges Bettungsmaterial, d = ca. 3-5 cm im eingebauten Zustand, gemäß Belagsaufbau und Herstellerangabe. Die Bettung ist auf der fertiggestellten Tragschicht / lastverteilenden Schicht herzustellen. Größere Unebenheiten oder Höhenabweichungen der Tragschicht sind vor Ausführung der Bauleitung anzuzeigen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich hergestellter Fläche. Einbauort: Nicht befahrbare / nur begehbare Pflasterflächen auf unterkellerten / abgedichteten Außenflächen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
07.__.0003
Pflasterbelag, unterkellerte / abgedichtete Flächen
45.00
07.__.0004 Pflasterbelag, nicht unterkellerte Flächen Pflasterbelag für nicht befahrbare / nur begehbare Außenflächen auf nicht unterkellerten Flächen herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern und Verlegen des Betonpflasters einschließlich Bettung, Zuschnitten, Fugenfüllung, Abrütteln, Nachverfugen, Reinigen sowie höhen- und gefällegerechtem Anschluss an angrenzende Bauteile, Rinnen, Schächte, Einfassungen, Pflanzflächen und Bestandsflächen. Pflaster: Betonpflaster für begehbare Außenflächen, frostbeständig, Format, Farbe, Oberfläche, Verband und Steindicke gemäß freigegebener Planung / Bemusterung. Bettung: Geeignetes, frostbeständiges, wasserdurchlässiges Bettungsmaterial, d = ca. 3-5 cm im eingebauten Zustand, gemäß Belagsaufbau und Herstellerangabe. Die Bettung ist auf der fertiggestellten Schottertragschicht / Frostschutzschicht herzustellen. Größere Unebenheiten oder Höhenabweichungen der Tragschicht sind vor Ausführung der Bauleitung anzuzeigen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich hergestellter Fläche. Einbauort: Nicht unterkellerte, nicht befahrbare / nur begehbare Pflasterflächen, Wegeflächen und Anschlussflächen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
07.__.0004
Pflasterbelag, nicht unterkellerte Flächen
84.00
07.__.0005 Plattenbelag / Terrassenplatten herstellen Plattenbelag bzw. Terrassenplattenbelag herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Verlegen, Ausrichten und höhengerechte Herstellen des Plattenbelags einschließlich erforderlicher Zuschnitte im üblichen Umfang, Fugenfüllung und Reinigen der verlegten Fläche. Format, Farbe, Oberfläche, Verband und Verlegeart sind gemäß Planung, Bemusterung und Freigabe der Bauleitung auszuführen. Die Flächen sind höhen- und gefällegerecht an Einfassungen, Rinnen, Abläufe, Schächte, Fassadensockel, Türschwellen und angrenzende Beläge anzuschließen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Bemusterung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich hergestellter Belagsfläche. Einbauort: Platten- und Terrassenflächen der Außenanlagen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
07.__.0005
Plattenbelag / Terrassenplatten herstellen
35.00
07.__.0006 Zuschnitte und Passstücke an Belagsflächen herstellen Zuschnitte und Passstücke an Pflaster- und Plattenbelägen herstellen. Die Leistung umfasst das Schneiden, Anpassen, Einsetzen und fachgerechte Herstellen von Passstücken an Rändern, Einfassungen, Rinnen, Abläufen, Schächten, Lichtschächten, Fassadensockeln, Türschwellen und sonstigen Einbauteilen. Die Zuschnitte sind sauber, geradlinig bzw. dem Anschluss entsprechend auszuführen. Schmale Reststücke, lose Passstücke, Stolperkanten und unkontrollierte Fugenbilder sind zu vermeiden. Diese Position gilt für erhöhten Zuschnitt- und Anpassungsaufwand, soweit dieser über den üblichen Zuschnittanteil der jeweiligen Belagsposition hinausgeht und durch die Bauleitung angeordnet wird. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Schnittlänge. Leistungsbereich: Rand-, Anschluss- und Detailbereiche der Pflaster- und Plattenbeläge gemäß Planung und nach Angabe der Bauleitung.
07.__.0006
Zuschnitte und Passstücke an Belagsflächen herstellen
O
1.00
m
07.__.0007 Belagsanschlüsse an Einfassungen, Rinnen, Schächte und Bestand herstellen Belagsanschlüsse an Einfassungen, Rinnen, Abläufe, Schächte und Bestandshöhen herstellen. Die Leistung umfasst das höhen- und lagegerechte Anarbeiten der Pflaster- und Plattenbeläge an vorhandene oder neu hergestellte Einfassungen, Rinnenkörper, Ablaufkörper, Schachtabdeckungen, Fassadensockel, Türschwellen, Lichtschächte und angrenzende Bestandsbeläge. Die Anschlüsse sind so herzustellen, dass funktionsgerechte Übergänge ohne Stolperkanten, Fehlgefälle oder unkontrollierte Wasserführung entstehen. Entwässerungspunkte, Rinnen und Schächte müssen frei zugänglich und funktionsfähig bleiben. Diese Position umfasst ausschließlich die Belagsanarbeitung. Rinnen, Abläufe, Schächte, Einfassungen und Lichtschachtaufsätze werden in gesonderten Positionen beschrieben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Höhen- und Gefälleangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführter Anschlusslänge. Leistungsbereich: Anschlussbereiche der Pflaster- und Plattenbeläge an Einfassungen, Rinnen, Abläufe, Schächte, Lichtschächte, Fassaden, Türschwellen und Bestandsflächen gemäß Planung.
07.__.0007
Belagsanschlüsse an Einfassungen, Rinnen, Schächte und Bestand herstellen
O
1.00
m
07.__.0008 Höhen- und Gefälleprüfung Belagsflächen Höhen- und Gefälleprüfung der hergestellten Belagsflächen durchführen und dokumentieren. Die Leistung umfasst das Prüfen der ausgeführten Pflaster- und Plattenflächen hinsichtlich Höhenlage, Gefälle, Anschluss an Entwässerungspunkte, Rinnen, Schwellen, Schächte, Fassadenanschlüsse und angrenzende Bestandsflächen. Festgestellte Fehlgefälle, Höhenabweichungen, Stolperkanten, Pfützenbildung oder unzureichende Wasserführung sind der Bauleitung anzuzeigen und im Rahmen der eigenen Leistung zu beseitigen, soweit sie durch den Auftragnehmer verursacht wurden. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Höhen- und Gefälleangaben, örtlichem Aufmaß, VOB/C, ATV DIN 18318 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt pauschal. Leistungsbereich: Alle im Rahmen dieses Titels hergestellten Pflaster- und Plattenflächen gemäß Planung.
07.__.0008
Höhen- und Gefälleprüfung Belagsflächen
L
1.00
psch
08 Rasenflächen
08
Rasenflächen
08.__.0001 Rasenflächen feinplanieren Rasenflächen vor Herstellung der Ansaat feinplanieren. Die Leistung umfasst das profilgerechte Feinplanieren, Abziehen, Einebnen und Herstellen der vegetationstechnisch geeigneten Oberfläche für die nachfolgende Rasenansaat. Steine, Fremdkörper, Wurzelreste, Unrat und sonstige störende Bestandteile sind von der Oberfläche abzulesen, zu laden, abzufahren und fachgerecht zu entsorgen. Höhen, Gefälle und Anschlüsse an Wege, Einfassungen, Beläge, Schächte, Rinnen, Gebäudesockel und angrenzende Flächen sind gemäß Planung herzustellen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, DIN 18917 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich feinplanierter Fläche. Einbauort: Rasenflächen der Außenanlagen gemäß Planung.
08.__.0001
Rasenflächen feinplanieren
180.00
08.__.0002 Bodenverbesserung für Rasenflächen herstellen Bodenverbesserung für Rasenflächen herstellen, soweit aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse oder nach Vorgabe der Bauleitung erforderlich. Die Leistung umfasst das Liefern, Aufbringen und Einarbeiten geeigneter Bodenverbesserungsstoffe, z. B. Sand, Kompost, Bodenaktivator oder vergleichbare Materialien, entsprechend den Anforderungen an vegetationstechnisch geeignete Rasentragschichten. Materialart, Menge und Einbaubereich sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Die Bodenverbesserung ist gleichmäßig einzuarbeiten und so auszuführen, dass eine vegetationstechnisch geeignete, durchwurzelbare und ansaatfähige Oberfläche entsteht. Ausführung gemäß freigegebener Planung, örtlichem Aufmaß, VOB/C, DIN 18917 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. Einbauort: Rasenflächen mit erforderlicher Bodenverbesserung gemäß Planung und nach Angabe der Bauleitung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
08.__.0002
Bodenverbesserung für Rasenflächen herstellen
O
1.00
08.__.0003 Rasenansaat herstellen Rasenansaat auf vorbereiteten Rasenflächen herstellen. Die Leistung umfasst das Liefern des Saatguts, gleichmäßige Ausbringen der Saatgutmischung, leichtes Einarbeiten, Anwalzen, Angießen bzw. Erstwässern sowie alle erforderlichen Arbeiten zur fachgerechten Herstellung der Rasenansaat. Saatgutmischung gemäß Planung bzw. Freigabe der Bauleitung. Die Ansaat ist nur bei geeigneter Witterung und geeigneten Bodenverhältnissen auszuführen. Die Fläche ist nach der Ansaat gegen vermeidbare Beschädigungen durch eigene Arbeiten zu schützen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Herstellerangaben, VOB/C, DIN 18917 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angesäter Fläche. Einbauort: Rasenflächen der Außenanlagen gemäß Planung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
08.__.0003
Rasenansaat herstellen
B
180.00
08.__.0004 Rollrasen liefern und verlegen Rollrasen liefern und auf vorbereiteten Rasenflächen verlegen. Die Leistung umfasst das Liefern, Fördern, Auslegen, Zuschneiden, Anwalzen, Anarbeiten an Kanten, Einfassungen, Beläge, Schächte und angrenzende Flächen sowie das Angießen bzw. Erstwässern des Rollrasens. Der Rollrasen ist frisch, gleichmäßig, dicht, frei von unerwünschtem Aufwuchs und für den vorgesehenen Nutzungsbereich geeignet zu liefern. Die Verlegung hat unmittelbar nach Lieferung und nur auf geeigneter, feinplanierter und ausreichend feuchter Vegetationstragschicht zu erfolgen. Ausführung gemäß freigegebener Planung, Herstellerangaben, VOB/C, DIN 18917 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verlegter Fläche. Einbauort: Rasenflächen der Außenanlagen nach Angabe der Bauleitung. Bieterfabrikat / angebotenes Produkt:
08.__.0004
Rollrasen liefern und verlegen
A
180.00
08.__.0005 Nachsaat / Ausbesserung Fehlstellen vor Abnahme Fehlstellen in Rasenflächen vor Abnahme nachsäen bzw. ausbessern. Die Leistung umfasst das Lockern und Vorbereiten der Fehlstellen, Nachsäen mit geeigneter Saatgutmischung, leichtes Einarbeiten, Anwalzen und Wässern der nachgebesserten Bereiche. Die Leistung gilt für Fehlstellen, die im Rahmen der Herstellung bis zur Abnahme auftreten und durch den Auftragnehmer zu vertreten sind. Größere Schäden durch Dritte oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ursachen werden nur nach gesonderter Anordnung der Bauleitung ausgeführt. Ausführung gemäß freigegebener Planung, VOB/C, DIN 18917 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich nachgebesserter Fläche. Einbauort: Fehlstellen und Ausbesserungsbereiche innerhalb der neu hergestellten Rasenflächen gemäß Planung und nach Angabe der Bauleitung.
08.__.0005
Nachsaat / Ausbesserung Fehlstellen vor Abnahme
O
1.00
09 Fertigstellungspflege Rasenflächen
09
Fertigstellungspflege Rasenflächen
09.__.0001 Fertigstellungspflege Rasenflächen einschließlich Pflegeprotokolle Fertigstellungspflege der neu hergestellten Rasenflächen bis zum abnahmefähigen Zustand einschließlich Führen und digitaler Übergabe der Pflegeprotokolle durchführen. Die Leistung umfasst alle erforderlichen Pflegegänge zur Herstellung eines gleichmäßigen, geschlossenen, anwuchsfähigen und abnahmefähigen Rasens, insbesondere Wässern, Mähen, Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs, Nachsäen von Fehlstellen, Ausbessern von Setzungen und Reinigen der Rasenflächen. Die Pflege ist entsprechend Witterung, Jahreszeit, Standortverhältnissen und Entwicklungszustand der Rasenflächen auszuführen. Schäden, Fehlstellen oder Entwicklungsstörungen sind der Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen. Die durchgeführten Pflegegänge sind fortlaufend in nachvollziehbaren und prüffähigen Pflegeprotokollen zu dokumentieren. Die Dokumentation muss mindestens Datum, ausgeführte Pflegemaßnahmen, zugeordneten Pflegebereich sowie festgestellte Schäden, Fehlstellen, Entwicklungsstörungen und besondere Witterungsbedingungen enthalten. Die Pflegeprotokolle sind der Bauleitung auf Anforderung sowie spätestens zur Abnahme digital zu übergeben. Ausführung gemäß freigegebener Planung, VOB/C, DIN 18917, DIN 18919 und den anerkannten Regeln der Technik. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gepflegter Fläche. Leistungsbereich: Neu hergestellte Rasenflächen der Außenanlagen gemäß Planung.
09.__.0001
Fertigstellungspflege Rasenflächen einschließlich Pflegeprotokolle
180.00
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
10.__.0001 Stundenlohn für Zusatzarbeiten durch Vorarbeiter. Stundenlohn für Zusatzarbeiten durch Vorarbeiter. Ausführung nur nach vorheriger Anordnung der Bauleitung. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten und anerkannten Stunden.
10.__.0001
Stundenlohn für Zusatzarbeiten durch Vorarbeiter.
O
1.00
h
10.__.0002 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohn für Zusatzarbeiten durch Facharbeiter Garten- und Landschaftsbau. Ausführung nur nach vorheriger Anordnung der Bauleitung. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten und anerkannten Stunden.
10.__.0002
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
O
1.00
h
10.__.0003 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohn für Zusatzarbeiten durch Helfer Garten- und Landschaftsbau. Ausführung nur nach vorheriger Anordnung der Bauleitung. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten und anerkannten Stunden.
10.__.0003
Stundenlohnarbeiten Helfer
O
1.00
h