Gerüst
Sanierung und Aufstockung Promenadenschule Jülich
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Vorbemerkung BA 3 Promenadenschule Jülich
Vorbemerkung
Hinweistext Objektbeschreibung: Übersicht: 1.1  Allgemein 1.2  Bauherr 1.3  Lage der Baustelle 1.4  Baustellenabwicklung 1.5  Gebäude Altbau Bestand 1.5a  Gebäude Anbau BA 3 EG Bestand 1.6  Baustellenzufahrt und Lagerfläche 1.7  Obejektbeschreibung für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten 1.1  Allgemein die Stadt Jülich saniert und erweitert in Jülich - Innenstadt die Grundschule Promenadenschule. Das Grundstück liegt zwischen der "Karl-Theodor-Straße", der "An der Promenade" und der "Frankenstraße". Umliegend befinden sich überwiegend kleinteilige Wohnbebauungen. Das Grundstück ist verkehrstechnisch voll über die Bestandsstraßen erschlossen. Im Umfeld der Sanierung und Aufstockung werden auch Maßnahmen im Außenbereich auf dem Grundstück durchgeführt. Es ist ein gefährdungs- und störungsfreier Baubetrieb zu gewährleisten. Staubentwicklung und Lärmbelästigung sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Auf die besondere Situation der Grundschule und der Baustellenabsicherung bezüglich der Kinder wird verwiesen. 1.2  Bauherr - Stadt Jülich Anschrift: Große Ruhrstraße 17 52428 Jülich Tel.:    02461 - 633 0 vertreten durch: Stadt Jülich - Immobilienmanagement Anschrift: Große Ruhrstraße 17 52428 Jülich Tel.:    02461 - 633 12 E-Mail:   rwichmann@juelich.de 1.3  Lage der Baustelle Promenadenschule GGS-Süd Karl-Theodor-Str.1 52428 Jülich 1.4  Baustellenabwicklung Die durchzuführenden Arbeiten sind in unterschiedliche Abschnitte unterteilt. Diese richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den Vorgaben der Schule. Die Bauabschnitte gliedern sich wie folgt: 1. BA - Schaffung Erstazklassenräume in Containern - vollzogen; 2. BA - Herstellung Dachgauben, Gerüst, Lüftungsanlage, Dachbodendämmung, Deckensanierung EG + 1. OG, Trockenbau und Innenausbau EG + 1.OG, Errichtung Mensa und Küche - vollzogen; 3. BA Anbau - Rohbauarbeiten Anbau Entwässerungsanschluss neu, Fundamente, Aufzug inkl. Entwässerungsarbeiten, Gerüst, Rückbau Dachkonstruktion, Betonarbeiten Aufzugsschacht, Rückbau Mensa Alt im Altbau, Aufstockung Anbau - Erstellung Wände und Dachkonstruktion in Holzbauweise, Lieferung Stahlkonstruktion Treppe und Balkon, Montage Dacheindeckungen, Trockenbau und Innenausbau 1.OG, Ausbaugewerke Altbau EG und OG; 4. BA - Rohbauarbeiten Fluchttreppe Verwaltung, Sanierung Verwaltung EG und 1.OG - in Planung; 5. BA - Brandschutz und Fluchttreppe UG - in Planung; 6. BA - Rückbau Ersatzklassenräume in Containern und Wiederherstellung Flächen. Herstellung zwei Rampenanlagen kleiner Schulhof, Stellplätze - in Planung. 1.5  Gebäude Altbau Bestand Gerbäudeteile Hausmeistergebäude, Verbindungsbau, Hauptgebäude Altbau, Anbau und Turnhalle. Geschosszahl: Bestand: 1 bis 3 - geschossig, teils unterkellert, Grundfläche: Bestand BGF:    4.510 m² Ergänzung BGF: 720 m² Umbauter Raum: Ergänzung BRI:  2930 m³ Konstruktion  Bestand Außenwände Altbau: Ziegelstein, Beton Sichtfassade Ziegelstein innen verputzt. Anbau Porenbeton: mit verklinkertem Wärmedämmverbundsystem Innenwände Altbau: Ziegelstein verputzt und Trockenbau. Innenwände Anbau: Porenbeton verputzt. Altbau und Anbau Fundamente, Bodenplatte, Treppe, Decken, Stürze und Unterzüge: in Stahlbeton nach Statik. Dachkonstruktion: Altbau Satteldach, Anbau versetztes Pultdach, jeweils als Kaltdach. Attikahöhe: bis ca. 7 m über OK Gelände. Dacheindeckung: Altbau Betondachziegel, Anbau Zinkblech je auf Holz-UK. Fenster- u. Türen: Aluminiumprofile . 1.5a  Gebäude Anbau BA 3 EG Bestand Gerbäudeteil Anbau Geschosszahl: Bestand: 1 geschossig, nicht unterkellert, Grundfläche: Bestand BGF EG:    ca. 718 m² Ergänzung BGF OG: ca. 719 m² Umbauter Raum: Ergänzung BRI EG+OG: ca.2930 m³ Konstruktion  Anbau EG im Bestand Betonfundamente auf Pfahlkonstruktion Wände Porenbeton: mit verklinkertem Wärmedämmverbundsystem Innenwände Anbau: Porenbeton verputzt. Anbau Fundamente, Bodenplatte, Treppe, Decke über EG, Stürze und Unterzüge in Stahlbeton nach Statik. Dachkonstruktion: Anbau versetztes Pultdach, jeweils als Kaltdach. Attikahöhe: bis ca. 9 m über OK Gelände. Dacheindeckung: Anbau: Faserzementplatten je auf Holz-UK. Fenster- u. Türen: Aluminiumprofile. 1.6  Baustellenzufahrt und Lagerfläche Die Baustellenzufahrt zum 3. Bauabschnitt erfolgt in Absprache für die einzelnen Gewerke über die Frankenstraße. Lagerflächen stehen, in Absprache mit der Bauleitung, auf dem Grundstück nur begrenzt zur Verfügung. Es werden Flächen zur Bausteleneinrichtung zugewiesen. Je nach Bauabschnitt werden auch Straßenflächen als Baustelleneinrichtung ausgewiesen. Es besteht seitens des AN grundsätzlich kein Recht auf Stellflächen für seine Firmenfahrzeuge. Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Baustelleneinrichtungsflächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Zur Übersicht ist ein Lageplan sowie ein Baustelleneinrichtungsplan beigefügt. 1.7  Obejektbeschreibung für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten Die Arbeiten sind im Anbau über dem EG, in dem neuen 1.Obergschoss auszuführen. Die Flächen im und um dem Anbau sind für den Zeitraum der Bauarbeiten für den schulischen Betrieb gesperrt. In allen anderen Bereichen der Schule läuft der Betrieb weiter. Der Schulhof grenzt unmittelbar an die Baustellenflächen an. Die Arbeiten unterteilen sich in folgende Räumlichkeiten: EG - neuer Aufzug, neuer Abstellraum, Flur und 6 x Klassenzimmer im Bestand, neue Fluchttreppe; OG - Neu: Aufzug, Abstellraum, Flur, Balkon, 6 Klassenzimmer, Fluchttreppe, Dachkonstruktion und Eindeckung; In den Positionen wird auf die jeweilige Örtlichkeit verwiesen. Folgende besonderen Maßnahmen werden vollzogen: Bauausführung: EG Außenbereich- Herstellung neuer Abwasseranschluss; Anbau: EG - Rückbau Teile Fassade und Innenbereich für Fundamente und Aufzugsschacht; OG Teilrückbau Dachfläche zur Herstellung Aufzugsschacht inkl. Bauteilanschlüsse und temporäre Einhausung ; OG - Rückbau Dacheindeckung und Dachkonstruktion mit sofortigen Schutz der Decke über EG mit Witterungsschutzbahn; OG - Rückbau Teilflächen Fassaden im Bestand; EG / OG - Gerüstbau OG - Holzrahmenbau Wände und Dachkonstruktion Pultdach neu; EG / OG - Stahlbau Treppe + Balkon; OG - Fenster und Türen Fassade; OG - Innausbaugewerke; Altbau: EG / OG - Rückbau Abhangdecken, Neubau Brandschutzdecke und Schallschutzdecke, Rück und Einbau neue Flurabschlusstüren; Tausch der Raumabschlusstüren; OG - Rückbau Fenster, Vermauerung wg. Brandschutz EG / OG - Innenausbau mit Trockenbau, Neubau HLSE Abgangdecke mit GK-Abhangdecken; Weitere Details siehe vorläufiger Bauzeitenplan in Anlage;
Hinweistext
Hinweistext Angebotskalkulation: 1. Art und Umfang der Leistung Die ausgeschriebene Leistung ist in vollem Umfang anzubieten, Grundlage des Angebotes sind die vorliegenden Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung. 2. Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) 3. Prüfung der Leistungsbeschreibung Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. (Änderungen in den Verdingungsunterlagen sind unzulässig) 4. Leitprodukte Sofern im Leistungsverzeichnis Leitprodukte benannt sind, dient dies zur vereinfachten Verdeutlichung des angestrebten Leistungsstandards. Jeder Bieter kann Produkte seiner Wahl anbieten, die dem geforderten qualitativen Niveau in den wesentlichen Punkten entsprechen. Die wesentlichen Kenndaten der angebotenen Produkte sind in übersichtlicher Aufstellung auf Anforderung einzureichen. 5. Nebenangebote Wenn Nebenangebote vom AG zugelassen sind, ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Ausführung durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Neben den vorgenannten Unterlagen ist ein weiteres Kriterium für die Gleichwertigkeit des im Nebenangebot angebotenen Systems, dass sämtliche Komponenten (Zubehör, Dichtungs- und Beschlagteile) direkt vom Systemgeber stammen oder von diesem ausdrücklich für die Verwendung zugelassen sind. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen. 6. Orts- und Plankenntnis Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Ver- hältnisse an der Baustelle, Art und Umfang der Arbeiten sowie Besonderheiten der Örtlichkeit (auch Schutz- maßnahmen) zu informieren. Die Zufahrt für Material- und Gerätetransporte ist vom Bieter auf ihre Belastbarkeit und Beschaffenheit zu prüfen. In Fällen, wo das oder die Gebäude noch nicht erstellt sind, sind sämtl. notwendigen Informationen beim Architekten abzufragen und die Pläne einzusehen. Nachforderungen, die aufgrund fehlender Informationen später erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden. 6. Baustelleneinrichtung / Beschilderungen Seitens des Bauherren wird beim Ordnungsamt der Stadt Jülich über die Fa. LÖKA ein Antrag auf Straßensperrung und Baustelleneinrichtung gestellt. Durch Fa. LÖKA wird dann auch die Beschilderung für die Umleitungen, Parkverbote und etc. geliefert und vorgehalten. Diese Einrichtungen dürfen nicht verändert werden.
Hinweistext
Hinweistext Bauausführung: 1. Regelwerke Bestandteil  der  Ausschreibung und Ausführung  sind die zurzeit gültigen und anwendbaren DIN-Vorschriften und die VOB, sowie die Architektenpläne und statische Konstruktions- und Ausführungspläne. Weiterhin sind die technischen Vorschriften und Ver- arbeitungsrichtlinien der Hersteller aller zum Einsatz gelangenden Materialien zu beachten. 2. Schutz von Bauteilen und Umgebung Schutzmaßnahmen zur  Bewahrung  vor Verschmut- zung u. Beschädigung von vorh. Gebäude- und Bauteilen, Einbauten, (Sichtbeton, Verblender, Fenster u.ä.) usw. auch im Bereich der Transportwege und der eigenen Leistung sind mit geeignetem Material vorzunehmen, einzukalkulieren und später zu entfernen.  Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste sind im Rahmen der VOB Regeln in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3. Baustellenreinigung Die Baustellenreinigung ist für die eigenen Arbeiten im Innen- und im Außenbereich laufend eigenverantwortlich und tagesaktuel vorzunehmen. Die Böden sind besenrein zu halten. Der AN hat bei allen Arbeiten durch geeignete Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass Verschmutzungen auf das unvermeidbare Maß begrenzt werden, was insbesondere auch die Ausbreitung von Staub, Säge-und Schleifrückständen betrifft. Es sind zwingend für alle Bohr-, Schleif- und Stemmarbeiten entsprechende Absaugungen zu verwenden. Bei Zuwiederhandlung hat die Bauleitung das recht Baustellenverweise zu erteilen und Reinigungskosten der Baustelle entsprechend dem AN in Rechnung zu stellen. Folgende Vorschriften sind einzuhalten: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) REACH-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle TRGS 559 Mineralischer Staub TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche DIN 18007 Abbrucharbeiten: Begriffe, Verfahren, Anwendungsbereiche Vorhandene Bauteile, die durch Verschmutzung beschädigt werden können, oder die zur Reinigung schlecht zugänglich sind, bzw. deren Reinigung unverhältnismäßigen Aufwand verurscht, sind vor Ausführung der Arbeiten in geeigneter Weise eigenverantwortlich abzudecken. Die Abdeckungen sind nach Durchführung der Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung wieder zu entfernen. Werden Arbeitsabfälle nicht regelmäßig und in angemessenen Fristen von 2 - 3 Tagen vom AN vom Grundstück entfernt, ist der AG berechtigt, diese ohne vorherige Ankündigung kostenpflichtig entfernen zu lassen. Die Aufteilung der gesamten Kosten der Schuttbeseitigung auf die beteiligten Firmen entscheidet im Zweifelsfall der AG. Die Bauleitung kann die Entfernung von Schutt und Behinderungen anderer Handwerker gegen Stundennachweis vom AN verlangen. 4. Unfallverhütung - Sicherheitskoordinator Der  AN ist eigenständig für die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und der allgemeinen Sorgfaltspflichten verantwortlich. Er haftet dem Bauherrn und Dritten gegenüber für Schäden aus Verstößen gegen diese Pflichten. Gem. Vorgabe durch § 3 und § 4 der Baustellenverordnung, wurde seitens der Bauherrn ein hierfür qualifiziertes Büro beauftragt. Den sicherheitsbezogenen Hinweisen und Anweisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die seitens des Sicherheitskoordinators angefragten Unterlagen sind dem Sicherheitsbüro zeitnah und vollständig zu übermitteln. Generell: Gefährdungs- und Belastungsanalysen Nachweis der Fachkraft für Arbeitssicherheit generell Nachweis der Ersthelfer   1 Ersth. / 10 Personen im Bedarfsfall zusätzlich: Zertifizierungsnachweise Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Rückbaukonzepte Entsorgungskonzepte 5. Qualitätssicherung Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall. Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zu Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen durch: a) Übereinstimmungszertifikat Die Bestätigung durch Übereinstimmungszertifikat hat entsprechend den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den Zustimmungen im Einzelfall bzw. entsprechend den Vorschriften gemäß Bauregelliste A zu erfolgen. Ein Übereinstimmungszertifikat ist durch eine Zertifizierungsstelle zu erteilen, wenn das Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung unterliegt. Die Fremdüberwachung ist von Überwachungsstellen gemäß  Landesbauordnung durchzuführen. b) Übereinstimmungserklärung des Herstellers Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden, bedürfen der Übereinstimmungserklärung des Herstellers. Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur abgeben, wenn er durch werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht. Der Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN. Sofern eine Prüfung der Bauprodukte durch eine Prüfstelle ( Fremdüberwachung ) vorgeschrieben ist, ist diese ebenfalls nachzuweisen.
Hinweistext
Hinweistext Abnahme: 1.  Abnahme Die Abnahme der fertigen gesäuberten Arbeiten ist schriftlich zu beantragen und erfolgt zu einem gemeinsam festgelegten Termin. Bauleistungen deren Aufmaße mit dem Arbeitsfortschritt unmöglich werden sind der Bauleitung so rechtzeitig bekanntzugeben, dass ein gemeinsames Aufmaß erfolgen kann. Vor Abnahme einer einzelnen Arbeit darf eine darauf aufbauende Arbeit nicht begonnen werden. 2. Technische Unterlagen / Dokumentation Das vollständige Vorliegen aller vertraglich oder nach der allgemeinen Verkehrssitte geschuldeten technischen Unterlagen, Erklärungen und Dokumentationen ist Voraussetzung für die Abnahme. 3. Gewährleistungsfrist Die  Gewährleistungsfrist  beginnt  mit  der mängelfreien Abnahme der Gesamtleistung.
Hinweistext
Hinweistext Technische Angaben: Die nachstehenden Angaben und Vorarbeiten sind bei allen Beschichtungen zu beachten, auszuführen und in die Angebotspreise einzukalkulieren: a) Vorarbeiten Erstanstrich auf Holzflächen - Kanten abrunden, Holzteile schleifen und entstauben - Harzreiche und tropische Hölzer mit Nitroverdünnung abwaschen. Harzgallen und Aststellen entharzen. Vorhandene Leimflecken entfernen. - Bei Lackierungen Unebenheiten spachteln. - Eisenteile reinigen, mit Rostschutzgrund grundieren und ( im Holzton ) nachstreichen. b) Vorarbeiten Erstanstrich auf Metallflächen - Flächen gründlichen reinigen und eventuell entfetten . - NE - Metalle und Zink mit Nitroverdünnung abwaschen und abschleifen. - Unterrostungen entfernen, vorh. Grundanstrich auf Eignung prüfen und Fehlstellen beiarbeiten. c)  Vorarbeiten Erstanstrich auf Putz, Beton und Mauerwerk, Estrich - Flächen gründlich reinigen, bei Beton Schalrückstände beseitigen. Kleinere Unebenheiten abstoßen / abschleifen - Kleinere Putz- und Betonschäden mit geeignetem Reparaturmörtel ausbessern falls erforderlich vorher Haftbrücke aufbringen. Reparaturflächen schleifen. - einzelne freiliegende Armierungseisen grundieren. d) Untergrundqualität Der Beschichtungsuntergrund muss nach Durchführung der Vorarbeiten frei von Rückständen, ausreichend glatt und zweifelsfrei tragfähig sein. e) Herstellervorgaben Beschichtungen sind gem. den Herstellerangaben des gewählten Produktes fachgerecht mit allen erforderlichen Vorarbeiten und Arbeitsgängen aufzubringen. Die vom Hersteller vorgesehenen Mindestschichtdicken sind einzuhalten. f) Beschichtungsverfahren Alle Beschichtungen sind, wenn im LV nicht ausdrücklich anders  gefordert, im Streich- oder Rollverfahren aufzubringen. Spritzverfahren benötigen vor Ausführung der Zustimmung der Bauleitung. g) Teilarbeiten auf Abruf Teilarbeiten sind auf Abruf vorab oder nachträglich auszuführen. Dies betrifft z.B. das Beschichten von Teilflächen hinter Heizkörpern, in Technikräumen an Treppen usw.. Sofern die abgerufene Arbeitsleistung nicht weniger als 1 Mitarbeiter-Arbeitstag am Stück beträgt, gilt hierfür die normale Vergütung nach Angebotspreisen. h) Schutz der Umgebung bei sämtlichen Arbeiten ist die Umgebung in angemessener Weise vor Verschmutzung zu schützen, z.B: durch Abhängen, Abdecken, Abkleben, Absaugen Das gilt iinsbesondere für Schleif- und Spritzarbeiten
Hinweistext
01 Vorbereitende und begleitende Arbeiten
01
Vorbereitende und begleitende Arbeiten
01.__.11 Arbeitsgerüst außen Fassadengerüst für folgende Flächen liefern, aufstellen und für die Bauzeit vorhalten. Es sind verschiedene Auf- und Rückbaueinsätze mit einzukalkulieren. Einsatz 1: Rückbau Fassade Bereich Aufzug: einschl. Erhöhungen, Konsolen, Vorhaltung ca. 5 x 11 m + 5 m x 4,5 m = 77,5 qm Rückbauarbeiten der Fenster / Fassade außen im Bereich Mensa + Turnhalle, teilw. auf Flachdach. einschl. Erhöhungen, Konsolen, Vorhaltung ca. 16 x 3 + 5 m x  8,0 m = 88 qm Einsatz 2: Rückbauarbeiten Fassade als Vorbereitung Rückbau Dachkonstruktion ca. (4,5+1,8+8+55+20+9+5+2+2,5+20,5+3)*4,0 = 525,2 qm Einsatz 3: Fassadenarbeiten Aufstockung ca. (4,5+1,8+8+55+20+9+5+2+2,5+20,5+3)*3,0 = 393,9 qm
01.__.11
Arbeitsgerüst außen
1,100.00
m2
01.__.12 Dachfanggerüst außen einschl. Erhöhungen, Konsolen, Gitterträger, Vorhaltung
01.__.12
Dachfanggerüst außen
1,200.00
m2
01.__.13 Treppenturm Aufstellung Treppenturm an zwei verschiedenen Stellen im Schulhof sowie auf der Grünfläche. Treppenturm dient dem Zugag auf die Dachfläche im Bestand über EG sowie nach der Aufstockung auf die Neue Dachfläche über OG. Es sind daher min. zwei Einsätze zu planen. Inkl. Vorhaltung während der Bauzeit.
01.__.13
Treppenturm
2.00
Stck