Rückbau
Sanierung Sporthalle GGS Lilienthalschule
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Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Klempnerarbeiten 1) Allgemeines 2) Technische Vorschriften für Dachdeckungen und Dachei ndichtungen 3) Technische Vorschriften für Klempnerarbeiten 1) Allgemeines Der Auftragnehmer (AN) arbeitet sein Angebot nach folge nden Unterlagen aus: 1. Angebots- und Vertragsbedingungen 2. Bauleistungsbeschreibung 3. Werkplanung des Architekten Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über Sonderleist ungen, Fremdleistungen, Mitbenutzung von Energieversorg ung während der Bauzeit, Lagermöglichkeiten usw. zu inf ormieren. Die daraus resultierenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu unterrichten und die Plän e einzusehen. Unklarheiten, die spätere Nachforderungen zur Folge haben können, sind mit dem Ingenieurbüro ode r der Bauherrschaft zeitig abzuklären. Es ist in jedem Fall die geforderte Leistung anzubieten . Aufgeführte Hersteller und Fabrikate dienen als Quali tätsmaßstab und als Hinweis zur Bezugsquelle. Dem Kostenangebot liegen die Bestimmungen der VOB in ne uester Fassung zugrunde. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für eine tech nisch einwandfreie, den Regeln der Technik sowie den Vo rschriften und Auflagen der Behörden entsprechende Arbe it. Bei Pauschalierungen sind solche Ergänzungen oder Änder ungen ebenso Vertragsbestandteil, wie die eigenverantwo rtliche Massenprüfung. Alle sich ergebenden Mehrkosten sind vor Pauschalierung prüffähig anzugeben. Nachforder ungen jeglicher Art sind damit ausgeschlossen. Gewährleistung ist in den Vertragsbedingungen des AG ge regelt. Sollten Inhalte dieses LVrsquo;s im Widerspruch zu den Vertragsbestimmungen und Erläuterungen des Bauherrn ste hen, so gelten die Ausführungen des Bauherrn. Die anzubietenden Aufwendungen und Materialien umfassen mit dem Einbau auch alle Anschlussarbeiten an Durchsto ßpunkte und angrenzende Bauteile. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Einbauteile wie Dacheinläufe, Lichtkuppeln etc. nicht durch Verunre inigung oder Beschädigung während der Bauzeit in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden. Diese Teile sind dah er besonders zu schützen. 2) Technische Vorschriften und Ausführungsbestimmungen Dachdeckungsarbeiten Für die Ausführung der Dachdeckung gelten die einschläg igen DIN-Vorschriften und Richtlinien, insbesondere VOB C DIN   4 031 Wasserdruckhaltende bituminöse Abdichtung DIN   4 122 Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser DIN 18 339 Klempnerarbeiten DIN 18 358 Dachdichtungsarbeiten DIN 18 194 Bauwerksabdichtungen - Die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks - die Verlegeanleitung des Herstellers - Wärmedurchgangsberechnung - sämtliche weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften, we lche für die Herstellung, Prüfung und Verarbeitung der verwendeten Materialien gelten, - GEG neuester Stand Für die Ausführung der Dacharbeite n sind die Ausschreibungen des Architekten und der Sond eringenieure maßgeben d. Auflagen der Behörden sind bei der Ausführung zu ber ücksichtigten. Der AN hat für eine ausreichende und rechtzeitige Koord ination der Dacharbeiten mit den übrigen Gewerken Sorge zu tragen, insbesondere z. B. mit/bezüglich: - Baustelleneinrichtung - Klempnerarbeiten - Rohbauarbeiten - Blitzschutz - Zimmererarbeiten - Entwässerung - Beton- und Stahlbetonarbeiten, Dachneigungen, Aufkant ungen, Bewegungsfugen - Haustechnik: Aussparungen, Durchdringungen, Anschlüss e, Materialgüten Für sämtliche Materialien sind alle DIN-, Güte-, Maß- u nd Prüfbestimmungen sowie technische Vorschriften und R ichtlinien bindend. Es dürfen nur Materialien zur Herstellung der Arbeitenv erwendet werden, die der Zulassungsprüfung des Bundesze ntralamtes München entsprechen. Es ist eine Bescheinig ung des Lieferwerkes über Zulassung der zur Verwendung gelangenden Stoffe nach AIB beizubringen. Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, aus den jeweils eingehenden Materiallieferungen Proben nach eigenem Erm essen zu entnehmen und durch eine staatliche anerkannte Baustoffprüfstelle auf Kosten des AN auf die verlangt en Zulassungswerte prüfen zu lassen. Sollten die angelieferten Stoffe nach Prüfung den Vorsc hriften des AIB nicht entsprechend, so dürfen diese Mat erialien nicht eingebaut werden. Die Materialien sind s o rechtzeitig anzuliefern, dass die Untersuchung durchg eführt werden kann. Klebegrund, Witterungsverhältnisse Der AN hat vor Aufbringen der Sperrschichten die baulic hen Verhältnisse auf Eignung zum Aufbringen der Abdicht ung zu prüfen. Mängel des Untergrundes, z. B. größere U nebenheiten, raue und porige Flächen, scharfe Schalungs kanten und Grate, Spannungs-, Setzrisse und Löcher, feu chte und stark saugende Flächen, ungenügende Festigkeit des Untergrundes, verölte Flächen und Farbreste, ungee ignete Art und Lage von durchdringenden Bauteilen, sind vor Ausführung der Abdichtungsarbeiten zu beseitigen. Abdichtungsarbeiten dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachhaltig auf die Abdichtung auswirken könnt en, nicht ausgeführt werden. Solche Witterungsverhältni sse sind z. B. Temperaturen unter +5deg;, Regen, Schnee und scharfer Wind. Anforderungen Die Dachkonstruktion, also Tragkonstruktion und Sandwic hdach, ist als funktionsgerechte Einheit zu betrachten, welche den Beanspruchungen durch die örtlichen klimati schen Bedingungen, die Nutzung der Dachfläche selbst, d ie Nutzung der Gebäude und allen damit zusammenhängende n Konsequenzen genügt. Die Dachflächen müssen gelegentlichen und wechselnden B elastungen durch Begehen und Abstellen von Technikgerät en (Wartungs- und Revisionsarbeiten) ohne Schaden stand halten. Wärmedämmung Dem Wärmebedarf für das Gebäude sind bei der Berechnung die K-Werte zugrundgelegt, welche in dem Wärmeschutzna chweis vom Bauphysiker festgelegt wurden. Die Taupunktlage ist durch entsprechende Berechnungen z u überprüfen. Luftschichten und Materialien unterhalb d er Dampfsperre, welche die Wirkung der oberhalb der Dam pfsperre liegenden Wärmedämmung stören, in dem die Taup unktlage ungünstig beeinflusst wird, sind bei der Taupu nktsberechnung zu berücksichtigen und durch konstruktiv e Maßnahmen zu kompensieren. Die verwendeten Sandwichplatten müssen trittfest und ni cht brennbar sein und eine mit der Dachflächennutzung a bgestimmte Druckfestigkeit aufweisen. Die Dämmstoffe mü ssen unter Einwirkung von Temperatur und Feuchtigkeit a usreichend formbeständig sein. Die Materialstruktur dar f weder durch Temperatur noch durch das Klebemittel der Feuchtigkeit negativ verändert werden. Die Dämmung mus s absolut biologisch immun sein. Bautoleranzen Die Rohbautoleranzen müssen im Dachbereic h so aufgenommen werden können, dass alle Anforderungen in Hinsicht auf Ausbildung von Verankerungsdetails sow ie Dichtigkeit und Festigkeit der Dacheinzelteile erfüllt werden. Korrosionsschutz Der AN hat zu garantieren, dass alle eingesetzten Mater ialien in allen Teilen gegenüber Feuchtigkeit von innen nach außen korrosionsbeständig sind und weder angegrif fen noch zerstört werden können. Bestehend über die Aggressivität der Atmosphäre im Baup latzbereich gegenüber den vom Architekten vorgeschlagen en Materialien Bedenken, so sind diese bei der Angebots abgabe schriftlich geltend zu machen und die statt dess en von ihm vorgesehenen Materialien anzugeben. Elektrolytische Kontaktkorrosionen unterschiedlicher Me talle und Baustoffe sind unbedingt zu vermeiden. Versch iedenartige Metalle sind konstruktiv so zusammenzufügen , dass eindeutig übersehbare Verhältnisse vorliegen und Korrosionserscheinungen nicht auftreten. In Fällen von Materialkombinationen müssen geeignete al terungsbeständige Isolierbeilagen eingefügt werden. Alle Stahlteile sind in verzinkter Ausführung einzubaue n. Zugelassene Verfahren sind: * Feuerverzinkung * Flammspritverzinkung * Sendzimir-Verzinkung Montagebeschädigungen des Korrosionsschutzes der Stahlb auteile sind nach erfolgter Grundmontage mit Kaltzink a uszubessern. Nach dem Einbau ständig zugänglicher Teile müssen mindestens einen Oberflächenschutz nach DIN 183 60 erhalten. Dilatation Dehnungs- und Bewegungsfugen der Gebäudekonstruktion si nd im Bereich der Dachdichtung entsprechend auszubilden . Es bleibt jedoch dem AN überlassen, die hier auftrete nden Bewegungen durch andere Maßnahmen, wie Verstärkung en mit Metallbändern, aufzunehmen. Da die Ausbildung vo n Dehnungsfugen zu Verdickungen der Dachhaut an der Obe rfläche führt, müssen diese in die Einteilung des Dachg efälles und die Anordnung der Dacheinläufe einbezogen w erden. Entwässerung Dachflächen sind so anzulegen, dass sie sich ständig se lbsttätig entwässern. Die Entwässerung der Dachflächen erfolgt über Regenrinnen und Fallrohre. Einbau und Abdi chtungsanschluss sind Gegenstand dieses Gewerkes und mü ssen so erfolgen, dass die Dacheinläufe nicht aus der D ichtungsebene herausragen. Die Vorschriften der Herstel ler sind zu beachten. Feuerschutz DIN 4 102 / Bauaufsichtliche Forderungen: Das Material muss den Vorschriften der örtlich zuständi gen Bauaufsichtsbehörde und der städtischen Berufsfeuer wehr entsprechen. Gefälledach Soweit es die Verhältnisse auf der Baustelle zulassen,i st mit der Verlegung an den jeweils höchsten Stellen zu beginnen, damit der Wasserabfluss erhalten bleibt. Zuschnitte für Grate, Kehlen und Dehnfugen, Anschlüsse an Lichtkuppeln, Dachabläufe und andere Dachdurchbrüche oder Dachaufbauten sind an Ort und Stelle vorzunehmen und genau anzupassen. 3) Technische Vorschriften und Ausführungsbestimmungen Klempnerarbeiten Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Über einstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VO B), den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Ve rordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen des Werk stofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Mitgeltende Normen und Vorschriften: DIN  1 052 Teil 1, Holzbauwerke, Berechnung und Ausführ ung DIN  1 055 Lastenannahme für Bauten DIN  1 706 Zink DIN  1 707 Weichlote für Schwermetalle, Zusammensetzung , Technische Lieferbedingungen DIN  1 986 Teil 2, Bestimmungen für die Ermittlung der lichten Weiten und Nennweiten von Rohrleitungen DIN   8 511 Blatt 2, Flussmittel zum Löten metallischer Werkstoffe DIN 17 770 Teil 1, Bänder und Bleche aus Zink für das B auwesen, Technische Lieferbedingungen DIN 17 770 Teil 2, Bänder und Bleche aus Zink für das B auwesen, Maße (DIN 17 770 z. Z. in Überarbeitung, Weißdruck etwa Ende 1988. "Bänder und Bleche aus legiertem Zink für das Bauwesen, technische Lieferbedingungen") DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18 339 Klempnerarbeiten DIN 18 384 Blitzschutzarbeiten DIN 18 460 Regenfallleitungen von Gebäuden und Dachrinn en, Begriffe und Bemessungsgrundlagen DIN 18 461 Hängedachrinnen, Regenfallrohre außerhalb vo n Gebäuden und Zubehörteile aus Metall DIN 50 976 Korrosionsschutz; durch Feuerverzinken auf E inzelteile aufgebrachte Überzüge, Anforderungen und Prü fung Verarbeitungstemperatur Die Metalltemperatur muss insbesondere bei handwerklich er Verformung höher als 10deg;C sein, andernfalls ist w irksam anzuwärmen (z. B. RHEINZINK-Winterset). Löten RHEINZINK-Arbeitsanleitung Weichlöten beachten! Lot nach DIN 707L - Pb Sn 40 (Sb) = antimonarmes Lötzin n Flussmittel nach DIN 8 511 Typ FSW 11 = Lötwasser Z 04S Kleineisenteile - Nägel/Breitkopfstifte Es sind grundsätzlich nur feuerverzinkte Halter und Büg el und korrosionsgeschützte Schrauben zu verwenden. Bef estigungsmaterial: feuerverzinkte Breitkopfstifte (Deck stifte) _________________________, den ______________ anerkannt: ____________________________________ Stempel und Unterschrift des Bieters
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Die Turnhalle der GGS Lilientalstraße in Duisburg-Neudo Die Turnhalle der GGS Lilientalstraße in Duisburg-Neudo rf ist auf Grund von längeren Undichtigkeiten im Dach a ußer Betrieb und wird kernsaniert. Im Zuge der Dacherneuerung erfolgt die Demontage und En tsorgung umgehend nach der Auftragserteilung. Im Anschluss wird die zu erhaltene Stahlkonstruktion ma lertechnisch überarbeitet. Die Neueindeckung des Turnhallendaches erfolgt schnells tmöglich nach Materialverfügbarkleit. Für das Dach der Nebenräume wird ein zweites anrücken e rforderlich, da hier zunächst die Fassade hergestellt s ein muss, um das Fassadengerüst im Bereich der Nebenräu me dann zu demontieren und die Dachfläche herzustellen. Die Herstellung der Fallleitungen erfolgt unmittelbar n ach Abschluss der Fassadenarbeiten. Für die Zwischenzei t hat der AN die Abläder Regenrinnen mit Plastikschläuc hen auf den Boden zu leiten. Die Dacheindeckung wird während der Demontagearbeiten d urch ein Entsorgungsfachunternehmen mit entsprechender Zulassung demontiert und entsorgt. Ein zusätzlicher Ver gütungsanspruch entsteht dem AN dadurch nicht. Der Neubau der Dachflächen erfolgt in zwei, zeitlich vo neinander getrennten Abschnitten. Abschnitt 1: Turnhalle Abschnitt 2: Nebenbräume Zwischen der Entfernung des alten Daches ist bauseitigd ie vorhandene Stahlkonstruktion brandschutztechnisch zu überarbeiten. Das Abschleifen der Brandschutzbeschichtung erfolgt unt er Berücksichtigung der Verfügbarkeit der neuen Dachein deckung unmittelbar nach der Entfernung des Daches. Ziel ist es, die Dacherneuerung mit einer möglichst kur zen Öffnungszeit des Daches umzusetzen. Diue Arbeiten finden im laufenden Schulbetrieb statt. A us diesem Umstand können keine Mehrkosten geltend gemac ht werden. Die Turnhalle wird bauseitig eingerüstet. Zwischen dem Schulhofbereich und der Turnhalle wird eine Baustellene inrichtungsfläche und Lagerfläche in der erforderlichen   Größe vom Bauherrn abgesprerrt und zur Verfügung gest ellt. Der Zugang zur Baustelle muss über den Schulhofeingang erfolgen. Pausenzeiten und der Schulbeginn sind beim Ba ustellenverkehr und der Anlieferung zu berücksichtigen.
Die Turnhalle der GGS Lilientalstraße in Duisburg-Neudo
2 Rückbauarbeiten
2
Rückbauarbeiten
Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung Alle Entsorgungsleistungen werden durch den AG durchgeführt. Die abfallrechtlichen Erzeugerpflichten verbleiben ebenfalls in vollem Umfang beim AG. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Abbruchmaßnahme anfallenden Abfälle gemäß den Vorgaben der Entsorgungsanlage in die bereitgestellten Abfallbehälter zu befüllen. Die Annahmebedingungen der Entsorgungsanlage, (wie Größe und Verpackung der Abfälle), sind zwingend zu beachten. Sollte der Auftragnehmer keine Kenntnis über diese Vorgaben haben, ist er verpflichtet, beim Auftraggeber die notwendigen Informationen einzuholen. Diese Informationen können auch als Bieterfrage vor Abgabe des Angebotes platziert werden. Die Kosten für die Einhaltung der Annahmebedingungen sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Der AN hat alle anfallenden Abfälle gemäß den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung bzw. gemäß Anordnung der bauseitigen Bauüberwachung zu separeiren und getrennt U e Abfallfraktion) zur Entsorgung bereit zu stellen. Die Abfälle sind fachgerecht zu verpacken und auf entsprechende Maße gemäß Angaben des AG vorzuzerkleiner n. Die abfallrechtliche Deklarationsanalytik wird durch de n Gutachter des AG durchgeführt. Der AN hat aus diesem Umstand resultierende Wartezeiten bei der Abfuhr von Abfällen mit einer Dauer von bis zu 15 WT mit einzukalkulieren. Für die Gestellung der für die Abfuhr erforderlichen Container hat der AN den AG m it einem Vorlauf von mindestens 3 WT entprechend über Art und Menge der benötigten Container in Kenntnis zu setzen. Das Gleiche gilt für benötigte Sattel zur Abfuh r von Schüttgüteren (Bauschutt etc.). Die Beladung der Cotainer bzw. Sattel etc. ist durch den AN durchzuführen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Hinweise zur Entsorgung
2.01 Zweilagige Folienbahn auf OSB-Platten abbrechen Zweilagige Folienbahn auf OSB-Platten abbrechen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Erfüllungsort: - Dachfläche Nebenräume komplett - Dachfläche Turnhalle komplett
2.01
Zweilagige Folienbahn auf OSB-Platten abbrechen
575.00
m2
2.02 Bitumenbahn entfernen, 2-lagig, Hallendach und Nebenräume Zweilagige Bitumenbahn auf Faserzement- Wellplattendeckung abbrechen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Erfüllungsort: - Dachfläche Nebenräume komplett - DachflächeTurnhalle komplett
2.02
Bitumenbahn entfernen, 2-lagig, Hallendach und Nebenräume
575.00
m2
2.03 Zwischensparrendämmung, MW 80mm abbrechen Zwischensparrendämmung aller Dächer abbrechen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Dämmmaterial: MW, HBCD-haltig Dämmstoffdicke: ca. 80mm Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. HBCD-1900 mg/kg
2.03
Zwischensparrendämmung, MW 80mm abbrechen
575.00
m2
2.04 Sparren 10/6 cm abbrechen Dachsparren  entfernen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Lattenweite: ca. 240-260 mm Lattenquerschnitt: ca. 60 x 100mm AltholzV, Kategorie A IV
2.04
Sparren 10/6 cm abbrechen
700.00
m
2.05 Unterspannbahn abbrechen Unterspannbahn abbrechen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
2.05
Unterspannbahn abbrechen
575.00
m2
2.06 Turnhallenunterdecke aus ATEX-Weichfaserplatten, d= 40 mm, abbrechen Turnhallenunterdecke aus ATEX-Weichfaserplatten, d= 40 mm,  demontieren und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
2.06
Turnhallenunterdecke aus ATEX-Weichfaserplatten, d= 40 mm, abbrechen
350.00
m2
2.07 Blechteile abbrechen, bis Z 600 Blechteile abbrechen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Abzubrechende Blechteile: - Anpressleisten - Bleibandabbwicklungen - Zinkbleche (u.a. Kamiene) - Dachrandbleche Giebel
2.07
Blechteile abbrechen, bis Z 600
100.00
m
2.08 Ortgangbrett abbrechen Ortgangbrett, Turnhalle und Nebenräume, abbrechen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Abmessung: - Giebel Nebenräume ca. 12 m - Traufe/ Giebel Hallendach ca. 67m Befestigung: geschraubt
2.08
Ortgangbrett abbrechen
40.00
m
2.09 Dachrinne vorgehängt, abbrechen Vorgehängte Dachrinne einschl. Rinnenanker demontieren  und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Material: Titanzink
2.09
Dachrinne vorgehängt, abbrechen
100.00
m
2.10 Fallrohr abbrechen Fallrohr der Dachentwässerung einschl. Befestigungen und Verbindungen zur Dachrinne entfernen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Material: Titanzink Durchmesser: DN  150
2.10
Fallrohr abbrechen
30.00
m
2.11 Standrohr abbrechen Standrohr der Dachentwässerung einschl. Befestigungen und Verbindungen zum Fallrohr abschneiden/demontieren und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Material: Gusseisen Durchmesser: ca. DN 150
2.11
Standrohr abbrechen
5.00
m
2.12 Blitzableiter abbrechen Blitzableiter einschl. Befestigungen abbrechen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
2.12
Blitzableiter abbrechen
100.00
m
2.13 OSB-Dacheindeckung abbrechen Dachdeckung aus OSB-Platten, 22 mm abbrechen und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis. Unterkonstruktion: bauseitige Nebenträger Holz Dachkonstruktion Stahl Dachneigung: ca. 12 Grad Hinsweis: Die Demontage erfolgt parallel zur neuen Eindeckung mit Sandwichpaneelen, so dass ein längeres Dachöffnen ohne Witterungsschutz verhindert wird!
2.13
OSB-Dacheindeckung abbrechen
575.00
m2
9 Stundenlohnarbeiten
9
Stundenlohnarbeiten
Nicht erfasste Arbeiten, die evtl. anfallen, sind vor A Nicht erfasste Arbeiten, die evtl. anfallen, sind vor A rbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitst agen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche (Eingang) an die Bauleitung zu schicken. Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Diese Positionen kommen nur auf besondere Anweisung dur ch die Bauleitung zur Ausführung. Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mi t den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den S ätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen und Fahrko sten enthalten. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zu r Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet.
Nicht erfasste Arbeiten, die evtl. anfallen, sind vor A
9.01 Stundenlohnarbeiten; Bauhelfer Bauhelferstunden zum Nachweis, nur nach entsprechender Anweisung der Bauleitung, einschließlich sämtlicher Zuschläge.
9.01
Stundenlohnarbeiten; Bauhelfer
O
16.00
h
9.02 Stundenlohnarbeiten; Facharbeiten Facharbeiterstunden zum Nachweis, nur nach entsprechender Anweisung der Bauleitung, einschließlich sämtlicher Zuschläge.
9.02
Stundenlohnarbeiten; Facharbeiten
O
16.00
h