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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Klempnerarbeiten
1) Allgemeines
2) Technische Vorschriften für Dachdeckungen und Dachei
ndichtungen
3) Technische Vorschriften für Klempnerarbeiten
1) Allgemeines
Der Auftragnehmer (AN) arbeitet sein Angebot nach folge
nden Unterlagen aus:
1. Angebots- und Vertragsbedingungen
2. Bauleistungsbeschreibung
3. Werkplanung des Architekten
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über Sonderleist
ungen, Fremdleistungen, Mitbenutzung von Energieversorg
ung während der Bauzeit, Lagermöglichkeiten usw. zu inf
ormieren. Die daraus resultierenden Kosten sind mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über
die örtlichen Verhältnisse zu unterrichten und die Plän
e einzusehen. Unklarheiten, die spätere Nachforderungen
zur Folge haben können, sind mit dem Ingenieurbüro ode
r der Bauherrschaft zeitig abzuklären.
Es ist in jedem Fall die geforderte Leistung anzubieten
. Aufgeführte Hersteller und Fabrikate dienen als Quali
tätsmaßstab und als Hinweis zur Bezugsquelle.
Dem Kostenangebot liegen die Bestimmungen der VOB in ne
uester Fassung zugrunde.
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für eine tech
nisch einwandfreie, den Regeln der Technik sowie den Vo
rschriften und Auflagen der Behörden entsprechende Arbe
it.
Bei Pauschalierungen sind solche Ergänzungen oder Änder
ungen ebenso Vertragsbestandteil, wie die eigenverantwo
rtliche Massenprüfung. Alle sich ergebenden Mehrkosten
sind vor Pauschalierung prüffähig anzugeben. Nachforder
ungen jeglicher Art sind damit ausgeschlossen.
Gewährleistung ist in den Vertragsbedingungen des AG ge
regelt.
Sollten Inhalte dieses LVrsquo;s im Widerspruch zu den
Vertragsbestimmungen und Erläuterungen des Bauherrn ste
hen, so gelten die Ausführungen des Bauherrn.
Die anzubietenden Aufwendungen und Materialien umfassen
mit dem Einbau auch alle Anschlussarbeiten an Durchsto
ßpunkte und angrenzende Bauteile.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Einbauteile
wie Dacheinläufe, Lichtkuppeln etc. nicht durch Verunre
inigung oder Beschädigung während der Bauzeit in ihrer
Wirksamkeit beeinträchtigt werden. Diese Teile sind dah
er besonders zu schützen.
2) Technische Vorschriften und Ausführungsbestimmungen
Dachdeckungsarbeiten
Für die Ausführung der Dachdeckung gelten die einschläg
igen DIN-Vorschriften und Richtlinien, insbesondere
VOB C
DIN 4 031 Wasserdruckhaltende bituminöse Abdichtung
DIN 4 122 Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
DIN 18 358 Dachdichtungsarbeiten
DIN 18 194 Bauwerksabdichtungen
- Die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks
- die Verlegeanleitung des Herstellers
- Wärmedurchgangsberechnung
- sämtliche weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften, we
lche für die Herstellung, Prüfung und Verarbeitung der
verwendeten Materialien gelten,
- GEG neuester Stand Für die Ausführung der Dacharbeite
n sind die Ausschreibungen des Architekten und der Sond
eringenieure maßgeben
d. Auflagen der Behörden sind bei der Ausführung zu ber
ücksichtigten.
Der AN hat für eine ausreichende und rechtzeitige Koord
ination der Dacharbeiten mit den übrigen Gewerken Sorge
zu tragen, insbesondere z. B. mit/bezüglich:
- Baustelleneinrichtung - Klempnerarbeiten
- Rohbauarbeiten - Blitzschutz
- Zimmererarbeiten - Entwässerung
- Beton- und Stahlbetonarbeiten, Dachneigungen, Aufkant
ungen, Bewegungsfugen
- Haustechnik: Aussparungen, Durchdringungen, Anschlüss
e, Materialgüten
Für sämtliche Materialien sind alle DIN-, Güte-, Maß- u
nd Prüfbestimmungen sowie technische Vorschriften und R
ichtlinien bindend.
Es dürfen nur Materialien zur Herstellung der Arbeitenv
erwendet werden, die der Zulassungsprüfung des Bundesze
ntralamtes München entsprechen. Es ist eine Bescheinig
ung des Lieferwerkes über Zulassung der zur Verwendung
gelangenden Stoffe nach AIB beizubringen.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, aus den jeweils
eingehenden Materiallieferungen Proben nach eigenem Erm
essen zu entnehmen und durch eine staatliche anerkannte
Baustoffprüfstelle auf Kosten des AN auf die verlangt
en Zulassungswerte prüfen zu lassen.
Sollten die angelieferten Stoffe nach Prüfung den Vorsc
hriften des AIB nicht entsprechend, so dürfen diese Mat
erialien nicht eingebaut werden. Die Materialien sind s
o rechtzeitig anzuliefern, dass die Untersuchung durchg
eführt werden kann.
Klebegrund, Witterungsverhältnisse
Der AN hat vor Aufbringen der Sperrschichten die baulic
hen Verhältnisse auf Eignung zum Aufbringen der Abdicht
ung zu prüfen. Mängel des Untergrundes, z. B. größere U
nebenheiten, raue und porige Flächen, scharfe Schalungs
kanten und Grate, Spannungs-, Setzrisse und Löcher, feu
chte und stark saugende Flächen, ungenügende Festigkeit
des Untergrundes, verölte Flächen und Farbreste, ungee
ignete Art und Lage von durchdringenden Bauteilen, sind
vor Ausführung der Abdichtungsarbeiten zu beseitigen.
Abdichtungsarbeiten dürfen bei Witterungsverhältnissen,
die sich nachhaltig auf die Abdichtung auswirken könnt
en, nicht ausgeführt werden. Solche Witterungsverhältni
sse sind z. B. Temperaturen unter +5deg;, Regen, Schnee
und scharfer Wind.
Anforderungen
Die Dachkonstruktion, also Tragkonstruktion und Sandwic
hdach, ist als funktionsgerechte Einheit zu betrachten,
welche den Beanspruchungen durch die örtlichen klimati
schen Bedingungen, die Nutzung der Dachfläche selbst, d
ie Nutzung der Gebäude und allen damit zusammenhängende
n Konsequenzen genügt.
Die Dachflächen müssen gelegentlichen und wechselnden B
elastungen durch Begehen und Abstellen von Technikgerät
en (Wartungs- und Revisionsarbeiten) ohne Schaden stand
halten.
Wärmedämmung
Dem Wärmebedarf für das Gebäude sind bei der Berechnung
die K-Werte zugrundgelegt, welche in dem Wärmeschutzna
chweis vom Bauphysiker festgelegt wurden.
Die Taupunktlage ist durch entsprechende Berechnungen z
u überprüfen. Luftschichten und Materialien unterhalb d
er Dampfsperre, welche die Wirkung der oberhalb der Dam
pfsperre liegenden Wärmedämmung stören, in dem die Taup
unktlage ungünstig beeinflusst wird, sind bei der Taupu
nktsberechnung zu berücksichtigen und durch konstruktiv
e Maßnahmen zu kompensieren.
Die verwendeten Sandwichplatten müssen trittfest und ni
cht brennbar sein und eine mit der Dachflächennutzung a
bgestimmte Druckfestigkeit aufweisen. Die Dämmstoffe mü
ssen unter Einwirkung von Temperatur und Feuchtigkeit a
usreichend formbeständig sein. Die Materialstruktur dar
f weder durch Temperatur noch durch das Klebemittel der
Feuchtigkeit negativ verändert werden. Die Dämmung mus
s absolut biologisch immun sein.
Bautoleranzen Die Rohbautoleranzen müssen im Dachbereic
h so aufgenommen werden können, dass alle Anforderungen
in Hinsicht auf Ausbildung von Verankerungsdetails sow
ie Dichtigkeit
und Festigkeit der Dacheinzelteile erfüllt werden.
Korrosionsschutz
Der AN hat zu garantieren, dass alle eingesetzten Mater
ialien in allen Teilen gegenüber Feuchtigkeit von innen
nach außen korrosionsbeständig sind und weder angegrif
fen noch zerstört werden können.
Bestehend über die Aggressivität der Atmosphäre im Baup
latzbereich gegenüber den vom Architekten vorgeschlagen
en Materialien Bedenken, so sind diese bei der Angebots
abgabe schriftlich geltend zu machen und die statt dess
en von ihm vorgesehenen Materialien anzugeben.
Elektrolytische Kontaktkorrosionen unterschiedlicher Me
talle und Baustoffe sind unbedingt zu vermeiden. Versch
iedenartige Metalle sind konstruktiv so zusammenzufügen
, dass eindeutig übersehbare Verhältnisse vorliegen und
Korrosionserscheinungen nicht auftreten.
In Fällen von Materialkombinationen müssen geeignete al
terungsbeständige Isolierbeilagen eingefügt werden.
Alle Stahlteile sind in verzinkter Ausführung einzubaue
n.
Zugelassene Verfahren sind:
* Feuerverzinkung
* Flammspritverzinkung
* Sendzimir-Verzinkung
Montagebeschädigungen des Korrosionsschutzes der Stahlb
auteile sind nach erfolgter Grundmontage mit Kaltzink a
uszubessern. Nach dem Einbau ständig zugänglicher Teile
müssen mindestens einen Oberflächenschutz nach DIN 183
60 erhalten.
Dilatation
Dehnungs- und Bewegungsfugen der Gebäudekonstruktion si
nd im Bereich der Dachdichtung entsprechend auszubilden
. Es bleibt jedoch dem AN überlassen, die hier auftrete
nden Bewegungen durch andere Maßnahmen, wie Verstärkung
en mit Metallbändern, aufzunehmen. Da die Ausbildung vo
n Dehnungsfugen zu Verdickungen der Dachhaut an der Obe
rfläche führt, müssen diese in die Einteilung des Dachg
efälles und die Anordnung der Dacheinläufe einbezogen w
erden.
Entwässerung
Dachflächen sind so anzulegen, dass sie sich ständig se
lbsttätig entwässern. Die Entwässerung der Dachflächen
erfolgt über Regenrinnen und Fallrohre. Einbau und Abdi
chtungsanschluss sind Gegenstand dieses Gewerkes und mü
ssen so erfolgen, dass die Dacheinläufe nicht aus der D
ichtungsebene herausragen. Die Vorschriften der Herstel
ler sind zu beachten.
Feuerschutz DIN 4 102 / Bauaufsichtliche Forderungen:
Das Material muss den Vorschriften der örtlich zuständi
gen Bauaufsichtsbehörde und der städtischen Berufsfeuer
wehr entsprechen.
Gefälledach
Soweit es die Verhältnisse auf der Baustelle zulassen,i
st mit der Verlegung an den jeweils höchsten Stellen zu
beginnen, damit der Wasserabfluss erhalten bleibt.
Zuschnitte für Grate, Kehlen und Dehnfugen, Anschlüsse
an Lichtkuppeln, Dachabläufe und andere Dachdurchbrüche
oder Dachaufbauten sind an Ort und Stelle vorzunehmen
und genau anzupassen.
3) Technische Vorschriften und Ausführungsbestimmungen
Klempnerarbeiten
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Über
einstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VO
B), den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Ve
rordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen des Werk
stofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich
als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
Mitgeltende Normen und Vorschriften:
DIN 1 052 Teil 1, Holzbauwerke, Berechnung und Ausführ
ung
DIN 1 055 Lastenannahme für Bauten
DIN 1 706 Zink
DIN 1 707 Weichlote für Schwermetalle, Zusammensetzung
, Technische Lieferbedingungen
DIN 1 986 Teil 2, Bestimmungen für die Ermittlung der
lichten Weiten und Nennweiten von
Rohrleitungen
DIN 8 511 Blatt 2, Flussmittel zum Löten metallischer
Werkstoffe
DIN 17 770 Teil 1, Bänder und Bleche aus Zink für das B
auwesen, Technische Lieferbedingungen
DIN 17 770 Teil 2, Bänder und Bleche aus Zink für das B
auwesen, Maße (DIN 17 770 z. Z. in
Überarbeitung, Weißdruck etwa Ende 1988. "Bänder und
Bleche aus legiertem Zink für das Bauwesen, technische
Lieferbedingungen")
DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
DIN 18 384 Blitzschutzarbeiten
DIN 18 460 Regenfallleitungen von Gebäuden und Dachrinn
en, Begriffe und Bemessungsgrundlagen
DIN 18 461 Hängedachrinnen, Regenfallrohre außerhalb vo
n Gebäuden und Zubehörteile aus Metall
DIN 50 976 Korrosionsschutz; durch Feuerverzinken auf E
inzelteile aufgebrachte Überzüge, Anforderungen und Prü
fung
Verarbeitungstemperatur
Die Metalltemperatur muss insbesondere bei handwerklich
er Verformung höher als 10deg;C sein, andernfalls ist w
irksam anzuwärmen (z. B. RHEINZINK-Winterset).
Löten
RHEINZINK-Arbeitsanleitung Weichlöten beachten!
Lot nach DIN 707L - Pb Sn 40 (Sb) = antimonarmes Lötzin
n
Flussmittel nach DIN 8 511 Typ FSW 11 = Lötwasser Z 04S
Kleineisenteile - Nägel/Breitkopfstifte
Es sind grundsätzlich nur feuerverzinkte Halter und Büg
el und korrosionsgeschützte Schrauben zu verwenden. Bef
estigungsmaterial: feuerverzinkte Breitkopfstifte (Deck
stifte)
_________________________, den ______________
anerkannt: ____________________________________
Stempel und Unterschrift des Bieters
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Die Turnhalle der GGS Lilientalstraße in Duisburg-Neudo Die Turnhalle der GGS Lilientalstraße in Duisburg-Neudo
rf ist auf Grund von längeren Undichtigkeiten im Dach a
ußer Betrieb und wird kernsaniert.
Im Zuge der Dacherneuerung erfolgt die Demontage und En
tsorgung umgehend nach der Auftragserteilung.
Im Anschluss wird die zu erhaltene Stahlkonstruktion ma
lertechnisch überarbeitet.
Die Neueindeckung des Turnhallendaches erfolgt schnells
tmöglich nach Materialverfügbarkleit.
Für das Dach der Nebenräume wird ein zweites anrücken e
rforderlich, da hier zunächst die Fassade hergestellt s
ein muss, um das Fassadengerüst im Bereich der Nebenräu
me dann zu demontieren und die Dachfläche herzustellen.
Die Herstellung der Fallleitungen erfolgt unmittelbar n
ach Abschluss der Fassadenarbeiten. Für die Zwischenzei
t hat der AN die Abläder Regenrinnen mit Plastikschläuc
hen auf den Boden zu leiten.
Die Dacheindeckung wird während der Demontagearbeiten d
urch ein Entsorgungsfachunternehmen mit entsprechender
Zulassung demontiert und entsorgt. Ein zusätzlicher Ver
gütungsanspruch entsteht dem AN dadurch nicht.
Der Neubau der Dachflächen erfolgt in zwei, zeitlich vo
neinander getrennten Abschnitten.
Abschnitt 1: Turnhalle
Abschnitt 2: Nebenbräume
Zwischen der Entfernung des alten Daches ist bauseitigd
ie vorhandene Stahlkonstruktion brandschutztechnisch zu
überarbeiten.
Das Abschleifen der Brandschutzbeschichtung erfolgt unt
er Berücksichtigung der Verfügbarkeit der neuen Dachein
deckung unmittelbar nach der Entfernung des Daches.
Ziel ist es, die Dacherneuerung mit einer möglichst kur
zen Öffnungszeit des Daches umzusetzen.
Diue Arbeiten finden im laufenden Schulbetrieb statt. A
us diesem Umstand können keine Mehrkosten geltend gemac
ht werden.
Die Turnhalle wird bauseitig eingerüstet. Zwischen dem
Schulhofbereich und der Turnhalle wird eine Baustellene
inrichtungsfläche und Lagerfläche in der erforderlichen
Größe vom Bauherrn abgesprerrt und zur Verfügung gest
ellt.
Der Zugang zur Baustelle muss über den Schulhofeingang
erfolgen. Pausenzeiten und der Schulbeginn sind beim Ba
ustellenverkehr und der Anlieferung zu berücksichtigen.
Die Turnhalle der GGS Lilientalstraße in Duisburg-Neudo
2 Rückbauarbeiten
2
Rückbauarbeiten
Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung
Alle Entsorgungsleistungen werden durch den AG
durchgeführt. Die abfallrechtlichen Erzeugerpflichten
verbleiben ebenfalls in vollem Umfang beim AG.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der
Abbruchmaßnahme anfallenden Abfälle gemäß den
Vorgaben der Entsorgungsanlage in die bereitgestellten
Abfallbehälter zu befüllen. Die Annahmebedingungen
der Entsorgungsanlage, (wie Größe und Verpackung
der Abfälle), sind zwingend zu beachten.
Sollte der Auftragnehmer keine Kenntnis über
diese Vorgaben haben, ist er verpflichtet, beim
Auftraggeber die notwendigen Informationen einzuholen.
Diese Informationen können auch als Bieterfrage vor
Abgabe des Angebotes platziert werden. Die Kosten
für die Einhaltung der Annahmebedingungen sind
in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.
Der AN hat alle anfallenden Abfälle gemäß den Vorgaben
der Gewerbeabfallverordnung bzw. gemäß Anordnung der
bauseitigen Bauüberwachung zu separeiren und getrennt U
e
Abfallfraktion) zur Entsorgung bereit zu stellen.
Die Abfälle sind fachgerecht zu verpacken und auf
entsprechende Maße gemäß Angaben des AG vorzuzerkleiner
n.
Die abfallrechtliche Deklarationsanalytik wird durch de
n
Gutachter des AG durchgeführt.
Der AN hat aus diesem Umstand resultierende Wartezeiten
bei der Abfuhr von Abfällen mit einer Dauer von bis zu
15 WT mit einzukalkulieren. Für die Gestellung der für
die Abfuhr erforderlichen Container hat der AN den AG m
it
einem Vorlauf von mindestens 3 WT entprechend über
Art und Menge der benötigten Container in Kenntnis zu
setzen. Das Gleiche gilt für benötigte Sattel zur Abfuh
r
von Schüttgüteren (Bauschutt etc.).
Die Beladung der Cotainer bzw. Sattel etc. ist durch
den AN durchzuführen. Hierfür erfolgt
keine gesonderte Vergütung.
Hinweise zur Entsorgung
2.01 Zweilagige Folienbahn auf OSB-Platten abbrechen Zweilagige Folienbahn auf OSB-Platten abbrechen und
verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
Erfüllungsort:
- Dachfläche Nebenräume komplett
- Dachfläche Turnhalle komplett
2.01
Zweilagige Folienbahn auf OSB-Platten abbrechen
575.00
m2
2.02 Bitumenbahn entfernen, 2-lagig, Hallendach und Nebenräume Zweilagige Bitumenbahn auf Faserzement-
Wellplattendeckung abbrechen und verladen, Entsorgung
gemäß Entsorgungshinweis.
Erfüllungsort:
- Dachfläche Nebenräume komplett
- DachflächeTurnhalle komplett
2.02
Bitumenbahn entfernen, 2-lagig, Hallendach und Nebenräume
575.00
m2
2.03 Zwischensparrendämmung, MW 80mm abbrechen Zwischensparrendämmung aller Dächer abbrechen und
verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
Dämmmaterial: MW, HBCD-haltig
Dämmstoffdicke: ca. 80mm
Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
HBCD-1900 mg/kg
2.03
Zwischensparrendämmung, MW 80mm abbrechen
575.00
m2
2.04 Sparren 10/6 cm abbrechen Dachsparren entfernen und verladen, Entsorgung gemäß
Entsorgungshinweis.
Lattenweite: ca. 240-260 mm
Lattenquerschnitt: ca. 60 x 100mm
AltholzV, Kategorie A IV
2.04
Sparren 10/6 cm abbrechen
700.00
m
2.05 Unterspannbahn abbrechen Unterspannbahn abbrechen und verladen, Entsorgung
gemäß Entsorgungshinweis.
2.05
Unterspannbahn abbrechen
575.00
m2
2.06 Turnhallenunterdecke aus ATEX-Weichfaserplatten, d= 40 mm, abbrechen Turnhallenunterdecke aus ATEX-Weichfaserplatten, d= 40
mm, demontieren und verladen, Entsorgung gemäß
Entsorgungshinweis.
2.06
Turnhallenunterdecke aus ATEX-Weichfaserplatten, d= 40 mm, abbrechen
350.00
m2
2.07 Blechteile abbrechen, bis Z 600 Blechteile abbrechen und verladen, Entsorgung gemäß
Entsorgungshinweis.
Abzubrechende Blechteile:
- Anpressleisten
- Bleibandabbwicklungen
- Zinkbleche (u.a. Kamiene)
- Dachrandbleche Giebel
2.07
Blechteile abbrechen, bis Z 600
100.00
m
2.08 Ortgangbrett abbrechen Ortgangbrett, Turnhalle und Nebenräume, abbrechen
und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
Abmessung:
- Giebel Nebenräume ca. 12 m
- Traufe/ Giebel Hallendach ca. 67m
Befestigung: geschraubt
2.08
Ortgangbrett abbrechen
40.00
m
2.09 Dachrinne vorgehängt, abbrechen Vorgehängte Dachrinne einschl. Rinnenanker
demontieren und verladen, Entsorgung gemäß
Entsorgungshinweis.
Material: Titanzink
2.09
Dachrinne vorgehängt, abbrechen
100.00
m
2.10 Fallrohr abbrechen Fallrohr der Dachentwässerung einschl.
Befestigungen und Verbindungen zur Dachrinne entfernen
und verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
Material: Titanzink
Durchmesser: DN 150
2.10
Fallrohr abbrechen
30.00
m
2.11 Standrohr abbrechen Standrohr der Dachentwässerung einschl.
Befestigungen und Verbindungen zum Fallrohr
abschneiden/demontieren und verladen, Entsorgung gemäß
Entsorgungshinweis.
Material: Gusseisen
Durchmesser: ca. DN 150
2.11
Standrohr abbrechen
5.00
m
2.12 Blitzableiter abbrechen Blitzableiter einschl. Befestigungen abbrechen und
verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
2.12
Blitzableiter abbrechen
100.00
m
2.13 OSB-Dacheindeckung abbrechen Dachdeckung aus OSB-Platten, 22 mm abbrechen und
verladen, Entsorgung gemäß Entsorgungshinweis.
Unterkonstruktion: bauseitige Nebenträger Holz
Dachkonstruktion Stahl
Dachneigung: ca. 12 Grad
Hinsweis:
Die Demontage erfolgt parallel zur neuen Eindeckung
mit Sandwichpaneelen, so dass ein längeres Dachöffnen
ohne Witterungsschutz verhindert wird!
2.13
OSB-Dacheindeckung abbrechen
575.00
m2
9 Stundenlohnarbeiten
9
Stundenlohnarbeiten
Nicht erfasste Arbeiten, die evtl. anfallen, sind vor A Nicht erfasste Arbeiten, die evtl. anfallen, sind vor A
rbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitst
agen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche
(Eingang) an die Bauleitung zu schicken.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt
werden.
Diese Positionen kommen nur auf besondere Anweisung dur
ch die Bauleitung zur Ausführung.
Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mi
t den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den S
ätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen und Fahrko
sten enthalten.
Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zu
r Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet.
Nicht erfasste Arbeiten, die evtl. anfallen, sind vor A
9.01 Stundenlohnarbeiten; Bauhelfer Bauhelferstunden zum Nachweis, nur nach entsprechender
Anweisung der Bauleitung, einschließlich sämtlicher
Zuschläge.
9.01
Stundenlohnarbeiten; Bauhelfer
O
16.00
h
9.02 Stundenlohnarbeiten; Facharbeiten Facharbeiterstunden zum Nachweis, nur nach
entsprechender Anweisung der Bauleitung,
einschließlich sämtlicher Zuschläge.
9.02
Stundenlohnarbeiten; Facharbeiten
O
16.00
h