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Bill of Quantities
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Unit price EUR
Net total EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
undrechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen
hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen und sogenannte
Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine
Gültigkeit und
werden nicht Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel
nach Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der
Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach
Abnahme der Arbeiten und Prüfung der
eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen
Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach
Inanspruchnahme
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Bei dem Gebäude Hainbuchenstraße 22 in Berlin-Frohnau
( Bezirk Reinickendorf ) handelt es sich um ein
Zweifamilien-Wohnhaus, welches gegen Ende der 1920er
Jahre erbaut wurde. Es ist ein freistehendes Gebäude
mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1.
Obergeschoss. Ein Teil des Baukörpers wurde zusätzlich
um ein Geschoss höher gebaut und bildet ein
turmartiges Dachgeschoss. Sowohl der Hauptbaukörper
als auch der höher geführte Gebäudeteil weisen ein
Flachdach auf.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird in der
Liste der Berliner Baudenkmäler geführt.
Die Außenwände bestehen aus Mauerziegeln. Die
Geschossdecken über dem Keller- und Teilen des
Erdgeschosses wurden als Stahl-Stein-Decken, über den
restlichen Geschossflächen als Holzbalkendecken
ausgebildet.
Das Gebäude weist zum größten Teil die Originalfenster
auf, welche energetisch ertüchtigt und gleichzeitig
denkmalgerecht aufgearbeitet werden. Ebenso bleiben
die originalen Geländer erhalten und werden
malermäßig überarbeitet.
Im Bereich von zwei ursprünglichen Balkonen im Erd-
und Obergeschoss wurden die Außenwände in den
1970er Jahren durch Fenster-Elemente geschlossen.
Diese sind nicht denkmalrechtlich relevant,
zwischenzeitlich sanierungsbedürftig geworden und
werden nun durch neue Holz-Isolierglasfenster ersetzt.
Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um eine
Holzbalkenkonstruktion mit Holz-Brett-Schalung und
einer
zwischen den Balken liegenden, dünnen Dämmschicht. Der
Zustand der Dachabdichtung und die geringe
Dachdämmung erfordern eine Komplett-Sanierung. Ebenso
sind die noch im Original vorhandenen
Abdeckbleche und Kastenrinnen in sehr schlechtem
Zustand und müssen erneuert werden.
Nach Abbruch der alten Bitumenabdichtungsbahnen, der
Holzschalung und Ausbau der alten Dämmung
erfolgt der Neuaufbau des Daches mit 220 mm dicken
Steinwoll-Dachdämmplatten zwischen den
Holzbalken, einer Schalung in OSB und dem Einbau einer
2-lagigen Abdichtung aus
Polymerbitumenschweißbahnen.
Die Regenentwässerung wird nach Original-Vorbild in
Zink, vorbewittert, erneuert, einschließlich der
Übergänge und Wasserkästen. Ggf. können einige
Fallrohre erhalten bleiben. An der Dachform wird nichts
verändert.
Das Gebäude wird unter energetischen Gesichtspunkten
saniert:
Die alte Öl-Heizungsanlage, sowie der alte Öltank
werden demontiert. Es folgt der Einbau einer
Luft-Wärmepumpe. Über diese Anlage wird auch die
Warmwasserbereitung sicher gestellt. Das vorhandene
Leitungssystem wird soweit wie möglich erhalten.
Lediglich im Bereich der neuen Heizkörperanschlüsse und
im Bereich der Heizzentrale erfolgt eine Anpassung des
Leitungssystems.
Die Elektroinstallation wird in Teilen erneuert und
hinsichtlich moderner Anlagentechnik ergänzt.
Auf der großen Flachdachfläche des Gebäudes wird eine
Photovoltaikanlage installiert.
Trinkwasser- und Abwasserleitungen bleiben
größtenteils erhalten, inklusive der Steigestränge und
Fallrohre.
Die vorhandenen Sanitärräume werden umgestaltet und
mit neuen Sanitärobjekten ausgestattet.
Hier erfolgt die Rohinstallation bis zum Steigestrang
als Neuinstallation.
Im Innenbereich werden nur geringfügige Änderungen in
den Grundrissen vorgenommen, so dass
hauptsächlich Anstreicherarbeiten und die Aufarbeitung
von Parkettböden vorgenommen werden.
Der Fassadenputz weist aufgrund der jahrelang
mangelhaften Regenentwässerung erhebliche Schäden auf.
Hier erfolgt zunächst eine Reinigung der Oberfläche
durch Dampfstrahlen, sowie die Sanierung von Rissen
und schadhaften Putzflächen. Anschließend werden die
Fassadenflächen mit einem Dispersionsanstrich neu
beschichtet.
Das Gebäude wird für die Dach- und Fassadenarbeiten
vollständig eingerüstet.
Das Objekt ist unbewohnt.
Als Kalkulationshilfe sind folgende Planunterlagen
beigefügt:
- Plan HE01a Grundriss KG
- Plan HE02a Grundriss EG
- Plan HE03a Grundriss OG
- Plan HE04a Grundriss DG
- Plan WP05- Schnitt A-A
Das Grundstück ist von der Hainbuchenstraße aus
erreichbar und besitzt eine eigene Einfahrt. Fahrzeuge
der bauausführenden Firmen können aber in der Regel
auf dem Straßenland in der Nähe des zu
bearbeitenden Gebäudes parken.
Ein Container für die Schuttbeseitigung kann in der
Einfahrt aufgestellt werden.
Transportwege von und zum Objekt sind einzukalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet.
Während der Bauzeit finden in regelmäßigen Abständen
Baubesprechungen statt,zu denen alle beteiligten
Firmen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden
haben. Die Teilnahme an diesen Baubesprechungen
ist Pflicht. Das Protokoll der Baubesprechung ist für
alle am Bau beteiligten Firmen verbindlich. Die
festgelegten Termine sowie die Inhalte werden
automatisch Vertragsbestandteil. Der AG wird in
Absprache
mit den ausführenden Firmen Bauzeitpläne
aufstellen,bzw. bei den Baubesprechungen Einzeltermine
vereinbaren, die für alle am Bau Beteiligten
verbindlich sind.
Der Auftraggeber und seine Vertreter sind jederzeit
berechtigt,einzelne Personen für die Fortführung von
Arbeiten abzulehnen oder der Baustelle zu verweisen,
von denen eine Gefährdung anderer ausgeht. Dies ist
insbesondere dann gegeben, wenn Drohungen gegenüber
Dritten ausgesprochen werden oder die
Baustellensicherheit (z.B. durch Alkoholeinfluss)
gefährdet ist. Die Baustellensprache ist Deutsch.
Bei dem Gebäude Hainbuchenstraße 22 in Berlin-Frohnau
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen
Werkpläne ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:50
Vom Auftragnehmer zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und
Auftraggeber
gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses
Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen
DIN-Normen
und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u.
sonst.
Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind
als
Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV
nicht
extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder
Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei
Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen
werden nicht
anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem
Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den
Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die
einwandfreie, fachlich richtige und allen
einzuhaltenden
Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung
der
Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete
Vorkehrungen zu
treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu
reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der
Auftragsverhandlung
vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung
schriftlich
innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte
Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den
jeweilig
anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen
Einzelheiten,
Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu
besprechen
und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich,
die bei
ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen
gemäß
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft zu
erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten
Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung,
Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn
sich
diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten
Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
angelieferte
Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN
auf
eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als
10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche
Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB
).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der
örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir
uns, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den
eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu
Grunde
liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als
verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden
aus
unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von .................................. Euro
ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen
Betrieb
mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von
Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu
genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
01 Wärmepumpe
01
Wärmepumpe
01.__. 1 Demontage Heizungsanlage Vorhandene Heizungsanlage Kessel sowohl
Rohrleitungsnetz
absperren und entleeren
vorhandene Kesselanlage demontieren und entsorgen,
sowie
nicht mehr benötigte Rohrleitungen Heizung und Abgas
incl. Abtransport Entsorgung
01.__. 1
Demontage Heizungsanlage
1.00
St
01.__. 2 Carrier Monoblock-Wärmepumpe AquaSnap Carrier Monoblock-Wärmepumpe AquaSnap
30AWH-P-014T, 13,80 kW, R290, 400V
liefern
01.__. 2
Carrier Monoblock-Wärmepumpe AquaSnap
2.00
St
01.__. 3 VIESSMANN Tauchtemp. Sensor (NTC 10kOhm) VIESSMANN Tauchtemp. Sensor (NTC 10kOhm)
liefern und montieren
01.__. 3
VIESSMANN Tauchtemp. Sensor (NTC 10kOhm)
1.00
St
01.__. 4 VIESSMANN Heizwasser-Durchlauferhitzer VIESSMANN Heizwasser-Durchlauferhitzer
liefern und montieren
01.__. 4
VIESSMANN Heizwasser-Durchlauferhitzer
2.00
St
01.__. 5 VIESSMANN Y-Filter 1" VIESSMANN Y-Filter 1"
liefern und montieren
01.__. 5
VIESSMANN Y-Filter 1"
2.00
St
01.__. 6 VIESSMANN Elektrische Begleitheizung 12-14kW VIESSMANN Elektrische Begleitheizung 12-14kW
liefern und montieren
01.__. 6
VIESSMANN Elektrische Begleitheizung 12-14kW
2.00
St
01.__. 7 VIESSMANN Thermostatventil VIESSMANN Thermostatventil
liefern und montieren
01.__. 7
VIESSMANN Thermostatventil
2.00
St
01.__. 8 VIESSMANN Außentemperatursensor VIESSMANN Außentemperatursensor
liefern und montieren
01.__. 8
VIESSMANN Außentemperatursensor
1.00
St
01.__. 9 VIESSMANN Service Schlüssel A2W R290 VIESSMANN Service Schlüssel A2W R290
liefern und montieren
01.__. 9
VIESSMANN Service Schlüssel A2W R290
1.00
psch
01.__. 10 VIESSMANN Vitocell 100-E SVPC 750l VIESSMANN Vitocell 100-E SVPC 750l
liefern und montieren
01.__. 10
VIESSMANN Vitocell 100-E SVPC 750l
1.00
St
01.__. 11 VIESSMANN Thermometer analog VIESSMANN Thermometer analog
liefern und montieren
01.__. 11
VIESSMANN Thermometer analog
2.00
St
01.__. 12 VIESSMANN HK-Modul DN32 ungem. für Split VIESSMANN HK-Modul DN32 ungem. für Split
liefern und montieren
01.__. 12
VIESSMANN HK-Modul DN32 ungem. für Split
1.00
St
01.__. 13 Uponor Mauerdurchführung DWD 200 Uponor Mauerdurchführung DWD 200 druckwasserdicht
200/300 liefern und montieren
01.__. 13
Uponor Mauerdurchführung DWD 200
2.00
St
01.__. 14 Fundament für die Wärmepumpe Fundament für die Wärmepumpe herstellen
01.__. 14
Fundament für die Wärmepumpe
2.00
St
01.__. 15 Kernbohrung komplett Kernbohrung komplett herstellen
01.__. 15
Kernbohrung komplett
2.00
St
01.__. 16 Elektrik und Verkabelung komplett Elektrik und Verkabelung komplett herstellen
01.__. 16
Elektrik und Verkabelung komplett
1.00
St
01.__. 17 Inbetriebnahme Master- und Folgekessel Inbetriebnahme Master- und Folgekessel
01.__. 17
Inbetriebnahme Master- und Folgekessel
1.00
St
01.__. 18 Warmwasserspeicher, emailliert, silber Warmwasserspeicher, emailliert, silber
liefern und montieren
01.__. 18
Warmwasserspeicher, emailliert, silber
1.00
St
01.__. 19 Wärmepumpenanlage anschließen neu installierte Wärmepumpenanlage mit den vorhandenen
Heizungs- und Trinkwasserrohrleitungen verbinden unter
Hinzulieferung der benötigt Rohr-, Form-, Verbindungs-,
Dichtungs-, Befestigungs- und Isoliermaterialien
01.__. 19
Wärmepumpenanlage anschließen
1.00
St
01.__. 20 Anlage befüllen und entlüften Anlage mit vollentsalztem Wasser befüllen und entlüften
01.__. 20
Anlage befüllen und entlüften
1.00
St
01.__.0021 Hydraulischer Abgleich Durchführung des hydraulischen Abgleichs für das gesamte Heizungssystem (32 Heizkörper) gemäß den anerkannten Regeln der Technik. Dies beinhaltet die Berechnung der Einstellwerte für alle Heizkörperventile, die Einstellung der Thermostatventile und der Pumpenleistung, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung und eine optimale Energieeffizienz der Anlage sicherzustellen. Die Durchführung ist zu protokollieren und dem Auftraggeber zu übergeben.
01.__.0021
Hydraulischer Abgleich
1.00
Psch
01.__.0022 Thermische Desinfektion Trinkwassersystem Durchführung einer thermischen Desinfektion des neu installierten Warmwasserspeichers und der angeschlossenen Warmwasserleitungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene nach DVGW-Arbeitsblatt W 551. Das System ist auf über 70°C zu erhitzen und für die vorgeschriebene Dauer an allen Entnahmestellen zu spülen. Die Durchführung ist zu protokollieren.
01.__.0022
Thermische Desinfektion Trinkwassersystem
1.00
Psch
01.__.0023 Einweisung des Betreibers Ausführliche Einweisung des Betreibers/Eigentümers in die Funktion und Bedienung der neuen Wärmepumpenanlage, der Regelungstechnik und des Warmwasserspeichers. Übergabe aller relevanten Dokumentationen, Wartungshinweise und Protokolle.
01.__.0023
Einweisung des Betreibers
1.00
Psch
02 Heizkörper
02
Heizkörper
02.__. 1 Demontage Heizkörper Demontage und Entsorgung eines bereits
entleerten HK
02.__. 1
Demontage Heizkörper
32.00
St
02.__. 2 Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH600mm BL400mm Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH600mm BL400mm
weiß liefern und montieren
02.__. 2
Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH600mm BL400mm
1.00
St
02.__. 3 Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH500mm BL600mm Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH500mm BL600mm
weiß liefern und montieren
02.__. 3
Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH500mm BL600mm
1.00
St
02.__. 4 Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH600mm BL900mm Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH600mm BL900mm
weiß liefern und montieren
02.__. 4
Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH600mm BL900mm
1.00
St
02.__. 5 Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH500mm BL800mm Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH500mm BL800mm
weiß liefern und montieren
02.__. 5
Kermi| Kompakt-HK Typ 11 BH500mm BL800mm
4.00
St
02.__. 6 Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH500mm BL700mm Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH500mm BL700mm
weiß liefern und montieren
02.__. 6
Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH500mm BL700mm
1.00
St
02.__. 7 Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH500mm BL800mm Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH500mm BL800mm
weiß liefern und montieren
02.__. 7
Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH500mm BL800mm
1.00
St
02.__. 8 Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH600mm BL1300mm Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH600mm BL1300mm
weiß liefern und montieren
02.__. 8
Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH600mm BL1300mm
5.00
St
02.__. 9 Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH600mm BL2000mm Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH600mm BL2000mm
weiß liefern und montieren
02.__. 9
Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH600mm BL2000mm
2.00
St
02.__. 10 Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH600mm BL3000mm Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH600mm BL3000mm
weiß liefern und montieren
02.__. 10
Kermi| Kompakt-HK Typ 22 BH600mm BL3000mm
1.00
St
02.__. 11 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH500mm BL600mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH500mm BL600mm
weiß liefern und montieren
02.__. 11
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH500mm BL600mm
1.00
St
02.__. 12 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL800mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL800mm
weiß liefern und montieren
02.__. 12
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL800mm
2.00
St
02.__. 13 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL900mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL900mm
weiß liefern und montieren
02.__. 13
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL900mm
1.00
St
02.__. 14 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL1000mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL1000mm
weiß liefern und montieren
02.__. 14
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL1000mm
2.00
St
02.__. 15 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL1300mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL1300mm
weiß liefern und montieren
02.__. 15
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL1300mm
2.00
St
02.__. 16 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL1800mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL1800mm
weiß liefern und montieren
02.__. 16
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL1800mm
1.00
St
02.__. 17 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL2000mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL2000mm
weiß liefern und montieren
02.__. 17
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH600mm BL2000mm
2.00
St
02.__. 18 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH900mm BL600mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH900mm BL600mm
weiß liefern und montieren
02.__. 18
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH900mm BL600mm
3.00
St
02.__. 19 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH900mm BL1200mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH900mm BL1200mm
weiß liefern und montieren
02.__. 19
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH900mm BL1200mm
1.00
St
02.__. 20 Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH900mm BL1400mm Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH900mm BL1400mm
weiß liefern und montieren
02.__. 20
Kermi| Kompakt-HK Typ 33 BH900mm BL1400mm
1.00
St
02.__. 21 Badheizkörper gerade Anschluss Mitte Badheizkörper gerade Anschluss Mitte
1852x600mm weiß liefern und montieren
02.__. 21
Badheizkörper gerade Anschluss Mitte
3.00
St
02.__. 22 Viega Rohr Temponox 1703 Viega Rohr Temponox 1703 (nicht f.TW) 15x1,0mm
Edelstahl liefern und verlegen.
02.__. 22
Viega Rohr Temponox 1703
200.00
m
02.__. 23 Viega Rohr Temponox 1703 Viega Rohr Temponox 1703 (nicht f.TW) 18x1,0mm
Edelstahl liefern und verlegen.
02.__. 23
Viega Rohr Temponox 1703
75.00
m
02.__. 24 Viega Rohr Temponox 1703 Viega Rohr Temponox 1703 (nicht f.TW) 22x1,2mm
Edelstahl liefern und verlegen.
02.__. 24
Viega Rohr Temponox 1703
75.00
m
02.__. 25 Viega Rohr Temponox 1703 Viega Rohr Temponox 1703 (nicht f.TW) 28x1,2mm
Edelstahl liefern und verlegen.
02.__. 25
Viega Rohr Temponox 1703
30.00
m
02.__. 26 Viega Rohr Temponox 1703 Viega Rohr Temponox 1703 (nicht f.TW) 35x1,5mm
Edelstahl liefern und verlegen.
02.__. 26
Viega Rohr Temponox 1703
10.00
m
02.__. 27 Viega Rohr Temponox 1703 Viega Rohr Temponox 1703 (nicht f.TW) 42x1,5mm
Edelstahl liefern und verlegen.
02.__. 27
Viega Rohr Temponox 1703
10.00
m
02.__.0028 Dämmung von Heizungsrohrleitungen Liefern und Montieren einer Rohrdämmung für die neu verlegten Heizungsleitungen gemäß den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Dämmung ist fachgerecht auf alle Rohrleitungen, Armaturen und Formteile aufzubringen, um Wärmeverluste zu minimieren. Die Dämmstärke richtet sich nach den Vorgaben des GEG für die jeweiligen Rohrdurchmesser.
02.__.0028
Dämmung von Heizungsrohrleitungen
400.00
m
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__. 1 Facharbeiterstunden Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf ausdrückliche
Anordnung
der Bauleitung in Auftrag gegeben werden und nur
anerkannt
werden, wenn ordnungsgemäß unterschriebene
Stundenzettel
vorgelegt werden.
03.__. 1
Facharbeiterstunden
6.00
h
03.__. 2 Helferstunden Helferstunden wie vor beschrieben, auf Anordnung der
Bauleitung.
03.__. 2
Helferstunden
6.00
h
04 Allgemeinkosten
04
Allgemeinkosten
04.__. 1 Baustelleneinrichtung Einrichtung und Räumung der Baustelle. Bereitstellung
aller
erforderlichen Werkzeuge und Maschinen. KFZ-Pauschalen
04.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
St