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LEISTUNGSVERZEICHNIS
PROJEKT: SANIERUNG BAULICH-TECHNISCHE INFRASTRUKTUR
Max Planck Gesellschaft
Hofgartenstraße 8
80539 München
BAUHERR: Max Planck Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Generalverwaltung
Hofgartenstraße 8
80539 München
GEWERK: Baumeisterarbeiten
VERGABE-NR.: Z.INV0.A.000103
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV)
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.1.1 Lage der Baustelle
Siehe Baubeschreibung
0.1.2 Betriebliche Bedingungen:
Der Betrieb des Gebäudes Büro und Verwaltung sowie der Küchenbetrieb des
Restaurants im EG bleibt während der Sanierungsmaßnahmen teilweise
erhalten. Der Restaurantbetrieb (wie Materialanlieferungen etc.) darf
durch die Sanierungsmaßnahmen nicht eingeschränkt werden. Die Bibliothek
bleibt in Betrieb und wird eingeschränkt genutzt. (Bücherausgabe und
Bücherlagerung)
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Die Baumaßnahmen finden an allen Gebäudeteilen und allen Geschossen
(UG-5.OG) statt. Im Rahmen der Brandschutzertüchtigung werden Türen
erneuert und ergänzt, sowie die Brandmeldeanlage erneuert. Über den
Hallen wird das Sheddach erneuert. Alle Aufzüge werden erneuert.
Die Heizzentrale und die Rückkühlanlagen werden erneuert.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Bei Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der Motor abzustellen.
Feuerwehr- und Notfallzufahrten sind unter allen Umständen frei zu
halten.
Die für die Versorgung der Baustelle notwendigen Transport- und
Verkehrswege sind während der Bauzeit sauber zu halten.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Während der gesamten Bauzeit darf die Feuerwehrumfahrt und die Wege für
An- und Abtransport des Gebäudenutzers (MPG GV und Restaurantpächter)
nicht durch Hindernisse oder Fahrzeuge verstellt werden.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen
Bei umfangreicheren Lieferungen muss der Zeitpunkt für Lieferung und
Transport mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Zufahrten, Parkflächen
und Knotenpunkte dürfen nicht verstellt werden bzw. ist für einen
schnellen Weitertransport von abgestelltem Gut Sorge zu tragen.
Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen, hat der
Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren, über
die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfirma
(Auftragnehmer), sowie die Telefonnummer der örtlichen Firmenbauleitung
angegeben ist.
Ein Personenaufzug wird zum Personen- und Materialtransport zur
Verfügung stehen.Davon kann jedoch nicht in jeder Bauphase ausgegangen
werden, da dieser selbst erneuert wird (Dauer ca. 3 Monate). In dieser
Zeit sind die Hallentreppen bzw. die Treppenhäuser zu benutzen.
0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser
Werden vom AG kostenlos ab Abnahmestelle zur Verfügung gestellt. Sollte
die zur Verfügungsstellung des AG kurzzeitig ausfallen, so berechtigt
dies dem AN nicht, Ausfallkosten geltend zu machen.
0.1.8 Für die Ausführung der Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung
überlassene Flächen
Siehe Baubeschreibung, Pkt. 1.4
0.1.9. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit
-nicht besetzt-
0.1.10-0.1.13
-nicht besetzt-
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Außenanlagen und Bauteilen
Verkehrsflächen, Gebäudevorsprünge/-teile im Bereich der Baustelle
dürfen nicht beschädigt werden. Flächen sind sauber zu halten und im
Nachgang wieder in Stand zu setzten bzw. zu reinigen.
0.1.15-0.1.18
-nicht besetzt-
0.1.19 Gemäß Baustellenordnung getroffene Maßnahmen
Der AG hat einen Sicherheitskoordinator beauftragt. Seinen Anordnungen
ist Folge zu leisten. Die entsprechenden Schutzeinrichtungen und die
Koordination der Gewerke untereinander sind dem SIGE-Plan zu entnehmen,
der wie die Baustellenordnung durch den SiGe-Koordinator
ausgehängt/ausgelegt wird.
Jeder Unternehmer hat das vor Ort eingesetzte Personal gemäß ArbSchG in
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzuweisen!
Dabei ist ein Nachweis über die Einweisung und das Formblatt zur
Benennung der verantwortlichen Person auszufüllen und von jeder
eingewiesenen Person zu unterschreiben. Diese Nachweise sind an den AG
und den zuständigen Koordinator zu übersenden. Die Einweisung entbindet
die beauftragten Unternehmen nicht von der baustellenspezifischen
Einweisung des eingesetzten Personals von Fall zu Fall.
0.1.20 - 0.1.21
-nicht besetzt-
0.1.22 Art und Zeit der veranlassten Vorarbeiten
Bauseitige Gerüsterstellung vor Beginn der Arbeiten des AN.
Bauseitige Staubschutzwände vor Beginn der Arbeiten des AN.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Zum Zeitpunkt der Arbeitsausführung sind auch andere Unternehmer tätig.
Eine gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination der Gewerke
untereinander ist für den Erfolg der Maßnahmen unumgänglich. Dies
betrifft insbesonders größere Materialanlieferungen und die Benutzung
von Aufzügen.
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit von Leistungen anderer
Siehe Baubeschreibung, Pkt. 1.5
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Siehe Baubeschreibung, Pkt. 1.6
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung
ergeben
SiGe-Plan ist zu beachten.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum
Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen.
Sicherheit und den Gesundheitsschutz ist zu jeder Zeit zu gewährleisten.
Erforderliche Maßnahmen sind zu treffen. Insbesonders beim Abbruch und
Abtransport von Materialien aus dem Gebäude.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Bei Arbeiten in den Installationsschächten (Entfernung der Mineralwolle)
ist auf Atemschutz und Schutzkleidung zu achten.
0.2.6 Anfallender Schutt, Abfallsatzung
Die Einhaltung der Allgemeine Abfallsatzung und die Gewerbe- und
Bauabfallentsorgungssatzung in der jeweils zu dem Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung der Stadt München sind einzuhalten.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten
von Gerüsten-/ Rollgerüsten
Für den Transport der Bauteile und Arbeitsmitttel sind geeignete
Transportmittel und bei Bedarf Rollgerüste zu verwenden. Es stehen nur
die im Gebäude vorhandenen Öffnungen aus Türen und Toren , sowie die
Bestandstreppen und Flure zur Verfügung.
Da der Betrieb aufrecht erhalten bleibt, ist partiell mit
Bewegungseinschränkungen durch Anlieferungen z.B. von Küchenutensilien /
Nahrungsmittel o. drgl.
zu rechnen.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge und Einrichtungen
Mechanische Hebezeuge und Transporthilfen oder Bauaufzüge werden durch
den AG nicht zur Verfügung gestellt. Siehe dazu Punkt 0.1.6.
Sind Gerüste für die Ausführung der Bauleistung durch den AN über die
Bestimmungen der VOB/C hinaus erforderlich, sind diese im Angebot zu
kalkulieren oder werden bauseits gestellt. Dies gilt ebenso für
nachfolgenden Punkt -Vorhaltung-.
0.2.9 Vorhaltung von Gerüsten, Hebezeuge und Einrichtungen für andere
Unternehmer
Für die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Werkzeuge, wie z.B.
einzusetzende Hebezeuge, Glassauger etc. , hat jeder AN
eigenverantwortlich zu sorgen .
0.2.10 - 0.2.12
-nicht besetzt-
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und
Gütenachweise
Eignungs- und Gütenachweise sind gemäß Leistungsbeschrieb zu erbringen.
0.2.14 Bedingungen, wie auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet
werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind
-nicht besetzt-
0.2.15 Anforderung an über Entsorgung
Es ist die Menge und die eindeutige Zuordnung der Entsorgung der
Materialien nachzuweisen. Entsorgungsnachweise sind zwingend
beizubringen.
0.2.16 - 0.2.21
-nicht besetzt-
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
detailliertes Aufmaß auf Grundlage der zur Verfügung gestellten oder
eigener Pläne ist für die Abrechnung zwingend erforderlich.
BAUBESCHREIBUNG UND TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
(gültig für alle Titel)
1 Allgemeines
1.1. Baubeschreibung für die Teilsanierung der MPG-GV und des Instituts
im Gebäudekomplex der Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Grundstück:
Das Grundstück mit der Flurstück Nr. 1529 liegt im Münchner Stadtteil
Maxvorstadt, Gemarkung München 1,
Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Für das Gebiet existiert ein Bebauungsplan der Landeshauptstadt München
(Nr. 1770a_Teil 2 (FA 8628).
Der Bebauungsplan der Landeshauptstadt München weist das Gebiet des
Grundstücks Flurstück Nr. 1629 als Kerngebiet (MK) aus. Gemäß BayBO Art.
2 (3) und (4) ist der Gebäudekomplex in Gebäudeklasse 5 einzuordnen.
Gebäudekomplex Hofgartenstraße 8:
Bei dem Gebäude der Generalverwaltung handelt es sich um 2 U-förmige
Baukörper, die leicht verdreht ineinandergeschoben sind. In den so
entstandenen Zwischenräumen sind 3 offene, mit verglasten Sheddächern
überdeckte Hallen entstanden, die der inneren Erschließung dienen. Die
Nordhalle erstreckt sich vom EG bis zum 5.OG, die Osthalle und die
Westhalle vom 2. bis zum 5. OG. Der Innenhof im Süden geht in den neu
gestalteten Marstallplatz über. Im Erdgeschoß des Büro- und
Verwaltungsgebäudes (EG + 5. Obergeschosse) befinden sich dem Innenhof
zugeordnet eine Bibliothek, ein Konferenzraum und ein Restaurant. Der
Westflügel des Gebäudes ist im UG-2.OG an das MPI für Innovation und
Wettbewerb vermietet.
Das Gebäude wurde in den Jahren 1997 bis 1999 in seiner heutigen Form
als Bürogebäude mit Tiefgarage im Untergeschoss errichtet.
Bauteilbeschreibung / Nutzungen:
Im EG des Ostflügels befindet sich die Küche des an den Pächter
vermieteten Restaurants. Im UG-1.OG des Westfügels befindet sich eine
Bibliothek, deren Nutzung eingeschränkt (ohne Lese- und Bürobetrieb)
während der Bauzeit erhalten bleiben soll. Im Bereich des Haupteinganges
befindet sich eine Cafeteria und ein Konferenzraum. Zugangspforten sind
im West- sowie Nordgebäudeteil vorhanden.
Im 1. OG des Ostflügels ist die Zentrale Registratur / Archiv der MPG GV
untergebracht.
Das Institut, mit eigener Verwaltungsorganisation, befindet sich im
Westflügel vom UG bis 3.OG. Im 4.+5.OG ist die MPG-GV untergebracht.
Alle anderen Bereiche vom EG bis 5.OG unterliegen einer Büronutzung.
Im Untergeschoss befindet sich im Wesentlichen eine Tiefgarage und die
Haustechnik.
1.2 Berücksichtigung der Feuerwehrbelange während der Bauzeit:
Während der gesamten Bauzeit ist durch alle Auftragnehmer
sicherzustellen, dass der Rettungs- und Einsatzbetrieb der Feuerwehr,
uneingeschränkt gewährleistet sein muss. Dies gilt insbesondere für die
Freihaltung aller Verkehrs- und Rettungswege, genau wie für die Strom-
und Wasserversorgung. Alle Eingriffe in Versorgungsleitungen für den
Feuerwehrbetrieb sind rechtzeitig mit der Feuerwehr abzustimmen, ggfs.
müssen Ersatzeinrichtungen geschaffen werden.
Als 1.Flucht- und Rettungsweg dienen zahlreiche Treppenhäuser. Der
2.Flucht- und Rettungsweg wird über eine vorgesetzte
Fassadenkonstruktion sichergestellt.
1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG
vom 15. Juli 2024) einzuhalten sowie die Baustellenverordnung vom 19.
Dezember 2022 umzusetzen.
Die Hinweise des vom Bauherrn beauftragten Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinators, sowie der von diesem erstellte SiGe-Plan
sind zu berücksichtigen.
Die Trennung der geplanten Bauabschnitte erfolgt auch aus
brandschutztechnischer Sicht an Gebäudestellen, an denen unkompliziert
getrennt werden kann. Die Trennung erfolgt im Wesentlichen durch die
vorhandenen Türelemente der einzelnen Abschnitte. Die vorhandenen
Fluchtwege werden aufrechterhalten und ggf. nur temporär eingeschränkt.
Es wird ein Brandschutzkonzept für die Durchführung der Baumaßnahme
erstellt, welche den Baubetrieb berücksichtigt.
Durch die notwendige Benutzung der Aufzüge (2-er Gruppe) durch die
Mitarbeiter und den Handwerkern vor allem für die oberen Geschosse, ist
eine gänzliche Trennung der Verkehrswege nicht möglich. Die zwangsläufig
gemeinsamen Verkehrswege sind jederzeit vom AN frei und sauber zu
halten.
1.4. Zur Nutzung überlassene Flächen
Dem AN werden, soweit nicht im Leistungsbeschrieb hierfür gesonderte
Positionen vorgesehen sind, Baustelleneinrichtungsflächen, sowie
Unterkünfte, Waschgelegenheiten und Toilettenbenutzung im Untergeschoss
der MPG unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
1.5. Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Die Baumaßnahme wird in mehrere Bauabschnitte unterteilt.
Die grafische Darstellung finden Sie in der Anlage.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist in 4 Bauabschnitten vorgesehen.
Dadurch lassen sich die Bauabschnitte gut trennen und die
Zugänglichkeiten für MPG-Mitarbeiter und Baustelle, sowie die Anbindung
zur Baustelleneinrichtung und den Lagerflächen sinnvoll regeln.
Die Versorgungsbereiche verlaufen horizontal geschossweise.
Im Zuge der Sanierung werden die Sheddächer erneuert. Die Ausführung
wird jeweils im Zeitrahmen der aufgezeigten einzelnen Bauabschnitte
erfolgen, da die Lage und Geometrie der Sheddächer mit der Anordnung der
Bauabschnitte übereinstimmen.
Die Hallen dienen als zentrales Erschließungselement der einzelnen
Gebäudeflügel - sowohl vertikal (Halle Nord und West), als auch
horizontal.
Zusätzlich sind jeweils in den inneren und äußeren Gebäudeecken Kerne
für die vertikale Erschließung sowie Ver- und Entsorgung des Gebäudes
angeordnet.
Durch die Anordnung der Zugänge werden die Wege der Baustellenarbeiter
und Mitarbeiter der MPG, sowie der 2-er Aufzüge Halle Nord und West
größtenteils getrennt.
Untergeschoss und Tiefgaragennutzung:
Im Untergeschoss entsteht die neue Brandmeldezentrale (BMZ), die
Zentrale der Sicherheitsbeleuchtung (Zentralgerät + Batterie) und des
Behördenfunks (BOS), sowie die Ertüchtigung der Kältezentrale und der
Heizkreisverteilung. Da sich diese Maßnahmen über alle Bauteile
erstrecken, werden im Untergeschoss über die gesamte Bauzeit Arbeiten im
laufenden Gebäudebetrieb ausgeführt. Eine Andienung über die Tiefgarage
ist, wo sinnvoll, vorgesehen. Definierte TG-Flächen als Lagerflächen
werden mit der Verwaltung noch abgestimmt. Ein Anspruch auf Nutzung der
TG kann daraus jedoch vom AN nicht abgeleitet werden.
Zugänge, Treppenhäuser und Aufzüge:
Durch die vorgesehene Bauabschnittsaufteilung ist sichergestellt, dass
ausreichend Fluchtwege und Zugänge für Mitarbeiter und Bauarbeiter zur
Verfügung stehen.
Größere Bauelemente (z.B. neue Stahlrahmenglastüren) werden über die
Hallentreppen des 2.BA transportiert. Für kleinere Bauelemente und den
Zugang für die oberen Geschosse wird jeweils ein Aufzug der 2-er Gruppe
als Bauaufzug ausgebaut.
Es ist vorgesehen, den Baustellenzugang über den Hintereingang Innenhof
einzurichten, da hier auch die Anlieferungen stattfinden sollen, während
die MPG-Mitarbeiter über die Haupteingänge ins Gebäude gelangen.
1.6. Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Durch die hochwertige Bauweise und Ausstattung des Gebäudes ist
besonders darauf zu achten, dass keine Beschädigungen erfolgen.
Besonders bei Material Ein- und Abtransporten ist mit besonderer
Sorgfalt vorzugehen.
Größere Materialien, welche nicht in den Aufzug passen, sind über die
Hallentreppe bzw. über Fassadenöffnungen (Baugerüst/ Bauaufzug) zu
transportieren.
Die Verkehrswege sind frei von Materialien und sauber zu halten.
Der Baulärm ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Anhaltend,
lärmintensive Arbeiten sind vor Ausführung mit der Bauleitung
abzustimmen.
1.7 Baustellenzutritt
Beschäftige des AN müssen sich zu Arbeitsbeginn und -Ende an der Pforte
an- und abmelden, auch wenn die Mitarbeiter nur im Außenbereich
beschäftigt sind.
1.8 Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen
in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht
eingerichtet werden.
1.9 Vertragsgrundlagen
Für die Auftragsabwicklung gilt die VOB/B (Allg. Vertragsbedingungen für
die Ausführung von Bauleistungen) und
die VOB/C (Allg. Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen), die
für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-Normen, einschließlich Beiblätter und
Ergänzungen in der jeweils letzten gültigen Fassung.
2. Allgemeine technische Angaben
2.1 Schall-Immissionsschutz
Die Ausführenden Firmen haben dafür zu sorgen, dass Geräusche verhindert
werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und Vorkehrungen
getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein
Mindestmaß zu beschränken, um vor erheblichen Belästigungen der
MPG-Mitarbeitern zu schützen.
Alle erschütterungsbedingten und lärmintensiven Arbeiten sind nur nach
vorheriger Absprache mit der Bauleitung auszuführen.
2.2 Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege
Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und
Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen, Plätze und Flure benutzen
und hat sie bei Verschmutzung unverzüglich je nach Erfordernis zu
säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die
Baustelle, sowie Arbeits- und Lagerplatz sind in einem ordentlichen
Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen.
2.3 Baustellenordnung
Auf der Baustelle gilt generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot.
Fenster, Türen und Bodenbeläge bleiben im Bestand erhalten und sind
achtsam zu behandeln. Schutzmaßnahmen werden vorgesehen und sind von
jedem Gewerk zu beachten. Das Schließen der Fenster und der Außentüren
ist arbeitstäglich sicherzustellen.
Baustelleneinrichtungen im Aussenbereich werden mit einem Bauzaun
umschlossen. Dieser ist ständig geschlossen zu halten, um
MPG-Mitarbeiter, Passanten oder Unbeteiligte aus dem Gefährdungsbereich
der Baustelle fernzuhalten.
Für die Baumaßnahme wurde eine gesonderte Baustellenordnung erstellt.
2.4 Maßtoleranzen
Die vom AG zur Kalkulation in den Leistungsbeschreibungen und Plänen
angegebenen ca. Maße sind Planungsmaße der Einzelabmessungen und können
einen Toleranzbereich von +/-5 % aufweisen".
2.5 Nachweise
Zur Überprüfung der zu benennenden Fabrikate auf LV-Konformität behält
sich der AG vor, die Produktdatenblätter hierzu auf Verlangen
anzufordern.
MERKBLATT ZUM SCHUTZ GEGEN BAULÄRM
Wer Baustellen betreibt, hat nach § 22 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom
26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) dafür zu sorgen, dass
1. Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik
vermeidbar sind, und
2. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer
Geräusche auf ein
Mindestmaß zu beschränken
soweit dies erforderlich ist, um die Nachbarschaft vor erheblichen
Belästigungen zu schützen.
Die Bundesregierung hat Immissionsrichtwerte festgesetzt, bei deren
Überschreitung mit erhebliche Belästigungen
durch Baumaschinen zu rechnen ist (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Schutz gegen Baulärm
- Geräuschimmissionen - vom 19. August 1970, Beilage zum Bundesanzeiger
Nr. 160).
Als Immissionsrichtwerte sind festgesetzt worden für
a) Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und
Wohnungen
für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen
untergebracht sind
70
dB(A)
b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen
tagsüber 65 dB(A)
untergebracht sind
nachts 50 dB(A)
c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder
tagsüber 60 dB(A)
vorwiegend gewerblich Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht
sind nachts 45 dB(A)
d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergegebracht sind
tagsüber 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind
tagsüber 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tagsüber 45 dB(A)
nachts
35 dB(A)
Nachtzeit ist nach dieser Vorschrift die Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00
Uhr. Die Bauherren, Bauunternehmer und
Bauleiter haben die Pflicht, beim Betrieb von Baumaschinen auf die
Einhaltung der Richtwerte zu achten.
Unabhängig davon haben sie ferner die Pflicht, zu jeder Zeit vermeidbare
Geräusche von Bauarbeiten zu
verhindern (Art. 9 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. August 2007,
GVBl. S. 588).
Gesetzesverstöße können zu Zwangsmaßnahmen bis hin zur Stilllegung der
Baustelle führen. Daneben können
Bußgeldbescheide verhängt werden und in besonders schwerwiegenden Fällen
Strafanzeigen wegen
Körperverletzung erfolgen.
Um die Gefahr von Gesetzesverstößen auszuschließen, ist der Betrieb an
jeder Baustelle möglichst geräuscharm
abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind nach Möglichkeit lärmarme Baumaschinen
einzusetzen und
Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine
den Schallschutz der Anwohner
berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen. Fachtechnische Hinweise
über Maßnahmen zur
Minderung des Baulärms gibt z.B. die Anlage 5 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen
Baulärm (siehe auch www.umweltbundesamt.de).
Geräte und Maschinen nach dem Anhang der 32. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) vom
29. August 2002
(BGBl I S 3478) müssen mit einer CE-Kennzeichnung, ergänzt durch die
Angabe des garantierten
Schallleistungspegels, versehen sein. Sie dürfen in Wohngebieten,
Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten,
die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten für
Fremdenbeherbergung sowie auf dem
Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen
ganztägig sowie an Werktagen
in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden.
Auch wenn die 32. BImSchV nicht einschlägig ist, führen geräuschvolle
Bauarbeiten zwischen 20:00 Uhr und
07:00 Uhr erfahrungsgemäß zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte
nachts in Kur-, Wohn-, und
Mischgebieten und sind daher allenfalls innerhalb von Industrie- und
Gewerbegebieten zulässig.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.muenchen.de/laerm.
Landeshauptstadt München
Referat für Klima und Umweltschutz
Stand: November 2021
HINWEISE ZUM BAUABLAUF (Wichtig zur Kalkulation!)
Die Baumaßnahme wird in 4 Bauabschnitten unterteilt, welche zeitlich
getrennt ausgeführt werden.
In den Übergangszeiten finden behördlich erforderliche Abnahmen und
Ein-/ Auszüge der Nutzer der
betroffenen Bauabschnitte statt. In diesen Zeiten finden keine
Bauarbeiten statt.
Je nach Gewerk ist mit einer Unterbrechung von ungefähr 3 bis 6 Monaten
zu rechnen.
Die Baustelleneinrichtung ist für jeden Bauabschnitt gesondert
einzurichten und zu entfernen.
Die Lage und Größe der einzelnen Bauabschnitte können aus der grafischen
Darstellung in der Anlage entnommen werden.
Im Zuge der Erneuerung des Sheddaches wird in den Hallen ein Raumgerüst
als Arbeitsbühne und
zur Sicherung der darunterliegenden Hallenverkehrswege erstellt. Die
Verkehrswege über die Treppen werden weitestgehend freigehalten. (Siehe
beiliegende Grundrisspläne)
Aufgrund der knappen Ausführungstermine in einem Bauabschnitt, ist es
erforderlich, in mehreren
Geschossen gleichzeitig zu arbeiten. Um den Einsatz mehrerer
Arbeitsteams für die Angebotskalkulation berechenbar zu machen, finden
Sie in der Anlage einen beispielhaften Terminablauf zur Ausführung der
Arbeiten in den Bürobereichen im 1.Bauabschnitt, welcher als Referenz
für alle Bauabschnitte dient.
Über die Bürogeschosse hinaus gibt es noch vereinzelt weitere, Bereiche
(Bibliothek, Seminarräume,
Cafeteria, Untergeschoss, etc.) in denen parallel gearbeitet wird.
Der Umfang der sich überschneidenden Arbeiten in den Bauabschnitten ist
unterschiedlich.
Zur Orientierung dienen die beiliegenden Bauabschnittspläne.
Die Bauarbeiten finden in einem Bestandsgebäude statt, in dem
Bauabschnittsweise nur Teilbereiche vom Nutzer geräumt werden. Alle
anderen Bereiche sind in Betrieb.
Dahingehend ist besonders darauf zu achten, daß
- Lärm vermieden oder reduziert wird (soweit möglich)
- Ab 16 - 7 Uhr ist der Außen- Kranbetrieb aus lärmschutzgründen
untersagt
- Notwendige, gemeinsame Verkehrs- und Fluchtwege sauber und frei von
Baumaterial gehalten werden
Die Gleichzeitigkeiten der Ausführungen in verschiedenen Geschossen,
sowie die weiteren hier und in der Baubeschreibung dargestellten
Rahmenbedingungen sind in den Kalkulationen der nachfolgenden
Leistungspositionen zu berücksichtigen und werden darüber hinaus nicht
gesondert vergütet.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.1 ANGABEN ZUM PROJEKTKOMMUNIKATIONSSYSTEM POOLARSERVER
Für das Projekt ist das Projektkommunikationssystem Poolarserver des AG
zu nutzen.
Der gesamte Austausch von Rechnungen und Nachträgen erfolgt
grundsätzlich über das Projektkommunikationssystem Poolarserver.
Der Austausch sonstiger vertragsrelevanter Erklärungen, insbesondere
Behinderungsanzeigen, Bedenkenanmeldungen, Fristsetzungen,
Mängelanzeigen, Nachtragsankündigungen sowie sonstiger nach der VOB/B
oder dem Vertrag erforderlicher Erklärungen, richtet sich nach den
vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben
Rechnungsstellung gemäß § 14 VOB/B erfolgt grundsätzlich über das
Projektkommunikationssystem (Workflow).
Zulässige Dateiformate: PDF, DWG, ODF.
Druck- und Kopierkosten bis einschließlich 6. Planindex sind zu
berücksichtigen.
Hinweis: Die Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung des
Projektkommunikationssystems sind nicht in dieser Vorbemerkung
abzugelten und werden über gesonderte Abrechnungspositionen im
Leistungsverzeichnis vergütet.
1.2 ANGABEN ZUR TERMIN- UND ABLAUFKOORDINATION
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, am projektbezogenen
Abstimmungsterminen zur Termin- und Ablaufkoordination teilzunehmen. Die
Einführung zur Termin- und Ablaufkoordination erfolgt im Projektverlauf.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Teilnahme verbindlich. Die Leistung umfasst
insbesondere:
Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen
Mitwirkung an Phasenplanungen sowie terminlichen Abstimmungen
Bereitstellung und Pflege erforderlicher Termin- und
Ressourceninformationen (z. B. 3-Wochen-Vorschau)
Die Teilnahme hat durch entscheidungsbefugtes, deutschsprachiges
Personal (z. B. Polier, Vorarbeiter oder Bauleiter) zu erfolgen. Bei
Abwesenheit oder unzureichender Mitwirkung gelten die in den Terminen
getroffenen Festlegungen als verbindlich.
Hinweis: Die Leistungen im Zusammenhang mit der Termin- und
Ablaufkoordination sind nicht in dieser Vorbemerkung abzugelten und
werden über gesonderte Abrechnungspositionen im Leistungsverzeichnis
vergütet.
2.1 PROJEKTKOMMUNIKATION POOLARSERVER
Projektkommunikationssystem Poolarserver
Leistungen für fortlaufende Einarbeitung und Betrieb der gesamten
schriftlichen Projektkommunikation mit dem Projektkommunikationssystem
PKS.
HINWEISE*:
Der AG hat für das Projekt ein Projekt - Kommunikationssystem (PKS) zum
Austausch von Plänen und Dokumenten eingerichtet.
Bei der Einstellung von Plänen und anderen projektrelevanten Unterlagen
in das PKS wird eine E-Mail mit dem entsprechenden Link auf das PKS
durch den Ersteller/Planer versendet.
Falls eigene Planzeichnungen erstellt werden, so sind diese durch den AN
in das PKS hochzuladen und abzulegen (Bringschuld). Für jede
einzustellende CAD -Datei ist eine vorgegebene Planmaske (Plancodierung,
Titel, Indexdatum usw.) auszufüllen (Bringschuld). Die Beteiligten sind
von der PlaneinsteIlung per E- Mail zu benachrichtigen
(Auswahlmöglichkeit im PKS hinterlegt). Die auszutauschenden CAD -
Dateiformate (pdf, dwg usw.), der zu verwendende Plankopf sowie
Plancodierung und Vergabe von Planstatik werden vom AG vorgegeben.
Für die Einhaltung von Fristen sowie den Beginn vertraglicher oder
gesetzlicher Prüf- und Bearbeitungsfristen gilt eine Rechnung als beim
Auftraggeber eingegangen, sobald sie ordnungsgemäß im
Projektkommunikationssystem eingestellt wurde und das System hierüber
automatisch eine Benachrichtigung an die vom Auftraggeber hinterlegten
Empfänger versendet hat. Maßgeblich sind die im System protokollierten
Zeitpunkte der Einstellung und der automatisierten Benachrichtigung. Bei
Nutzung des PKS gilt als Fristauslösendes Ereignis die Zustellung der
Mailbenachrichtigung über den Upload der Unterlagen auf das
Projektkommunikationssystem. Im Übrigen sowie bei Abweichungen davon
gilt Anlage H "Voraussetzungen zur Erstellung und Vorlage von
Rechnungen".
Der Rechnungs- und Nachtragslauf wird ebenfalls grundsätzlich über das
PKS erfolgen (elektronische Rechnungsprüfung). Ein Merkblatt zur
Handhabung wird nach der Beauftragung verteilt.
Die Nutzung des PKS erfolgt kostenfrei.
Die Anmeldung zum PKS erfolgt per Internet - Browser mit einem
Benutzernamen und einem Passwort. Dem AG ist dazu mindestens eine
berechtigte Person mit Vor- und Nachnamen, sowie der persönlichen
E-Mail-Adresse zu benennen (i .d . R. Kontaktdaten des Projektleiters).
2.2 TERMIN- UND ABLAUFKOORDINATION
Rollierende 3-Wochenvorschau
Leistungen für Erstellung und fortlaufende Bearbeitung einer
rollierenden 3-Wochenvorschau sowie Erstellung und Fortschreibung eines
Soll-/Ist-Abgleichs der vorgesehenen Arbeitspakete des AN.
HINWEISE:
Siehe wBVB 10.7.
Halbtägige Abstimmungstermine
Leistungen für bis zu vier vierstündige Abstimmungstermine je
Bauabschnitt.
HINWEISE:
Siehe wBVB 10.10.1
LEISTUNGSVERZEICHNIS
2 SCHUTZMASSNAHMEN
2
SCHUTZMASSNAHMEN
2.14 Fußgängertunnel, Aussenbereich Fußgängertunnel
erstellen eines freistehenden Fußgängertunnels,
einschl. oberer Abdeckung aus Gerüstbelägen und
Rie3selschutzfolie, mit Ballastierung zur Erreichung
der Standfestigkeit,
An-/Abtransport und Auf-/Abbau
im Aussenbereich Innenhof
Durchgangsbreite: 150 cm
Durchgangshöhe: 220 cm
2.14
Fußgängertunnel, Aussenbereich
80.00
m
2.15 Vorhaltung Fußgängertunnel Vorhaltung Fußgängertunnel
Vorhalten und unterhalten des vorgenannten
Fußgängertunnels für die Dauer der Bauzeit je
angefangene Woche
(Abrechnung nach Meter/Woche)
2.15
Vorhaltung Fußgängertunnel
12,000.00
mWo