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Sanierung Baulich-Technische Infrastruktur: Baumeisterarbeiten
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LEISTUNGSVERZEICHNIS PROJEKT: SANIERUNG BAULICH-TECHNISCHE INFRASTRUKTUR   Max Planck Gesellschaft   Hofgartenstraße 8   80539 München BAUHERR: Max Planck Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.   Generalverwaltung   Hofgartenstraße 8   80539 München GEWERK: Baumeisterarbeiten VERGABE-NR.:   Z.INV0.A.000103 ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1.1 Lage der Baustelle Siehe Baubeschreibung 0.1.2 Betriebliche Bedingungen: Der Betrieb des Gebäudes Büro und Verwaltung sowie der Küchenbetrieb des Restaurants im EG bleibt während der Sanierungsmaßnahmen teilweise erhalten. Der Restaurantbetrieb (wie Materialanlieferungen etc.) darf durch die Sanierungsmaßnahmen nicht eingeschränkt werden. Die Bibliothek bleibt in Betrieb und wird eingeschränkt genutzt. (Bücherausgabe und Bücherlagerung) 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Die Baumaßnahmen finden an allen Gebäudeteilen und allen Geschossen (UG-5.OG) statt. Im Rahmen der Brandschutzertüchtigung werden Türen erneuert und ergänzt, sowie die Brandmeldeanlage erneuert. Über den Hallen wird das Sheddach erneuert. Alle Aufzüge werden erneuert. Die Heizzentrale und die Rückkühlanlagen werden erneuert. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Bei Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der Motor abzustellen. Feuerwehr- und Notfallzufahrten sind unter allen Umständen frei zu halten. Die für die Versorgung der Baustelle notwendigen Transport- und Verkehrswege sind während der Bauzeit sauber zu halten. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Während der gesamten Bauzeit darf die Feuerwehrumfahrt und die Wege für An- und Abtransport des Gebäudenutzers (MPG GV und Restaurantpächter) nicht durch Hindernisse oder Fahrzeuge verstellt werden. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen Bei umfangreicheren Lieferungen muss der Zeitpunkt für Lieferung und Transport mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Zufahrten, Parkflächen und Knotenpunkte dürfen nicht verstellt werden bzw. ist für einen schnellen Weitertransport von abgestelltem Gut Sorge zu tragen. Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen, hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren, über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfirma (Auftragnehmer), sowie die Telefonnummer der örtlichen Firmenbauleitung angegeben ist. Ein Personenaufzug wird zum Personen- und Materialtransport zur Verfügung stehen.Davon kann jedoch nicht in jeder Bauphase ausgegangen werden, da dieser selbst erneuert wird (Dauer ca. 3 Monate). In dieser Zeit sind die Hallentreppen bzw. die Treppenhäuser zu benutzen. 0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser Werden vom AG kostenlos ab Abnahmestelle zur Verfügung gestellt. Sollte die zur Verfügungsstellung des AG kurzzeitig ausfallen, so berechtigt dies dem AN nicht, Ausfallkosten geltend zu machen. 0.1.8 Für die Ausführung der Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassene Flächen Siehe Baubeschreibung, Pkt. 1.4 0.1.9. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit -nicht besetzt- 0.1.10-0.1.13 -nicht besetzt- 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Außenanlagen und Bauteilen Verkehrsflächen, Gebäudevorsprünge/-teile im Bereich der Baustelle dürfen nicht beschädigt werden. Flächen sind sauber zu halten und im Nachgang wieder in Stand zu setzten bzw. zu reinigen. 0.1.15-0.1.18 -nicht besetzt- 0.1.19 Gemäß Baustellenordnung getroffene Maßnahmen Der AG hat einen Sicherheitskoordinator beauftragt. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Die entsprechenden Schutzeinrichtungen und die Koordination der Gewerke untereinander sind dem SIGE-Plan zu entnehmen, der wie die Baustellenordnung durch den SiGe-Koordinator ausgehängt/ausgelegt wird. Jeder Unternehmer hat das vor Ort eingesetzte Personal gemäß ArbSchG in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzuweisen! Dabei ist ein Nachweis über die Einweisung und das Formblatt zur Benennung der verantwortlichen Person auszufüllen und von jeder eingewiesenen Person zu unterschreiben. Diese Nachweise sind an den AG und den zuständigen Koordinator zu übersenden. Die Einweisung entbindet die beauftragten Unternehmen nicht von der baustellenspezifischen Einweisung des eingesetzten Personals von Fall zu Fall. 0.1.20 - 0.1.21 -nicht besetzt- 0.1.22 Art und Zeit der veranlassten Vorarbeiten Bauseitige Gerüsterstellung vor Beginn der Arbeiten des AN. Bauseitige Staubschutzwände vor Beginn der Arbeiten des AN. 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Zum Zeitpunkt der Arbeitsausführung sind auch andere Unternehmer tätig. Eine gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination der Gewerke untereinander ist für den Erfolg der Maßnahmen unumgänglich. Dies betrifft insbesonders größere Materialanlieferungen und die Benutzung von Aufzügen. 0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit von Leistungen anderer Siehe Baubeschreibung, Pkt. 1.5 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Siehe Baubeschreibung, Pkt. 1.6 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben SiGe-Plan ist zu beachten. 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen. Sicherheit und den Gesundheitsschutz ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Erforderliche Maßnahmen sind zu treffen. Insbesonders beim Abbruch und Abtransport von Materialien aus dem Gebäude. 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen Bei Arbeiten in den Installationsschächten (Entfernung der Mineralwolle) ist auf Atemschutz und Schutzkleidung zu achten. 0.2.6 Anfallender Schutt, Abfallsatzung Die Einhaltung der Allgemeine Abfallsatzung und die Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung in der jeweils zu dem Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung der Stadt München sind einzuhalten. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten-/ Rollgerüsten Für den Transport der  Bauteile und Arbeitsmitttel sind geeignete Transportmittel und bei Bedarf Rollgerüste zu verwenden. Es stehen nur die im Gebäude vorhandenen Öffnungen aus Türen und Toren , sowie die Bestandstreppen und Flure zur Verfügung. Da der Betrieb aufrecht erhalten bleibt, ist partiell mit Bewegungseinschränkungen durch Anlieferungen z.B. von Küchenutensilien / Nahrungsmittel o. drgl. zu rechnen. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge und Einrichtungen Mechanische Hebezeuge und Transporthilfen oder Bauaufzüge werden durch den AG nicht zur Verfügung gestellt. Siehe dazu Punkt 0.1.6. Sind Gerüste für die Ausführung der Bauleistung durch den AN über die Bestimmungen der VOB/C hinaus erforderlich, sind diese im Angebot zu kalkulieren oder werden bauseits gestellt. Dies gilt ebenso für nachfolgenden Punkt         -Vorhaltung-. 0.2.9 Vorhaltung von Gerüsten, Hebezeuge und Einrichtungen für andere Unternehmer Für die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Werkzeuge, wie z.B. einzusetzende Hebezeuge, Glassauger etc. , hat jeder AN eigenverantwortlich  zu sorgen . 0.2.10 - 0.2.12 -nicht besetzt- 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Eignungs- und Gütenachweise sind gemäß Leistungsbeschrieb zu erbringen. 0.2.14 Bedingungen, wie auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind -nicht besetzt- 0.2.15 Anforderung an über Entsorgung Es ist die Menge und die eindeutige Zuordnung der Entsorgung der Materialien nachzuweisen. Entsorgungsnachweise sind zwingend beizubringen. 0.2.16 - 0.2.21 -nicht besetzt- 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen detailliertes Aufmaß auf Grundlage der zur Verfügung gestellten oder eigener Pläne  ist für die Abrechnung zwingend erforderlich. BAUBESCHREIBUNG UND TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (gültig für alle Titel) 1    Allgemeines 1.1. Baubeschreibung für die Teilsanierung der MPG-GV und des Instituts im Gebäudekomplex der Hofgartenstr. 8, 80539 München. Grundstück: Das Grundstück mit der Flurstück Nr. 1529 liegt im Münchner Stadtteil Maxvorstadt, Gemarkung München 1, Hofgartenstr. 8, 80539 München. Für das Gebiet existiert ein Bebauungsplan der Landeshauptstadt München (Nr. 1770a_Teil 2 (FA 8628). Der Bebauungsplan der Landeshauptstadt München weist das Gebiet des Grundstücks Flurstück Nr. 1629 als Kerngebiet (MK) aus. Gemäß BayBO Art. 2 (3) und (4) ist der Gebäudekomplex in Gebäudeklasse 5 einzuordnen. Gebäudekomplex Hofgartenstraße 8: Bei dem Gebäude der Generalverwaltung handelt es sich um 2 U-förmige Baukörper, die leicht verdreht ineinandergeschoben sind. In den so entstandenen Zwischenräumen sind 3 offene, mit verglasten Sheddächern überdeckte Hallen entstanden, die der inneren Erschließung dienen. Die Nordhalle erstreckt sich vom EG bis zum 5.OG, die Osthalle und die Westhalle vom 2.  bis zum 5. OG. Der Innenhof im Süden geht in den neu gestalteten Marstallplatz über. Im Erdgeschoß des Büro- und Verwaltungsgebäudes (EG + 5. Obergeschosse) befinden sich dem Innenhof zugeordnet eine Bibliothek, ein Konferenzraum und ein Restaurant. Der Westflügel des Gebäudes ist im UG-2.OG an das MPI für Innovation und Wettbewerb vermietet. Das Gebäude wurde in den Jahren 1997 bis 1999 in seiner heutigen Form als Bürogebäude mit Tiefgarage im Untergeschoss errichtet. Bauteilbeschreibung / Nutzungen: Im EG des Ostflügels befindet sich die Küche des an den Pächter vermieteten Restaurants. Im UG-1.OG des Westfügels befindet sich eine Bibliothek, deren Nutzung eingeschränkt (ohne Lese- und Bürobetrieb) während der Bauzeit erhalten bleiben soll. Im Bereich des Haupteinganges befindet sich eine Cafeteria und ein Konferenzraum. Zugangspforten sind im West- sowie Nordgebäudeteil vorhanden. Im 1. OG des Ostflügels ist die Zentrale Registratur / Archiv der MPG GV untergebracht. Das Institut, mit eigener Verwaltungsorganisation, befindet sich im Westflügel vom UG bis 3.OG. Im 4.+5.OG ist die MPG-GV untergebracht. Alle anderen Bereiche vom EG bis 5.OG unterliegen einer Büronutzung. Im Untergeschoss befindet sich im Wesentlichen eine Tiefgarage und die Haustechnik. 1.2 Berücksichtigung der Feuerwehrbelange während der Bauzeit: Während der gesamten Bauzeit ist durch alle Auftragnehmer sicherzustellen, dass der Rettungs- und Einsatzbetrieb der Feuerwehr, uneingeschränkt gewährleistet sein muss. Dies gilt insbesondere für die Freihaltung aller Verkehrs- und Rettungswege, genau wie für die Strom- und Wasserversorgung. Alle Eingriffe in Versorgungsleitungen für den Feuerwehrbetrieb sind rechtzeitig mit der Feuerwehr abzustimmen, ggfs. müssen Ersatzeinrichtungen geschaffen werden. Als 1.Flucht- und Rettungsweg dienen zahlreiche Treppenhäuser. Der 2.Flucht- und Rettungsweg wird über eine vorgesetzte Fassadenkonstruktion sichergestellt. 1.3.  Sicherheits- und Gesundheitsschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG vom 15. Juli 2024) einzuhalten sowie die Baustellenverordnung vom 19. Dezember 2022 umzusetzen. Die Hinweise des vom Bauherrn beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, sowie der von diesem erstellte SiGe-Plan sind zu berücksichtigen. Die Trennung der geplanten Bauabschnitte erfolgt auch aus brandschutztechnischer Sicht an Gebäudestellen, an denen unkompliziert getrennt werden kann. Die Trennung erfolgt im Wesentlichen durch die vorhandenen Türelemente der einzelnen Abschnitte. Die vorhandenen Fluchtwege werden aufrechterhalten und ggf. nur temporär eingeschränkt. Es wird ein Brandschutzkonzept für die Durchführung der Baumaßnahme erstellt, welche den Baubetrieb berücksichtigt. Durch die notwendige Benutzung der Aufzüge (2-er Gruppe) durch die Mitarbeiter und den Handwerkern vor allem für die oberen Geschosse, ist eine gänzliche Trennung der Verkehrswege nicht möglich. Die zwangsläufig gemeinsamen Verkehrswege sind jederzeit vom AN frei und sauber zu halten. 1.4.  Zur Nutzung überlassene Flächen Dem AN werden, soweit nicht im Leistungsbeschrieb hierfür gesonderte Positionen vorgesehen sind, Baustelleneinrichtungsflächen, sowie Unterkünfte, Waschgelegenheiten und Toilettenbenutzung im Untergeschoss der MPG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 1.5.  Vorgesehene Arbeitsabschnitte Die Baumaßnahme wird in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Die grafische Darstellung finden Sie in der Anlage. Die Durchführung der Baumaßnahme ist in 4 Bauabschnitten vorgesehen. Dadurch lassen sich die Bauabschnitte gut trennen und die Zugänglichkeiten für MPG-Mitarbeiter und Baustelle, sowie die Anbindung zur Baustelleneinrichtung und den Lagerflächen sinnvoll regeln. Die Versorgungsbereiche verlaufen horizontal geschossweise. Im Zuge der Sanierung werden die Sheddächer erneuert. Die Ausführung wird jeweils im Zeitrahmen der aufgezeigten einzelnen Bauabschnitte erfolgen, da die Lage und Geometrie der Sheddächer mit der Anordnung der Bauabschnitte übereinstimmen. Die Hallen dienen als zentrales Erschließungselement der einzelnen Gebäudeflügel - sowohl vertikal (Halle Nord und West), als auch horizontal. Zusätzlich sind jeweils in den inneren und äußeren Gebäudeecken Kerne für die vertikale Erschließung sowie Ver- und Entsorgung des Gebäudes angeordnet. Durch die Anordnung der Zugänge werden die Wege der Baustellenarbeiter und Mitarbeiter der MPG, sowie der 2-er Aufzüge Halle Nord und West größtenteils getrennt. Untergeschoss und Tiefgaragennutzung: Im Untergeschoss entsteht die neue Brandmeldezentrale (BMZ), die Zentrale der Sicherheitsbeleuchtung (Zentralgerät + Batterie) und des Behördenfunks (BOS), sowie die Ertüchtigung der Kältezentrale und der Heizkreisverteilung. Da sich diese Maßnahmen über alle Bauteile erstrecken, werden im Untergeschoss über die gesamte Bauzeit Arbeiten im laufenden Gebäudebetrieb ausgeführt. Eine Andienung über die Tiefgarage ist, wo sinnvoll, vorgesehen. Definierte TG-Flächen als Lagerflächen werden mit der Verwaltung noch abgestimmt. Ein Anspruch auf Nutzung der TG kann daraus jedoch vom AN nicht abgeleitet werden. Zugänge, Treppenhäuser und Aufzüge: Durch die vorgesehene Bauabschnittsaufteilung ist sichergestellt, dass ausreichend Fluchtwege und Zugänge für Mitarbeiter und Bauarbeiter zur Verfügung stehen. Größere Bauelemente (z.B. neue Stahlrahmenglastüren) werden über die Hallentreppen des 2.BA transportiert. Für kleinere Bauelemente und den Zugang für die oberen Geschosse wird jeweils ein Aufzug der 2-er Gruppe als Bauaufzug ausgebaut. Es ist vorgesehen, den Baustellenzugang über den Hintereingang Innenhof einzurichten, da hier auch die Anlieferungen stattfinden sollen, während die MPG-Mitarbeiter über die Haupteingänge ins Gebäude gelangen. 1.6.  Besondere Erschwernisse während der Ausführung Durch die hochwertige Bauweise und Ausstattung des Gebäudes ist besonders darauf zu achten, dass keine Beschädigungen erfolgen. Besonders bei Material Ein- und Abtransporten ist mit besonderer Sorgfalt vorzugehen. Größere Materialien, welche nicht in den Aufzug passen, sind über die Hallentreppe bzw. über Fassadenöffnungen (Baugerüst/ Bauaufzug) zu transportieren. Die Verkehrswege sind frei von Materialien und sauber zu halten. Der Baulärm ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Anhaltend, lärmintensive Arbeiten sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. 1.7  Baustellenzutritt Beschäftige des AN müssen sich zu Arbeitsbeginn und -Ende an der Pforte an- und abmelden, auch wenn die Mitarbeiter nur im Außenbereich beschäftigt sind. 1.8  Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 1.9  Vertragsgrundlagen Für die Auftragsabwicklung gilt die VOB/B (Allg. Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) und die VOB/C (Allg. Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen), die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-Normen, einschließlich Beiblätter und Ergänzungen in der jeweils letzten gültigen Fassung. 2. Allgemeine technische Angaben 2.1   Schall-Immissionsschutz Die Ausführenden Firmen haben dafür zu sorgen, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, um vor erheblichen Belästigungen der MPG-Mitarbeitern zu schützen. Alle erschütterungsbedingten und lärmintensiven Arbeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung auszuführen. 2.2   Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen, Plätze und Flure benutzen und hat sie bei Verschmutzung unverzüglich je nach Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Arbeits- und Lagerplatz sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. 2.3   Baustellenordnung Auf der Baustelle gilt generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot. Fenster, Türen und Bodenbeläge bleiben im Bestand erhalten und sind achtsam zu behandeln. Schutzmaßnahmen werden vorgesehen und sind von jedem Gewerk zu beachten. Das Schließen der Fenster und der Außentüren ist arbeitstäglich sicherzustellen. Baustelleneinrichtungen im Aussenbereich werden mit einem Bauzaun umschlossen. Dieser ist ständig geschlossen zu halten, um MPG-Mitarbeiter, Passanten oder Unbeteiligte aus dem Gefährdungsbereich der Baustelle fernzuhalten. Für die Baumaßnahme wurde eine gesonderte Baustellenordnung erstellt. 2.4   Maßtoleranzen Die vom AG zur Kalkulation in den Leistungsbeschreibungen und Plänen angegebenen ca. Maße sind Planungsmaße der Einzelabmessungen und können einen Toleranzbereich von +/-5 % aufweisen". 2.5   Nachweise Zur Überprüfung der zu benennenden Fabrikate auf LV-Konformität behält sich der AG vor, die Produktdatenblätter hierzu auf Verlangen anzufordern. MERKBLATT ZUM SCHUTZ GEGEN BAULÄRM Wer Baustellen betreibt, hat nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) dafür zu sorgen, dass 1. Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und 2. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken soweit dies erforderlich ist, um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen. Die Bundesregierung hat Immissionsrichtwerte festgesetzt, bei deren Überschreitung mit erhebliche Belästigungen durch Baumaschinen zu rechnen ist (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19. August 1970, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160). Als Immissionsrichtwerte sind festgesetzt worden für a) Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind                                                                   70 dB(A) b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen                             tagsüber 65 dB(A) untergebracht sind                                                        nachts 50 dB(A) c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder                  tagsüber 60 dB(A) vorwiegend gewerblich Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind          nachts 45 dB(A) d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergegebracht sind                     tagsüber 55 dB(A) nachts 40 dB(A) e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind                       tagsüber 50 dB(A) nachts 35 dB(A) f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten                                   tagsüber 45 dB(A)                                                                   nachts   35 dB(A) Nachtzeit ist nach dieser Vorschrift die Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Die Bauherren, Bauunternehmer und Bauleiter haben die Pflicht, beim Betrieb von Baumaschinen auf die Einhaltung der Richtwerte zu achten. Unabhängig davon haben sie ferner die Pflicht, zu jeder Zeit vermeidbare Geräusche von Bauarbeiten zu verhindern (Art. 9 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, GVBl. S. 588). Gesetzesverstöße können zu Zwangsmaßnahmen bis hin zur Stilllegung der Baustelle führen. Daneben können Bußgeldbescheide verhängt werden und in besonders schwerwiegenden Fällen Strafanzeigen wegen Körperverletzung erfolgen. Um die Gefahr von Gesetzesverstößen auszuschließen, ist der Betrieb an jeder Baustelle möglichst geräuscharm abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind nach Möglichkeit lärmarme Baumaschinen einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine den Schallschutz der Anwohner berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen. Fachtechnische Hinweise über Maßnahmen zur Minderung des Baulärms gibt z.B. die Anlage 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (siehe auch www.umweltbundesamt.de). Geräte und Maschinen nach dem Anhang der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) vom 29. August 2002 (BGBl I S 3478) müssen mit einer CE-Kennzeichnung, ergänzt durch die Angabe des garantierten Schallleistungspegels, versehen sein. Sie dürfen in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten für Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden. Auch wenn die 32. BImSchV nicht einschlägig ist, führen geräuschvolle Bauarbeiten zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr erfahrungsgemäß zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nachts in Kur-, Wohn-, und Mischgebieten und sind daher allenfalls innerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten zulässig. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.muenchen.de/laerm. Landeshauptstadt München Referat für Klima und Umweltschutz Stand: November 2021 HINWEISE ZUM BAUABLAUF (Wichtig zur Kalkulation!) Die Baumaßnahme wird in 4 Bauabschnitten unterteilt, welche zeitlich getrennt ausgeführt werden. In den Übergangszeiten finden behördlich erforderliche Abnahmen und Ein-/ Auszüge der Nutzer der betroffenen Bauabschnitte statt. In diesen Zeiten finden keine Bauarbeiten statt. Je nach Gewerk ist mit einer Unterbrechung von ungefähr 3 bis 6 Monaten zu rechnen. Die Baustelleneinrichtung ist für jeden Bauabschnitt gesondert einzurichten und zu entfernen. Die Lage und Größe der einzelnen Bauabschnitte können aus der grafischen Darstellung in der Anlage entnommen werden. Im Zuge der Erneuerung des Sheddaches wird in den Hallen ein Raumgerüst als Arbeitsbühne und zur Sicherung der darunterliegenden Hallenverkehrswege erstellt. Die Verkehrswege über die Treppen werden weitestgehend freigehalten. (Siehe beiliegende Grundrisspläne) Aufgrund der knappen Ausführungstermine in einem Bauabschnitt, ist es erforderlich, in mehreren Geschossen gleichzeitig zu arbeiten. Um den Einsatz mehrerer Arbeitsteams für die Angebotskalkulation berechenbar zu machen, finden Sie in der Anlage einen beispielhaften Terminablauf zur Ausführung der Arbeiten in den Bürobereichen im 1.Bauabschnitt, welcher als Referenz für alle Bauabschnitte dient. Über die Bürogeschosse hinaus gibt es noch vereinzelt weitere, Bereiche (Bibliothek, Seminarräume, Cafeteria, Untergeschoss, etc.) in denen parallel gearbeitet wird. Der Umfang der sich überschneidenden Arbeiten in den Bauabschnitten ist unterschiedlich. Zur Orientierung dienen die beiliegenden Bauabschnittspläne. Die Bauarbeiten finden in einem Bestandsgebäude statt, in dem Bauabschnittsweise nur Teilbereiche vom Nutzer geräumt werden. Alle anderen Bereiche sind in Betrieb. Dahingehend ist besonders darauf zu achten, daß - Lärm vermieden oder reduziert wird (soweit möglich) - Ab 16 - 7 Uhr ist der Außen- Kranbetrieb aus lärmschutzgründen untersagt - Notwendige, gemeinsame Verkehrs- und Fluchtwege sauber und frei von Baumaterial gehalten werden Die Gleichzeitigkeiten der Ausführungen in verschiedenen Geschossen, sowie die weiteren hier und in der Baubeschreibung dargestellten Rahmenbedingungen sind in den Kalkulationen der nachfolgenden Leistungspositionen zu berücksichtigen und werden darüber hinaus nicht gesondert vergütet. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1.1 ANGABEN ZUM PROJEKTKOMMUNIKATIONSSYSTEM POOLARSERVER Für das Projekt ist das Projektkommunikationssystem Poolarserver des AG zu nutzen. Der gesamte Austausch von Rechnungen und Nachträgen erfolgt grundsätzlich über das Projektkommunikationssystem Poolarserver. Der Austausch sonstiger vertragsrelevanter Erklärungen, insbesondere Behinderungsanzeigen, Bedenkenanmeldungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Nachtragsankündigungen sowie sonstiger nach der VOB/B oder dem Vertrag erforderlicher Erklärungen, richtet sich nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben Rechnungsstellung gemäß § 14 VOB/B erfolgt  grundsätzlich über das Projektkommunikationssystem (Workflow). Zulässige Dateiformate: PDF, DWG, ODF. Druck- und Kopierkosten bis einschließlich 6. Planindex sind zu berücksichtigen. Hinweis: Die Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Projektkommunikationssystems sind nicht in dieser Vorbemerkung abzugelten und werden über gesonderte Abrechnungspositionen im Leistungsverzeichnis vergütet. 1.2 ANGABEN ZUR TERMIN- UND ABLAUFKOORDINATION Der Auftragnehmer ist verpflichtet, am projektbezogenen Abstimmungsterminen zur Termin- und Ablaufkoordination teilzunehmen. Die Einführung zur Termin- und Ablaufkoordination erfolgt im Projektverlauf. Ab diesem Zeitpunkt ist die Teilnahme verbindlich. Die Leistung umfasst insbesondere:   Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen   Mitwirkung an Phasenplanungen sowie terminlichen Abstimmungen   Bereitstellung und Pflege erforderlicher Termin- und Ressourceninformationen (z. B. 3-Wochen-Vorschau) Die Teilnahme hat durch entscheidungsbefugtes, deutschsprachiges Personal (z. B. Polier, Vorarbeiter oder Bauleiter) zu erfolgen. Bei Abwesenheit oder unzureichender Mitwirkung gelten die in den Terminen getroffenen Festlegungen als verbindlich. Hinweis: Die Leistungen im Zusammenhang mit der Termin- und Ablaufkoordination sind nicht in dieser Vorbemerkung abzugelten und werden über gesonderte Abrechnungspositionen im Leistungsverzeichnis vergütet. 2.1 PROJEKTKOMMUNIKATION POOLARSERVER Projektkommunikationssystem Poolarserver Leistungen für fortlaufende Einarbeitung und Betrieb der gesamten schriftlichen Projektkommunikation mit dem Projektkommunikationssystem PKS. HINWEISE*: Der AG hat für das Projekt ein Projekt - Kommunikationssystem (PKS) zum Austausch von Plänen und Dokumenten eingerichtet. Bei der Einstellung von Plänen und anderen projektrelevanten Unterlagen in das PKS wird eine E-Mail mit dem entsprechenden Link auf das PKS durch den Ersteller/Planer versendet. Falls eigene Planzeichnungen erstellt werden, so sind diese durch den AN in das PKS hochzuladen und abzulegen (Bringschuld). Für jede einzustellende CAD -Datei ist eine vorgegebene Planmaske (Plancodierung, Titel, Indexdatum usw.) auszufüllen (Bringschuld). Die Beteiligten sind von der PlaneinsteIlung per E- Mail zu benachrichtigen (Auswahlmöglichkeit im PKS hinterlegt). Die auszutauschenden CAD - Dateiformate (pdf, dwg usw.), der zu verwendende Plankopf sowie Plancodierung und Vergabe von Planstatik werden vom AG vorgegeben. Für die Einhaltung von Fristen sowie den Beginn vertraglicher oder gesetzlicher Prüf- und Bearbeitungsfristen gilt eine Rechnung als beim Auftraggeber eingegangen, sobald sie ordnungsgemäß im Projektkommunikationssystem eingestellt wurde und das System hierüber automatisch eine Benachrichtigung an die vom Auftraggeber hinterlegten Empfänger versendet hat. Maßgeblich sind die im System protokollierten Zeitpunkte der Einstellung und der automatisierten Benachrichtigung. Bei Nutzung des PKS gilt als Fristauslösendes Ereignis die Zustellung der Mailbenachrichtigung über den Upload der Unterlagen auf das Projektkommunikationssystem. Im Übrigen sowie bei Abweichungen davon gilt Anlage H "Voraussetzungen zur Erstellung und Vorlage von Rechnungen". Der Rechnungs- und Nachtragslauf wird ebenfalls grundsätzlich über das PKS erfolgen (elektronische Rechnungsprüfung). Ein Merkblatt zur Handhabung wird nach der Beauftragung verteilt. Die Nutzung des PKS erfolgt kostenfrei. Die Anmeldung zum PKS erfolgt per Internet - Browser mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Dem AG ist dazu mindestens eine berechtigte Person mit Vor-  und Nachnamen, sowie der persönlichen E-Mail-Adresse zu benennen (i .d . R. Kontaktdaten des Projektleiters). 2.2 TERMIN- UND ABLAUFKOORDINATION Rollierende 3-Wochenvorschau Leistungen für Erstellung und fortlaufende Bearbeitung einer rollierenden 3-Wochenvorschau sowie Erstellung und Fortschreibung eines Soll-/Ist-Abgleichs der vorgesehenen Arbeitspakete des AN. HINWEISE: Siehe wBVB 10.7. Halbtägige Abstimmungstermine Leistungen für bis zu vier vierstündige Abstimmungstermine je Bauabschnitt. HINWEISE: Siehe wBVB 10.10.1
LEISTUNGSVERZEICHNIS
2 SCHUTZMASSNAHMEN
2
SCHUTZMASSNAHMEN
2.14 Fußgängertunnel, Aussenbereich Fußgängertunnel erstellen eines freistehenden Fußgängertunnels, einschl. oberer Abdeckung aus Gerüstbelägen und Rie3selschutzfolie, mit Ballastierung zur Erreichung der Standfestigkeit, An-/Abtransport und Auf-/Abbau im Aussenbereich Innenhof Durchgangsbreite: 150 cm Durchgangshöhe:  220 cm
2.14
Fußgängertunnel, Aussenbereich
80.00
m
2.15 Vorhaltung Fußgängertunnel Vorhaltung Fußgängertunnel Vorhalten und unterhalten des vorgenannten Fußgängertunnels für die Dauer der Bauzeit je angefangene Woche (Abrechnung nach Meter/Woche)
2.15
Vorhaltung Fußgängertunnel
12,000.00
mWo