Außentreppe - 2. Rettungsweg UG
SANA Haus 1-3
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Beschreibung: Dem Bauherrn ist es vorrangig wichtig, das Ziel zu erreichen: die Schaffung eines zweiten Rettungswegs für das Untergeschoss – möglichst kosteneffizient. Die konkrete Ausführung oder gestalterische Lösung steht dabei nicht im Vordergrund. Daher sind Nebenangebote mit alternativen Lösungsvorschlägen ebenso zulässig wie Angebote für einzelne Gewerke (z. B. ausschließlich Metallbau) und ausdrücklich erwünscht. Gegenstand der Maßnahme ist die Herstellung eines zweiten Rettungswegs aus dem Untergeschoss in Form einer gärtnerisch gestalteten Außentreppe aus Beton-Blocksteinen mit Pflanzböschungssteinen. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die Erneuerung der Abdichtung und Dämmung der Außenwand sowie der Rückbau bestehender und die Herstellung neuer Pflasterflächen (Gehwege).
Beschreibung:
Allgemeines und Geltungsbereich Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise vorzulegen: Unternehmen können ihre Eignung durch die Vorlage einer gültigen PQ-Bescheinigung (Präqualifizierung für Bauleistungen) nachweisen. In diesem Fall ersetzt die PQ-Bescheinigung die nachfolgend einzeln aufgeführten Nachweise. Unternehmen ohne PQ-Bescheinigung müssen die folgenden Dokumente einzeln einreichen: Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Referenzen über vergleichbare Leistungen Freistellungsbescheinigung Handelsregisterauszug (falls zutreffend) Handwerkskarte (falls zutreffend) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft  Alle Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach: DIN 18299 (ATV), DIN 18300, DIN 18315, DIN 18316, DIN 18317, DIN 18318, DIN 18320, DIN 18336, DIN 18350, DIN 18459, DIN 18195, DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534, DIN 18535 gültigen Regeln zu beachten. sowie Inhalte der Technischen Merkblätter eingesetzter Produkte zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Angaben zur Baustelle und Ausführung Sofern in den Leistungspositionen nicht gesondert beschrieben, gelten alle Arbeitsvorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Allgemeines und Geltungsbereich
Stoffe und Bauteile - Anzubietende Materialien Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen beziehungsweise Typen oder Fabrikate anzubieten. Verwendete Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd enthalten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Abbrucharbeiten Das bei den Abbrucharbeiten anfallende Material ist vom Auftragnehmer entsprechend den Entsorgungskriterien zu trennen und getrennt zu lagern. Der Auftraggeber wird die abzubrechenden Bauteile getrennt nach den verwendeten Baustoffen im Leistungsverzeichnis beschreiben; ansonsten kann der Auftragnehmer von Baustoffen ausgehen, die bauteiltypisch sind und für ihn gemäß den Abbruch- und Entsorgungskriterien den geringsten Aufwand verursachen. Pflanzen Alle Pflanzen und Pflanzenteile müssen aus Anzuchtbeständen stammen, die genaue Herkunft ist auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Stoffe und Bauteile
Ausführungshinweise Die Ausführung soll im Rahmen des laufenden Betriebs erfolgen, ohne den aktuellen Betrieb zu beeinträchtigen! Der Auftragnehmer hat die übergebenen Unterlagen und die örtlichen Gegebenheiten vor Arbeitsbeginn zu prüfen. Hinweise zu Abbrucharbeiten Durchzuführende Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Sollten sich Risse, Setzungen o.ä. zeigen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Die technologische Vorgehensweise bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wobei die Arbeiten so auszuführen sind, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Schmutz auf das vermeidbare Maß reduziert werden. Hinweise zu Erd-/Landschaftsbauarbeiten Informationspflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat sich vor der Durchführung der Erdarbeiten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Baugruben oder Gräben zu verschaffen und mit den Anlagenbetreibern geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Erkundung vorhandener Einbauten Kann die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Kanäle und dergleichen vom Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden, ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen sind besondere Leistungen nach VOB Teil C. Oberboden Auf der Baustelle nicht benötigter Oberboden bleibt im Eigentum des Auftraggebers. Etwaige Zwischenlagerung oder Abtransport wird mit entsprechenden Positionen vergütet. Lagerung von Boden und Aushubmaterial Der Platz für die Lagerung des zum Wiederverwenden bestimmten Bodens und Aushubmaterials wird, wenn nicht separat in der Ausschreibung bestimmt, vom Auftraggeber auf der Baustelle festgelegt. Massenausgleich Die erforderlichen Anschüttungen und Hinterfüllungen erfolgen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen (z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verunreinigung), mit dem Aushub und/oder Abtragungsmaterial. Überschüssiges Aushubmaterial wird von der Baustelle entfernt. Diese Leistung wird mit den entsprechenden Positionen vergütet. Standsicherheit unverbauter Baugruben und Gräben Gefährden besondere Einflüsse, wie z.B. Aufschüttungen, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen, die Standsicherheit von unverbauten Baugruben- und Grabenwänden, so hat der Auftragnehmer die Standsicherheit besonders zu überprüfen. Die Vergütung erfolgt als besondere Leistung. Verbaute Baugruben und Gräben Bei verbauten Baugruben und Gräben hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die Standsicherheit des Verbaues in jedem Bauzustand bis zum Erreichen der Sohle und während des gesamten Rückbaus gewährleistet ist. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung des Verbaus und seiner Teile während der Bauausführung. Abfuhr und Deponierung Über die evtl. Abfuhr für die Verfüllung ungeeigneten Bodens entscheidet der Auftraggeber. Bei der Abfuhr ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die verwertbaren Bestandteile des Erdaushubs nicht mit nicht verwertbaren Bestandteilen vermischt werden. Verwertbare Bestandteile sind einer Aufbereitungsanlage zuzuführen. Hinweise zu Pflanzarbeiten Pflanzarbeiten sind nach DIN 18916 auszuführen. Für Rasen- und Saatarbeiten ist DIN 18917 maßgebend. Alle Pflanzarbeiten dürfen nur bei frostfreiem Wetter vorgenommen werden. Ausnahmen sind im Einzelfall mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Für Gehölzverankerungen sind, sofern nicht anders beschrieben, geschälte, imprägnierte Pfähle in ausreichender Dicke und Länge zu verwenden. Die Befestigung der Bindung muss den auftretenden Belastungen entsprechen. Hinweise zu Abdichtungsarbeiten Lagerung der Dichtungsmaterialien Alle Dichtungsmaterialien sind bis zur Verarbeitung trocken zu lagern bzw. durch geeignete Maßnahmen vor Nässe zu schützen. Hinweise zur Verarbeitung Nach der Vorbehandlung muss die Oberfläche fest, feingriffig und tragfähig sein, frei von Zementschlämmen, Ölen, Fetten, Anstrichresten, losen und mürben Teilen sowie sonstigen, als Trennmittel wirkenden Substanzen. Bei der Abdichtung mit Beschichtungen ist die Anstrichfolge des Herstellers einzuhalten, mehrmalige Anstriche sind stets nacheinander durchzuführen. Der Arbeitsablauf bei Abdichtungsarbeiten ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaues gegen Eindringen von Niederschlagswasser zu schützen sind. Grundsätzlich sind Abdichtungen nur bei Witterungsverhältnissen herzustellen, die sich nicht nachteilig auf die Abdichtungen auswirken. Schädliche Wirkungen sind durch besondere Vorkehrungen stets zu verhindern. Bei der Verarbeitung von Bitumendickbeschichtungen ist bis zum Erreichen der Regenfestigkeit eine Regeneinwirkung zu vermeiden. Bis zur vollständigen Durchtrocknung der Beschichtung sind Wasserbelastung und Frosteinwirkungen auszuschließen, die Beschichtung ist gegebenenfalls durch Planen zu schützen. Das Aussetzen der Dichtungen vor starker Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Sofern vom Hersteller nicht vorgeschrieben sind flüssige Abdichtmassen bei einer Bauteils- und Umgebungstemperatur von mindestens 5° C zu verarbeiten. Ausführung der Putzflächen Vor Durchführung der Putz- bzw. Stuckarbeiten ist der Untergrund auf seine Eignung zu überprüfen. Eventuelle Untergrundmängel sind vor Ausführung der Arbeiten zu reklamieren. Sämtliche Putzflächen an Wänden und Decken sind im Rahmen der zulässigen Toleranzen im Bauwesen/Hochbau nach DIN DIN 18202 lot- und fluchtgerecht auszuführen. - Einputzen von Fensterbänken Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können. Auswahl von Schienen und Profilen Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsfugenprofile, Randwinkel und Einfassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein. Problematische Untergründe Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar oder zu erwarten sind, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung und deren Vergütung sind in diesem Zuge mit dem AG abzustimmen. Hinweise zu Putzträger Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall, Baustahlmatten u.ä. müssen frei von losem Rost sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips rostgeschützt sein. Abdeckungen und Schutzmaßnahmen Fenster, Fensterstöcke, Türen, Tür-Futter, Tür-Rahmen, Tür-Zargen, Verglasungen, Sichtbeton-Elemente, angrenzende Bauteile, usw. sind vor Beginn der Arbeiten sorgfältig abzudecken.
Ausführungshinweise
Nebenleistungen Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18350 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Prüfen der übergebenen Pläne bzw. der örtlichen Gegebenheiten, Liefern von Mustervorlagen für eingesetzte Materialien, Schutzmaßnahmen vor Niederschlägen, Zuarbeiten von Ergänzungs- und Reststücken, Schutzabdeckungen für angrenzende Bauteile zur Vermeidung der Verschmutzung.
Nebenleistungen
Hinweis zur Baustellenzufahrt Bitte beachten Sie die eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle. Die maximale Durchfahrtshöhe beträgt 2,95 m und die maximale Durchfahrtsbreite ca. 2,40 m. Alle Anlieferungen und Transporte sind entsprechend zu planen.
Hinweis zur Baustellenzufahrt
01 Baustelleneinrichtung und Baureinigung
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Baustelleneinrichtung und Baureinigung
01.01 Baustelleneinrichtung und Baureinigung
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Baustelleneinrichtung und Baureinigung
02 Erdarbeiten, Außenanlagen und Freiflächen
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Erdarbeiten, Außenanlagen und Freiflächen
02.01 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
02.02 Straßen, Wege, Landschaftsbauarbeiten
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Straßen, Wege, Landschaftsbauarbeiten
03 Mauerer- und Betonarbeiten
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Mauerer- und Betonarbeiten
03.01 Mauerer- und Betonarbeiten
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Mauerer- und Betonarbeiten
03.02 Abdichtungsarbeiten
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Abdichtungsarbeiten
03.03 Perimeterdämmung
03.03
Perimeterdämmung
04 Maler- und Putzarbeiten
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Maler- und Putzarbeiten
04.01 Maler- und Putzarbeiten
04.01
Maler- und Putzarbeiten
05 Metallbauarbeiten
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Metallbauarbeiten
05.01 Metallbauarbeiten
05.01
Metallbauarbeiten