Abbruch vorhandene Garage und Freisitz
Neubau einer Garage - Haberfeld 7
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Allgemeine Bedingungen ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Vertragsbestandteile Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für  Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die  Ausführung von Bauleistungen. g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (  VOB " als Ganzes") Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese in der genannten Reihenfolge. 2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt undrechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote               in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit                     erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen               des  Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil. 2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegten Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unter Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses. 3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 5. Der Unternehmer hat den gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. 5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal- tes. 6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.           Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten. 6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren. 7. Die Arbeiten werden getrennt nach Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten getrennt nach Titeln zu vergeben. 8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so ausgewiesen wird. 9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos und rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird dieses ausdrücklich erwähnt. 10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten Bauteilen haftet der Unternehmer bis zurAbnahme. 11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist. Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer diesen Pflichten nicht nach, behält sich derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der Unternehmen abfahren zu lassen. 12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt             4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.                                    Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung  unverzüglich           und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 13. Wird die im Bauvertrag vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten                              werden,bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme.                                                                          Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen. 14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften. 15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen. 16. Die Angebotspreise sind für die Dauer dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mit dem Tage des Bauvertragsabschlusses. 17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will 18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises           ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen. 19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig. 20. Gemäss der Bauordnung  hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen. 21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen. 22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%                  gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht. Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach               Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor Ausführungsbeginn verlangt werden. 24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden. 25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich. 26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen. 27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk. 28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben. 29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor: - Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und   Berufsgenossenschaft. - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung. 30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen. 32. Nebenkostenregelung. Für bauseitige Zurverfügungstellung von           Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen           Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht: Bauwasser  0,20 % Baustrom 0,30 % Bauwesenversicherung  0,40 %           Schuttcontainer           Umlage nach Inanspruchnahme ....................................................... ....................................................... . Datum und Unterschrift des Bieters:
Allgemeine Bedingungen
Beschreibung/Vorbemerkungen Auf dem Grundstück Haberfeld 7 in 14532 Kleinmachnow befindet sich ein Einfamilienhaus mit rechtsseitig angrenzenden Nebengebäuden. Diese Nebengebäude - eine Garage mit anschließendem, überdachten Freisitz - sollen abgetragen werden. Ausführungszeitraum:  Mai 2026 Während der Bauarbeiten ist der Auftragnehmer für die Sicherung der Baustelle entsprechen der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie der Unfallverhütungsvorschriften allein verantwortlich. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern. Werden gesundheitsgefährdende mineralische Stäube, z.B. Asbestfeinstaub, Quarzfeinstaub oder andere Gefahrenstoffe freigesetzt, sind besondere Maßnahmen festzulegen, die in der Gefahrstoffverordnung bzw. in den TRGS und BG-Regeln beschrieben sind. Gebäude, Grundstücke und Anlagen jeder Art, die durch die Bauarbeiten berührt oder gefährdet werden können, müssen vom AN vor Baubeginn auf ihre Beschaffenheit untersucht und dokumentiert werden. Bestehende Gebäude sind gegen event. Beschädigungen zu schützen. Vor Arbeitsbeginn hat sich der AN über die Lage vorhandener Versorgungsleitungen zu informieren und deren Schutz während der gesamten Arbeitszeit zu gewährleisten. Folgende Rückbauarbeiten werden vor Abbruchbeginn bauseits durchgeführt und sind nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses: Außerbetriebsetzung der Elektroinstallation im Baubereich Der AN ist verpflichtet Schutt- und Abfallstoffe, sowie überschüssige Erdmassen nur auf einer zugelassenen, geordneten und genehmigten Deponie abzulagern, wobei der Grundsatz einer Wiederverwendung grundsätzlich vorangig zu prüfen ist. Folgende Leistungen müssen im Angebotspreis enthalten sein: Entsorgung von mineralischen Abbruchmaterialien (Mauerwerk,Beton) bis zum Grenzwert der LAGA Z1.2. Kunststoff- und Metallabfälle sind getrennt voneinander zu sammeln und zu entsorgen. Deklarationsanalyse Altholz Erstellung Einzelentsorgungsnachweis für kontaminierte Abbruchmaterialien (event. getränkte Konstruktionshölzer der Hallenkonstruktion). Andienung der konterminierten Abbruchabfälle an die SBB (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH ) inkl. aller anfallenden Gebühren. Das Grundstück ist über eine eigene Zufahrt ( zu der Garage ) erreichbar. Die Entfernung zur Straße beträgt ca. 15,00 m. Container für Bauschutt müssen auf dem Straßenland aufgestellt werden. Das erforderliche Halteverbot ist vom AN zu organisieren; die unternehmensbezogene Genehmigung für die Aufstellung von Containern ist nachzuweisen. Als Kalkulationshilfe sind folgende Unterlagen dem LV beigefügt: Lageplan, Grundriss EG, Schnitt und Ansichten aus den Bauantragsunterlagen März 2026
Beschreibung/Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung allgemein Für das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten von Geräten, Maschinen, Absperrungen o. Ähnl. wird für sämtliche aufgeführten Leistungen, sofern nicht in gesonderten Positionen beschrieben, eine Pauschale vergütet. Die Baustelle ist in einem ordentlichen Zustand zu halten. Anfallender Bauschutt, Abbruch- , Rest- bzw. Verpackungsmaterial, Verbrauchsmaterial für Schutzmaßnahmen, Probestücke, Sondermüll und Abfälle besonderer Deponierung etc. sind baubegleitend bzw. täglich restlos, ohne besondere Aufforderung und auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, dabei sind die aktuellen Vorschriften für Abfallentsorgung und Recycling zu beachten.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung allgemein
L
1.00
psch
01.__.0002 Toilettenanlage Chemie-Toilette mit Handwaschbecken und Desinfektion auf dem Grundstück aufstellen und für die Dauer der Bauzeit vorhalten. Es ist ebenfalls für die wöchentliche Reinigung der Toilette zu sorgen. Voraussichtliche Standzeit:   2-3 Wochen
01.__.0002
Toilettenanlage
1.00
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02 Abbruch und Entsorgung
02
Abbruch und Entsorgung
02.01 Abbruch bauliche Anlagen
02.01
Abbruch bauliche Anlagen
02.02 Stundenlohnarbeiten
02.02
Stundenlohnarbeiten