1 Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Arbeitsebene / Rollrüstungen
Arbeitsebene / Rollrüstungen
2 Schlosserarbeiten
2.1 Technische Bearbeitung, Statik
Technische Bearbeitung, Statik
2.2 Mülleinhausung
2.3 Treppengeländer
2.4 Sonstiges
3 Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/
seiner Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich
abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei
Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind
die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe
des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der
ausge-führten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der
Bauleitung vorzulegen.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen
enthalten:
1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im
Tagelohn
beschäftigten Personen,
2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu
vergütenden Materialien und Baustoffe,
3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten
Leistungen
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch
die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im
Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des
Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden.
Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht
anerkannt.
Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten
erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind
(Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so
sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der
erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine
Fotodo-kumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen
Ver-gütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungs-
erbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung!
Nicht vergütet werden
- Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä),
- Überstundenzuschäge,
- Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung,
- Materialtransport, Gerätetransport,
- Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge
herrichten
u. ä.,
Vergütet wird
Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit,
verwen-detes Material für diese Leistungen (nach LV
oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den
tatsächlichen Lohn einschl.:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- alle Sozialkosten,
- Erschwernis- und sonstige Zuschläge,
- Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder,
Unterkunfts-
und Übernachtungsgelder usw.),
- Wagnis und Gewinn,
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-
Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur
Ausführung dieser
Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu
verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in
diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
3._.01 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung
kommen.
Fachwerker
3._.02 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung
kommen.
Bauhelfer